DE3818853A1 - Vorrichtung zur zerstoerungsfreien pruefung von rohrleitungen - Google Patents
Vorrichtung zur zerstoerungsfreien pruefung von rohrleitungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von
Rohrleitungen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Vorrichtungen zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen, insbeson
dere von Rundschweißnähten, sind aus der Praxis bekannt. Dabei werden neben
den für die Bedienungspersonen unproblematischen Ultraschall-Prüfungen und
Infrarot-Prüfungen auch die Röntgen-Durchstrahlungsprüfung und die Gamma
strahlen-Prüfung angewendet. Sowohl bei der Röntgen-Durchstrahlungsprüfung
als auch bei der Gammastrahlen-Prüfung stellt die Abschirmung der Strahlung
nach außen ein besonderes Problem dar. Wie bekannt ist, sind Röntgenstrah
len bzw. Gammastrahlen für Personen außerordentlich schädlich. Bedienungs
personen von Vorrichtungen der in Rede stehenden Art müssen also gegen
Röntgen- bzw. Gammastrahlen geschützt sein.
Bei Anwendung der Röntgen-Durchstrahlungsprüfung treten die Röntgenstrahlen
ausschließlich während der eigentlichen Untersuchung, d. h. im Durchstrah
lungsbetrieb auf. Im abgeschalteten Zustand stellt eine solche Vorrichtung
keine Gefahr für Bedienungspersonen dar. Anders ist dies dagegen bei der
Gammastrahlen-Prüfung. Hier besteht das zusätzliche Problem, die stets
vorhandene radioaktive Strahlung derart abzuschirmen, daß sie nur während
der Durchstrahlungsprüfung nach außen drängt. Zur gefahrlosen Handhabung
einer Isotopenquelle ist eine Abschirmung erforderlich, die Bedienungs
personen vor jeglicher radioaktiver Strahlung schützt. Dennoch wird die
Gammastrahlen-Prüfung in zahlreichen Anwendungsfällen bevorzugt, da eine
Isotopenquelle im Vergleich zur Röntgenstrahlen erzeugenden Röntgenröhre
wesentlicher kleiner baut und keine externe Energieversorgung benötigt.
Die bekannte Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen,
von der die Erfindung ausgeht, weist eine mit einer radioaktiven Isotopen
quelle ausgestattete Prüfeinheit auf. Die Prüfeinheit bildet in Fahrtrich
tung gesehen das vordere Ende der gesamten Vorrichtung, wird also von
Fahreinheiten durch die Rohrleitung hindurch geschoben. Darüber hinaus
dienen die Fahreinheiten zur Zentrierung der Prüfeinheit in der Rohrleitung.
Die im Inneren der Prüfeinheit angeordnete Isotopenquelle ist beim Verfah
ren der Vorrichtung - in ihrer Transportposition - nach außen völlig abge
schirmt und wird zum Durchstrahlen der zu prüfenden Rohrleitung aus der Ab
schirmung und aus dem Gehäuse der Prüfeinheit herausgeschoben. Befindet
sich die Prüfeinheit im Bereich eines Bogenausganges der Rohrleitung, so
wird die Isotopenquelle beim Ausfahren aus der Abschirmung bzw. aus dem
Gehäuse der Prüfeinheit in Richtung der Innenwandung der Rohrleitung ge
schoben, so daß eine für eine Durchstrahlungsprüfung der Rohrleitung not
wendige Zentrierung der Isotopenquelle nicht vorliegt. Dies bedeutet, daß
mit der bekannten Vorrichtung Rohrleitungen im Bereich von Bogenausgängen
nicht geprüft werden können.
Das gleiche Problem tritt auch bei Vorrichtungen zur zerstörungsfreien
Prüfung von Rohrleitungen auf, bei denen die Prüfquelle als Ultraschall-
bzw. Infrarot-Sender oder als Röntgenröhre ausgeführt ist, da diese Prüf
quellen stets aus dem Gehäuse der Prüfeinheit auslegerartig nach vorne
herausragen.
Bekannt sind auch Vorrichtungen zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohr
leitungen, bei denen die Prüfeinheit mit der Prüfquelle zwischen zwei
Fahreinheiten vorgesehen ist. Diese mittige Anordnung der Prüfeinheit
ist insbesondere bei sehr schweren Prüfeinheiten mit außermittigem Schwer
punkt vorteilhaft, weist jedoch normalerweise die gleichen Zentrierungs
probleme im Rohrbogen und im Bereich von Bogenausgängen auf. Die mittige
Anordnung der Prüfeinheit hat darüber hinaus den Nachteil, daß Endbe
reiche dieser Rohrleitung von der Prüfeinheit nicht erreichbar und so
mit nicht prüfbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Vorrichtung zur
zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen so auszugestalten und weiter
zubilden, daß auch Rohrleitungen mit Rohrbögen mit geringen Radien, ins
besondere auch Bogenausgangsnähte solcher Rohrleitungen, sowie einseitig
geschlossene Rohrleitungen mittels Durchstrahlungsprüfung zuverlässig
prüfbar sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohr
leitungen löst die zuvor aufgezeigte Aufgabe durch die Merkmale des kenn
zeichnenden Teils des Anspruches 1. Diese Vorrichtung besteht im wesent
lichen aus mindestens einer Fahreinheit und einer Prüfeinheit. Die Prüf
einheit ist dabei so konstruiert, daß ausschließlich das Gehäuse der Prüf
einheit deren Baumaße bestimmt. Die Prüfquelle ist dabei ausschließlich
innerhalb des Gehäuses der Prüfeinheit angeordnet und befindet sich so
in einer durch die Zentriervorrichtung bestimmten Prüflänge, auf der die
Prüfeinheit optimal mittig in der Rohrleitung zentrierbar ist. Handelt
es sich bei der Prüfquelle um eine radioaktive Strahlungsquelle, so liegt
jedenfalls die Belichtungsposition der radioaktiven Strahlungsquelle stets
in der Prüflänge der Prüfeinheit. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet
sich aufgrund der genauen Zentrierung der Prüfquelle besonders für die
Prüfung von Bogenausgangsnähten et.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen sind Gegen
stand der dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche und werden im übrigen
auch noch nachfolgend in Verbindung mit der Erläuterung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung den Einsatz einer erfindungsge
mäßen Vorrichtung, wobei eine Prüfeinheit von zwei Fahreinheiten
geschoben wird,
Fig. 2 im Längsschnitt, schematisch, eine Prüfeinheit einer erfindungsge
mäßen Vorrichtung, wobei sich die Prüfquelle in der Transportpo
sition befindet und
Fig. 3 den Gegenstand aus Fig. 2, wobei die Prüfquelle in der Prüflänge
angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohr
leitungen ermöglicht eine optimale Zentrierung einer Prüfeinheit in einer
Rohrleitung auf einer bestimmten Prüflänge. Eine in der Prüflänge ange
ordnete Prüfquelle ist dann ebenfalls optimal in der Rohrleitung zentriert.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Prüfquelle um einen Ultra
schall- bzw. Infrarotsender oder um eine Röntgenröhre bzw. um eine Iso
topenquelle handelt. Da jedoch zerstörungsfreie Prüfungen von Rohrlei
tungen in zunehmendem Maße mit sogenannten Isotopenkameras durchgeführt
werden, ist die Lehre der Erfindung insbesondere unter Verwendung einer
Isotopenquelle als Prüfquelle von besonderer Bedeutung. Das in den Figuren
dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung be
zieht sich daher auf den Einsatz einer Isotopenquelle als Prüfquelle und
die damit verbundene besondere Problematik.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vor
richtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen 1 eignet sich
sowohl zur Untersuchung von makroskopischen Fehlern in der Innenwandung 2
der Rohrleitung 1, als auch zur Überprüfung von Schweißnähten, insbeson
dere Rundschweißnähten 3 in der Rohrleitung 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei
Fahreinheiten 4 und einer Prüfeinheit 5. Zur Zentrierung der Prüfeinheit 5
ist eine Zentriervorrichtung 6 vorgesehen. In der Darstellung befindet
sich die erfindungsgemäße Vorrichtung gerade in einem Rohrleitungsbogen 7.
Dabei befindet sich die Prüfeinheit 5 in Höhe der im allgemeinen als Bo
genausgangsnaht bezeichneten Rundschweißnaht 3, so daß eine Durchstrah
lung der Rundschweißnaht 3 erfolgen kann. Die beiden Fahreinheiten 4 sind
dagegen noch im Bereich des Rohrleitungsbogens 7. Die Fahrtrichtung der
Vorrichtung ist in Fig. 1 mit einem Pfeil gekennzeichnet.
Die Fig. 2 und 3 zeigen schematisch eine Prüfeinheit 5 im Längsschnitt.
Sämtliche Funktionselemente der Prüfeinheit 5 sind innerhalb eines Ge
häuses 8 untergebracht. Dazu gehört zur Belichtung eines in den Figuren
nicht gezeigten, an der Außenwandung 9 der Rohrleitung 1 angeordneten
Films eine innerhalb des Gehäuses 8 angeordnete radioaktive Strahlungs
quelle 10. Des weiteren ist eine Abschirmung 11 für die radioaktive Strah
lungsquelle 10 vorgesehen.
Zum Durchstrahlen der zu prüfenden Rohrleitung 1 bzw. zum Belichten des
an der Außenwandung 9 der Rohrleitung 1 angeordneten Films ist die radio
aktive Strahlungsquelle 10 aus einer durch die Abschirmung 11 allseitig
abgeschirmten, in Fig. 2 dargestellten Transportposition 12 in eine zu
mindest radial zur Innenwandung 2 hin nicht abgeschirmte, in Fig. 3 dar
gestellte Belichtungsposition 13 bringbar.
Wesentlich ist, daß durch die Zentriervorrichtung 6 eine bestimmte Prüf
länge vorgegeben ist, auf der die Prüfeinheit 5 optimal mittig in der
Rohrleitung 1 zentriert ist.
Von Bedeutung ist ferner, daß die Prüfeinheit 5 anstelle der radioaktiven
Strahlungsquelle 10 grundsätzlich jede zur zerstörungsfreien Werkstoff
prufung geeignete Prüfquelle enthalten kann.
Fig. 3 zeigt nun, daß die Prüfquelle bzw. die radioaktive Strahlungs
quelle 10 innerhalb des Gehäuses 8 in der Prüflänge angeordnet ist. Mit
anderen Worten liegt also die Belichtungsposition 13 der radioaktiven
Strahlungsquelle 10 in der Prüflänge der Prüfeinheit 5. Da sich die Strah
lungsquelle 10 innerhalb des Gehäuses 8 in der Prüflänge der Prüfeinheit 5
befindet, läßt sich die Strahlungsquelle 10 problemlos mittels der Zen
triervorrichtung 6 zentrieren. Die kompakte, geschlossene Bauweise der
Prüfeinheit 5 hat darüber hinaus den Vorteil, daß sich die Prüfeinheit 5
nach dem Einsatz in radioaktiven Rohrleitungen stets problemlos dekonta
minieren läßt.
Grundsätzlich gilt, daß die Vorteile der Anordnung der Prüfquelle 10 im
Gehäuse 8 der Prüfeinheit 5 in der Prüflänge unabhängig davon erreicht
werden, wo die Prüfeinheit 5 in der Vorrichtung angeordnet ist. Sollte es
z. B. aus antriebstechnischen Gründen zweckmäßig sein, sowohl vor als
auch hinter der Prüfeinheit eine Fahreinheit anzuordnen, so kann eine
solche Anordnung gewählt werden, ohne den beschriebenen Zentrierungsvor
teil aufzugeben.
Fig. 1 zeigt nun aber, daß die Prüfeinheit 5 in Fahrtrichtung gesehen das
vordere Ende der gesamten Vorrichtung bildet. Die Prüfeinheit 5 wird hier
also von den Fahreinheiten 4 durch die Rohrleitung 1 hindurch geschoben.
Eine solche Anordnung der Prüfeinheit 5 hat den weiteren Vorteil, daß die
Prüfeinheit 5 mit der darin angeordneten Prüfquelle 10 auch Endbereiche,
d. h. beispielsweise mit einer Abschlußkappe versehene Bereiche einer Rohr
leitung 1 ungehindert erreichen kann.
Anders als in dem aus der Praxis bekannten Stand der Technik ist die
Zentriervorrichtung 6 dem Gehäuse der Prüfeinheit 5 zugeordnet. Die Prüf
einheit 5 wird also nicht über die zur Fortbewegung in der Rohrleitung 1
dienende Mechanik, z. B. Fahrwerks-Laufrollen, sondern zusätzlich direkt
zentriert. Dadurch ist eine wesentlich genauere Zentrierung der Prüfein
heit 5 und somit auch der Prüfquelle bzw. radioaktiven Strahlungsquelle 10
möglich. Die Zentriervorrichtung 6 ist lediglich in Fig. 1 schematisch
angedeutet und weist vier radial gegen die Innenwandung 2 der Rohrlei
tung 1 drückbare Feststelleinheiten 14 auf. In Längsrichtung des Gehäu
ses 8 gesehen sind dabei zwei Feststelleinheiten 14 vor und zwei Feststell
einheiten 14 hinter der im Inneren des Gehäuses 8 liegenden Belichtungs
position 13 der radioaktiven Strahlungsquelle 10 angeordnet. Die Anord
nung der Feststelleinheiten 14 vor und hinter der Belichtungsposition 13
der Strahlungsquelle 10 hat den Vorteil, daß eine exakte Zentrierung der
Strahlungsquelle 10 möglich ist. Die Position der Fahreinheit 4 spielt
dabei im Gegensatz zum Stand der Technik keine Rolle. Die Feststellein
heiten 14 sind in den detaillierten Darstellungen der Fig. 2 und 3 der
Übersichtlichkeit halber nicht gezeigt. Die Feststelleinheiten könnten
beispielsweise so ausgestaltet sein, daß sie gegen die Innenwandung der
Rohrleitung drückbare Rollen und/oder Bügel aufweisen.
Bezüglich der Betätigung der Feststelleinheiten 14 bietet es sich an,
diese pneumatisch zu betätigen. Die Feststelleinheiten könnten aber auch
hydraulisch oder über ein Gestänge durch einen Motor angetrieben werden.
Bezüglich der Betätigung der direkt am Gehäuse 8 der Prüfeinheit 5 vor
gesehenen Feststelleinheiten 14 besteht jedoch das Problem, daß die
Versorgung der Feststelleinheiten 14 durch den Prüfbereich der
Prüfquelle bzw. den Strahlungsbereich der Strahlungsquelle 10 hin
durch - im Normalfalle über eine Druckleitung - erfolgen muß. Hier hat
es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, Druckmedium von der vorderen
Feststelleinheit 14 bzw. von den vorderen Feststelleinheiten 14 zu der
hinteren Feststelleinheit 14 bzw. zu den hinteren Feststelleinheiten 14
über eine Luftübertragungskammer 15 zu leiten. Die Fig. 2 und 3 zeigen
andeutungsweise, daß die Luftübertragungskammer 15 als flacher, das Ge
häuse 8 umlaufender Ringkanal ausgebildet ist. Die Luftübertragungs
kammer 15 bzw. der Ringkanal ist in einem um das Gehäuse 8 herum ange
ordneten kreisringförmigen Flansch 16 als zum Gehäuse 8 hin offene Nut
ausgebildet. Der Flansch 16 liegt am Gehäuse 8 abdichtend an. Da die
Prüfquelle als radioaktive Strahlungsquelle 10 ausgebildet ist, ist es
erforderlich, daß der Flansch 16 aus einem strahlungsdurchlässigen Ma
terial, beispielsweise aus Aluminium, hergestellt ist. Während sich durch
die Prüfeinheit hindurch erstreckende Druckleitungen stets einen Einfluß
auf die Belichtung des außerhalb der Rohrleitung angeordneten Films haben,
verfälscht der kreisringförmig um das Gehäuse 8 herum angeordnete Flansch 16
- homogenes Material und gleichmäßige Wanddicke vorausgesetzt - die Durch
strahlungsaufnahme nicht. Eine vergleichbare Luftübertragungskammer könnte
auch innerhalb des Gehäuses der Prüfeinheit vorgesehen sein. Ebenso könnte
eine Luftübertragungskammer bei entsprechender Wanddicke des Gehäuses der
Prüfeinheit auch innerhalb der Wandung des Gehäuses verlaufen.
In der schematischen Darstellung der Fig. 1 ist angedeutet, daß die Lage
eines makroskopischen Fehlers in der Innenwandung 2 der Rohrleitung 1 oder
der zu untersuchenden Schweißnaht bzw. Rundschweißnaht 3 mittels eines
die Prüfeinheit 5 steuernden Detektors 17 ermittelbar ist. Beim Auffinden
des Fehlers oder der Rundschweißnaht 3 wird die zuvor erörterte Zentrier
vorrichtung 6 betätigt, und die radioaktive Strahlungsquelle 10 wird in
ihre Belichtungsposition verbracht. Es ist nun besonders vorteilhaft, wenn
der Detektor 17 beim Aufsuchen des Fehlers bzw. der Rundschweißnaht 3 in
der Prüflänge der Prüfeinheit 5 positioniert ist, nach Zentrierung der
Prüfeinheit 5, aber vor Durchführung der Prüfung aus der Prüflänge heraus
bewegt wird und nach Durchführung der Prüfung wieder in seine Ausgangs
stellung zurückkehrt. Der in Fig. 1 lediglich schematisch dargestellte
Detektor 17 ist gerade aus der Prüflänge bzw. aus dem Strahlungsbereich
der Strahlungsquelle 10 herausbewegt worden, so daß die Prüfung der Rohr
leitung 1 erfolgen kann. Sobald die radioaktive Strahlungsquelle 10 nach
Durchstrahlung der Rohrleitung 1 wieder abgeschirmt ist, wird der Detek
tor 17 wieder in seine Ausgangsposition zur Ermittlung der nächsten Rund
schweißnaht 3 verbracht.
Je nach Material der zu untersuchenden Rohrleitung können die verschie
densten Detektoren verwendet werden. Beispielsweise kann der Detektor als
einfacher mechanischer Geber ausgeführt sein. Der mechanische Geber tastet
die Innenwandung der Rohrleitung ab und meldet beispielsweise große Un
ebenheiten oder vorstehende Schweißnähte. Mechanische Geber haben jedoch
den Nachteil, daß sie kleinere Fehler bzw. Rundschweißnähte mit geringen
Ausmaßen nicht detektieren können bzw. daß sie möglicherweise sogar den
Vorschub in der Rohrleitung behindern.
Es ist nun besonders vorteilhaft, als Detektor 17 einen kontaktlos arbei
tenden Wirbelstromdetektor vorzusehen. Der Einsatz eines Wirbelstromde
tektors ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die zu untersuchende
Rohrleitung aus austenitischem Material besteht und, z. B. wegen einer
Grundstrahlung in der Umgebung, z. B. im Kernkraftwerk, ein Zählrohr als
Detektor nicht einsetzbar ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn
der Wirbelstromdetektor mit geringem Abstand zur Innenwandung der Rohrlei
tung am Gehäuse der Prüfeinheit angeordnet ist. Beispielsweise könnte der
Detektor an den Außenflächen des Gehäuses der Prüfeinheit in einer kugel
gelagerten, federbelasteten Halterung angeordnet sein.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Prüfeinheit 5 der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, die für das hier dar
gestellte bevorzugte Ausführungsbeispiel anhand der Fig. 2 und 3 erläu
tert werden.
Zunächst empfiehlt es sich, daß die radioaktive Strahlungsquelle 10 von
einem im wesentlichen stangenförmig ausgebildeten Substratträger 18 ge
tragen und zusammen mit dem Substratträger 18 vorzugsweise in Längsrich
tung der Prüfeinheit 5 zwischen der Transportposition 12 und der Belich
tungsposition 13 verschiebbar ist. Die Anordnung der Strahlungsquelle 10
in dem Substratträger 18 erleichtert generell die Handhabung der Strah
lungsquelle 10. Sowohl beim Austausch der Strahlungsquelle 10 als auch
beim Verfahren der Strahlungsquelle 10 aus der Transportposition 12 in
die Belichtungsposition 13 ist dies von Vorteil. Zum Verschieben des
Substratträgers 18 ist eine pneumatisch betätigbare Zylinder-Kolben-
Anordnung 19 vorgesehen. Die Verschiebung des Substratträgers könnte
jedoch auch hydraulisch oder über ein mit einem Motor verbundenes Gestänge
erfolgen. Die Fig. 2 und 3 zeigen deutlich, daß der Substratträger 18 mit
dem Kolben 20 der Zylinder-Kolben-Anordnung 19 direkt verbunden ist. Der
Substratträger könnte jedoch aus baulichen Gründen genauso über ein Umlenk
gestänge von der Zylinder-Kolben-Anordnung angetrieben werden.
Bei Verwendung einer radioaktiven Strahlungsquelle als Prüfquelle ist es
aus Gründen des Strahlenschutzes besonders vorteilhaft, wenn bei Luftab
fall bzw. Luftausfall in der Zylinder-Kolben-Anordnung 19 der Substrat
träger 18 mit der Prüfquelle bzw. der radioaktiven Strahlungsquelle 10
automatisch von der Belichtungsposition 13 in die abgeschirmte Transport
position 12 verbracht wird. Diese automatische Abschirmung der Strahlungs
quelle 10 beim Ausfall der Zylinder-Kolben-Anordnung 19 ist im hier dar
gestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel dadurch realisiert, daß
der Substratträger 18 gegen die Kraft einer Druckvorrichtung 21 in die
Belichtungsposition 13 schiebbar bzw. drückbar ist. Bei dem in den Fig. 2
und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Druckvorrichtung 21
aus zwei den Substratträger 18 in Richtung der Transportposition 12
drückenden Federn 22. Dabei ist es aus Raumgründen besonders vorteilhaft,
Membranfedern bzw. Balgfedern zu verwenden. Die Anzahl der in der Druck
vorrichtung einzusetzenden Federn richtet sich zweckmäßigerweise nach der
erforderlichen Schließkraft. Aus Symmetriegründen ist der Einsatz von
mindestens zwei Federn vorteilhaft.
Auch hinsichtlich der Abschirmung 11 zeigen die Fig. 2 und 3 Besonderheiten.
Zunächst ist erkennbar, daß die Abschirmung 11 für die radioaktive Strah
lungsquelle 10 als im wesentlichen zweiteiliges Strahlenschutzgehäuse 23
ausgeführt ist. Das Strahlenschutzgehäuse 23 weist dabei in Fahrtrichtung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung gesehen ein vorderes Gehäuseteil 24 und
ein hinteres Gehäuseteil 25 auf. Innerhalb des Strahlenschutzgehäuses 23
ist eine Abschirmkammer 26 ausgebildet. Fig. 2 zeigt, daß die radioaktive
Strahlungsquelle 10 in ihrer Transportposition 12 in der Abschirmkammer 26
eingekapselt ist. Wesentlich ist dabei, daß das Strahlenschutzgehäuse 23
keinerlei Strahlung aus der Abschirmkammer 26 nach außen dringen läßt.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Strahlenschutzgehäuse 23 aus
einem Vollmaterial hergestellt ist, also eine erhebliche Wanddicke um die
Abschirmkammer 26 herum aufweist.
Die zuvor erwähnte Abschirmkammer 26 ist im hier dargestellten und bevor
zugten Ausführungsbeispiel als eine durch die Gehäuseteile 24, 24 des
Strahlenschutzgehäuses 23 hindurchführende Bohrung ausgeführt. Dabei er
streckt sich die Bohrung in Längsrichtung des Gehäuses 8. Die Bohrung ist
beidseitig strahlenundurchlässig verschließbar und bildet etwa mittig im
Strahlenschutzgehäuse 23 die Abschirmkammer 26. Im hier dargestellten und
bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Abschirmkammer 26 bzw. die die
Abschirmkammer 26 bildende Bohrung auf der dem hinteren Gehäuseteil 25
abgewandten Seite durch eine strahlungsundurchlässige Abschirmkappe 27
und durch einen sich von der Abschirmkappe 27 aus in die Bohrung hinein er
streckenden strahlungsundurchlässigen Bolzen 28 begrenzt. Bei entspre
chender Dicke der Abschirmkappe könnte auf die zusätzliche Abschirmung
durch den Bolzen verzichtet werden oder der Einsatz eines Bolzens könnte
den Einsatz der Abschirmkappe erübrigen.
Die Fig. 2 und 3 lassen erkennen, daß die Abschirmkappe 27 bzw. der
Bolzen 28 von außerhalb des Gehäuses 8 manipulierbar ist. Dadurch ist im
Bedarfsfall von außerhalb der Prüfeinheit 5 ein Eingriff in die Abschirm
kammer 26 bzw. ein Zugriff zu der radioaktiven Strahlungsquelle 10 bei
spielsweise zum Austausch des radioaktiven Substrats möglich, ohne das
Gehäuse 8 der Prüfeinheit 5 insgesamt zu öffnen. Prinzipiell ist es je
doch auch möglich, den Zugriff zu der Strahlungsquelle durch Einsatz
eines mehrteiligen Strahlenschutzgehäuses von allen Seiten der Prüfein
heit her zu ermöglichen.
Auf der dem hinteren Gehäuseteil 25 zugewandten Seite ist die Abschirm
kammer 26 einerseits durch den den Substratträger 18, andererseits durch
das hintere Gehäusteil 25 abgeschirmt. Im hier dargestellten und bevor
zugten Ausführungsbeispiel ist also die Abschirmkammer 26 innerhalb des
vorderen Gehäuseteils 24 vorgesehen. Das hintere Gehäuseteil 25 dient
dabei lediglich der zusätzlichen Abschirmung der Strahlungsquelle 10. In
einer in den Figuren nicht gezeigten Ausführungsform könnte die Abschirm
kammer beispielsweise zur einen Hälfte in dem vorderen Gehäuseteil, zur
anderen Hälfte in dem hinteren Gehäuseteil ausgebildet sein. Eine solche
Anordnung hätte den Vorteil, daß die Strahlungsquelle ortsfest angeordnet
sein könnte und durch geringfügiges Auseinanderschieben der Gehäuseteile
zur Belichtung freigesetzt werden könnte.
Die Fig. 2 und 3 zeigen gemeinsam, daß das vordere Gehäuseteil 24 des
Strahlenschutzgehäuses 23 im Gehäuse 8 der Prüfeinheit 5 ortsfest ange
ordnet ist und daß das hintere Gehäuseteil 25 des Strahlenschutzgehäuses 23
mit dem sich durch das hintere Gehäuseteil 25 hindurch erstreckenden
Substratträger 18 fest verbunden ist. Beim Verschieben des Substratträ
gers 18 in die Belichtungsposition 13 der Strahlungsquelle 10 wird dem
gemäß das hintere Gehäuseteil 25 von dem ortsfesten vorderen Gehäuse
teil 24 weg bewegt. Der so zwischen dem vorderen Gehäuseteil 24 und dem
hinteren Gehäuseteil 25 entstehende Freiraum bildet demgemäß den Strah
lungsbereich bzw. eine Art Blende für die von der Strahlungsquelle 10 aus
gehende Strahlung. Dieser Strahlungsbereich liegt in der von der Zentrier
vorrichtung 6 vorgegebenen Prüflänge der Prüfeinheit 5. Aufgrund der An
ordnung der Gehäuseteile 24, 25 kann sich jedoch die von der Strahlungs
quelle 10 ausgehende Strahlung im wesentlichen nur in radialer Richtung
ausbreiten. Bereits zuvor ist erwähnt worden, daß die Abschirmung 11 bzw.
das Strahlenschutzgehäuse 23 prinzipiell unterschiedlich geöffnet werden
kann. Wesentlich ist dabei lediglich, daß eine in der Prüflänge der Prüf
einheit 5 liegende Belichtungsposition 13 für die Strahlungsquelle 10
existiert, in der eine radiale Bestrahlung der zu untersuchenden Rohrlei
tung 1 - durch das strahlungsdurchlässige Gehäuse 8 der Prüfeinheit 5
hindurch - möglich ist.
Bezugszeichenliste:
1 Rohrleitung
2 Innenwandung
3 Rundschweißnaht
4 Fahreinheit
5 Prüfeinheit
6 Zentriervorrichtung
7 Rohrleitungsbogen
8 Gehäuse
9 Außenwandung
10 Strahlungsquelle/Prüfquelle
11 Abschirmung
12 Transportposition
13 Belichtungsposition
14 Feststelleinheit
15 Luftübertragungskammer
16 Flansch
17 Detektor
18 Substratträger
19 Zylinder-Kolben-Anordnung
20 Kolben
21 Druckvorrichtung
22 Feder
23 Strahlschutzgehäuse
24 vorderes Gehäuseteil
25 hinteres Gehäuseteil
26 Abschirmkammer
27 Abschirmkappe
28 Bolzen
2 Innenwandung
3 Rundschweißnaht
4 Fahreinheit
5 Prüfeinheit
6 Zentriervorrichtung
7 Rohrleitungsbogen
8 Gehäuse
9 Außenwandung
10 Strahlungsquelle/Prüfquelle
11 Abschirmung
12 Transportposition
13 Belichtungsposition
14 Feststelleinheit
15 Luftübertragungskammer
16 Flansch
17 Detektor
18 Substratträger
19 Zylinder-Kolben-Anordnung
20 Kolben
21 Druckvorrichtung
22 Feder
23 Strahlschutzgehäuse
24 vorderes Gehäuseteil
25 hinteres Gehäuseteil
26 Abschirmkammer
27 Abschirmkappe
28 Bolzen
Claims (18)
1. Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen (1) mit
mindestens einer Fahreinheit (4), einer Prüfeinheit (5) und einer Zentrier
vorrichtung (6) zur Zentrierung der Prüfeinheit (5) in der Rohrleitung (1)
auf einer bestimmten Prüflänge, wobei die Prüfeinheit (5) ein Gehäuse (8)
und eine Prüfquelle (10) aufweist und wobei, vorzugsweise, die Prüf
quelle (10) als innerhalb des Gehäuses (8) angeordnete radioaktive Strah
lungsquelle (10) zur Durchstrahlung der Rohrleitung (1) ausgeführt ist,
eine Abschirmung (11) für die radioaktive Strahlungsquelle (10) vorgesehen
ist und die radioaktive Strahlungsquelle (10) zum Durchstrahlen der zu
prüfenden Rohrleitung (1) aus einer durch die Abschirmung (11) allseitig
abgeschirmten Transportposition (12) in eine zumindest radial zur Innen
wandung (2) der Rohrleitung (1) hin nicht abgeschirmte Belichtungsposi
tion (13) bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Prüfquelle (10) innerhalb des Gehäuses (8) in der Prüflänge angeordnet
ist, insbesondere daß die Belichtungsposition (13) der radioaktiven Strah
lungsquelle (10) in der Prüflänge liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfein
heit (5) in Fahrtrichtung gesehen das vordere Ende der gesamten Vorrich
tung bildet, so daß die Prüfeinheit (5) von der Fahreinheit (4) bzw. von
den Fahreinheiten (4) durch die Rohrleitung (1) hindurch geschoben wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zentriervorrichtung (6) dem Gehäuse (8) der Prüfeinheit (5) zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrier
vorrichtung (6) mindestens zwei radial gegen die Innenwandung (2) der
Rohrleitung (1) drückbare Feststelleinheiten (14) aufweist und daß in
Längsrichtung des Gehäuses (8) gesehen mindestens eine Feststelleinheit (14)
vor und mindestens eine Feststelleinheit (14) hinter der Prüfquelle (10),
insbesondere der Belichtungsposition (13) der radioaktiven Strahlungs
quelle (10), angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststell
einheiten gegen die Innenwandung der Rohrleitung drückbare Rollen und/oder
Bügel aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feststelleinheiten (14) pneumatisch betätigbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Druck
medium von der vorderen Feststelleinheit (14) bzw. von den vorderen Fest
stelleinheiten (14) zu der hinteren Feststelleinheit (14) bzw. zu den
hinteren Feststelleinheiten (14) über eine Luftübertragungskammer (15)
gelangt und daß die Luftübertragungskammer (15) als vorzugsweise flacher,
das Gehäuse (8) umlaufender Ringkanal ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftüber
tragungskammer (15) in einem um das Gehäuse (8) herum angeordneten kreis
ringförmigen Flansch (16) als zum Gehäuse (8) hin offene Nut ausgeführt
ist und daß der Flansch (16) abdichtend am Gehäuse (8) anliegt.
9. Vorrichtung zur zerstörungsfreien Prüfung von Rohrleitungen (1), ins
besondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Lage eines makro
skopischen Fehlers in der Innenwandung (2) der Rohrleitung (1) bzw. einer
zu untersuchenden Rundschweißnaht (3) mittels eines die Prüfeinheit (5)
steuernden Detektors (17) ermittelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
der Detektor (17) beim Aufsuchen des Fehlers bzw. der Rundschweißnaht (3)
in der Prüflänge positioniert ist, nach Zentrierung der Prüfeinheit (5)
aber vor Durchführung der Prüfung aus der Prüflänge heraus bewegbar ist
und nach Durchführung der Prüfung wieder in seine Ausgangsstellung zurück
kehrt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Detek
tor (17) ein Wirbelstromdetektor vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der als
Wirbelstromdetektor ausgeführte Detektor (17) mit geringem Abstand zur
Innenwandung (2) der Rohrleitung (1) am Gehäuse (8) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die radioaktive
Strahlungsquelle (10) von einem im wesentlichen stangenförmig ausgebildeten
Substratträger (18) getragen und zusammen mit dem Substratträger (18),
vorzugsweise in Längsrichtung der Prüfeinheit (5), zwischen der Transport
position (12) und der Belichtungsposition (13) verschiebbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Verschieben des Substratträgers (18) eine vor
zugsweise pneumatisch betätigbare Zylinder-Kolben-Anordnung (19) vorge
sehen und der Substratträger (18) mit dem Kolben (20) der Zylinder-Kolben-
Anordnung (19) direkt verbunden ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Substrat
träger (18) gegen die Kraft einer Druckvorrichtung (21) in die Belich
tungsposition (13) schiebbar bzw. drückbar ist und, vorzugsweise, die
Druckvorrichtung (21) mindestens eine den Substratträger (18) in Richtung
der Transportposition (12) drückende, vorzugsweise als Balgfeder ausge
führte Feder (22) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (11) für die radioaktive Strahlungsquelle (10) als im
wesentlichen zweiteiliges Strahlenschutzgehäuse (23) - vorderes Gehäuse
teil (24), hinteres Gehäuseteil (25) - mit einer darin ausgebildeten Ab
schirmkammer (26) ausgeführt und die radioaktive Strahlungsquelle (10) in
ihrer Transportposition (12) in der Abschirmkammer (26) eingekapselt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab
schirmkammer (26) als durch das vordere und/oder hintere Gehäuseteil (24, 25)
des Strahlenschutzgehäuses (23) hindurchführende, sich in Längsrichtung
des Gehäuses (8) erstreckende Bohrung ausgeführt und die Bohrung beid
seitig strahlungsundurchlässig verschließbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirm
kammer (26) auf der vom hinteren Gehäuseteil (25) abgewandten Seite durch
eine strahlungsundurchlässige Abschirmkappe (27) und/oder durch einen sich
von der Abschirmkappe (27) bzw. von der vom hinteren Gehäuseteil (25) ab
gewandten Seite der Abschirmkammer (26) aus in die Bohrung hinein er
streckenden strahlungsundurchlässigen Bolzen (28) begrenzt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Strahlungsquelle (10)
von einem Substratträger (18) getragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abschirmkammer (26) auf der dem hinteren Gehäuseteil (25) zugewandten
Seite einerseits durch den Substratträger (18), andererseits durch das
hintere Gehäuseteil (25) abgeschirmt ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, wobei die Strahlungs
quelle (10) von einem Substratträger (18) getragen ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß das vordere Gehäuseteil (24) des Strahlenschutzgehäuses (23)
im Gehäuse (8) der Prüfeinheit (5) ortsfest angeordnet ist und daß das
hintere Gehäuseteil (25) des Strahlenschutzgehäuses (23) mit dem sich
durch das hintere Gehäuseteil (25) hindurch erstreckenden Substratträ
ger (18) fest verbunden ist, so daß beim Verschieben des Substratträ
gers (18) in die Belichtungsposition (13) der Strahlungsquelle (10) das
hintere Gehäuseteil (25) des Strahlenschutzgehäuses (23) von dem orts
festen vorderen Gehäuseteil (24) weg bewegt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3818853A DE3818853A1 (de) | 1988-06-03 | 1988-06-03 | Vorrichtung zur zerstoerungsfreien pruefung von rohrleitungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3818853A DE3818853A1 (de) | 1988-06-03 | 1988-06-03 | Vorrichtung zur zerstoerungsfreien pruefung von rohrleitungen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3818853A1 true DE3818853A1 (de) | 1989-12-14 |
| DE3818853C2 DE3818853C2 (de) | 1990-06-07 |
Family
ID=6355746
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3818853A Granted DE3818853A1 (de) | 1988-06-03 | 1988-06-03 | Vorrichtung zur zerstoerungsfreien pruefung von rohrleitungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3818853A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4239914A1 (de) * | 1992-11-27 | 1994-06-01 | Deutsche Aerospace | Vorrichtung zur Prüfung von Hohlräumen |
| US5473953A (en) * | 1993-07-09 | 1995-12-12 | The United States Of America As Represented By The United States Department Of Energy | Device for inspecting vessel surfaces |
| CN108941089A (zh) * | 2018-07-05 | 2018-12-07 | 安徽顺达环保科技股份有限公司 | 一种用于除尘设备管道检修的管道疏通装置 |
| CN116296151A (zh) * | 2023-05-24 | 2023-06-23 | 淄博市特种设备检验研究院 | 一种压力容器检验用焊缝检验装置及使用方法 |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3111814A1 (de) * | 1981-03-25 | 1982-10-07 | Kraftwerk Union AG, 4330 Mülheim | Selbstfahrender rohrinnenmanipulator zum fernbedienten transportieren von pruefgeraeten und werkzeugen laengs vorgegebener vorschubbahnen, vorzugsweise fuer kernkraftanlagen |
| DE3224498A1 (de) * | 1982-06-28 | 1984-02-02 | Mannesmann AG, 4000 Düsseldorf | Rohrmolch |
-
1988
- 1988-06-03 DE DE3818853A patent/DE3818853A1/de active Granted
Patent Citations (2)
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| DE3111814A1 (de) * | 1981-03-25 | 1982-10-07 | Kraftwerk Union AG, 4330 Mülheim | Selbstfahrender rohrinnenmanipulator zum fernbedienten transportieren von pruefgeraeten und werkzeugen laengs vorgegebener vorschubbahnen, vorzugsweise fuer kernkraftanlagen |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3818853C2 (de) | 1990-06-07 |
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