DE3829814C2 - Aufspannvorrichtung und Verfahren zum Festlegen eines Werkstücks - Google Patents
Aufspannvorrichtung und Verfahren zum Festlegen eines WerkstücksInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufspannvorrichtung und ein Verfahren
zum Festlegen eines Werkstücks gemäß den Patentansprüchen.
Generell befaßt sich die Erfindung mit einer Aufspannvorrichtung
zum starren Festhalten eines Werkstücks in einer exakt vor
gegebenen Position zur maschinellen Bearbeitung des Werkstücks
zur Durchführung von Montagearbeiten oder zum Zwecke anderer
Operationen, die an dem Werkstück durchzuführen sind.
Speziell befaßt sich die Erfindung mit einer Aufspannvorrichtung
des allgemeinen Typs, bei dem sowohl ein Permanentmagnet wie auch
ein Elektromagnet vorhanden sind. Dabei liefert der Permanent
magnet normalerweise eine magnetische Kraft zum Festklemmen oder
-halten eines Werkstücks und kann zur Freigabe das Werkstücks
durch Erregen des Elektromagneten zeitweilig unwirksam gemacht
werden.
Anordnungen dieses Typs sind beispielsweise in den
US-Patentschriften 33 89 357, 39 78 441 und 40 75 589
beschrieben.
Aus der US-PS 11 05 552 ist ferner bereits eine im Betrieb
rotierende magnetische Spannvorrichtung zum Aufschrauben auf eine
angetriebene Welle einer Werkzeugmaschine bekannt. Dabei wird
allerdings nicht wie bei der vorliegenden Erfindung eine Auf
spannplatte, sondern das Werkstück selbst magnetisch gehalten.
Die US-PS 35 72 680 zeigt einen aus drei Platten aufgebauten
Werkzeugmaschinentisch, wobei in Kontakt miteinander stehende
Platten jeweils gegeneinander in einer Koordinatenrichtung ver
schiebbar sind, um eine leichte Positionierung zu ermöglichen.
Der Einsatz eines Elektromagneten zur Neutralisierung der
magnetischen Wirkung eines Permanentmagneten ist im Prinzip in
Heinz Haug, "Elektrisch abschaltbare Dauermagnet-Spannsgsteme",
TZ für praktische Metallbearbeitung, 61. Jahrgang 1967, Heft 4,
S. 204-207, beschrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufspannvor
richtung bzw. ein Aufspannverfahren zum Festlegen von Werkstücken
in einer genau vorgegebenen Aufspannposition anzugeben, wobei
eine exaktere Positionierung der Werkstücke erreicht werden kann
als bisher und wobei die Aufspannung schneller und einfacher
gelöst werden kann, als dies mit den bekannten Verfahren und
Aufspannvorrichtungen möglich war.
Die gestellte Aufgabe wird hinsichtlich des Vorrichtungsaspekts
durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und hinsichtlich des
Verfahrensaspekts durch die Merkmale des Patentanspruchs 11
gelöst.
Insbesondere wird gemäß der Erfindung eine Aufspannvorrichtung
geschaffen, welche eine magnetische Basis und mehrere im wesent
lichen identische Aufspannplatten (Werkstückplatten) umfaßt, von
denen jede mit einer Spannvorrichtung versehen ist, die in einer
exakt vorgegebenen Position an ihrer zugehörigen Aufspannplatte
permanent befestigt ist. Jede Aufspannplatte kann mechanisch und
lösbar an der Basis exakt positioniert werden,
woraufhin die magnetische Kraft benutzt wird, um die Aufspann
platte an der Basis festzuklemmen und sie starr in ihrer Position
zu halten. Nach Abschluß einer Maschinenbearbeitung oder
dergleichen an dem auf der Aufspannplatte eingespannten Werkstück
wird die magnetische Kraft unterbrochen, und die Aufspannplatte
wird von der Basis entfernt und durch die nächste Aufspannplatte
ersetzt.
In Ausgestaltung der Erfindung wird ferner angestrebt, eine
selbständige magnetische Aufspannvorrichtung zu schaffen, welche
schnell von Position zu Position bewegt werden kann, ohne daß ihr
Transport durch elektrische Zuleitungen oder andere externe
Anschlüsse gestört würde.
In weiterer Ausgestaltung besteht die Erfindung in einer neuen
Konstruktion der Aufspannvorrichtung, welche bei normalen
Betriebsbedingungen (das heißt, wenn der Elektromagnet in der
gewünschten Weise ein- und ausgeschaltet werden kann) ein ein
faches und schnelles Entfernen der Aufspannplatten von der Basis
ermöglicht und auch bei einem Ausfall der Speisespannung bzw.
einem Versagen des Elektromagneten eine Trennung der Aufspann
platten von der Basis ermöglicht, während andererseits die Auf
spannplatten für die Bearbeitung des Werkstücks durch den
Permanentmagneten sicher an der Basis festgehalten werden.
Erfindungsgemäß wird eine neue und verbesserte magnetische
Aufspannvorrichtung geschaffen, bei der die Aufspannplatten nicht
nur magnetisch an der Basis festgelegt werden können, sondern
bezüglich der Kanten der Basis auch exakt ausgerichtet werden
können, und zwar mit Hilfe von Paßstiften, die schnell und bequem
eingesetzt und entfernt werden können. Damit wird die erforder
liche Zeit für das exakte Fixieren von Werkstücken in der jewei
ligen Bearbeitungsposition beträchtlich verkürzt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegen
stand von Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden nach
stehend anhand von Zeichnungen noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer
bevorzugten Ausführungsform einer Aufspann
vorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 einen vergrößerten Querschnitt längs der Linie
2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Draufsicht auf die Aufspann
vorrichtung gemäß Fig. 1 und 2, wobei einzelne
Teile weggebrochen und andere im Schnitt dar
gestellt sind;
Fig. 4 bis 6 vergrößerte Querschnittsdarstellungen längs der
Linien 4-4, 5-5 bzw. 6-6 in Fig. 3, und
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Querschnitts
darstellung zur Erläuterung des Vorgehens beim
Trennen einer Aufspannplatte der erfindungs
gemäßen Vorrichtung von der zugeordneten Basis
bei fehlender Möglichkeit zum Aktivieren des
Elektromagneten.
Im einzelnen zeigt Fig. 1 der Zeichnung eine bevorzugte Aus
führungsform einer Aufspannvorrichtung 10 zum sicheren Festhalten
eines Werkstücks (nicht gezeigt) in einer exakt vorgegebenen
Position für die Dauer einer Maschinenbearbeitung, für Montage
arbeiten oder für andere Arbeiten, die an dem Werkstück durch
geführt werden. Die erfindungsgemäße Aufspannvorrichtung besitzt
einen oberen Spannblock 11 und einen unteren Spannblock 12, wobei
beide Spannblöcke 11, 12 jeweils auf den einander zugewandten
Innenseiten mit einer V-förmigen Nut versehen sind. Ein Werk
stück, beispielsweise ein Stangenmaterial mit rundem oder recht
eckigem Querschnitt, kann in der V-förmigen Nut des unteren
Spannblocks 12 in axialer Richtung exakt positioniert und dann
mit Hilfe des oberen Spannblocks 11 sicher festgelegt werden, der
mit Hilfe von Schrauben oder dergleichen (nicht gezeigt), welche
entsprechende Bohrungen 13 durchgreifen, starr bezüglich des
unteren Spannblocks 12 festgelegt wird. Dabei versteht es sich,
daß die Spannblöcke nicht unbedingt V-förmige Nuten haben müssen,
sondern auch anders geformte, auf die Form der zu halternden
Werkstücke abgestimmte Aussparungen und dergleichen besitzen
können.
Die Aufspannvorrichtung 10 besitzt eine Basis 15, welche beim
Ausführungsbeispiel aus einem rechteckigen Block besteht, der
vorzugsweise aus Aluminium oder einem anderen Material mit hohem
magnetischem Widerstand hergestellt ist. Die Basis 15 kann starr
und unter exakter Positionierung an einer darunter befindlichen
Halterung festgeklemmt werden. Beim Ausführungsbeispiel ist die
Halterung ein Maschinentisch 16 einer Werkzeugmaschine. Der Tisch
16 ist dabei mit einer Anzahl von nach oben offenen Schlitzen 17
mit einem umgekehrt T-förmigen Querschnitt (Fig. 4) versehen.
Beim Ausführungsbeispiel wird das Festklemmen der Basis 15 an dem
Tisch 16 mittels zweier einander diagonal gegenüberliegender
Schrauben 18 bewirkt, deren Köpfe 19 von Senkbohrungen 20 in der
Oberseite der Basis 15 aufgenommen werden und deren Schäfte 21 in
umgekehrt T-förmige Blöcke 22 eingeschraubt werden, die in
zugeordneten Schlitzen 17 liegen. Auch hier ist wieder anzu
merken, daß für das Positionieren und Festhalten der Basis 15 in
einer fest vorgegebenen Position bezüglich einer Werkzeugmaschine
oder eines anderen Geräts auch andere geeignete Befestigungs
einrichtungen verwendet werden können.
Die Basis selbst ist als magnetische Spannvorrichtung
konstruiert. Wie Fig. 2 zeigt, ist in der Oberseite der Basis 15,
angrenzend an den äußeren Umfang derselben, eine relativ breite,
nach oben offene Ringnut 25 ausgebildet. Die Nut 25 definiert ein
"Gehäuse" für eine magnetische Anordnung, welche beim Aus
führungsbeispiel aus einem Paar konzentrischer Polstücke, nämlich
einem inneren Ring 26 und einem äußeren Ring 27, besteht sowie
aus einem Permanentmagneten 28 und einem Elektromagneten 30. Die
oberen Stirnflächen der Ringe 26 und 27 definieren Polflächen 31
bzw. 32 (Fig. 2 und 3), welche im wesentlichen in einer Ebene mit
der Oberseite der Basis 15 liegen.
Beim Ausführungsbeispiel umfaßt der Elektromagnet 30 eine
Erregerwicklung 33, die in einem ringförmigen Spulenkörper
angeordnet ist, der einen umgekehrt U-förmigen Querschnitt hat
und aus dielektrischem Material hergestellt ist. Der Spulenkörper
ist zwischen den Polringen 26 und 27 angeordnet und auf seiner
Oberseite von einem Ring 35 aus Epoxidharz bedeckt. Angrenzend an
die Innenseite des inneren Rings 26 und an die Außenseite des
äußeren Rings 27 sind in der Nut 25 ferner Ringe 36 bzw. 37 aus
Epoxidharz angeordnet. Das Epoxidharz verbindet die Polringe 26,
27 und den Spulenkern 34 sicher in der Nut.
Der Permanentmagnet 28 umfaßt eine Anzahl, beispielsweise 12,
Permanentmagnetabschnitte bzw. Plättchen 40 (Fig. 2), die winkel
mäßig im Abstand voneinander rings um die Nut 25 in der Basis 15
angeordnet sind. Diese Plättchen bestehen aus einem geeigneten
permanentmagnetischen Material, beispielsweise aus einem Keramik
material oder aus einer Aluminium/Nickel/Kobalt-Legierung
(ALNICO), die ein Magnetfeld erzeugen. Jedes Plättchen liegt
dabei sandwichartig zwischen einem oberen Stahlring 41, der unter
der Spule 33 liegt, und einem unteren Stahlring 42, der auf dem
Boden der Nut 25 aufliegt. Winkelmäßig im Abstand voneinander
angeordnete Schrauben 43 durchgreifen den oberen Ring 41, die
Plättchen 40 und den unteren Ring 42, um diese Elemente als
Einheit zusammenzuhalten.
Der magnetische Fluß, der von den permanentmagnetischen Plättchen
40 erzeugt wird, folgt einem Pfad 45, von welchem zum Zwecke der
Erläuterung angenommen werden soll, daß er von der Oberseite der
Plättchen 40 in den oberen Ring 41 und von dort über den äußeren
Ring 27 zu der Polfläche 32 fließt, von wo der Fluß über die
Polfläche 31, den inneren Polring 26 und den unteren Ring 42 zur
Unterseite der Plättchen 40 zurückfließt. Die Wicklung 33 ist mit
einem solchen Wickelsinn gewickelt und wird mit einer solchen
Polarität an eine Gleichstromquelle angeschlossen, daß der
magnetische Fluß, der von dem Elektromagneten 30 erzeugt wird,
wenn dieser erregt wird, längs des Pfades 45 in entgegengesetzter
Richtung fließt. Wenn also zwischen den Polflächen 31 und 32 bei
abgeschaltetem Elektromagneten ein starkes Magnetfeld existiert,
dann wird dieses beim Einschalten des Elektromagneten erheblich
geschwächt.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung dient die
Basis 15 als gemeinsame Halterungsbasis für mehrere
identische oder im wesentlichen identische Aufspannplatten 50,
welche jeweils ein Paar von Spannblöcken 11, 12 und ein darin
eingespanntes Werkzeug tragen. Jede Aufspannplatte 50 ist
speziell dadurch gekennzeichnet, daß sie schnell und in einer
exakt vorgegebenen Position an der Basis 15 festgelegt werden
kann und nach Abschluß der Bearbeitung des Werkstücks auch
schnell wieder von der Basis 15 entfernt werden kann.
Beim Ausführungsbeispiel hat die Aufspannplatte 50 vorzugsweise
dieselbe rechteckige Form wie die Basis 15 und besteht aus Stahl
oder einem anderen Material mit niedrigem magnetischen Wider
stand, so daß der magnetische Fluß zwischen den Polstücken durch
die Aufspannplatte 50 fließen kann. Dabei ist der untere Spann
block 12 starr und im wesentlichen dauerhaft in einer exakt vor
gegebenen Position an der Oberseite der Aufspannplatte 50
befestigt (vgl. Fig. 1).
Gemäß der Erfindung sind mechanische Positioniereinrichtungen
vorgesehen, um die Aufspannplatte 50 exakt fluchtend bezüglich
der Basis 15 auszurichten. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei
Paßstifte 51 (ausgebildet als Stahlzapfen) vorgesehen, deren
unteres Ende 52 kegelförmig ausgebildet ist und die am oberen
Ende mit einer runden Öse 53 versehen sind. Wenn die Aufspann
platte 50 an der Basis 15 festgelegt wird, werden die Paßstifte
51 an einander diagonal gegenüberliegenden Ecken der Aufspann
platte 50 in der in Fig. 1 und 3 gezeigten Weise angebracht.
An den betreffenden, einander diagonal gegenüberliegenden Ecken
der Basis 15 und der Aufspannplatte 50 sind durchgehende
Bohrungen 55 bzw. 56 vorgesehen, in die Präzisionsbuchsen 57 bzw.
58 eingepreßt sind, welche die Paßstifte 51 in einem sehr
genauen, engen Gleitsitz aufnehmen.
Bei der vorstehend beschriebenen Halterung bzw. Aufspannvor
richtung kann ein Werkstück zwischen den Spannblöcken 11 und 12
auf der Aufspannplatte 50 jederzeit festgespannt werden, während
sich die Aufspannplatte 50 an einer Aufspannstation außerhalb der
Werkzeugmaschine oder im Bereich einer anderen Bearbeitungs
maschine für das Werkstück befindet. Zu einem vorgegebenen Zeit
punkt kann die Aufspannplatte 50 mit dem darauf festgelegten
Werkstück dann in eine Position über der Basis 15 bewegt werden,
die beim Ausführungsbeispiel mit Hilfe der Schrauben 18 und der
Blöcke 22 exakt am Maschinentisch 16 festgelegt ist.
Wenn die Aufspannplatte 50 über die Basis 15 bewegt wird, wird
der Elektromagnet 30 eingeschaltet, um das magnetische Feld,
welches von dem Permanentmagneten 28 erzeugt wird, zumindest im
wesentlichen aufzuheben. Die Aufspannplatte 50 kann folglich auf
die Basis 15 abgesenkt und bequem so verschoben werden, daß die
in die Aufspannplatte eingesetzten Buchsen 58 vertikal fluchtend
bezüglich der Buchsen 57 in der Basis 15 ausgerichtet sind. Wenn
dies geschehen ist, werden die Paßstifte 51 in die Präzisions
buchsen 57, 58 gesteckt, wodurch die Aufspannplatte 50 gegen jede
Querbewegung unter einem beliebigen Winkel oder parallel zu den
Kanten der Basis 15 gesichert wird. Sobald die Aufspannplatte 50
in der beschriebenen Weise positioniert ist, kann der Elektro
magnet 30 abgeschaltet werden, so daß der Permanentmagnet 28 die
Aufspannplatte 50 in engem Kontakt mit der Basis 15 hält. Der
magnetische Fluß zwischen den Polflächen 31 und 32 verläuft
nunmehr durch die Aufspannplatte 50.
Der Elektromagnet 30 wird während der Bearbeitung des Werkstücks,
welches durch die Spannblöcke 11, 12 und die Aufspannplatte 50 an
der Basis 15 festgehalten wird, im abgeschalteten Zustand
belassen. Nach Abschluß der Werkstückbearbeitung wird der
Elektromagnet 30 dann wieder eingeschaltet, um das von dem
Permanentmagneten 28 erzeugte Magnetfeld zu schwächen und ein
Abheben der Aufspannplatte 50 von der Basis 15 zu ermöglichen.
Vor dem Abheben der Aufspannplatte 50 werden dabei die Paßstifte
51 aus den Buchsen 57, 58 herausgezogen, was durch die Ösen 53
erleichtert wird.
Anschließend kann eine andere Aufspannplatte 50 über die Basis 15
bewegt werden, woraufhin die vorstehend beschriebenen Schritte
wiederholt werden. An dieser anderen Aufspannplatte (und an allen
weiteren Aufspannplatten 50) sind die Buchsen 58 exakt in den
selben Positionen angeordnet wie bei der ersten Aufspannplatte
50, so daß das exakte Positionieren der Aufspannplatten bezüglich
der Basis 15 in jedem Einzelfall in der beschriebenen Weise
durchgeführt werden kann. Dies ermöglicht eine präzise
Positionierung jedes Werkstücks in einer exakt vorgegebenen
Position bezüglich des Maschinentisches 16 und damit bezüglich
des für die Werkstückbearbeitung verwendeten Werkzeugs. Hierdurch
erfolgt das Aufspannen des Werkstücks in der beschriebenen Weise
sehr schnell, und die Rüstzeiten gegenüber bekannten Werkzeug
maschinen sind erheblich reduziert. Die für das Aufspannen eines
Werkstücks in der Bearbeitungsstation erforderliche Zeit ist also
sehr kurz.
In einigen Fällen sind die Aufspannplatte 50, die Spannblöcke 11
und 12 und das darin eingespannte Werkstück so schwer, daß es
schwierig ist, die gesamte Einheit von Hand anzuheben und in die
gewünschte Position zu bewegen. In diesem Fall kann man in
Gewindebohrungen 61, die in der Aufspannplatte 50 vorgesehen
sind, vier Gewindebolzen in Form von Augbolzen 60 (vgl. Fig. 1, 3
und 6) einschrauben, wobei in die Augbolzen 60 Haken von Hub
seilen eines Hubgerätes eingehängt werden können, um die Auf
spannplatte 50 anzuheben und in die gewünschte Position zu
bewegen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Speisespannung ausfällt
oder der Elektromagnet 30 versagt, so daß das von dem Permanent
magneten 28 erzeugte Feld nicht in der gewünschten Weise
geschwächt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn Trennein
richtungen vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Aufspannplatte 50
entgegen der magnetischen Anziehungskraft von der Basis 15
abgehoben werden kann. Beim Ausführungsbeispiel bestehen die
Trenneinrichtungen aus vier Gewindeschrauben 65 (Fig. 7), welche
nach dem Entfernen der Augbolzen 60 in die Gewindebohrungen 61
eingeschraubt werden. Wenn die Schrauben 65 angezogen werden,
legen sich ihre unteren Enden an die Oberseite der Basis 16 an,
so daß die Schrauben 65 nunmehr als Hubeinrichtungen zum Abheben
der Aufspannplatte 50 verwendet werden können, wie dies in Fig. 7
gezeigt ist.
Anstelle der Verwendung der Kombination eines Permanentmagneten
28 und eines Elektromagneten 30 in der vorstehend beschriebenen
Weise besteht auch die Möglichkeit, die Aufspannplatte 50 allein
unter Verwendung eines kontinuierlich erregten Elektromagneten an
der Basis 15 festzulegen. Der Einsatz der Kombination von zwei
Magneten führt jedoch zu gewissen Vorteilen. Zunächst einmal wird
die Aufspannplatte 50 durch den Permanentmagneten 28 auch dann
sicher an der Basis 15 festgehalten, wenn der Elektromagnet 30
versagt oder wenn die Spannungsversorgung für den Elektromagneten
unterbrochen wird.
Weiterhin besteht keine Notwendigkeit, die eigentliche Aufspann
vorrichtung durch elektrische Zuleitungen oder andere externe
Verbindungen zu belasten und zu fesseln, so daß sie längs einer
Transferlinie oder durch ein flexibles Fertigungssystem frei
beweglich ist. Wie Fig. 3 zeigt, ist die Basis mit einem elek
trischen Anschluß 68 versehen, welcher mit den Zuleitungen 69 der
Wicklung 33 verbunden ist. Beim Ausführungsbeispiel ist der
Anschluß eine Fassung mit Schnellverbindungseinrichtungen in Form
zweier Steckeröffnungen zur Aufnahme von Steckerstiften eines
steckerförmigen Anschlusses 70 (Fig. 1), welcher über eine
Zuleitung 71 mit einer tragbaren Gleichstromquelle 72 verbunden
ist. Wenn der Elektromagnet 30 im erregten Zustand gehalten
werden soll, was lediglich für ein relativ kurzes Zeitintervall
der Fall ist, wird der Stecker 70 einfach mit der Fassung 68 ver
bunden, um die Speisung des Elektromagneten aus der Gleich
spannungsquelle 72 zu ermöglichen. Wenn die Aufspannvorrichtung
10 von Station zu Station bewegt wird, können ferner an jeder
Station Einrichtungen vorgesehen sein, die automatisch eine
Speisespannungsquelle an den Anschluß 68 ankoppeln.
Beim Ausführungsbeispiel liegt der Anschluß 68 geschützt inner
halb einer Aussparung 75 (Fig. 1 und 3) an einer der Schmalseiten
der Basis 15. Zum weiteren Schutz gegen Späne oder dergleichen
kann eine Abdeckkappe 76 (Fig. 1) vorgesehen sein, welche lösbar
über dem Anschluß 68 befestigt wird, wenn dieser nicht benötigt
wird. Dabei ist die Abdeckkappe 76 an der Basis 15 mittels einer
Kette 77 befestigt.
Claims (11)
1. Aufspannvorrichtung (10) zum Festlegen von Werkstücken in
einer vorgegebenen Aufspannposition, umfassend
- 1. eine Basis (15) bildend ein Gehäuse (25) für eine
Magnetanordnung (26, 27, 28, 30, 31, 32) mit
- 1. einem Permanentmagneten (28) zum Erzeugen eines permanentmagnetischen Feldes und
- 2. einem Elektromagneten (30) zum Schwächen des permanentmagnetischen Feldes,
- 2. mehrere im wesentlichen identische Aufspannplatten (50) bestehend aus einem Material geringen magnetischen Widerstandes,
- 3. jeweils auf den Aufspannplatten (50) in einer vorge gebenen Position festgelegte Spannvorrichtungen (11, 12) zum Halten des Werkstücks und
- 4. schnell lösbaren mechanischen Positionierelementen zum winkelmäßig exakten Positionieren der Aufspannplatten (50) auf der Basis (15).
2. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die mechanischen Positionierelemente mehrere Paßstifte
(51) umfassen und daß die Basis (15) und die Aufspannplatte
(50) mit mehreren fluchtenden Öffnungen (57, 58) versehen
sind, die der Aufnahme der Paßstifte (51) in einem engen
Gleitsitz dienen.
3. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Paßstifte (51) an ihren oberen Enden mit Ösen (53)
versehen sind.
4. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Paßstifte (51) vorgesehen sind, deren zugeordnete
Öffnungen (57, 58) an der Basis (15) um 180° versetzt sind
bzw. sich einander im wesentlichen diametral gegenüber
liegen.
5. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Basis (15) ein elektrischer Anschluß (68) für den
Elektromagneten (30) vorgesehen ist und daß der Anschluß
(68) über Schnellverbindungseinrichtungen lösbar mit einer
Spannungsquelle zum Speisen des Elektromagneten (30) ver
bunden ist.
6. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß Abdeckeinrichtungen (76) vorgesehen sind, mit deren
Hilfe der Anschluß (68) selektiv abdeckbar ist.
7. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Aufspannplatte (50) Befestigungsösen zum Abnehmen
der Platte (50) von der Basis (15) vorgesehen sind.
8. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Aufspannplatte (50) Gewindebohrungen (61) zum
Einschrauben von die Befestigungsösen bildenden Augbolzen
(60) vorgesehen sind.
9. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß Gewindeschrauben (65) von einer derartigen Länge vorge
sehen sind, daß sie sich nach dem Einschrauben in die
Gewindebohrungen (61) an der Basis (15) abstützen und dabei
die Aufspannplatte (50) von der Basis (15) abheben.
10. Aufspannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (15) im wesentlichen
horizontal angeordnet ist und eine Oberseite sowie eine
Unterseite aufweist, daß Befestigungseinrichtungen (16 bis
20) vorgesehen sind, mit deren Hilfe die Basis (15) in einer
genau vorgegebenen Position festlegbar ist, daß die Basis
(15) aus einem Material hohen magnetischen Widerstandes
besteht, daß in der Basis (15) ringförmige, konzentrisch
zueinander angeordnete Polelemente (26, 27) angeordnet sind
und daß die Polelemente (26, 27) Polflächen (31, 32) auf
weisen, die angrenzend an die Oberseite der Basis (15)
angeordnet sind.
11. Verfahren zum Festlegen von Werkstücken in einer vorge
gebenen Aufspannposition auf einer Aufspannvorrichtung mit
folgenden Verfahrensschritten:
- 1. Spannen des Werkstücks mittels einer Spannvorrichtung (11, 12) auf eine Aufspannplatte (50) in einer bezüg lich der Aufspannplatte (50) vorgegebenen Position,
- 2. Erregen eines Elektromagneten (30) zum Schwächen des Feldes eines Permanentmagneten (28),
- 3. Aufsetzen der Aufspannplatte (50) mit gespanntem Werkstück auf eine Basis (15),
- 4. Ausrichten, Positionieren und lösbares Festlegen der Aufspannplatte (50) auf der Basis (15) mittels Positionierelementen (51),
- 5. Entregen des Elektromagneten (30), so daß die Auf spannplatte (50) durch den Permanentmagneten (28) auf der Basis (15) gehalten wird,
- 6. Bearbeiten des Werkstücks,
- 7. Erneutes Erregen des Elektromagneten (30) nach Abschluß der Bearbeitung des Werkstücks,
- 8. Abheben der Aufspannplatte (50) von der Basis (15) und Lösen des Werkstücks aus der Spannvorrichtung (11, 12),
- 9. Durchführen der Schritte 1 bis 8 zur Bearbeitung weiterer auf Aufspannplatten (50) festgelegter Werk stücke.
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