DE3841961A1 - Geraet zur analyse von physiologischen oder anderen fluessigkeiten in den vertiefungen einer mikrotestplatte - Google Patents
Geraet zur analyse von physiologischen oder anderen fluessigkeiten in den vertiefungen einer mikrotestplatteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Analyse von physiologischen
oder anderen Flüssigkeiten in den Vertiefungen einer
Mikrotestplatte, mit einem Grundmodul, der eine Steuereinrichtung
aufweist und auf dem eine die Mikrotestplatte aufnehmende
Plattenhalterung durch eine von der Steuereinrichtung des
Grundmoduls gesteuerte Transportvorrichtung verschiebbar ist.
Ein derartiges Gerät wird insbesondere zur Durchführung
virologischer Enzym-Immuno-Essays (ELISA-Test) verwendet. Die
Mikrotestplatte (auch als Mikrotiterplatte bekannt) wird vom
Bedienungspersonal in die Plattenhalterung der
Transportvorrichtung des bekannten Gerätes eingesetzt. In einem
ersten Arbeitsschritt werden im Gerät die Vertiefungen der
Mikrotestplatte mit der Antigen- oder Antikörperlösung versehen.
Das Bedienungspersonal entnimmt dann die Mikrotestplatte aus der
Plattenhalterung des Gerätes und bringt sie zu einem Inkubator, in
der die Mikrotestplatte entweder bei Raumtemperatur oder je nach
Testvorschrift (z. B. bei 37°C) gelagert wird. In der ersten
Inkubationsphase binden sich die in der Probe vorhandenen
Antikörper (Antigene) an die Oberfläche der Vertiefungen der
Mikrotestplatte. Nach dem Ablauf der Inkubationsphase entnimmt das
Bedienungspersonal die Mikrotestplatte dem Inkubator, setzt sie in
die Plattenhalterung ein und startet durch einen Tastendruck den
nächsten Arbeitsschritt: Die Transportvorrichtung bewegt die
Mikrotestplatte zu einer Waschvorrichtung, über deren Kämme die
Vertiefungen der Mikrotestplatte mit einer Waschlösung ein- oder
mehrmals gespült werden. Nach dem Auswaschen der nicht gebundenen
Probenbestandteile wird die Mikrotestplatte weiter zu einer
Dosiervorrichtung bewegt, in der in jede einzelne Vertiefung eine
Serum-Probe pipettiert wird. Die Transportvorrichtung bewegt die
Mikrotestplatte in ihre Entnahmestellung, wo sie vom
Bedienungspersonal aus der Plattenhalterung entnommen und zum
Inkubator gebracht wird. Nach dem Ablauf der zweiten
Inkubationsphase wird die Mikrotestplatte vom Bedienungspersonal
wieder aus dem Inkubator genommen, erneut in die Plattenhalterung
des bekannten Gerätes eingesetzt. Der nächste Arbeitsschritt wird
wieder manuell gestartet. Die Mikrotestplatte wird von einer
Transportvorrichtung zu einer Waschvorrichtung gebracht, in der
das überschüssige Substrat entfernt wird. Die Mikrotestplatte wird
anschließend zu einer Dosiervorrichtung transportiert, wo in jede
Vertiefung ein entsprechendes Enzym-Konjugat dosiert wird. Nachdem
die Mikrotestplatte von der Transportvorrichtung in ihre
Entnahmestellung zurücktransportiert wurde, entnimmt das
Bedienungspersonal die Mikrotestplatte der Plattenhalterung und
bringt sie wieder in den Inkubator ein. Während der dritten
Inkubationsphase entsteht durch enzymatische Spaltung ein
Farbstoff. Nach Ablauf der gewünschten Inkubationszeit entnimmt
das Bedienungspersonal die Mikrotestplatte dem Inkubator, legt sie
in die Plattenhalterung des bekannten Gerätes ein und nach einem
entsprechenden Tastendruck wird in jede Vertiefung der von der
Transportvorrichtung zu einem Dispenser gebrachten Mikrotestplatte
ein Stopplösung eingebracht, um die enzymatische Reaktion
abzubrechen. Die Transportvorrichtung bringt dann die
Mikrotestplatte zu einem photometrischen Lesegerät, in dem die
Extinktion der Probe gemessen wird. Die Meßdaten werden in einer
Auswertevorrichtung weiterverarbeitet und in eine gewünschte
Darstellung umgesetzt. Die Mikrotestplatte wird nun in ihre
Entnahmestellung gefahren und dort vom Bedienungspersonal
entnommen.
Das bekannte Gerät besitzt den Nachteil, daß die Mikrotestplatte
nach den im Gerät durchgeführten Arbeitsschritten diesem durch
Bedienungspersonal manuell entnommen und in einem separaten
Inkubator eingebracht werden muß. Dies bedingt einen ineffizienten
Testablauf, da ständig Bedienungspersonal bereit sein muß, um die
Entnahme der Mikrotestplatten aus der Plattenhalterung des Gerätes
und deren Übergabe in den Inkubator zu bewerkstelligen. Ein
vollautomatischer Testablauf von der anfänglichen Preparation
der Mikrotestplatte bis zur abschließenden Auswertung der
Extinktionsdaten der einzelnen Vertiefungen der Mikrotestplatte
ist mit diesem bekannten Gerät nicht durchführbar. Ferner besteht
aufgrund der vom Bedienungspersonal durchzuführenden
Manipulationen die Gefahr einer Vertauschung zweier
Mikrotestplatten. Eine über dem gesamten Testablauf einheitliche
automatische Identifikation der Mikrotestplatten ist nicht
vorgesehen.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, ein Gerät der eingangs
genannten Art zu schaffen, das einen vollautomatisierten
Testablauf ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Mikrotestplatte von der Transportvorrichtung in einen angesetzten
Erweiterungsmodul einbringbar ist, und daß die Mikrotestplatte
durch eine von der Steuereinrichtung des Grundmoduls gesteuerte
Übergabevorrichtung der Plattenhalterung der Transportvorrichtung
entnehmbar und in eine Plattenhalterung des Erweiterungsmoduls
einsetzbar ist. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Gerät besitzt den Vorteil, daß die Anzahl der
vom Bedienungspersonal durchzuführenden Tätigkeiten drastisch
reduziert wird. Alle zwischen dem Einsetzen der Mikrotestplatte in
das Gerät und deren Entnahme nach dem kompletten Ablauf des Tests
liegenden, bisher von dem Bedienungspersonal durchzuführenden
Manipulationen entfallen, wodurch in besonders einfacher Art und
Weise ein vollautomatischer Testablauf erreicht wird.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gerätes
sieht vor, daß an mindestens einer Stelle der von der
Plattenhalterung der Transportvorrichtung überfahrenen
Transportschiene jeweils eine Lesevorrichtung zur Auflösung eines
an der Mikrotestplatte oder an deren Plattenträger angebrachten
Kennzeichens vorgesehen ist. Eine derartige Überwachung ermöglicht
eine individuelle Behandlung jeder einzelnen Mikrotestplatte und
schließt die bei bekannten Geräten vorhandene Gefahr einer
Vertauschung zweier Mikrotestplatten aus.
Die weiteren Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der das erfindungsgemäße Gerät
anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig.
1;
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel; und
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel des Gerätes setzt
sich aus einem Grundmodul 3, den Arbeitsmodulen 6 a, 6 b, 6 c und 6 d
und einem Erweiterungsmodul 13 zusammen. Wie aus der Fig. 2
ersichtlich ist, enthält die Grundeinheit 3 neben der
Steuereinrichtung 200 eine photometrische Lesevorrichtung 100 zur
Messung von Farbreaktionen in den Vertiefungen 1′ einer
Mikrotestplatte 1. Die Lesevorrichtung 100 besteht in an sich
bekannter Weise aus Lichtquellen 101 und darüber angeordneten
Photodetektoren (nicht gezeigt). Jeder Photodetektor 101 liefert
ein der Extinktion des durch eine Vertiefung 1′ der
Mikrotestplatte 1 hindurchgehenden Lichtstrahles proportionales
Signal an eine Auswerteeinrichtung 201, in der die Meßsignale in
einer dem Fachmann bekannten Art und Weise verarbeitet werden. Die
photometrische Lesevorrichtung 100 kann z. B. durch einen
Gamma-Zähler oder durch eine den speziellen Erfordernissen eines
bestimmten Testablaufs entsprechende Vorrichtung ersetzt werden.
Die Arbeitsmodule 6a, 6 b, 6 c und 6 d beinhalten weitere
Vorrichtungen zur Durchführung der Tests. Der Arbeitsmodul 6 a ist
z. B. ein Multi-Reagent-Dispenser zum Einpipettieren eines
Substrates in die Vertiefungen 1′ einer Mikrotestplatte 1. Der
Arbeitsmodul 6 b ist z. B. eine Vorrichtung zum Auswaschen der
Vertiefungen1′ der Mikrotestplatte 1. Der Arbeitsmodul 6 c ist
z. B. eine Dosiervorrichtung zum Einpipettieren des
Enzym-Konjugates; der Arbeitsmodul 6 d ist z. B. eine
Dosiervorrichtung zur Zugabe einer Stopp-Lösung in die
Vertiefungen 1′ der Mikrotestplatte 1. Der Erweiterungsmodul 13
ist z. B. ein Inkubator zur vorübergehenden Lagerung der
Mikrotestplatten 1. Anstelle des Inkubators kann auch ein
Plattenstapler, welcher einen oder mehrere Ablageplätze für eine
Mikrotestplatte 1 aufweist, oder eine ähnliche Vorrichtung
vorgesehen sein. Der Grundmodul 3, die Arbeitsmodule 6 a bis 6 d und
der Erweiterungsmodul 13 sind über dem Fachmann bekannte
Vorrichtungen gekoppelt, wie in Fig. 2 dargestellt, wird eine
mechanisch stabile Verbindung durch Ausnehmungen 8 an einer
Seitenplatte 9 erreicht, in die entsprechend arretierbare Bolzen
10 der Seitenplatten 9′ des anschließenden Moduls eingreifen.
Signalverbindungen (nicht gezeigt) erlauben die Datenkommunikation
zwischen der Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3 und den
Steuereinrichtungen der Arbeitsmodule 6 a, b, c, d und des
Erweiterungsmoduls 13. Die Mikrotestplatte 1 ist von einer
Transportvorrichtung auf Modulen verfahrbar. Zur
Transportvorrichtung gehört die Transportschiene 7 des Grundmoduls
3, die Transportschienen 7′ der Arbeitsmodule 6 a bis 6 d, sowie ein
von der Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3 über die
Signalleitung 42 gesteuerter Transportwagen 2, der Antriebsmotor
38 auf den Transportschienen 7 und 7′ verfahrbar ist. Der
Antriebsmotor 38 ist in den Transportwagen 2 integriert.
Alle zur Durchführung des Tests benötigten Module, einschließlich
des Erweiterungsmoduls, können auch als Arbeitsstationen eines
räumlich kompakten Gerätes ausgebildet sein. Die Mikrotestplatte 1
kann dann z. B. durch einen die Plattenhalterung 22 bewegenden
Spindeltrieb zu einer dem Erweiterungsmodul 13 entsprechenden
Arbeitsstation bewegt werden.
Die Fig. 2 zeigt eine Plattenhalterung 22, in die eine
Mikrotestplatte 1 über ihren Plattenträger 21 eingesetzt ist. Die
Plattenhalterung 22 besteht aus einer U-förmigen Führung 23 und
einem ein- und ausschaltbaren Elektromagneten 24. Die beiden
Schenkel 23 a, 23 b der Führung 23 sind in ihrem Anfangsbereich
leicht angeschrägt, um das Einführen des Plattenträgers 21 zu
erleichtern. Der Elektromagnet 24 ist im Querbalken 23 c der
Führung 23 angeordnet. Eine Signalleitung 43 verbindet den
Elektromagneten 24 mit der Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls
3. Dadurch kann der Elektromagnet 24 von der Steuereinrichtung 200
ein- und ausgeschaltet werden. Der Plattenträger 21 wird durch die
magnetische Anziehungskraft zwischen dem Elektromagneten 24 und
einem an der Stirnfläche 25 des Plattenträgers 21 angebrachten
Eisenplättchens 26 kraftschlüssig in der Plattenhalterung 22
gehalten und kann bei abgeschaltetem Elektromagneten 24 leicht
abgezogen werden. Der Elektromagnet 24 und das Eisenplättchen 26
bilden in Verbindung mit der Führung 23 eine Komponente einer
Übergabevorrichtung, welche ein von der Steuereinrichtung 200 des
Grundmoduls 3 gesteuertes Festhalten oder Loslösen des
Plattenträgers 21 aus der Plattenhalterung 22 der
Transportvorrichtung, gebildet durch die Bauteile 2, 7 und 7′,
erlaubt.
Die Plattenhalterung 22 ist mittels zweier Bolzen 27 an dem
Transportwagen 2 befestigt, und zwar an dem Erweiterungsmodul 13
zugewandten Ende der Seitenplatte 28 des Transportwagens 2.
Dadurch liegt der Plattenträger 21 vor dem Transportwagen 2 auf
der Fläche 55 der Laufschiene 4 bzw. 4′. Der Plattenträger 21 kann
dadurch in den Erweiterungsmodul 13 eingebracht bzw. eingefahren
werden, ohne daß in diesem eine entsprechende Transportschiene
vorhanden ist.
Der in der Plattenhalterung 22 eingesetzte Plattenträger 21 weist
an seiner Oberseite 47 eine Vertiefung 48 auf, deren Ausmaße etwas
größer als die Außenabmessungen der einzusetzenden
Mikrotestplatten 1 sind. Am Umfang der Vertiefung 48 angebrachte
Blattfedern 56 zentrieren die eingesetzte Mikrotestplatte 1. Die
Vertiefung 48 und die Blattfedern 56 bewirken, daß
Mikrotestplatten 1 unterschiedlicher Außenabmessungen in denselben
Plattenträger 21 eingesetzt werden können.
Das Erweiterungsmodul 13 weist eine drehbare Platte 70 auf, auf
der mehrere Ablageplätze 71, 71 a-71 e mit je einer weiteren
Plattenhalterung 71, 72 a-72 e angeordnet sind. Jede weitere
Plattenhalterung 72 besteht aus einer weiteren U-förmigen Führung
73 und einen Permanentmagneten 74. Die beiden Schenkel 73 a, 73 b
der weiteren Führung 73 sind wiederum in ihrem Anfangsbereich
leicht angeschrägt ausgeführt. Der Permanentmagnet 74 ist im
Querbalken 73 c der weiteren Führung 73 angeordnet.
Zur Ablagerung einer in der Plattenhalterung 22 der
Transportvorrichtung über ihren Plattenträger 21 eingesetzten
Mikrotestplatte 1 wird diese durch den Transportwagen 2 über die
Transportschienen 7 und 7′ in das Erweiterungsmodul 13 derart
eingefahren, daß die Stirnfläche 51 des Plattenträgers 21 an dem
Querbalken 73 c der weiteren Führung 73 anliegt. Der Elektromagnet
24 der Plattenhalterung 22 wird von der Steuereinrichtung 200 des
Grundmoduls 3 abgeschaltet. Der Plattenträger 21 wird aus der
Plattenhalterung 22 durch eine Rückwärtsbewegung des
Transportwagens 2 entlang der Transportschiene 7 bzw. 7′ gelöst.
Die magnetische Anziehungskraft zwischen dem Permanentmagneten 74
und einem an der Stirnfläche 51 des Plattenträgers 21 angebrachten
weiteren Eisenplättchens 52 bewirkt, daß der Plattenträger 21 in
der weiteren Plattenhalterung 72 des Erweiterungsmoduls 13
kraftschlüssig gehalten wird. Die Platte 70 kann nun gedreht
werden, um den nächsten Ablageplatz 71 a in seine Aufnahmestellung
zu bewegen.
Der Entnahmevorgang einer Mikrotestplatte 1 aus einem Ablageplatz
71 des Erweiterungsmoduls 13 und deren Einsetzen in die
Plattenhalterung 22 wird analog durchgeführt. Der Transportwagen 2
wird in der Erweiterungsmodul 13 derart eingefahren, daß die
Stirnfläche 25 des Plattenträgers 21 an dem Querbalken 23 c der
Führung 23 der Plattenhalterung 22 anliegt. Der Elektromagnet 24
wird von der Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3
eingeschaltet. Der Elektromagnet 24 und der Permanentmagnet 74
sind derart aufeinander abgestimmt, daß die Anziehungskraft
zwischen dem Elektromagneten 24 und den Eisenplättchen 26 die
Haltekraft zwischen dem Permanentmagneten 74 und dem
Eisenplättchen 52 deutlich übertrifft. Wird nun der Transportwagen
2 von der weiteren Plattenhalterung 72 wegbewegt, so bleibt der
Plattenträger 21 mit der Plattenhalterung 22 des Transportwagens 2
kraftschlüssig verbunden. Der Plattenträger 21 folgt daher der
Bewegung des Transportwagens 2, wodurch der Plattenträger 21 aus
der weiteren Plattenhalterung 72 des Erweiterungsmoduls 13
entnommen wird.
Der Permanentmagnet 74 und das weitere Eisenplättchen 52 bilden
die zweite Komponente der Übergabevorrichtung. Die von der
Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3 steuerbare
Übergabevorrichtung erlaubt in Verbindung mit Transportwagen 2
besonders einfach die Ablagerung und die Entnahme einer
Mikrotestplatte 1 aus einem Ablageplatz 71 des Erweiterungsmoduls
13.
An der Stirnfläche 49 des Plattenträgers 21 ist eine Kennzahl 50
angebracht, die zur Klassifikation einer Mikrotestplatte 1 dient.
An der Transportschiene 7 des Grundmoduls 3 ist eine weitere
Lesevorrichtung 12 angebracht, die das Kennzeichen 50 auflöst und
diese Information über die Signalleitungen 81 an die
Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3 leitet. Die Kennzahl 50
ist als Strich-Code ausgeführt. Demgemäß ist die weitere
Lesevorrichtung 12 ein Strich-Code Leser. Dies ermöglicht eine
Überwachung jeder Mikrotestplatte 1. Die Kennzahl 50 der jeweils
im Plattenträger 22 des Transportwagens 2 eingesetzten
Mikrotestplatte 1 wird über die Signalleitung 81 an die
Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3 übertragen, welche die der
vorgewählten Behandlung dieser Mikrotestplatte 1 entsprechenden
Befehle an die Steuereinrichtung der Arbeitsmodule sendet. Ferner
ist durch die individuelle Klassifizierung einer Mikrotestplatte 1
eine Gefahr der Vertauschung zweier Mikrotestplatten
ausgeschlossen.
Es ist aber auch möglich, die Mikrotestplatte 1 derart
auszubilden, daß sie ohne Plattenträger 21 direkt in die
Plattenhalterung 22 bzw. 72 eingesetzt werden kann, es ist für den
Fachmann aus den obrigen Ausführungen leicht ersichtlich, mit
welchen Einrichtungen er dann die Mikrotestplatte 1 zu versehen
hat.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß der Erweiterungsmodul
13 eine dem Fachmann bekannte Vorrichtung (nicht gezeigt)
aufweist, die es gestattet, die Mikrotestplatte 1 unter
vorwählbaren Umgebungsbedingungen (wie Temperatur und
Luftfeuchtigkeit) zu inkubieren.
Die aus dem Transportwagen 2 und den Transportschienen 7 und 7′
bestehende Transportvorrichtung ist in den Fig. 2 und 3
dargestellt. Jede der Transportschienen 7 bzw. 7′ besteht jeweils
aus einer Laufschiene 4 bzw. 4′, sowie aus einer Führungsschiene 5
bzw. 5′. Die Transportschienen 7 bzw. 7′ sind untereinander derart
angepaßt, daß eine Transportschiene 7 bzw. 7′ eine lineare
Verlängerung der Transportschiene 7 bzw. 7′ des vorhergehenden
Moduls bildet. Dadurch kann der darauf laufende Transportwagen 2
die Mikrotestplatte 1 aus dem Grundmodul 3 heraus zu den
Arbeitsmodulen 6 a, 6 b, 6 c und 6 d, sowie zu dem Erweiterungsmodul
13 bewegen. Die Plattenhalterung 22 ist über zwei Bolzen 27 mit
der Seitenplatte 28 des Transportwagens 2 verbunden. Die in den
Endbereichen der Seitenplatte 28 angebrachten Laufräder 29 bewegen
sich auf der Lauffläche 30 der Laufschiene 4. Mit der Seitenplatte
28 ist eine Plattform 31 verbunden. Die Plattform 31 ist mit einer
orthogonal zur Transportschiene 7 verlaufenden Führungsnut 33
versehen, in der ein die Achse 34 der Antriebsrolle 35
aufnehmender Führungsblock 34′ verschiebbar geführt ist. Zwischen
Bolzen 32, die auf der Plattform 31 vorgesehen sind, ist eine
Anpreßfeder 36 gespannt. Sie drückt die Antriebsrolle 35 gegen die
Außenfläche 37 der Führungsschiene 5. Das vom Antriebsmotor 38
angetriebene Antriebsrad 39 ist auf der der Antriebsrolle 35
gegenüberliegenden Seite der Führungsschiene 5 auf der Plattform
31 angeordnet. Durch die reibschlüssige Kraftübertragung vom
Antrieb 38 über das Antriebsrad 39 auf die Innenseite 40 der
Führungsschiene 5 wird der Transportwagen entlang der
Transportschienen 7 und 7′ bewegt. Der an der Unterseite der
Plattform 31 angebrachte Antriebsmotor 38 wird über die
Signalleitung 42 von der Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3
gesteuert. Das U-förmige untere Ende der Seitenplatte 28
umschließt den unteren Bereich.
Die Funktionsweise des Gerätes wird im folgenden anhand einiger
ausgewählter Arbeitsschritte eines Testablaufes beschrieben. Die
Mikrotestplatte 1 und die weiteren Mikrotestplatten 1 a-1 e einer
Testserie werden vom Bedienungspersonal in die entsprechenden
Ablageplätze 71 und 71 a bis 71 e des Erweiterungsmoduls 13
eingesetzt. Der Transportwagen 2 wird in das Erweiterungsmodul 13
hineinbewegt. Die Mikrotestplatte 1 wird wie oben beschrieben aus
ihrem Ablageplatz 71 entnommen, in die Plattenhalterung 22 des
Transportwagens 2 eingezogen und über die Transportschiene 7′ der
Arbeitsmodule 6 a bis 6 d zum Grundmodul 3 bewegt. Die in der
Transportschiene 7 des Grundmoduls 3 angeordnete weitere
Lesevorrichtung 12 löst die an der Seitenfläche 49 des
Plattenträgers 21 angebrachte Kennzahl 50 auf und leitet ein
entsprechendes Signal über die Signalleitung 81 zur
Steuereinrichtung 200 des Grundmoduls 3, welche die dem
vorprogrammierten, individuellen Anwendungsprogramm der
Mikrotestplatte 1 entsprechenden Befehle an die Steuereinheiten
der Arbeitsmodule und an den Transportwagen 2 sendet. Die
Mikrotestplatte 1 wird vom Transportwagen 2 zum Arbeitsmodul 6 a
transportiert, in dem die Vertiefungen 1′ der Mikrotestplatte 1
mit dem Substrat versehen werden. Nach der Beendigung dieses
Vorganges wird die Mikrotestplatte 1 vom Transportwagen 2 über die
Transportschienen 7′ der Arbeitsmodule in das Erweiterungsmodul 13
zurückbewegt. Die Mikrotestplatte 1 wird wie oben beschrieben in
ihren Ablageplatz 71 eineführt. Die Platte 70 wird nur solange
gedreht, bis die im Ablageplatz 71 a befindliche Mikrotestplatte 1 a
ihre Entnahmeposition erreicht hat. Diese wird nun ihrer
Plattenhalterung 72 a entnommen und von der Übergabevorrichtung in
die Plattenhalterung 22 des Transportwagens 2 eingesetzt. Die
weitere Behandlung der Mikrotestplatte 1 a sowie der restlichen
Mikrotestplatten 1 b bis 1 e der Testserie wird analog durchgeführt.
Der weitere Testablauf ist dem Fachmann bekannt und wird deshalb
nicht weiter beschrieben. Da nach jedem Arbeitsschritt jede der
Mikrotestplatten 1 und 1 a-1 e in ihrer Plattenhalterung 72 und
72 a-72 e gelagert wird, können nach der Beendigung des gesamten
Testablaufs die Mikrotestplatten vom Bedienungspersonal
gleichzeitig entnommen werden.
Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 4
und 5 dargestellt. Diese zeigen ein Erweiterungsmodul 113 und
einen Transportwagen 102. Der Erweiterungsmodul 113 entspricht dem
in Fig. 1 gezeigten Erweiterungsmodul 13. Er ist nun nicht mehr
als Plattenkarussell (vergleiche Fig. 2) aufgebaut, sondern als
weiterer linear angesetzter Modul, der einen Plattenstapler 170
mit mehreren übereinander angeordneten Ablageplätzen 171 und eine
Transportschiene 7′ aufweist, auf der der Transportwagen 102
verfahrbar ist. Die mit dem Aufbau der Arbeitsmodule 6a bis 6 b
vergleichbare Bauweise des Erweiterungsmoduls 113 hat den Vorteil,
daß dieser nun nicht mehr der letzte Modul des aus dem Grundmodul
3, den Arbeitsmodulen 6 a bis 6 d gebildeten Verbund sein muß. Die
Mikrotestplatten 1 können vielmehr abseits entlang des durch die
Transportschienen 7′ gebildeten Transportweges weggepackt werden.
Dies bewirkt in vorteilhafter Weise, daß der Erweiterungsmodul 113
an beliebiger Stelle an einen Grundmodul 3 oder zwischen
Arbeitsmodule angesetzt werden kann.
Der Transportwagen 102 unterscheidet sich vom Transportwagen 2 des
ersten Ausführungsbeispiels nur in der Plattenhalterung 122.
Anders als bei der Plattenhalterung 22 des Transportwagens 2
(vergleiche Fig. 2) ist der Querbalken 123 c der Führung 123 über
die Bolzen 27 mit der Seitenplatte 28 des Transportwagens 102
verbunden. Die in ihren Anfangsbereichen leicht angeschrägten
Schenkel 123 a und 123 b der Führung 123 weisen je eine
Klemmvorrichtung 124 auf, mit der ein Plattenträger 121 in der
Führung 123 lösbar gehalten werden kann. Jede Klemmeinrichtung 124
besteht je aus einer Kugel 130, die von einer Blattfeder 131 in
eine Aussparung 125 eines Anschlages 133 gedrückt wird. Die
Blattfedern 131 sind jeweils mittels Schrauben 120 in einem
Anschlagblock 134 befestigt. Zum Einsetzen des Plattenträgers 121
in die Plattenhalterung 122 des Transportwagens 102 werden
Führungsrippen 135 des Plattenträgers 121 auf Tragrippen 136 der
Plattenhalterung 122 aufgeschoben. Die Kugeln 130 rasten dabei in
die Ausnehmungen 126 der Tragrippen 136 ein und arretieren so den
Plattenträger 121 in der Plattenhalterung 122 des Transportwagens
102.
Um nun einen Plattenträger 121 samt einer Mikrotestplatte 1 der
Plattenhalterung 122 des Transportwagens 102 entnehmen und in
einen der vertikal übereinanderliegenden Ablageplätze 171 des
Plattenstaplers 170 einbringen zu können, ist eine
Greifvorrichtung 180 vorgesehen, die aus zwei durch einen Steg 185
verbundenen Greifarmen 183 a und 183 b und einer von einem Motor
(nicht gezeigt) angetriebenen Schraubspindel 195 besteht. Die
Greifarme 183 a und 183 b weisen an ihrem Ende je einen
Elektromagneten 184 a bzw. 184 b auf, welche von der
Steuereinrichtung 200 der Grundeinheit 3 über die Signalleitung
181 ein- und ausgeschaltet werden können. Die Schraubspindel 195
wirkt mit einer am Steg 185 befestigten Schraubenmutter 196
zusammen, wodurch die Drehbewegung der Schraubspindel 195 in eine
Verschiebung der Greifarme 183 a, 183 b umgesetzt wird. Die Rückwand
des Plattenstaplers 170 weist zwei Ausnehmungen 190 auf, die es
ermöglichen, die Greifarme 183a, 183 b durch den Plattenstapler 170
hindurch bis zur Plattenhalterung 122 des Transportwagens 102 zu
verschieben. Sobald die Elektromagnete 174 a und 174 b einem am
Plattenträger 121 angebrachten Eisenstreifen 132 erreicht haben,
werden die beiden Elektromagnete von der Steuereinheit 200 des
Grundmoduls 3 eingeschaltet. Die Elektromagnete 174 und die
Klemmeinrichtungen 124 sind derart aufeinander abgestimmt, daß die
Anziehungskraft zwischen den Elektromagneten 174 und dem
Eisenstreifen 132 die Haltekraft der den Plattenträger 121
arretierenden Klemmeinrichtungen 124 deutlich übertrifft. Werden
nun die Greifarme 183 a, 183 b von der Plattenhalterung 122
wegbewegt, so bleibt der Plattenträger 121 mit der
Greifvorrichtung 180 kraftschlüssig verbunden. Der Plattenträger
121 folgt daher bei Drehung der Schraubspindel 195 der
Rückwärtsbewegung der Greifarme 183 a, 183 b und wird dadurch aus
der Plattenhalterung 122 des Transportwagens 102 entnommen.
Die Elektromagnete 174 und der Eisenstreifen 132 bilden in
Verbindung mit den Klemmeinrichtungen 124 der Plattenhalterung 122
und den Ausnehmungen 126 der Tragrippen 136 des Plattenträgers 121
eine Übergabevorrichtung, welche ein von der Steuereinrichtung 200
des Grundmoduls 3 gesteuertes Festhalten oder Loslösen des
Plattenträgers 121 aus der Plattenhalterung 122 des
Transportwagens 102 erlaubt.
Jeder Ablageplatz 171 des Plattenstapels 170 des
Erweiterungsmoduls 113 weist eine weitere Plattenhalterung 172
auf, die aus zwei Führungsnuten 173 a, 173 b und einem
Permanentmagnet 174 besteht. Die beiden Führungsnuten 173 a und
173 b sind ihrem Anfangsbereich leicht angeschrägt ausgeführt, um
das Einführen der Führungsrippen 135 des Plattenträgers 121 zu
erleichtern. Der Permanentmagnet 174 ist an der Rückwand des
Plattenstaplers 170 angeordnet und wird durch die zwei
Ausnehmungen 190 unterbrochen. Die Rückwärtsbewegung der Greifarme
183 a, 183 b durch die Schraubspindel 195 bewirkt, daß die
Führungsrippen 135 des kraftschlüssig verbundenen Plattenträgers
121 entlang der Führungsnuten 173 des Plattenstaplers 170 geführt
werden. Sobald der Eisenstreifen 126 am Permanentmagnet 174
anliegt, werden die Elektromagneten 184 a, 184 b von der
Steuereinrichtung 200 der Grundeinheit 3 abgeschaltet. Der
Plattenträger 121 wird nun im Ablageplatz 171 des Plattenstaplers
170 durch die magnetische Haltekraft zwischen dem
Permanentmagneten 174 und dem Eisenstreifen 126 kraftschlüssig
gehalten. Die Greifarme 183 a, 183 b der Greifvorrichtung 180 werden
nun solange weiterbewegt, bis sie vollständig aus dem
Plattenstapler 170 ausgetreten sind. Dieser kann nun durch nicht
gezeigte, dem Fachmann bekannte Vorrichtungen auf- oder abwärts
bewegt werden, so daß ein weiterer Ablageplatz 171 a zur Aufnahme
einer weiteren Mikrotestplatte zur Verfügung steht.
Soll nun eine Mikrotestplatte 1 aus einem Ablageplatz 171 des
Plattenstaplers 170 entnommen und in die Plattenhalterung 122 des
Transportwagens 102 eingesetzt werden, so werden die Greifarme
183 a, 183 b von der Schraubspindel 195 vorwärts bewegt. Die
Greifarme 183 a, 183 b setzen am Eisenstreifen 126 des
Plattenträgers 121 an und drücken diesen gegen die zwischen dem
Permanentmagneten 174 und dem Eisenstreifen 132 wirkende
Anziehungskraft aus der weiteren Plattenhalterung 172 des
Plattenstaplers 170. Der Entnahmevorgang einer Mikrotestplatte aus
dem Plattenstapler 170 wird bei abgeschalteten Elektromagneten
183 a, 183 b durchgeführt, die Entnahme des Plattenträgers 121 aus
einem Ablageplatz 170 des Plattenstaplers wird allein durch die
Schubwirkung der Greifvorrichtung 180 bewirkt. Die Mikrotestplatte
1 wird nun solange von den Greifarmen 183 a, 183 b in Richtung der
Plattenhalterung 122 des Transportwagens 102 geschoben, bis sich
die Führungsrippen 135 des Plattenträgers 121 auf die Tragrippen
136 der Plattenhalterung 122 aufschieben und bis schließlich der
Plattenträger 121 an den Anschlagblöcken 134 anliegt.
Der Permanentmagnet 174 und der Eisenstreifen 132 bilden in
Verbindung mit der Greifvorrichtung 180 die zweite Komponente der
Übergabevorrichtung. Die von der Steuereinrichtung 200 des
Grundmoduls 3 steuerbare Übergabevorrichtung erlaubt in Verbindung
mit den Transportwagen 102 besonders einfach die Ablagerung und
die Entnahme einer Mikrotestplatte 1 aus einem Ablageplatz 171
eines Erweiterungsmoduls 113.
Die Funktionsweise des aus einem Grundmodul 3, den Arbeitsmodulen
6 a bis 6 d und dem Erweiterungsmodul 113 gebildeten Gerätes ist dem
Fachmann aufgrund der zu dem ersten Ausführungsbeispiel gemachten
Erläuterungen leicht ersichtlich und wird deshalb an dieser Stelle
nicht mehr näher beschrieben.
Vorteilhafterweise kann eine Temperiereinrichtung (nicht gezeigt)
vorgesehen sein, die es erlaubt, die Mikrotestplatten 1 im
Plattenstapler 170 bei einer vorgewählten Temperatur zu lagern.
Claims (19)
1. Gerät zur Substratanalyse in den Vertiefungen (1′) einer
Mikrotestplatte (1), mit einem Grundmodul (3), der eine
Steuereinrichtung (200) aufweist und auf dem eine die
Mikrotestplatte (1) aufnehmende Plattenhalterung (22 bzw. 122)
durch eine von der Steuereinrichtung (200) des Grundmoduls (3)
gesteuerte Transportvorrichtung (2 bzw. 102; 7, 7′)
verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mikrotestplatte (1) von der Transportvorrichtung (2 bzw. 102;
7, 7′) in einen angesetzten Erweiterungsmodul (13 bzw. 113)
einbringbar ist, und daß die Mikrotestplatte (1) durch eine von
der Steuereinrichtung (200) des Grundmoduls (3) gesteuerte
Übergabevorrichtung (24, 26; 52, 74 bzw. 124, 126; 180; 132,
174) der Plattenhalterung (22 bzw. 122) der
Transportvorrichtung (2 bzw. 102; 7, 7′) entnehmbar und in eine
Plattenhalterung (72 bzw. 172) des Erweiterungsmoduls (13 bzw.
113) einsetzbar ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mikrotestplatte (1) in einen Plattenträger (21) eingesetzt ist,
der in der Plattenhalterung (22) durch einen von der
Steuereinrichtung (200) ein- bzw. ausschaltbaren
Elektromagneten (24) und ein mit diesem (24) zusammenwirkendes
Eisenplättchen (26) gehalten wird.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Plattenhalterung (122) ein die Mikrotestplatte (1) tragender
Plattenträger (121) aufgenommen ist und darin durch eine
Klemmvorrichtung (124) und eine mit dieser zusammenwirkende
Ausnehmung (126) gehalten wird.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung (22) derart an der
Transportvorrichtung (2, 7, 7′) angeordnet ist und derart nur
einen Teil der Längserstreckung der Mikrotestplatte (1)
umfassend ausgebildet ist, daß die Mikrotestplatte (1) in der
Endstellung der Transportvorrichtung (2, 7, 7′) in eine an dem
Erweiterungsmodul (13) angebrachte Plattenhalterung (72)
hineinragt und von dieser umfaßt wird.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Erweiterungsmodul (13 bzw. 113) mindestens einen Ablageplatz
(71 bzw. 171) für eine Mikrotestplatte (1) besitzt und daß
jeder Ablageplatz (71 bzw. 171) eine Plattenhalterung (72 bzw.
172) aufweist.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Plattenhalterungen (72, 72 a-72 e bzw. 172) der Ablageplätze
(71, 71 a-71 e bzw. 171, 171 a) des Erweiterungsmoduls (13 bzw.
113) der die Mikrotestplatte (1) tragende Plattenträger (21
bzw. 121) durch einen Permanentmagneten (74 bzw. 174) und ein
mit diesem (74 bzw. 174) zusammenwirkendes Eisenteil (52 bzw.
132) gehalten wird.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraft
des Permanentmagnetes (74) geringer als die des
Elektromagneten (24) in eingeschaltetem Zustand ist.
8. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltekraft des Permanentmagnetes (174) geringer als die
Verschubkraft einer Greifvorrichtung (180) ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß am Plattenträger (21 bzw. 121) eine
Kennzahl (50) angebracht ist.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einer Stelle der
Transportschienen (7, 7′) eine weitere Lesevorrichtung (12)
angebracht ist, welche eine an dem Plattenträger (21 bzw. 121)
angebrachte Kennzahl (50) liest.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kennzahl (50) als Strich-Code und die
weitere Lesevorrichtung (12) als Strich-Code-Leser ausgeführt
sind.
12. Gerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Plattenträger (121) Führungsrippen
(135) aufweist, die mit den Tragrippen (136) der
Plattenhalterung (122) oder den Führungsnuten (173) eines
Plattenstaplers (170) zusammenwirken.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Greifvorrichtung (180) Elektromagnete (184 a, 184 b)
aufweist, welche von der Steuereinrichtung (200) der
Grundeinheit (3) ein- und ausschaltbar sind.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmvorrichtung (124) durch eine von einer Blattfeder
(131) in eine Aussparung (125) eines Anschlages (133)
gedrückten Kugel (130) gebildet wird.
15. Gerät nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet,
daß Greifarme (183 a, 183 b) der Greifvorrichtung (180) durch
eine Schraubspindel (195) verschiebbar sind.
16. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Greifarme (183 a, 183 b) durch
Ausnehmungen (190) eines Plattenstaplers (170) hindurchführbar
und zur Plattenhalterung (122) der Transportvorrichtung (102;
7, 7′) verschiebbar sind.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung (122) derart an der
Transportvorrichtung (102; 7, 7′) angeordnet ist und derart
nur einen Teil der Quererstreckung der Mikrotestplatte (1)
umfassend ausgebildet ist, daß die Mikrotestplatte (1) der
Greifvorrichtung (180) zugänglich ist.
18. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Erweiterungsmodul (13 bzw. 113) einen
Plattenstapler (170) enthält.
19. Gerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Erweiterungsmodul (13 bzw. 113) Vorrichtungen zur Lagerung der
Mikrotestplatte (1) unter vorwählbaren Temperatur- und
Umgebungsbedingungen aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883841961 DE3841961A1 (de) | 1988-12-14 | 1988-12-14 | Geraet zur analyse von physiologischen oder anderen fluessigkeiten in den vertiefungen einer mikrotestplatte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883841961 DE3841961A1 (de) | 1988-12-14 | 1988-12-14 | Geraet zur analyse von physiologischen oder anderen fluessigkeiten in den vertiefungen einer mikrotestplatte |
Publications (1)
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| DE3841961A1 true DE3841961A1 (de) | 1990-06-21 |
Family
ID=6369067
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883841961 Withdrawn DE3841961A1 (de) | 1988-12-14 | 1988-12-14 | Geraet zur analyse von physiologischen oder anderen fluessigkeiten in den vertiefungen einer mikrotestplatte |
Country Status (1)
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