DE3942909A1 - Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. - Google Patents
Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft eine Datenkarte, insbesondere Kredit
karte, Scheckkarte od. dgl., die auf einem flachen, karten
artigen Grundkörper wenigstens eine Zahlen- und/oder Buch
stabenkennzeichnung trägt.
Auf bekannten Kreditkarten und Scheckkarten sind zur Kenn
zeichnung derselben üblicherweise die Kartennummer und der
Karteninhaber aufgeprägt bzw. eingeprägt. Im Falle einer
Scheckkarte kann die einen Scheck entgegennehmende Stelle
lediglich überprüfen, ob die Kartennummer mit der Konto
nummer auf einem entsprechenden Scheck übereinstimmt und
ob die Unterschrift auf der Scheckkarte mit der Unterschrift
auf dem Scheck übereinstimmt. Wurde beides gestohlen oder auf
sonstige widerrechtliche Weise angeeignet, so ist die Über
einstimmung der Nummern gegeben, und eine Unterschrift läßt
sich relativ einfach fälschen. Im Falle einer Kreditkarte
besteht die Möglichkeit, anhand vorhandener Listen oder
durch Rückruf bei der Kreditkartenstelle festzustellen,
ob die Karte nach einem Verlust gesperrt wurde. Oft vergeht
jedoch eine nicht geringe Zeit, bis der Karteninhaber den
Verlust bemerkt und die Kreditkarte sperren läßt. Bis dahin
kann die Kreditkarte uneingeschränkt widerrechtlich benutzt
werden. Auch später noch wird oftmals, insbesondere bei
kleineren Beträgen, auf einen Rückruf bei der Kreditkarten
stelle verzichtet, wobei bis zur Anpassung der Listen eine
noch größere Zeitspanne vergeht. Taschendiebe und Einbrecher
nutzen die vorhandenen Sicherheitsmängel mehr und mehr aus,
so daß der entstandene Schaden bei Kreditinstituten und
bei Benutzern immer größer wird. Da sich vor allem im euro
päischen Raum nunmehr auch die Benutzung von Kreditkarten
durchzusetzen beginnt, wird auch mit großer Wahrscheinlich
keit die Schadenshöhe erheblich ansteigen.
Um dies zu verhindern, könnte man an allen Kassen online-
Verbindungen mit dem jeweiligen Kreditinstitut herstellen.
Diese Lösung ist zum einen sehr aufwendig und teuer, und
zum anderen kann diese Maßnahme jeweils auch nur dann greifen,
nachdem der Verlust der Karte gemeldet und diese gesperrt
ist.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin,
eine Datenkarte der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
die auf einfache und kostengünstige Weise gegen Mißbrauch
geschützt ist und die nur vom rechtmäßigen Inhaber wirksam
benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch erfindungsgemäß gelöst, daß auf
dem Grundkörper eine Eingabetastatur und ein digitales Anzeige
feld angeordnet sind, die im Grundkörper mit einer nur bei
Eingabe einer vorgegebenen Codierfolge eine festgelegte,
von der Codierfolge abweichende Zahlen- und/oder Buchstaben
kennzeichnung auf dem Anzeigefeld erzeugenden elektronischen
Codiereinrichtung verbunden sind.
Bei dieser Datenkarte ist es nur bei Kenntnis der Codier
folge möglich, eine nachprüfbare Zahlen- und/oder Buchstaben
kennzeichnung auf dem Anzeigefeld zu erzeugen. Nur wenn
diese Kennzeichnung bei Benutzung der Karte vorliegt, ist
sie als gültig gekennzeichnet und wird zur Zahlung entgegen
genommen. Da nur der rechtmäßige Inhaber die Codierfolge
kennt, kann nur er die Karte benutzen. Auf Grund der riesigen
Anzahl möglicher Codierfolgen ist es nahezu vollständig
ausgeschlossen, daß ein Unberechtigter die einzige, korrekte
Codierfolge auffindet und die Karte dann benutzen kann.
Die erforderliche Elektronik zur Herstellung einer derartigen
Karte stellt heutzutage kein Kostenproblem mehr dar, da
beispielsweise sogenannte Scheckkarten-Rechner mit ähnlicher
Technik, die ebenfalls eine Eingabetastatur und ein Display
aufweisen, für geringe Summen im Handel erhältlich sind.
Bei der zu erwartenden riesigen Stückzahl an Kredit- und
Scheckkarten ergibt sich durch Massenfertigung eine weitere
Kostenreduzierung.
Durch die in den Ünteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der
im Anspruch 1 angegebenen Datenkarte möglich.
Eine besonders einfache Überprüfung der Rechtmäßigkeit der
Benutzung ergibt sich dadurch, daß die auf dem Anzeigefeld
aufrufbare Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung die
fest auf dem Grundkörper angeordnete Zahlen- und/oder Buch
stabenkennzeichnung oder der Name des Karteninhabers ist,
der ebenfalls üblicherweise auf der Karte angegeben ist.
Die entgegennehmende Stelle braucht dann lediglich die Über
einstimmung der Zahlen bzw. Buchstaben zu überprüfen.
Um zu verhindern, daß beispielsweise rechnerunterstützt
alle möglichen Codierfolgen ausprobiert werden, um die zu
treffende Codierfolge herauszufinden, weist die Codierein
richtung eine Zähleinrichtung für Fehleingaben auf, wobei
nach einer vorbestimmten Zahl von Fehleingaben Mittel zur
Zerstörung der Datenkarte oder wenigstens eines ihrer Bestand
teile auslösbar sind. Beispielsweise können drei oder fünf
Fehleingaben als zulässig erachtet werden, während eine
weitere Fehleingabe die Datenkarte unbrauchbar macht, indem
beispielsweise ein wesentliches elektronisches Bauteil durch
einen Überstromimpuls zerstört wird.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit gegen unberechtigte
Benutzung ist in vorteilhafter Weise auch eine Prüftaste
zur Vorgabe einer die Funktionsfähigkeit der Datenkarte
bestätigenden, festgelegten Kennzeichnung auf dem Anzeige
feld mit der Codiereinrichtung verbunden. Ein Mißbrauch
könnte beispielsweise dadurch versucht werden, daß ein Anzeige
feld mit fixierter Zahlenkennzeichnung, die der der Karte
entspricht, in diese eingesetzt wird. Diese unzulässige Maß
nahme wäre sinnlos, wenn eine derartige Prüftaste vorgesehen
ist, da durch Betätigung dieser Prüftaste auf dem Anzeige
feld eine andere Kennzeichnung erscheinen muß, beispielsweise
ein Leerfeld, der Name des Inhabers oder ein anderes Wort,
das die ordnungsgemäße Funktion bestätigt.
Diese Prüftaste kann separat angeordnet oder Bestandteil
der Eingabetastatur sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine als Kreditkarte ausge
bildete Datenkarte als Ausführungsbeispiel und
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild der in der Daten
karte enthaltenen elektronischen Schaltung als
Schaltungsbeispiel.
Die in Fig. 1 dargestellte Datenkarte ist als Kreditkarte
ausgebildet und besitzt einen flachen, kartenartigen Grund
körper 10 aus Plastik, der bei einer üblichen Kredit- oder
Scheckkarte die Maße 8,5×5,3 cm aufweist. Die Dicke dieses
Grundkörpers 10 soll möglichst gering sein, wobei Scheckkarten
rechner mit ähnlicher Technik heutzutage mit einer Dicke
von unter 1 mm hergestellt werden können.
Auf der abgebildeten Vorderseite der Datenkarte sind eine
Eingabetastatur 11, ein digitales Anzeigefeld 12, eine Prüf
taste 13 und eine Solarzellenanordnung 14 angeordnet. Darüber
hinaus ist eine achtstellige Kartennummer 15 sowie der Name
des Inhabers 16 in das Plastikmaterial des Grundkörpers
10 eingeprägt bzw. aus diesem herausgeprägt. Die sonstigen
üblichen Angaben auf einer Kreditkarte, wie der Name des
Kreditinstituts und das Gültigkeitsdatum, können selbst
verständlich ebenfalls vorgesehen sein, sie wurden jedoch zur
Vereinfachung der Darstellung nicht abgebildet. Auf der
nicht dargestellten Rückseite der Kreditkarte kann ebenfalls
in üblicher Weise ein Magnetstreifen und ein Unterschriften
feld vorgesehen sein.
Die Eingabetastatur 11 und die Prüftaste 13 können in bekann
ter Weise als Berührungstasten ausgebildet sein, wobei die
Prüftaste 13 auch im Anzeigefeld 12 integriert sein kann.
Im übrigen weist die Eingabetastatur neben zehn Zahlentasten
noch eine Ein-/Aus-Taste (E/A) sowie eine Sondertaste für
Sonderfunktionen (S) auf. Die Solarzellenanordnung 14 dient
zur Stromversorgung des digitalen Anzeigefelds 12 sowie
der übrigen Elektronik im Grundkörper 10, wobei auch eine
nicht dargestellte aufladbare Batterie als Pufferspeicher
vorgesehen sein kann.
Gemäß dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
die Eingabetastatur 11 mit einem Zwischenspeicher 17 ver
bunden, dessen Speicherwert einem Eingang einer digitalen
Vergleichsstufe 18 zugeführt ist. Ein Festwertspeicher 19,
der eine vorgegebene Codierfolge fest gespeichert hat, ist
mit einem zweiten Vergleichseingang der Vergleichsstufe
18 verbunden. Der Ausgang der Vergleichsstufe 18 ist mit
dem Steuereingang eines Schalters 20 verbunden, über den
der Speicherinhalt eines weiteren Festwertspeichers 21 zur
Wiedergabe dem Anzeigefeld 12 zuführbar ist. Die Prüftaste
13 ist mit dem Rücksetzeingang des Zwischenspeichers 17
sowie mit dem Steuereingang eines weiteren Schalters 22
verbunden, über den der Inhalt eines weiteren Festwertspei
chers 23 zur Wiedergabe dem Anzeigefeld 12 zuführbar ist.
Schließlich ist der Überlaufausgang des beispielsweise als
Schieberegister ausgebildeten Zwischenspeichers 17 mit dem
Zähleingang einer Zähleinrichtung 24 verbunden, die ebenfalls
als Schieberegister ausgebildet sein kann. Deren Überlauf
ausgang steuert die Entladung eines Kondensators 25, der
auf den Zwischenspeicher 17 einwirkt.
Die beschriebene Datenkarte weist im Normalzustand ein leeres
Anzeigefeld 12 auf. Wird sie als Zahlungsmittel verwendet,
so muß zur Kennzeichnung einer berechtigten Benutzung das
Anzeigefeld 12 eine Zahl wiedergeben, die der aufgeprägten
Kartennummer entspricht. Nur dann ist sie gültig. Anstelle
der Kartennummer kann selbstverständlich auch beispielsweise
der Name des Karteninhabers oder ein anderes Wort treten,
beispielsweise das Wort "Gültig". Um diese Kennzeichnung
auf dem Anzeigefeld 12 erscheinen zu lassen, muß der Benutzer
eine nur ihm bekannte Codierfolge auf der Eingabetastatur
11 eingeben. Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine
Zahlenfolge, es kann sich jedoch prinzipiell auch um eine
Buchstabenfolge oder um eine gemischte Folge handeln, wobei
in den letzteren Fällen auch Buchstabentasten oder zweifach
belegte Tasten erforderlich sind. Die eingegebene Codier
folge wird in den Zwischenspeicher 17 gegeben. Stimmt sie
mit der im Festwertspeicher 19 gespeicherten Codierfolge
überein, so gibt die Vergleichsstufe 18 ein Ausgangssignal
ab, durch das der Schalter 20 geschlossen wird, wodurch
der Inhalt des Festwertspeichers 21, der im vorliegenden
Falle die Kartennummer enthält, auf das Anzeigefeld 12 ge
geben wird. Nur bei dieser einen ganz bestimmten Codier
folge unter einer Vielzahl von möglichen Codierfolgen er
scheint somit die Kartennummer auf dem Anzeigefeld, und
die Karte wird als gültig ausgewiesen.
Zur Verhinderung von Manipulationen kann über die Prüftaste
13 die Funktionsfähigkeit der Elektronik überprüft werden.
Bei einer Betätigung dieser Prüftaste 13 wird zunächst der
Zwischenspeicher 17 rückgesetzt, wodurch der Schalter 20
öffnet und die Anzeige auf dem Anzeigefeld 12 erlischt.
Gleichzeitig wird der Schalter 22 geschlossen, so daß der
Inhalt des Festwertspeichers 23 auf das Anzeigefeld 12 ge
geben wird. Im Festwertspeicher 23 kann beispielsweise der
Name des Karteninhabers gespeichert sein, so daß bei Betäti
gung der Prüftaste die Anzeige von der Kartennummer auf
den Namen des Karteninhabers wechselt. Der Festwertspeicher
23 kann auch ein anderes Codierwort enthalten, beispiels
weise das Wort "Okay". Die Betätigung der Prüftaste 13 er
folgt vorzugsweise durch die Person, die die Kreditkarte
zur Entrichtung einer Geldsumme entgegennimmt.
Nach Loslassen der Prüftaste 13 erlischt die Kennzeichnung
für die Funktionsfähigkeit der Datenkarte wieder auf dem
Anzeigefeld. Es kann auch ein Zeitglied vorgesehen sein,
das diese Kennzeichnung noch für eine festgelegte Dauer
aufrechterhält.
Die Zähleinrichtung 24 verhindert, daß durch eine große
Anzahl von Eingaben versucht wird, die korrekte Codierfolge
zu erfahren. Nach jeder erfolgten Eingabe über die Tastatur
11 wird über den Überlaufausgang des Zwischenspeichers 17
der Zähler 24 um einen Wert hochgesetzt. Dieser Zählerstand
wird nur dann rückgesetzt, wenn innerhalb seines Zählbereichs
ein Rücksetzsignal vom Ausgang der Vergleichsstufe 18 aus
erfolgt. Wird der höchste Zählerstand erreicht, beispiels
weise der Zählerstand 3 oder 5, so wird über den Überlauf
ausgang der Zähleinrichtung 24 die Entladung des Kondensators
25 ausgelöst, dessen Ladung so auf den Zwischenspeicher
17 gegeben wird, daß dieser zerstört wird. Die Datenkarte
17 kann dann nicht mehr benutzt werden. Alternativ hierzu
kann auch ein beliebiges anderes funktionswichtiges Bauteil
der Datenkarte zerstört werden. Hierzu kann beispielsweise
auch die Auslösung einer kleinen chemischen Ladung erfolgen,
die die ganze Datenkarte oder ein bestimmtes Feld so zer
stört, daß die Zerstörung sichtbar ist. Anstelle einer Zer
störung kann beispielsweise auch ein bestimmtes Datenwort
auf das Anzeigefeld 12 gegeben werden.
Alternativ zur Prüftaste 13 kann die Prüfung auch automa
tisch erfolgen, das heißt, nach Eingabe der Codierfolge
muß die angezeigte Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld 12
nach einer vorbestimmten Zeit wieder erlöschen oder durch
eine andere Kennzeichnung, die die Funktionsfähigkeit nach
weist, ersetzt werden. Dies kann auch automatisch beim Ein
führen der Karte in einen Leseautomaten oder eine Stempel
mechanik des Belege-Apparats erfolgen, z. B. mechanisch
durch Betätigung der Prüftaste 13 durch den Apparat oder
berührungslos über einen magnetischen oder sonstigen Sensor.
Die erforderlichen elektronischen Bauteile und Baugruppen
können zur Vereinfachung und Verkleinerung der Baugröße
als integrierter Schaltkreis ausgebildet sein.
Anstelle der Ausbildung als Kreditkarte oder Scheckkarte
kann die Datenkarte auch eine Ausweiskarte, beispielsweise
ein Personalausweis, ein Werksausweis, ein Kantinenausweis,
ein Einkaufsausweis od. dgl., sein. Auch in diesen Fällen
erscheint jeweils nach Eingabe einer nur dem berechtigten
Inhaber bekannten Codierfolge eine Kennzeichnung auf dem
Anzeigefeld, die die Personalnummer, die Kartennummer oder
der Name des Inhabers sein kann. Diese Kennzeichnung muß
entweder mit einer aufgeprägten Kennzeichnung oder mit der
Kennzeichnung auf einem sonstigen Ausweis übereinstimmen.
Claims (10)
1. Datenkarte, insbesondere Kreditkarte, Scheckkarte od. dgl.,
die auf einem flachen, kartenartigen Grundkörper wenigstens
eine Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung trägt, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Grundkörper (10) eine Eingabe
tastatur (11) und ein digitales Anzeigefeld (12) angeord
net sind, die im Grundkörper (10) mit einer nur bei Eingabe
einer vorgegebenen Codierfolge eine festgelegte, von der
Codierfolge abweichende Zahlen- und/oder Buchstabenkenn
zeichnung auf dem Anzeigefeld (12) erzeugenden elektronischen
Codiereinrichtung (17-21) verbunden sind.
2. Datenkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die auf dem Anzeigefeld (12) aufrufbare Zahlen- und/oder
Buchstabenkennzeichnung die fest auf dem Grundkörper (10)
angeordnete Zahlen- und/oder Buchstabenkennzeichnung (15)
ist.
3. Datenkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die auf dem Anzeigefeld (12) aufrufbare Buchstabenkenn
zeichnung der Name des Karteninhabers (16) ist.
4. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Codiereinrichtung eine Zähl
einrichtung (24) für Fehleingaben aufweist, wobei nach einer
vorbestimmten Zahl von Fehleingaben Mittel (25) zur Zer
störung der Datenkarte oder wenigstens eines ihrer Bestand
teile auslösbar sind.
5. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Prüfeinrichtung (13, 22, 23)
zur Vorgabe einer die Funktionsfähigkeit der Datenkarte be
stätigenden, festgelegten Kennzeichnung auf dem Anzeigefeld
(12) mit der Codiereinrichtung (17-21) verbunden ist.
6. Datenkarte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Prüfeinrichtung (13, 22, 23) eine Prüftaste (13) aufweist.
7. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Eingabetastatur (11) und/oder
die Prüftaste (13) als Berührungstasten ausgebildet sind.
8. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung eine Solarzellen
anordnung vorgesehen ist.
9. Datenkarte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß eine aufladbare Batterie als Pufferspeicher vorgesehen
ist.
10. Datenkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Einrichtungen
als integrierter Schaltkreis ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893942909 DE3942909A1 (de) | 1989-12-23 | 1989-12-23 | Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19893942909 DE3942909A1 (de) | 1989-12-23 | 1989-12-23 | Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3942909A1 true DE3942909A1 (de) | 1991-06-27 |
Family
ID=6396405
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893942909 Ceased DE3942909A1 (de) | 1989-12-23 | 1989-12-23 | Datenkarte, insbesondere kreditkarte, scheckkarte o.dgl. |
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