DE3818165C1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Entspannungsvorrichtung für
unter Druck stehende heiße Medien, insbesondere Wasser,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In thermischen Anlagen, wie z. B. Kraftwerken und Fern
heizwerken, müssen stets Notabläufe und sonstige Abläufe
für unter Druck stehende heiße Wässer z. B. an HD-, MD-,
ND-Vorwärmern, an Heizungsvorwärmern, Speisewasserbe
hältern oder Kondensatabläufen von überhitztem Wasser
dampf oder dergleichen vorgesehen werden. Das Wasser
wird zur Druckentlastung in einem Entspannungsbehälter
auf nahezu atmosphärischen Druck entspannt, wobei dies
bei hohem Wärmeinhalt des Wasser zu starken Ausdampfungen
führt.
Aus der DE-Literaturstelle "Heiz- und Klimatechnik"
(Rietschel/Raiß; Springer Verlag, 15. Auflage, 1968, Band 1
S. 263/264) ist ein Entspannungsgefäß bekannt, bei dem
das Hochdruckkondensat mehrerer Verbraucherstellen ge
trennt dem Gefäß zugeleitet wird.
Auch bei der DE-OS 31 37 503 wurden getrennte Zuleitungs
anschlüsse an einen gemeinsamen Entspannungsraum be
schrieben.
Bei anderen, aus der Praxis bekannten Entspannungsbe
hältern werden die verschiedenen Abläufe in sogenannten
Lanzen, die als horizontal verlaufende Sammelleitungen
anzusehen sind, zusammengeführt. Eine Lanze, die eine
erhebliche Baulänge aufweisen kann, mündet in der Regel
tangential in den Entspannungsbehälter. Die einzelnen
Abläufe, die über Ablaufventile zur Lanze hin geöffnet
werden, können Heißwasser mit stark unterschiedlichen
Druckstufen führen. In der Regel kommt es unmittelbar
hinter dem Ablaufventil bereits zur Ausdampfung, wobei
sich in der Lanze eine 2-Phasen-Strömung (Dampf/Wasser)
ausbildet. Dies bringt ebenso wie das gleichzeitige
Ansprechen von Abläufen unterschiedlicher Druckstufen,
welches zu einer unerwünschten gegenseitigen Beein
flussung der Abläufe führt, die Entstehung von Schwin
gungen und Lärm mit sich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Entspannungsvor
richtung der gattungsgemäßen Art anzugeben, die diese
Nachteile weitestgehend vermeidet.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine
Entspannungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1;
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2
bis 7 angegeben.
Der Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, daß eine konsequente
Trennung von Abläufen unterschiedlicher Druckstufen insoweit vorgenommen
wird, als ein unter Druck stehendes heißes Medium mit seiner flüssigen
Phase während der Entspannung auf etwa Umgebungsdruck völlig getrennt
gehalten wird von flüssigen Medien anderer Druckstufen. Dies wird
dadurch erreicht, daß die Medienströme in separaten Leitungen in die
Entspannungsvorrichtung eingeleitet werden, wobei die Ablaufventile
dicht an der Entspannungsvorrichtung angeordnet sind. Darüber hinaus
findet die Entspannung der Medien und die damit verbundene
Dampfentstehung (Ausdampfung) in separaten Entspannungskammern statt,
die durch Trennwände gegeneinander abgeschottet sind. Lediglich
Medienströme gleicher Druckstufe können in eine gemeinsame
Entspannungskammer eingeleitet werden. Die Zweckmäßigkeit einer solchen
gemeinsamen Behandlung ist insbesondere davon abhängig, ob die
Durchsatzleistung der Entspannungskammer den im Bedarfsfall zu
erwartenden Megenströmen angemessen ist. Die bei der Ausgasung in den
einzelnen Entspannungskammern entstehenden Dampfmengen gehen sofort in
einen gemeinsamen großvolumig ausgelegten Dampfsammelraum über, da die
Entspannungskammern nach oben hin offen sind. Aus dem Dampfsammelraum
kann der Dampf über eine Abdampfleitung nahezu drucklos abgeführt
werden. Es ist auch möglich, im Dampfsammelraum einen Wärmetauscher
anzuordnen, um die im Dampf vorhandene Wärmeenergie und durch
Kondensation des Dampfes das flüssige Medium (z. B. aufbereitetes
Prozeßwasser) weitgehend zurückzugewinnen.
Das in der Entspannungskammer entspannte flüssige Medium kann beruhigt
durch einen Lochboden in einen darunter gelegenen, für alle
Entspannungskammern gemeinsamen Kondensatsammelraum abfließen. Der
Kondensatspiegel wird z. B. über eine Ablaufschleife oder eine sonstige
Regeleinrichtung stets auf gleichem Niveau gehalten. Damit die im
Kondensatsammelraum noch stattfindende Ausdampfung nicht zu Störungen
führt, ist eine Druckausgleichsleitung zum Dampfsammelraum hin
vorgesehen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der abgebildeten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Teile mit gleicher Funktion sind
dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Entspannungsvorrichtung,
Fig. 2 einen Querschnitt gemäß Linie A-A in Fig. 1 und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Entspannungsvorrichtung mit Wärmetauscher.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Entspannungsvorrichtung 1 weist ein
stehendes, im wesentlichen kreiszylindrisches Gehäuse 2 auf, das durch
einen Boden, durch den eine Kondensatableitung 8 geführt ist, und durch
einen Deckel, durch den eine Abdampfleitung 11 geführt ist, verschlossen
ist. Selbstverständlich sind auch andere Gehäuseformen (z. B. mit
polygonalem Querschnitt) möglich. Im unteren Teil des Gehäuses 2 münden
zahlreiche radial angeordnete Zuleitungen 5, durch die z. B. heißes
Druckwasser in die Entspannungsvorrichtung 1 einleitbar ist. In Fig. 1
ist lediglich eine dieser Zuleitungen 5 dargestellt.
Die Ablaufventile (nicht dargestellt) zum Öffnen und Schließen dieser
Zuleitungen 5 können in unmittelbarer Nähe des Gehäusemantels 2
angebracht werden. Jede Zuleitung 5 führt in eine Entspannungskammer 4,
die jeweils zwischen einem Teil des Gehäusemantels 2, je zwei seitlichen
vertikalen, radial ausgerichteten Trennwänden 3 und einem Teil einer
koaxial zum Gehäuse 2 angeordneten Druckausgleichsleitung 10 gebildet
wird. Die einzelnen Entspannungskammern 4 sind als Sektoren um die
zentrale Druckausgleichsleitung 10 angeordnet. Nach unten hin sind sie
durch einen gemeinsamen, am Gehäusemantel 2 angeschweißten Lochboden 6
abgeschlossen, unter welchem der bis zum Boden des Gehäuses 2 reichende
Kondensatsammelraum 7 liegt. Nach oben hin sind sämtliche
Entspannungskammern 4 zu einem gemeinsamen Dampfsammelraum 9 offen. Zwei
Entspannungskammern 4 besitzen jeweils zwei Zuleitungen 5 kleineren
Durchmessers, die für Medienströme gleicher Druckstufe vorgesehen sind,
während alle übrigen lediglich eine einzige Zuleitung 5 aufweisen. Die
Trennwände 4 sind in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung lediglich
mit dem Lochboden 6 und der Druckausgleichsleitung 10, die als konisch
sich nach oben erweiterndes Rohr gestaltet ist, verschweißt, nicht aber
entlang der Berührungsmantellinie mit dem Gehäuse 2. Hierdurch wird beim
Betrieb die Entstehung unkontrollierter thermischer Spannungen im
Gehäuse 2 vermieden. Damit beim Betrieb der Entspannungsvorrichtung
keine störenden Schwingungen entstehen, sind sämtliche Trennwände 3 an
ihrer Oberseite untereinander durch einen angeschweißten, peripher am
Gehäusemantel 2 umlaufenden, flachen Haltestreifen 12 verbunden.
Wenn durch die verschiedenen Zuleitungen 5 heiße Druckwasserströme in
die einzelnen Entspannungskammern 4 geleitet werden, so kann sich jeder
Teilstrom völlig unabhängig und ungestört von den übrigen entspannen.
Da die Absperrorgane der Zuleitungen 5 dicht am Gehäuse 2 angeordnet
sind, kommt es in den Zuleitungen 5 nicht zu störenden Ausdampfungen und
2-Phasen-Strömungen. Das radial in die Entspannungskammer 4 einströmende
Druckwasser fließt gegen das zentrale Druckausgleichsrohr 10 und die
radial zusammenlaufenden Trennwände 3. Die konische Erweiterung des
Druckausgleichsrohrs 10 trägt dazu bei, daß das Druckwasser möglichst
nicht nach oben in den Dampfsammelraum 9 geschleudert wird, sondern
möglichst in die Entspannungskammer 4 zurückgeworfen wird. Ebenfalls
einen Beitrag in diesem Sinn kann auch der Haltestreifen 12 leisten, der
den freien Zugang des heißen Spritzwassers in den Dampfsammelraum 9
behindert. Der in der Entspannungskammer 4 entstehende, etwa
Umgebungsdruck aufweisende Dampf kann dagegen nahezu ungehindert in den
großvolumigen Dampfsammelraum 9 gelangen und von dort durch die
Abdampfleitung 11 abgeleitet werden. Das entspannte heiße Wasser kann
durch den Lochboden 6 in den Kondensatsammelraum 7 abfließen, wo z. B.
durch einen siphonartigen Ablauf ein gleichbleibender Kondensatspiegel
aufrechterhalten wird. Der im Kondensatsammelraum 7 noch nachträglich
entstehende Dampf kann über das zentrale Druckausgleichsrohr 10
ungehindert in den Dampfsammelraum 9 abströmen. Somit ist beim Betrieb
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine sichere Trennung der beiden
Phasen Dampf und Flüssigkeit gewährleistet, ohne daß Beeinträchtigungen
etwa durch eine gleichzeitig erfolgende Betätigung eines Ablaufs einer
anderen Druckstufe zu befürchten sind.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird dem Wunsch nach Rückgewinnung
von Wärmeenergie und Prozeßwasser aus dem sonst verlorenen Abdampf
Rechnung getragen. Hierzu kann, wie Fig. 3 zeigt, ein Wärmetauscher 13
in den Kondensatsammelraum 9 eingebracht werden. Dieser Wärmetauscher 13
weist einen als Lochmantel ausgebildeten zylindrischen Innenmantel 14
auf, durch den der Dampf in einen ringförmigen, von Wärmetauscherrohren
15 durchzogenen Abkühlraum einströmen kann.
Der Abkühlraum ist peripher durch einen dichten Außenmantel 16 und nach
oben durch die scheibenförmigen Verteilerkanäle der Kühlmittelzuleitung
19 und der Kühlmittelableitung 20 verschlossen. Unten wird der
Abkühlraum begrenzt durch einen mit dem Gehäusemantel 2 dicht
verbundenen Boden 17, welcher nach innen hochgezogen ist und unmittelbar
an den Lochmantel 14 anschließt. Über dem Boden 17 kann sich das durch
die Kühlung bildende Kondensat sammeln. Der Kondensatspiegel wird über
eine nicht dargestellte Haltevorrichtung, die an die
Kondensatabzugsleitung 18 angeschlossen ist, stets auf etwa der gleichen
Höhe gehalten. Da der Außenmantel 16 in das Kondensat eintaucht, ist der
Dampfsammelraum 9 an sich nach außen dicht abgeschlossen, so daß eine
praktisch vollständige Rückgewinnung des Prozeßwassers möglich ist,
solange die Kühlmittelversorgung ausreichend ist. Ist diese aber gestört
oder sind die Mengen des anfallenden Abdampfes zu groß, so wird der
Kondensatspiegel infolge des Druckanstiegs im Dampfsammelraum 9 nach
unten gedrückt, bis der überschüssige Dampf an der Unterseite des
Außenmantels 16 vorbei durch den Ringraum zwischen Außenmantel 16 und
Gehäusemantel 2 hindurch nach oben in den Abdampfraum 21 und von dort
z. B. in die Atmosphäre abgeleitet werden kann.
Claims (7)
1. Entspannungsvorrichtung für unter Druck stehende heiße, flüssige
Medien, insbesondere Wasser, bei der das zu entspannende Medium in
mindestens zwei unterschiedlichen Druckstufen anfällt und über
absperrbare Zuleitungen in einen Entspannungsraum einleitbar ist,
welcher mit einer Kondensatableitung und einer Abdampfleitung für
den entspannten Dampf versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Entspannungsraum durch Trennwände (3) in nebeneinander
liegende einzelne Entspannungskammern (4), die nach oben zu einem
Dampfsammelraum (9) offen sind, aufgeteilt ist, daß die Zuleitungen
(5) für das Medium jeweils getrennt voneinander in den
Entspannungsraum geführt sind, wobei jede Zuleitung (5) einer
gesonderten Entspannungskammer (4) oder Zuleitungen (5) gleicher
Druckstufen einer gemeinsamen Entspannungskammer (4) zugeordnet
sind, daß die Absperrorgane in den Zuleitungen (5) in unmittelbarer
Nähe der Entspannungsvorrichtung (1) angeordnet sind,
daß die Entspannungskammern (4) durch einen Lochboden (6) mit
einem darunter liegenden Kondensatsammelraum (7) verbunden sind,
daß der Kondensatsammelraum (7) mit dem Dampfsammelraum (9) über
eine Druckausgleichsleitung (10) verbunden ist und daß eine
Einrichtung zum Halten eines Kondensatspiegels im
Kondensatsammelraum (7) vorgesehen ist.
2. Entspannungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entspannungsvorrichtung (1) ein stehendes, im
wesentlichen kreiszylindrisches Gehäuse (2) aufweist, in dem die
Trennwände (3) der Entspannungskammern (4) zwischen der als
Zentralrohr koaxial zum Gehäuse (2) angeordneten
Druckausgleichsleitung (10) in Richtung der Gehäuseachse und
radial auf den Mantel des Gehäuses (2) zu verlaufen.
3. Entspannungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuleitungen (5) für das Medium im unteren Teil der
Entspannungskammern (4) und etwa in radialer Richtung einmünden.
4. Entspannungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckausgleichsleitung (10) nach oben hin konisch erweitert ist.
5. Entspannungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwände (3) der Entspannungskammern (4) nicht mit dem
Mantel des Gehäuses (2), sondern lediglich mit dem Lochboden (6)
und der Druckausgleichsleitung (10) verschweißt sind.
6. Entspannungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb des Dampfsammelraumes (9) ein Wärmetauscher (13) zur
Abkühlung und Kondensation des Abdampfes angeordnet ist.
7. Entspannungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwände (3) der Entspannungskammern (4) an ihrem oberen
Ende an einem umlaufenden flachen Haltestreifen (12) angeschweißt
sind.
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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