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DE2738113C2 - Vorrichtung zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen mit einem Identifikanden - Google Patents

Vorrichtung zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen mit einem Identifikanden

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Publication number
DE2738113C2
DE2738113C2 DE2738113A DE2738113A DE2738113C2 DE 2738113 C2 DE2738113 C2 DE 2738113C2 DE 2738113 A DE2738113 A DE 2738113A DE 2738113 A DE2738113 A DE 2738113A DE 2738113 C2 DE2738113 C2 DE 2738113C2
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DE
Germany
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card
identifier
memory
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account
Prior art date
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DE2738113A
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English (en)
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Juergen Dethloff
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Original Assignee
GAO Gesellschaft fuer Automation und Organisation mbH
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Publication date
Application filed by GAO Gesellschaft fuer Automation und Organisation mbH filed Critical GAO Gesellschaft fuer Automation und Organisation mbH
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Publication of DE2738113A1 publication Critical patent/DE2738113A1/de
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Application granted granted Critical
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen mit einem Identifikanden, der in Form einer Karte mit einem darin untergebrachten integrierten Schaltkreis ausgebil­ det ist, wobei die Vorrichtung ein Leseteil zur Aufnahme und Kontaktie­ rung des Identifikanden aufweist.
Bei derartigen Vorrichtungen muß der Identifikand gegen Mißbrauch und Fälschungen geschützt werden.
Aus der DD-PS 113 120 ist bereits ein Lochkartenleser bekannt, der Sperrklappen im Ein- und Ausgang des Kartenschachtes aufweist. Mit den Sperrklappen soll verhindert werden, daß echte Lochkarten mit irgendwelchen Schaltungen simuliert werden.
Aus der DE-OS 19 45 777 ist eine Vorrichtung (Identifizierungsschalter) zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen mit einem Identifikanden bekannt, der in Form einer Karte mit einem darin untergebrachten inte­ grierten Schaltkreis (monolithische Halbleiterschaltung) ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung ein Leseteil zur Aufnahme und Kontaktierung des Identifikanden aufweist. Die Vorrichtung weist auch eine Einrichtung zur Prüfung auf, ob es sich bei dem im Leseteil aufgenommenen Identifikan­ den um einen gefälschten oder einen simulierten Identifikanden handelt. Die Einrichtung schließt allerdings nicht aus, daß durch separate Schal­ tungen ein echter Identifikand simuliert wird.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gegen Mißbrauch und Fälschung gesicherte Vorrichtung der gattungs­ gemäßen Art anzugeben.
Die Aufgabe wird durch eine Schließeinrichtung gelöst, die das Leseteil nach dem Einführen des Identifikanden verschließt, wobei die Funktion der Vorrichtung nur bei vollständig geschlossener Schließeinrichtung ablaufen kann und beim Öffnen unterbrochen wird.
Der Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, daß durch das Schließen der Schließeinrichtung verhindert werden kann, daß der im Leseteil befindliche Identifikand über elektrisch leitende Verbindungen mit einer Simulationsschaltung, die sich außerhalb des Leseteils befindet, verbunden ist. Eine Blockierung der Schließeinrichtung ist hierbei ausge­ schlossen, da die Vorrichtung ihre Funktion erst nach dem vollständigen Schließen der Schließeinrichtung aufnimmt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen. In der nachfolgenden Beschreibung wird ein Aus­ führungsbeispiel der Erfindung, bei dem als Identifikand eine Automatenkarte dient, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Identifikanden;
Fig. 2 einen IC des Identifikanden gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen gegenüber Fig. 2 erweiterten IC;
Fig. 4 und 5 Ausführungsbeispiele von einfachen Prüfgeräten;
Fig. 6 ein Funktionsdiagramm der Prüfung von Identifikanden;
Fig. 7 ein Blockbild eines Automaten und
Fig. 8 den Funktionsablauf des Automaten gemäß Fig. 7.
Fig. 1 zeigt einen Identifikanden 1, der als Kreditkarte oder Eurocheque-Karte ausgebildet ist. Er enthält ein Namensfeld 2 des Karteninhabers, ein Feld 3 für die Identifizierungs- oder Kontonummer in Klarschrift, ein Photofeld 4 sowie ein Unterschriftsfeld 5. Das Feld 3 ist parallel zu einer Schmalseite vorgesehen, damit die Kontonummer von außen lesbar bleibt, wenn die Karte in das Prüfgerät eingeführt ist.
Die Karte enthält ferner eine integrierte Schaltung (IC) 6 mit einer Anschlußleiste 7 für die Versorgungsspannung sowie die Datenein- und -ausgabe. Der IC ist unsichtbar in die Karte implantiert.
Eine bestimmte, den IC umgebende Fläche 8 ist von leitenden Materialien freigehalten, damit bei Benutzung der Karte in einem Automaten geprüft werden kann, ob von sich außerhalb eines Automaten befindenden Simulationsschaltungen Verbindungsleitungen zur Karte im Automaten geführt sind. Da die Totalfälschung einer Karte mit einem identischen IC aufgrund der zu hohen Wirtschaftlichkeits-/know-how-/Risiko-Schwelle als ausgeschlossen angenommen werden kann, wird durch diese Maßnahme verhindert, daß ein Betrüger, vorausgesetzt ihm wäre die Funktionsweise des IC bekannt, eine Ersatzschaltung aus diskreten Bauelementen aufbaut und diese Schaltung z. B. über Drähte mit einer hierfür als Adapter wirkenden Karte verbindet.
Der Automat prüft außerdem, ob andersartige Verbindungen über das Umfeld nach außen hergestellt sind.
Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild des IC 6. Alle einzeln dargestellten Teile sind in Wirklichkeit in einer einzigen Schaltung integriert. Die Versorgung des IC mit Strom sowie die Eingänge und die Ausgänge für Daten laufen über eine Kontaktleiste 9. Diese Kontaktleiste kann entweder galvanische Kontakte oder z. B. auch eine induktive Kopplungsschleife aufweisen. Wenn die Einkopplung von Daten und die Stromversorgung über eine Induktivschleife erfolgt, enthält die Kontaktleiste 9 auch noch die hierfür benötigten Umsetzer.
Der IC enthält eine Zentraleinheit 10. Diese Zentraleinheit ist ein spezieller Mikroprozessor, der mit einem fest eingebauten Programm aus einem Programmspeicher 11 arbeitet. Die Zentraleinheit 10 und der Programmspeicher 11 können in einer anderen Ausführungsform auch als fest verdrahtete Logik innerhalb einer integrierten Schaltung ausgebildet sein.
Die Stromversorgung erfolgt über einen integrierten Stromversorgungsteil 12, in dem die von außen eingespeiste Versorgungsspannung in die für die Zentraleinheit 10 notwendigen Werte umgeformt wird. Von außen muß dabei stets eine so hohe Stromversorgung zur Verfügung gestellt werden, daß ein Programmierteil 19 des IC in der Lage ist, Datenspeicher 13. . .17 zu programmieren. Im Versorgungsteil 12 wird deshalb überprüft, ob die Versorgungsspannung hoch genug ist, um stets die Zentraleinheit 10 betätigen zu können, und ob sie bei Ausführungsformen der Karte, die bei Erkennen von Mißbrauch eine Selbstzerstörung des IC vorsehen, auch ausreichend für die Zerstörung des IC ist. Wenn die Versorgungsspannung zu niedrig ist, arbeitet der IC nicht. Die Selbstzerstör-Einrichtung des IC kann beispielsweise durch eine Umprogrammierung eines Tores 24 verifiziert werden. Normalerweise bleibt dieses Tor immer geöffnet, und die Benutzungsbedingungen sind aus dem Speicher 16 auslesbar. Wenn während der Identifikations-Prüfung eine endgültige Sperrung dieses Identifikanden erforderlich wird, wird das Tor 24 gesperrt, und damit sind keine Benutzungsbedingungen mehr auslesbar.
Die Zentraleinheit arbeitet z. B. nur, wenn Benutzungsbedingungen gelesen werden können.
Diese Selbstzerstörung kann sowohl von der Karte selbst ausgelöst werden, durch entsprechende Steuerung des Programmspeichers 11, als auch durch ein Auslösesignal von außen. Dieses Auslösesignal kann bei Automatenkarten vom Automaten erzeugt werden, wenn zusätzliche Prüfungen im Automaten eine Zerstörung erforderlich machen.
Alle Datenein- und -ausgaben erfolgen über eine Eingabe/Ausgabe-Einheit 18. Die Zentraleinheit 10 ist per Programm in der Lage, alle bisher beschriebenen Funktionen auszuführen. Wenn die Versorgungsspannung von außen angelegt wird, läuft der Mikroprozessor der Zentraleinheit 10 von alleine an und überprüft als erstes, ob die Versorgungsspannung groß genug ist.
Danach wird die Zentraleinheit 10 über Dateneingaben zu weiteren Funktionen veranlaßt. Welche Funktionen ablaufen können, wird weiter unten beschrieben. Die Ausgabe von Rückmeldungen nach Überprüfung einer eingegebenen persönlichen Merkzahl und anderer Informationen erfolgt über die Ein-/Ausgabe-Einheit 18.
Alle bisher beschriebenen Teile des IC werden bei der Herstellung des IC in ein Stück integriert. Die außerdem noch notwendigen Datenspeicher 13. . .17 sind PROM-Speicher und können insgesamt oder einzelne von ihnen beim Herstellungsprozeß entweder in den vorerwähnten IC integrierte oder als gesonderter Speicher-IC ausgebildet sein.
In diese PROM-Speicher werden in unten beschriebenen einzelnen Schritten zu verschiedenen Zeiten verschiedene Daten eingeschrieben, und damit wird aus einer neutralen eine bestimmte Identifizierungskarte erzeugt. Die Datenspeicher 13. . .17 werden unterschiedlich behandelt. Einige Speicher sind nur über Tore 20. . .24 programmierbar. Diese Programmier-Sperrschaltungen lassen sich außer Funktion setzen, so daß keine weiteren Veränderungen der Speicherinhalte nachträglich mehr möglich sind. Die Datenspeicher sind außerdem unterschiedlich, was ihre Lesbarkeit anbetrifft; d. h. nur einige vorbestimmte Speicher sind von außerhalb der Karte lesbar, andere nicht. Welche Teile wann und warum programmierbar oder lesbar sind, wird unten erläutert.
Der Datenspeicherteil des IC enthält, wie bereits gesagt, die Speicher 13. . .17.
Der Speicher 13, in den ein Schutz-Code zum Schutz der Karte auf dem Weg von der Fabrik zur Ausgabestelle eingespeichert ist, ist nur programmierbar, solange das Tor 20 in Funktion ist, und nur intern lesbar über das Tor 21.
Der Speicher 14 dient zur Speicherung der persönlichen Merkzahl, die nur eingeschrieben werden kann, wenn das Tor 22 in Funktion ist. Die Merkzahl kann nicht aus der Karte herausgelesen, sondern nur in die Zentraleinheit 10 abgespeichert werden, wo sie zu Vergleichszwecken zur Verfügung steht.
Der Speicher 15 dient zur Aufnahme von Daten, die zur Identifizierung des jeweiligen Karten- oder Kontoinhabers dienen. In diesen Speicher werden also die Kontonummer oder eine beliebige andere - auch alpha-numerische - zur Identifizierung des Kontoinhabers dienende Angabe eingeschrieben. Erst nach dieser Programmierung ist der Identifikand einem Kunden zugeordnet. Der Speicher 15 ist nur solange programmierbar, wie das Tor 23 in Funktion ist. Nach der Programmierung wird das Tor 23 zerstört. Der Speicher 15 bleibt danach trotzdem lesbar für die Zentraleinheit 10.
Der Speicher 16 dient zur Aufnahme von Benutzungsbedingungen, wie z. B. Periodenlänge, Periodenlimit, Tageslimit. Diese Daten können nur bei der Ausgabe der Karte, d. h. der Initialisierung, eingeschrieben werden, und zwar über das Tor 24.
In dem Speicher 17 werden für jede Bedienung die Daten gespeichert, wie Datum, Anzahl der Fehlversuche bei der Eingabe der persönlichen Merkzahl, Kontobewegung etc.
Im folgenden seien nun im Zusammenhang die Initialisierung und die Benutzung der Karte am Beispiel einer Karte für monetäre Anwendungen beschrieben.
Nach dem letzten Arbeitsgang bei der Herstellung der Karte wird ein Schutzcode als numerischer Begriff in einem Zufallsgenerator erzeugt und in den Speicher 13 eingeschrieben. Gleichzeitig wird dieser Schutzcode auf einen getrennten Beleg gebucht. Nach der Einspeicherung wird das Tor 20 zerstört, so daß eine Veränderung des Schutzcodes oder das Einschreiben einer anderen Codezahl in den Speicher 13 nicht mehr möglich ist. Der Beleg wird unter Geheimhaltungsbedingungen automatisch in einen Umschlag eingeführt und der Umschlag anschließend versiegelt. Die Karte und der Umschlag erhalten dann eine visuell lesbare identische Kennzeichnung, z. B. dieselbe laufende Nummer. Die so mit einem Schutzcode versehenen Karten und Umschläge werden getrennt zu dem ausgebenden Institut gebracht und dort getrennt gelagert und verwaltet. Bis hierhin sind die Karten noch neutral. Bei der Ausgabe einer Karte an einen Kunden wird die betreffende neutrale Karte mit dem dieselbe laufende Nummer tragenden Beleg zusammengeführt. Sodann wird der Umschlag geöffnet, vorzugsweise von dem Kunden selbst, und der visuell lesbare Schutzcode entnommen.
Die Karte wird dann in das beim ausgebenden Institut befindliche Eingabe-Gerät eingeführt, um die kundenspezifischen Daten in die Karte einzuschreiben. Hierzu wird zunächst die gelesene Schutz-Codenummer eingetastet und über die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 18 in die Zentraleinheit 10 der Karte eingespeichert, wo ein Vergleich mit der in dem Speicher 13 gespeicherten Schutz-Codenummer stattfindet. Ist der Vergleich negativ, dann wird nach einer vorgegebenen Anzahl von negativen Versuchen, eine Selbstzerstörung des IC bewirkt.
Ist der Vergleich positiv, dann gibt der IC ein Freigabesignal an das Eingabegerät, so daß dann die weiteren Daten eingegeben werden können.
Zunächst tastet der Kunde die von ihm selbst gewählte persönliche Merkzahl geheim ein, die dann wieder in die Zentraleinheit 10 übertragen und von dort in den Speicher 14 eingespeichert wird. Nach der Einspeicherung wird das Tor 22 automatisch zerstört, so daß die persönliche Merkzahl nicht mehr verändert werden kann.
Hiernach werden durch das Institut die zur Identifizierung des Kunden dienenden Daten eingegeben. So wird in den Speicher 15 z. B. die Kontonummer des Kunden eingespeichert und danach das Tor 23 automatisch zerstört, so daß auch diese Daten nicht mehr verändert werden können.
Die Benutzungsvorschriften werden in dem Speicher 16 eingespeichert, und danach wird das Tor 24 automatisch zerstört. Als letztes kann noch in den Speicher 17 der Anfangskontostand eingespeichert werden.
Nachdem diese Einspeicherungen vorgenommen sind, wird das Ausgabetor 21 des Speichers 13 zerstört, so daß die Karte nicht ein zweites Mal mittels des gebrauchten Schutzcodes initialisiert werden kann, da eine Prüfung dieses Schutzcodes nicht mehr möglich ist.
Die so vorbereitete Karte wird dem Kunden ausgehändigt.
Soll eine Karte nach Ablauf ihrer Gültigkeit wiederholt gültig gemacht werden können, dann werden weitere Schutzcodes verwendet, die wie vorstehend behandelt werden; entsprechend ist der Speicher 13 mit den Toren 20 und 21 mehrfach vorgesehen.
Dies zeigt Fig. 3, die die entsprechenden Erweiterungen gegenüber der Fig. 2 aufweist. Wie man sieht, sind die Speicher für den Schutzcode und für die Kontenführung mit den zugeordneten Toren mehrfach vorgesehen.
Wenn der zuvor beschriebene Zeitraum für eine Karte abgelaufen oder ihr Geldvolumen verbraucht ist, geht der Kunde mit der Karte zu seiner Bank. Bei der Bank kann für die Karten außer dem zuvor beschriebenen ersten Schutzcode von vornherein ein zweiter, dritter usw. Schutzcode in weiteren verschlossenen und versiegelten Umschlägen aufbewahrt sein. Die Karte wird jetzt - wie beim ersten Schutzcode bereits beschrieben - nach Eingabe des zweiten Schutzcodes neu initialisiert.
Bei dieser Initialisierung wird das Tor 26 zerstört, so daß in den ersten Konto-Speicher 17 keine weiteren Daten mehr eingeschrieben werden können.
Außerdem wird das Tor 30 jetzt durch eine besondere Programmierung geöffnet, so daß nunmehr die Kontoführung über das "Konto-2", Speicher 29, erfolgt.
Die Tore 27 und 28 entsprechen in ihrer Funktion den Toren 20 und 21, der Schutzcode-Speicher 41 dem Schutzcode-Speicher 13.
Der zweite und alle weiteren Schutzcode-Speicher werden bei der Herstellung (letzter Arbeitsgang) mit dem Schutzcode "2" (bzw. "3" usw.) programmiert.
Diese Erweiterung um weitere Schutzcodes und weitere Konto-Speicher führt zu einer längeren Lebensdauer und besseren Ausnutzung der elektronischen Teile der Karte.
Zur Benutzung der Karte wird diese in das entsprechende Prüfgerät oder den entsprechenden Automaten eingeführt, wo zunächst innerhalb des Identifikanden geprüft wird, ob die Versorgungsspannung die erforderliche Höhe hat, insbesondere für eine eventuell notwendig werdende Selbstzerstörung des IC.
Die Prüfung des Benutzers auf seine Inhaber-Identität erfolgt durch Eingabe der persönlichen Merkzahl und Vergleich mit der gespeicherten Merkzahl in der Zentraleinheit 10. Die persönliche Merkzahl kann also nicht extern gelesen werden. Bei positivem Ergebnis kann als nächstes die Kontonummer geprüft werden, während bei dem n-ten Fehlversuch der IC automatisch zerstört wird. Außerdem wird die Anzahl der eventuellen Fehlversuche in die Karte eingetragen.
Zur Prüfung der Kontonummer kann diese bei konventionellen Karten sichtbar außen an der Karte aufgebracht sein, so daß sie abgelesen und in ein Prüfgerät eingetastet werden kann. Die Prüfung erfolgt wieder in dem IC der Karte selbst.
Bei dieser Prüfung wird nach dem n-ten Fehlversuch ein Alarm ausgelöst, da man dann nämlich davon ausgehen kann, daß die auf der Karte befindliche Kontonummer verändert wurde, z. B. um die Belastung eines anderen Kontos zu erreichen. Auch hier wird in der Karte die Anzahl eventueller Fehlversuche vermerkt.
Zusätzlich und/oder in Kombination mit den vorbeschriebenen Prüfungen werden weitere Prüfmaßnahmen ergriffen, die im Identifikanden eine derartige Ausbildung der Funktions- und/oder Speicherschaltungen bedingen, daß diese mit handelsüblichen, also nicht speziell für den erfindungsgemäßen Zweck hergestellten, Schaltungen nicht darstellbar ist.
Hierdurch wird verhindert, daß Betrüger mit handelsüblichen, in Fälschungen von Identifikanden untergebrachten Schaltungen ein "Gut"-Signal erzeugen, ohne daß zuvor die vorerwähnten zusätzlichen Prüfungen stattgefunden haben.
Nach diesen Prüfungen kann nun die eigentliche Bedienung erfolgen, z. B. die Geldausgabe eingeleitet werden. Wenn diese Bedienung unerlaubt ist, z. B. weil das Ausgabelimit überschritten, d. h. zuviel Geld angefordert wurde, erhält der Kunde automatisch einen entsprechenden Hinweis. Die Prüfung, ob eine Transaktion erlaubt ist, erfolgt in der Zentraleinheit 10. Wenn die Kontonummer auch aus der Karte in dem Automaten lesbar sein soll, muß der Programmspeicher 11 das entsprechende Programm enthalten.
Die Kontoführung erfolgt in dem Speicher 17, und zwar werden alle Vorgänge nacheinander abgespeichert, wobei ein Auslesen jederzeit möglich ist. Da die alten Kontostände bei Kontobewegungen nicht gelöscht werden können, steht die gesamte Historie des Kontos zur Verfügung. Auch Kontoauszüge können so mit Hilfe der Karte erstellt werden.
Die Erfindung ist weder auf das Beispiel für banktechnische Transaktionen noch auf die Verwendung von kartenförmigen Identifikanden beschränkt. So können durch das neue System auch die Zugänge zu geschützten Arealen dadurch geschützt werden, daß nur ausgesuchten Personen, die sich mit einem echten, gültigen und unverfälschten Identifikanden als berechtigte Inhaber des Identifikanden ausweisen, Zutritt gewährt wird.
Ferner können die Identifikanden dazu benutzt werden, nur als berechtigt erkannten Personen den Zugang zu Einrichtungen oder deren zweckbestimmte Inbetriebsetzung zu gestatten, die dem Speichern oder Abrufen von Informationen (Daten) dienen.
Besonders vorteilhaft ist, daß unveränderbar speicherbare Benutzungsbedingungen auch im Off-line-Betrieb alle möglichen Anwendungen den Benutzern einen vorbestimmbaren Spielraum zuweisen.
Anhand der Fig. 4 und 5 werden zwei Ausführungsbeispiele einer Aufnahmeeinrichtung in Form einfacher Prüfgeräte A1, A2 zur Prüfung des als Eurocheque- oder Kreditkarte ausgebildeten Identifikanden erläutert. Diese vereinfachten Prüfgeräte dienen zur Prüfung der Benutzer/Inhaber-Identität, und zur Prüfung, ob die von außen aufgedruckte Kontonummer verändert wurde, und sie dienen insgesamt zur Prüfung der Echtheit der Karte, indem mittels der beiden vorgenannten Prüfungen festgestellt wird, ob der erforderliche IC in der Karte vorhanden ist.
Beide Ausführungsformen unterscheiden sich nur durch ein in Fig. 4 vorhandenes numerisches Anzeigefeld 31, das dazu dient, zum Vergleich der Identifizierungs-/Kontonummern die aus der Karte automatisch ausgelesene Nummer anzuzeigen, damit sie visuell mit der außen auf der Karte 1 aufgebrachten Nummer 3 verglichen werden kann.
In der Ausführungsform nach Fig. 5 ist dieses Anzeigefeld nicht enthalten. Die Prüfung, d. h. der Vergleich der außen aufgebrachten Nummer, die hier über eine Tastatur 32 eingetastet wird, erfolgt im Inneren der Karte mittels des IC 6. Entsprechend dem Ergebnis des Vergleichs gibt der IC ein Signal an das Prüfgerät, das entweder die Anzeige "Freigabe" oder "Richtig" in einem Feld 33 oder "Alarm" oder "Nicht richtig" in einem Feld 34 bewirkt.
Die Anzeigen in den Feldern 33 und 34 dienen in gleicher Weise dem Vergleich der persönlichen Merkzahl. Ein Schalter 35 dient zum Inbetriebsetzen des Geräts, während eine Löschtaste 36 zur Beendigung einer Teilprüfung und zur Löschung von Fehleingaben dient.
Auch bei dieser (einfachen) Art Ausweisprüfung ist im Prinzip eine Selbstzerstörung des IC nach einer vorbestimmten Anzahl von Fehlversuchen bei der Eingabe von persönlicher Merkzahl und gegebenenfalls Identifizierungs-/Kontonummer möglich. Für eine solche Selbstzerstörung ist im Prüfgerät die erforderliche elektrische Leistung bereitgestellt.
In Fig. 6 ist nach der oben erläuterten Funktion von Fig. 4 und Fig. 5 ein selbsterklärendes Funktionsdiagramm der Prüfung von Identifikanden in konventionellen Kredit-/Eurocheque-Karten oder in entsprechenden Nicht-Automaten-Anwendungen dargestellt.
In Fig. 7 ist ein Blockbild und in Fig. 8 der Funktionsablauf einer Aufnahmeeinrichtung A3 in Form eines Automaten wiedergegeben, der auch zum Bewirken einer Kontoführung im Identifikanden geeignet ist.
Der Automat enthält als Prüfeinrichtung einen Leseteil 37, in den der Identifikand 1 eingeführt werden kann. Der Leseteil ist in der Lage, den Identifikanden mit Strom zu versorgen und Daten zum Identifikanden zu schicken bzw. von dort zu empfangen. Die Steuerung des Automaten erfolgt durch die Zentraleinheit 10 mit dem Programmspeicher 11, die zur Vereinfachung der Darstellung außerhalb des Identifikanden dargestellt sind. Die Eingabe von Daten erfolgt über eine eingebaute Tastatur 38. Bei der Prüfung können Hinweise und Alarme nach außen und nach einer bestandenen Prüfung ein Freigabesignal an den Funktionsteil des Automaten gegeben werden, um die entsprechende Transaktion zu veranlassen. Außer der Kontoführung im Identifikanden wird in einem solchen Automaten eine Speicherung der Daten in einem Datenspeicher 39 vorgenommen. Dieser Datenspeicher wird entweder in Zeitabständen ausgewechselt und in einer Zentrale in die EDV übernommen oder bei On-line-Betrieb von der zentralen EDV abgefragt.
Der Automat enthält ferner eine Prüfeinrichtung 40, mit der festgestellt werden kann, ob von der Stelle im Identifikanden, an der bei echten Karten der IC angeordnet ist, Verbindungen zum Außenraum des Leseteils oder des Automaten bestehen. Hiermit soll das System gegen Rechtsbrecher gesichert werden, die den Funktions-Komplex des IC im Identifikanden durch eine Simulationsschaltung aus diskreten Bauelementen außerhalb des Identifikanden ersetzen wollen.
Auch kann der Identifikand einbehalten werden.
Die Anordnung zur Einführung des Identifikanden in einen Automaten kann so ausgebildet sein, daß nach dem Einführen oder Einlegen des Identifikanden durch den Benutzer eine Klappe oder ein Deckel manuell durch den Benutzer zu schließen ist oder die Klappe oder der Deckel automatisch geschlossen werden. Klappe oder Deckel sind so ausgeführt, daß sie eventuell vom Identifikanden nach außen führende Verbindungsleitungen beliebiger Art durch den Schließvorgang unterbrechen, z. B. abschneiden, und daß sie ferner den im Automaten befindlichen Identifikanden im Zusammenwirken mit einer fest um den Identifikanden-Leseteil des Automaten angebrachten Abschirmung gegen nicht leitungsabhängige Verbindungen, z. B. elektromagnetische oder mechanische Wellen, abschirmen. Der Verschluß ist so gestaltet, daß die Funktionen des Automaten nur bei vollständig geschlossener Klappe oder Deckel ablaufen und beim Öffnen unterbrochen werden.
Die weitere Prüfung erfolgt zunächst ähnlich wie bei dem vereinfachten Prüfgerät nach den Fig. 4 und Fig. 5, indem die persönliche Merkzahl eingegeben wird. Die persönliche Merkzahl wird zum Identifikanden übertragen und innerhalb des Identifikanden auf Übereinstimmung geprüft.
Vom Identifikanden kommt nur ein Signal zurück, mit dem Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung angezeigt wird.
Wenn die persönliche Merkzahl falsch eingegeben wird, erfolgt ein Hinweis. Die Eingabe kann maximal n-mal wiederholt werden. Als n wird in der Praxis üblicherweise die Zahl von drei Versuchen gewählt. Nach der n-ten Eingabe wird von einer Fehlversuch-Zähleinrichtung, die ebenfalls im Identifikanden ausgebildet sein kann, ein Alarmsignal ausgegeben, der IC im Identifikanden elektrisch zerstört und in dem Identifikanden ein Hinweis auf die Fehlversuche eingetragen.
Wurde die persönliche Merkzahl richtig eingegeben, können anschließend aus dem Identifikanden die Daten des Datenspeichers ausgegeben werden, die zur Identifizierung des Benutzers notwendig sind. Ebenso werden die Benutzungsdaten und die Kontodaten gelesen und im Automaten gespeichert. Nachdem diese Daten aus dem Identifikanden gelesen worden sind, kann die gewünschte Transaktion in den Automaten eingegeben werden.
Mit Hilfe der Benutzungsbedingungen und/oder der Benutzungsdaten wird geprüft, ob die gewünschte Transaktion erlaubt ist. Ist die Transaktion nicht erlaubt, kann ein Hinweis ausgegeben werden, und ein geänderter Transaktionswunsch muß eingegeben werden. Wird die Transaktion als erlaubt befunden, wird als nächster Schritt die Kontofortschreibung im Identifikanden veranlaßt, und außerdem werden die Transaktionsdaten im Automaten aufgezeichnet und/oder zur Auswertung in die EDV-Zentrale übertragen. Danach erfolgt ein Freigabesignal aus dem Prüfteil des Automaten, und die Transaktion wird ausgeführt.
Bei Off-line-Betrieb wird der Datenspeicher in gewissen Zeitabständen gegen einen leeren Datenspeicher ausgewechselt, und die aufgezeichneten Daten werden zur Auswertung in die EDV-Zentrale gebracht. In der EDV-Zentrale erfolgt dann eine Fortschreibung der Konten der Inhaber der Identifikanden, so daß die Zentrale in Abhängigkeit vom Wechsel-Rhythmus des Datenspeichers im Transaktions-Automaten die Konten à jour halten kann.
Die einzelnen Elemente der beschriebenen Vorrichtung, wie Identifikanden, Eingabe-Kodiergerät, Prüfgerät und Automat, sind auch in anderen Vorrichtungen einsetzbar. Für diese Elemente wird daher auch Elementenschutz entsprechend den betreffenden Ansprüchen begehrt.

Claims (3)

1. Vorrichtung zur Durchführung von Bearbeitungsvorgängen mit einem Identifikanden, der in Form einer Karte mit einem darin untergebrachten integrierten Schaltkreis ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung ein Leseteil zur Aufnahme und Kontaktierung des Identifikanden aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Schließeinrichtung vorgesehen ist zum Verschluß des Leseteils nach dem Einführen des Identifikand­ den und daß die Funktionen der Vorrichtung nur bei vollstän­ dig geschlossener Schließeinrichtung ablaufen und beim Öff­ nen unterbrochen werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung als Klappe oder Deckel oder Schiebe­ tor ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung so ausgebildet ist, daß vom Identifi­ kanden nach außen führende Verbindungsleitungen durch den Schließvorgang unterbrochen werden.
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