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DE3942909A1 - Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. - Google Patents

Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl.

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Publication number
DE3942909A1
DE3942909A1 DE19893942909 DE3942909A DE3942909A1 DE 3942909 A1 DE3942909 A1 DE 3942909A1 DE 19893942909 DE19893942909 DE 19893942909 DE 3942909 A DE3942909 A DE 3942909A DE 3942909 A1 DE3942909 A1 DE 3942909A1
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DE
Germany
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data card
card
card according
display panel
input keyboard
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Application number
DE19893942909
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Scheufele
Juergen Feiner
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE3942909A1 publication Critical patent/DE3942909A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
    • G07F7/10Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means together with a coded signal, e.g. in the form of personal identification information, like personal identification number [PIN] or biometric data
    • G07F7/1008Active credit-cards provided with means to personalise their use, e.g. with PIN-introduction/comparison system
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/08Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code using markings of different kinds or more than one marking of the same kind in the same record carrier, e.g. one marking being sensed by optical and the other by magnetic means
    • G06K19/10Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code using markings of different kinds or more than one marking of the same kind in the same record carrier, e.g. one marking being sensed by optical and the other by magnetic means at least one kind of marking being used for authentication, e.g. of credit or identity cards
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q20/00Payment architectures, schemes or protocols
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    • G06Q20/34Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using cards, e.g. integrated circuit [IC] cards or magnetic cards
    • G06Q20/341Active cards, i.e. cards including their own processing means, e.g. including an IC or chip
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Description

Die Erfindung betrifft eine Datenkarte, insbesondere Kredit­ karte, Scheckkarte od. dgl., die auf einem flachen, karten­ artigen Grundkörper wenigstens eine Zahlen- und/oder Buch­ stabenkennzeichnung trägt.
Auf bekannten Kreditkarten und Scheckkarten sind zur Kenn­ zeichnung derselben üblicherweise die Kartennummer und der Karteninhaber aufgeprägt bzw. eingeprägt. Im Falle einer Scheckkarte kann die einen Scheck entgegennehmende Stelle lediglich überprüfen, ob die Kartennummer mit der Konto­ nummer auf einem entsprechenden Scheck übereinstimmt und ob die Unterschrift auf der Scheckkarte mit der Unterschrift auf dem Scheck übereinstimmt. Wurde beides gestohlen oder auf sonstige widerrechtliche Weise angeeignet, so ist die Über­ einstimmung der Nummern gegeben, und eine Unterschrift läßt sich relativ einfach fälschen. Im Falle einer Kreditkarte besteht die Möglichkeit, anhand vorhandener Listen oder durch Rückruf bei der Kreditkartenstelle festzustellen, ob die Karte nach einem Verlust gesperrt wurde. Oft vergeht jedoch eine nicht geringe Zeit, bis der Karteninhaber den Verlust bemerkt und die Kreditkarte sperren läßt. Bis dahin kann die Kreditkarte uneingeschränkt widerrechtlich benutzt werden. Auch später noch wird oftmals, insbesondere bei kleineren Beträgen, auf einen Rückruf bei der Kreditkarten­ stelle verzichtet, wobei bis zur Anpassung der Listen eine noch größere Zeitspanne vergeht. Taschendiebe und Einbrecher nutzen die vorhandenen Sicherheitsmängel mehr und mehr aus, so daß der entstandene Schaden bei Kreditinstituten und bei Benutzern immer größer wird. Da sich vor allem im euro­ päischen Raum nunmehr auch die Benutzung von Kreditkarten durchzusetzen beginnt, wird auch mit großer Wahrscheinlich­ keit die Schadenshöhe erheblich ansteigen.
Um dies zu verhindern, könnte man an allen Kassen online- Verbindungen mit dem jeweiligen Kreditinstitut herstellen. Diese Lösung ist zum einen sehr aufwendig und teuer, und zum anderen kann diese Maßnahme jeweils auch nur dann greifen, nachdem der Verlust der Karte gemeldet und diese gesperrt ist.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Datenkarte der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die auf einfache und kostengünstige Weise gegen Mißbrauch geschützt ist und die nur vom rechtmäßigen Inhaber wirksam benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch erfindungsgemäß gelöst, daß auf dem Grundkörper eine Eingabetastatur und ein digitales Anzeige­ feld angeordnet sind, die im Grundkörper mit einer nur bei Eingabe einer vorgegebenen Codierfolge eine festgelegte, von der Codierfolge abweichende Zahlen- und/oder Buchstaben­ kennzeichnung auf dem Anzeigefeld erzeugenden elektronischen Codiereinrichtung verbunden sind.
Bei dieser Datenkarte ist es nur bei Kenntnis der Codier­ folge möglich, eine nachprüfbare Zahlen- und/oder Buchstaben­ kennzeichnung auf dem Anzeigefeld zu erzeugen. Nur wenn diese Kennzeichnung bei Benutzung der Karte vorliegt, ist sie als gültig gekennzeichnet und wird zur Zahlung entgegen­ genommen. Da nur der rechtmäßige Inhaber die Codierfolge kennt, kann nur er die Karte benutzen. Auf Grund der riesigen Anzahl möglicher Codierfolgen ist es nahezu vollständig ausgeschlossen, daß ein Unberechtigter die einzige, korrekte Codierfolge auffindet und die Karte dann benutzen kann. Die erforderliche Elektronik zur Herstellung einer derartigen Karte stellt heutzutage kein Kostenproblem mehr dar, da beispielsweise sogenannte Scheckkarten-Rechner mit ähnlicher Technik, die ebenfalls eine Eingabetastatur und ein Display aufweisen, für geringe Summen im Handel erhältlich sind. Bei der zu erwartenden riesigen Stückzahl an Kredit- und Scheckkarten ergibt sich durch Massenfertigung eine weitere Kostenreduzierung.
Durch die in den Ünteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Datenkarte möglich.
Eine besonders einfache Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Benutzung ergibt sich dadurch, daß die auf dem Anzeigefeld aufrufbare Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung die fest auf dem Grundkörper angeordnete Zahlen- und/oder Buch­ stabenkennzeichnung oder der Name des Karteninhabers ist, der ebenfalls üblicherweise auf der Karte angegeben ist. Die entgegennehmende Stelle braucht dann lediglich die Über­ einstimmung der Zahlen bzw. Buchstaben zu überprüfen.
Um zu verhindern, daß beispielsweise rechnerunterstützt alle möglichen Codierfolgen ausprobiert werden, um die zu­ treffende Codierfolge herauszufinden, weist die Codierein­ richtung eine Zähleinrichtung für Fehleingaben auf, wobei nach einer vorbestimmten Zahl von Fehleingaben Mittel zur Zerstörung der Datenkarte oder wenigstens eines ihrer Bestand­ teile auslösbar sind. Beispielsweise können drei oder fünf Fehleingaben als zulässig erachtet werden, während eine weitere Fehleingabe die Datenkarte unbrauchbar macht, indem beispielsweise ein wesentliches elektronisches Bauteil durch einen Überstromimpuls zerstört wird.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit gegen unberechtigte Benutzung ist in vorteilhafter Weise auch eine Prüftaste zur Vorgabe einer die Funktionsfähigkeit der Datenkarte bestätigenden, festgelegten Kennzeichnung auf dem Anzeige­ feld mit der Codiereinrichtung verbunden. Ein Mißbrauch könnte beispielsweise dadurch versucht werden, daß ein Anzeige­ feld mit fixierter Zahlenkennzeichnung, die der der Karte entspricht, in diese eingesetzt wird. Diese unzulässige Maß­ nahme wäre sinnlos, wenn eine derartige Prüftaste vorgesehen ist, da durch Betätigung dieser Prüftaste auf dem Anzeige­ feld eine andere Kennzeichnung erscheinen muß, beispielsweise ein Leerfeld, der Name des Inhabers oder ein anderes Wort, das die ordnungsgemäße Funktion bestätigt.
Diese Prüftaste kann separat angeordnet oder Bestandteil der Eingabetastatur sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine als Kreditkarte ausge­ bildete Datenkarte als Ausführungsbeispiel und
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild der in der Daten­ karte enthaltenen elektronischen Schaltung als Schaltungsbeispiel.
Die in Fig. 1 dargestellte Datenkarte ist als Kreditkarte ausgebildet und besitzt einen flachen, kartenartigen Grund­ körper 10 aus Plastik, der bei einer üblichen Kredit- oder Scheckkarte die Maße 8,5×5,3 cm aufweist. Die Dicke dieses Grundkörpers 10 soll möglichst gering sein, wobei Scheckkarten­ rechner mit ähnlicher Technik heutzutage mit einer Dicke von unter 1 mm hergestellt werden können.
Auf der abgebildeten Vorderseite der Datenkarte sind eine Eingabetastatur 11, ein digitales Anzeigefeld 12, eine Prüf­ taste 13 und eine Solarzellenanordnung 14 angeordnet. Darüber hinaus ist eine achtstellige Kartennummer 15 sowie der Name des Inhabers 16 in das Plastikmaterial des Grundkörpers 10 eingeprägt bzw. aus diesem herausgeprägt. Die sonstigen üblichen Angaben auf einer Kreditkarte, wie der Name des Kreditinstituts und das Gültigkeitsdatum, können selbst­ verständlich ebenfalls vorgesehen sein, sie wurden jedoch zur Vereinfachung der Darstellung nicht abgebildet. Auf der nicht dargestellten Rückseite der Kreditkarte kann ebenfalls in üblicher Weise ein Magnetstreifen und ein Unterschriften­ feld vorgesehen sein.
Die Eingabetastatur 11 und die Prüftaste 13 können in bekann­ ter Weise als Berührungstasten ausgebildet sein, wobei die Prüftaste 13 auch im Anzeigefeld 12 integriert sein kann. Im übrigen weist die Eingabetastatur neben zehn Zahlentasten noch eine Ein-/Aus-Taste (E/A) sowie eine Sondertaste für Sonderfunktionen (S) auf. Die Solarzellenanordnung 14 dient zur Stromversorgung des digitalen Anzeigefelds 12 sowie der übrigen Elektronik im Grundkörper 10, wobei auch eine nicht dargestellte aufladbare Batterie als Pufferspeicher vorgesehen sein kann.
Gemäß dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Eingabetastatur 11 mit einem Zwischenspeicher 17 ver­ bunden, dessen Speicherwert einem Eingang einer digitalen Vergleichsstufe 18 zugeführt ist. Ein Festwertspeicher 19, der eine vorgegebene Codierfolge fest gespeichert hat, ist mit einem zweiten Vergleichseingang der Vergleichsstufe 18 verbunden. Der Ausgang der Vergleichsstufe 18 ist mit dem Steuereingang eines Schalters 20 verbunden, über den der Speicherinhalt eines weiteren Festwertspeichers 21 zur Wiedergabe dem Anzeigefeld 12 zuführbar ist. Die Prüftaste 13 ist mit dem Rücksetzeingang des Zwischenspeichers 17 sowie mit dem Steuereingang eines weiteren Schalters 22 verbunden, über den der Inhalt eines weiteren Festwertspei­ chers 23 zur Wiedergabe dem Anzeigefeld 12 zuführbar ist.
Schließlich ist der Überlaufausgang des beispielsweise als Schieberegister ausgebildeten Zwischenspeichers 17 mit dem Zähleingang einer Zähleinrichtung 24 verbunden, die ebenfalls als Schieberegister ausgebildet sein kann. Deren Überlauf­ ausgang steuert die Entladung eines Kondensators 25, der auf den Zwischenspeicher 17 einwirkt.
Die beschriebene Datenkarte weist im Normalzustand ein leeres Anzeigefeld 12 auf. Wird sie als Zahlungsmittel verwendet, so muß zur Kennzeichnung einer berechtigten Benutzung das Anzeigefeld 12 eine Zahl wiedergeben, die der aufgeprägten Kartennummer entspricht. Nur dann ist sie gültig. Anstelle der Kartennummer kann selbstverständlich auch beispielsweise der Name des Karteninhabers oder ein anderes Wort treten, beispielsweise das Wort "Gültig". Um diese Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld 12 erscheinen zu lassen, muß der Benutzer eine nur ihm bekannte Codierfolge auf der Eingabetastatur 11 eingeben. Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Zahlenfolge, es kann sich jedoch prinzipiell auch um eine Buchstabenfolge oder um eine gemischte Folge handeln, wobei in den letzteren Fällen auch Buchstabentasten oder zweifach belegte Tasten erforderlich sind. Die eingegebene Codier­ folge wird in den Zwischenspeicher 17 gegeben. Stimmt sie mit der im Festwertspeicher 19 gespeicherten Codierfolge überein, so gibt die Vergleichsstufe 18 ein Ausgangssignal ab, durch das der Schalter 20 geschlossen wird, wodurch der Inhalt des Festwertspeichers 21, der im vorliegenden Falle die Kartennummer enthält, auf das Anzeigefeld 12 ge­ geben wird. Nur bei dieser einen ganz bestimmten Codier­ folge unter einer Vielzahl von möglichen Codierfolgen er­ scheint somit die Kartennummer auf dem Anzeigefeld, und die Karte wird als gültig ausgewiesen.
Zur Verhinderung von Manipulationen kann über die Prüftaste 13 die Funktionsfähigkeit der Elektronik überprüft werden. Bei einer Betätigung dieser Prüftaste 13 wird zunächst der Zwischenspeicher 17 rückgesetzt, wodurch der Schalter 20 öffnet und die Anzeige auf dem Anzeigefeld 12 erlischt. Gleichzeitig wird der Schalter 22 geschlossen, so daß der Inhalt des Festwertspeichers 23 auf das Anzeigefeld 12 ge­ geben wird. Im Festwertspeicher 23 kann beispielsweise der Name des Karteninhabers gespeichert sein, so daß bei Betäti­ gung der Prüftaste die Anzeige von der Kartennummer auf den Namen des Karteninhabers wechselt. Der Festwertspeicher 23 kann auch ein anderes Codierwort enthalten, beispiels­ weise das Wort "Okay". Die Betätigung der Prüftaste 13 er­ folgt vorzugsweise durch die Person, die die Kreditkarte zur Entrichtung einer Geldsumme entgegennimmt.
Nach Loslassen der Prüftaste 13 erlischt die Kennzeichnung für die Funktionsfähigkeit der Datenkarte wieder auf dem Anzeigefeld. Es kann auch ein Zeitglied vorgesehen sein, das diese Kennzeichnung noch für eine festgelegte Dauer aufrechterhält.
Die Zähleinrichtung 24 verhindert, daß durch eine große Anzahl von Eingaben versucht wird, die korrekte Codierfolge zu erfahren. Nach jeder erfolgten Eingabe über die Tastatur 11 wird über den Überlaufausgang des Zwischenspeichers 17 der Zähler 24 um einen Wert hochgesetzt. Dieser Zählerstand wird nur dann rückgesetzt, wenn innerhalb seines Zählbereichs ein Rücksetzsignal vom Ausgang der Vergleichsstufe 18 aus erfolgt. Wird der höchste Zählerstand erreicht, beispiels­ weise der Zählerstand 3 oder 5, so wird über den Überlauf­ ausgang der Zähleinrichtung 24 die Entladung des Kondensators 25 ausgelöst, dessen Ladung so auf den Zwischenspeicher 17 gegeben wird, daß dieser zerstört wird. Die Datenkarte 17 kann dann nicht mehr benutzt werden. Alternativ hierzu kann auch ein beliebiges anderes funktionswichtiges Bauteil der Datenkarte zerstört werden. Hierzu kann beispielsweise auch die Auslösung einer kleinen chemischen Ladung erfolgen, die die ganze Datenkarte oder ein bestimmtes Feld so zer­ stört, daß die Zerstörung sichtbar ist. Anstelle einer Zer­ störung kann beispielsweise auch ein bestimmtes Datenwort auf das Anzeigefeld 12 gegeben werden.
Alternativ zur Prüftaste 13 kann die Prüfung auch automa­ tisch erfolgen, das heißt, nach Eingabe der Codierfolge muß die angezeigte Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld 12 nach einer vorbestimmten Zeit wieder erlöschen oder durch eine andere Kennzeichnung, die die Funktionsfähigkeit nach­ weist, ersetzt werden. Dies kann auch automatisch beim Ein­ führen der Karte in einen Leseautomaten oder eine Stempel­ mechanik des Belege-Apparats erfolgen, z. B. mechanisch durch Betätigung der Prüftaste 13 durch den Apparat oder berührungslos über einen magnetischen oder sonstigen Sensor.
Die erforderlichen elektronischen Bauteile und Baugruppen können zur Vereinfachung und Verkleinerung der Baugröße als integrierter Schaltkreis ausgebildet sein.
Anstelle der Ausbildung als Kreditkarte oder Scheckkarte kann die Datenkarte auch eine Ausweiskarte, beispielsweise ein Personalausweis, ein Werksausweis, ein Kantinenausweis, ein Einkaufsausweis od. dgl., sein. Auch in diesen Fällen erscheint jeweils nach Eingabe einer nur dem berechtigten Inhaber bekannten Codierfolge eine Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld, die die Personalnummer, die Kartennummer oder der Name des Inhabers sein kann. Diese Kennzeichnung muß entweder mit einer aufgeprägten Kennzeichnung oder mit der Kennzeichnung auf einem sonstigen Ausweis übereinstimmen.

Claims (10)

1. Datenkarte, insbesondere Kreditkarte, Scheckkarte od. dgl., die auf einem flachen, kartenartigen Grundkörper wenigstens eine Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung trägt, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Grundkörper (10) eine Eingabe­ tastatur (11) und ein digitales Anzeigefeld (12) angeord­ net sind, die im Grundkörper (10) mit einer nur bei Eingabe einer vorgegebenen Codierfolge eine festgelegte, von der Codierfolge abweichende Zahlen- und/oder Buchstabenkenn­ zeichnung auf dem Anzeigefeld (12) erzeugenden elektronischen Codiereinrichtung (17-21) verbunden sind.
2. Datenkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Anzeigefeld (12) aufrufbare Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung die fest auf dem Grundkörper (10) angeordnete Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung (15) ist.
3. Datenkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Anzeigefeld (12) aufrufbare Buchstabenkenn­ zeichnung der Name des Karteninhabers (16) ist.
4. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Codiereinrichtung eine Zähl­ einrichtung (24) für Fehleingaben aufweist, wobei nach einer vorbestimmten Zahl von Fehleingaben Mittel (25) zur Zer­ störung der Datenkarte oder wenigstens eines ihrer Bestand­ teile auslösbar sind.
5. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Prüfeinrichtung (13, 22, 23) zur Vorgabe einer die Funktionsfähigkeit der Datenkarte be­ stätigenden, festgelegten Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld (12) mit der Codiereinrichtung (17-21) verbunden ist.
6. Datenkarte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung (13, 22, 23) eine Prüftaste (13) aufweist.
7. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Eingabetastatur (11) und/oder die Prüftaste (13) als Berührungstasten ausgebildet sind.
8. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung eine Solarzellen­ anordnung vorgesehen ist.
9. Datenkarte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine aufladbare Batterie als Pufferspeicher vorgesehen ist.
10. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Einrichtungen als integrierter Schaltkreis ausgebildet sind.
DE19893942909 1989-12-23 1989-12-23 Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. Ceased DE3942909A1 (de)

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