DE3809005A1 - Chipmodul und seine herstellung und verwendung - Google Patents
Chipmodul und seine herstellung und verwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Chipmodul und seine Herstel
lung sowie seine Verwendung insbesondere für Chipkarten
und ähnliche Datenträger.
Unter einem Chipmodul wird eine Anordnung verstanden, bei
der auf oder in einem elektrisch isolierenden Träger eine
oder mehrere integrierte Halbleiterschaltungen in Form von
Chips oder ICs angeordnet sind, die mit einem auf einer
Seite oder auf beiden Seiten des Trägers vorgesehenen Lei
terbahnsystem über Verbindungsanschlüsse verbunden sind,
wobei der Träger ggfs. noch mit weiteren Schaltungskompo
nenten bestückt und/oder mit einer Einrichtung zur bi
direktionalen Datenkommunikation mit externen Vorrichtun
gen, z. B. Schreib-/Leseeinrichtungen, versehen ist, bei
spielsweise mit einer Steckerleiste oder einem planaren
Kontaktfeld zur direkten galvanischen Kontaktierung oder
einer Einrichtung zur indirekten, kontaktlosen Datenüber
tragung.
Derartige gattungsgemäße Chipmodule, die auch als COB
(Chip On Board)-Module bezeichnet werden, sind beispiels
weise aus "Der Elektroniker" 11 (1983) 38-43, der Bro
schüre der Fa. Valvo "ICs auf Folie - die Basis für die
Chipkarte", 3/85, S. 4, sowie DE 26 03 383 C2,
DE 27 04 266 C2, DE 28 04 693 A1, DE 30 19 207 A1,
DE 30 29 667 A1, DE 30 29 939 A1, DE 31 11 516 A1,
DE 31 23 198 A1 sowie DE 36 24 852 A1 bzw. EP 2 32 705 A2
bekannt.
Diese Chipmodule stellen Zwischenerzeugnisse dar, die als
fertigungstechnisch abgeschlossene Einheiten produziert
und unabhängig zu Enderzeugnissen weiterverarbeitet werden
können.
Sie werden als IC-Träger insbesondere zum Vergießen in
Kunststofformkörpern bzw. sog. Chip-Carrier-Gehäusen, z. B.
als Ersatz für die relativ zu großen und aufwendiger her
zustellenden sog. DIL-Gehäuse, sowie besonders zur Her
stellung von sog. Chipkarten verwendet, die als Daten-
und/oder Programmspeicher dienen und in vielfältigster
Weise einsetzbar sind, beispielsweise als Ausweiskarten,
Speicherkarten, Telefonkarten, Eintrittskarten, Scheckkar
ten, Kreditkarten und dergleichen, wobei gegenüber ent
sprechenden bisher üblichen Karten mit Magnetstreifen
große Vorteile in der geringeren mechanischen und magneti
schen Störanfälligkeit, der höheren Fälschungssicherheit
sowie der erheblich höheren Speicherkapazität und ggfs.
auch der "Intelligenz" bei Vorliegen eines integrierten
Mikrocontrollers bzw. Mikroprozessorsystems liegen. In
diesen Chipkarten sind entsprechend ein oder mehrere
Chipmodule enthalten. Derartige Chipkarten bzw. ihre Her
stellung sind beispielsweise beschrieben in der Broschüre
der Fa. Valvo "ICs auf Folie - die Basis für die Chip
karte", 3/85, S. 4, sowie in DE 30 29 939 A1,
DE 31 11 516 A1 und DE 36 24 852 A1 bzw. EP 2 32 705 A2.
Integrierte Halbleiterschaltungen, wie sie auch für Chip
module herangezogen werden, und insbesondere solche in
MOS-Technik, sind in jedem Stadium vom Chip bis zum ver
kapselten oder vergossenen Bauelement gegenüber elektro
statischen Ladungen außerordentlich empfindlich und können
dadurch leicht zerstört werden; sie müssen daher trotz in
tern vorgesehener Eingangs-Schutzschaltungen während der
Verarbeitung an allen Anschlüssen kurzgeschlossen bzw.
geerdet sein, worauf abschließend der kurzgeschlossene
Zustand zum elektrischen Funktionstest wieder aufgehoben
werden muß.
Dies geschieht bei der Herstellung von Chipmodulen grund
sätzlich dadurch, daß im Leiterbahnsystem mindestens eine
Kurzschlußleiterbahn vorgesehen wird, welche die kurzzu
schließenden Leiterbahnen miteinander verbindet und ab
schließend zugleich mit dem endgültigen Ausstanzen des
Chipmoduls aus einem größeren Träger mit abgeschnitten
oder abgestanzt wird. Dies bedeutet, daß die Kurzschluß
leiterbahn, da sie als Ganzes entfernt werden muß, ent
sprechend nach dem Stand der Technik nur in den Bereich
des verwendeten Trägers gelegt werden kann, der bei der
abschließenden Formgebung entfernt wird. Hierdurch werden
zugleich funktionell unnötige wie auch unnötig lange Lei
terbahnen erforderlich, die zu unerwünschten zusätzlichen
parasitären Kapazitäten oder Induktivitäten und damit
nicht optimalen elektronischen Verhältnissen führen.
Außerdem ist bei den bekanntgewordenen Chipmodulen, wie
sie insbesondere für Chipkarten verwendet werden, die
vollständige, mechanisch sichere Einlaminierung in ent
sprechende Chipkarten besonders dann problematisch, wenn
die Chips bzw. ICs nicht im Bereich des Konaktfeldes
liegen, und besonders, wenn größere Chips bzw. ICs ver
wendet werden sollen. Aus diesem Grund wurden beim Chip
modul gemäß DE 36 24 852 A1, bei dem der Chip in einer
wannenförmigen Vertiefung der Chipkarte angeordnet ist, im
Umfangsbereich der wannenförmigen Vertiefung im elektrisch
isolierenden Folienmaterial Bohrungen vorgesehen, um beim
Verbinden der Kernfolie der Chipkarte mit dem Kunststoff
material der wannenförmigen Vertiefung eine nietartige
Penetration des Kunststoffs durch die Bohrung hindurch
zu erzielen und damit die mechanische Festigkeit in diesem
Bereich zu erhöhen.
Der Erfindung liegt, ausgehend von dem oben erläuterten
Stand der Technik, die Aufgabe zugrunde, einen Chipmodul
und seine Herstellung anzugeben, der sich allgemein als
IC-Träger zur Herstellung entsprechender Fertigprodukte
und insbesondere von Chipkarten eignet, und bei dem bei
maximaler Designfreiheit keine funktionell unnötigen bzw.
unnötig langen Leiterbahnen oder Leiterbahnabschnitte zur
Erdung und zum Kurzschließen der Anschlüsse der in
tegrierten Halbleiterschaltung während der Herstellung er
forderlich sind und der beim Einlaminieren oder Eingießen
in Chipkarten oder vergleichbare Enderzeugnisse zu hoher
mechanischer Festigkeit im Chipmodulbereich führt.
Die Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst. Vorteilhafte Wei
terbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Der erfindungsgemäße Chipmodul umfaßt einen dehnfesten,
elektrisch isolierenden Träger, auf oder in dem eine oder
mehrere integrierte Halbleiterschaltungen angeordnet sind,
die über Verbindungsanschlüsse mit einem auf einer Seite
oder beiden Seiten des Trägers vorgesehenen Leiterbahn
system aus metallischen Leiterbahnen verbunden sind; er
ist dadurch gekennzeichnet, daß der Träger mindestens eine
Kurzschlußleiterbahn aufweist, die an Verbindungsstellen
mit den Leiterbahnen verbunden ist, die mit den bei der
Herstellung des Chipmoduls kurzzuschließenden Verbindungs
anschlüssen der integrierten Halbleiterschaltung(en) ver
bunden sind, und in den Bereichen zwischen den Verbin
dungsstellen der Kurzschlußleiterbahn mit den zu kurzzu
schließenden Verbindungsanschlüssen der Halbleiterschal
tung(en) führenden Leiterbahnen elektrische Unterbrechun
gen in Form von Leiterbahnabtragungen oder von durch den
Träger hindurchgehenden, insbesondere durch Ausstanzen
oder Bohren erzeugten Öffnungen aufweist.
Das Verfahren gemäß der Erfindung zur Herstellung dieser
Chipmodule umfaßt folgende wesentliche Schritte:
- - Bestücken eines dehnfesten, elektrisch isolierenden Trä gers, auf dem auf mindestens einer Seite ein Leiterbahn system aus metallischen Leiterbahnen vorgesehen ist, mit einer oder mehreren integrierten Halbleiterschaltungen,
- - elektrischen Anschluß der integrierten Halbleiterschal tungen an das Leiterbahnsystem über Verbindungsanschlüs se, wobei das Leiterbahnsystem mindestens eine Kurz schlußleiterbahn aufweist, welche die Leiterbahnen mit einander verbindet, die zu bei der Herstellung des Chip moduls kurzzuschließenden Verbindungsanschlüssen der integrierten Halbleiterschaltung(en) führen,
und
- - Entfernen der Kurzschlußleiterbahn unter Aufhebung des Kurzschlusses der Verbindunsanschlüsse
sowie gegebenenfalls
- - abschließende Formgebung des Trägers durch Stanzen oder Schneiden;
es ist dadurch gekennzeichnet, daß nach dem elektrischen
Anschluß und ggfs. nach Einkapseln oder Vergießen der in
tegrierten Halbleiterschaltung(en) zur Aufhebung des Kurz
schlusses der Verbindungsanschlüsse in den Bereichen zwi
schen den Verbindungsstellen der Kurzschlußleiterbahn mit
den zu kurzzuschließenden Verbindungsanschlüssen der in
tegrierten Halbleiterschaltung(en) führenden Leiterbahnen
durch Abtragen der Leiterbahn oder durch Ausstanzen oder
Bohren von durch den Träger hindurchgehenden Öffnungen
elektrische Unterbrechungen in der Kurzschlußleiterbahn
vorgesehen werden.
Die Erfindungskonzeption bringt folgende wesentliche Vor
teile gegenüber dem Stand der Technik mit sich:
- - Es besteht maximale Designfreiheit beim Leiterbahn- und Kontaktbereich-Layout;
- - funktionell unnötige bzw. unnötig lange Leiterbahnen und damit auch unerwünschte kapazitive bzw. induktive Effek te entfallen, wobei zugleich Materialersparnis erzielt wird;
- - auch große Chips bzw. ICs sind einsetzbar;
- - auch vor der endgültigen, abschließenden Formgebung ist ein dynamischer und statischer Funktionstest möglich, was besonders bei Verwendung von Endlosfilmen als Träger wichtig ist, da zugleich Handling und Aussondern defek ter Chipmodule erleichtert sind;
- - die in der Kurzschlußleiterbahn vorgesehenen elektri schen Unterbrechungen erhöhen, wenn sie als durch den Träger durchgehende Öffnungen vorliegen, die mechanische Festigkeit entsprechender Laminate, beispielsweise von Chipkarten, gerade im kritischen Chipbereich;
- - die Erzeugung der elektrischen Unterbrechungen der Kurz schlußleiterbahn kann auch erst bei der abschließenden Formgebung vorgenommen werden.
Die Erfindung betrifft ferner auch Chipmoduleinheiten, die
aus mehreren hintereinander und/oder nebeneinander in
gleichen Abständen angeordneten Chipmodulen mit gemein
samen Träger, vorzugsweise einem streifenförmigen Träger,
bestehen; derartige Chipmoduleinheiten zeichnen sich durch
besonders erleichtertes Handling und Vorteile beim
elektrischen Funktionstest aus.
Die Erfindung erstreckt sich ferner auch auf entsprechende
Chipkarten, die erfindungsgemäße Chipmodule bzw. Chipmo
duleinheiten enthalten.
Wie oben erwähnt, sind bei dem aus DE 31 30 213 A1 bekann
ten Chipmodul am Rand des in einer wannenförmigen Vertie
fung angeordneten und darin vergossenen Chips Bohrungen
vorgesehen, um die mechanische Haftung entsprechender
Laminate im Chipbereich zu erhöhen. Bei diesem Stand der
Technik wurde jedoch die Möglichkeit der Kombination der
artiger Durchgangslöcher mit der Aufhebung der Kurzschluß
brücke der bei der Herstellung des Chipmoduls kurzzu
schließenden Leiterbahnen nicht erkannt, die der vorlie
genden Erfindungskonzeption zugrundeliegt und mit den oben
im einzelnen erläuterten besonderen Vorteilen verbunden
ist.
Die Bestückung des Trägers mit einer oder mehreren in
tegrierten Halbleiterschaltungen erfolgt dabei nach an
sich bekannten Verfahren, wobei die Halbleiterschaltungen
auf dem Träger befestigt und anschließend elektrisch ange
schlossen werden. Wenn eine vorgegebene Höhe der vergosse
nen Halbleiterschaltungen nicht überschritten werden darf,
kann es zweckmäßig sein, überstehendes Vergußmaterial ab
zuschleifen, bevor die elektrischen Unterbrechungen in der
Kurzschlußleiterbahn vorgesehen werden.
Der elektrische Anschluß der integrierten Halbleiterschal
tungen an das Leiterbahnsystem kann dabei nach beliebigen,
bekannten Verfahren erfolgen, insbesondere durch Drahtbon
den (Wire Bonding), durch automatisiertes Filmbonden (TAB,
Tape Automated Bonding) oder durch Oberflächenbefestigung
von integrierten SMD (Surface Mounted Device)-Halbleiter
schaltungen. Diese Verfahren sind dem Fachmann geläufig
und bedürfen daher keiner weiteren Erläuterung; sie sind
ferner in den obengenannten Druckschriften im einzelnen
beschrieben.
Um eine möglichst geringe Bauhöhe zu erzielen, ist es
günstig, im Träger ein Fenster vorzusehen, das mit einem
mit dem Leiterbahnsystem verbundenen Metallfilm überdeckt
ist, und die integrierten Halbleiterschaltungen in solchen
Fenstern auf dem Metallfilm anzubringen, so daß sich die
integrierte Halbleiterschaltung im Querschnitt zumindest
teilweise innerhalb des Trägers befindet. Günstigerweise
befindet sich dabei der Metallfilm auf der gleichen Seite
des Trägers und in der gleichen Ebene wie das Leiterbahn
system. In diesen Fällen erfolgt die Kontaktierung der
integrierten Halbleiterschaltungen vorzugsweise über Ver
bindungsanschlüsse, die nach einem geeigneten Kontaktie
rungsverfahren mit der integrierten Halbleiterschaltung
verbunden werden und die sich auf der anderen Seite des
Trägers als das Leiterbahnsystem befinden und mit diesem
durch Kontaktierungslöcher durchkontaktiert sind.
Für den bevorzugten Anwendungsbereich der erfindungsgemä
ßen Chipmodule für Chipkarten wird ein Träger verwendet,
der ein Kontaktfeld aufweist, dessen Konaktflächen über
das Leiterbahnsystem mit den entsprechenden Verbindungsan
schlüssen der integrierten Halbleiterschaltungen verbunden
sind. Die Kontaktierung kann dabei direkt galvanisch oder
indirekt etwa induktiv oder optisch erfolgen, wobei in
diesen Fällen ein kontaktloses integriertes Interface vor
gesehen sein kann, das eine kontaktlose bidirektionale
Datenkommunikation zwischen dem Chipmodul und externen
Vorrichtungen ermöglicht, z. B. Schreib-/Leseeinrichtungen.
Zum Einsatz in Chipkarten werden die erfindungsgemäßen
Chipmodule vorzugsweise auf einem flexiblen, elastischen
Träger aufgebaut, der mit einem Verstärkungsmaterial wie
beispielsweise Glasfasern verstärkt sein kann und gün
stigerweise in Form eines endlosen Streifens oder entspre
chender Streifenabschnitte eingesetzt wird und aus dem die
Chipmodule nach der Fertigstellung auf die endgültige Form
ausgestanzt werden. Besonders günstig ist hierbei die Ver
wendung endloser Trägerfilmstreifen, die einer Kino
film-Normbreite entsprechen und beiderseits eine Rand
perforation aufweisen und sich besonders vorteilhaft für
die Serienproduktion der Chipmodule eignen, da sie die
Positionierung in automatisierten Produktionsvorrichtungen
erleichtern. Als Träger können z. B. Trägerfilme des
Formats Super-8 bzw. von 11, 14, 16, 19, 24, 35, 48 oder
70 mm Breite verwendet werden.
Alternativ dazu kann der Träger auch in Bogenform verwen
det werden, wobei dann die Chipmodule ggfs. auch in
mehreren parallelen Reihen vorgesehen werden, aus denen
dann im letzten Herstellungsschritt einzelne Chipmodule
bzw. auch Chipmoduleinheiten mit mehreren Chipmodulen
ausgeschnitten oder ausgestanzt werden können.
In jedem Falle ist die Verwendung von Endlosfilmstreifen
(Tapes) aus produktionstechnischen Gründen besonders gün
stig.
Der Träger kann alternativ auch aus einer starren, nicht
elastischen Leiterplatte bestehen.
Geeignete Materialien für den Träger sind z. B. Epoxyharze,
Polyimide, Polyester, Polyethersulfone (PES) sowie
Polyparabansäure (PPA).
Der Träger weist, sofern er in Form eines elastischen,
flexiblen Trägerfilms eingesetzt wird, günstigerweise eine
Dicke im Bereich von 25 bis 200 µm auf.
Die Erzeugung der elektrischen Unterbrechungen in der
Kurzschlußleiterbahn erfolgt im Rahmen der Erfindung vor
zugsweise durch Ausstanzen entsprechender Bereiche der
Kurzschlußleiterbahn, wobei durch den Träger hindurch
gehende Öffnungen entstehen, die den besonderen Vorteil
mit sich bringen, daß durch diese Öffnungen bei der Einla
minierung in Chipkarten eine besonders innige Verbindung
der angrenzenden Laminatschichten erfolgt.
Alternativ dazu kann die Herstellung der elektrischen Un
terbrechungen der Kurzschlußleiterbahn auch durch mechani
sches Bohren oder Laserbohren erfolgen. Eine weitere gün
stige Möglichkeit besteht darin, die elektrischen Unter
brechungen lediglich durch Abtragen des leitenden Mate
rials im betreffenden Bereich der Kurzschlußleiterbahn zu
erzeugen, was außer durch Fräsen insbesondere durch Laser
bearbeitung, vergleichbar mit dem Lasertrimmen, erfolgen
kann. Hierbei wird der Träger an den betreffenden Stellen
nicht perforiert, jedoch aufgerauht, was ebenfalls die
Qualität der Verklebung mit einer angrenzenden Laminat
schicht erhöht.
Erforderlichenfalls können die integrierten Halbleiter
schaltungen in wannenförmig ausgebildeten Vertiefungen,
etwa aus Kunststoffolie, vorgesehen werden, an deren Rand
die Verbindungsanschlüsse liegen.
Besonders günstige geometrische Verhältnisse liegen vor,
wenn der Träger der Chipmodule eine Kurzschlußleiterbahn
aufweist, die zwischen einer oder mehreren integrierten
Halbleiterschaltungen und einem Kontaktfeld oder anderen
Verbindungsstellen so verläuft, daß sie sämtliche zu kurz
zuschließenden Verbindungsanschlüssen und zum Kontaktfeld
führenden Leiterbahnen durchgehend kreuzt. Die Kurzschluß
leiterbahn stellt bevorzugt eine durchgehende Leiterbahn
dar, die beliebige Form aufweisen kann; sie ist jedoch
vorzugsweise geradlinig ausgebildet.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren stellt es einen beson
deren Vorteil dar, daß der elektrische Funktionstest nach
der Erzeugung der elektrischen Unterbrechungen der Kurz
schlußleiterbahn vorgenommen werden kann, also in einem
Zustand des Chipmoduls, in dem dieser sich, vor der
abschließenden, endgültigen Formgebung, noch im Verbund
mit benachbarten Chipmodulen auf dem gleichen, noch nicht
geschnittenen oder gestanzten Träger befindet, was das
Handling wie auch z. B. die Aussonderung unbrauchbarer
Chipmodule erleichtert.
Die abschließende, endgültige Formgebung hängt von Art und
mechanischen Eigenschaften des Trägers ab und geschieht
insbesondere durch Stanzen oder Schneiden, besonders bei
Verwendung eines dünnen, flexiblen Trägerfilms.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezug auf den Stand
der Technik am Beispiel eines Chipmoduls mit flexiblem,
elastischem Trägerfilm zum Einbau in Chipkarten anhand der
Zeichnungen näher erläutert; es zeigen
Fig. 1A, 1B eine Vorderansicht (Fig. 1A) und eine Rück
ansicht (Fig. 1B) eines bekanntgewordenen Chip
moduls für Chipkarten;
Fig. 2A, 2B eine Vorderansicht (Fig. 2A) und eine Rückan
sicht (Fig. 2B) eines erfindungsgemäßen Chipmoduls
mit noch intakter, nicht unterbrochener Kurz
schlußleiterbahn;
Fig. 3A bis 3C eine Vorderansicht (Fig. 3A), eine Rückan
sicht (Fig. 3B) sowie eine Querschnittsdarstellung
(Fig. 3C) des erfindungsgemäßen Chipmoduls von
Fig. 2A, 2B mit in der Kurzschlußleiterbahn vorge
sehenen elektrischen Unterbrechungen;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Chipmoduleinheit
sowie
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Chipkarte mit einem in
tegrierten Chipmodul.
Der in den Fig. 1A, 1B dargestellte bekannte Chipmodul 1
besteht aus einem Träger 2, der aus einem endlosen Trä
gerfilm mit Randperforation 17 ausgestanzt ist, und weist
ein Leiterbahnsystem auf, das bei dieser Ausführungsform
aus Kontaktflächen 16 und über Kontaktierungslöcher 14
damit in Verbindung stehenden Verbindungsanschlüssen
besteht und mit einer integrierten Halbleiterschaltung 5
verbunden ist, die in einem Fenster 10 des Trägers 2 an
geordnet ist.
Besonders nachteilig ist bei dieser Ausführungsform des
Chipmoduls, daß die integrierte Halbleiterschaltung 5 un
mittelbar unter dem in der Chipkarte freiliegenden und er
heblichen mechanischen Belastungen ausgesetzten Kontakt
feld liegt, wobei zugleich die Maximalgröße der integrier
ten Halbleiterschaltung 5 durch die Kontaktierungslöcher
14 der Kontaktflächen 16 bzw. das Fenster 10 im Träger 2
festgelegt ist. Die bei der Chipmodulherstellung geerdete
Kurzschlußleiterbahn 7 ist am äußeren Umfang des Kon
taktfelds so vorgesehen, daß von jeder Kontaktfläche eine
metallische Verbindung zur Kurzschlußleiterbahn besteht,
wobei zwei Chipmodule jeweils nebeneinander auf dem Trä
gerfilmstreifen angeordnet sind; die Kurzschlußleiterbahn
7 schließt entsprechend beide nebeneinanderliegenden
Chipmodule ein. Bei der abschließenden, endgültigen Form
gebung wird der Chipmodul 1 so aus dem Träger 2 aus
gestanzt, daß die Kurzschlußleiterbahn 7 entfernt und der
Kurzschluß der Anschlüsse der integrierten Halb
leiterschaltung aufgehoben wird. Statische und dynamische
Funktionstests sind entsprechend bei derartigen Chip
modulen erst nach der abschließenden Formgebung möglich,
da die Entfernung der Kurzschlußleiterbahn 7 erst im
letzten Herstellungsschritt erfolgt; dieser Umstand ist
sowohl aus produktionstechnischen als auch aus Handling
gründen sehr nachteilig.
Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Ausführungsform
liegt darin, daß nur außerordentlich wenig Verklebungs-
bzw. Laminierungsflächen verbleiben, über die der Chipmo
dul in eine Chipkarte einlaminiert werden kann, da der
Hauptteil der Gesamtfläche des Chipmoduls vom Kontaktfeld
eingenommen wird, das bei der resultierenden Chipkarte
freiliegt.
Generell gilt für den Stand der Technik, daß hinsichtlich
der eigentlichen Chipmodulfunktion unnötige zusätzliche
Leiterbahnen bzw. Leiterbahnabschnitte vorgesehen wurden,
um eine Verbindung funktioneller Leiterbahnen oder von
Kontaktflächen mit der im Abstanzbereich vorgesehenen
Kurzschlußleiterbahn zu ermöglichen. Hierdurch werden zu
gleich unerwünschte parasitäre Kapazitäten oder Induk
tivitäten hervorgerufen, was ebenfalls nachteilig ist.
In den Fig. 2A und 2B ist ein erfindungsgemäßer Chipmodul
in Vorderansicht (Fig. 2A) bzw. in Rückansicht (Fig. 2B)
dargestellt. Auch dieser Chipmodul 1 besteht aus dem
Träger 2, der in Form eines Trägerfilms mit Rand
perforation 17 vorliegt, einer in einem Fenster 10 auf
einem Metallfilm 11 vorgesehenen integrierten Halbleiter
schaltung 5 und einem Leiterbahnsystem aus Leiterbahnen 4,
das über Verbindungsanschlüsse 6, die über Kontaktierungs
löcher 14 mit dem auf der anderen Seite des Trägers 2 lie
genden Leiterbahnsystem verbunden sind, an die integrierte
Halbleiterschaltung 5 angeschlossen ist, insbesondere
durch Drahtbonden oder nach dem TAB-Verfahren. Auf der dem
Chipbereich gegenüberliegenden Filmseite ist das Kontakt
feld mit den Kontaktflächen 16 vorgesehen. Zwischen dem
Kontaktfeld und dem Chipbereich verläuft etwa in der Mit
telachse des Filmstreifens eine Kurzschlußleiterbahn 7,
welche die zwischen dem Kontaktfeld und der integrierten
Halbleiterschaltung 5 verlaufenden Leiterbahnen 4 kreuzt.
In den Fig. 2A und 2B ist ein Chipmodul dargestellt, bei
dem diese Kurzschlußleiterbahn 7 noch intakt ist und keine
Unterbrechungen aufweist. Die Fig. 2A, 2B repräsentieren
folglich ein Herstellungsstadium, in dem integrierte
Halbleiterschaltung (im folgenden auch kurz als Chip be
zeichnet) bereits auf dem Träger 2 befestigt und elek
trisch an das Leiterbahnsystem angeschlossen und ggfs. in
einer Vergußmasse eingekapselt ist, welche den Chip selbst
sowie den Bereich seiner elektrischen Anschlüsse an die
Verbindungsanschlüsse 6 abdeckt, die noch kurzgeschlossen
sind.
In den Fig. 3A bis 3C ist der gleiche Chipmodul wie in
Fig. 2A, 2B dargestellt, wobei zur Bezeichnung gleicher
Teile gleiche Bezugszahlen verwendet sind. Der entschei
dende Unterschied gegenüber Fig. 2A, 2B besteht darin, daß
nunmehr die Kurzschlußleiterbahn 7 in den Bereichen zwi
schen den Verbindungsstellen 8 mit den Leiterbahnen 4
elektrische Unterbrechungen 9 in Form von gestanzten,
durch den Träger 2 durchgehenden Löchern aufweist, durch
die der Kurzschluß bzw. die Masseverbindung der Ein
gangsanschlüsse der integrierten Halbleiterschaltung 5
aufgehoben wird.
Fig. 3C zeigt einen Querschnitt durch den Chipmodul 1
längs der Linie A-A in Fig. 3B. Die Querschnitts
darstellung von Fig. 3C zeigt, daß die integrierte Halb
leiterschaltung 5 in einem Fenster 10 des Trägers 2 auf
einem Metallfilm 11 angeordnet ist und die elektrischen
Anschlüsse auf der gegenüberliegenden Seite liegen, wobei
die Verbindungsanschlüsse 6 über Kontaktierungslöcher 14
zu auf der anderen Seite des Trägers 2 liegenden Leiter
bahnen 4 durchkontaktiert sind. Ferner ist eine Unter
brechung 9 der Kurzschlußleiterbahn 7 dargestellt. Zur
besseren Verdeutlichung ist auch hier wie im Fall der Fig. 3A
und 3B die Vergußmasse nicht dargestellt, in welcher
die integrierte Halbleiterschaltung 5 einschließlich ihrer
elektrischen Verbindungen zu den Verbindungsanschlüssen 6
eingebettet ist.
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Chipmoduleinheit, die
aus vier gleichartigen und in gleichen Abständen neben
einander angeordneten Chipmodulen 1 mit gemeinsamem,
einstückigem Träger 2 besteht; bei der Herstellung des
Enderzeugnisses, beispielsweise einer Chipkarte, können
die einzelnen Chipmodule 1 vom Endproduzenten ausge
schnitten oder ausgestanzt werden.
Fig. 5 zeigt eine Chipkarte 18 als bevorzugte Verwendungs
form der erfindungsgemäßen Chipmodule. Die Chipkarte 18
weist einen in ihrem Inneren integrierten Chipmodul 1 mit
integrierter Halbleiterschaltung 5 auf, dessen Kontaktfeld
15 mit den Kontaktflächen 16 etwa in der Kartenoberfläche
freiliegt.
Eine hierfür geeignete integrierte Halbleiterschaltung ist
beispielsweise der handelsübliche IC HD 65 901.
Die erfindungsgemäßen Chipkarten zeichnen sich insbe
sondere dadurch aus, daß sie im Bereich 19 zwischen der
integrierten Halbleiterschaltung 5 und dem Kontaktfeld 15
durch die in der Kurzschlußleiterbahn vorgesehenen Unter
brechungen, die vorzugsweise ausgestanzt sind, aufgrund
des beim Laminieren nietartig hindurchtretenden Kunst
stoffmaterials besondere mechanische Festigkeit besitzen,
was umso wichtiger ist, als derartige Chipkarten nicht wie
etwa mit Magnetstreifen versehene Karten, wie sie etwa in
Parkgaragen verwendet werden, nur zum einmaligen Gebrauch,
sondern in der Regel zur Langzeitverwendung bestimmt sind.
Claims (44)
1. Verfahren zur Herstellung von Chipmodulen (1)
durch
- - Bestücken eines dehnfesten, elektrisch isolierenden Trägers (2), auf dem auf mindestens einer Seite ein Leiterbahnsystem aus metallischen Leiterbahnen (4) vorgesehen ist, mit einer oder mehreren integrierten Halbleiterschaltungen (5),
- - elektrischen Anschluß der integrierten Halbleiter schaltung (5) an das Leiterbahnsystem über Ver bindungsanschlüsse (6), wobei das Leiterbahnsystem mindestens eine Kurzschlußleiterbahn (7) aufweist, welche die Leiterbahnen (4) miteinander verbindet, die zu bei der Herstellung des Chipmoduls kurzzuschließenden Verbindungsanschlüssen (6) der integrierten Halbleiterschaltung(en) (5) führen,
und
- - Entfernen der Kurzschlußleiterbahn (7) unter Auf hebung des Kurzschlusses der Verbindungsanschlüsse (6),
sowie gegebenenfalls
- - abschließende Formgebung des Trägers (2) durch Stan zen oder Schneiden,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach dem elektrischen Anschluß und ggfs. nach Ein
kapseln oder Vergießen der integrierten Halbleiter
schaltung(en) (5) zur Aufhebung des Kurzschlusses der
Verbindungsanschlüsse (6) in den Bereichen zwischen
den Verbindungsstellen (8) der Kurzschlußleiterbahn (7)
mit den zu kurzzuschließenden Verbindungsanschlüssen
(6) der integrierten Halbleiterschaltung(en) (5) füh
renden Leiterbahnen (4) durch Abtragen oder durch Aus
stanzen oder Bohren von durch den Träger (2) hin
durchgehenden Öffnungen elektrische Unterbrechungen (9)
vorgesehen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der elektrische Anschluß der integrierten Halbleiter
schaltung(en) (5) an das Leiterbahnsystem durch Draht
bonden (Wire Bonding), durch automatisiertes Filmbonden
(TAB, Tape Automated Bonding) oder durch Ober
flächenbefestigung von integrierten SMD (Surface
Mounted Device)-Halbleiterschaltungen vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die integrierten Halbleiterschaltungen (5) in
einem mn Träger (2) vorgesehenen Fenster (10) auf einem
Metallfilm (11) vorgesehen werden, der das Fenster (10)
überdeckt und mit dem Leiterbahnsystem verbunden ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Träger (2) verwendet wird, bei dem der das Fenster
(10) überdeckende Metallfilm (11) auf der gleichen
Seite des Trägers (2) und in der gleichen Ebene wie das
Leiterbahnsystem vorgesehen ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Träger (2) verwendet wird, auf
dessen einer Seite das Leiterbahnsystem und auf dessen
anderer Seite durch Kontaktierungslöcher (14) zum
Leiterbahnsystem durchkontaktierte Verbindungsanschlüs
se (6) vorgesehen sind, die mit der integrierten
Halbleiterschaltung (5) verbunden werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Träger (2) verwendet wird, der
ein Kontaktfeld (15) aufweist, dessen Kontaktflächen
(16) über das Leiterbahnsystem mit den entsprechenden
Verbindungsanschlüssen (6) der integrierten Halbleiter
schaltung(en) (5) verbunden sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Träger (2) verwendet wird, der
ein separat oder in integrierter Form darauf vogesehe
nes kontaktloses integriertes Interface aufweist, das
eine kontaktlose bidirektionale Datenkommunikation zwi
schen dem Chipmodul (1) und externen Schreib-/Leseein
richtungen ermöglicht.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein flexibler, elastischer Träger (2)
verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß als Träger (2) eine starre Leiter
platte verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Träger (2) aus Epoxyharz,
Polyimid, Polyester, Polyethersulfon (PES) und/oder
Polyparabansäure (PPA) verwendet wird, der ggfs. mit
einem Verstärkungsmaterial verstärkt ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Träger (2) verwendet wird, der mit Glasfasern
verstärkt ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, 10 oder
11, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) ein
Trägerfilm des Formats Super-8 oder von 11, 14, 16,
19, 24, 35, 48 oder 70 mm Breite in Form eines end
losen Streifens oder eines entsprechenden Streifen
abschnitts verwendet wird, aus dem die Chipmodule nach
der Fertigstellung und ggfs. nach elektrischem Funk
tionstest auf die endgültige Form ausgestanzt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, 10, 11
oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Träger (2)
ein Trägerfilm in Form eines endlosen Streifens oder
eines entsprechenden Streifenabschnitts verwendet
wird, der an beiden Längsseiten eine der betreffenden
Kinonorm entsprechende Randperforation (17) aufweist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder 10 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß als Träger (2) ein
Trägerfilm einer Dicke von 25 bis 200 µm verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die integrierten Halbleiterschal
tungen (5) in einer wannenförmig ausgebildeten Kunst
stoffolie vorgesehen werden, an deren Rand die Verbin
dungsanschlüsse (6) liegen.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Vergußmaterial, mit dem die
integrierten Halbleiterschaltungen (5) vergossen wur
den, nach dem Aushärten und ggfs. nach der Erzeugung
der elektrischen Unterbrechungen (9) der Kurz
schlußleiterbahn (7) und ggfs. nach dem elektrischen
Funktionstest auf eine vorgegebene Höhe abgetragen
wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 8 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger (2) mit
einer Kurzschlußleiterbahn (7) verwendet wird, die
zwischen einer integrierten Halbleiterschaltung (5)
und einem Kontaktfeld (15) so verläuft, daß sie sämt
liche zu kurzzuschließenden Verbindungsanschlüssen (6)
und zum Kontaktfeld (15) führenden Leiterbahnen (4)
durchgehend kreuzt.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß als Träger (2) ein Trägerfilm in
Form eines endlosen Streifens oder eines entsprechen
den Streifenabschnitts mit einer Kurzschlußleiterbahn
(7) verwendet wird, die geradlinig in Längsrichtung
des Trägerfilms zwischen einer integrierten Halb
leiterschaltung (5) und einem Kontaktfeld (15) ver
läuft.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß als Träger (2) ein Trägerfilm in
Form eines endlosen Streifens oder eines entspre
chenden Streifenabschnitts verwendet wird, der in eine
Länge geschnitten ist, die für mehrere hintereinander
angeordnete Chipmodule (1) ausreicht.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die abschließende Formgebung des
Trägers (2) nach der Erfindung der elektrischen Un
terbrechungen (9) der Kurzschlußleiterbahn (7) und
nach einem daran anschließenden elektrischen Funk
tionstest vorgenommen wird.
21. Chipmodul (1)
auf der Basis eines dehnfesten, elektrisch isolie renden Trägers (2) auf oder in dem eine oder mehrere integrierte Halbleiterschaltungen (5) angeordnet sind, die über Verbindungsanschlüsse (6) mit einem auf einer Seite oder beiden Seiten des Trägers (2) vorgesehenen Leiterbahnsystem aus metallischen Leiterbahnen (4) verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) mindestens eine Kurzschlußleiterbahn (7) aufweist,
auf der Basis eines dehnfesten, elektrisch isolie renden Trägers (2) auf oder in dem eine oder mehrere integrierte Halbleiterschaltungen (5) angeordnet sind, die über Verbindungsanschlüsse (6) mit einem auf einer Seite oder beiden Seiten des Trägers (2) vorgesehenen Leiterbahnsystem aus metallischen Leiterbahnen (4) verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) mindestens eine Kurzschlußleiterbahn (7) aufweist,
- - die an Verbindungsstellen (8) mit den Leiterbahnen (4) verbunden ist, die mit den bei der Herstellung des Chipmoduls (1) kurzzuschließenden Verbindungs anschlüssen der integrierten Halbleiterschaltung(en) (5) verbunden sind, und
- - in den Bereichen zwischen den Verbindungsstellen (8) der Kurzschlußleiterbahn (7) mit den zu kurzzu schließenden Verbindungsanschlüssen (6) der Halblei terschaltung(en) (5) führenden Leiterbahnen (4) elektrische Unterbrechungen (9) in Form von Leiter bahnabtragungen oder von durch den Träger (2) hin durchgehenden, insbesondere durch Ausstanzen oder Bohren erzeugten Öffnungen aufweist.
22. Chipmodul nach Anspruch 21, erhältlich nach dem Ver
fahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
23. Chipmodul nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die integrierten Halbleiterschaltungen
(5) durch Drahtbonden (Wire Bonding), durch automati
siertes Filmbonden (TAB) oder durch Oberflächenbefe
stigung von integrierten SMD-Halbleiterschaltungen mit
den Verbindungsanschlüssen (6) des Leiterbahnsystems
verbunden sind.
24. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die integrierten Halbleiterschal
tungen in einem im Träger (2) vorgesehenen Fenster
(10) auf einem Metallfilm (11) vorgesehen sind, der
das Fenster (10) überdeckt und mit dem Leiterbahn
system verbunden ist.
25. Chipmodul nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch einen
Träger (2), bei dem der das Fenster (10) überdeckende
Metallfilm (11) auf der gleichen Seite des Trägers (2)
und in der gleichen Ebene wie das Leiterbahnsystem
vorgesehen ist.
26. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 25, gekenn
zeichnet durch einen Träger (2), auf dessen einer
Seite das Leiterbahnsystem und auf dessen anderer
Seite durch Kontaktierungslöcher (14) zu entsprechenden
Leiterbahnen (4) durchkontaktierte Verbindungsanschlüs
se (6) vorgesehen sind, die mit der integrierten Halb
leiterschaltung (5) verbunden sind.
27. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 26, gekenn
zeichnet durch einen Träger (2), der ein Kontaktfeld
aufweist, dessen Kontaktflächen (16) über das
Leiterbahnsystem mit den entsprechenden Verbindungs
anschlüssen (6) der integrierten Halbleiterschaltung
(5) verbunden sind.
28. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 26, gekenn
zeichnet durch ein auf dem Träger (2) vorgesehenes
diskretes oder integriertes kontaktloses Interface,
das eine kontaktlose bidirektionale Datenkommunika
tion zwischen dem Chipmodul (1) und externen Schreib-/
Lesemodulen ermöglicht.
29. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 28, gekenn
zeichnet durch einen flexiblen, elastischen Träger
(2).
30. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 28, gekenn
zeichnet durch eine starre Leiterplatte als Träger
(2).
31. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 30, gekenn
zeichnet durch einen Träger (2) aus Epoxyharz, Poly
imid, Polyester, Polyethersulfon (PES) und/oder Poly
parabansäure (PPA), der ggfs. mit einem
Verstärkungsmaterial verstärkt ist.
32. Chipmodul nach Anspruch 31, gekennzeichnet durch einen
mit Glasfasern verstärkten Träger (2).
33. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 29, 31 oder
32, gekennzeichnet durch einen Trägerfilm des Formats
Super-8 oder von 11, 14, 16, 19, 24, 35, 48 oder 70 mm
Breite in Form eines endlosen Streifens oder eines
entsprechenden Streifenabschnitts als Träger (2).
34. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 29, 31, 32
oder 33, gekennzeichnet durch einen Trägerfilm in Form
eines endlosen Streifens oder eines entsprechenden
Streifenabschnitts, der an beiden Längsseiten eine der
betreffenden Kinonorm entsprechende Randperforation
(17) aufweist, als Träger (2).
35. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 29 oder 31
bis 34, gekennzeichnet durch einen Trägerfilm einer
Dicke von 25 bis 200 µm als Träger (2).
36. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß die integrierten Halbleiterschal
tungen (5) in einer wannenförmig ausgebildeten Kunst
stoffolie vorgesehen sind, an deren Rand die Verbindungs
anschlüsse (6) liegen.
37. Chipmodul nach einem der Ansprüche 21 bis 27 oder 29
bis 36, gekennzeichnet durch einen Träger (2) mit
einer Kurzschlußleiterbahn (7) die zwischen einer
integrierten Halbleiterschaltung (5) und einem Kon
taktfeld so verläuft, daß sie sämtliche zu kurz
zuschließenden Verbindungsanschlüssen (6) und zum Kon
taktfeld führenden Leiterbahnen (4) kreuzt.
38. Chipmodul nach einem der Ansprüche 33 bis 37, gekenn
zeichnet durch einen Trägerfilm als Träger (2) in Form
eines endlosen Streifens oder eines entsprechenden
Streifenabschnitts mit einer Kurzschlußleiterbahn (7),
die geradlinig in Längsrichtung des Trägerfilms
zwischen einer integrierten Halbleiterschaltung (5)
und einem Kontaktfeld verläuft.
39. Chipmoduleinheit, gekennzeichnet durch mehrere hinter
einander angeordnete Chipmodule (1) nach einem der
Ansprüche 21 bis 38 mit gemeinsamem, einstückigem
Träger (2).
40. Verwendung der Chipmodule (1) nach einem der Ansprüche
21 bis 38 sowie der Chipmoduleinheiten nach Anspruch
39 zur Herstellung von Chipkarten oder ähnlichen Da
tenträgern.
41. Chipkarten (18), gekennzeichnet durch mindestens einen
Chipmodul (1) nach einem der Ansprüche 21 bis 38 oder
mindestens eine Chipmoduleinheit nach Anspruch 39.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3809005A DE3809005A1 (de) | 1988-03-17 | 1988-03-17 | Chipmodul und seine herstellung und verwendung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE3809005A DE3809005A1 (de) | 1988-03-17 | 1988-03-17 | Chipmodul und seine herstellung und verwendung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3809005A1 true DE3809005A1 (de) | 1989-09-28 |
Family
ID=6350011
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE3809005A Ceased DE3809005A1 (de) | 1988-03-17 | 1988-03-17 | Chipmodul und seine herstellung und verwendung |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| 8131 | Rejection |