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DE3940743A1 - Lochkreissaege - Google Patents

Lochkreissaege

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DE3940743A1
DE3940743A1 DE19893940743 DE3940743A DE3940743A1 DE 3940743 A1 DE3940743 A1 DE 3940743A1 DE 19893940743 DE19893940743 DE 19893940743 DE 3940743 A DE3940743 A DE 3940743A DE 3940743 A1 DE3940743 A1 DE 3940743A1
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DE
Germany
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cutting element
circular saw
saw according
holder
cutting
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DE19893940743
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Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
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TTW TOOL TECHNIK GMBH WIESBADEN, 65203 WIESBADEN,
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Chicago Pneumatic Tool GmbH
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Publication date
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    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
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    • B28D1/00Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor
    • B28D1/02Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing
    • B28D1/04Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing with circular or cylindrical saw-blades or saw-discs
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B19/00Other reciprocating saws with power drive; Fret-saws
    • B27B19/006Other reciprocating saws with power drive; Fret-saws with oscillating saw blades; Hand saws with oscillating saw blades

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lochkreissäge mit einem entlang einer Kreislinie bewegbaren Schneidelement, eine Halterung für das Schneidelement und mit einem Antrieb.
Derartige Lochkreissägen sind seit langem bekannt. Beispielswei­ se weisen bekannte Lochkreissägen einen Stift bzw. eine Halte­ rung für die Aufnahme in einer Bohrmaschinenspindel auf, wobei konzentrisch zur Achse der Bohrmaschinenspindel an der Halterung ein kreisförmig zusammengebogenes Sägeblatt befestigt ist. Weiterhin sind zylinderförmige Lochkreissägen bekannt, deren Kante mit Hartmetallelementen bestückt ist, beispielsweise zum Bohren von größeren Löchern für die Aufnahme von Steckdosen in Wänden. Schließlich sind auch Lochkreissägen bekannt, bei welchen ein einzelnes Schneidelement bzw. ein Schneidzahn an einem in einem Zentrierpunkt fest gelagerten Verbindungsglied befestigt ist und beim Umlaufen um den Zentrierpunkt einen kreisförmigen Schnitt in dem zu schneidenden Material anbringt. Die letztgenannten Lochkreissägen haben nur eine sehr geringe Umlaufgeschwindigkeit und auch eine sehr geringe Schnittlei­ stung, da diese nur von einem einzigen Schneidelement aufge­ bracht werden muß. Mehrere derartige Schneidelemente lassen sich schlecht auf den gleichen Radius zentrieren. Auch die anderen bekannten Lochkreissägen weisen verschiedene Nachteile auf. So lassen sich mit diesen Lochkreissägen im Regelfall nur kleinere Lochdurchmesser, im allgemeinen unter 100 mm, schneiden, da die ansonsten auf den Antrieb zurückwirkenden Kräfte beim Schneiden in hartem und/oder zähem Material zu groß werden. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um einen in der Hand zu haltenden Antrieb handelt. Das Schneiden von größeren Lochdurchmessern ist damit relativ gefährlich. Die kreisförmigen Sägeblätter und die auf einem Kreis umlaufenden Schneidelemente stellen eine relativ große Gefahr für den Benutzer dar, da die Umfangsgeschwindigkei­ ten wegen des im Vergleich zu normalen Bohrern großen Durchmes­ sers relativ hoch sind.
Schließlich ist es mit keiner der bekannten Lochkreissägen möglich, in eine ebene Fläche beispielsweise Löcher in Form von Kreissektorausschnitten, beispielsweise halb- bzw. viertelkreis­ förmige Löcher oder auch kreisbogenförmige Schlitze zu schnei­ den.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Lochkreissäge zu schaffen, mit welcher auch größere Durchmesser gefahrlos geschnitten werden können und mit welcher gegebenenfalls auch Löcher in Form von Kreissektoren oder Teilkreisbögen geschnitten werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Antrieb ein Dreh­ oszillationsantrieb ist, durch welchen das Schneidelement auf der Kreislinie um einen Winkel von etwa 0,5 bis 10° oszillierend bewegbar ist, und daß die Halterung und/oder das Schneidelement aus einem dünnwandigen und/oder spezifisch leichten Material gefertigt sind.
Aufgrund der oszillierenden Bewegung, die vorzugsweise mit einer sehr hohen Oszillationsgeschwindigkeit mit mehr als 4000 und beispielsweise bis zu 20 000 und mehr Schwingungen/min erfolgt, werden auch bei größeren Lochkreisdurchmessern keine nennenswer­ ten Reaktionskräfte auf das Antriebswerkzeug übertragen, da dessen Trägheit gegenüber dem Schneidelement und dessen Halte­ rung relativ groß ist, zumindest solange letztere vergleichweise leicht sind, d. h. aus einem dünnwandigen und/oder spezifisch leichten Material gefertigt sind.
Gleichzeitig ist die Verletzungsgefahr bei Verwendung eines Drehoszillationsantriebes wesentlich geringer als bei rotieren­ den Antriebseinrichtungen.
Diese Erkenntnis hat man sich allerdings schon beispielsweise für Radialsägen zum Auftrennen von Gipsverbänden zunutze gemacht. Bei den bekannten Radialsägen zum Auftrennen von Gipsverbänden ist jedoch der Durchmesser des Sägeblattes von untergeordneter Bedeutung, und es werden im allgemeinen Säge­ blätter mit einem Durchmesser um etwa 80 mm oder kleiner verwendet. Insbesondere haben Radialsägeblätter ohnehin eine relativ kleine Masse im Vergleich zu den rotierenden Halterungen und Schneidelementen von bekannten Lochkreissägen. Insofern konnten für die oszillierenden Radialsägen im wesentlichen herkömmliche Sägeblätter verwendet werden. Das Problem größerer Durchmesser stellte sich dabei ebenfalls nicht, da mit solchen Sägeblättern im wesentlichen gerade Schnitte angebracht werden.
Demgegenüber sieht die vorliegende Erfindung im Vergleich zu bekannten Lochkreissägen nicht nur die Verwendung eines Drehos­ zillationsantriebes sondern darüber hinaus auch noch eine spezielle Anpassung von Schneidelement und Halterung in Form von dünnwandigem und/oder spezifisch leichtem Material vor.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung hat die Halterung die Form einer Scheibe, weist eine Aufnahme für eine Antriebsverbindung auf und hat vorzugsweise in großem radialem Abstand von der Aufnahme Aussparungen zur Verringerung ihres Gewichtes. Die radial am weitesten außen liegenden Teile der Halterung liefern den größten Beitrag zum Trägheitsmoment einer Scheibe, so daß zur Verringerung dieses Trägheitsmomentes und damit auch zur Verringerung der Reaktionskräfte auf das An­ triebswerkzeug Aussparungen in diesem Bereich besonders zweckmä­ ßig sind, solange hierdurch eine ausreichend feste Verbindung mit dem ebenfalls radial außen anzubringenden Schneidelement nicht beeinträchtigt ist.
Dabei wird das Schneidelement entlang eines konstanten radialen Abstandes zur Drehachse im wesentlichen am Außenrand der scheibenförmigen Halterung angeordnet. Das Schneidelement kann dabei beispielsweise ein zu einem geschlossenen Kreis gebogenes Sägeblatt sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfin­ dung erstreckt sich das Schneidelement jedoch nur über einen Teilkreissektor. Auf diese Weise ist es möglich, einen sauberen Schnitt exakt entlang einer kreisförmigen Linie auszuführen, ohne daß dieser Schnitt vollständig umlaufend sein muß. Indem man vom Zentrum der kreisförmigen Linie aus anschließend gerade Schnitte zu den Enden des kreisbogenförmigen Schlitzes führt, kann man so je nach Länge des Schneidelementes bzw. des Säge­ blattes beliebige kreissektorförmige Löcher oder Aussparungen in ein zu schneidendes Material schneiden. Ebenso können die Enden des Kreisbogens entlang einer entsprechenden Sekante der Kreislinie durch einen geraden Schnitt miteinander verbunden werden, wobei das Loch dann die Form eines Kreisabschnittes erhält. Ebenso kann man die Schlitzenden durch einen weiteren Teilkreisschnitt mit anderem Zentrum und/oder anderem Durchmes­ ser verbinden, so daß sich sehr vielfältige Formen (Sichel- oder Mondphasenformen) mit sehr exakten, sauberen Schnitten erzielen lassen. Dies war mit bekannten Lochkreissägen nicht möglich. Vielmehr mußten zur Erzielung entsprechender Formen bisher Stichsägen, Laubsägen oder dergleichen verwendet werden, die allerdings hohe Anforderungen an die Geschicklichkeit des Benutzers stellen und im Ergebnis kaum zu den sauberen Schnit­ ten führen, die selbst ein unerfahrener Benutzer mit der erfindungsgemäßen Lochkreissäge erzielen kann.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Teilkreissektor, über welchen sich das Schneidelement erstreckt, einen Winkel von weniger als 180° umfaßt. Vorzugsweise ist der entsprechende Teilkreissektor um einen Winkelbetrag kleiner als 180°, der genau dem Schwingungs­ winkel des Drehoszillationsantriebes entspricht. Auf diese Weise erreicht man, daß bei der Benutzung eines solchen Schneidelemen­ tes bzw. Sägeblattes ein Schnitt erzielt wird, der genau einem Halbkreisbogen entspricht. Selbstverständlich lassen sich unter Anpassung der Sägeblattlänge an den Schwingungswinkel des Oszillationsantriebes Schnitte über einen beliebigen Winkelbe­ reich ausführen, wobei dieser Winkelbereich nach unten durch den Oszillationswinkel des Antriebes begrenzt ist.
Vorzugsweise beträgt der radiale Abstand des Schneidelementes von der Drehachse des Antriebes bis zu 75 mm. Der damit erziel­ bare Lochkreisdurchmesser von 150 mm ist deutlich größer als der Durchmesser der üblicherweise als Bohrmaschinenaufsätze verwen­ deten Lochkreissägen. Grundsätzlich ist zwar der Durchmesser für die erfindungsgemäße Lochkreissäge nicht begrenzt, jedoch werden mit zunehmendem Radius die Masse und vor allem das Trägheitsmo­ ment der oszillierend bewegten Teile so groß, daß die auftret­ enden Kräfte von der Verbindung zwischen Halterung und Oszilla­ tionsantrieb nicht mehr gut und ohne Beschädigung dieser Verbindung übertragen werden können. Dieses Problem läßt sich jedoch teilweise durch eine entsprechende Reduzierung der Schwingungszahl verringern.
Als zweckmäßig hat sich eine Ausführungsform der Erfindung erwiesen, bei welcher das Schneidelement aus Edelstahl mit einer Wandstärke unter 1 mm, vorzugsweise unter 0,8 mm und besonders bevorzugt unterhalb von 0,5 mm, hergestellt ist. Da das Schneid­ element radial relativ weit außen liegt, liefert es auch einen großen Beitrag zum Trägheitsmoment. Aus diesem Grunde sollte es eine relativ geringe Masse haben und dennoch eine ausreichende Festigkeit und Härte besitzen, um eine wirksame Schneidkante zu haben. Hierzu kann das Sägeblatt auch aus einem härtbaren Stahl, aus Titan oder einer Legierung gefertigt sein. Auch Verbindungen unterschiedlicher Materialien sind für das Sägeblatt denkbar, wie z. B. Bimetallstreifen, oder aber Edelstahlstreifen, deren Kante mit einem harten Schneidmaterial bestückt ist.
Dabei kann das Schneidelement bzw. das Sägeblatt sowohl eine geschliffene, glatte Kante als auch eine gezahnte Kante aufwei­ sen. Ebenso kann diese Kante mit Hartmetallschneidelementen bestückt sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Schneidelement vorzugsweise im Bereich der Schneidkante, aber auch an der zylindrischen Außenwand mit Diamantpulver beschich­ tet. Damit kann die Außenseite des zylindrisch gekrümmten Sägeblattes auch als Schleifelement zum Schleifen von hohlkehli­ gen Rundungen verwendet werden, wobei sich wiederum aufgrund der oszillatorischen Drehbewegung der besondere Vorteil ergibt, daß der Außendurchmesser des zylinderförmig gebogenen Schneidelemen­ tes im wesentlichen mit dem Innendurchmesser des zu schleifenden Teiles übereinstimmen kann, ohne daß das Schleifelement frißt und eine Gefahr für den Benutzer mit sich bringt.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind Schneidelement und Halterung einstückig aus dünnwandigem Material gefertigt und haben im wesentlichen die Form eines zylindrischen Topfes, wobei die Zylinderwand mit ihrer scharfen freien Kante das Schneidelement bildet, während die Halterung durch den Topfboden mit einer zentralen Aufnahme für eine Antriebsverbindung definiert ist. Der Topfboden kann Aussparun­ gen und Bohrungen zur Gewichtsreduzierung aufweisen.
Gemäß einer anderen Ausführungsform bestehen die Halterung und das Schneidelement oder zumindest die Schneidkante des Schneid­ elementes aus verschiedenen Materialien, wobei dann für die Halterung ein faserverstärkter Verbundwerkstoff bevorzugt sein kann. Solche unter der Kurzbezeichnung GFK oder KFK bekannte Werkstoffe verbinden eine hohe Festigkeit mit sehr geringem Gewicht, was für den Einsatz gemäß der vorliegenden Erfindung sehr wichtig ist.
Bei einer solchen mehrteiligen Ausführungsform ist zweckmäßiger­ weise am radial äußeren Rand der Halterung das Schneidelement mit Hilfe einer Klemmvorrichtung anbringbar.
Ein besonderer Vorteil des Drehoszillationsantriebes liegt auch darin, daß an der Halterung ein Anschluß für eine Absaugeinrich­ tung vorgesehen werden kann. Im Falle einer topfförmigen Lochkreissäge kann dann beispielsweise einfach eine exzentrische Bohrung im Boden des Topfes angebracht werden, an welchen ein elastischer Schlauch einer Absaugeinrichtung angeschlossen wird.
Für das Sägeblatt bzw. das Schneidelement ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß es eine axiale Länge von weniger als 2 cm, vorzugsweise von weniger als 1,5 cm hat. Auch diese Maßnahme trägt zur Reduzierung des Gewichtes und des Trägheitsmomentes bei, wobei selbstverständlich die axiale Länge der Lochkreissäge letztlich durch die gewünschte Schnittiefe bestimmt ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung sollte jedoch die axiale Länge des Schneidelementes bzw. Sägeblattes immer nur wenig oberhalb der gewünschten Schnittiefe liegen.
Bei einigen der vorgenannten Ausführungsformen kann es sich als zweckmäßig erweisen, wenn die Aufnahme zur Verbindung der Halterung mit dem Oszillationsantrieb eine Verstärkung aufweist. Dies gilt insbesondere für Schneidelemente und Halterungen mit großem Durchmesser und mit relativ großem Trägheitsmoment.
In vorteilhafter Weise kann die Halterung auch so gestaltet werden, daß mindestens zwei konzentrische Schneidelemente an ihr anbringbar sind. Auf diese Weise kann man kreis- bzw. kreisbogen­ förmige Nuten oder Schlitze in ein Material schneiden.
Je nach dem, aus welchem Material das Schneidelement besteht und wie die Schneidkante desselben gestaltet ist, können mit der erfindungsgemäßen Lochkreissäge Löcher und Schlitze der erwähn­ ten Formen in Karton, Papier, Holz, Kunststoff, Gummi, Hart­ schaum, Teppich, Leder, Kunstleder, Stoffe, Bleche aller Art, Gipskarton, Dichtungsmaterialien, Glas und Keramik geschnitten werden. Insbesondere kann man in Schalttafeln und Armaturenbret­ tern leicht nachträglich Löcher für Ventilatoren, Lautsprecher, Scheinwerfer, Steckdosen, Schalter und Armaturen anbringen. Dies ist insbesondere auch an schlecht zugänglichen Stellen möglich, da das Werkzeug im Regelfall nicht wegläuft oder ausbricht und da auch das Verletzungsrisiko relativ gering ist, selbst wenn das Antriebswerkzeug nicht sehr fest gehalten und geführt werden kann.
Mit der neuen Lochkreissäge erhält man sehr saubere Schnitträn­ der, auch faserartiges Material reißt kaum aus, was zum einen mit einer entsprechend großen Schwingungszahl, andererseits auch mit der relativ geringen Amplitude der Oszillationsbewegungen zusammenhängt. Diese Amplitude und auch die Schwingungszahl wird dabei vorzugsweise an den jeweiligen Anwendungsfall angepaßt. So sollte beispielsweise die Schwingungsamplitude (in Winkelgraden gemessen) für Schneidelemente mit größerem Lochkreisdurchmesser geringer sein als für kleinere Durchmesser, da der (in Längen­ einheiten) gemessene Hub des Schneidelementes bei gleicher Winkelamplitude mit dem Radius zunimmt. Aus vorläufigen Tests ergibt sich ein sinnvoller Anwendungsbereich für einen Kreisra­ dius von etwa 15 bis 75 mm. Bei Verwendung entsprechend leichter und widerstandsfähiger Materialien, wie z. B. Titan, ist es jedoch auch denkbar, den Lochkreisradius noch erheblich zu steigern.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen und der dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Lochkreissäge von der Unterseite des Schneidelementes her gesehen,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer kompletten Loch­ kreissäge von schräg oben,
Fig. 3 a) und b) eine Ansicht von unten sowie eine Schnittan­ sicht einer ersten Ausführungsform einer Halterung mit Schneidelement,
Fig. 4 a) und b) eine zweite Ausführungsform von Halterung und Schneidelement und
Fig. 5 a), b) Halterung und Schneidelement zum Erzielen eines Teilkreisschnittes,
Fig. 6 schematisch ein Schnittergebnis mit einer besonderen Schneidelementform.
In Fig. 1 erkennt man einen Drehoszillationsantrieb 3, dessen Antriebsmechanik im Prinzip bekannt ist. Der Antrieb kann beispielsweise elektrisch oder pneumatisch erfolgen.
Halterung 2 und Schneidelement 1 haben zusammen die Form eines Topfes bzw. eines einseitig offenen Zylinders und sind in dem dargestellten Beispiel einstückig aus einem dünnwandigen Material, z. B. einem härtbaren Stahl, hergestellt. Das Schneid­ element 1 ist beispielhaft mit unterschiedlichen Schneidkanten 4, 4′, 4′′ dargestellt, die später noch näher beschrieben werden.
In Fig. 2 erkennt man ein ähnliches Gerät wie in Fig. 1, in diesem Fall in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben, in welcher man einen an der Halterung 2 ansetzenden Absaug­ schlauch 8 erkennt.
Fig. 3a) zeigt eine andere Ausführungsform eines Schneidelemen­ tes mit Halterung in der Ansicht von unten. Man erkennt eine Halterung 2, welche im wesentlichen die Form einer kreisförmigen Scheibe hat, mit einer zentralen, im Querschnitt sechseckigen Aufnahmeöffnung 5, in welche ein entsprechend geformter Zapfen eines Drehoszillationsantriebes eingreifen kann. Die Scheibe weist zwecks Gewichtseinsparungen vier kreisförmige Ausschnitte 6 auf. Das Schneidelement 1 ist in den Schlitz einer ringförmi­ gen, als Flansch angesetzten Klemmvorrichtung 7 eingesetzt und wird in dieser Position fest mit der Halterung 2 verbunden bzw. an dieser gehalten. Die Art der Verbindung zwischen Schneidele­ ment 1 und Halterung 2 ist weitgehend beliebig und im Prinzip im Stand der Technik bekannt, wobei jedoch grundsätzlich darauf zu achten ist, daß eine Klemmvorrichtung 7 oder dergleichen eine möglichst geringe Masse aufweisen sollte.
In den Fig. 4a) und b) ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei welcher die Aussparungen 6 der kreisförmigen Scheibe bzw. Halterung 2 am Außenrand der Scheibe vorgesehen ist, so daß die Halterung 2 speichenförmige Arme 9 hat. Die Zahl der Speichen 9 kann selbstverständlich auch größer oder kleiner sein als in dem dargestellten Beispiel, insbesondere können die Speichen 9 auch noch wesentlich dünner und länger ausgeführt werden. Wesentlich ist lediglich, daß die Halterung 2 eine Aufnahme 5 zur Verbindung mit dem Antriebswerkzeug aufweist und daß die Halterung in sich so starr ist, daß auch ihr Außenrand bzw. die Enden der Speichen den schnellen Oszillationsbewegungen des Werkzeuges folgen. In dem in Fig. 4 dargestellten Beispiel sind die Enden der Speichen 9 über Schweißstellen 10 mit dem Schneidelement 1 verbunden. In der in Fig. 4b) dargestellten Seitenansicht erkennt man wiederum unterschiedliche Formen der Schneidkanten 4, 4′, wobei jedoch im Regelfall eine bestimmte Säge nur eine durchgehend gleichartige Schneidkante 4 oder 4′ aufweist und in Fig. 4b) nur die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt werden sollen. In Fig. 1 ist noch eine weitere Schneidkante 4′′ dargestellt, welche mit Diamantpulver beschich­ tet ist. Während die Schneidkante 4 glatt geschliffen ist, ist die Schneidkante 4′ mit Sägezähnen versehen. Die spezielle Form der Schneidkante hängt vor allem vom Einsatzgebiet der Loch­ kreissäge ab. Glatte Schneidkanten 4 können beispielsweise zum Schneiden in Karton oder anderen, weicheren Materialien verwen­ det werden, während die Sägezahnform vorzugsweise bei Holz zur Anwendung kommt. Mit Diamantpulver beschichtete Schneidkanten können für den Einsatz an härteren Materialien verwendet werden. Nicht dargestellt ist die weitere Möglichkeit der Bestückung der Schneidkante 4 mit einer Reihe von Hartmetallschneidzähnen.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Beispiel für ein Schneidelement 1 einer Lochsäge, mit welchem die Vorteile der Erfindung besonders gut ausgeschöpft werden können. In diesem Fall erstreckt sich nämlich das Schneidelement nur über einen Teilkreis von etwa 180°. Damit lassen sich also Schlitze sägen bzw. schneiden, welche sich über einen Kreisbogen von etwa 180° erstrecken. Die genaue Länge des Schlitzes bzw. der überstrichene Winkelbereich ergibt sich aus der Länge des Schneidelementes 1 zuzüglich der Schwingungsamplitude des Antriebes 3. Es versteht sich, daß durch Anpassung der Länge des Schneidelementes 1 bzw. des Winkelbereiches, über welchen sich dieses erstreckt, Teilkreis­ schlitze geschnitten werden können, die sich über beliebige Winkelbereiche erstrecken. Selbstverständlich kann ein Schneid­ element auch mehrere, entlang der gemeinsamen Kreislinie voneinander beabstandete Teile aufweisen, so daß hiermit entlang einer Kreislinie verlaufende, unterbrochene Schlitze herstellbar sind. Dies ist insbesondere interessant zum Erzeugen von Perforationen oder Schwächungslinien in härterem Material, welche durch Stanzen nicht ohne weiteres herstellbar sind oder aber die Anfertigung eines sehr teuren Stanzwerkzeuges erfordern würden.
Weiterhin können gemäß einer in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform auch mehrere Sägeblätter konzentrisch zueinander angeordnet werden, so daß gleichzeitig mehrere kreis- oder teilkreisförmige Schlitze in ein Material geschnitten werden können. Auf diese Weise lassen sich z. B. ringförmige Nuten für Dichtungsringe und dergleichen herstellen, indem das zwischen zwei ringförmig eingeschnittenen Schlitzen vorhandene Material weggenommen wird.
In Fig. 6 ist zur Darstellung der vielfältigen Möglichkeiten noch eine Schnittvariante dargestellt, welche von zwei konzen­ trisch zueinander angeordneten Sägeblättern erzeugt wird, die jeweils aus einer Mehrzahl im Abstand voneinander angeordneter Schneidelemente bestehen, so daß entlang zweier konzentrischer Kreise eine entsprechende Anzahl beabstandeter, teilkreisförmi­ ger Schlitze damit erzeugt werden kann.
Die Außenseite des in Fig. 5b) dargestellten, teilkreisförmigen Schneidelementes 1 weist eine Diamantbeschichtung auf und kann somit zum Schleifen von konkaven Flächen verwendet werden, die einen Krümmungsradius haben, der mindestens dem des Schneidele­ mentes entspricht. Auch bei einem sehr kleinen Krümmungsradius der zu schleifenden Fläche, der in etwa dem Krümmungsradius des Schneidelementes 1 entspricht, besteht hierbei nicht die Gefahr eines Verklemmens oder Festfressens wie bei rotierenden Schleif­ werkzeugen. Diese Ausführungsform kann auch genutzt werden, um beim Schneiden eines Loches den entstehenden Lochrand nachzu­ schleifen, so daß eine spätere Nachbearbeitung überflüssig ist.
Bei den in den Figuren dargestellten Proportionen und bei einem angenommenen Krümmungsradius des Schneidelementes 1 von etwa 50 mm (Durchmesser 100 mm) haben die Schneidelemente eine axiale Länge von etwa 2 cm oder darunter. Grundsätzlich sollte die axiale Länge des Schneidelementes 1 zwecks Gewichtseinsparung und zur Verringerung des Trägheitsmomentes so kurz wie möglich gehalten werden, d. h. nur wenig größer sein, als es der Tiefe des tiefsten zu schneidenden Schlitzes entspricht. Wegen der sehr schnellen Drehoszillationsbewegungen des Antriebes werden nämlich auch bei relativ kleinen Trägheitsmomenten der Loch­ kreissäge bereits sehr große Kräfte bzw. Drehmomente auf den Rand der Aufnahmeöffnung 5 übertragen. Zu diesem Zweck kann die Wandstärke des Materials, aus welchem die Halterung 2 besteht, im Bereich der Aufnahme 5 vergrößert werden, beispielsweise durch Aufschweißen einer Verstärkung. Die Form der Aufnahmeöff­ nung muß auch nicht notwendigerweise sechseckig sein, sondern es können beliebige Verbindungsarten gewählt werden, die eine gute Drehmomentübertragung ermöglichen.
Das geringe Gewicht des Schneidelementes und der Halterung mindert auch die Verlustleistung eines entsprechenden Gerätes. So wiegt z. B. eine Halterung samt Schneidelement, wie sie z. B. in den Fig. 1 und 2 einstückig dargestellt ist, bei einem Durchmesser von etwa 100 mm weniger als 100 g, während herkömm­ liche Lochkreissägen bei diesem Durchmesser ohne weiteres ein Gewicht von 700 bis 800 g für Halterung und Schneidelement aufweisen.
Ein besonderer Vorteil liegt auch in der Möglichkeit der Staubabsaugung mittels eines an einer Öffnung bzw. einem Anschluß der Halterung 2 angebrachten flexiblen Schlauches. Dieser Schlauch wird von den Schwingungsbewegungen der Halterung 2 nicht nennenswert beeinflußt, wohingegen bei rotierenden Lochkreissägen eine solche Möglichkeit der Staubabsaugung nicht besteht.
Die Halterung 2 kann auch einen Tiefenanschlag aufweisen, so daß Schlitze definierter Tiefe geschnitten bzw. gesägt werden können. Dieser Tiefenanschlag kann für die Verwendung an ebenen Flächen zentral im Bereich der Drehachse angeordnet werden, was wegen des geringeren Trägheitsmomentes bevorzugt ist, kann sich jedoch auch bis in die Nähe des Schneidelementes 1 erstrecken, falls erforderlich.

Claims (18)

1. Lochkreissäge mit einem entlang einer Kreislinie bewegbaren Schneidelement (1), einer Halterung (2) für das Schneidelement (1) und mit einem Antrieb, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Drehoszillationsan­ trieb (3) ist, durch welchen das Schneidelement (1) auf der Kreislinie um einen Winkel zwischen 0.5° und 10° oszillierend bewegbar ist, und daß die Halterung (2) und/oder das Schneidelement (1) aus einem dünnwandigen und/oder spezifisch leichten Material gefertigt sind.
2. Lochkreissäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (2) scheibenförmig ist, eine Aufnahme (5) für eine Antriebsverbindung aufweist und vorzugswei­ se in großem radialem Abstand von der Aufnahme (5) Aussparungen (6) zur Verringerung ihres Gewichtes aufweist.
3. Lochkreissäge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schneidelement (1) entlang eines konstanten radialen Abstandes zur Drehachse (11) im wesentlichen am Außenrand der scheibenförmigen Halterung (2) angeordnet ist.
4. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) sich über einen Teilkreissektor erstreckt.
5. Lochkreissäge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Teilkreissektor einen Winkel von weniger als 180° umfaßt.
6. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand des Schneidele­ mentes von der Achse (11) des Drehoszillationsantriebes (3) kleiner als 75 mm ist.
7. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement und/oder die Halterung aus Metall hoher Festigkeit und Härte, z. B. Edelstahl, mit einer Wandstärke unter 1 mm, vorzugsweise unter 0,8 mm und besonders bevorzugt unter 0,5 mm bestehen.
8. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) eine ge­ schliffene, glatte Kante (4) aufweist.
9. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement eine gezahnte Kante (4′) aufweist.
10. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) mit Hartmetall­ schneidelementen bestückt ist.
11. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) vorzugsweise im Bereich der Schneidkante (4′′) und an der zylindrischen Außenwand des Schneidelementes (1) mit Diamantpulver beschichtet ist.
12. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) und die Halterung (2) einstückig aus dünnwandigem Material gefertigt sind und im wesentlichen die Form eines zylindrischen Topfes haben, wobei die Zylinderwand mit ihrer scharfen freien Kante (4, 4′, 4′′) das Schneidelement (1) bildet, während die Halterung (2) durch den Topfboden mit einer zentralen Aufnahme (5) für eine Antriebsverbindung definiert ist.
13. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (2) aus einem faserver­ stärkten Verbundwerkstoff besteht.
14. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) mit einer Klemmvorrichtung (7) am Rand der Halterung (2) anbringbar ist.
15. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (2) einen Anschluß für eine Absaugvorrichtung (8) aufweist.
16. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (1) eine axiale Länge von weniger als 25 mm vorzugsweise von weniger als 15 mm aufweist.
17. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (5) eine Verstärkung aufweist.
18. Lochkreissäge nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei konzentrische Schneidelemente (1) aufweist.
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