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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
der im Gattungsbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art.
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Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise aus
dem Dokument
US 4 593 476 bekannt,
das ein System zum Nachmessen von Rohren beschreibt. Die dort gezeigte
Anordnung umfaßt
eine auf einer flachen Oberfläche
aufliegende Schablone und eine Anzahl von höhen- und winkelverstellbarer
Halterungen zur Aufnahme eines Rohrs, deren Position auf der Oberfläche entsprechend
der Vorgabe durch unterschiedliche Schablonen veränderbar
ist. Ähnliche und
vergleichbare Vorrichtungen sind aus der
DE 35 90 167 T1 , der
DE 81 06 833 U1 und
der
US 4 122 608 bekannt.
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Bekannte Meßvorrichtungen besitzen eine Bezugsebene,
auf der das zu messende Teil positioniert wird, sowie zumindest
ein bewegliches Organ mit einem Meßkopf, an dem ein Tastorgan
montiert wird, das geeignete Abschnitte der Außenfläche des Teils aufnehmen und
daraus gewisse Abmessungsgrößen ermitteln
kann.
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Zur Positionierung des Teils auf
der Bezugsebene werden im allgemeinen Halte- und Blockierungsvorrichtungen verwendet.
Insbesondere dann, wenn das Teil keine große Steifigkeit besitzt und
deshalb dazu neigt, sich aufgrund des Eigengewichts zu verformen,
müssen
diese Vorrichtungen mehrere Stützzonen
aufweisen, deren Abmessungen besonders präzise sein und mit korrespondierenden
Bereichen des zu messenden Teils zusammenwirken müssen, damit
letzteres sich nicht wesentlich verformen kann.
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Dies hat zur Folge, daß Vorrichtungen
bekannter Art, insbesondere solche für Teile mit geringer Formfestigkeit,
jeweils eigens für
eine bestimmte Art von Teilen speziell gestaltet sein müssen, d.
h. für eine
bestimmte Art von Teilen definierte geometrische Eigenschaften aufweisen
müssen.
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Sie lassen sich für Teile mit abweichender Form
nicht wiederverwenden. Da an die Präzision der Abmessungen sehr
hohe Anforderungen gestellt werden, sind solche Vorrichtungen außerdem teuer. Hieraus
ergeben sich jedesmal beträchtliche
Ausrüstungskosten,
wenn das zu messende Teil gewechselt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der gattungsgemäßen Art
zu schaffen, bei der die den einschlägigen Vorrichtungen bekannter
Bauart anhaftenden Nachteile vermieden werden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Im folgenden sei die Erfindung anhand
eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert:
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- 1 zeigt
eine schematische Draufsicht einer verwandelbaren Halterungs- und
Positionierungsvorrichtung, die bei einer Meßvorrichtung Verwendung findet,
- 2 zeigt einen entsprechend
der Linie II–II
von 3 ausgeführten Querschnitt
einer ersten Komponente der Vorrichtung von 1,
- 3, 4, 5, 6 und 7 zeigen Schnitte in vergrößertem Maßstab, die
entsprechend den Linien III–III, IV–IV, V–V, VI–VI bzw.
VII–VII
von 2 ausgeführt sind,
- 8 und 9 zeigen teilweise geschnittene
Drauf- bzw. Frontalansichten einer zweiten Komponente der Vorrichtung
von 1,
- 10 zeigt eine Rückansicht
der Komponenten von 9 und 10,
- 11 zeigt eine Draufsicht
einer dritten Komponente der Vorrichtung von 1,
- 12 zeigt einen vergrößerten Schnitt
entsprechend der Linie XII–XII
von 11,
- 13 zeigt eine vergrößerte und
teilweise geschnittene Aufsicht einer Einzelheit der Komponenten
von 11,
- 14 zeigt eine teilweise
geschnittene Aufsicht einer weiteren Komponente der Vorrichtung
gemäß der Erfindung,
- 15 zeigt eine vergrößerte Draufsicht
einer Einzelheit der Komponenten von 14,
- 16 zeigt einen Schnitt
entsprechend der Linie XVI–XVI
von 14,
- 17 zeigt einen Teilschnitt
entsprechend der Linie XVII–XVII
von 16,
- 18 zeigt schematisch
ein Anwendungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
eine insgesamt mit 1 bezeichnete Meßvorrichtung mit einer Bezugsebene
2,
einem Meßautomaten
3 und
einer Vorrichtung
4 zur Positionierung und Halterung eines
(nicht dargestellten) Teils, dessen Dimensionierungsgrößen erfaßt werden
sollen. Der Meßautomat
3,
der auf einer mittels eines Balgens
6 in geeigneter Weise
geschützten Führung
5 parallel
zu einer Längsachse
X der Ebene
2 ver schiebbar ist, besitzt einen Kopf
7,
der längs
einer vertikalen Achse bewegbar ist, auf der ein Arm
8 montiert
ist, der längs
einer senkrecht zur Achse X verlaufenden horizontalen Achse Y bewegbar
ist. Ein Ende
9 des Arms
8 ist mit (nicht dargestellten)
Greifmitteln ausgestattet, wie sie z. B. in der italienischen Patentanmeldung
67543-A/85 beschrieben sind.
Diese können
einen Greifschaft eines (an sich bekannten und deshalb nicht dargestellten)
Meßgeräts erfassen,
das mit einem Tastorgan ausgestattet ist, welches beim Einsatz der
Vorrichtung mit der Oberfläche
des zu vermessenden Teils in Kontakt gebracht wird.
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Die Vorrichtung 4 umfaßt erfindungsgemäß mehrere
Säulen 10 (1 und 2), die das zu messende Teil in der weiter
unten beschriebenen Weise halten können, ferner eine Hand 11,
die von dem Arm 8 des Meßautomaten 3 bewegt
werden und mit den Säulen 10 zusammenwirken
kann, um letztere auf der Bezugsebene 2 zu positionieren.
Die Vorrichtung 4 umfaßt
ferner ein auf einer Seite der Ebene 2 angeordnetes Gestell 12,
das die Säulen 10 aufnehmen kann,
wenn sie nicht auf der Ebene 2 verwendet werden, sowie
eine Anzahl von modularen Vorrichtungen 13 (14) zur Befestigung des
zu vermessenden Teils an den Säulen 10.
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In 2 ist
eine der Säulen 10 im
Detail dargestellt. Diese Säule 10 besitzt
eine rohrförmige äußere Hülle 14 mit
einem im wesentlichen zylindrischen unteren Teil 15, einem
kegelstumpfförmigen Mittelteil 16 mit
nach oben kleiner werdendem Querschnitt sowie einen im wesentlichen
zylindrischen oberen Teil 17, in dessen mittlerem Bereich
ein ringförmiger
Kragen 18 ausgebildet ist.
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Der mittlere Teil 16 und
der obere Teil 17 besitzen einen zylindrischen, axialen
Hohlraum 19, der unten in einen Raum 20 mündet, der
sich im Inneren des unteren Teils 15 befindet. Im Inneren
des Hohlraums 19 ist eine zylindrische Stange 24 verschiebbar,
die aus der Hülle 14 nach
oben herausragt und ein kegelstumpfförmiges oberes Ende 25 aufweist, an
welchem ein konischer Sitz 26 ausgebildet ist. In diesem
ist mittels eines Klebstoffs eine Kugel 27 befestigt. In
der Nähe
des oberen Endes 25 besitzt die Stange 24 eine
diametrale Bohrung 28 (7),
in die von entgegengesetzten Seiten die Schafte 29 zweier zylindrischer
Stifte 30 eingesetzt sind, die in der Bohrung 28 mit
Hilfe entsprechender Gewindestifte 33 befestigt sind, welche
in zu der Bohrung 28 senkrechten Bohrungen 34 eingeschraubt
und jeweils gegen ringförmige
Kehlen 35 der Schafte 29 gespannt sind.
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Die Stange 24 besitzt außerdem zwei
zueinander senkrechte und einander schneidende Bohrungen 36 (6) sowie eine weitere Bohrung 37 mit größerem Durchmesser,
deren Achse horizontal und senkrecht zur Achse der Bohrung 28 verläuft. Diese Bohrung 37 (5) steht mit einem zylindrischen Hohlraum 38 im
Inneren der Stange 24 in Verbindung. Dieser Hohlraum 38 weist
zwei Ringdichtungen 39 auf, die auf entgegengesetzten Seiten
der Mündung
des Hohlraums 38 angeordnet sind. Nach unten mündet der
Hohlraum 38 in einem mit einem Gewinde versehenen Sitz 40,
in dem ein Anschlußstutzen 41 für ein flexibles
Rohr 44 montiert ist, das spiralförmig im Inneren einer zylindrischen
Führungshülle 45 angeordnet
ist, die sich im Zentrum des Raums 20 befindet. Die Hülle 45 besitzt
einen Innenquerschnitt, der im wesentlichen demjenigen des Hohlraums 19 entspricht.
Außerdem
besitzt die Hülle 45 einen
oberen Flansch 46, durch den er mit Hilfe von Schrauben 47 befestigt
werden kann.
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Das Rohr 44 ist mit dem
entgegengesetzten Ende (in nicht dargestellter Weise) mit einer
oberen Kammer 48 eines pneumatischen Zylinders 49 verbunden,
der sich in einem Rücksprung 50 des
Raums 20 befindet. Der Zylinder 49 umfaßt einen
Kolben 54 mit einem inneren Hohlraum 55, in dem
eine Schraubenfeder 56 angeordnet ist, die gegen eine Bodenwandung 57 des
Zylinders 59 komprimiert ist und den Kolben 54 nach
oben vorspannt, derart, daß eine Stange 58 des
Kolbens eine ihm zugewandte zylindrische Kammer 59 besetzt,
die in dem mittleren Teil 16 der Hülle 14 ausgebildet
und mit Öl
gefüllt
ist. Zum Ablassen des Öls
kann die Kammer 65 über
eine normalerweise von einem Gewindestift 63 verschlossene
untere Bohrung 66 mit dem Außenraum verbunden werden.
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Die Stange 24 wird in radialer
Richtung und in axialer Richtung von einer Kugelumlaufbuchse 64 bzw.
von einer elastischen Buchse 65 geführt, die unter Zwischenfügung eines
Abstandsrings 66 in dem oberen Teil 17 der Hülle 14 angeordnet
und in axialer Richtung von einem die Hülle 14 nach oben verschließenden Deckelteil 67 gegen
eine innere Schulter 69 des Hohlraums 19 blockiert
sind. Das Deckelteil 67 besitzt eine zentrale Bohrung 68 für den Durchgang
der Stange 24.
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Die Buchse 64 besitzt in
bekannter Weise drei Reihen von Kugeln 70, die im Abstand
von 120° angeordnet
sind und in entsprechenden Längsnuten 74 der
Stange 24 laufen können,
derart, daß letztere mit
geringer Reibung axial verschiebbar, gegen Drehung jedoch blockiert
ist. Die Buchse 64 selbst ist ihrerseits mittels eines
Keils 75 an der äußeren Hülle 14 gegen
Drehung gesichert.
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Die elastische Buchse 68 ist
von bekannter Bauart und umfaßt
ein im wesentlichen rohrförmiges inneres
Metallelement 76, das mit mehreren axialen Einschnitten 77 (3) versehen ist. Das Element 76 ist
von einer Membran 78 aus elastomerem Werkstoff überzogen,
die mit Hilfe von Ringen 79 an den entgegengesetzten Rändern 80 des
Elements 76 fixiert ist. Die Ringe 79 wirken als
Dichtungen mit entsprechenden ringförmigen Innenabschnitten 83 des
Hohlraums 19 zusammen.
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Ein Abschnitt des Hohlraums 19,
der einen etwas kleineren Durchmesser hat als die genannten ringförmigen Abschnitte 83 und
zwischen diesen liegt, begrenzt eine ringförmige Kammer 84, die
die Membran 78 umgibt und über eine Leitung 85 mit
der Kammer 65 in Verbindung steht. Diese Leitung 85 umfaßt einen
oberen Abzweig 86, der mit einer (nicht dargestellten) Öffnung zum
Einfüllen
des Öls
verbunden ist.
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Die Hülle
14 ist unten mittels
im Peripheriebereich angeordneter Schrauben
87 an einem
Fuß
88 zur
pneumostatischen Halterung befestigt, wie er beispielsweise in der
italienischen Gebrauchsmusteranmeldung
53736-B/86 beschrieben
ist. Dieser Fuß
88 umfaßt eine
Scheibe
89, an deren Unterseite
90 Permanentmagnete
91 speichenartig
angebracht sind. Im Zentrumsbereich dieser Seite sind mehrere Düsen
92 angeordnet,
die über
eine radiale Bohrung
93 mit einem Schnellkupplungsstutzen
94 verbunden sind,
der dem Inneren des Raums
20 zugewandt ist. Ein an der
Peripherie des Fußes
88 befestigter
ringförmiger
Streifen
95 verhindert das Eindringen von Staubteilchen
unter den Fuß
88 und
damit ein Verstopfen der Düsen
92.
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Der Kragen 18 besitzt acht
im Winkelabstand angeordnete axiale Bohrungen 96, 97 und 98 (3), von denen zwei (96)
Blindbohrungen und die anderen durchgehende Bohrungen sind. Die
Bohrungen 96 liegen einander diametral gegenüber und
stehen über
radiale Bohrungen 99 mit einer in der Hülle 14 angebrachten
axialen Leitung 100 in Verbindung, die nach unten in den
Raum 20 mündet.
In den Mündungsabschnitt
dieser Leitung 100 ist ein Schnellkupplungsstutzen 103 eingeschraubt,
der über
ein teilweise dargestelltes flexibles Rohr 104 mit dem
erwähnten
Stutzen 93 des Fußes 88 verbunden
ist.
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Im Inneren der Bohrungen 96 befindet
sich jeweils eine Buchse 106, die mittels eines transversalen
Gewindestifts
105 in axialer Richtung und gegen Drehung
festgelegt ist. Die Buchse 106 besitzt eine zentrale Bohrung 107 mit
einem sich erweiternden Einlaßbereich 108,
in dessen Nähe
eine Ringdichtung 109 angeordnet ist.
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Auch die Bohrungen 97 und 98,
die gegenüber
den Bohrungen 96 um 90° versetzt
sind bzw. in einer Position zwischen jeweils zwei benachbarten Bohrungen 96 und 97 liegen,
enthalten jeweils eine Buchse 110, die mit leicht exzentrischen
axialen Bohrungen 113 mit sich erweiternden Einlaßbereichen 114 versehen
sind. Die Buchsen 110 haben eine ringförmige Außennut 115, in die
ein entsprechender transversaler Gewindestift 116 eingreift.
Die Achsabstände
der Bohrungen 113 und der Bohrung 107 lassen sich
deshalb innerhalb gewisser Grenzen einstellen, indem man die Buchsen 110 in
den Bohrungen 96 und 97 dreht. Anschließend können die
Buchsen 110 mit Hilfe der jeweiligen Gewindestifte 116 blockiert
werden.
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Der axiale Hub der Stange 24 ist
nach oben durch einen elastischen Ring 117 begrenzt, der
an dem unteren Endbereich der Stange 24 angeordnet ist
und mit der Schulter 69 zusammenwirkt. Nach unten ist der
axiale Hub der Stange 24 durch einen Ring 118 begrenzt,
der mittels eines Gewindestifts 119 an einer umlaufenden
Nut an der Stange 24 befestigt ist. Diese Nut ist im oberen
Endbereich der Längsnuten 74 angebracht.
In einem oberen Sitz des Deckelteils 67 ist ein Ring 124 aus
elastomerem Werkstoff aufgenommen, der die Schläge des Rings 118 absorbiert.
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Wie aus 4 klar hervorgeht, besitzt die Hülle 14 im
unteren Endbereich des oberen Teils 17 zwei einander diametral
gegenüberliegende
Bohrungen 126, in denen zylindrische Elemente 127 mit
einem konischen Kopf 128 aufgenommen sind, sowie eine dritte
Bohrung 129, die gegenüber
den Bohrungen 126 um 90° versetzt
ist und eine zylindrische Buchse 130 beherbergt.
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Wie aus den
8,
9 und
10 hervorgeht, umfaßt die Hand
11 ein
Greiforgan
133 bekannter Bauart, wie es z. B. in der italienischen
Patentanmeldung
67543-A/85 beschrieben
ist. Dieses Aggregat gleicht vorteilhafterweise den Werkzeughaltern
der (nicht dargestellten) Meßorgane,
die in der Meßvorrichtung
1 Anwendung
finden. Das Greifaggregat
133 umfaßt eine Scheibe
134 mit
einem durchgehenden zentralen Hohlraum
135 und einem ringförmigen Hohlraum
136.
In dem zentralen Hohlraum
135 ist mittels eines elastischen
Rings
137 ein Greifschaft
138 fixiert, der mit
korrespondierenden (nicht dargestellten) Organen des Arms
8 des
Meßautomaten
3 zusammenarbeiten
kann. Der Hohlraum
136 beherbergt eine gedruckte Schaltung
139,
die an der Scheibe
134 von einer Anzahl von Abstandselementen
114 gehaltert
ist, die mit (nicht dargestellten) Schrauben an der Scheibe
134 befestigt
sind. Der Hohlraum
136 ist mit einem Deckel
141 verschlossen,
der mit Schrauben
143 an den genannten Abstandselemente
140 befestigt
ist und mehrere Öffnungen
144 aufweist,
die die elektrische Verbindung der gedruckten Schaltung
139 mit
der Schaltung des Meßautomaten
3 ermöglichen.
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Die Scheibe 134 besitzt
außerdem
in ihrem außerhalb
des Hohlraums 136 liegenden peripheren Frontalbereich 145 drei
halbzylindrische Sitze 146, die in radialer Richtung um
120° versetzt
angeordnet sind. In diesen Sitzen 146 befinden sich zylindrische Rollen 147,
die in bekannter Weise mit korrespondierenden Stirnflächen des
Endbereichs 9 des Arms 8 zusammenarbeiten können. Auf
der Seitenfläche 148 der
Scheibe 134 sind zwei diametral einander gegenüberliegende
tangentiale Nuten 149 angebracht, die mit korrespondierenden
Greiforganen des Arms 8 oder mit einem Werkzeughaltermagazin 401 in
Eingriff gebracht werden können.
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Dieses Magazin 401 ist vorteilhafterweise außerhalb
des Meßraums
angeordnet und besitzt einen drehbaren Kopf 402, in dem
sich die verschiedenen Werkzeuge befinden können, sowie einen beweglichen
Arm 403, der diesen Kopf 402 in eine von dem Arm 8 des
Meßautomaten 3 erreichbare
Position bringen können.
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Von einer dem Greifschaft 138 entgegengesetzten
Seite 150 der Scheibe 134 erstrecken sich zwei gebogene
Arme 151 und 152 nach außen. Diese Arme 151 und 152 sind
zu einer mittleren Vertikalebene der Hand 2 symmetrisch.
Die folgende Beschreibung, die auf nur einen dieser Arme Bezug nimmt,
gilt deshalb unter Berücksichtigung
der entsprechenden Symmetrierelationen für beide Arme.
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Der Arm 151 (152) besitzt
ein seitliches Hohlprofilstück 156,
das mit der Außenfläche des
oberen Teils 17 der Hülle 14 einer
Säule 10 zusammenwirken
kann. An dem Arm 151 sind zwei nach unten weisende Mitnehmerzapfen 157 montiert,
die mit den entsprechenden Bohrungen 113 zweier benachbarter
Buchsen 110 in Eingriff gebracht werden können, sowie
eine Vorrichtung 158 zum Einspritzen von Druckluft. Eine
Ausgangsleitung 159 dieser Vorrichtung 158 kann
mit der Bohrung 107 einer den genannten Buchsen benachbarten
Buchse 106 in Eingriff gebracht werden. Es ist offensichtlich,
daß die Zapfen 159 und
die Einspritzvorrichtung 158 längs der Arme 151 und 152 denselben
Winkelabstand haben wie die betreffenden Buchsen 110 und 106 an dem
Kragen 18.
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Die Zapfen 157 (9) bestehen aus einem im
wesentlichen zylindrischen Schaft 159 und einem kreisförmigen Kopf 161.
Der Schaft 159 ist in einer Bohrung 162 des Arms 152 (151)
aufgenommen, mit dem er über
ein Kugelgelenk 163 verbunden ist, das eventuelle Fluchtungsfehler
zwischen dem Zapfen 157 und der jeweiligen Buchse 110 kompensieren soll.
Das Kugelgelenk 163 besteht aus einem hohlen Innenelement 164, das
mit dem Schaft 159 fest verbunden ist, an dem es mittels
eines elastischen Rings 165 befestigt ist, und einem hohlen
Außenelement 166,
das mit Hilfe eines zweiten elastischen Rings 167 im Inneren
der Bohrung 160 fixiert ist. Die Montage des Kugelgelenks 163 erfolgt
in der Weise, daß der
Kopf sich in leichtem Abstand von dem Arm 152 (151) befindet,
so daß eine
Schwenkbewegung des Zapfens 157 gegenüber dem Arm 152 (151)
möglich ist.
Der Endbereich des Schafts 159 besitzt einen sich verjüngenden
Querschnitt, um das Einführen
in die Buchse 110 zu erleichtern.
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Die Einspritzvorrichtung 158 umfaßt eine rechteckige
Platte 168 mit einer zentralen durchgehenden Bohrung 169,
in der die genannte Ausgangsleitung 159 mit zwei elastischen
Ringen 170 und einem transversalen Blockiergewindestift 171 montiert ist.
Die Leitung 159 besteht aus einem rohrförmigen Element mit zwei einander
gegenüberliegenden
und nicht miteinander verbundenen inneren Hohlräumen 174 und 175,
die jeweils im Bodenbereich mehrere radiale Bohrungen 176 aufweisen, über die
sie mit einer inneren Kammer 177 einer Buchse 178 in
Verbindung gebracht werden können,
die gegen die Wirkung einer um die Leitung 159 gewundenen
und zwischen der Buchse 178 und der Platte 168 komprimierten
Schraubenfeder unter Abdichtung längs der Leitung 159 verschiebbar
ist. Die Leitung 159 besitzt eine äußere zentrale Schulter 180,
die mit einem oberen, nach innen weisenden Vorsprung 181 der Buchse 178 zusammenwirken
kann und einen Anschlag für
diese bildet. Die genannte Abdichtung wird durch eine Ringdichtung 182 sichergestellt,
die in der Nähe
des unteren Endes der Buchse 178 angeordnet ist, sowie
durch zwei Ringdichtungen 183, die mit gegenseitigem Abstand
im Inneren des genannten oberen Vorsprungs 181 angeordnet
sind.
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Durch die Wirkung der Feder 179 wird
die Buchse 178 in der Position gehalten, die in 9 für die Einspritzvorrich tung 158 des
Arms 152 dargestellt ist. In dieser Position wirkt der
Vorsprung 181 mit der Schulter 180 zusammen, und
die Dichtungen 183 befinden sich stromaufwärts bzw.
stromabwärts der
Bohrungen 176, die den Hohlraum 174 mit der Kammer 177 verbinden.
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Die Einspritzvorrichtung 158 ist
mit Spiel in einer Bohrung 184 im Endbereich des Arms 151 (152)
montiert und mit diesem über
eine Schraubenfeder 185 verbunden, die in unverformtem
Zustand im wesentlichen ein Paket bildet und mit ihren entgegengesetzten
Enden in Sitzen 186 und 187 der Platte 168 bzw.
der Bohrung 184 aufgenommen ist. Die Feder 185 soll
der Vorrichtung 158 kleine Anpaßbewegungen (Translation und
Rotation) gegenüber
der Buchse 106 ermöglichen.
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Die Leitung 159 ist mit
ihrem oberen Ende über
einen Stutzen 188 mit einem flexiblen Rohr 189 für die pneumatische
Speisung der Einspritzvorrichtung 158 verbunden. Im Bereich
ihres unteren Endes besitzt die Leitung 159 eine äußere Ringdichtung 190,
die mit der Seitenfläche
der Bohrung 107 der Buchse 106 zusammenarbeitet
und die Abdichtung bewirkt.
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Es ist eine rechteckige Platte 191 vorgesehen,
die zwei seitliche Ansätze 193 aufweist,
welche über
Schrauben 194 und Bezugsdorne 195 mit inneren
Stützzonen 196 bzw. 197 der
Arme 151 bzw. 152 verbunden sind. Auf dieser Platte ist
eine weitere Einspritzvorrichtung 198 montiert, deren Achse
horizontal verläuft
und der entgegengesetzten Seite des Greifschafts 138 zugewandt
ist. Diese Vorrichtung 198, die dazu dient, Druckluft in
die Bohrung 37 der Stange 24 der Säulen 10 einzubringen,
gleicht der beschriebenen Vorrichtung 158. Deshalb wird
auf eine erneute Beschreibung verzichtet. Diejenigen Einzelteile,
die denjenigen der für
die Vorrichtung 158 beschriebenen entsprechen, sind in 8 mit denselben Bezugszeichen
versehen. Der einzige Unterschied besteht darin, daß die Ausgangsleitung 159 der
Vor richtung 198 an einem Ende geschlossen ist und mehrere
radiale Bohrungen 199 besitzt, die in einem äußeren Abschnitt 200 mit
reduziertem Durchmesser münden.
Zwei Ringdichtungen 203, die auf entgegengesetzten Seiten
dieses Abschnitts 200 angeordnet sind, gewährleisten
im Betrieb die Abdichtung gegen die Innenwandung der Bohrung 37.
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Die Speiseleitungen 189 der
Vorrichtungen 158 und 198 sind mit einem Kreuzstutzen 203 verbunden,
der in einen mit einem Gewinde versehenen Abschnitt 204 einer
durchgehenden Bohrung 205 der Scheibe 134 eingeschraubt
ist. In dieser Bohrung ist ein kleines Rohr 206 abgedichtet
und gleitbar montiert, das von einer Feder 207 gegen eine
Arretierbuchse 208 gedrückt
wird, derart, daß ein
Endbereich 209 auf der Seite des Greifschafts 138 aus
der Scheibe 134 nach außen ragt, um mit einer pneumatischen
Speiseeinrichtung bekannter Art zusammenzuarbeiten, die von dem
Arm 8 des Meßautomaten 3 getragen
ist.
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An dem Arm 152 ist unter
Zwischenfügung eines
Abstandsstücks 210 ein
im wesentlichen L-förmiges
Element 214 mit zwei Schrauben 213 montiert. Der
mit 215 bezeichnete Endbereich dieses Elements 214 verläuft parallel
zur Achse der Vorrichtung 198 und ist im wesentlichen gabelförmig ausgebildet. An
dem Endbereich 215 ist eine Längsnut 216 mit einem
Einlaßabschnitt 217 angebracht,
dessen Breite nach außen
zunimmt.
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Wie aus 11, 12 und 13 hervorgeht, besitzt das
Gestell 12 zwei endseitige Stützen 218, die von
einem Ständer 219 mit
quadratischem Querschnitt gebildet sind, der mit einer Stützplatte 220 verschweißt ist und
Verstärkungsrippen 223 aufweist,
die an die Ständer 219 und
die jeweiligen Basisteile 220 angeschweißt sind.
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Die Basisteile 220 sind
mit Schrauben 224 an einem Außenabschnitt 225 der
Bezugsebene 2 befestigt. An den Ständern 219 ist eine
Traverse 226 angeschweißt, die aus einem Profilstück mit rechteckigem
Querschnitt besteht, an dessen der Bezugsebene 2 zugewandter
Seite 227 ein Stab 228 angeschweißt ist, der als Halter für mehrere
Baugruppen 229 zur Verriegelung der Säulen 10 dient.
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Jede der Baugruppen 229 umfaßt zwei
im wesentlichen quaderförmige
Blockteile 230, die mit einer Schraube 233 und
einem Bezugsdorn 234 an dem Stab 228 montiert
sind. An diesen Blockteilen 230 sind eine sie verbindende
Zwischenplatte 235 sowie zwei seitliche Platten 236 stumpf
angeschweißt.
Die seitlichen Platten 236 ragen in Richtung auf den Meßraum. An
der Zwischenplatte 235 ist mittels zweier Schrauben 237 eine
kleine Platte 238 befestigt, die einen hohlzylindrischen
Sitze 239 aufweist, der mit Spiel in einer zentralen Bohrung 240 der
Zwischenplatte 235 aufgenommen ist. In diesem Sitz 235 ist
eine Schraubenfeder 241 mit großer Härte befestigt, die in unverformtem
Zustand ein Paket bildet. Sie ist mit dem entgegengesetzten Ende
an einer hohlen Buchse 243 befestigt, die mit einem Gewinde
versehen ist, in die ein Stift 244 eingeschraubt ist, der
durch den zylindrischen Sitz 238 in Richtung auf den Meßraum ragt.
Dieser Stift 244 hat einen verdickten Endbereich 245,
der mit einer Abschrägung versehen
ist und mit der Buchse 130 einer der Säulen 10 in Eingriff
gebracht werden kann. Die Verdikkung 245 dient außerdem als
axialer Anschlag für
einen Ring 246, der auf dem Stift 244 gleitbar
montiert und von einer Feder 247 vorgespannt ist.
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An jeder der beiden seitlichen Platten 236 ist mit
zwei Schrauben 248 jeweils eine kleine Platte 249 befestigt,
in deren Zentralbereich der Körper 250 eines
elastischen Anschlags 253 eingeschraubt ist. Dieser elastische
Anschlag 253 ist mit einer Kugel 254 versehen,
die dem Inneren der Baugruppe 229 zugewandt ist und von
einer (nicht darge stellten) Feder vorgespannt wird. Diese Kugel 254 kann
mit dem konischen Kopf 128 eines Zapfens 127 der
Säule 10 zusammenwirken.
In dem zentralen Bereich der Platte 249, in dem der Körper 250 eingeschraubt
ist, ist ein zu dem Körper 250 transversaler
Einschnitt 255 angebracht, der eine einstückig mit
der Platte 249 ausgebildete elastische Lamelle 256 bestimmt.
Diese Lamelle 256 ist durch einen in sie eingeschraubten Gewindestift 257,
der gegen die Platte 249 drückt, auf Biegung belastet.
Dadurch wird ein unbeabsichtigtes Herausschrauben des Körpers 250 verhindert.
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Man erkennt, daß sowohl die Schrauben 237 der
Platte 238 als auch die Schrauben 248 der Platten 249 in
Langlöchern 258 der
betreffenden Platten montiert sind. Dies ermöglicht eine gewisse Anpassung
bei der Positionierung der Platten selbst.
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Wie aus 11 und 12 klar
erkennbar ist, umfaßt
das Gestell 12 außerdem
eine Welle 259, die mit ihren beiden Endbereichen in zwei
Ständern 260 gelagert
sind, die von dem Stab 228 nach oben ragen.
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An dieser Welle sind die backenförmigen Endbereiche 264 mehrerer
Arme 265 mit Schrauben 263 befestigt. Die Arme 265 sind
paarweise im wesentlichen vertikal über jeweils einer Baugruppe 229 angeordnet.
Sie tragen an der Unterseite ihrer entgegengesetzten Enden Kissen 266 aus
irgendeinem weichen Material, z. B. Gummi, die sich auf die pneumatischen
Einspeisebohrungen 107 der Säulen 10 legen können, um
das Eindringen von festen Teilchen zu verhindern.
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An der Welle 259 ist ein
Ende einer Pleuelstange 267 befestigt, deren entgegengesetzter
Endbereich mit der Stange 268 eines pneumatischen Zylinders 269 gelenkig
verbunden ist, der durch eine Tragkonstruktion 270 herkömmlicher
Art, die teilweise in 11 dargestellt
ist, an der Traverse
226 verankert ist. 14 zeigt eine Vorrichtung zur Befestigung
eines zu vermessenden Teils 274 an einer der Säulen 10.
Diese Vorrichtung, die insgesamt mit 13 bezeichnet ist, besitzt
eine Basis 275, mit der sie an der Stange 24 der
Säule 10 verbindbar
ist, ferner ein Halteelement 276, das sich auf das obere
Ende der Stange 24 aufsetzen läßt, um eine Auflage für das genannte
Teil 274 zu bilden, sowie ein Verriegelungselement 277,
das an der Basis 275 befestigt ist und mittels dessen das
Teil 274 auf dem Haltelement 276 festgeklemmt
werden kann.
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Wie aus 15 und 16 klar
hervorgeht, umfaßt
die Basis 275 einen Körper 278 mit
zwei Armen 279, die zwischen sich einen Hohlraum 280 begrenzen,
der die Stange 24 aufnehmen kann. Diese Arme 279 besitzen
transversale Bohrungen 283, in denen zwei Zapfen 284 mit
sphärischen
Endbereichen gleitbar angeordnet sind, die eine Bohrung 36 der
Stange 24 von entgegengesetzten Seiten erfassen können. Die
Verschiebung der Zapfen 284 wird von zwei Hebeln 285 gesteuert,
die in longitudinalen Einschnitten 286 der Arme 279 aufgenommen
und zentral mittels zylindrischer Stifte 287 an den Armen 279 angelenkt sind.
Jeder Hebel 285 besitzt in einem seiner Endbereiche ein
Langloch 288, mit dem ein Dorn 289 gleitbar in
Eingriff steht, der mit dem zu ihm transversal angeordneten Zapfen 284 fest
verbunden ist. Die beiden Dorne 289 sind so montiert, daß sie in
an den Armen 279 vorgesehenen Langlöchern 301 gleiten können, die
parallel zur Achse der Zapfen 284 verlaufen. Die Hebel 285 sind
mit Hilfe entsprechender Druckknöpfe 290 von
im wesentlichen zylindrischer Form manuell betätigbar. Diese Druckknöpfe 290 besitzen
jeweils einen Abschnitt 291 mit größerem Durchmesser, der im Inneren
einer entsprechenden Bohrung 292 des Körpers 278 gleiten
kann, sowie einen Abschnitt 293 mit kleinerem Durchmesser,
der aus der Bohrung 292 des Körpers 278 nach außen ragt.
Der Abschnitt 291 weist einen diametralen Einschnitt 294 auf
(17), in welchem das
dem Langloch 288 abgewandte Ende des Hebels 285 aufgenommen
ist, sowie einen zylindrischen axialen Hohlraum 295, in
dem sich ein Stift 296 befindet. Zwischen den den beiden
Druckknöpfen 290 zugeordneten
Stiften 296 ist eine Kompressionsfeder 297 angeordnet,
die bewirkt, daß die
beiden Stifte 296 die Hebel 285 mit den zugeordneten
Druckknöpfen 290 in Kontakt
halten. Zu diesem Zweck sind sowohl die Stifte 296 als
auch die Bodenwandungen 298 der Einschnitte 294,
mit denen die Hebel 285 zusammenwirken, in geeigneter Weise
abgerundet, so daß in
jeder Position der Hebel 285 ein regulärer Kontakt gegeben ist. Ein
Federring 299 verhindert das Heraustreten der Druckknöpfe 290 aus
den Bohrungen 292.
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An dem Körper 278 ist in geeigneter
Weise, z. B. durch Schrauben, ein weiterer Zapfen 300 befestigt,
der in einer Position senkrecht zu den Zapfen 284 und in
derselben Ebene wie diese ins Innere des Hohlraums 280 ragt.
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Der Körper 278 besitzt schließlich eine
obere Längsnut 303,
in der mittels zweier transversaler Gewindestifte 304 ein
vertikaler Bügel 305 des
Verriegelungselements 277 befestigt ist. An diesem Bügel ist oben
ein an sich bekannter Träger 306 für zwei Zapfen 307 und 308 angeordnet,
in denen ein Verriegelungsarm 309 und ein Gelenkhebel 310 gelenkig
gelagert sind. Ein manuell betätigbarer
Spannhebel 311 ist mittels zweier weiterer Zapfen 312 und 313 an dem
Arm 309 bzw. an dem entgegengesetzten Ende des Gelenkhebels 310 angelenkt,
so daß eine
Verriegelungsvorrichtung 314 in Form eines Gelenkvierecks
gebildet wird.
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Der Arm 309 umfaßt einen
ersten Abschnitt 315 und einen zweiten Abschnitt 316,
die z. B. durch Bolzen miteinander verbunden sind. An einem Ende 318 des
Abschnitts 316 ist mit Hilfe zweier Schraubenmuttern 317,
mit denen seine axiale Position einstellbar ist, ein Gewindestab 318 befestigt,
der an seinem unteren Ende einen Kopf 319 aufweist, der
in geeigneter Weise mit einem weichen Material überzogen ist und mit dem zu
vermessenden Teil 274 zusammenwirkt.
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Das Halteelement 276 besteht
aus einem im wesentlichen rohrförmigen
unteren Teil 320 mit viereckigem Außenquerschnitt und einem oberen,
im wesentlichen ebenen Abschnitt 321, der die eigentliche Halterung
für das
Teil 274 bildet. Der Abschnitt 320 begrenzt einen
inneren zylindrischen Hohlraum 322, in welchen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die
Stange 24 einer Säule 10 eingreift.
Dieser Abschnitt 320 besitzt unten zwei diametral einander
gegenüberliegende
Einschnitte 323, die die Stifte 30 der Stange 24 aufnehmen
können
und mit Federanschlägen
versehen sind, die die Stifte 30 halten können. Diese
Federanschläge
sind nicht dargestellt, da sie den oben beschriebenen Anschlägen 253 entsprechen.
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In dem Abschnitt 321 befindet
sich eine dem Hohlraum 322 zugewandte Blindbohrung 324,
in der der zylindrische Schaft 325 eines Stützelementes 326 aufgenommen
ist, das einen Kopf 327 besitzt, der beim bestimmungsgemäßen Gebrauch
mit der das Ende der Säule 10 bildenden
Kugel 27 zusammenwirkt. Der obere Abschnitt 321 kann
beliebige Form und Abmessungen haben, die von der Form und von den
Abmessungen des zu vermessenden Teils 274 abhängen. Bei
dem in 14 dargestellten Fall
kann er einen einstückig
angeformten seitlichen Ansatz 328 haben, auf dem ein kleiner
Zylinder 329 mit vertikaler Achse befestigt, z. B, eingeschlagen
ist. Dieser Zylinder 329 bildet einen seitlichen Anschlag für die vorbereitende
Orientierung des Teils 274, wie dies weiter unten näher erläutert wird.
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Im folgenden sei nun die Funktion
der Vorrichtung 1 beschrieben. Dabei wird von einem Anfangszeitpunkt
ausgegangen, in welchem sich alle Säulen 10 in dem Gestell 12 an
den Rändern
des Meßraums
befinden. Es sei angenommen, daß das Gestell 12 sich
in einer Position befindet, in der die Säulen 10 entnommen
werden können.
Seine spezifische Funktion wird weiter unten beschrieben. Jede Säule 10 wird
auf der Ebene XY durch die Anziehungskraft der an dem Fuß 88 angebrachten
Magnete 91 festgehalten. Die Stange 24 ist durch
die elastische Buchse 65 axial blockiert, die aufgrund
der Wirkung des in der ringförmigen
Kammer 84 und in der Leitung 85 enthaltenen Öls, das
von der Stange 58 des Kolbens 54 durch die Wirkung
der Feder 56 unter Druck gehalten wird, in axialer Richtung
blockiert.
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Der Meßautomat
3 entnimmt
aus dem Werkzeughaltermagazin
401 die Hand
11.
Durch das Anbringen der Hand
11 an dem Arm
8,
das in der in der oben erwähnten
Patentanmeldung
67543-A/85 beschrieben
Weise erfolgt, wird der Endbereich
209 des Röhrchens
206 mit
der erwähnten
pneumatischen Speisevorrichtung in Kontakt gebracht, mit der der Arm
8 ausgestattet
ist. Dieser Kontakt erfolgt unter der Druckwirkung der Feder
207,
die die Dichtigkeit gewährleistet.
Auf diese Weise werden die Einspritzvorrichtungen
158 und
198 gespeist.
Es findet jedoch keine Abgabe von Druckluft statt, da die Federn
179 die
Buchsen
178 in der in
10 dargestellten
Position halten.
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Der Arm 8 bewegt sich dann
in die Nähe
des Gestells 12, so daß die
Einspritzvorrichtung 158 des Arms 151 der Hand 11 sich
in der Vertikalen einer der Bohrungen 96 des Kragens 18 einer
Säule 10 befindet
und die Zapfen 157 sich infolgedessen in der Vertikalen
der jeweiligen Bohrungen 97 und 98 befinden.
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Alle von dem Meßautomaten 3 ausgeführten Operationen
werden von einer Verarbeitungs- und Steuereinheit 400 gesteuert,
die in 1 schematisch
angedeutet ist.
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Die Hand 11 wird dann von
dem Arm 8 auf die Säule 10 abge senkt,
wobei die Leitung 159 und die Zapfen 157 in die
entsprechenden Hohlräume 107 und 113 der
Buchsen 106 und 110 eindringen. Das Eindringen
der Leitung 159 wird durch die Art der Befestigung an der
Hand 11 erleichtert. Die Feder 185 ermöglicht nämlich, daß die Leitung 159 automatisch
eine begrenzte Positionsanpassung mit beliebigem Freiheitsgrad der
Translation oder der Rotation ausführt. Zu demselben Zweck sind
die Einlaßabschnitte
der Zapfen 157 trichterförmig abgeschrägt und in
Kugelgelenken 163 montiert, die Parallelitätsfehler
zwischen den Achsen der Buchsen 110 kompensieren können.
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Die Leitung 159 kommt nach
und nach unter Abdichtung mit dem Hohlraum 107 der Buchse 106 in Eingriff,
bis die Buchse 178 der Vorrichtung 158 frontal
mit der Buchse 106 zusammenwirkt und sich gegen die Wirkung
der Feder 179 zurückzieht,
so daß die
in 9 dargestellte Disposition
erreicht wird. In dieser sind die Bohrungen 176 der Leitung 159 über die
Kammer 177 der Buchse 178 miteinander in Verbindung,
so daß die
Druckluft durch die Bohrung 99, die Leitung 100,
das Rohr 104 und die Leitung 93 zu den Düsen 92 des
Fußes 88 strömt und zunächst eine
pneumostatische Kraft erzeugt, die groß genug ist, um zunächst die
Säule 10 gegen
die Anziehungskraft der Magnete 91 von der Ebene 2 zu
lösen und dann
ein Luftkissen zu erzeugen, das die Verschiebung der Säule 10 auf
der Ebene 2 mit minimaler Reibung ermöglicht.
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Diese Verschiebung wird von dem Meßautomaten 3 durchgeführt, der
die Säule 10 mit
Hilfe der Zapfen 157 der Hand 11 bewegt und in
geeigneter Weise auf der Ebene 2 positiniert, derart, daß die Achse
der Säule 10 die
Ebene 2 in einem vorbestimmten Koordinatenpunkt X, Y schneidet.
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Wenn diese vorbestimmte Position
X, Y erreicht ist, unterbricht ein (nicht dargestelltes) Elektroventil,
das von der Steuerlogik des Automaten 3 aktiviert wird,
die pneumati sche Speisung der Säule 10, die
daraufhin wieder von den Magneten 91 blockiert wird.
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Die Hand 11 wird angehoben,
so daß die
Stifte 157 und die Leitung 159 der Einspritzvorrichtung 158 gelöst werden,
und frontal an den oberen Teil der Stange 24 angenähert (1 und 8), so daß die Leitung 159 der
Einspritzvorrichtung 198 mit der Bohrung 37 der
Stange 24 in Eingriff kommt und der gabelförmige Endbereich 215 des
Elements 214 einen der an der Stange 24 montierten
Zapfen 30 umgreift. Die Aktivierung der pneumatischen Speisung
der Vorrichtung 198 erfolgt in derselben Weise wie dies für die Vorrichtung 158 beschrieben
wurde. Und zwar wirkt die Buchse 178 frontal mit der Stange 24 zusammen
und zieht sich gegen die Wirkung der Feder 179 zurück. Auf
diese Weise wird die innere Kammer 177 der Buchse 178 mit
den Bohrungen 176 der Leitung 159 in Verbindung
gebracht. Daraufhin strömt Druckluft
durch die Leitung 159 und gelangt durch die Bohrungen 199 in
den Raum, der von dem Abschnitt 200 der Leitung 159 mit
reduziertem Durchmesser und der Wandung der Bohrung 37 begrenzt
ist. Die Abdichtung nach außen
wird durch die Dichtungen 203 sichergestellt, die sich
stromaufwärts
und stromabwärts
des Eingangs der zentralen Leitung 38 der Stange 24 anordnen,
durch den die Luft zu dem Rohr 44 und damit zu dem pneumatischen
Zylinder 49 gelangt. Der Kolben 54 des Zylinders 49 senkt
sich ab und entspannt das Öl,
das die elastische Buchse 65 zusammenpreßt. Daraufhin
kann sich die Stange 24 axial frei bewegen und wird von
der Hand 11 über
das Element 214, das mit dem Zapfen 30 zusammenarbeitet,
in eine vorbestimmte Position (Z) gebracht. Das erwähnte Elektroventil
bewirkt wiederum die Unterbrechung der pneumatischen Speisung, so
daß der
Kolben 54 durch die Druckkraft der Feder 56 das Öl komprimiert
und die elastische Buchse 65 spannt, die daraufhin die
Stange 24 blockiert.
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In vollkommen analoger Weise werden
alle Säulen 10,
die zur Halterung und Positionierung des zu vermessenden Teils erforderlich
sind, auf der Ebene 2 positioniert und in ihrer Höhe eingestellt.
Anschließend
werden auf den Säulen 10 die
Vorrichtungen 13 zur Blockierung des zu vermessenden Teils montiert.
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Dabei wird das Halteelement 276 jeder
der Vorrichtungen 13 von oben auf die betreffende Stange 24 aufgesetzt,
so daß die
Zapfen 30 mit den Einschnitten 323 in Eingriff
kommen und in diesen, wie oben beschrieben, von den Federanschlägen gehalten
werden. Sodann wird die Basis 275 der Vorrichtung 13,
auf der zuvor das betreffende Verriegelungselement 277 montiert
wurde, an die betreffende Stange 24 angelegt, wobei die
Druckknöpfe 290 gedrückt werden.
Die Zapfen 284 werden zurückgezogen, so daß die Stange 24 in
den Hohlraum 280 eingebracht werden kann, wobei der Zapfen 300 mit
einer der Bohrungen 36 der Stange 24 in Eingriff
kommt. Sodann werden die Druckknöpfe 290 losgelassen,
so daß die
Feder 297 die Antriebshebel 285 in die in 16 dargestellte Position
zurückführt, in
der die Zapfen 284 mit der anderen Bohrung 36 der
Stange 24 in Eingriff stehen.
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Das zu vermessende Teil 274 wird
auf den Halteelementen 286 positioniert und durch manuelle Betätigung der
Hebel 311 blockiert.
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Wie aus 18 deutlich erkennbar ist, verwendet
man für
die Halterung und Positionierung eines Teils 274, das vorzugsweise
zweidimensional ist und deshalb einer erhöhten Biegeverformung durch sein
Eigengewicht unterliegt (z. B. eines Blechteils oder eines Plastikformteils), üblicherweise
mehrere Säulen 10a, 10b, 10c.
Von diesen haben zwei (10a, 10b) auch die Funktion,
eine vorläufige
Orientierung des Teils zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck sind die betreffenden Halteelemente 276 mit
einem Ansatz 328 bzw. mit zwei zueinander orthogonalen
Ansätzen 328 ausgestattet,
de ren Zylinder 329 drei nicht fluchtende Punkte für die seitliche
Anlage des Teils 274 bilden und damit dessen Positionierung
eindeutig festlegen. Die anderen Säulen (10c) haben hingegen einfache
Halterungs- und Blockierfunktion und besitzen deshalb keine Elemente
für die
seitliche Anlage. Die Positionierungsgrößen jeder Säule 10 (in Richtung
der Achsen X, Y und Z) werden dann in der Steuereinheit 400 gespeichert,
die damit die Identifizierung jeder Konfiguration der Vorrichtung 4 konserviert.
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Am Ende eines Meßzyklus, in welchem der Automat 3 die
Hand 11 durch Austausch in dem Werkzeughaltemagazin 401 in
geeigneter Weise durch ein Meßorgan
ersetzt hat, verfährt
man in der beschriebenen Weise in umgekehrter Reihenfolge, falls
die Vorrichtung 4 verwandelt, d, h. neu konfiguriert werden
muß.
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Nach dem Abmontieren der Vorrichtungen 13 von
den betreffenden Säulen 10 werden
diese in das Gestell 12 zurückgeführt und jeweils in eine entsprechende
Baugruppe 229 zurückgestellt,
wie sie in 13 dargestellt
ist.
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Hierzu betätigt die Steuereinheit über geeignete
(nicht dargestellte) Elektroventile den pneumatischen Zylinder 269,
wodurch die Welle 259 gedreht und die Arme 285 angehoben
werden. Die Säule 10 wird
dann in die Baugruppe 229 so eingesetzt, daß die Verdickung 245 des
Zapfens 244 mit der in der Bohrung 29 der Säule 10 angeordneten
Buchse 130 in Eingriff kommt. Beim Anlegen der Säule 10 an
den Zentrierstift 244 verrasten die Kugeln 254 der
Federanschläge 253 mit
den konischen Köpfen 128 der Elemente 127.
Die Buchse 130 wird im Anschlag gegen den Ring 246 arretiert,
wobei die Feder 247 leicht komprimiert wird. Die Kraft
der Feder 247 hält
die Säule 10 in
der Stellung, in der die genannten konischen Köpfe 128 mit den Kugeln 254 in
Berührung stehen.
Die Feder 241 ermöglicht
eine Positionsanpassung des Zapfens 244 innerhalb bestimmter Grenzen,
so daß eventuelle
Fluchtungs- oder Parallelitätsfehler
zwischen dem Zapfen 244 und der Buchse 130 ausgeglichen
werden.
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Die Steuereinheit arretiert die Säule in der beschriebenen
Position, indem sie die pneumatische Speisung unterbricht. Wenn
alle Säulen 10 in
dem Gestell 12 positioniert sind, bewirkt eine entgegengesetzte
Betätigung
des Zylinders 269 ein Absenken der Arme 265 und
der entsprechenden Kissen 266 auf die Bohrungen 107 für die pneumatische
Speisung.
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Bei einer Prüfung der Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung 4 werden
eine Reihe von Vorteilen erkennbar:
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Vor allem handelt es sich bei der
Vorrichtung 4 um eine "verwandelbare" Vorrichtung, d.
h. eine Vorrichtung, die sich in zahllosen unterschiedlichen Konfigurationen
zur Halterung und Positionierung von Teilen unterschiedlicher Form,
Abmessungen und strukturellen Eigenschaften anordnen läßt, indem
lediglich die Vorrichtungen 13 differenziert werden. Diese
Vorrichtungen 13 sind modular, besitzen eine für alle gleiche
gemeinsame Basis 275, auf der unterschiedliche Elemente
montiert werden können, die
im allgemeinen im Handel erhältlich
sind.
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Damit läßt sich die Verwendung von
speziell angepaßten
Vorrichtungen vermeiden. Dies hat den doppelten Vorteil, daß sich einerseits
für den
Anwender die Kosten für
die Wiederausrüstung
und andererseits für
den Erbauer die Produktionskosten wegen der Ersparnis aufgrund der
Modularität
und der Standardisierung der Komponenten drastisch verringern.
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Die Vorrichtung 4 eignet
sich in besonderem Maße
für die
Halterung und Positionierung von Teilen, die sich aufgrund ihres
Eigengewichts verformen können
(z. B. von bestimmten Einzelteilen von Kraftfahrzeugkarosserien
oder von Einzelteilen der Luftfahrtindustrie). Man verwendet in
diesem Fall eine genügend
große
Zahl von Säulen 10,
um das Teil in einem im wesentlichen unverformten Zustand zu halten.
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Die Vorrichtung 4 eignet
sich auch zur Verwendung mit formfesten Teilen, wobei die Anzahl
der zu verwendenden Säulen 10 offensichtlich
kleiner ist.
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Die Vorrichtung 4 läßt sich
selbstverständlich mit
zahlreichen Änderungen
oder Varianten ausstatten, ohne daß dadurch der Schutzbereich
der Erfindung verlassen wird. So können beispielsweise die Säulen 10 durch
mehrere Elemente beliebiger Art ersetzt werden, die sich innerhalb
des Meßraums
positionieren lassen. Die Vorrichtungen 13 können an den
Säulen 10 oder
den diese ersetzenden Elementen in einer beliebigen anderen geeigneten
Weise befestigt sein und Verriegelungselemente beliebiger Art, z.
B. magnetische oder Saugelemente, haben. Die Vorrichtung 4 läßt sich
in Meßgeräten beliebiger Art
anwenden, insbesondere in solchen, die mit zwei einander gegenüberliegenden
Meßautomaten
ausgestattet sind, die auf entgegengesetzten Seiten der Bezugsebene
bewegbar sind.