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DE3834111A1 - Schulranzen - Google Patents

Schulranzen

Info

Publication number
DE3834111A1
DE3834111A1 DE3834111A DE3834111A DE3834111A1 DE 3834111 A1 DE3834111 A1 DE 3834111A1 DE 3834111 A DE3834111 A DE 3834111A DE 3834111 A DE3834111 A DE 3834111A DE 3834111 A1 DE3834111 A1 DE 3834111A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
rod
shaped member
school bag
warning device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3834111A
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Rentsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE8713498U external-priority patent/DE8713498U1/de
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE3834111A priority Critical patent/DE3834111A1/de
Publication of DE3834111A1 publication Critical patent/DE3834111A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C15/00Purses, bags, luggage or other receptacles covered by groups A45C1/00 - A45C11/00, combined with other objects or articles
    • A45C15/06Purses, bags, luggage or other receptacles covered by groups A45C1/00 - A45C11/00, combined with other objects or articles with illuminating devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L2/00Systems of electric lighting devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/14Adjustable mountings
    • F21V21/22Adjustable mountings telescopic

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft einen Schulranzen, der im wesentli­ chen aus einem Behälter zur Aufnahme der Schulbücher und der­ gleichen besteht und mit Schulterriemen und/oder Tragegrif­ fen versehen ist. Ferner besitzt dieser Schulranzen eine elektrische Warneinrichtung.
Stand der Technik
Aus dem DE-GBM 82 29 862 ist ein derartiger Schulranzen be­ kannt, bei dem die elektrische Warneinrichtung aus einer elektrischen Warnleuchte besteht, die in dem Behälter und damit in dem eigentlichen Schulranzen integriert ist. Bei einem derartig ausgebildeten Schulranzen kann auf reflektie­ rende Rückstrahler wie sie beispielsweise aus der DE-OS 23 52 814 und DE-OS 30 33 237 bekannt sind, verzichtet wer­ den, da die elektrische Warnleuchte eine aktive Lichtaus­ strahlung bewirkt. Der Schulranzen ist damit auch in der Dun­ kelheit gut zu erkennen, ohne daß er dazu durch eine fremde Lichtquelle - wie z. B. von den Scheinwerfern eines Kraft­ fahrzeuges - angestrahlt werden müßte. Damit kann beispiels­ weise auch ein Kraftfahrzeug-Fahrer ein in der morgendlichen Dämmerung bzw. Dunkelheit mit einem derartigen Schulranzen ausgestattetes Schulkind gut erkennen und seine Fahrweise darauf entsprechend einstellen. Zum Erkennen des Schulran­ zens ist es allerdings unbedingt erforderlich, daß sich der Schulranzen im freien Sichtbereich des Kraftfahrzeug-Fahrers befindet.
Dieser erforderliche freie Sichtbereich ist auch hinsicht­ lich des aus der DE-OS 33 45 463 bekannten Koffers erforder­ lich. Durch die in dessen Innenraum vorhandene Gasentladungs­ röhre kann nämlich lediglich der Koffer selber als Licht­ quelle verwendet werden. Darüber hinaus ist aus der US-PS 24 20 772 seit über 40 Jahren eine teleskopartig ausziehbare Autoantenne mit an ihrer Spitze angeordneter Lampe zum Aussenden von Warnsignalen bekannt.
Nun ist es aber praktisch für jedes Schulkind erforderlich, auf seinem Schulweg Fahrstraßen zu überqueren. Beim Überque­ ren müssen die Schulkinder regelmäßig zwischen am Straßen­ rand geparkten Fahrzeugen hindurchtreten. Wegen ihrer gerin­ gen Körpergröße können zwischen den Fahrzeugen sich bewegen­ de Kinder von einem auf der Straße sich befindenden Kraft­ fahrzeug-Fahrer nicht erkannt werden, so daß sie regelmäßig erst erkannt werden, wenn sie praktisch schon auf der Straße stehen. Dadurch, daß Kinder sich sehr impulsiv bewegen, kommt es leider immer wieder zu Unfällen. Diese Unfälle er­ folgen vor allem in der morgendlichen Dunkelheit, und damit in den Herbst- und Wintermonaten, in denen durch Nebel, Nässe, Herbstlaub, Schnee und dergleichen besonders schlech­ te Fahrbedingungen herrschen. Die Unfallgefahr wird auch da­ durch ungünstig beeinflußt, daß Kinder in der kälteren Jah­ reszeit oftmals über die Ohren reichende Kopfbedeckungen tra­ gen, so daß sie kaum in der Lage sind, sich ihnen nähernde Fahrzeuge akustisch rechtzeitig zu bemerken.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schulranzen so auszubilden, daß unter Vermeidung der vorstehend genann­ ten Nachteile Schulranzen tragende Schulkinder auf ihrem Schulweg jederzeit zu sehen sind.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Schulranzen durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Der diesbe­ zügliche Schulranzen ist dadurch gekennzeichnet, daß ein stabförmiges Glied mit seinem einen Endbereich am Schulran­ zen und daß die elektrische Warneinrichtung an dem anderen Endbereich des stabförmigen Gliedes befestigt ist, wobei das stabförmige Glied eine derartige Größe und Steifigkeit auf­ weist, daß die Warneinrichtung sowohl außerhalb des Umrißpro­ fils des Behälters positionierbar als auch durch Bewegen des Schulranzens relativ zu demselben hin- und herbewegbar ist. Bei einem derartig ausgestatteten Schulranzen kann damit die Warneinrichtung relativ hoch - beispielsweise 1,0 bis 1,5 m - oberhalb des Schulranzens vorhanden sein, so daß sie durch parkende Autos oder sonstige optische Hindernisse nicht verdeckt werden kann.
Beim Überqueren von Straßen wird die Warneinrichtung, die vorzugsweise als Warnleuchte ausgebildet ist, damit auch in Situationen erkannt, in denen das Schulkind sich zwischen parkenden Autos befindet. Dadurch, daß die Warnleuchte an dem relativ langen stabförmigen Glied hin- und herschwankt, unterscheidet sie sich ausreichend von sonstigen ortsfest vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen an Straßen oder Autos, so daß jeder Kraftfahrzeug-Fahrer durch das Erkennen dieser Warnleuchte sofort auf das Vorhandensein eines Schulkindes hingewiesen wird. Dem Kraftfahrzeug-Fahrer wird damit recht­ zeitig Gelegenheit gegeben, seine Fahrweise diesen Gegeben­ heiten entsprechend anzupassen. Durch die sehr schnell zuneh­ mende Anzahl der am Straßenrand abgestellten Fahrzeuge läßt sich auch der zusätzlich zukunftsorientierte Charakter der Erfindung erkennen.
Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, das stabförmige Glied teleskopartig aus- und einziehbar auszubilden. Beim Nichtgebrauch der Warnleuchte, d. h. im Schulgelände, kann das stabförmige Glied dann so eingezogen am Schulranzen vor­ handen sein, daß es nicht aus dem Lichtraumprofil des Schul­ ranzens herausragt; ein Hängenbleiben der Warnleuchte bzw. des teleskopartigen Stabes an fremden Gegenständen wird da­ durch wirksam verhindert.
Als günstig hat es sich herausgestellt, das stabförmige Glie­ der auf der Außenseite, insbesondere an einer Schmalseite des Behälters zu befestigen.
Um auch bei Ausfall einer Glühbirne sicherzustellen, daß die elektrische Warnleuchte Licht aussendet, ist die Warnleuchte vorzugsweise mit zwei Glühbirnen ausgestattet.
Zur Stromversorgung ist die Warnleuchte mit zumindest einer galvanischen Zelle ausgestattet, die vorzugsweise außerhalb des Schulranzens innerhalb des stabförmigen Gliedes und dort vorzugsweise in unmittelbarer Nähe zu dieser zumindest einen Glühbirne vorhanden ist. Diese galvanische Zelle kann auch als wiederaufladbarer Akkumulator ausgebildet sein.
Eine vorteilhafte Ausbildung der Warnleuchte zeichnet sich dadurch aus, daß an dem freien Ende des stabförmigen Gliedes ein Gehäuse vorhanden ist, in dessen Innerem die Glühbirne und wahlweise auch der elektrische Speicher angeordnet sind. Um das Gewicht dieses Gehäuses so klein wie möglich zu hal­ ten, ist es in vorteilhafter Weise aus lichtdurchlässigem Kunststoff hergestellt. Das Gehäuse besitzt nach einem weite­ ren Merkmal auf seiner zum stabförmigen Glied entgegengesetz­ ten Außenseite eine kuppelartige Abrundung, so daß durch Drücken bzw. Schieben von oben auf das Gehäuse das teleskop­ artig ausziehbare Glied auf einfache Weise zusammengeschoben werden kann.
Die Bedienung, d. h. das Aus- und Einschalten der elektri­ schen Warnleuchte läßt sich nach einem ganz wesentlichen Merkmal der Erfindung auf einfache Weise dadurch bewirken, daß ein Schalter am Gehäuse vorgesehen wird, der so betätig­ bar ist, daß beim Zusammenschieben des teleskopartigen Glie­ des die elektrische Stromversorgung für die Warnleuchte unterbrochen wird. Umgekehrt kann durch Nachobenziehen des Gehäuses die Warnleuchte zum Leuchten gebracht werden.
Eine diesen Anforderungen entsprechende Ausbildung für das Gehäuse läßt sich dadurch konstruktiv verwirklichen, daß das Gehäuse aus zumindest zwei Gehäuseteilen hergestellt wird, wobei in dem einen Gehäuseteil die zumindest eine Glühbirne und die zumindest eine galvanische Zelle angeordnet werden und daß die eine der beiden erforderlichen Leitungsverbindun­ gen zwischen der Glühbirne und der galvanischen Zelle fest und die andere Leitungsverbindung unterbrochen angeordnet werden; durch Verschieben des anderen Gehäuseteils in Rich­ tung von dem stabförmigen Glied weg wird dann die Unterbre­ chung überbrückt. Diese Überbrückung läßt sich auf einfache Weise dadurch herstellen, daß an dem anderen Gehäuseteil ein Nocken vorgesehen wird, wobei durch Verschieben dieses Gehäu­ seteils die freien Enden der Leitungsverbindung elektrisch leitend aneinander gedrückt werden. Immer dann, wenn das eine Gehäuseteil, das sich kappenartig über dem anderen Ge­ häuseteil befinden kann, nach oben gezogen wird, wird der elektrische Kontakt zwischen der zumindest einen galvanischen Zelle und der zumindest einen Glühbirne elektrisch leitend hergestellt, so daß die Glühbirne dann - aber auch nur dann - brennt, wenn das Gehäuseteil und damit das Gehäuse nach oben gezogen worden ist.
Dieser Aus- und Einschaltmechanismus für die Warnleuchte läßt sich nach einer anderen konstruktiven Ausbildung da­ durch verwirklichen, daß das Gehäuse aus zwar zumindest zwei Gehäuseteilen zusammengesetzt wird, an dem einen Gehäuseteil die zumindest eine Glühbirne und an dem anderen Gehäuseteil die zumindest eine galvanische Zelle befestigt werden, wobei durch gegenseitiges Verschieben der beiden Gehäuseteile der Kontakt zwischen der zumindest einen Glühbirne und der zumin­ dest einen galvanischen Zelle hergestellt wird. Konstruktiv läßt sich dies beispielsweise dadurch verwirklichen, daß das obere Ende des stabförmigen Gliedes an dem Gehäuseteil, an dem auch die zumindest eine Glühbirne befestigt ist, befe­ stigt wird und daß das Gehäuseteil, an dem die zumindest eine galvanische Zelle befestigt ist, das andere Gehäuseteil hau­ benartig umgibt. Ferner sind mehrere Nocken sowohl an dem einen als auch an dem anderen Gehäuseteil im gemeinsam durch beide Gehäuseteile überlappten Bereich so vorhanden, daß die beiden Gehäuseteile zwischen diesen Nocken in einem begrenz­ ten Bereich gegenseitig verschiebbar sind. In der einen maxi­ malen Verschiebestellung sind dann die Glühbirnen eingeschal­ tet und in der anderen extremen Schiebestellung ausgeschal­ tet.
Eine ganz wesentliche Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Warneinrichtung des Schulranzens mit einer zusätzlichen Schaltvorrichtung ausgestattet ist, die durch Auslenkung des stabförmigen Gliedes aus seiner nor­ malen Lage betätigt wird. Im Zeitpunkt der maximalen Auslen­ kung des stabförmigen Gliedes kann so beispielsweise die vor­ handene Warnleuchte in ihrer Betriebsfähigkeit, d. h. in ihrer Fähigkeit zum Aussenden von Licht unterbrochen werden oder es kann auch eine zusätzliche Warneinrichtung, die eine zusätzliche Warnleuchte oder eine akustische Warnvorrichtung sein kann, kurzzeitig betätigt werden. Dies hat einmal den Vorteil, daß bei einer "normalen" Bewegung des Schulkindes, auch nur eine Warnleuchte mit "normaler" Leuchtkraft in Be­ trieb zu sein braucht, während bei heftigen und ruckartigen Bewegungen des Schulkindes eine gesteigerte Aufmerksamkeit erregende Warnleuchte wünschenswert ist. Diese erhöhte Auf­ merksamkeit kann sowohl durch Umschalten der "normalen" Dauerbeleuchtung in ein Blinklicht oder durch Zuschalten eines Blinklichtes erreicht werden. Um auch das Kind bei hef­ tigen Bewegungsänderungen darauf hinzuweisen, daß es beson­ ders aufmerksam sein soll, kann die zusätzliche Warneinrich­ tung auch ein akustisches Warnsignal abgeben.
Die zusätzliche Schaltvorrichtung kann aus zumindest einem Schaltkontakt bestehen, der im Abstand zur Außenfläche des stabförmigen Gliedes dasselbe zumindest teilweise umgibt. Der Schaltkontakt kann auch kranzförmig das Glied umgeben, so daß bei beliebigen Auslenkungen des stabförmigen Gliedes jeweils Schaltkontakte bewirkt werden können.
Als günstig hat es sich ferner herausgestellt, die Schaltvor­ richtung in zwei Schaltstufen zu schalten, die in Abhängig­ keit von dem Maß der Ablenkung des stabförmigen Gliedes je­ weils betätigbar sind. Bei schwachen Auslenkungen des stab­ förmigen Gliedes, was auf eine "normale" Fortbewegung eines Schulkindes schließen läßt, kann so eine erste Warneinrich­ tung und bei einer starken Auslenkung des stabförmigen Glie­ des eine zweite Warneinrichtung betätigt werden. Die zweite Warneinrichtung kann dabei eine separate Warnleuchte, eine akustische Warnvorrichtung oder auch dieselbe einzige Warn­ einrichtung sein, die dann nur ein unterschiedliches zwei­ tes, in seiner Wirkung verstärktes Signal abgibt.
Um sicherzustellen, daß die Warneinrichtung nur dann in Betrieb ist, wenn der Schulranzen auch von einem Schulkind getragen wird, damit ein unnötiger Energieverbrauch der elek­ trischen Warneinrichtung vermieden werden kann, ist nach einem weiteren wesentlichen Merkmal der Erfindung vorgese­ hen, daß dieselbe nur eingeschaltet sein kann, wenn die Schulterriemen des Schulranzens festgezurrt sind und/oder der Schulranzen mittels der Tragegriffe oder mittels dieser Schulterriemen angehoben ist.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen zu entneh­ men.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
Die Erfindung wird im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und er­ läutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen­ den Merkmale können bei anderen Ausführungsformen der Erfin­ dung einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombi­ nation angewendet werden. Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht des erfindungsgemäßen Schulranzens, bei dem eine elektrische Warnleuchte angebracht ist,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Warnleuchte nach Fig. 1 im nichtleuchtenden Zustand seiner Glüh­ birnen und
Fig. 3 die Warnleuchte entsprechend Fig. 2 im leuchten­ den Zustand seiner Glühbirnen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Ein Schulranzen 10 ist mit einem Tragegriff 12 und Tragerie­ men 14, 16 ausgestattet.
An der in der Zeichnung linken Schmalseite des Schulranzens 10 ist ein Köcher 18 befestigt. In diesem Köcher 18 ist ein Teleskopstab 20 nach oben ausziehbar gelagert. An dem oberen Ende 22 dieses Teleskopstabes 20 ist eine Warnleuchte 24 befestigt.
Die Warnleuchte 24 besitzt ein Bodenteil 26, in dem eine hül­ senförmige Einformung 28 vorhanden ist, mit dem sie von oben auf dem oberen Ende 22 des Teleskopstabes 20 nicht lösbar aufgesteckt ist.
An dem Bodenteil 26 ist mittels eines Bajonettverschlusses 30 eine Hülse 32 befestigt. Innerhalb der Hülse 32 sind zwei Batterien 34, 36 übereinanderliegend vorhanden. Mit ihrer Unterseite lagert die untere Batterie 34 auf einer Feder 37 auf, die ihrerseits auf dem Bodenteil 26 befestigt ist.
Oberhalb der Hülse 32 ist ein Tragteil 38 vorhanden, das an der Hülse 32 befestigt ist. Das Tragteil 38 besitzt zwei Arme 40, 42, die zur Halterung von zwei Glühbirnen 44, 46 ausgebildet sind.
Die unteren Kontakte der beiden Glühbirnen 44, 46 sind mit­ tels einer elektrischen Leitung 48 miteinander verbunden. Diese Leitung 48 liegt außerdem an dem oberen Pluspol der oberen Batterie 36 an.
Eine weitere elektrische Leitung 50 besitzt zwei Abzweigun­ gen 52, 54, die an den jeweiligen anderen Kontakten der bei­ den Glühbirnen 44, 46 elektrisch leitend anliegen. Die Ab­ zweigung 52 besitzt ein freies unteres Ende 55. Benachbart zu diesem Ende 55 ist eine weitere elektrische Leitung 56 innerhalb der Hülse 32 vorhanden, die mit der elektrisch lei­ tenden Feder 37 und damit mit dem Minuspol der unteren Batte­ rie 34 elektrisch leitend verbunden ist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 befindet sich das untere Ende 55 der Leitung 50 nicht in elektrischem Kontakt mit der Leitung 56, so daß die beiden Glühbirnen 44, 46 nicht mit elektrischer Energie aus den Batterien 34, 36 versorgt wer­ den und damit nicht brennen. Bei der Darstellung gemäß Fig. 3 ist der Kontakt zwischen dem freien unteren Ende 55 der Leitung 50 und der Leitung 56 hergestellt, so daß die beiden Glühbirnen brennen. Der Kontakt wird hergestellt, indem eine Auswölbung 62, die im Inneren einer Kappe 60, die von oben über die Hülse 32 gestülpt ist, vorhanden ist, gegen die elektrische Leitung 50 drückend einwirkt und damit das untere freie Ende 55 gegen die Leitung 56 elektrisch lei­ tend zur Anlage bringt. In der Anlageposition liegt die Lei­ tung 50 mit einer winkelförmigen Ausformung 62 an der Auswöl­ bung 62 an. Die Auswölbung 62 ist in diese Position durch Ziehen der Kappe 60 - in der Zeichnung - in vertikaler Rich­ tung nach oben gebracht worden. Die Bewegung der Kappe 60 nach oben wird durch eine umlaufende Nase 64 begrenzt, die am unteren Rand der Kappe 60 vorhanden ist und von unten an einem Anschlag 66, der in der Hülse 32 vorhanden ist, an­ liegt (Fig. 3). Nach unten hin wird die Bewegung der Kappe 60 durch Anlage der Auswölbung 62 an der oberen Stirnfläche 67 der Hülse 32 begrenzt.
Durch Herunterdrücken der Kappe 60 bewegt sich dieselbe zu­ nächst einmal in ihre in Fig. 2 dargestellte Lage, in der die beiden Glühbirnen 44, 46 nicht brennen. Durch weiteres Herunterdrücken der Kappe 60 schiebt dieselbe die Hülse 32 und damit auch den Teleskopstab 20 nach unten, letztlich in den Köcher 18 hinein. In umgekehrter Richtung lassen sich durch Ziehen an der Kappe nach oben hin die beiden Glühbir­ nen zum Brennen bringen und außerdem der Teleskopstab 20 aus dem Köcher 18 herausziehen.
Die Anordnung von zwei Glühbirnen dient zur erhöhten Sicher­ heit, da es höchst unwahrscheinlich ist, daß beide Glühbir­ nen zum gleichen Zeitpunkt durchbrennen.
Je nachdem, wie groß die Warnleuchte 24 ausgebildet wird, lassen sich eine oder mehrere Batterien in dem die Warnleuch­ te 24 bildenden Behältnis 32, 60 unterbringen.
Sofern die Hülse 32 von dem Bodenteil 26 durch entsprechende Entriegelung des Bajonettverschlusses 30 gelöst wird, bildet das Bodenteil 26 eine obere Abdeckung für den Teleskopstab 20. Das relativ breite Bodenteil 26 dient dann einerseits als Schutz vor möglichen Verletzungen infolge des sehr dün­ nen Teleskopstabes 20 und andererseits als Griffhilfe zum leichten Aus- und Einziehen des Teleskopstabes.
Insbesondere die Kappe 60 ist aus Kunststoff und zwar aus lichtdurchlässigem Kunststoff hergestellt. Dies ermöglicht eine gewichtssparende Ausbildung der Warnleuchte 24.

Claims (22)

1. Schulranzen, mit
  • - einem Behälter (10),
  • - Schulterriemen und/oder Tragegriffen,
  • - einer an zumindest einer galvanischen Zelle als elektri­ schem Speicher anschließbaren Warneinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - ein stabförmiges Glied (20) mit seinem einen Endbereich am Schulranzen (10) und
  • - die elektrische Warneinrichtung (24) an dem anderen Endbe­ reich des stabförmigen Gliedes befestigt sind, wobei
  • - das stabförmige Glied (20) eine derartige Größe und Stei­ figkeit aufweist, daß die Warneinrichtung (24) sowohl außer­ halb des Umrißprofils des Behälters (10) positionierbar als auch durch Bewegen des Schulranzens relativ zu demselben hin- und herbewegbar ist.
2. Schulranzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung eine Warnleuchte (24) und/oder eine akustische Warnvorrichtung ist.
3. Schulranzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Glied (20) teleskopartig aus- und einziehbar ausgebildet ist.
4. Schulranzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Glied (20) auf der Außenseite, insbesondere an einer seitlichen Schmalseite des Behälters befestigbar ist.
5. Schulranzen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Warnleuchte (24) zumindest eine, vorzugswei­ se zwei Glühbirnen (44, 46) enthält.
6. Schulranzen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine galvanische Zelle (34, 36) innerhalb des stabförmigen Gliedes und dort vorzugsweise in unmittelbarer Nähe zu der Warneinrichtung bzw. zu der zumindest einen Glüh­ birne vorhanden ist.
7. Schulranzen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (26, 32, 60) an einem freien Ende (22) des stab­ förmigen Gliedes (20) befestigt ist, in dessem Inneren die zumindest eine Glühbirne (44, 46) vorhanden ist, wobei das Gehäuse zumindest in seinem die Glühbirne umgebenden Bereich lichtdurchlässig ausgebildet ist.
8. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse als lichtdurchlässigem Kunststoff besteht.
9. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse auch die zumindest eine galvanische Zelle (34, 36) vorhanden ist.
10. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zum stabförmigen Glied (20) entgegengesetzte Außenseite des Gehäuses (60) eine kuppelartige Abrundung aufweist.
11. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schalter (54, 56) am Gehäuse vorhanden ist, der so betä­ tigbar ist, daß beim Zusammenschieben des teleskopartigen Gliedes die elekrische Stromversorgung für die Warnleuchte (24) unterbrochen ist.
12. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das Gehäuse aus zumindest zwei Gehäuseteilen (32, 60) zusammengesetzt ist,
  • - an dem einen Gehäuseteil (32) die zumindest eine Glühbirne (44, 46) und die zumindest eine galvanische Zelle (34, 36) befestigt sind,
  • - die eine der beiden erforderlichen Leitungsverbindungen (46) zwischen den Glühbirnen und der galvanischen Zelle fest vorhanden ist,
  • - die andere der beiden erforderlichen Leitungsverbindungen (50, 52, 54, 56) zwischen der Glühbirne und der galvanischen Zelle unterbrochen vorhanden ist, wobei durch Verschieben des anderen Gehäuseteils (60) in Richtung von dem stabför­ migen Glied (20) weg die Unterbrechung überbrückbar ist.
13. Schulranzen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem anderen Gehäuseteil (60) ein Nocken (62) vorhanden ist, durch den durch Verschieben dieses Gehäuseteils (60) die freien Enden der Leitungsverbindung (54, 56) elektrisch leitend aneinanderdrückbar sind.
14. Schulranzen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das Gehäuse aus zumindest zwei Gehäuseteilen zusammenge­ setzt ist,
  • - an dem einen Gehäuseteil die zumindest eine Glühbirne und an dem anderen Gehäuseteil die zumindest eine galvanische Zelle befestigt sind,
  • - wobei durch gegenseitiges Verschieben der beiden Gehäuse­ teile der Kontakt zwischen der zumindest einen Glühbirne und der zumindest einen galvanischen Zelle herstellbar ist.
15. Schulranzen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das obere Ende des stabförmigen Gliedes an dem Gehäuseteil befestigt ist, an dem auch die zumindest eine Glühbirne befe­ stigt ist, und
  • - das Gehäuseteil, an dem die zumindest eine galvanische Zelle befestigt ist, das andere Gehäuseteil haubenartig um­ gibt und
  • - mehrere Nocken sowohl an dem einen als auch an dem Gehäuse­ teil im gemeinsam durch beide Gehäuseteile überlappten Be­ reich so vorhanden sind, daß die beiden Gehäuseteile zwi­ schen diesen Nocken in einem begrenzten Bereich gegenseitig verschiebbar sind.
16. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Schaltvorrichtung für die Warneinrichtung vorhanden ist, die durch Auslenkungen des stabförmigen Glie­ des aus seiner normalen Lage betätigbar ist.
17. Schulranzen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung aus zumindest einem Schaltkontakt be­ steht, der im Abstand zur Außenfläche des stabförmigen Glie­ des dasselbe zumindest teilweise umgibt.
18. Schulranzen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß durch Betätigung der Schaltvorrichtung für den Zeitraum die­ ser Betätigung die Warnleuchte in ihrer Betriebsfähigkeit unterbrochen ist und/oder eine zusätzliche Warneinrichtung betätigbar ist.
19. Schulranzen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche Warneinrichtung eine Warnleuchte oder eine akustische Warnvorrichtung ist.
20. Schulranzen nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung in zwei Schaltstufen schaltbar ist, die in Abhängigkeit von dem Maß der Auslenkung des stabför­ migen Gliedes jeweils betätigbar sind.
21. Schulranzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Warneinrichtung durch eine Schaltvorrichtung betätigbar ist, die durch Festzurren der Schulterriemen und/oder durch Anheben des Ranzens mittels seiner Tragegrif­ fe oder seiner Schulterriemen ein- bzw. ausschaltbar ist.
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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2395998A (en) * 2002-12-06 2004-06-09 Christopher John Jones Portable lamp on extendable mast
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EP3636099A1 (de) * 2018-10-14 2020-04-15 Thomas Keymel Signalvorrichtung zur markierung von kindern

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