DE3739596A1 - Schraegaufzug, insbesondere material- und/oder personenaufzug - Google Patents
Schraegaufzug, insbesondere material- und/oder personenaufzugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schrägaufzug, insbesondere Material-
und/oder Personenaufzug mit mehreren Teleskopschüssen, welche
Führungsschienen für einen daran verfahrbaren, ein
Lastaufnahmemittel tragenden Schlitten bilden, welcher mittels
Oberrollen und Unterrollen an dem Schienenprofil geführt ist,
wobei am Schlitten eine den Rollenabstand zwischen Oberrolle und
Unterrolle beim Übergang von einer Schiene größeren (kleineren)
Querschnitts auf eine Schiene kleineren (größeren) Querschnitts
verringernde (vergrößernde) Rollenverstellung angeordnet ist.
Für den ausschließlichen Materialtransport ist ein Schrägaufzug
bekannt geworden, an dessen Schlitten Ober- und Unterrollen
angeordnet sind (DE-OS 35 41 836). Der bekannte Schrägaufzug
weist mehrere Teleskopschüsse auf, welche aus leiterartig
verbundenen Schienenprofilen gebildet sind. Die bekannten
Schienenprofile sind etwa U-förmig ausgebildet, also "offene"
Profile, welche im Bereich ihrer zueinander weisenden unteren
Doppelschenkel durch Quergurte verbunden sind. Die Ober- und
Unterrollen führen sich dabei oberhalb und unterhalb des
Oberflansches dieser offenen Profile, so daß beim Übergang von
einem Teleskopschuß auf den folgenden Teleskopschuß vom Schlitten
jeweils eine Flanschdicke überfahren werden muß. Die hieraus
resultierenden Anforderungen an die Schlittenführung sind so
lange beherrschbar, wie das Profil im Bereich der Anlage der
Ober- und Unterrollen sowie ggf. von Seitenrollen (Außen- oder
Innenrollen) keine besondere Profilgebung erfährt, welche den
Übergang von einem Profil zum anderen wesentlich vergrößert. In
diesem Zusammenhang ist unter "besonderer Profilgebung" zu
verstehen, daß die bekannte Schlittenführung nicht mehr
ausreicht, wenn der "Sprung" d.h. also der Übergang von einem
Profil auf das nächstfolgende Profil zu groß wird. Dies kann
beispielsweise bei den vorgenannten "offenen" Profilen gegeben
sein, wenn die Flansche dieser offenen Profile sehr stark
bemessen sind; insbesondere ist die Schlittenführung mit den aus
dem Std. d. T. entnehmbaren Maßnahmen nicht mehr beherrschbar,
wenn es sich um sogenannte "geschlossene", also kastenförmige
Profile handelt.
Bei der Gestaltung von Schrägaufzügen insbesondere für den
Personen- oder ggf. kombinierten Personen- und Materialtransport
wird aus Sicherheitsgründen geschlossenen Hohlprofilen der Vorzug
gegeben, welche teleskopartig ineinandergesteckt und - mit
Ausnahme des letzten, untersten Teleskopschusses - nur im Bereich
ihrer oberen Enden durch eine Quertraverse verbunden sind. Die
Erfindung geht von einem derartigen Schrägaufzug, wie er
Gegenstand der älteren Anmeldung P 36 34 702.7 ist, aus. Bei
einem derartigen Schrägaufzug können die Ober- bzw. Unterrollen
nur an den Ober- bzw. Unterseiten dieser Profile geführt werden,
wobei vom untersten Profil bis zum obersten Profil eine
erhebliche Durchmesserveränderung gegeben ist. Demgemäß ist nach
Maßgabe der älteren deutschen Patentanmeldung P 36 34 702.7 am
Schlitten eine den Rollenabstand zwischen Oberrolle und
Unterrolle beim Übergang von einer Schiene größeren (kleineren)
Querschnitts auf eine Schiene kleineren (größeren) Querschnitts
verringernde (vergrößernde) Rollenverstellung angeordnet. Diese
Rollenverstellung sieht im einzelnen vor, daß bei
unveränderlichem Abstand der Oberrolle(n) zum
Schlittengrundrahmen eine automatische Anpassung der
Unterrolle(n) sowie der Seitenrolle zum jeweils überfahrenen
Schienenprofil erfolgt. Unterrolle(n) und Seitenrolle werden
gemeinsam mittels einer Gasfeder über ein Parallelogrammgelenk
verstellt. Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, die
Rollenverstellung zu verbessern; dabei soll berücksichtigt
werden, daß der Abstand zwischen Oberrolle und Unterrolle
einerseits sowie der Abstand der gegenüberliegenden Seitenrollen
andererseits unabhängig voneinander verstellbar ist. Weiter wird
mit der Erfindung angestrebt, mit Bezug auf die
Abstandsveränderung zwischen Oberrolle und Unterrolle den Andruck
der Rollen unabhängig vom Profildurchmesser gleichmäßig zu
gestalten, d.h. die Andruckkraft von Oberrolle und Unterrolle
soll gleich groß sein, unabhängig davon, ob die vorgenannten
Rollen dem Profil größten Querschnitts oder dem Profil kleinsten
Querschnitts anliegen. Dies konnte mittels der Beaufschlagung des
Parallelogrammgelenks durch die Gasfeder nach der älteren
Patentanmeldung P 36 34 702.7 nicht erreicht werden.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch die Lehre nach
Anspruch 1. Hiernach übt das Schlittenseil über ein
entsprechendes Hebelgestänge einen Andruck auf die Oberrolle und
die Unterrolle aus (wobei in bekannter Weise jeweils vordere und
hintere Rollenpaare zur Anwendung kommen). Es ist ersichtlich,
daß sich der Zug des Schlittenseiles (Lastseiles) über das
Hebelgestänge auf die Unterrolle bzw. Oberrolle überträgt, d.h.
der Anpreßdruck dieser Rollen bleibt gleich, unabhängig davon,
ob der Schlitten an einem Profil großen oder kleinen Querschnitts
verfährt. Bekanntlich muß die Rollenführung um so exakter sein,
je stärker der Schlitten belastet ist, weil bei relativ steil
stehendem Schrägaufzug auf den Schlitten ein starkes Kippmoment
entgegen der Zugrichtung des Lastseiles ausgeübt wird. Hier liegt
ein besonderer Vorteil darin, daß eine unmittelbare Beziehung
zwischen der Belastung des Schlittens (und damit zwangsläufig der
Belastung des Lastseiles) und dem Andruck der Ober- bzw.
Unterrolle gegeben ist, d.h., je stärker der Schlitten belastet
ist, desto höher ist der Andruck der Ober- bzw. Unterrolle und
damit desto sicherer ist die Führung des Schlittens am
Schienenprofil des Schrägaufzuges - wieder unabhängig davon, ob
es sich um ein Profil größeren oder kleineren Querschnittes
handelt. Dies gilt - wie vorerwähnt - für die Führung der Ober-
bzw. Unterrolle am Schlitten; weniger für die Seitenrollen, weil
diese durch die zusätzliche Belastung nur geringfügig stärker
belastet werden. Es ist deshalb von besonderem Vorteil, daß sich
der Zug des Schlittenseils ausschließlich auf den Andruck der
Ober- und Unterrolle auswirkt, nicht jedoch zusätzlich auf den
Andruck der Seitenrolle. Insofern liegt eine vorteilhaftere
Ausgestaltung der Grundüberlegung nach der Anmeldung P 36 34
702.7 vor.
Weitere Merkmale der Erfindung sind durch die Unteransprüche
gekennzeichnet.
Der Zug des Lastseiles wird über das Hebelgestänge auf einen
vorderen und einen hinteren Lagerbalken übertragen, an dessen
freien Enden die die Doppelrollen tragenden Schwingen angeordnet
sind. Die Erfindung ist gemäß Anspruch 5 im einzelnen so
verwirklicht, daß das Lastseil an einer drehbaren Zugachse
angreift, die ihrerseits einen drehfest mit ihr verbundenen Hebel
aufweist, an dem drehbar eine Zuglasche angeordnet ist, die mit
ihrem anderen (unteren) Ende drehbar mit einem Waagebalken
verbunden ist, welcher über zwischengeschaltete weitere
Zuglaschen die unteren Enden des vorderen und des hinteren
Lagerbalkens miteinander verbindet. Die freien Enden des
Waagebalkens sind somit über eine weitere Zuglasche drehbar mit
dem unteren Ende des vorderen Lagerbalkens bzw. des hinteren
Lagerbalkens drehbar verbunden. Dies bedeutet, daß bei Belastung
des Lastseiles die unteren Enden des Lagerbalkens gegeneinander
gezogen werden, d.h., der Rollenabstand der Unterrollen
verringert sich bei abnehmendem Profilquerschnitt, während sich
der Rollenabstand der Oberrollen gleichzeitig vergrößert. Dies
hat zur Folge, daß die die Last tragenden Oberrollen mit
zunehmend kleinerem Profilquerschnitt mit größerem Abstand dem
Profil von oben her aufliegen (Anspruch 7). Hierzu ist es
zweckmäßig, den Lagerbalken im Bereich seiner Längsmitte an einem
Längsträger des Schlittengrundrahmens drehbar zu lagern (Anspruch
6).
Wie vorerwähnt, wirkt das Lastseil hinsichtlich der
Rollenverstellung ausschließlich auf die Oberrolle bzw. die
Unterrolle; Anspruch 9 vermittelt sinngemäß die Lehre, die
Seitenrollen mittels einer Gasfeder und eines entsprechenden
Hebelgestänges unabhängig von der Zugkraft des Lastseiles gegen
die Außenflächen des Schienenprofils selbsttätig elastisch
anzupressen.
Bei einem Bruch des Lastseiles ist keine definierte Führung der
Ober- bzw. Unterrolle am Schienenprofil mehr gegeben; Anspruch 10
vermittelt sinngemäß die Lehre, die in bekannter Weise verwendete
Exzenterbremse zwischen zwei Längsträgern des
Schlittengrundrahmens so anzuordnen, daß sie mittels einer
Gasfeder beaufschlagbar ist, welche über ein zwischengeschaltetes
Zugseil auf die drehfest mit der Zugachse verbundene
Exzenterbremse ständig ein entgegen der Zugrichtung des
Lastseiles gerichtetes Moment ausübt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispie
les näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht eines Schrägaufzuges
Fig. 2 eine Seitenansicht des Schlittens mit der Rollenver
stellung in vergrößertem Maßstab gemäß Pfeilrichtung
II nach Fig. 1
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Schlittengrundrahmen in
vergrößertem Maßstab gemäß Pfeilrichtung III nach Fig.
2
Fig. 4A eine Ansicht in Pfeilrichtung IV gemäß Fig. 2, wobei
die Rollenverstellung für die Seitenrollen fortge
lassen wurde
Fig. 4B eine Ansicht in Pfeilrichtung IV gemäß Fig. 2 unter
ausschließlicher Darstellung der Rollenverstellung für
die Seitenrollen
In der Fig. 1 ist mit 7 ein Schrägaufzug bezeichnet, welcher aus
mehreren teleskopierbaren Schienen 1-6 besteht, die auf einem
Fahrgestell 8 abgestützt sind. Mit 9 ist ein Lastaufnahmemittel
bezeichnet, welches an einem strichpunktiert dargestellten
Schlitten 18 abgestützt ist.
In der Fig. 2 ist in der Seitenansicht der allgemein mit 10
dargestellte Schlitten mit dem strichpunktiert angedeuteten
Lastaufnahmemittel 9 dargestellt. Der Schlitten 10 weist einen
Schlittengrundrahmen 21 auf (s. Fig. 3) der aus mehreren
Längsträgern 27, 33 und 38 sowie Querträgern 39 und 40 und
Vertikalstützen 41 gebildet ist. Die allgemein mit 14 bezeichnete
Rollenverstellung erfolgt über ein Hebelgestänge 16, das im
folgenden erläutert wird:.
Die in Pfeilrichtung 18 wirkende Zugkraft der beiden Lastseile 15
und 15′ wird über die mit 37 bezeichneten Zughebel, welche
drehfest mit der Zugachse 22 verbunden sind, auf die Zugachse 22
übertragen. Die Drehbewegung der Zugachse 22 wird weiter über den
ebenfalls drehfest mit der Zugachse 22 verbundenen Hebel 23 auf
die Doppellasche 24 übertragen (die Bewegung des Hebelgestänges
ist in der Fig. 2 durch entsprechende Pfeile verdeutlicht); der
Zug in der Doppellasche 24 überträgt sich auf den Waagebalken 25,
an dem drehbar die mit 26 bezeichneten Doppellaschen angeordnet
sind. Das freie Ende der Doppellaschen 26 ist über das Lager 42
mit dem unteren freien Ende jeweils eines vorderen und eines
hinteren Lagerbalkens 17 verbunden, so daß diese Enden der
Lagerbalken 17 bei Belastung des Lastseiles 15, 15′ gegeneinander
gezogen werden. Da am unteren und am oberen Ende jedes der beiden
Lagerbalken 17, 17′ im Drehlager 19 die Doppelrollen (Oberrollen
11 und Unterrollen 12) über eine Schwinge 20 gelagert sind,
werden Oberrollen 11 und Unterrollen 12 bei Belastung der
Lastseile 15 und 15′ gegeneinander und damit gegen das
Schienenprofil 13 gezogen, so daß sich, wie in der Fig. 2
dargestellt, an der Schiene 4 der Abstand a einstellt.
Die Lagerbalken 17 und 17′ sind im Bereich ihrer Längsmitte in
Lagern 28 eines Längsträgers 27 des Schlittengrundrahmens 21 im
Abstand c gelagert. Es ist ersichtlich, daß bei geringer
werdenden Abstand a, d.h. bei zunehmend kleinerem
Profilquerschnitt der Abstand b zwischen den Oberrollen 11 größer
und der Abstand b′ zwischen den Unterrollen 12 geringer wird.
Aus der Fig. 4 ist entnehmbar, daß die am Lagerbalken 17 bzw. 17′
angeordneten Drehlager 19 vom Lagerbalken 17 bzw. 17′ in Richtung
auf die Schlittenlängsmitte vorspringen, so daß die in den
Schwingen 20 gelagerten Oberrollen 11 bzw. Unterrollen 12 dem
Schienenprofil 13 einwandfrei anliegen.
Es versteht sich, daß das vorbeschriebene Hebelgestänge 16 der
Rollenverstellung 14 symmetrisch zur Schlittenlängsmitte
angeordnet ist.
Das aus den Fig. 3 und 4B erkennbare Hebelgestänge 31 für die
Verstellung der Seitenrollen 29 wird wie folgt erläutert:
Am Querträger 39 des Schlittengrundrahmens 21 ist im Drehlager 43
eine Gasfeder 30 angeschlossen, welche auf einen mit 44
bezeichneten zweiarmigen Hebel wirkt, der über eine Stützkonsole
45 am Querträger 39 abgestützt ist. An den freien Enden des
zweiarmigen Hebels 44 angeordnete Zugstangen 46 und 47 übertragen
den Druck der Gasfeder 30 über Hebel 48 und mit diesen drehfest
verbundene Schwenkachsen 49 auf Winkelhebel 50, an denen die
Seitenrollen 29 gelagert sind, so daß sie mittels der Gasfeder 30
gegen die Außenfläche 32 des Schienenprofils im Sinne einer
Abstandsveränderung des Abstandes d anpreßbar sind.
In der Fig. 3 ist zwischen zwei Längsträgern 33 des
Schlittengrundrahmens 21 eine in der dargestellten Pfeilrichtung
beaufschlagte Gasfeder 34 dargestellt, die mittels eines
Zugseiles 35 einen ständigen Zug auf die Exzenterbremse 36
ausübt. Zu diesem Zweck umschlingt das Zugseil 35 mehrfach die
Zugachse 22 und ist an dieser festgelegt. Beim Bruch des
Lastseiles 15, 15′ fährt somit aktiv die Exzenterbremse ein; die
Unterrollen 12 werden dabei sofort gegen die Unterseite des
Schienenprofils gepreßt und das Schienenprofil zwischen
Exzenterbremse 36 und Unterrolle 12 reibungsschlüssig gehalten.
Bezugszeichenliste:
1 Schiene
2 Schiene
3 Schiene
4 Schiene
5 Schiene
6 Schiene
7 Schräfaufzug
8 Fahrgestellt
9 Lastaufnahmemittel
10 Schlitten
11 Oberrollen
12 Unterrollen
13 Schienenprofil
14 Rollenverstellung
15 Lastseil
15′ Lastseil
16 Hebelgestänge
17 Lagerbalken
17′ Lagerbalken
18 Pfeil in Aufzugsrichtung
19 Drehlager am Lagerbalken
20 Schwinge
21 Schlittengrundrahmen
22 Zugachse
23 Hebel
24 Doppellasche
25 Waagebalken
26 Doppellasche
27 Längsträger
28 Lager der Lagerbalken
29 Seitenrollen
30 Gasfeder
31 Hebelgestänge
32 Außenfläche des Schienenprofils
33 Längsträger am Schlittengrundrahmen
34 Gasfeder
35 Zugseil
36 Exzenterbremse
37 Zughebel
38 Längsträger
39 Querträger
40 Querträger
41 Vertikalstützen
42 Lager
43 Drehlager
44 Hebel
45 Stützkonsole
46 Zugstange
47 Zugstange
48 Hebel
49 Schwenkachsen
50 Winkelhebel
a Rollenabstand
b Rollenabstand
b′ Rollenabstand
c Abstand der Lager der Lagerbalken
d Abstand der Seitenrollen
2 Schiene
3 Schiene
4 Schiene
5 Schiene
6 Schiene
7 Schräfaufzug
8 Fahrgestellt
9 Lastaufnahmemittel
10 Schlitten
11 Oberrollen
12 Unterrollen
13 Schienenprofil
14 Rollenverstellung
15 Lastseil
15′ Lastseil
16 Hebelgestänge
17 Lagerbalken
17′ Lagerbalken
18 Pfeil in Aufzugsrichtung
19 Drehlager am Lagerbalken
20 Schwinge
21 Schlittengrundrahmen
22 Zugachse
23 Hebel
24 Doppellasche
25 Waagebalken
26 Doppellasche
27 Längsträger
28 Lager der Lagerbalken
29 Seitenrollen
30 Gasfeder
31 Hebelgestänge
32 Außenfläche des Schienenprofils
33 Längsträger am Schlittengrundrahmen
34 Gasfeder
35 Zugseil
36 Exzenterbremse
37 Zughebel
38 Längsträger
39 Querträger
40 Querträger
41 Vertikalstützen
42 Lager
43 Drehlager
44 Hebel
45 Stützkonsole
46 Zugstange
47 Zugstange
48 Hebel
49 Schwenkachsen
50 Winkelhebel
a Rollenabstand
b Rollenabstand
b′ Rollenabstand
c Abstand der Lager der Lagerbalken
d Abstand der Seitenrollen
Claims (10)
1. Schrägaufzug (7), insbesondere Material- und/oder
Personenaufzug mit mehreren Teleskopschüssen, welche
Führungsschienen (z.B. Schienen 1-6) für einen daran
verfahrbaren, ein Lastaufnahmemittel (9) tragenden Schlitten
(10) bilden, welcher mittels Oberrollen (11) und Unterrollen
(12) an dem Schienenprofil (13) geführt ist, wobei am
Schlitten (10) eine den Rollenabstand (a) zwischen Oberrolle
(11) und Unterrolle (12) beim Übergang von einer Schiene
(z.b. 6-1 bzw. 1-6) größeren (kleineren) Querschnitts auf
eine Schiene kleineren (größeren) Querschnitts verringernde
(vergrößernde) Rollenverstellung (14) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenverstellung (14)
mittels eines zwischen dem Schlittenseil (Lastseil 15, 15′)
und der (den) Oberrolle(n) (11) und/oder Unterrolle(n) (12)
angeordneten Hebelgestänges (16) erfolgt.
2. Schrägaufzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Oberrolle(n) (11) und Unterrolle(n) (12) an einem
gemeinsamen, schwenkbaren Lagerbalken (17, 17′) gelagert
sind.
3. Schrägaufzug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß - jeweils in Aufzugsrichtung (Pfeil 18) gesehen - die
Oberrolle(n) (11) und die Unterrolle(n) (12) einerseits und
die hintere(n) Oberrolle(n) (11) und die hintere(n)
Unterrolle(n) (12) andererseits jeweils an einem
schwenkbaren Lagerbalken (17, 17′) gelagert sind.
4. Schrägaufzug nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Enden der Lager
balken (17, 17′) das Achslager (19) für eine Doppelrollen
(11 bzw. 12) tragende Schwinge (20) angeordnet ist.
5. Schrägaufzug nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß an der drehbar im
Schlittengrundrahmen (21) gelagerten Zugachse (22) drehfest
ein Hebel (23) angeordnet ist, welcher drehbar an einem Ende
einer Zuglasche (Doppellasche 24) angeordnet ist, die
ihrerseits mit ihrem anderen (unteren) Ende drehbar mit
einem Waagebalken (25) verbunden ist, welcher - ggf. über
zwischengeschaltete weitere Zuglaschen (Doppellaschen 26) -
die unteren Enden des vorderen und des hinteren Lagerbalkens
(17, 17′) miteinander verbindet.
6. Schrägaufzug nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerbalken (17, 17′) im
Bereich seiner Längsmitte an einem Längsträger (27) des
Schlittengrundrahmens (21) drehbar gelagert (Lager 28) ist.
7. Schrägaufzug nach einem der Ansprüche 1-6, gekennzeichnet
durch eine Bemessung des Hebels (23), der Zuglasche
(Doppellasche 24), des Waagebalkens (25), der ggf.
zwischengeschalteten weiteren Zuglaschen (Doppellaschen 26)
und des Abstandes (c) der Lager (28) der Lagerbalken (17,
17′) am Längsträger (27) des Schlittengrundrahmens (21)
derart, daß der Rollenabstand (b) der vorderen und hinteren
Oberrolle(n) (11) größer ist als der Rollenabstand (b′) der
vorderen und hinteren Unterrolle(n) (12).
8. Schrägaufzug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die
Verwendung von zwei Lastseilen (15, 15′).
9. Schrägaufzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand (d) der gegenüberliegenden Seitenrollen (29)
durch ein mittels einer Gasfeder (30) ständig
beaufschlagtes, ausschließlich die gegenüberliegenden
Seitenrollen (29) verbindendes Hebelgestänge (31) im Sinne
einer ständig wirkenden Anpreßkraft an die Außenflächen (32)
der Schienenprofile (13) selbsttätig elastisch veränderbar
ist.
10. Schrägaufzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen zwei Längsträgern (33) des Schlittengrundrahmens
(21) eine Gasfeder (34) angeordnet ist, welche über ein
zwischengeschaltetes Zugseil (35) auf die drehbar im
Schlittengrundrahmen (21) gelagerte, drehfest mit einer
Exzenterbremse (36) verbundenen Zugachse (22) ständig ein
entgegen der Zugrichtung des Lastseiles (15, 15′)
gerichtetes Moment ausübt.
Priority Applications (6)
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
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ID=6341028
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1175838B (de) * | 1960-02-25 | 1964-08-13 | Boeger & Co Stahlbau K G | Fahrbarer und umklappbarer Bauaufzug |
| US3891062A (en) * | 1974-01-07 | 1975-06-24 | Georges Geneste | Telescopic lift for construction works |
| DE3625876A1 (de) * | 1985-09-02 | 1987-03-05 | Francesco Bono | Auf einem fahrzeug fahrbarer lastenaufzug mit gleisartigem teleskopausleger |
-
1987
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-
1988
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-
1992
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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