DE3940743A1 - Lochkreissaege - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lochkreissäge mit einem
entlang einer Kreislinie bewegbaren Schneidelement, eine
Halterung für das Schneidelement und mit einem Antrieb.
Derartige Lochkreissägen sind seit langem bekannt. Beispielswei
se weisen bekannte Lochkreissägen einen Stift bzw. eine Halte
rung für die Aufnahme in einer Bohrmaschinenspindel auf, wobei
konzentrisch zur Achse der Bohrmaschinenspindel an der Halterung
ein kreisförmig zusammengebogenes Sägeblatt befestigt ist.
Weiterhin sind zylinderförmige Lochkreissägen bekannt, deren
Kante mit Hartmetallelementen bestückt ist, beispielsweise zum
Bohren von größeren Löchern für die Aufnahme von Steckdosen in
Wänden. Schließlich sind auch Lochkreissägen bekannt, bei
welchen ein einzelnes Schneidelement bzw. ein Schneidzahn an
einem in einem Zentrierpunkt fest gelagerten Verbindungsglied
befestigt ist und beim Umlaufen um den Zentrierpunkt einen
kreisförmigen Schnitt in dem zu schneidenden Material anbringt.
Die letztgenannten Lochkreissägen haben nur eine sehr geringe
Umlaufgeschwindigkeit und auch eine sehr geringe Schnittlei
stung, da diese nur von einem einzigen Schneidelement aufge
bracht werden muß. Mehrere derartige Schneidelemente lassen sich
schlecht auf den gleichen Radius zentrieren. Auch die anderen
bekannten Lochkreissägen weisen verschiedene Nachteile auf. So
lassen sich mit diesen Lochkreissägen im Regelfall nur kleinere
Lochdurchmesser, im allgemeinen unter 100 mm, schneiden, da die
ansonsten auf den Antrieb zurückwirkenden Kräfte beim Schneiden
in hartem und/oder zähem Material zu groß werden. Dies gilt
insbesondere, wenn es sich um einen in der Hand zu haltenden
Antrieb handelt. Das Schneiden von größeren Lochdurchmessern ist
damit relativ gefährlich. Die kreisförmigen Sägeblätter und die
auf einem Kreis umlaufenden Schneidelemente stellen eine relativ
große Gefahr für den Benutzer dar, da die Umfangsgeschwindigkei
ten wegen des im Vergleich zu normalen Bohrern großen Durchmes
sers relativ hoch sind.
Schließlich ist es mit keiner der bekannten Lochkreissägen
möglich, in eine ebene Fläche beispielsweise Löcher in Form von
Kreissektorausschnitten, beispielsweise halb- bzw. viertelkreis
förmige Löcher oder auch kreisbogenförmige Schlitze zu schnei
den.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Lochkreissäge zu schaffen, mit welcher auch
größere Durchmesser gefahrlos geschnitten werden können und mit
welcher gegebenenfalls auch Löcher in Form von Kreissektoren
oder Teilkreisbögen geschnitten werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Antrieb ein Dreh
oszillationsantrieb ist, durch welchen das Schneidelement auf
der Kreislinie um einen Winkel von etwa 0,5 bis 10° oszillierend
bewegbar ist, und daß die Halterung und/oder das Schneidelement
aus einem dünnwandigen und/oder spezifisch leichten Material
gefertigt sind.
Aufgrund der oszillierenden Bewegung, die vorzugsweise mit einer
sehr hohen Oszillationsgeschwindigkeit mit mehr als 4000 und
beispielsweise bis zu 20 000 und mehr Schwingungen/min erfolgt,
werden auch bei größeren Lochkreisdurchmessern keine nennenswer
ten Reaktionskräfte auf das Antriebswerkzeug übertragen, da
dessen Trägheit gegenüber dem Schneidelement und dessen Halte
rung relativ groß ist, zumindest solange letztere vergleichweise
leicht sind, d. h. aus einem dünnwandigen und/oder spezifisch
leichten Material gefertigt sind.
Gleichzeitig ist die Verletzungsgefahr bei Verwendung eines
Drehoszillationsantriebes wesentlich geringer als bei rotieren
den Antriebseinrichtungen.
Diese Erkenntnis hat man sich allerdings schon beispielsweise
für Radialsägen zum Auftrennen von Gipsverbänden zunutze
gemacht. Bei den bekannten Radialsägen zum Auftrennen von
Gipsverbänden ist jedoch der Durchmesser des Sägeblattes von
untergeordneter Bedeutung, und es werden im allgemeinen Säge
blätter mit einem Durchmesser um etwa 80 mm oder kleiner
verwendet. Insbesondere haben Radialsägeblätter ohnehin eine
relativ kleine Masse im Vergleich zu den rotierenden Halterungen
und Schneidelementen von bekannten Lochkreissägen. Insofern
konnten für die oszillierenden Radialsägen im wesentlichen
herkömmliche Sägeblätter verwendet werden. Das Problem größerer
Durchmesser stellte sich dabei ebenfalls nicht, da mit solchen
Sägeblättern im wesentlichen gerade Schnitte angebracht werden.
Demgegenüber sieht die vorliegende Erfindung im Vergleich zu
bekannten Lochkreissägen nicht nur die Verwendung eines Drehos
zillationsantriebes sondern darüber hinaus auch noch eine
spezielle Anpassung von Schneidelement und Halterung in Form von
dünnwandigem und/oder spezifisch leichtem Material vor.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung hat die
Halterung die Form einer Scheibe, weist eine Aufnahme für eine
Antriebsverbindung auf und hat vorzugsweise in großem radialem
Abstand von der Aufnahme Aussparungen zur Verringerung ihres
Gewichtes. Die radial am weitesten außen liegenden Teile der
Halterung liefern den größten Beitrag zum Trägheitsmoment einer
Scheibe, so daß zur Verringerung dieses Trägheitsmomentes und
damit auch zur Verringerung der Reaktionskräfte auf das An
triebswerkzeug Aussparungen in diesem Bereich besonders zweckmä
ßig sind, solange hierdurch eine ausreichend feste Verbindung
mit dem ebenfalls radial außen anzubringenden Schneidelement
nicht beeinträchtigt ist.
Dabei wird das Schneidelement entlang eines konstanten radialen
Abstandes zur Drehachse im wesentlichen am Außenrand der
scheibenförmigen Halterung angeordnet. Das Schneidelement kann
dabei beispielsweise ein zu einem geschlossenen Kreis gebogenes
Sägeblatt sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfin
dung erstreckt sich das Schneidelement jedoch nur über einen
Teilkreissektor. Auf diese Weise ist es möglich, einen sauberen
Schnitt exakt entlang einer kreisförmigen Linie auszuführen,
ohne daß dieser Schnitt vollständig umlaufend sein muß. Indem
man vom Zentrum der kreisförmigen Linie aus anschließend gerade
Schnitte zu den Enden des kreisbogenförmigen Schlitzes führt,
kann man so je nach Länge des Schneidelementes bzw. des Säge
blattes beliebige kreissektorförmige Löcher oder Aussparungen in
ein zu schneidendes Material schneiden. Ebenso können die Enden
des Kreisbogens entlang einer entsprechenden Sekante der
Kreislinie durch einen geraden Schnitt miteinander verbunden
werden, wobei das Loch dann die Form eines Kreisabschnittes
erhält. Ebenso kann man die Schlitzenden durch einen weiteren
Teilkreisschnitt mit anderem Zentrum und/oder anderem Durchmes
ser verbinden, so daß sich sehr vielfältige Formen (Sichel- oder
Mondphasenformen) mit sehr exakten, sauberen Schnitten erzielen
lassen. Dies war mit bekannten Lochkreissägen nicht möglich.
Vielmehr mußten zur Erzielung entsprechender Formen bisher
Stichsägen, Laubsägen oder dergleichen verwendet werden, die
allerdings hohe Anforderungen an die Geschicklichkeit des
Benutzers stellen und im Ergebnis kaum zu den sauberen Schnit
ten führen, die selbst ein unerfahrener Benutzer mit der
erfindungsgemäßen Lochkreissäge erzielen kann.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Teilkreissektor, über welchen sich das
Schneidelement erstreckt, einen Winkel von weniger als 180°
umfaßt. Vorzugsweise ist der entsprechende Teilkreissektor um
einen Winkelbetrag kleiner als 180°, der genau dem Schwingungs
winkel des Drehoszillationsantriebes entspricht. Auf diese Weise
erreicht man, daß bei der Benutzung eines solchen Schneidelemen
tes bzw. Sägeblattes ein Schnitt erzielt wird, der genau einem
Halbkreisbogen entspricht. Selbstverständlich lassen sich unter
Anpassung der Sägeblattlänge an den Schwingungswinkel des
Oszillationsantriebes Schnitte über einen beliebigen Winkelbe
reich ausführen, wobei dieser Winkelbereich nach unten durch den
Oszillationswinkel des Antriebes begrenzt ist.
Vorzugsweise beträgt der radiale Abstand des Schneidelementes
von der Drehachse des Antriebes bis zu 75 mm. Der damit erziel
bare Lochkreisdurchmesser von 150 mm ist deutlich größer als der
Durchmesser der üblicherweise als Bohrmaschinenaufsätze verwen
deten Lochkreissägen. Grundsätzlich ist zwar der Durchmesser für
die erfindungsgemäße Lochkreissäge nicht begrenzt, jedoch werden
mit zunehmendem Radius die Masse und vor allem das Trägheitsmo
ment der oszillierend bewegten Teile so groß, daß die auftret
enden Kräfte von der Verbindung zwischen Halterung und Oszilla
tionsantrieb nicht mehr gut und ohne Beschädigung dieser
Verbindung übertragen werden können. Dieses Problem läßt sich
jedoch teilweise durch eine entsprechende Reduzierung der
Schwingungszahl verringern.
Als zweckmäßig hat sich eine Ausführungsform der Erfindung
erwiesen, bei welcher das Schneidelement aus Edelstahl mit einer
Wandstärke unter 1 mm, vorzugsweise unter 0,8 mm und besonders
bevorzugt unterhalb von 0,5 mm, hergestellt ist. Da das Schneid
element radial relativ weit außen liegt, liefert es auch einen
großen Beitrag zum Trägheitsmoment. Aus diesem Grunde sollte es
eine relativ geringe Masse haben und dennoch eine ausreichende
Festigkeit und Härte besitzen, um eine wirksame Schneidkante zu
haben. Hierzu kann das Sägeblatt auch aus einem härtbaren Stahl,
aus Titan oder einer Legierung gefertigt sein. Auch Verbindungen
unterschiedlicher Materialien sind für das Sägeblatt denkbar,
wie z. B. Bimetallstreifen, oder aber Edelstahlstreifen, deren
Kante mit einem harten Schneidmaterial bestückt ist.
Dabei kann das Schneidelement bzw. das Sägeblatt sowohl eine
geschliffene, glatte Kante als auch eine gezahnte Kante aufwei
sen. Ebenso kann diese Kante mit Hartmetallschneidelementen
bestückt sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das
Schneidelement vorzugsweise im Bereich der Schneidkante, aber
auch an der zylindrischen Außenwand mit Diamantpulver beschich
tet. Damit kann die Außenseite des zylindrisch gekrümmten
Sägeblattes auch als Schleifelement zum Schleifen von hohlkehli
gen Rundungen verwendet werden, wobei sich wiederum aufgrund der
oszillatorischen Drehbewegung der besondere Vorteil ergibt, daß
der Außendurchmesser des zylinderförmig gebogenen Schneidelemen
tes im wesentlichen mit dem Innendurchmesser des zu schleifenden
Teiles übereinstimmen kann, ohne daß das Schleifelement frißt
und eine Gefahr für den Benutzer mit sich bringt.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind
Schneidelement und Halterung einstückig aus dünnwandigem
Material gefertigt und haben im wesentlichen die Form eines
zylindrischen Topfes, wobei die Zylinderwand mit ihrer scharfen
freien Kante das Schneidelement bildet, während die Halterung
durch den Topfboden mit einer zentralen Aufnahme für eine
Antriebsverbindung definiert ist. Der Topfboden kann Aussparun
gen und Bohrungen zur Gewichtsreduzierung aufweisen.
Gemäß einer anderen Ausführungsform bestehen die Halterung und
das Schneidelement oder zumindest die Schneidkante des Schneid
elementes aus verschiedenen Materialien, wobei dann für die
Halterung ein faserverstärkter Verbundwerkstoff bevorzugt sein
kann. Solche unter der Kurzbezeichnung GFK oder KFK bekannte
Werkstoffe verbinden eine hohe Festigkeit mit sehr geringem
Gewicht, was für den Einsatz gemäß der vorliegenden Erfindung
sehr wichtig ist.
Bei einer solchen mehrteiligen Ausführungsform ist zweckmäßiger
weise am radial äußeren Rand der Halterung das Schneidelement
mit Hilfe einer Klemmvorrichtung anbringbar.
Ein besonderer Vorteil des Drehoszillationsantriebes liegt auch
darin, daß an der Halterung ein Anschluß für eine Absaugeinrich
tung vorgesehen werden kann. Im Falle einer topfförmigen
Lochkreissäge kann dann beispielsweise einfach eine exzentrische
Bohrung im Boden des Topfes angebracht werden, an welchen ein
elastischer Schlauch einer Absaugeinrichtung angeschlossen wird.
Für das Sägeblatt bzw. das Schneidelement ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß es eine axiale Länge von weniger als 2 cm,
vorzugsweise von weniger als 1,5 cm hat. Auch diese Maßnahme
trägt zur Reduzierung des Gewichtes und des Trägheitsmomentes
bei, wobei selbstverständlich die axiale Länge der Lochkreissäge
letztlich durch die gewünschte Schnittiefe bestimmt ist. Gemäß
der vorliegenden Erfindung sollte jedoch die axiale Länge des
Schneidelementes bzw. Sägeblattes immer nur wenig oberhalb der
gewünschten Schnittiefe liegen.
Bei einigen der vorgenannten Ausführungsformen kann es sich als
zweckmäßig erweisen, wenn die Aufnahme zur Verbindung der
Halterung mit dem Oszillationsantrieb eine Verstärkung aufweist.
Dies gilt insbesondere für Schneidelemente und Halterungen mit
großem Durchmesser und mit relativ großem Trägheitsmoment.
In vorteilhafter Weise kann die Halterung auch so gestaltet
werden, daß mindestens zwei konzentrische Schneidelemente an ihr
anbringbar sind. Auf diese Weise kann man kreis- bzw. kreisbogen
förmige Nuten oder Schlitze in ein Material schneiden.
Je nach dem, aus welchem Material das Schneidelement besteht
und wie die Schneidkante desselben gestaltet ist, können mit der
erfindungsgemäßen Lochkreissäge Löcher und Schlitze der erwähn
ten Formen in Karton, Papier, Holz, Kunststoff, Gummi, Hart
schaum, Teppich, Leder, Kunstleder, Stoffe, Bleche aller Art,
Gipskarton, Dichtungsmaterialien, Glas und Keramik geschnitten
werden. Insbesondere kann man in Schalttafeln und Armaturenbret
tern leicht nachträglich Löcher für Ventilatoren, Lautsprecher,
Scheinwerfer, Steckdosen, Schalter und Armaturen anbringen. Dies
ist insbesondere auch an schlecht zugänglichen Stellen möglich,
da das Werkzeug im Regelfall nicht wegläuft oder ausbricht und
da auch das Verletzungsrisiko relativ gering ist, selbst wenn
das Antriebswerkzeug nicht sehr fest gehalten und geführt werden
kann.
Mit der neuen Lochkreissäge erhält man sehr saubere Schnitträn
der, auch faserartiges Material reißt kaum aus, was zum einen
mit einer entsprechend großen Schwingungszahl, andererseits auch
mit der relativ geringen Amplitude der Oszillationsbewegungen
zusammenhängt. Diese Amplitude und auch die Schwingungszahl wird
dabei vorzugsweise an den jeweiligen Anwendungsfall angepaßt. So
sollte beispielsweise die Schwingungsamplitude (in Winkelgraden
gemessen) für Schneidelemente mit größerem Lochkreisdurchmesser
geringer sein als für kleinere Durchmesser, da der (in Längen
einheiten) gemessene Hub des Schneidelementes bei gleicher
Winkelamplitude mit dem Radius zunimmt. Aus vorläufigen Tests
ergibt sich ein sinnvoller Anwendungsbereich für einen Kreisra
dius von etwa 15 bis 75 mm. Bei Verwendung entsprechend leichter
und widerstandsfähiger Materialien, wie z. B. Titan, ist es
jedoch auch denkbar, den Lochkreisradius noch erheblich zu
steigern.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen und der dazugehörigen
Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Lochkreissäge von der Unterseite des Schneidelementes
her gesehen,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer kompletten Loch
kreissäge von schräg oben,
Fig. 3 a) und b) eine Ansicht von unten sowie eine Schnittan
sicht einer ersten Ausführungsform einer Halterung mit
Schneidelement,
Fig. 4 a) und b) eine zweite Ausführungsform von Halterung und
Schneidelement und
Fig. 5 a), b) Halterung und Schneidelement zum Erzielen eines
Teilkreisschnittes,
Fig. 6 schematisch ein Schnittergebnis mit einer besonderen
Schneidelementform.
In Fig. 1 erkennt man einen Drehoszillationsantrieb 3, dessen
Antriebsmechanik im Prinzip bekannt ist. Der Antrieb kann
beispielsweise elektrisch oder pneumatisch erfolgen.
Halterung 2 und Schneidelement 1 haben zusammen die Form eines
Topfes bzw. eines einseitig offenen Zylinders und sind in dem
dargestellten Beispiel einstückig aus einem dünnwandigen
Material, z. B. einem härtbaren Stahl, hergestellt. Das Schneid
element 1 ist beispielhaft mit unterschiedlichen Schneidkanten
4, 4′, 4′′ dargestellt, die später noch näher beschrieben werden.
In Fig. 2 erkennt man ein ähnliches Gerät wie in Fig. 1, in
diesem Fall in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben,
in welcher man einen an der Halterung 2 ansetzenden Absaug
schlauch 8 erkennt.
Fig. 3a) zeigt eine andere Ausführungsform eines Schneidelemen
tes mit Halterung in der Ansicht von unten. Man erkennt eine
Halterung 2, welche im wesentlichen die Form einer kreisförmigen
Scheibe hat, mit einer zentralen, im Querschnitt sechseckigen
Aufnahmeöffnung 5, in welche ein entsprechend geformter Zapfen
eines Drehoszillationsantriebes eingreifen kann. Die Scheibe
weist zwecks Gewichtseinsparungen vier kreisförmige Ausschnitte
6 auf. Das Schneidelement 1 ist in den Schlitz einer ringförmi
gen, als Flansch angesetzten Klemmvorrichtung 7 eingesetzt und
wird in dieser Position fest mit der Halterung 2 verbunden bzw.
an dieser gehalten. Die Art der Verbindung zwischen Schneidele
ment 1 und Halterung 2 ist weitgehend beliebig und im Prinzip im
Stand der Technik bekannt, wobei jedoch grundsätzlich darauf zu
achten ist, daß eine Klemmvorrichtung 7 oder dergleichen eine
möglichst geringe Masse aufweisen sollte.
In den Fig. 4a) und b) ist eine weitere Ausführungsform
dargestellt, bei welcher die Aussparungen 6 der kreisförmigen
Scheibe bzw. Halterung 2 am Außenrand der Scheibe vorgesehen
ist, so daß die Halterung 2 speichenförmige Arme 9 hat. Die Zahl
der Speichen 9 kann selbstverständlich auch größer oder kleiner
sein als in dem dargestellten Beispiel, insbesondere können die
Speichen 9 auch noch wesentlich dünner und länger ausgeführt
werden. Wesentlich ist lediglich, daß die Halterung 2 eine
Aufnahme 5 zur Verbindung mit dem Antriebswerkzeug aufweist und
daß die Halterung in sich so starr ist, daß auch ihr Außenrand
bzw. die Enden der Speichen den schnellen Oszillationsbewegungen
des Werkzeuges folgen. In dem in Fig. 4 dargestellten Beispiel
sind die Enden der Speichen 9 über Schweißstellen 10 mit dem
Schneidelement 1 verbunden. In der in Fig. 4b) dargestellten
Seitenansicht erkennt man wiederum unterschiedliche Formen der
Schneidkanten 4, 4′, wobei jedoch im Regelfall eine bestimmte
Säge nur eine durchgehend gleichartige Schneidkante 4 oder 4′
aufweist und in Fig. 4b) nur die unterschiedlichen Möglichkeiten
dargestellt werden sollen. In Fig. 1 ist noch eine weitere
Schneidkante 4′′ dargestellt, welche mit Diamantpulver beschich
tet ist. Während die Schneidkante 4 glatt geschliffen ist, ist
die Schneidkante 4′ mit Sägezähnen versehen. Die spezielle Form
der Schneidkante hängt vor allem vom Einsatzgebiet der Loch
kreissäge ab. Glatte Schneidkanten 4 können beispielsweise zum
Schneiden in Karton oder anderen, weicheren Materialien verwen
det werden, während die Sägezahnform vorzugsweise bei Holz zur
Anwendung kommt. Mit Diamantpulver beschichtete Schneidkanten
können für den Einsatz an härteren Materialien verwendet werden.
Nicht dargestellt ist die weitere Möglichkeit der Bestückung der
Schneidkante 4 mit einer Reihe von Hartmetallschneidzähnen.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Beispiel für ein Schneidelement 1
einer Lochsäge, mit welchem die Vorteile der Erfindung besonders
gut ausgeschöpft werden können. In diesem Fall erstreckt sich
nämlich das Schneidelement nur über einen Teilkreis von etwa
180°. Damit lassen sich also Schlitze sägen bzw. schneiden,
welche sich über einen Kreisbogen von etwa 180° erstrecken. Die
genaue Länge des Schlitzes bzw. der überstrichene Winkelbereich
ergibt sich aus der Länge des Schneidelementes 1 zuzüglich der
Schwingungsamplitude des Antriebes 3. Es versteht sich, daß
durch Anpassung der Länge des Schneidelementes 1 bzw. des
Winkelbereiches, über welchen sich dieses erstreckt, Teilkreis
schlitze geschnitten werden können, die sich über beliebige
Winkelbereiche erstrecken. Selbstverständlich kann ein Schneid
element auch mehrere, entlang der gemeinsamen Kreislinie
voneinander beabstandete Teile aufweisen, so daß hiermit entlang
einer Kreislinie verlaufende, unterbrochene Schlitze herstellbar
sind. Dies ist insbesondere interessant zum Erzeugen von
Perforationen oder Schwächungslinien in härterem Material,
welche durch Stanzen nicht ohne weiteres herstellbar sind oder
aber die Anfertigung eines sehr teuren Stanzwerkzeuges erfordern
würden.
Weiterhin können gemäß einer in den Figuren nicht dargestellten
Ausführungsform auch mehrere Sägeblätter konzentrisch zueinander
angeordnet werden, so daß gleichzeitig mehrere kreis- oder
teilkreisförmige Schlitze in ein Material geschnitten werden
können. Auf diese Weise lassen sich z. B. ringförmige Nuten für
Dichtungsringe und dergleichen herstellen, indem das zwischen
zwei ringförmig eingeschnittenen Schlitzen vorhandene Material
weggenommen wird.
In Fig. 6 ist zur Darstellung der vielfältigen Möglichkeiten
noch eine Schnittvariante dargestellt, welche von zwei konzen
trisch zueinander angeordneten Sägeblättern erzeugt wird, die
jeweils aus einer Mehrzahl im Abstand voneinander angeordneter
Schneidelemente bestehen, so daß entlang zweier konzentrischer
Kreise eine entsprechende Anzahl beabstandeter, teilkreisförmi
ger Schlitze damit erzeugt werden kann.
Die Außenseite des in Fig. 5b) dargestellten, teilkreisförmigen
Schneidelementes 1 weist eine Diamantbeschichtung auf und kann
somit zum Schleifen von konkaven Flächen verwendet werden, die
einen Krümmungsradius haben, der mindestens dem des Schneidele
mentes entspricht. Auch bei einem sehr kleinen Krümmungsradius
der zu schleifenden Fläche, der in etwa dem Krümmungsradius des
Schneidelementes 1 entspricht, besteht hierbei nicht die Gefahr
eines Verklemmens oder Festfressens wie bei rotierenden Schleif
werkzeugen. Diese Ausführungsform kann auch genutzt werden, um
beim Schneiden eines Loches den entstehenden Lochrand nachzu
schleifen, so daß eine spätere Nachbearbeitung überflüssig ist.
Bei den in den Figuren dargestellten Proportionen und bei einem
angenommenen Krümmungsradius des Schneidelementes 1 von etwa 50
mm (Durchmesser 100 mm) haben die Schneidelemente eine axiale
Länge von etwa 2 cm oder darunter. Grundsätzlich sollte die
axiale Länge des Schneidelementes 1 zwecks Gewichtseinsparung
und zur Verringerung des Trägheitsmomentes so kurz wie möglich
gehalten werden, d. h. nur wenig größer sein, als es der Tiefe
des tiefsten zu schneidenden Schlitzes entspricht. Wegen der
sehr schnellen Drehoszillationsbewegungen des Antriebes werden
nämlich auch bei relativ kleinen Trägheitsmomenten der Loch
kreissäge bereits sehr große Kräfte bzw. Drehmomente auf den
Rand der Aufnahmeöffnung 5 übertragen. Zu diesem Zweck kann die
Wandstärke des Materials, aus welchem die Halterung 2 besteht,
im Bereich der Aufnahme 5 vergrößert werden, beispielsweise
durch Aufschweißen einer Verstärkung. Die Form der Aufnahmeöff
nung muß auch nicht notwendigerweise sechseckig sein, sondern es
können beliebige Verbindungsarten gewählt werden, die eine gute
Drehmomentübertragung ermöglichen.
Das geringe Gewicht des Schneidelementes und der Halterung
mindert auch die Verlustleistung eines entsprechenden Gerätes.
So wiegt z. B. eine Halterung samt Schneidelement, wie sie z. B.
in den Fig. 1 und 2 einstückig dargestellt ist, bei einem
Durchmesser von etwa 100 mm weniger als 100 g, während herkömm
liche Lochkreissägen bei diesem Durchmesser ohne weiteres ein
Gewicht von 700 bis 800 g für Halterung und Schneidelement
aufweisen.
Ein besonderer Vorteil liegt auch in der Möglichkeit der
Staubabsaugung mittels eines an einer Öffnung bzw. einem
Anschluß der Halterung 2 angebrachten flexiblen Schlauches.
Dieser Schlauch wird von den Schwingungsbewegungen der Halterung
2 nicht nennenswert beeinflußt, wohingegen bei rotierenden
Lochkreissägen eine solche Möglichkeit der Staubabsaugung nicht
besteht.
Die Halterung 2 kann auch einen Tiefenanschlag aufweisen, so daß
Schlitze definierter Tiefe geschnitten bzw. gesägt werden
können. Dieser Tiefenanschlag kann für die Verwendung an ebenen
Flächen zentral im Bereich der Drehachse angeordnet werden, was
wegen des geringeren Trägheitsmomentes bevorzugt ist, kann sich
jedoch auch bis in die Nähe des Schneidelementes 1 erstrecken,
falls erforderlich.
Claims (18)
1. Lochkreissäge mit einem entlang einer Kreislinie
bewegbaren Schneidelement (1), einer Halterung (2) für
das Schneidelement (1) und mit einem Antrieb, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Drehoszillationsan
trieb (3) ist, durch welchen das Schneidelement (1) auf
der Kreislinie um einen Winkel zwischen 0.5° und 10°
oszillierend bewegbar ist, und daß die Halterung (2)
und/oder das Schneidelement (1) aus einem dünnwandigen
und/oder spezifisch leichten Material gefertigt sind.
2. Lochkreissäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung (2) scheibenförmig ist, eine Aufnahme
(5) für eine Antriebsverbindung aufweist und vorzugswei
se in großem radialem Abstand von der Aufnahme (5)
Aussparungen (6) zur Verringerung ihres Gewichtes
aufweist.
3. Lochkreissäge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Schneidelement (1) entlang eines
konstanten radialen Abstandes zur Drehachse (11) im
wesentlichen am Außenrand der scheibenförmigen Halterung
(2) angeordnet ist.
4. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) sich über
einen Teilkreissektor erstreckt.
5. Lochkreissäge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Teilkreissektor einen Winkel von weniger als
180° umfaßt.
6. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der radiale Abstand des Schneidele
mentes von der Achse (11) des Drehoszillationsantriebes
(3) kleiner als 75 mm ist.
7. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement und/oder die
Halterung aus Metall hoher Festigkeit und Härte, z. B.
Edelstahl, mit einer Wandstärke unter 1 mm, vorzugsweise
unter 0,8 mm und besonders bevorzugt unter 0,5 mm
bestehen.
8. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) eine ge
schliffene, glatte Kante (4) aufweist.
9. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement eine gezahnte
Kante (4′) aufweist.
10. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) mit Hartmetall
schneidelementen bestückt ist.
11. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) vorzugsweise im
Bereich der Schneidkante (4′′) und an der zylindrischen
Außenwand des Schneidelementes (1) mit Diamantpulver
beschichtet ist.
12. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) und die Halterung
(2) einstückig aus dünnwandigem Material gefertigt sind und
im wesentlichen die Form eines zylindrischen Topfes haben,
wobei die Zylinderwand mit ihrer scharfen freien Kante (4,
4′, 4′′) das Schneidelement (1) bildet, während die Halterung
(2) durch den Topfboden mit einer zentralen Aufnahme (5) für
eine Antriebsverbindung definiert ist.
13. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (2) aus einem faserver
stärkten Verbundwerkstoff besteht.
14. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) mit einer
Klemmvorrichtung (7) am Rand der Halterung (2) anbringbar
ist.
15. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (2) einen Anschluß für
eine Absaugvorrichtung (8) aufweist.
16. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) eine axiale Länge
von weniger als 25 mm vorzugsweise von weniger als 15 mm
aufweist.
17. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahme (5) eine Verstärkung
aufweist.
18. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei konzentrische
Schneidelemente (1) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Publications (1)
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Family Applications (1)
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