DE3738670C2 - Leitfähigkeitsmodulierter MOSFET - Google Patents
Leitfähigkeitsmodulierter MOSFETInfo
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Classifications
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- Insulated Gate Type Field-Effect Transistor (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine leitfähigkeitsmodulierte
Vertikal-MOSFET-Einrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Eine solche Einrichtung ist aus IEEE Electron
Divice Letters, Vol. EDL-6, 1985, S. 224-226, bekannt.
In dieser Druckschrift sind Transistoren mit durch
Protonenimplantation isoliertem Gate beschrieben, die
kürzere Ein- und Ausschaltzeiten aufweisen, wobei die
Protonenbereichsschicht direkt auf der Anodenschicht
ausgebildet ist.
Aus JP-61-216 363 A ist ein leitfähigkeitsmodulierter MOSFET
bekannt, bei dem zur Verminderung der Ausschaltzeit ein
N+-Bereich in Form einer Insel in Nachbarschaft zur
Grenzfläche zwischen einem Drainbereich und einem
Anodenbereich und gegenüber mehreren P-leitenden Bereichen,
die an der Oberfläche des Drainbereichs angeordnet sind,
ausgebildet ist.
Die US-PS 42 59 683 beschreibt eine schnellschaltende
Halbleitervorrichtung mit einem Bereich verminderter
Ladungsträgerlebensdauer, der innerhalb der Vorrichtung dort
angeordnet ist, wo beim Ausschalten der Vorrichtung die
meisten Ladungsträgerrekombinationen auftreten. Dieser
Bereich verminderter Ladungsträgerlebensdauer ruft eine
schnelle Ladungsträgerrekombination beim Ausschalten hervor,
wodurch die Schaltgeschwindigkeit entsprechend gesteigert
wird.
Die US-PS 46 20 211 beschreibt eine Halbleitervorrichtung
mit isoliertem Gate, bei der eine Rekombinationsschicht nahe
dem pn-Übergang zwischen Source- und Kanalbereichen liegt.
Die Rekombinationsschicht, die durch Einführen einer großen
Zahl von Kristallgitterfehlern in die Zone um den
pn-Übergang zwischen Source- und Kanalbereich ausgebildet
wird, hat einen nachteiligen Einfluß auf das
Betriebsverhalten des leitfähigkeitsmodulierten MOSFET,
vergrößert die Gate-Schwellenspannung und führt zu großen
Schwankungen der Gate-Schwellenspannung bei der Herstellung,
steigert den Widerstand des Kanalbereichs, vermindert den
sogenannten "latchup" und erhöht den Widerstand der
n-Basisschicht.
Ein weiteres bekanntes Beispiel einer leitfähigkeitsmodulierten MOSFET-Einrichtung
das in der US-PS 43 64 073
offenbart ist, zeigt Fig. 9 dieser Anmeldung. Gemäß Fig.
9 enthält sie
einen
p⁺-Anodenbereich 21 zur Zuführung zu injizierender
Löcher und einen n-Basisbereich 22, der virtuell als
Drain dient. Zwischen dem Anodenbereich 21 und dem
n-Basisbereich 22 ist eine n⁺-Pufferschicht 23
ausgebildet, mit der der Wirkungsgrad der
Löcherinjektion gesteuert wird.
In der Oberseite des n-Basisbereichs 22 sind wenigstens
ein p-Kanalbereich 26 und ein n⁺-Sourcebereich 27 durch
eine Diffusionsselbstausrichttechnik (DSA-Technik)
ausgebildet. Ein isoliertes Gate ist auf der Oberseite
des Kanalbereichs 26 zwischen dem n⁺-Sourcebereich 27
und dem n-Basisbereich 22 ausgebildet. Das isolierte
Gate enthält einen Gateisolationsoxydfilm 28 auf der
Halbleiteroberfläche und eine Gateelektrode 29 auf dem
Oxydfilm 28.
Eine Sourceelektrode 33 ist mit dem Sourcebereich 27 und
dem Kanalbereich 26 verbunden, und eine Anodenelektrode
34 ist auf der Unterseite des Anodenbereiches 21
ausgebildet.
Die Zuführung einer erforderlichen positiven Spannung
zur Anodenelektrode 34 und einer Gatespannung oberhalb
einer Schwellenspannung zur Gateelektrode 29 ändert
einen Kanalabschnitt 26a, der eine Oberflächenschicht
des Kanalbereichs 26 gerade unterhalb der Gateelektrode
29 ist, in einen leitfähigen Zustand, in welchem
Elektronen von dem n⁺-Sourcebereich 27 durch diesen
Kanalabschnitt 26a in den n-Basisbereich 22 fließen.
Andererseits werden eine große Anzahl von Löchern
(Minoritätsträger) von dem p⁺-Anodenbereich 21 in den
n-Basisbereich 22 injiziert. Die Pufferschicht 23
steuert den Wirkungsgrad dieser Löcherinjektion.
Im n-Basisbereich 22 verschwindet ein Teil der
injizierten Löcher durch Rekombination mit Elektronen,
die durch den Kanalabschnitt 26a zugeführt werden,
jedoch strömt ein anderer Teil der Löcher in den
Kanalbereich 26 und erreicht die Sourceelektrode 33.
Dennoch sammelt sich eine große Anzahl von Trägern in
dem n-Basisbereich 22, so daß die Leitfähigkeit
moduliert oder gesteigert wird und der
Durchlaßwiderstand dramatisch sinkt.
Dieser leitfähigkeitsmodulierte MOSFET ist durch einen
sehr niedrigen Durchlaßwiderstand und eine hohe
Durchbruchsspannung gekennzeichnet.
In dem leitfähigkeitsmodulierten MOSFET werden jedoch
ein parasitärer pnp-Transistor Q₁ und ein parasitärer
npn-Transistor Q₂ gebildet, die miteinander verbunden
sind, um einen pnpn-Thyristor zu bilden, wie in der in
Fig. 10 dargestellten Äquivalenzschaltung gezeigt ist.
Ein Widerstand Rb ist ein Basiswiderstand des
Transistors Q₂, der in dem Kanalbereich 26 erzeugt wird.
In diesem Aufbau wird ein Spannungsabfall Ib · Rb über
dem Widerstand Rb durch einen Strom Ib aufgrund der
Löcher erzeugt, die von dem p⁺-Anodenbereich 21
äquivalent dem Emitter Q₁ injiziert werden und den
Kanalbereich 26 äquivalent dem Kollektor Q₁
erreichen. Wenn dieser Spannungsabfall eine
Basisschwellenspannung (0,6 V) von Q₂ überschreitet,
dann wird der Transistor Q₂ eingeschaltet und vergrößert
seinen Kollektorstrom, d. h. den Basisstrom des
Transistors Q₁. Der Strom Ib, der der Kollektorstrom von
Q₁ ist, wird daher größer, und der Basisstrom von Q₂
wird ebenfalls größer. Auf diese Weise wird eine
Rückkopplungsschleife gebildet, und die Vorrichtung geht
in einen verriegelten Zustand über, der nur durch ein
Abschalten der Versorgungsspannung gelöscht werden kann.
Um eine solche Verriegelung zu verhindern, ist es
wichtig, den Widerstand Rb, der im Kanalbereich 26
gebildet wird, und den durch Rb fließenden Strom Ib zu
vermindern.
Bei konventionellen leitfähigkeitsmodulierten MOSFETs
ist daher der Wirkungsgrad der Löcherinjektion durch
Ausbildung der n⁺-Pufferschicht 23 benachbart zum
p⁺-Anodenbereich vermindert, oder die Stromverstärkungen
der parasitären Transistoren Q₁ und Q₂ werden durch
Einführung eines Lebensdauertöters in ein Substrat durch
Golddiffusion oder Bestrahlung mit Elektronen
herabgesetzt.
Es ist jedoch nicht möglich, den Durchlaßwiderstand
ausreichend zu vermindern, wenn der
Löcherinjektionswirkungsgrad herabgesetzt wird, und der
Lebensdauertöter wird daher über das gesamte Substrat
verteilt, so daß daraus die Tendenz erwächst, daß das
Gesamtbetriebsverhalten des MOSFET beeinträchtigt wird,
und es wird schwierig, die Gateschwellenspannung im
Fabrikationsvorgang auf einen vorbestimmten Wert zu
bringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung der eingangs genannten Art anzugeben,
die ein gesteigertes Widerstandsverhalten gegen
Verriegelung und einen ausreichend niedrigen
Durchlaßwiderstand aufweist und die in einem
Fabrikationsvorgang hoher Ausbeute hergestellt werden
kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
In den dargestellten Ausführungsformen
der Erfindung ist der erste Leitfähigkeitstyp der p-Typ
und der zweite Leitfähigkeitstyp der n-Typ.
Der Leitfähigkeitsmodulationsbereich wird auf dem
Hochkonzentrationsbereich ausgebildet, um eine
Leitfähigkeitsmodulation aufgrund von Minoritätsträgern
zu erfahren, die von dem Hochkonzentrationsbereich
injiziert werden, und um die Rekombination der
Minoritätsträger mit Majoritätsträgern zu verbessern.
Die erste Basisschicht wird auf dem
Leitfähigkeitsmodulationsbereich ausgebildet und dient
faktisch als Drain. Der Kanalbereich wird in einer
Oberfläche der ersten Basisschicht ausgebildet, und der
Sourcebereich wird im Kanalbereich ausgebildet. Die
Gateelektrode wird auf dem Kanalbereich ausgebildet, der
zwischen dem Sourcebereich und der ersten Basisschicht
liegt, jedoch ist die Gateelektrode von der
Halbleiteroberfläche durch eine Gateisolationsschicht
isoliert, die zwischen der Gateelektrode und der
Halbleiteroberfläche angeordnet ist.
Der
Leitfähigkeitsmodulationsbereich enthält eine zweite
Basisschicht vom zweiten Leitfähigkeitstyp, die auf dem
Hochkonzentrationsbereich ausgebildet ist, um die
Minoritätsträger aufzunehmen, die von dem
Hochkonzentrationsbereich injiziert werden, und eine
Rekombinationsschicht, beispielsweise eine n-dotierte
polykristalline Siliciumschicht, die auf der zweiten
Basisschicht ausgebildet ist, um die Injektion von
Minoritätsträgern in die erste Basisschicht zu
behindern.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung nach
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 2A bis 2H Darstellungen eines Verfahrens zum
Herstellen der Einrichtung nach Fig. 1;
Fig. 2I und 2J Darstellungen von Siliciumplättchen, die
jeweils anstelle eines Siliciumplättchens W₂
nach Fig. 2A verwendet werden können;
Fig. 3 ein Äquivalenzschaltbild der Einrichtung nach
Fig. 1 zur Erläuterung der inneren Verbindung
von parasitären Transistoren, die in der
Einrichtung ausgebildet werden;
Fig. 4A und 4B graphische Darstellungen der
Verunreinigungskonzentrationsverteilung und der
elektrischen Feldverteilung in der Einrichtung
nach Fig. 1;
Fig. 5 einen Vertikalschnitt durch eine
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung nach
einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 ein Äquivalenzschaltbild der Einrichtung nach
Fig. 5;
Fig. 7A und B graphische Darstellungen der
Verunreinigungskonzentrationsverteilung und der
elektrischen Feldstärkeverteilung längs einer
Linie VII-VII von Fig. 5;
Fig. 8A und 8B graphische Darstellungen einer
Verunreinigungskonzentrationsverteilung und
einer elektrischen Feldverteilung längs einer
Linie VIII-VIII von Fig. 5;
Fig. 9 einen Vertikalschnitt durch eine konventionelle
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung, und
Fig. 10 ein Ersatzschaltbild der Einrichtung nach Fig.
9.
Eine erste Ausführungsform der Erfindung wird
anschließend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4B
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den Aufbau einer leitfähigkeitsmodulierten
MOSFET-Einrichtung der ersten Ausführungsform. Die
Einrichtung nach Fig. 1 enthält eine p⁺-Anodenschicht
(eine Schicht hoher Verunreinigungskonzentration) 1, die
als eine Löcherquelle dient, und eine zweite
Basisschicht 2 vom n-Typ, die auf der p⁺-Anodenschicht 1
ausgebildet ist. Die Leitfähigkeit der zweiten
Basisschicht 2 wird durch Löcher (Minoritätsträger)
moduliert, die von der p⁺-Anodenschicht 1 injiziert
werden. Die Einrichtung enthält weiterhin eine erste
Basisschicht 4 vom n-Typ, die oberhalb der zweiten
Basisschicht 2 ausgebildet ist. Die erste n-Basisschicht
4 dient im Betrieb als Drain. Um den Durchlaßwiderstand
zu verringern, ist die Verunreinigungskonzentration der
ersten n-Basisschicht 4 höher als die der zweiten
n-Basisschicht 2, und die Dicke der ersten
n-Basisschicht 4 ist so klein wie möglich.
Zwischen der zweiten n-Basisschicht 2 und der ersten
n-Basisschicht 4 ist eine Rekombinationsschicht 3
ausgebildet, um die Löcherinjektion in die erste
n-Basisschicht 4 zu behindern. Bei dieser
Ausführungsform wird eine polykristalline
n*-Siliciumschicht als Rekombinationsschicht 3
verwendet. Das polykristalline Silicium hat eine große
Anzahl von Fallen an den Korngrenzen. Löcher
rekombinieren daher in der Rekombinationsschicht 3 aus
polykristallinem n*-Silicium sehr schnell.
Es ist wünschenswert, die Dicke der
Rekombinationsschicht 3 zu vermindern, um den
Durchlaßwiderstand herabzusetzen. Es ist jedoch
notwendig, die Dicke der Rekombinationsschicht gleich
oder größer als etwa 100 Å zu machen, um einen
Tunneleffekt von Löchern zu verhindern und eine wirksame
Rekombination von Löchern sicherzustellen.
Anstelle der polykristallinen Siliciumschicht kann auch
als Rekombinationsschicht 3 eine ionenimplantierte
Kristallbeschädigungsschicht verwendet werden, die man
durch Bombardierung mit Ionen, beispielsweise O⁺, Si⁺
und N⁺ erhält, die eine niedrige Diffusionsrate haben
und dazu neigen, Fallen im Kristallgitter des
Trägermaterials hervorzurufen.
Die Einrichtung nach Fig. 1 enthält weiterhin wenigstens
eine Gruppe aus einem p⁺-Wellbereich 5 zur Herabsetzung
eines Basiswiderstandes Rb eines parasitären
Transistors, einem p-Kanalbereich 6 und einem
n⁺-Sourcebereich 7. Diese Bereiche 5, 6 und 7 werden in
einem oberen Abschnitt der ersten n-Basisschicht 4
ausgebildet, und eine Oberseite der ersten
n-Basisschicht 4 wird selektiv durch diese Bereiche 5, 6
und 7 besetzt. Eine Gateelektrode 9 ist oberhalb des
Kanalbereiches 6 zwischen dem Sourcebereich 7 und dem
ersten n-Basisbereich 4 ausgebildet und von dem
Kanalbereich 6 durch eine Gateoxydschicht 8 isoliert.
Weiterhin sind ein p⁺-Schutzring 10, ein Feldoxydfilm 11
und ein zwischenliegender Isolierfilm 12 durch
Niederschlag von PSG ausgebildet. Eine obere
Sourceelektrode 13 ist mit dem Kanalbereich 6 durch den
n⁺-Sourcebereich 7 und den p⁺-Wellbereich 5 verbunden.
Eine untere Anodenelektrode 14 ist an der Unterseite der
Anodenschicht 1 ausgebildet.
Die Fig. 2A bis 2H zeigen ein Beispiel eines Verfahrens
zum Herstellen der Halbleitereinrichtung nach Fig. 1.
In einem in Fig. 2A gezeigten Schritt wird ein
(100)-orientiertes Siliciumplättchen W₂, das eine
spezifische Leitfähigkeit von 100 Ωcm und eine Dicke von
200 µm hat, hergestellt. Ein Teil des
Siliciumplättchens W₂ wird die zweite n-Basisschicht 2.
Sodann wird die p⁺-Anodenschicht 1 durch Diffusion in
der Unterseite des Siliciumplättchens W₂ so hergestellt,
daß die p⁺-Anodenschicht 1 eine Oberflächenkonzentration
von 1 × 10²⁰ cm-3 und eine Tiefe von etwa 10 µm hat.
Andererseits wird die Rekombinationsschicht 3 durch
Aufwachsen einer n-dotierten polykristallinen
Siliciumschicht auf der Oberseite des Plättchens W₂
ausgebildet. Die Verunreinigungskonzentration der
n-dotierten polykristallinen Siliciumschicht 3 dieses
Beispiels ist 1 × 10¹⁸ cm-3, und ihre Dicke beträgt etwa
100 Å. Weiterhin wird ein weiteres Siliciumplättchen W₁,
das die erste n-Basisschicht 4 wird, vorbereitet.
Beispielsweise ist das Siliciumplättchen W₁ ein
(100)-orientiertes mit einer spezifischen Leitfähigkeit
von 1 Ωcm und einer Dicke von 380 µm.
In dem Schritt in Fig. 2B werden die beiden
Siliciumplättchen W₁ und W₂ direkt miteinander
verbunden, indem man beide Plättchen nach Kochen in
H₂SO₄, um die Siliciumoberfläche hydrophil zu machen,
übereinanderlegt und die übereinanderliegenden Plättchen
auf eine Temperatur von 1000°C oder mehr erhitzt.
Das Verfahren zum Verbinden von Siliciumplättchen ist
aus der JP-OS 60-51 700 bekannt.
Im Schritt nach Fig. 2C wird die Dicke der ersten
n-Basisschicht 4 des vereinigten Siliciumchip auf 10 bis
20 µm durch Schleifen oder andere Verfahren vermindert.
Im Schritt gemäß Fig. 2D wird der Feldoxydfilm 11 auf
der ersten n-Basisschicht 4 durch Aufwachsen einer
SiO₂-Schicht bis zu einer Dicke von 6000 Å durch
Oxydation der Oberfläche der ersten n-Basisschicht 4
ausgebildet. Sodann wird wenigstens ein Loch an einer
vorbestimmten Stelle in dieser SiO₂-Schicht durch
Photoätzung geöffnet, und der Gateisolierfilm 8 wird in
diesem Loch durch Aufwachsen einer SiO₂-Schicht bis zu
einer Dicke von etwa 1000 Å im Loch ausgebildet.
Anschließend wird die Gateelektrode 9 durch
Niederschlagen einer polykristallinen Siliciumschicht
einer vorbestimmten Dicke auf dem Gateisolierfilm 8 und
durch Entfernen unnötiger Teile durch Photoätzung
ausgebildet.
In dem Schritt gemäß Fig. 2E werden der p⁺-Wellbereich 5
und der p⁺-Schutzring 10 selektiv durch
Ionenimplantation und Diffusion derart ausgebildet, daß
die Oberflächenkonzentration 1 × 10²⁰ cm-3 und die Tiefe
5 µm beträgt.
In dem Schritt gemäß Fig. 2F wird der Kanalbereich 6
durch Ionenimplantation von Bor (B⁺) und durch Diffusion
unter Verwendung der Gateelektrode 9 als Maske
ausgebildet. Die Oberflächenkonzentration des
Kanalbereichs 6 beträgt 1 × 10¹⁷ cm-3, die Tiefe liegt
bei etwa 3 µm.
In dem Schritt gemäß Fig. 2G wird der n⁺-Sourcebereich 7
durch Ionenimplantation von Phosphor (P⁺) oder Arsen
(As⁺) und durch Diffusion unter Verwendung der
Gateelektrode 9 als Maske ausgebildet.
In dem Schritt gemäß Fig. 2H wird der zwischenliegende
Isolierfilm 12 durch PSG-Niederschlag über der
Gateelektrode 9 ausgebildet. Sodann wird nach Öffnen
eines Kontaktlochs durch Photoätzung die Sourceelektrode
13 durch einen Aluminiumfilm ausgebildet.
Wenn die ionenimplantierte Kristallbeschädigungsschicht
als Rekombinationsschicht 3 anstelle der
polykristallinen Siliciumschicht verwendet wird, dann
wird ein Siliciumplättchen W₃ gemäß Fig. 2I im Schritt
2A anstelle des Plättchens W₂ verwendet. Das Plättchen
W₃ weist eine Kristallbeschädigungsschicht 18 mit einer
Vielzahl von Gitterdefekten auf, die durch
Ionenimplantation, beispielsweise O⁺, Si⁺ oder N⁺ mit
ausreichend hoher Dosis in die Oberfläche der zweiten
n-Basisschicht 2 aufweist. Bei dieser Ionenimplantation
sind die Elemente O, Si und N wünschenswert, weil sie so
schwierig zu diffundieren sind, daß bei den
nachfolgenden Wärmebehandlungen keine Schwierigkeiten
erwachsen. Es ist jedoch möglich, andere Elemente zu
verwenden, die eine niedrige Diffusionsrate haben.
Fig. 2J zeigt ein weiteres Siliciumplättchen W₄, das
anstelle des Plättchens W₂ verwendet werden kann. Das
Siliciumplättchen W₄ trägt eine amorphe Siliciumschicht
19, die auf der Oberfläche der zweiten n-Basisschicht 2
niedergeschlagen ist. Während der späteren
Wärmebehandlung ändert sich die Schicht 19 vom amorphen
Zustand in den polykristallinen Zustand. Die
Rekombinationsschicht 3, die von dem Plättchen W₄
gebildet wird, ist daher die gleiche, wie die
Rekombinationsschicht, die man von dem Plättchen W₂
erhält.
Die Halbleitereinrichtung nach Fig. 1 arbeitet wie
folgt:
Wenn eine vorbestimmte positive Spannung an die
Anodenelektrode 14 angelegt wird und eine Gatespannung
gleich oder größer als eine Schwellenspannung an die
Gateelektrode 9 angelegt wird, dann wird eine
Oberflächenschicht (Kanal) des Kanalbereiches 6
unmittelbar unter der Gateelektrode 9 invertiert, und
der Pfad zwischen dem n⁺-Sourcebereich 7 und der ersten
n-Basisschicht 4 wird leitfähig.
Andererseits werden eine große Zahl von Löchern
(Minoritätsträger) von der p⁺-Anodenschicht 1 in die
zweite n-Basisschicht 2 injiziert. Die injizierten
Löcher modulieren die Leitfähigkeit der zweiten
n-Basisschicht 2, und der Widerstand dieser Schicht wird
ausreichend herabgesetzt.
Ein Teil der Löcher diffundiert durch die zweite
n-Basisschicht 2 und erreicht die Rekombinationsschicht
3. In der Rekombinationsschicht 3 werden die Löcher
durch die Fallen gefangen, die in der
Rekombinationsschicht 3 reichlich existieren, und sie
verschwinden durch Rekombination mit Elektronen. Die
Rekombinationsschicht 3 behindert daher den Durchgang
von Löchern in die erste n-Basisschicht 4 und verhindert
ein Einströmen von Löchern in den Kanalbereich 6.
Wie durch die Äquivalenzschaltung nach Fig. 3
dargestellt ist, wird dementsprechend der Kollektor des
parasitären pnp-Transistors Q₁ von der Basis des
parasitären npn-Transistors Q₂ getrennt, so daß die
parasitäre Thyristorstruktur zerstört wird. Daher und
teilweise wegen der Herabsetzung des Basiswiderstandes
Rb aufgrund des p⁺-Wellbereiches 5 ist die
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung dieser
Ausführungsform frei von dem eingangs erwähnten
Verriegelungseffekt.
Der Durchlaßwiderstand der Einrichtung während des
Betriebs wird hauptsächlich von den Widerständen der
zweiten n-Basisschicht 2, der ersten n-Basisschicht 4
und des Kanalbereichs 6 gebildet. Unter diesen wird der
Widerstand der zweiten n-Basisschicht 2 durch die
Leitfähigkeitsmodulation ausreichend herabgesetzt. Der
Durchlaßwiderstand der Einrichtung wird daher durch die
Widerstände der ersten n-Basisschicht 4 und des
Kanalbereichs 6 hauptsächlich bestimmt.
Bei dieser Ausführungsform wird daher die erste
n-Basisschicht 4 so dünn wie möglich gemacht und mit
einer höheren Verunreinigungskonzentration versehen, als
die zweite n-Basisschicht 2. Fig. 4A zeigt ein Beispiel
eines Verunreinigungskonzentrationsprofils für die
Einrichtung nach dieser Ausführungsform. In Fig. 4A
bezeichnen die Zahlen 2, 3 und 4 die Schichten 2, 3 und
4 der Einrichtung.
Die Durchbruchsspannung kann in geeigneter Weise
bestimmt werden, indem man eine geeignete Form des
Verunreinigungskonzentrationsprofils der zweiten
n-Basisschicht 2, der Rekombinationsschicht 3 und der
ersten n-Basisschicht 4 wählt.
Um den Durchlaßwiderstand herabzusetzen und gleichzeitig
die Durchbruchsspannung zu steigern, ist es hilfreich,
die Verunreinigungskonzentration der ersten
n-Basisschicht 4 zu steigern und die
Verunreinigungskonzentration der zweiten n-Basisschicht
2 herabzusetzen.
In der ersten n-Basisschicht 4 erstrecken sich
Sperrschichtbereiche von den benachbarten Kanalbereichen
6 und bringen einen Abschnüreffekt hervor, und das Feld
des Kanals wird geschwächt. Die jeweilige
Durchbruchsspannung wird daher durch den Punkt bestimmt,
bei welchem das Feld im Substrat das stärkste ist.
Fig. 4B zeigt ein Beispiel einer elektrischen
Feldstärkeverteilung im Substrat. Die
Durchbruchsspannung ist eine Spannung, die zugeführt
wird, wenn die Feldstärke einen kritischen Wert Ecrit
eines Lawinendurchbruchs erreicht, und die
Durchbruchsspannung wird durch eine in Fig. 4B gezeigte
Fläche bestimmt.
Die Feldstärkeverteilung nach Fig. 4B wird durch die
folgende Poisson-Gleichung ausgedrückt:
wobei W die Lage eines Endes eines Sperrbereiches ist
und ρ eine Verunreinigungskonzentration ist. Obgleich
die Verunreinigungskonzentrationen der ersten
n-Basisschicht 4 und der Rekombinationsschicht 3 groß
sind, ist es möglich, die elektrische Feldstärke
herabzusetzen und die Durchbruchsspannung durch
Herabsetzung der Verunreinigungskonzentration der
zweiten n-Basisschicht 2 zu vergrößern, so daß sich ein
Sperrbereich 15 ausdehnt.
Die Einrichtung nach dieser Ausführungsform bietet die
folgenden Vorteile:
- (A) Im Gegensatz zur bekannten Einrichtung nach Fig. 9 erfordert der Aufbau dieser Ausführungsform keine Einschränkung in der Löcherinjektion von der p⁺-Anodenschicht 1 in die zweite n-Basisschicht 2, so daß dieser Aufbau die Leitfähigkeit modulieren und den Durchlaßwiderstand ausreichend herabsetzen kann.
- (B) Die Rekombinationsschicht 3 dient dazu, die Minoritätsträger zu fangen und das Einströmen von Minoritätsträgern in den Kanalbereich 6 zu verhindern, so daß ein Verriegeln vermieden wird.
- (C) Die Einrichtung nach dieser Ausführungsform vermeidet die Notwendigkeit, einen Lebensdauertöter in das Substrat einzubringen. Die Gateschwellenspannung wird daher stabil und die Fertigungsausbeute verbessert.
Eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist in den Fig. 5 bis 8B dargestellt.
Die MOSFET-Einrichtung nach Fig. 5 ist im wesentlichen
identisch mit dem Aufbau nach Fig. 1, unterscheidet sich
jedoch in der Rekombinationsschicht 3. Die
Rekombinationsschicht 3 der zweiten Ausführungsform hat
wenigstens einen Bereich 3a hoher
Verunreinigungskonzentration, der unmittelbar unter dem
p⁺-Wellbereich 5 liegt, und wenigstens einen Bereich 3b
niedriger Verunreinigungskonzentration, der den Bereich
3a hoher Verunreinigungskonzentration umgibt. In der
zweiten Ausführungsform ist die Fähigkeit, einem
Durchbruch zu widerstehen, vergrößert, indem die
Verunreinigungskonzentration des Bereiches 3a der
Rekombinationsschicht 3 unmittelbar unter dem
p⁺-Wellbereich 5 größer als jene in dem Bereich 3b ist,
der den Bereich 3a umgibt.
Der Bereich 3b niedriger Konzentration ist im
wesentlichen bis zum gleichen Niveau dotiert, wie die
Rekombinationsschicht 3 der ersten Ausführungsform.
Das heißt, die Verunreinigungskonzentration des Bereiches 3b
niedriger Konzentration ist auf einen geeigneten Wert
innerhalb eines Bereiches eingestellt, der geeignet ist,
Löcher (Minoritätsträger) an der Bewegung in die erste
n-Basisschicht 4 zu behindern, indem eine Rekombination
der Löcher hervorgerufen wird.
Die Einrichtung nach der zweiten Ausführungsform der
Erfindung kann mit demselben Verfahren, wie die erste
Ausführungsform hergestellt werden. Der Bereich 3a hoher
Verunreinigungskonzentration wird durch
Ionenimplantation oder andere Verfahren vor dem Schritt
von Fig. 2B ausgebildet, in welchem die
Siliciumplättchen W₁ und W₂ (oder W₃ oder W₄) vereinigt
werden.
In einigen Fällen ist die Einrichtung nach der ersten
Ausführungsform aus dem folgenden Grunde unbefriedigend.
Wie Fig. 1 zeigt, ist der p⁺-Wellbereich 5 tiefer als
der p-Kanalbereich 6. Das heißt, die n-Seite (die erste
n-Basisschicht 4) des pn-Übergangs 16 zwischen dem
Kanalbereich 6 und der ersten n-Basisschicht 4 ist
dicker, als die n-Seite (die erste n-Basisschicht 4) des
p⁺n-Übergangs 17 zwischen dem p⁺-Wellbereich 5 und der
ersten n-Basisschicht 4. Dementsprechend tendiert die
elektrische Feldstärke, die am pn-Übergang 16 mit
der dickeren n-Seite erzeugt wird, dazu, größer zu
werden, als die elektrische Feldstärke, die am Übergang
17 erzeugt wird, und diese Tendenz nimmt zu,
wenn die Verunreinigungskonzentration der ersten
n-Basisschicht 4 größer wird. Als Folge davon kann der
pn-Übergang 16 einen Lawinendurchbruch aufgrund der
Zuführung eines Hochspannungsstoßes von einer Last,
beispielsweise einer induktiven Last, erfahren. Wenn der
Lawinendurchbruch an dem pn-Übergang 16 auftritt,
fließt ein Strom durch den Kanalbereich 16 hohen
Widerstandes, und dieser schaltet den parasitären
npn-Transistor Q₂ gemäß Fig. 3 ein, so daß die
Möglichkeit besteht, daß die Einrichtung wegen eines
Sekundärdurchbruchs dauerhaft zerstört wird.
In der Einrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform ist
der Bereich 3a hoher Verunreinigungskonzentration in der
Rekombinationsschicht 3 unmittelbar unter dem
p⁺-Wellbereich 5 niedrigen Widerstandes ausgebildet, um
die elektrische Feldstärke am p⁺n-Übergang 17
größer zu machen, als am pn-Übergang 16.
Wenn ein Hochspannungsstoß der so aufgebauten
Einrichtung zugeführt wird, tritt ein Lawinendurchbruch
zuerst am p⁺n-Übergang 17 auf, und sein Strom
fließt nicht durch den Kanalbereich 6. Der Aufbau der
zweiten Ausführungsform kann daher eine dauerhafte
Zerstörung der Einrichtung aufgrund eines
Sekundärdurchbruchs vermeiden.
In der zweiten Ausführungsform ist der Bereich 3a hoher
Konzentration in einem Breitenbereich ausgebildet, der
dem p⁺n-Übergang 17 gegenübersteht, so daß das
Stromdurchleitvermögen vergrößert wird und die Größe der
Serienwiderstände herabgesetzt ist. Die
leitfähigkeitsmodulierte MOSFET-Einrichtung nach der
zweiten Ausführungsform der Erfindung ist daher
hinsichtlich der Fähigkeit, einem Durchbruch aufgrund
von Spannungsstößen zu widerstehen, verbessert.
Fig. 6 zeigt eine Äquivalenzschaltung der in Fig. 5
dargestellten Einrichtung. Wie Fig. 6 zeigt, ist eine
Zenerdiode ZD, die von p⁺n-Übergang 17 gebildet
wird, dem parasitären npn-Transistor Q₂
parallelgeschaltet. Die Durchbruchsspannung des
p⁺n-Übergangs 17, d. h. die Zenerspannung der Zenerdiode
ZD wird durch die Verunreinigungskonzentration des
hochkonzentrierten Bereiches 3a bestimmt.
Die Verunreinigungskonzentrationsprofile und die
elektrischen Feldstärkeverteilungen der Einrichtung nach
Fig. 5 sind in den Fig. 7A, 7B, 8A und 8B dargestellt.
Die Kurven gemäß den Fig. 7A und 7B sind längs einer
Linie VII-VII von Fig. 5 genommen, die durch die
p⁺n-Verbindung 17 verläuft, und die Kurven nach den Fig.
8A und 8B sind längs einer Linie VIII-VIII von Fig. 5
genommen, die durch den pn-Übergang 16 läuft.
Die elektrische Feldstärke, die am p⁺n-Übergang 17
entwickelt wird, ist höher, als die am pn-Übergang
16 entwickelte, wie man aus dem Vergleich zwischen den
Charakteristika der Fig. 7B und 8B entnimmt.
Obgleich in den vorangehend erläuterten
Ausführungsformen die vorliegende Erfindung an einem
n-Kanal-leitfähigkeitsmodulierten MOSFET angewendet ist,
sei doch verstanden, daß die vorliegende Erfindung auch
an einem leitfähigkeitsmodulierten MOSFET vom p-Kanaltyp
anwendbar ist. In letztgenanntem Falle wird die Schicht
hoher Konzentration eine Kathode.
Claims (7)
1. Leitfähigkeitsmodulierte Vertikal-MOSFET-Einrichtung
mit einem Halbleiterkörper mit einer Unterschicht einer
ersten Leitfähigkeit und hoher Konzentration, die eine
Unterseite des Halbleiterkörpers bildet, einer
Basisschicht einer zweiten Leitfähigkeit, die eine
Oberseite des Halbleiterkörpers bildet, einem
Kanalbereich vom ersten Leitfähigkeitstyp, der sich von
der Oberseite in die Basisschicht erstreckt, einem
Sourcebereich vom zweiten Leitfähigkeitstyp, der sich
von der Oberseite in den Kanalbereich erstreckt, und
einer Rekombinationsschicht zum Begünstigen der
Rekombination von Minoritätsträgern, die in der
Basisschicht ausgebildet und durch diese vom
Kanalbereich getrennt ist, einer unteren Drainelektrode,
die an der Unterseite ausgebildet ist, einer isolierten
Gateelektrode, die auf dem Kanalbereich zwischen dem
Source- und dem Basisbereich ausgebildet ist, und einer
oberen Sourceelektrode, die auf dem Sourcebereich
ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rekombinationsschicht (3) an einer solchen Stelle
ausgebildet ist, daß sie die Basisschicht in eine auf
der Rekombinationsschicht (3) ausgebildete obere
Basisschicht (4) und eine zwischen der Unterschicht (1)
und der Rekombinationsschicht liegende untere
Basisschicht (2) unterteilt, so daß die untere
Basisschicht (2) eine Leitfähigkeitsmodulation aufgrund
der von der Unterschicht injizierten Minoritätsträger
erfährt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Basisschicht (4) dünner als die untere
Basisschicht (2) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verunreinigungskonzentration in
der oberen Basisschicht (4) höher als in der unteren
Basisschicht (2) ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rekombinationsschicht
(3) eine dotierte Polykristallinesiliziumschicht ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rekombinationsschicht
(3) eine Dicke von etwa 10-2 µm ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Basisschicht (4)
als erstes Einkristall ausgebildet ist, die untere
Basisschicht (2) als zweites Einkristall ausgebildet ist
und die Rekombinationsschicht (3) eine Grenze zwischen
den ersten und zweiten Einkristallen bildet.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterkörper
weiterhin einen Grabenbereich (17) vom ersten
Leitfähigkeitstyp hat, der sich an den Kanalbereich (6)
anschließt und der tiefer als letzterer ist, und daß die
Rekombinationsschicht (3) einen ersten Bereich (3b), der
der Unterseite des Kanalbereichs gegenübersteht, und
einen zweiten Bereich (3a), der der Unterseite des
Grabenbereichs gegenübersteht, aufweist und eine
Verunreinigungskonzentration hat, die größer als die
des ersten Bereichs ist.
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