DE3810578A1 - Transportbahn - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportbahn, insbesondere zum
Einsatz im untertägigen Grubenbetrieb, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Transportbahnen dieser Art bestehen aus einem spurkranz
geführten Transportzug, der entlang eines aus zwei
über Sprossen quer verbundenen Fahrschienen bestehenden
Schienenstrangs verfahrbar ist. Der Transportzug weist einen
Antriebswagen auf, beispielsweise eine Diesellokomotive,
an den Transportwagen ankuppelbar sind. Solche Transport
bahnen können Über- und Untertage eingesetzt werden.
Die Verwendung solcher Transportbahnen ist jedoch dort ein
geschränkt, wo Steilstrecken zu bewältigen sind, d.h. wo das
Gefälle bzw. die Steigung dergestalt ist, daß die Friktion
der Antriebsmaschine zum Beschleunigen bzw. Abbremsen des
Transportzuges nicht mehr ausreicht. Insbesondere im unter
tägigen Grubenbetrieb, wo aus Kostengründen keine Umgehungs
strecken möglich sind, und diese Steilstrecken daher mit
anderen Transportsystemen überbrückt werden, bringt dies
erhebliche Nachteile mit sich. In der Praxis wird die spur
kranzgeführte Transportbahn im Bereich der Steilstrecke
beispielsweise durch eine seilgeführte Schienenflurbahn
ersetzt, was zur Folge hat, daß das in die Transportwagen
geladene Gut in die Förderwagen der Schienenflurbahn umgela
den werden muß. Die hierbei anfallenden Umlade- und Rangier
zeiten sind häufig höher als die eigentlichen Transportzei
ten und verursachen daher erhebliche Kosten. Ferner muß
in den Umladebetriebspunkten an den Enden einer Steilstrecke
ein entsprechender Raum bereitgestellt werden.
Zwar sind im übertägigen Bereich Zahnradbahnen bekannt,
bei denen der Antriebswagen mindestens ein stirnverzahntes
Antriebsrad aufweist, das in eine zwischen den Fahrschienen
angeordnete Zahnstange greift. Mit solchen Zahnradbahnen
können erhebliche Steigungen auch mit spurkranzgeführten
Transportzügen überwunden werden. Der Gedanke an den Einsatz
einer solchen Transportbahn im untertägigen Gruben
betrieb ist jedoch eher theoretischer Natur, da aufgrund
der dort herrschenden Bedingungen eine spurkranzgeführte
Zahnradbahn nicht verwendbar ist. Wegen des ständigen Abbaus
und Transports von Fördergut besteht hier die Gefahr, daß
sich die Zahnstange mit Abbaumaterial zusetzt, was zu einer
Entgleisung des Zuges oder zumindest zu einem Außereingriff
kommen des Zahnrades aus der Zahnstange führen kann. Dies
gilt es aber aus Sicherheitsgründen zu verhindern, da dann
der Transportzug praktisch führungslos ist und nicht mehr
gebremst und angehalten werden kann. Die im untertägigen
Grubenbetrieb eingesetzten, mit Formschlußantrieb arbeiten
den Transportbahnen weisen daher stets eine Zwangsführung
der Lasträder auf, die eine Entgleisung wirksam verhindert.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die eingangs beschriebene Transportbahn mit Spurkranzführung
so auszubilden, daß auch Steilstrecken sicher zu befahren
sind, ohne daß der Inhalt der Transportwagen umgeladen
werden muß.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnen
den Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Eine solche Maßnahme ermöglicht nunmehr das Befahren von
Steilstrecken auch mit spurkranzgeführten Transportbahnen.
Dies bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung und damit
Kosteneinsparung beim Transport von Material und/oder Personen,
insbesondere im untertägigen Grubenbetrieb. Ein Umladen
des Förderguts und das damit verbundene Rangieren des Trans
portzuges kann entfallen. Auch gelangt ein weiteres unab
hängiges Transportsystem in Fortfall. Die bereits auf Flach
strecken eingesetzten Transportwagen können unverändert auch
auf Steilstrecken eingesetzt werden. Lediglich der Antriebs-
und/oder Bremswagen ist entsprechend auszubilden, um die
erforderliche Antriebs- bzw. Bremskraft in die Führungs
schiene einleiten zu können.
Durch die Zwangsführung des Antriebs- und/oder Bremswagens
wird gewährleistet, daß die bei Steilstrecken erforderlichen
Bremskräfte zum Anhalten des Transportzuges sicher und ohne
Gefahr einer Entgleisung aufgebracht werden können, da
zumindest der Bremswagen in der Führungsschiene zwangs
geführt und durch diese Führungsschiene allseits abgestützt
ist. Ein solcher zwangsgeführter Bremswagen ist Voraussetzung
für den sicheren Betrieb innerhalb der Steilstrecke. Vorteil
haft ist der Antriebswagen in gleicher Weise ausgebildet,
um den Transportzug sicher ziehen zu können. In der Praxis
ist eine Ausführung zu bevorzugen, bei der Antriebs- und
Bremswagen eine Einheit bilden.
Die zusätzliche Führungsschiene braucht lediglich im Bereich
der Steilstrecken vorgesehen zu sein, da die Transportbahn
auf gerader Strecke in bekannter Weise verfahrbar ist.
Sie kann auf einfache Weise an dem bereits vorhandenen
Schienenstrang befestigt werden, der in der Regel aus schuß
weise zusammengesetzten Schienenrecks besteht, die an der
Sohle, z.B. durch Anker befestigt sind. Mit diesem verhält
nismäßig geringen baulichen Aufwand - Anordnung der Führungs
schiene am Schienenstrang und Anbringung einer entsprechenden,
in die Führungsschiene eingreifenden Führungsvorrichtung am
Antriebs- und Bremswagen - kann die Transportbahn jetzt auch
in nahezu allen Streckenbereichen eines untertägigen Gruben
betriebs eingesetzt werden, so daß ein Umladen auf andere
Transportsysteme innerhalb des Streckennetzes nicht mehr
erforderlich ist und die hiermit verbundenen Nachteile ent
fallen.
Der Antriebs- und Bremswagen kann im Bereich der Steil
strecke beispielsweise durch ein Zugseil fremdgetrieben,
über ein in eine am Schienenstrang angeordnete Zahnstange
eingreifendes Antriebsrad oder durch über die Führungs
schiene eingeleitete erhöhte Friktion durch die Antriebs
räder selbst getrieben sein. Die aufzubringenden Brems
kräfte können entweder an den Fahrschienen oder an der
Führungsschiene eingeleitet werden, wobei ein Ent
gleisen durch die Zwangsführung an der Führungsschiene wirk
sam verhindert wird.
Vorteilhaft ist der Antriebs- und Bremswagen gemäß Anspruch 2
in vertikaler und horizontaler Richtung an der Führungs
schiene zwangsgeführt. Hierdurch wird sichergestellt, daß
der Antriebs- und Bremswagen in allen Richtungen quer zum
Schienenstrang durch die Führungsschiene abgestützt und ge
halten ist. Mithin werden in jeder Fahrsituation die vom
Antriebs- und Bremswagen ausgehenden Bremskräfte sicher auf
den Schienenstrang übertragen, ohne daß die Gefahr einer
Entgleisung oder einer verminderten Bremswirkung besteht.
Die Führungsschiene kann bei Bedarf neben den Fahrschienen
angeordnet sein. Sie ist jedoch vorteilhaft, wie in Anspruch 3
beschrieben, zwischen den Fahrschienen angeordnet. Dies
ist zum einen statisch günstiger, weil die von der Führungs
schiene aufzunehmenden Kräfte und Momente bei dieser Anordnung
deutlich geringer sind. Zum anderen ist diese Anordnung
raumsparend, was insbesondere im untertägigen Grubenbetrieb
von Vorteil ist. Die Verankerung der Führungsschiene kann
dann auf einfache Weise an den Quersprossen, gegebenenfalls
durch zusätzliche Abstützung an den Fahrschienen, erfolgen.
Als Führungsschiene wird zweckmäßig ein im Querschnitt
I-förmiges Profil gewählt, das mit seinem Steg parallel zu
den Fahrschienenstegen ausgerichtet wird (Anspruch 4). Dieses
Profil ermöglicht eine allseitige Abstützung quer zum Schie
nenstrang, und zwar eine horizontale Abstützung an dem Steg
und eine vertikale Abstützung an den Flanschen.
Vorteilhaft erfolgt die horizontale Abstützung bzw. Führung
des Antriebs- und Bremswagens über mindestens zwei Führungs
rollen, die vorzugsweise gegenüberliegend angeordnet sind
und in die seitlichen Kanäle des I-Profils eingreifen
(Anspruch 5).
Zur vertikalen Führung des Antriebs- und Bremswagens läuft
wenigsten eine Führungsrolle mit horizontaler Lauffläche
innerhalb des Kanals und stützt sich dabei entweder am
oberen oder unteren Flansch des Profils ab (Anspruch 6).
Vorteilhaft sind auch diese Führungsrollen paarweise gegen
überliegend angeordnet, wobei in jedem Kanal eine Führungs
rolle zur Abstützung am oberen Flansch und eine Führungs
rolle zur Abstützung am unteren Flansch oder aber eine
gemeinsame Führungsrolle (zur Abstützung am oberen oder
unteren Flansch je nach Belastungsart) vorgesehen sein kann.
Über die Führungsrollen mit horizontaler Drehachse kann
die Friktion des Antriebs- und Bremswagens zusätzlich erhöht
werden, in dem diese Führungsrollen gegen die oberen Flansche
des Profils angedrückt werden.
Aus Stabilitätsgründen kann es gemäß Anspruch 7 vorteilhaft
sein, die Führungsschiene zweiteilig auszubilden, und das
im Querschnitt I-förmige Profil durch zwei im Querschnitt
etwa U-förmige Einzelschienen zu ersetzen, deren Stege paral
lel zu den Fahrschienenstegen ausgerichtet sind. Die beiden
U-Profile sind gegebenenfalls zur Versteifung durch zusätz
liche Quersprossen miteinander verbunden. Sie können wahl
weise mit ihren Flanschen einander zugewandt oder einander
abgewandt angeordnet sein. Die Aufteilung der Führungs
schiene in zwei Einzelschienen ist baulich etwas aufwendiger,
jedoch können erheblich höhere Kräfte des Antriebs- und
Bremswagens aufgenommen werden, da die Kippmomente aufgrund
der außermittigen Anordnung und der damit verbundenen
kürzeren Hebelarme geringer sind.
Wenn im Bereich der Steilstrecke am Schienenstrang zusätz
lich eine Zahnstange angeordnet ist, in die ein Stirnrad
des Antriebs- und Bremswagens in bekannter Weise eingreift,
ist es zweckmäßig, diese Zahnstange an der Führungsschiene
anzuordnen, wie es in Anspruch 8 beschrieben ist. Hierdurch
kann eine zusätzliche Verankerung für die Zahnstange ent
fallen. Zudem ist eine solche Anordnung hinsichtlich der
Krafteinleitung günstig. Die Zahnstange kann bei einem im
Querschnitt I-förmigen Profil beispielsweise an der Ober
seite der oberen Flansche angeordnet sein. Die Zahnstange
kann auch auf einer Seite oder bei zwei Zahnstangen zu
beiden Seiten des Stegs innerhalb des Kanals liegen, was
den Vorteil hat, daß zusätzliche horizontale Führungsrollen
in der Regel entfallen können. Eine solche Anordnung ist
zudem wenig empfindlich gegenüber Verschmutzung, da die
Zahnzwischenräume geschützt innerhalb des Profils liegen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in stark vereinfachter Darstellung einen Querschnitt
durch einen Schienenstrang mit darauf angeordnetem
Transportwagen;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform entsprechend
der Darstellung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform entsprechend
der Darstellung nach Fig. 1;
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform entsprechend
der Darstellung nach Fig. 1;
Fig. 5 die Ausführungform nach Fig. 4 mit darauf
angeordnetem Antriebs- und Bremswagen
und
Fig. 6 in verkleinerter schematischer Darstellung eine
Transportbahn in der Seitenansicht.
Die Transportbahn besteht aus einem ortsfesten Schienenstrang 1
und einem darauf verfahrbaren Transportzug 2, wie es anhand
von Fig. 6 im Schema dargestellt ist. Der Transportzug 2
weist einen Antriebs- und Bremswagen 3 auf, an den mehrere
Transportwagen 4 angekuppelt sind. Die Wagen 3, 4 laufen
spurkranzgeführt auf zwei Fahrschienen 5 des Schienenstrangs 1,
wie es in den Fig. 1 bis 5 im einzelnen dargestellt ist.
Der Antriebs- und Bremswagen 3 sorgt im normalen Fahrbetrieb
(Flachstrecke) mit seinen auf den Fahrschienen 5 laufenden
Antriebsrädern 6 für den Vortrieb des Transportzuges 2. Auch
das Abbremsen des Transportzuges 2 erfolgt durch den Antriebs-
und Bremswagen 3, indem die Antriebsräder 6 abgebremst oder
eine zusätzliche Bremsvorrichtung an den Fahrschienen 5
angreift.
Im Bereich von Steilstrecken, was die Reibkraft zwischen
den Antriebsrädern 6 und den Fahrschienen 5 nicht ausreicht,
um den Transportzug 2 sicher zu beschleunigen und wieder
abzubremsen, ist am Schienenstrang 1 eine zusätzliche
Führungsschiene 9 vorgesehen, in der vertikale und hori
zontale Führungsrollen 10, 11 angreifen, so daß der Antriebs-
und Bremswagen 3 am Schienenstrang 1 zwangsgeführt ist.
In Verbindung mit dieser Zwangsführung steht eine zu
sätzliche Bremseinrichtung 7, deren Bremsschuhe 8 an der
Oberseite der Führungsschiene 9 angeordnet sind und die zum
Bremsen auf die Führungsschiene 9 gepreßt werden. Da der
Antriebs- und Bremswagen 3 durch die vertikalen Führungs
rollen 10 an einem Ausweichen nach oben gehindert ist, kann
durch die Bremseinrichtung 7 eine über das Eigengewicht des
Antriebs- und Bremswagens 3 hinausgehende Bremskraft aufge
bracht werden, die ein sicheres und schnelles Abbremsen des
Transportzuges 2 auch im Bereich von Steilstrecken gewähr
leisten.
In gleicher Weise kann durch Verspannen der vertikalen
Führungsrollen 10 gegenüber der Führungsschiene die Friktion
der Antriebsräder 6 erhöht werden, so daß auch Steigungen
mit Eigenantrieb befahren werden können. Zur Überwindung
von Steilstrecken kann der Antriebs- und Bremswagen 3 im
Bereich der Steilstrecke durch einen zusätzlichen Eigen
antrieb, beispielsweise durch ein angetriebenes Stirnrad,
das in eine am Schienenstrang 1 angeordnete Zahnstange ein
greift, oder durch einen Fremdantrieb unterstützt sein,
wie dies beispielhaft in Fig. 5 dargestellt ist. Hier wird
der Antriebs- und Bremswagen 3 durch ein Zugseil 12 getrieben.
Der Wagen 3 ist hierzu über einen Ausleger 13 mit dem stationär
angetriebenen und durch Rollenböcke 14 geführten Zugseil
12 verbunden, das den Antrieb im Bereich der Steilstrecke
unterstützt oder vollständig übernimmt.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen unterschiedliche Ausbildungen
des Schienenstrangs. Allen Ausführungen gemeinsam ist die
Anordnung der zwei parallel zueinander verlaufenden Fahrschie
nen 5, die über schwellenartige Sprossen 15 miteinander quer
verbunden und gegebenenfalls im Boden 15 zusätzlich verankert
sind. Auf diesen Fahrschienen 5 läuft der Transportzug 2,
der in den Fig. 1 bis 4 anhand eines Transportwagens 4
angedeutet ist. Der Transportwagen 4 läuft in bekannter Weise
auf abgeschrägten Spurkränzen, wodurch er beim Fahren selbst
tätig in der vorgesehenen Stellung auf den Fahrschienen 5
gehalten ist.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Schienenstrang ist zwischen
den Fahrschienen 5 eine im Querschnitt I-förmige Führungs
schiene 9 a angeordnet, die an den Quersprossen 15 bodenseitig
befestigt ist. Da diese Führungsschiene 9 a über die durch
die Oberseiten der Fahrschienen 5 gebildete horizontale
Ebene hinausragt, ist sie nicht mittig zwischen den Fahr
schienen 5, sondern leicht versetzt angeordnet, um eine
Kollision mit der Kupplung 16 des Transportwagens 4 zu
vermeiden. Die Führungsschiene 9 a ist stehend angeordnet,
d.h. ihr Steg 17 ist parallel zu den Fahrschienenstegen
ausgerichtet. Dieser nach oben und unten durch die horizon
talen Schenkel 18 begrenzte Steg ist zur Aufnahme von
horizontalen Führungsrollen des Antriebs- und Bremswagens
vorgesehen. Die vertikalen Führungsrollen stützen sich hin
gegen an der Innenseite des Profils an den Schenkeln 18
ab (wie in Fig. 5).
Auf der Oberseite der Führungsschiene 9 a ist eine Zahnstange
19 angeordnet, in die ein nicht dargestelltes Stirnrad des
Antriebs- und Bremswagens eingreift, wodurch eine form
schlüssige Antriebsverbindung gebildet wird. Durch die Zahn
stange 19 ist die anhand von Fig. 6 erläuterte Bremsein
richtung 7 des Antriebs- und Bremswagens 3 derart zu modifi
zieren, daß die Bremsschuhe innerhalb des Profils der
Führungsschiene 9 a angreifen. Als Bremsflächen sind insbe
sondere die verhältnismäßig hohen Stegflächen geeignet.
Bei der Ausführung nach der Fig. 2 ist die Führungsschiene
9 b zweiteilig ausgebildet und symmetrisch zu den Fahr
schienen 5 angeordnet. Die Führungsschiene 9 b besteht hier
aus zwei im Querschnitt U-förmigen Einzelschienen 9 b′ und
9 b′′, die mit ihren Rücken gegenüberliegend angeordnet sind.
Zwischen den Einzelschienen 9 b′ und 9 b′′ ist eine Zahn
stange 20 angeordnet, deren Verzahnung oberhalb der Einzel
schienen 9 b′und 9b′′ liegt. Um eine Kollision zwischen der
Kupplung 16 und der Zahnstange 20 zu vermeiden, ist diese
über ein am Schienenstrang befestigtes L-Profil 21 zwischen
der Einzelschiene 9 b′ und diesem L-Profil 21 außermittig
befestigt. Bei dieser Ausführung greift das Stirnrad des
Antriebs- und Bremswagens in die Zahnstange 20 ein, wobei
der Wagen an den Einzelschienen 9 b′ und 9 b′′ zwangsgeführt
ist. Die nicht dargestellten vertikalen und horizontalen
Führungsrollen des Antriebswagens greifen seitlich in die
U-Profile 9 b′, 9 b′′ ein, wobei als Bremsfläche wahlweise
die Oberseiten der Einzelschienen 9 b′, 9 b′′ oder deren Steg
innenseiten dienen.
Die Ausführung nach Fig. 3 zeigt eine zweiteilig aus
gebildete und symmetrisch zu den Fahrschienen 5 angeordnete
Führungsschiene 9 c, deren im Querschnitt U-förmige Einzel
schienen 9 c′ und 9 c′′ mit ihren Schenkeln gegenüberliegend
angeordnet sind. Die Stege der Einzelschienen 9 c′ und 9 c′′
liegen parallel zu den Fahrschienenstegen. Mittig zwischen
den Einzelschienen 9 c′, 9 c′′ und den Fahrschienen 5 ist eine
Zahnstange 22 am Schienenstrang angeordnet, die durch zwei
L-Profile 23 an Querträgern 24 befestigt ist, an denen auch
die Einzelschienen 9 c′ und 9 c′′ angebracht sind. Die in Fahrt
richtung im Abstand hintereinander liegenden Querträger
24 dienen zur Stabilisierung der Führungsschiene und sind
mit den Sprossen 15 verbunden oder direkt im Boden verankert.
Das Zahnprofil der Zahnstange 22 liegt unter der durch die
Oberseiten der Fahrschienen gebildeten horizontalen Ebene,
so daß eine Kollision mit der Kupplung 16 ausgeschlossen
ist. Auch bei dieser Ausführung erfolgt die horizontale
Führung des Antriebs- und Bremswagens durch in die Einzel
schienen 9 c′ und 9 c′′ von innen eingreifende horizontale
Führungsrollen, während sich die zur vertikalen Führung
dienenden Rollen an den Innenseiten der Profilschenkel
abstützen.
Anhand der Fig. 4 und 5 ist eine weitere Ausführung einer
Führungsschiene 9 d dargestellt, wobei in Fig. 4 der auf dem
Schienenstrang laufende Transportwagen 4 und in Fig. 5
der darauf laufende Antriebs- und Bremswagen 3 dargestellt
ist. Die Führungsschiene 9 d ist mittig zwischen den Fahr
schienen 5 und stegparallel zu diesen angeordnet. Sie weist
ein im Querschnitt I-förmiges Profil auf, dessen Steg 25
deutlich niedriger als der des anhand von Fig. 1 dar
gestellten Profils ist. Die Profilhöhe entspricht etwa der
der Fahrschienen 5, d.h. die Oberseite der Führungsschiene
9 d liegt in der durch die Oberseiten der Fahrschienen 5
gebildeten horizontalen Ebene. Die Unterseite der Führungs
schiene 9 d liegt auf den Sprossen 15 auf. Da bei dieser
Ausführung (siehe Fig. 5) der Antriebs- und Bremswagen 3
fremdgetrieben ist, d.h. durch das Zugseil 12 gezogen
wird, kann auf die in den vorstehend beschriebenen Aus
führungen vorgesehene Zahnstange am Schienenstrang ver
zichtet werden.
Anhand von Fig. 5 ist beispielhaft dargestellt, wie die
Zwangsführung antriebs- und bremswagenseitig mit der
Führungsschiene 9 d in Verbindung steht. Es versteht sich,
daß bei den vorbeschriebenen Ausführungen nach den Fig.
1 bis 3 eine entsprechende Anpassung der antriebs- und brems
wagenseitigen Führungsausbildung an das jeweils verwendete
Führungsprofil unter Berücksichtigung der Profilanordnung
am Schienenstrang erfolgen muß, was hier nicht im einzelnen
dargestellt und beschrieben ist.
Der anhand von Fig. 5 dargestellte Antriebs- und Brems
wagen 3 weist an seiner Unterseite paarweise angeordnete
Führungsrollen 10 und 11 auf, die an den Innenseiten der
Führungsschiene 9 d angreifen und so den Wagen 3 zwangs
führen. Die horizontalen Führungsrollen 11 sind um ver
tikale Achsen gelagert. Sie stützen sich gegenüberliegend
an dem Steg 25 der Führungsschiene 9 d ab. Die vertikalen
Führungsrollen 10 sind um eine horizontale Achse drehbar
gelagert und stützen sich an den Innenseiten der Schenkel
der Führungsschiene 9 d ab. Bei der hier dargestellten Aus
führung ist ein Führungsrollenpaar 10 für die Abstützung
nach oben und unten vorgesehen, es können jedoch auch
jeweils Rollenpaare für die Abstützung nach oben und
gesonderte Rollenpaare für die Abstützung nach unten
vorgesehen sein, die jeweils an den Unterseiten der
oberen Schenkel bzw. den Oberseiten der unteren Schenkel
der Führungsschiene 9 d laufen.
Claims (8)
1. Transportbahn, insbesondere zum Einsatz im untertägigen
Grubenbetrieb, mit einem Schienenstrang, bestehend aus zwei
parallel verlaufenden, durch Sprossen quer verbundenen Fahr
schienen für spurkranzgeführte Lasträder eines Transport
zuges, der aus mindestens einem Antriebs- und/oder Brems
wagen und einem damit gekuppelten Transportwagen besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß parallel
zu den Fahrschienen (5) eine Führungsschiene (9) verläuft,
an welcher der Antriebs- und/oder Bremswagen (3) zwangs
geführt ist.
2. Transportbahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Antriebs- und/oder Bremswagen (3)
in vertikaler und horizontaler Richtung zwangsgeführt ist.
3. Transportbahn nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsschiene (9) zwischen den Fahrschienen (5) angeordnet
ist.
4. Transportbahn nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsschiene (9 a; 9 b; 9 d) im Querschnitt I-förmig ausge
bildet und im Stegbereich parallel zu den Fahrschienenstegen
ausgerichtet ist.
5. Transportbahn nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Antriebs- und/oder Bremswagen (3)
mit mindestens einer um eine vertikale Achse drehbar gelager
ten Führungsrolle (11) in jeden Kanal der Führungsschiene (9)
greift.
6. Transportbahn nach mindestens einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Antriebs- und/oder Bremswagen (3) mit mindestens einer um
eine horizontale Achse drehbar gelagerten Führungsrolle (10)
in jeden Kanal der Führungsschiene (9) greift.
7. Transportbahn nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsschiene (9 b; 9 c) zweiteilig ausgebildet ist und
aus zwei im Querschnitt etwa U-förmigen Einzelschienen (9 b′,
9 b′′; 9 c′, 9 c′′) besteht, deren Stege parallel zueinander
und parallel zu den Fahrschienenstegen ausgerichtet sind.
8. Transportbahn nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7,
mit einer parallel zu den Fahrschienen verlaufenden Zahn
stange, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zahnstange (19, 20, 22) der Führungsschiene (9 a; 9 b;
9 c) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883810578 DE3810578A1 (de) | 1988-03-29 | 1988-03-29 | Transportbahn |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883810578 DE3810578A1 (de) | 1988-03-29 | 1988-03-29 | Transportbahn |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3810578A1 true DE3810578A1 (de) | 1989-07-13 |
Family
ID=6350925
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883810578 Ceased DE3810578A1 (de) | 1988-03-29 | 1988-03-29 | Transportbahn |
Country Status (1)
| Country | Link |
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- 1988-03-29 DE DE19883810578 patent/DE3810578A1/de not_active Ceased
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