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DE3843081A1 - Kraftfahrzeug, insbesondere personenkraftwagen, mit eingeklebter windschutzscheibe - Google Patents

Kraftfahrzeug, insbesondere personenkraftwagen, mit eingeklebter windschutzscheibe

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Publication number
DE3843081A1
DE3843081A1 DE19883843081 DE3843081A DE3843081A1 DE 3843081 A1 DE3843081 A1 DE 3843081A1 DE 19883843081 DE19883843081 DE 19883843081 DE 3843081 A DE3843081 A DE 3843081A DE 3843081 A1 DE3843081 A1 DE 3843081A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
windshield
motor vehicle
vehicle according
trim part
edge
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19883843081
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English (en)
Inventor
Dieter Pfadenhauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE19883843081 priority Critical patent/DE3843081A1/de
Publication of DE3843081A1 publication Critical patent/DE3843081A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, mit eingeklebter Windschutzscheibe nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist bekannt, bei einem Kraftfahrzeug dieser Art die Windschutzscheibe an der Außenseite des Scheibenrahmens der Fahrzeugkarosserie anzukleben und in dem Insassenraum Verkleidungsteile anzuordnen, die sich jeweils längs eines Teils des Scheibenrahmens erstrecken, also beispielsweise an dem Fahrzeugdach (DE-AS 22 30 331), an dem Armaturenbrett (DE-OS 23 36 375) oder an den beiden vorderen seitlichen Karosseriepfosten, den sogenannten A-Säulen, (DE-PS 28 26 949, DE-OS 29 36 828) vorgesehen sind. Die verhältnismäßig große Anzahl von Einzelteilen für die Verkleidung an der Innenseite des Scheibenrahmens erfordert einen hohen Konstruktions- und Montageaufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, das im Bereich der Windschutzscheibe einen verhältnismäßig geringen Aufwand erfordert.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegeben. Durch sie wird erreicht, daß Verkleidungsteil und Windschutzscheibe in einfacher Weise außerhalb der Fahrzeugkarosserie miteinander verbunden werden können und die derart geschaffene Baueinheit als Ganzes in einem Arbeitsgang an der Fahrzeugkarosserie befestigt werden kann, so daß sich eine geringe Montagezeit und niedrige Kosten ergeben.
Es ist zwar bekannt, die Windschutzscheibe an der Innenseite des Scheibenrahmens anzukleben (DE-OS 22 47 644). Eine Verkleidung ist in diesem Zusammenhang aber nicht gegeben.
Verkleidungsteil und Windschutzscheibe können in vorteilhafter Weise vorzugsweise durch Vulkanisieren oder durch Kleben miteinander verbunden sein. Eine derartige Befestigung ermöglicht mit einfachen Mitteln eine dauerhafte feste Verbindung bei lagegenauer gegenseitiger Ausrichtung.
Das Verkleidungsteil kann sich über einen Teil des Windschutzscheiben-Randbereichs erstrecken. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn das Verkleidungsteil als Verkleidungsrahmen ausgebildet ist, der sich längs des gesamten Windschutzscheiben-Randbereichs erstreckt. Bei einer derartigen Ausbildung ist nämlich eine besonders einfache Montage zu erzielen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 die Innenansicht des Windschutzscheiben­ bereichs eines Personenkraftwagens,
Fig. 2 bis 5 jeweils einen Schnitt nach den Linien II-II bis V-V der Fig. 1,
Fig. 6 die Innenansicht des Windschutzscheiben­ bereichs eines anderen Personenkraftwagens,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 6 und
Fig. 8 die Innenansicht des Windschutzscheiben­ bereichs eines weiteren Personenkraftwagens.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 5 ist eine Windschutzscheibe 1 an der Innenseite eines Scheibenrahmens 2 der Fahrzeugkarosserie 3 eines nicht weiter dargestellten Personenkraftwagens 4 angeordnet. Die Windschutzscheibe 1 ist durch eine umlaufende Kleberaupe 5, die zwischen der Außenseite der Windschutzscheibe 1 und der Innenseite des Scheibenrahmens 2 angeordnet ist, mit diesem fest verbunden.
An der Innenseite der Windschutzscheibe 1 ist in deren Randbereich ein Verkleidungsrahmen 6 angeordnet, der sich längs des gesamten Windschutzscheiben-Randbereichs erstreckt. Der Verkleidungsrahmen 6 ist durch Vulkanisieren mit der Windschutzscheibe 1 fest verbunden. Die Verbindung kann jedoch auch durch Kleben oder in anderer Weise erzielt werden. Der Verkleidungsrahmen 6 schließt mit seinen von der Windschutzscheibe 1 abgewandten Enden an andere Verkleidungsteile des Fahrzeuginnenraumes an, beispielsweise an eine Dachinnenauskleidung 7 (Fig. 2), einen Kantenschutz 8 eines vorderen Karosseriepfostens 9 (A-Säule) (Fig. 3) und ein Armaturenbrett 10 (Fig. 4, 5).
Die Windschutzscheibe 1 und der Verkleidungsrahmen 6 werden außerhalb der Fahrzeugkarosserie zu einer Baueinheit zusammengefügt. Diese vormontierte Baueinheit kann in einfacher Weise von der Fahrzeuginnenseite her an dem Scheibenrahmen 2 angeklebt werden. Der umlaufende Verkleidungsrahmen 6 bietet ein gefälliges Aussehen und wirkt stabilisierend.
In Abweichung von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann der Kantenschutz Bestandteil des Verkleidungsrahmens sein.
Das Ausführungbeispiel nach Fig. 6 und 7 unterscheidet sich von dem nach Fig. 1 bis 5 im wesentlichen dadurch, daß die Teile des Verkleidungsrahmens, die den beiden vorderen Karosseriepfosten zugeordnet sind, zusätzlich zu der Verkleidungsfunktion weitere Funktionen erfüllen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist jeweils ein Hohlraum 11 zwischen dem vorderen Karosseriepfosten 9 und einem seitlichen Verkleidungsteil 12 eines Verkleidungsrahmens 13 gebildet. Dieser Hohlraum 11 wird mehrfach genutzt.
Der Hohlraum 11 dient als Luftführungskanal. Das seitliche Verkleidungsteil 12 bildet eine seitliche Wandung des Luftführungskanals. Diese weist Luftaustrittsöffnungen 14 mit Abstand voneinander über die Höhe des vorderen Karosseriepfostens 9 verteilt auf. Die Luftaustrittsöffnungen 14 sind schräg nach hinten und außen gerichtet, so daß sich ein Luftstrom von dem Hohlraum 11 aus auf die Seitenfensterscheibe 15 der Fahrzeugseitentür 16 zu ergibt. Die Luftströmung ist durch Luftströmungspfeile 17 angedeutet.
In jedem der Hohlräume 11 ist ein Sonnenschutzrollo 18 angeordnet, dessen Rollovorhang 19 durch einen Schlitz in dem seitlichen Verkleidungsteil 12 hindurchgeführt ist, das als Schutz für das Rollo wirkt. Der Rollovorhang 19 kann quer zur Fahrzeuglängsrichtung an der Windschutzscheibe entlang geführt und in der ausgezogenen Stellung festgelegt werden (Fig. 6). In dieser Stellung, die etwa bei geparktem Fahrzeug eingenommen werden kann, mindert der Rollovorhang unerwünschte Sonneneinstrahlung. Für eine freie Sicht durch die Windschutzscheibe 1 hindurch kann der Rollovorhang 19 in dem Hohlraum 11 aufgewickelt aufbewahrt werden.
Das seitliche Verkleidungsteil 12 kann mit seinem von der Windschutzscheibe 1 abgewandten Ende aus der Verkleidungslage heraus elastisch von dem vorderen Karosseriepfosten 9 weg zur Fahrzeuglängsmittelebene hin geschwenkt werden, so daß der Hohlraum 11 zugänglich wird. Dies ermöglicht, nach Montage der aus Windschutzscheibe 1 und Verkleidungsrahmen 13 gebildeten Baueinheit an dem Scheibenrahmen 2 in dem Hohlraum 11 beispielsweise das Sonnenschutzrollo 18 einzubauen oder Elektrokabel oder Schläuche zu verlegen. Nach Beendigung dieser Arbeiten kann das seitliche Verkleidungsteil in die Verkleidungslage zurück geschwenkt und in dieser festgelegt werden. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten ist ein erneutes Verschwenken möglich.
In Abweichung von dem dargestellten Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7 kann das seitliche Verkleidungsteil zweiteilig ausgebildet sein. Von den beiden Teilen kann ein Teil mit der Windschutzscheibe 1 fest verbunden sein und das andere Teil schwenkbar, beispielsweise über ein Scharniergelenk, etwa ein Filmscharniergelenk, tragen. Ferner kann statt der beiden Sonnenschutzrollos an den beiden Fahrzeugseiten ein Sonnenschutzrollo an nur einer der beiden Fahrzeugseiten vorgesehen sein. Dessen Rollovorhang kann entweder bis etwa zur Fahrzeugmitte oder über die gesamte Breite der Windschutzscheibe ausziehbar sein.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 unterscheidet sich von den beiden vorhergehenden Ausführungsbeispielen im wesentlichen dadurch, daß einem Verkleidungsrahmen 20 weitere Funktionen zugeordnet sind. Der Verkleidungsrahmen 20 weist nämlich im Dachbereich Sonnenblendenlagerungen 21 auf, an denen Sonnenblenden 22 schwenkbar gelagert sind. Außerdem weist der Verkleidungsrahmen 20 an seinem linken seitlichen Verkleidungsteil 23 einen in dem Fahrzeuginnenraum angeordneten seitlichen Rückblickspiegel 24 auf. Das Gehäuse des Rückblickspiegels 24 ist mit dem seitlichen Verkleidungsteil 23 einstückig ausgebildet.
In Abweichung von dem dargestellten Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 kann der seitliche Rückblickspiegel statt im unteren Bereich des seitlichen Verkleidungsteils in dem oberen Bereich oder einem mittleren Bereich des seitlichen Verkleidungsteils angeordnet sein. Außerdem kann der Verkleidungsrahmen in dem Dachbereich eine Lagerung für einen zumindest etwa in der Fahrzeuglängsmittelebene angeordnete Innenrückblickspiegel aufweisen. Das Gehäuse eines derartigen Innenrückblickspiegels kann mit dem Verkleidungsrahmen einstückig ausgebildet sein.
In Abweichung von den dargestellten Ausführungsbeispielen kann statt eines Verkleidungsrahmens, der sich längs des gesamten Windschutzscheiben-Randbereichs erstreckt, ein Teilrahmen vorgesehen sein. Auch mit einem derartigen Teilrahmen, der beispielsweise an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen oder an dem oberen oder an dem unteren Windschutzscheiben-Randbereich oder an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen und an dem oberen Windschutzscheiben-Randbereich oder an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen und an dem unteren Windschutzscheiben-Randbereich angeordnet sein kann, ergeben sich erhebliche Montage- und Kostenvorteile.
Das mit der Windschutzscheibe fest verbundene Verkleidungsteil kann über seine gesamte Länge als Begrenzungswand eines Luftführungskanals dienen. Dies ermöglicht, einen Luftführungskanal längs des gesamten Windschutzscheiben-Randbereichs auszubilden. Zumindest in Teilbereichen kann das mit der Windschutzscheibe fest verbundene Verkleidungsteil als Polsterung ausgebildet sein. Hierfür kommen insbesondere die den vorderen Karosseriepfosten (A-Säulen) zugeordneten Bereiche in Betracht.
Bezugszeichenliste
 1 Windschutzscheibe
 2 Scheibenrahmen
 3 Fahrzeugkarosserie
 4 Personenkraftwagen
 5 Kleberraupe
 6 Verkleidungsrahmen
 7 Dachinnenauskleidung
 8 Kantenschutz
 9 vorderer Karosseriepfosten (A-Säule)
10 Armaturenbrett
11 Hohlraum
12 seitliches Verkleidungsteil
13 Verkleidungsrahmen
14 Luftaustrittsöffnung
15 Seitenfensterscheibe
16 Fahrzeugseitentür
17 Luftströmungspfeil
18 Sonnenschutzrollo
19 Rollovorhang
20 Verkleidungsrahmen
21 Sonnenblendenlagerung
22 Sonnenblende
23 linkes seitliches Verkleidungsteil
24 Rückblickspiegel

Claims (19)

1. Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, mit eingeklebter Windschutzscheibe und mit wenigstens einem im Fahrzeuginnenraum längs zumindest eines Teils des Windschutzscheiben-Randbereichs angeordneten Verkleidungsteil, dadurch gekennzeichnet, daß die Windschutzscheibe (1) an die Innenseite des Scheibenrahmens (2) angeklebt und das Verkleidungsteil (6, 13, 20) mit der Windschutzscheibe (1) fest verbunden ist.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil an der Windschutzscheibe angeklebt ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (6, 13, 20) an der Windschutzscheibe (1) anvulkanisiert ist.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß je ein Verkleidungsteil an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen angeordnet ist.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil an dem oberen Windschutzscheiben-Randbereich angeordnet ist.
6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil an dem unteren Windschutzscheiben-Randbereich angeordnet ist.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen und an dem oberen Windschutzscheiben-Randbereich angeordnet ist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil an den beiden seitlichen Windschutzscheiben-Randbereichen und an dem unteren Windschutzscheiben-Randbereich angeordnet ist.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil als Verkleidungsrahmen (6, 13, 20) ausgebildet ist, der sich längs des gesamten Windschutzscheiben-Randbereichs erstreckt.
10. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (12) eine Wandung wenigstens eines Luftführungskanals bildet.
11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (12) Luftaustrittsöffnungen (14) aufweist, durch welche der Luftführungskanal mit dem Fahrzeuginnenraum verbunden ist.
12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß Luftaustrittsöffnungen zu der Windschutzscheibe hin gerichtet sind.
13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß Luftaustrittsöffnungen (14) zu wenigstens einer Seitenfensterscheibe (15) hin gerichtet sind.
14. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (12) wenigstens eine Klappe aufweist, die in eine Schließstellung und wenigstens eine Offenstellung schwenkbar ist und in der Schließstellung festlegbar ist und in dieser Stellung einen auf ihrer von dem Fahrzeuginnenraum abgewandten Seite befindlichen Raum (Hohlraum 11) zum Fahrzeuginnenraum hin abschließt.
15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil zumindest teilweise als Polsterung ausgebildet ist.
16. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (20) eine Sonnenblendenlagerung (21) aufweist.
17. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil eine Lagerung für einen zumindest etwa in der Fahrzeuglängsmittelebene angeordneten Innenrückblickspiegel aufweist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungsteil (20) eine Lagerung für einen in einem seitlichen Windschutzscheiben-Randbereich angeordneten Rückblickspiegel (24) aufweist.
19. Kraftfahrzeug nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückblickspiegelgehäuse mit dem Verkleidungsteil (20) einstückig ausgebildet ist.
DE19883843081 1988-12-21 1988-12-21 Kraftfahrzeug, insbesondere personenkraftwagen, mit eingeklebter windschutzscheibe Withdrawn DE3843081A1 (de)

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