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DE3735116A1 - Mit einer linse versehene packung fuer fotografischen film - Google Patents

Mit einer linse versehene packung fuer fotografischen film

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Publication number
DE3735116A1
DE3735116A1 DE19873735116 DE3735116A DE3735116A1 DE 3735116 A1 DE3735116 A1 DE 3735116A1 DE 19873735116 DE19873735116 DE 19873735116 DE 3735116 A DE3735116 A DE 3735116A DE 3735116 A1 DE3735116 A1 DE 3735116A1
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DE
Germany
Prior art keywords
film
housing
lens
light
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19873735116
Other languages
English (en)
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DE3735116C2 (de
Inventor
Hisashi Takei
Hiroshi Ohmura
Seimei Ushiro
Mitsuyoshi Mocida
Yoshihiko Nakamura
Seiji Asano
Toshio Yoshida
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=27518633&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE3735116(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Priority claimed from JP3014087A external-priority patent/JPH0616158B2/ja
Priority claimed from JP12619087U external-priority patent/JPH036910Y2/ja
Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
Publication of DE3735116A1 publication Critical patent/DE3735116A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3735116C2 publication Critical patent/DE3735116C2/de
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    • G03C3/00Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit einer Linse versehene Packung für fotografischen Film, insbesondere eine mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung, in welcher ein fotografischer Film, eine Aufnahmelinse und ein Belichtungs­ element mit ihren zugeordneten Teilen in einem lichtdichten Filmgehäuse als integrale Gesamtheit vorgesehen sind.
Eine mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung, die im industriellen Maßstab durch die Anmelderin der vor­ liegenden Anmeldung auf den Markt gebracht wurde, gibt viel­ fältige Gelegenheiten, sich durch einfache Aufnahme von Bildern zu erfreuen, selbst wenn man nicht mit einer Kamera ausgerüstet ist. Diese mit einer Linse versehene Filmpackung umfaßt als integrale Gesamtheit ein Filmgehäuse mit einer Aufnahmelinse und einem einfachen Belichtungsmechanismus, bei welchem eine Filmaufwickelvorrichtung und eine Verschlußvorrichtung mit ihren zugeordneten Teilen in das Filmgehäuse eingebaut sind, sowie einen Kassettenfilm der Größe 110 oder einen in einer 35 mm-Filmpatrone enthaltenen Film, die vorher in das Filmge­ häuse gepackt wurden, welches überall dort verkauft werden kann, wo Fotofilme verkauft werden. Diese mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung kann zu erheblich gerin­ geren Preisen verkauft werden, da keine Filmladerückwand, Filmrückspulvorrichtung, eine komplizierte Belichtungssteuerung und dergleichen vorgesehen sind, und erleichtert Fotografen die Aufnahme von Bildern und macht ihnen Freude, da kein Film eingelegt und herausgenommen werden muß.
Nach Belichtung sämtlicher Einzelbilder auf dem Film wird die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung zu einem Fotogeschäft oder Fotolabor gebracht, ohne den Film zu entnehmen. Dort wird der belichtete Film in einer Film­ kassette durch Zerstörung der Filmpackung entnommen und dann entwickelt, um Bilder davon herzustellen, während die Film­ packung ohne Film weggeworfen wird. Filmbilder werden mit dem entwickelten Film dem Kunden zurückgegeben.
Falls die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit einer Rückwand zum Einlegen und Herausnehmen einer Film­ kassette oder Filmpatrone nach der Belichtung versehen ist, so kann die mit einer Linse versehene fotografische Film­ packung nicht zu geringen Kosten hergestellt werden. Weiterhin gestattet die Bereitstellung der Rückwand Benutzern, eine weitere Filmkassette oder Patrone in die gebrauchte foto­ grafische Filmpackung einzulegen und diese wiederum zu benutzen. Da die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung im allgemeinen dazu vorgesehen ist, nicht nur jegliche Wieder­ verwendung zu verhindern, sondern auch zu einem geringen Preis verkauft zu werden und weil daher jegliche Wiederholbar­ keit für die Wiederbenutzung der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung nicht garantiert wird, werden möglicherweise unerwünschte Bilder gemacht, wenn die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung erneut benutzt wird. Um einen erneuten Gebrauch zu vermeiden, kann die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit einer nicht zu öffnenden Rückwand versehen werden. Die Bereitstellung der nicht zu öffnenden Rückwand zwingt Fotografen zur Zer­ störung der mit einer Linse versehenen fotografischen Film­ packung, falls der Fotograf den Film selbst herausnehmen möchte. Daher kann die Bereitstellung der nicht zu öffnenden Rückwand die Wiederverwendung einer gebrauchten, mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung verhindern. Ist jedoch die nicht zu öffnende Rückwand schwer zu öffnen, kann möglicherweise der Film in der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung zerstört werden, wenn die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung grob geöffnet wird, um aus ihr den Film zu entnehmen. Weiterhin ist es aus Sicht der Industrie für Fotoläden, in denen eine große Anzahl von mit einer Linse versehenen fotografischen Film­ packungen zur Verarbeitung behandelt werden, vorzuziehen, daß die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung einfach aufzubrechen ist, um den Film herauszunehmen.
Daher wird in vorteilhafter Weise gemäß der vorliegenden Erfindung eine mit einer Linse versehene fotografische Film­ packung bereitgestellt, bei welcher ein belichteter Film einfach daraus entnommen werden kann.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung einer mit einer Linse versehenen foto­ grafischen Filmpackung für einmalige Verwendung.
Um diese und andere Vorteile zu erzielen, weist die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung gemäß der vorliegenden Erfindung ein lichtdichtes Filmgehäuse auf mit einer Belichtung­ vorrichtung, einem vorher in dem lichtdichten Filmgehäuse eingeschlossenen leeren Filmbehälter, und einem gerollten Film, dessen eines Ende in dem leeren Filmbehälter aufgenommen ist, der vorher in das lichtdichte Filmgehäuse geladen wurde. Das lichtdichte Filmgehäuse ist mit einem zu öffnenden Abschnitt versehen, der geöffnet wird, um eine Öffnung zu bilden, durch welche der Filmbehälter in Längsrichtung herausgenommen wird. Bei diesem mit einer Linse versehenen fotografischen Filmbehälter wird der gerollte Film in den leeren Filmbehälter bei jeder Belichtung um ein Einzelbild hineingezogen und ist vollständig von dem Filmbehälter umschlossen, wenn die Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Films durchgeführt ist. Um den Filmbehälter herauszunehmen, wird der zu öffnende Abschnitt der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung entweder durch den Fotografen oder in einem Fotogeschäft geöffnet, um den Filmbehälter herauszunehmen. Der herausgenommene Filmbehälter wird dann auf dieselbe Weise behandelt wie konventionelle Filmbehälter, wie Filmpatronen oder Filmkassetten, während die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung weg­ geworfen wird.
Gemäß eines Merkmals einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der zu öffnende Abschnitt unten an dem lichtdichten Filmgehäuse ausgebildet und wird durch eine aufbrechbare Nut oder eine aufbrechbare Perforation festgelegt. Der zu öffnende Abschnitt wird von dem lichtdichten Filmgehäuse abgebrochen, um eine Öffnung auszubilden, durch welche der Filmbehälter mit dem dort eingeschlossenen belichteten Film in Längsrichtung herausgenommen wird. Andererseits kann der zu öffnende Abschnitt durch eine in einer Unterwand des lichtdichten Gehäuses ausgebildete Öffnung und einen ausbrech­ baren oder zu öffnenden lichtabschirmenden Teil gebildet werden, welcher fest an der Unterwand befestigt ist, um die Öffnung im Boden zu verschließen. Der aufbrechbare lichtab­ schirmende Teil wird zur Freilegung der Bodenöffnung aufge­ brochen und gestattet die Entnahme, in Längsrichtung, des Filmbehälters mit dem belichteten Film.
Gemäß eines weiteren Merkmals der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt das lichtdichte Filmgehäuse zumindest zwei Gehäuseabschnitte, die zu einem Gesamtgehäuse zusammengesetzt werden, das den aufgerollten Film und den leeren Filmbehälter darin einschließt. Die beiden Gehäuse­ abschnitte sind fest aneinander auf irgendeine bekannte Art und Weise befestigt, beispielsweise durch Ultraschallschweißen, damit sie nicht getrennt werden. Dieses nicht trennbare licht­ dichte Filmgehäuse zwingt Benutzer dazu, jegliche Wiederver­ wendung der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung nach Entfernung des Films zu vermeiden. Daher kann die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung zu einem beträchtlich geringeren Preis zur Verfügung gestellt werden.
Die voranstehenden und weiteren Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand einer ins Einzelne gehenden Beschreibung im Zusammenhang mit den bevor­ zugten Ausführungsformen unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert, bei welchen gleiche Teile in den Ansichten der Zeichnungen durch gleiche Bezugsziffern bezeichnet werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Exposionsdarstellung der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung von Fig. 1;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht, die zum Teil die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung von Fig. 1 zeigt;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht, ähnlich Fig. 4, der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung von Fig. 1, bei welcher ein Abschnitt der Boden­ wand eines Rückwandabschnitts des Filmgehäuses wegge­ brochen ist;
Fig. 6 eine Erläuterung, welche teilweise die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 7 eine Aufsicht auf ein Werkzeug, welches zum Wegbrechen eines Abschnitts der Bodenwand eines Rückwandabschnitts des Filmgehäuses verwendet wird;
Fig. 8 eine Querschnittsansicht, welche teilweise die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung von Fig. 6 zeigt;
Fig. 9 eine Querschnittsansicht, ähnlich Fig. 8, der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung, bei welcher ein Abschnitt der Bodenwand eines Rück­ wandabschnitts des Filmgehäuses weggebrochen ist;
Fig. 10 eine schematische Perspektivansicht einer mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung;
Fig. 11 eine perspektivische Explosionsdarstellung der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung von Fig. 10;
Fig. 12 eine seitliche Schnittansicht, die eine Filmbehälter­ aufnahmekammer der mit einer Linse versehenen foto­ grafischen Filmpackung von Fig. 10 zeigt;
Fig. 13 eine seitliche Schnittansicht, welche die Aufnahme­ kammer für den Filmbehälter auf ähnliche Weise zeigt, jedoch gegenüber Fig. 12 um 90° gedreht;
Fig. 14 eine Ansicht, welche die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung von Fig. 10 zeigt, bei welcher eine Ultraschallschweißung angebracht wird;
Fig. 15 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher das Filmgehäuse außerhalb und links von dem Deckgehäuse gezeigt ist;
Fig. 16 eine Perspektivansicht einer mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung gemäß einer weiteren Aus­ führungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 17 eine Perspektivdarstellung, die teilweise eine mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
Die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung gemäß bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung weist einige Elemente auf, insbesondere Belichtungselemente und Filmtransportelemente, die denen bei einfachen Fotokameras gleichen. Da derartige Elemente Fachleuten auf diesem Gebiet wohlbekannt sind, ist diese Beschreibung insbesondere auf Elemente gerichtet, die einen Teil der mit einer Linse versehenen fotografischen Filmpackung unter Verwendung der vorliegenden Erfindung bilden oder direkt mit dieser zusammenarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, daß, obwohl die Beschreibung auf eine mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung unter Verwendung einer 35 mm-Filmpatrone gerichtet ist, der Filmbehälter irgendeine der unterschiedlichen Formen annehmen kann, die Fachleuten auf diesem Gebiet wohlbekannt und bereits im Handel erhältlich sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß die mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit einem Filmaufspul- und Rückspulmechanismus zusammenarbeiten kann, durch welchen ein in einer Filmpatrone enthaltener Film bei jeder Belichtung um ein Einzelbild vorwärts befördert und, wenn die Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Films beendet ist, der belichtete Film in den Filmbehälter rück­ gespult wird.
In Fig. 1 ist eine mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung (die nachstehend der Einfachheit halber als Film­ packung bezeichnet wird) 1 A gemäß einer bevorzugten Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Filmpackung 1 A umfaßt einen Gehäusevorderabschnitt 2, der aus einem Plastik­ material hergestellt ist, und einen Gehäuserückwandabschnitt 3, die zu einem Körper vereinigt sind, um ein lichtdichtes rechteckiges kastenförmiges Filmgehäuse auszubilden. Der Gehäusevorderabschnitt 2 ist mit einer Aufnahmelinse 4, einem Sucherfenster 5, einem Verschlußbetätigungsteil 6 und einem Filmtransportknopf 8 in seinen Außenwänden versehen. Im Inneren des Gehäusevorderabschnitts 2 sind notwendige Fotomechanismen beispielsweise ein Verschlußmechanismus und dergleichen, eingebaut. Der Gehäuserückabschnitt 3 ist an dem Gehäusevorder­ abschnitt 2 auf irgendeine bekannte Weise befestigt, beispiels­ weise mittels einer Ultraschallschweißung, um nicht durch Benutzer getrennt zu werden. Vorzugsweise ist die Filmpackung 1 A eng in einem äußeren Deckgehäuse eingeschlossen (nicht in Fig. 1 dargestellt), in welchem mehrere Öffnungen für die Aufnahmelinse 4, das Sucherfenster 5, den Verschlußbe­ tätigungsteil 6 und den Filmtransportknopf 8 vorgesehen sind.
Fig. 2 zeigt die Filmpackung 1 A in zwei Abschnitte ausein­ ander genommen, nämlich den Gehäusevorderabschnitt 2, der eine Öffnung 2 a aufweist, die sich zwischen seiner Rück- und Unterseite erstreckt, und den Gehäuserückabschnitt 3, der so geformt ist, daß er die Öffnung 2 a des Gehäusevorder­ abschnitts 2 komplimentär verschließt. Innerhalb des Gehäuse­ vorderabschnitts 2 sind eine Aufnahmekammer 11 für Filmrollen und eine Aufnahmekammer 12 für eine Filmpatrone vorgesehen, die jeweils auf beiden Seiten eines Belichtungsrahmens 10 angeordnet sind. Von der Oberwand der Aufnahmekammer 12 für die Filmpatrone steht ein gabelförmiger Teil 14 vor, welcher mit dem Filmtransportknopf 8 zusammenarbeitet und im Uhrzeiger­ sinn, in der Darstellung der Fig. 2, drehbar ist. Der Belich­ tungsrahmen 10 ist mit Filmführungs- und Leitbahnen 15 an seiner Ober- und Unterseite versehen. In einer der Bahnen 15 befindet sich eine Filmtransportrolle 16, die teilweise von der Oberfläche der Bahn 15 vorsteht.
Auf einer äußeren Oberfläche der Bodenwand des Gehäuserückab­ schnitts 3 sind eine Zuglasche 38 und eine Ausnehmung 41 vorgesehen, in welcher die Zuglasche 38 aufgenommen ist. Andererseits ist in einer inneren Oberfläche der Bodenwand des Gehäuserückabschnitts 3 eine kreisförmige Nut 37 mit einem V-förmigen Querschnitt ausgebildet, durch welche ein zu öffnender Teil 40 im Gehäuserückabschnitt 3 erzeugt wird. Der Durchmesser der kreisförmigen Nut 37 ist größer als der der Patrone 20. Mit der kreisförmigen Nut 37 wird erreicht, daß der zu öffnende Teil 40 weggebrochen oder abgerissen werden kann, wenn die Zuglasche 38 gezogen wird, um so eine Öffnung zu bilden, durch welche die Patrone 20 in Längsrichtung herausgenommen werden kann, ohne daß der Gehäuserückabschnitt 3 von dem Gehäusevorderabschnitt 2 entfernt werden muß.
Beim Zusammenbau der Filmpackung 1 A werden eine Filmrolle, beispielsweise Film der Größe 135 bei dieser Ausführungsform, und die Filmpatrone 20, die leer ist, aber ein Ende des Films 21 hält, welches an einer Spule 2 B der Filmpatrone 20 fest­ gelegt ist, in die Kammer 11 beziehungsweise 12 eingelegt, bevor die beiden Gehäuseabschnitte 2 und 3 zusammengebaut und zu einem Gehäuse aneinander befestigt werden. Dieser Film 21 ist von der Art, die einen 35 mm-Bildrahmen hat und als 135-Film durch ISO-1007: Ausgabe 1979 (International Standardisation Organisation) definiert ist.
Der voranstehend beschriebene Filmladevorgang wird, bei dieser Ausführungsform, mit Hilfe einer Filmaufspannvorrichtung durchgeführt, die schematisch durch eine doppelte gestrichelte Linie in Fig. 2 dargestellt ist. Im Einzelnen wird der aus der Filmpatrone 20 herausgezogene unbelichtete Film 21 um einen zylindrischen Spulenteil 22 der Aufspannvorrichtung herumgewickelt, als Filmrolle 23 mit zahlreichen Umdrehungen. Die Filmpatrone 20 wird durch einen Greifarm 25 der Aufspann­ vorrichtung gehalten, und Teil 26 des Films, der sich zwischen der Filmrolle 23 und der Filmpatrone 20 erstreckt, wird durch einen Plattenteil 27 der Aufspannvorrichtung so gehalten, daß er leicht angehoben und gekrümmt wird.
Die Filmpatrone 20 und der Film 21, die von der Aufspannvor­ richtung gehalten werden, können durch jeweilige Bodenöffnungen 11 a und 12 a in die zugehörigen Aufnahmekammern 11 und 12 eingeschoben werden, indem die Aufspannvorrichtung in Richtung auf den Gehäusevorderabschnitt 2 bewegt wird, bis der Oberteil einer Spule 28 (vergleiche Fig. 3) der Filmpatrone 20 in Eingriff mit dem Gabelteil 14 gelangt. Während dieses Filmein­ legevorgangs wird, da der Teil 26 des Films angehoben und gekrümmt ist, auf keine Weise eine Vorderkante des Teils 26 des Films 21 durch Zähne der Filmtransportrolle 16 er­ griffen.
Nachdem die Filmrolle 23 und die Filmpatrone 20 auf die voran­ stehend beschriebene Weise in den Gehäusevorderabschnitt 2 geladen wurden, gibt der Greifarm 25 die Patrone 20 frei, und der zylindrische Spulenteil 22 wird elastisch verformt, um den Film 21 freizugeben. Die Verformung des zylindrischen Spulenteils 22 wird durch Bereitstellung eines Schlitzes 22 a erreicht, durch den ein Ende des Films 21 eingezogen wird. Dann wird die Aufspannvorrichtung zurückgeführt, wobei die Filmrolle 23 und die Filmpatrone 20 in den zugehörigen Aufnahmekammern 11 und 12 aufgenommen bleiben. Obwohl der aufgerollte Film 23 dazu neigt, sich in Folge seiner Roll­ neigung zu lösen, wird die äußerste Windung des aufgerollten Films 23 durch eine gekrümmte Wand der Aufnahmekammer 11 für die Filmrolle eingegrenzt, um die Filmrolle 23 daran zu hindern, daß sie sich übermäßig, über ein erträgliches Maß hinaus, löst. Dann wird der Gehäuserückabschnitt 3 am Gehäusevorderabschnitt 2 angebracht und verschweißt.
Wie aus Fig. 3 erkenntlich ist, ist innerhalb des Gehäuserückabschnitts 3 ein Stützabschnitt 30 vorgesehen, der komplementär zur Form der Führungsbahnen 15 des Belichtungsrahmens 10 ausgebildet ist, um den Teil 26 des Films 21 gegen die Führungs­ bahnen 15 zu drücken und so in einer Brennebene der Aufnahme­ linse 4 anzuordnen. Es ist auch ein am Boden des Gehäuserückab­ schnitts 3 ausgebildeter erhabener Abschnitt 32 (vergleiche Fig. 2) vorgesehen, welcher die Öffnung 11 a der Aufnahmekammer 11 für die Filmrolle verschließt und die Unterkanten der Wicklungen des gerollten Films 23 stützt. Aus ökonomischen Gründen ist die Verwendung einer Einzellinse aus Plastik als Aufnahmelinse 4 vorzuziehen. Zwar erzeugt eine Einzellinse aus Plastik Verzerrungen, jedoch helfen die gekrümmten Führungen 15 dabei, den Einfluß von Verzerrungen zu vermeiden.
Das Einsetzen des Films und der Zusammenbau der Filmpackung muß in einem dunklen Raum geschehen. Die Filmpackung 1 A gemäß dieser Ausführungsform kann automatisch unter Mithilfe eines Manipulators in Zusammenarbeit mit der voranstehend beschriebenen Aufspannvorrichtung zusammengebaut werden, selbst in einem dunklen Raum, da ihr Aufbau einfach ist. Daher kann die Film­ packung 1 A unter außerordentlich geringem Kostenaufwand zu­ sammengesetzt werden.
Alternativ hierzu können die Filmpatrone und die Filmrolle 23 so geladen werden, daß der Film 21 um den zylindrischen Spulenteil 22 der Aufspannvorrichtung gewickelt wird, nachdem die Filmpatrone in die Aufnahmekammer 12 für die Patrone eingesetzt wurde. In diesem Fall wird der Film 21 gewickelt, während er nach oben in einem Winkel zwischen 30 und 45 Grad bezüglich der Aufnahmekammer 11 für die Filmrolle angehoben wird. Nachdem der Film 21 vollständig um den zylindrischen Spulenteil 22 gewickelt wurde, wird der aufgerollte Film 23 in die Aufnahmekammer 11 für die Filmrolle eingesetzt, und daraufhin wird der zylindrische Spulenteil 22 entfernt.
Bei der Verwendung der derart zusammengebauten Filmpackung 1 A wird, wenn der Verschlußbetätigungsteil 6 betätigt wird, ein Verschluß 35 geöffnet und geschlossen in bestimmten Zeit­ räumen, um eine ordnungsgemäße Belichtung für ein Einzelbild, das sich in der Belichtungslage befindet, des Films 21 bereitzu­ stellen. Nach der Belichtung wird der Filmtransportknopf 8 betätigt, um den Gabelteil 14 zu drehen, wodurch direkt die Spule 28 der Patrone 20 gedreht wird, um den Film um ein Einzelbild weiter zu ziehen, nämlich um den belichteten Teil des Films in der Patrone 20 aufzunehmen. Andererseits wird ein weiteres Einzelbild des Films 21 durch Drehung der Filmtransportrolle 21 nach vorn zum Belichtungsrahmen 10 gebracht. Wenn die Filmtransportrolle 16 eine vorher festlegbare Anzahl von Umdrehungen macht, so ziehen sich der Filmtransport­ knopf 8 und der Verschluß 35 mit seinen zugehörigen Elementen selbst auf, um den erforderlichen Betriebsablauf der Film­ packung 1 A für eine weitere Belichtung fertigzustellen.
Wenn der Belichtungsvorgang auf dieselbe Weise wie voran­ stehend beschrieben durchgeführt wird, so wird der Film 21 in der Patrone 20 aufgenommen, Einzelbild für Einzelbild. Bei Beendigung der Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Films 21 ist der Film 21 völlig in der Patrone 20 aufgespult. Nach Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Films 21 wird die Filmpackung 1 A zu einem Fotogeschäft gebracht, ohne den belichteten Film zu entnehmen. Dort wird die Patrone 20 aus der fotografischen Filmpackung 1 A herausgenommen. Für dieses Herausnehmen der Patrone 20 wird, wie in Fig. 4 und 5 dargestellt ist, die Zuglasche 38 entweder von Hand oder durch ein Zugwerkzeug gezogen, um den zu öffnenden Teil 40 der Unterwand des Gehäuserückabschnitts 3 entlang der kreis­ förmigen Nut 37 zu zerbrechen oder wegzuziehen. Dies führt dazu, daß eine Öffnung 45 in der Bodenwand des Gehäuserück­ abschnitts 3 ausgebildet wird. Da die Öffnung 45 einen Durch­ messer aufweist, der größer ist als der der Patrone 20, kann durch die Öffnung 45, wie voranstehend beschrieben wurde, die Patrone 20 auf einfache Weise in Längsrichtung herausge­ nommen werden. Nach Entfernung der einen belichteten Film enthaltenden Patrone 20 kann die Filmpackung 1 A infolge der Öffnung 45 nicht noch einmal benutzt werden. Die Patrone 20 wird behandelt wie übliche Patronen, um den belichteten Film herauszunehmen, dann wird der belichtete Film den erforder­ lichen Prozeduren für die Entwicklung und den Druck unterzogen.
Fig. 6 zeigt eine modifizierte Filmpackung, welche sich nur von der Filmpackung 1 A der bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 2 darin unterscheidet, daß eine L-förmige Zug­ lasche 48 vorgesehen ist. Die Zuglasche 48 ist einstückig mit der Bodenwand des Gehäuserückabschnitts 3 ausgebildet und erstreckt sich nach hinten.
Nach Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Films wird die Filmpatrone 20 vom Benutzer selbst oder in einem Fotogeschäft herausgenommen. Auf jeden Fall wird vorzugsweise zum Heraus­ nehmen der Patrone 20 ein einfacher Öffner, beispielsweise ein Kappenöffner 43 oder ein gabelförmiger Teil, verwendet, wie in Fig. 7 bis 9 gezeigt ist. Der Öffner, beispielsweise der Kappenöffner 43, wird auf die L-förmige Zuglasche 48 an deren Hals 44 gesetzt und dann in einer durch einen Pfeil in Fig. 8 und 9 dargestellten Richtung gezogen. Dies führt dazu, daß der zu öffnende Teil 40 gebrochen und entlang der V-förmigen Nut 37 abgerissen wird, um eine kreisförmige Öffnung 49 der Bodenwand des Gehäuserückabschnitts 3 auszubilden. Mit einer Bezugsziffer 46 in Fig. 9 ist ein gebrochener Oberflächenabschnitt bezeichnet. Da die derart gebildete Öffnung 49 einen Durchmesser hat, der größer ist als der der Filmpatrone 20, kann die Filmpatrone 20 einfach in Längs­ richtung aus der Filmpackung 1 A herausgenommen werden. Diese Entfernung der Filmpatrone 20 von der Filmpackung 1 A kann entweder durch den Benutzer oder in einem Fotogeschäft erfolgen. In jedem Fall wird die Filmpackung 1 A nach Entfernung der Filmpatrone 20 weggeworfen.
Wird die Filmpatrone 1 A mit der darin belassenen Filmpatrone 20 zu einem Fotogeschäft gebracht, so kann der zu öffnende Teil 40 der Bodenwand des Gehäuserückabschnitts 3 weggebrochen werden mittels eines gegabelten Patronenöffners (der verwendet wird, um eine Patronenkappe von der Patrone zu entfernen, um eine Entfernung des Films zu gestatten), wie er Fachleuten wohlbekannt ist.
Die auf die voranstehend beschriebene Weise herausgenommene Patrone 20 wird zur Verarbeitung und zum Druck behandelt wie konventionelle Patronen.
In jedem der voranstehend beschriebenen Fälle kann der zu öffnende Teil 40 in der Rückwand des Gehäuserückabschnitts angeordnet sein.
Unter bezug auf Fig. 10 und 12 wird nunmehr eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer Filmpackung 1 B dargestellt. Die mit einer Linse versehene Filmpackung 1 B umfaßt einen Gehäusemittelabschnitt 50, einen Gehäusevorderabschnitt 51, und einen Gehäuserückabschnitt 52, die sämtlich aus Plastikma­ terial hergestellt sind. Diese Abschnitte 50, 51 und 52 werden zusammengebaut zu einem lichtdichtem kastenförmigen Filmge­ häuse. Wie nachstehend noch genauer ausgeführt wird, werden diese Abschnitte 50, 51 und 52 fest zusammengebaut, nachdem eine leere Filmpatrone 20 und ein Film 21 in den Gehäusemittel­ abschnitt 50 geladen wurden. Daher können die Filmpatrone 20 und der Film 21 auf keinerlei Weise durch den Benutzer herausgenommen werden.
Wie in Fig. 11 dargestellt ist, sind auf einer Basisplatte 53 des Gehäusemittelabschnitts 50 eine Aufnahmekammer 55 für Patronen und eine Aufnahmekammer 56 für eine Filmrolle, voneinander um eine festlegbare Entfernung entfernt angeordnet, ausgebildet. Jede Kammer 55, 56 ist an ihrer Unterseite infolge einer Öffnung 55 a, 56 a offen, durch welche die Patrone 20 oder der Film 21 eingefügt wird. Nach dem Filmeinlegen wird der Film 21 von der Filmpatrone 20 weggezogen, wie es Fach­ leuten auf diesem Gebiet wohlbekannt und bereits im Handel erhältlich ist, und der weggezogene Teil des Films bildet eine Filmrolle 23. Dann werden die leere Filmpatrone 20 und die Filmrolle 23 durch die Öffnungen 55 a und 56 a in den Gehäuse­ mittelabschnitt 50 geladen. Dieser Ladevorgang findet in einem dunklen Raum statt. Es wird darauf hingewiesen, daß der Film 21 aus der Filmpatrone 20 weggezogen werden kann, nachdem die Beladung der Filmpatrone 20 in den Gehäusemittel­ abschnitt 50 erfolgt ist.
Zwischen der Aufnahmekammer 55 für die Filmpatrone und der Aufnahmekammer 56 für die Filmrolle ist ein Verbindungsab­ schnitt 57 vorgesehen, in welchem ein Belichtungsrahmen ausge­ bildet ist. Sämtliche drei Abschnitte 55, 56 und 57 werden einstückig in einem im allgemeinen U-förmigen Rahmen 58 herge­ stellt. Wie in Fig. 11 dargestellt ist, ist zwischen dem Gehäusemittelabschnitt 50 und dem Gehäusevorderabschnitt 51 eine Linsenträgerplatte 85 vorgesehen, in welcher eine Öffnung 85 a ausgebildet ist, um eine Plastiklinse 86 als Aufnahmelinse zu halten. Die Linsenträgerplatte 85 ist so angeordnet, daß die Plastiklinse 86 mit einer Belichtungs­ apertur 78 ausgerichtet ist, die in dem Belichtungsrahmen vorgesehen ist.
In der Oberwand des Gehäusevorderabschnitts 51 ist eine recht­ eckige Öffnung 87 ausgebildet, welche in sich einen Verschluß­ betätigungsteil 66 aufnimmt, dessen obere Oberfläche mit der oberen Oberfläche der Oberwand des Gehäusevorderabschnitts 51 abschließt oder sogar darunter liegt. In der Vorderwand des Gehäusevorderabschnitts 51 sind ein tunnelartiger Sucher 88, eine kreisförmige Öffnung 89, sowie kleine quadratische Öffnungen 90 und 107 vorgesehen. Die Öffnung 89 ist koaxial mit der optischen Achse der Linse 86 ausgebildet. Die kleinen Öffnungen 90 sind so angeordnet, daß sie hakenförmige Nasen 91 aufnehmen, die vom dem Gehäusemittelabschnitt 50 vorstehen, durch welche die beiden Abschnitte 50 und 51 zeitweilig festge­ legt sind. Die anderen kleineren Öffnungen 107 sind so ange­ ordnet, daß sie hakenförmige Nasen 106 empfangen, die von einem Bodendeckabschnitt 100 der Bodenwand 94 vorstehen und nachstehend beschrieben werden.
Der Gehäuserückabschnitt 52, der eine im allgemeinen L-förmige Form hat, umfaßt eine Rückwand 93 und eine Bodenwand 94. In der Rückwand 93 ist eine Öffnung 95 ausgerichtet zum tunnel­ artigen Sucher 88 vorgesehen, durch welchen ein Objekt anvisiert wird. Ebenfalls in der Rückwand 93 des Gehäuserückabschnitts 52 ist eine rechtwinklige Öffnung 96 vorgesehen, welche einen Filmtransportknopf 60 aufnimmt, dessen Außenumfang mit der äußeren Oberfläche der Rückwand 93 des Gehäuserückabschnitts 52 abschließt oder sogar dahinter zurückspringt. Innerhalb der Rückwand 93 des Gehäuserückabschnitts 52 ist ein erhabener Abschnitt 98 vorgesehen, der mit einer gekrümmten Oberfläche versehen ist, um den Film 21 hierauf zu stützen und ihn dort entlang zu führen.
Die Bodenwand 94 des Gehäuserückabschnitts 52 ist so geformt, daß sie die Bodenöffnungen 55 a und 56 a der Aufnahmekammer 55 für die Filmpatrone und der Aufnahmekammer 56 für die Filmrolle bedeckt, wenn der Gehäuserückabschnitt 52 an den Gehäusemittenabschnitt 50 angepaßt wird. Die Bodenwand 94 ist in zwei Abschnitte geteilt, nämlich einen Bodendeckab­ schnitt 100, der so geformt ist, daß er die Bodenöffnung 55 a der Aufnahmekammer 55 für die Patrone bedeckt, und einen Wandabschnitt 102. Der Bodendeckabschnitt 100 ist an der Rückwand 93 mittels einer flexiblen Drehhalterung 104 festge­ legt, um die Bodenöffnung 55 a der Aufnahmekammer 55 für die Filmpatrone öffnen und schließen zu können. An einer Vorder­ kante ist der Bodendeckabschnitt 100 mit einem Paar der haken­ förmigen Nasen 106 versehen, welche nach oben hiervon vorstehen und in Eingriff mit kleinen rechteckigen Ausnehmungen 107 gebracht werden, die in der Vorderwand des Gehäusevorder­ abschnitts 51 gebildet werden, wenn die fotografische Film­ packung 1 B zusammengebaut wird, und mit einem Aussparungs­ abschnitt 103 versehen, welcher hiervon vorspringt und in einer Ausnehmung 108 aufgenommen wird, welche in der Vorder­ wand des Gehäusevorderabschnitts 51 ausgebildet wird, wenn die hakenförmigen Nasen 106 in Eingriff mit den kleinen Löchern 107 stehen. Im Bodendeckabschnitt 100 ist ebenfalls eine Nut 108 vorgesehen, welche mit einer halbkreisförmigen Schiene 108 a versehen ist, die an einem unteren Ende ausgebildet ist und die Bodenöffnung 55 a der Aufnahmekammer 55 für die Patrone umgibt, um eine Labyrinthdichtung auszubilden, wenn die fotografische Filmpackung 1 B zusammengebaut ist, wie es in Fig. 12 und 13 dargestellt ist. Infolge dieser Laby­ rinthdichtung ist der Innenraum der Aufnahmekammer 55 für die Filmpatrone lichtdicht abgeschlossen.
Der Gehäuserückabschnitt 52 ist mit einer Nut 52 a versehen, welche seinen Außenumfang umgibt, die mit Schienen 52 b einge­ paßt ist, die auf der hinteren Oberfläche beider Seiten des Rahmenteils 58 des Gehäusemittenabschnitts 50 und auf der Oberfläche des hinteren Querendes des Gehäusevorderabschnitts 51 ausgebildet sind, um eine Labyrinthdichtung zu bilden, wenn die fotografische Filmpackung 1 B zusammengebaut wird. Infolge dieser Labyrinthdichtung kann das Innere der foto­ grafischen Filmpackung 1 B lichtdicht gehalten werden. Aus diesem Grunde kann der in dem Gehäusemittenabschnitt 50 aufge­ nommene Film 21 lichtdicht aufgenommen werden, wenn die Gehäuse­ mitten-, Vorder- und Endabschnitte 50 bis 52 zusammengepaßt sind.
Beim Zusammenbau der Filmpackung 1 B wird zunächst der Gehäuse­ rückabschnitt 52 an den Gehäusemittenabschnitt 50 auf solche Weise angepaßt, daß der Bodendeckabschnitt 100 und die Bodenwand 102 unterhalb der Basisplatte 53 des Gehäusemittenabschnitts 50 angeordnet werden, um die Öffnungen 55 a und 56 a der Aufnahme­ kammer 55 für die Filmpatrone und der Aufnahmekammer 56 für die Filmrolle zu bedecken. Zu diesem Zeitpunkt werden die zugehörigen vertikalen Nuten 52 a(R) und 52 (L) des Gehäuserück­ abschnitts 52 und die halbkreisförmige Nut 108 des Bodendeck­ abschnitts 100 mit den zugehörigen Schienen 58 a und 108 a des Gehäusemittenabschnitts 50 zusammengepaßt. Aufgrund der Konstruktion der Filmpackung 1 B wird der Film 21 lichtdicht umschlossen, indem der Gehäuserückabschnitt 52 am Gehäusemitten­ abschnitt 50, in welchen vorher die Filmpatrone 20 und die Filmrolle 23 geladen werden, befestigt wird. Daraufhin wird die Befestigung des Gehäusevorderabschnitts 51 durchgeführt, indem die Hinterkante des Gehäusevorderabschnitts 51 in die Quernut 52 a des Gehäuserückabschnitts 52 eingepaßt wird und dann die hakenförmigen Nasen 91 des Gehäusemittenabschnitts 50 und die hakenförmigen Nasen 106 des Bodendeckabschnitts 100 in Eingriff mit den kleinen rechteckigen Öffnungen 90 beziehungsweise 107 gelangen, die in der Vorderwand des Ge­ häusevorderabschnitts 51 ausgebildet sind. Danach wird der Gehäuserückabschnitt 52 fest an dem Gehäusemittenabschnitt 52 entlang der vertikalen Nut 52 a(R) an der rechten Seite und entlang der vertikalen Nut 52 a(L) an der linken Seite des Gehäuserückabschnitts 52 mittels einer Ultraschallschweißung befestigt. Die Ultraschallschweißung kann vorzugsweise durch Anlegen eines Ultraschallschweißhorns 111 geschehen. Zur Anwendung der Ultraschallschweißung wird, wie in Fig. 14 dargestellt ist, der Gehäusevorderabschnitt 51 durch ein Stützwerkzeug 112 gehalten, welches ein Paar Stützarme 113 aufweist. Die Arme 113 werden in Ausnehmungen 51 a eingefügt, welche in beiden Seitenwänden des Gehäusevorderabschnitts der zusammengebauten Filmpackung 1 B ausgebildet sind, um die Rückseite hochzuhalten. Durch Andrücken des Gehäuserück­ abschnittes 52 durch das Ultraschallhorn 111 wird der Gehäuse­ rückabschnitt 52 an den Gehäusemittenabschnitt 50 entlang der seitlichen Vertikalnuten 52 (R) und 52 (L) angeschweißt. Es wird darauf hingewiesen, daß der Gehäuserückabschnitt 52 an den Gehäusevorderabschnitt 51 an oberen und unteren Punkten jeder seitlichen Vertikalnut 52 a(R), 52 a(L) ange­ schweißt wird.
Die in den Fig. 10 und 11 darstellte Filmpackung 1 B wird auf dieselbe Weise wie die voranstehend beschriebenen Ausführungs­ formen verwendet. Jedoch kann bei dieser Ausführungsform die Filmpatrone 20 durch Öffnen des Bodendeckabschnitts 100 herausgenommen werden, indem die hakenförmigen Nasen 106 von den kleinen quadratischen Löchern 107 gelöst werden. Zum Lösen der hakenförmigen Nasen 106 wird die Schneidenspitze eines Schraubenziehers zwischen den Ausnahmeabschnitt 103 und die Ausnehmung 108 eingefügt und gedreht. Ansonsten wird es vorgezogen, die hakenförmigen Nasen 106 mit Hilfe eines Werkzeugs durch die kleinen Öffnungen 107 auszustoßen. Da eine flexible Drehhalterung 104 vorgesehen ist, kann der Bodendeckabschnitt 100 geöffnet werden, um die Bodenöffnung 55 a der Aufnahmekammer 55 für die Patrone freizulegen. Dies führt dazu, daß die Filmpatrone 20 einfach in Längsrichtung herausgenommen werden kann.
Nunmehr wird Bezug auf Fig. 15 genommen, die eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt, bei welcher eine Filmpackung 1 C ein mit einer Linse versehenes Filmgehäuse 121 auf ähnliche Weise aufweist wie beim Film­ gehäuse 1 A oder 1 B der voranstehend beschriebenen Ausführungs­ formen, und ein Deckgehäuse 131 aufweist, in welches das mit einer Linse versehene Filmgehäuse 121 eingeschlossen ist. Das Filmgehäuse 121 umfaßt einen Gehäusevorderabschnitt 122 und einen Gehäuserückabschnitt 123, die aneinander bei­ spielsweise durch Ultraschallschweißung befestigt sind, um so das im allgemeinen kastenförmige Filmgehäuse 121 auszubilden. Vor Zusammenfügen des Gehäusevorderabschnitts 122 mit dem Gehäuserückabschnitt 123 werden eine Filmrolle und eine Film­ patrone 20 in das Filmgehäuse 121 geladen. In der Bodenwand 123 a des Gehäuserückabschnitts 123 ist eine Öffnung 124 ausge­ bildet, welche in Verbindung mit einer Aufnahmekammer 125 für die Filmpatrone mit der dort aufgenommenen Filmpatrone 20 steht. Der Gehäusevorderabschnitt 122 ist mit einer Öffnung 126 versehen, in der eine Aufnahmelinse und ein Sucher 127 aufgenommen sind.
Das Deckgehäuse 131, welches vorzugsweise aus bedruckbarem Karton oder bedruckbaren Plastikmaterialien besteht, ist mit einer kreisförmigen Öffnung 133 und einer quadratischen Öffnung 134 in einer Vorderwand 132 versehen, welche die Linsenhalteröffnung 126 beziehungsweise den Sucher freilegen, wenn das Filmgehäuse in dem Deckgehäuse 131 eingeschlossen ist. In der Bodenwand 135 des Deckgehäuses 131 ist ein zu öffnender Abschnitt 136 vorgesehen, welcher durch eine Per­ foration 137 ausgebildet wird. Der zu öffnende Abschnitt 136 ist so angeordnet, daß er die Öffnung 124 des Filmgehäuses 121 überlappt, wenn das Filmgehäuse 121 in dem Deckgehäuse 131 eingeschlossen ist. Die innere Oberfläche des zu öffnenden Abschnitts 136 des Deckgehäuses 131 ist mit einem lichtundurch­ sichtigen Material wie einer Silberfolie, Schwärzungen oder dergleichen versehen. Andererseits ist die äußere Oberfläche der Bodenwand 123 a des Gehäuserückabschnitts 123 mit einem Klebemittel versehen, welches eine geringe Klebehaftung auf­ weist und die Öffnung 124 umgibt, die durch eine Schattierung 40 in Fig. 15 dargestellt ist. Die Filmpackung 1 C dieser Ausführungsform wird vervollständigt durch Einfügen des Filmge­ häuses 121 in das Deckgehäuse 131 auf feste Weise und nach­ folgendes Andrücken des zu öffnenden Abschnitts 136 gegen die Bodenwand 123 a des Gehäuserückabschnitts 123, um die in der Bodenwand 123 a vorgesehene Öffnung 124 lichtdicht abzuschließen. Dann werden Klappen 138 geschlossen.
Nach Gebrauch der mit einer Linse versehenen Filmpackung 101 C wird der zu öffnende Abschnitt 136 weggebrochen oder abgerissen, entlang der perforierten Linie 137, um die Öffnung 124 der Aufnahmekammer 125 für die Patrone freizulegen. Da der zu öffnende Abschnitt 136 schwach durch das Klebemittel 40 befestigt, ist kann der zu entfernende Abschnitt 136 recht einfach abgetrennt werden. Daher kann die Patrone 20 in Längs­ richtung herausgenommen werden.
Anstatt die perforierte Linie 137 zur Festlegung des zu öffnen­ den Abschnitts 136 in der Bodenwand 135 des Deckgehäuses 131 auszubilden, kann das Deckgehäuse 131 mit einer Öffnung 141 in der Bodenwand 135 einer Filmpackung 1 D versehen sein, wie in Fig. 16 dargestellt ist. Vor oder nach Einsetzen des Filmgehäuses 121 in das Deckgehäuse 131 wird ein lichtab­ schirmendes Blatt 142 mit einer Lasche 143 entfernbar an der Bodenwand 123 a des Gehäuserückabschnitts des Filmgehäuses 121 befestigt, um die Öffnung 124 am Boden der Aufnahmekammer 125 für die Filmpatrone lichtdicht durch das durch eine Schat­ tierung dargestellte Klebemittel zu schließen. Das lichtab­ schirmende Blatt 142 ist auf seiner inneren Oberfläche mit einem lichtabschirmenden Material wie einer Silberfolie, Schwärzungen oder dergleichen versehen. Zum Herausnehmen der Patrone 20 kann das lichtabschirmende Blatt 142 abge­ schält werden, indem die Lasche 143 gezogen wird, um die Öffnung 124 zu öffnen, die am Boden der Aufnahmekammer 125 für die Patrone ausgebildet ist.
Fig. 17 zeigt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Aufbau einer Filmpackung 1 E im wesentlichen derselbe ist wie bei der Filmpackung 1 A gemäß Fig. 1 und 3, jedoch mit der Ausnahme, daß kein zu öffnender Abschnitt 40 in der Bodenwand des Gehäuserückabschnitts 3 vorgesehen ist. In einer Bodenwand 154 des Gehäuserückabschnitts 153, der an einem Gehäusevorderabschnitt 155 befestigt ist, ist eine im wesentlichen quadratische Ausnehmung 156 vorge­ sehen, zu welcher sich eine Aufnahmekammer 158 für die Patrone öffnet. In der Ausnehmung 156 ist ein ringförmiger Vorsprung 159 ausgebildet, welcher dem Boden der Aufnahmekammer 158 für die Patrone umgibt. Eine Endkappe 160 ist entfernbar an dem ringförmigen Vorsprung 159 festgelegt, um die Aufnahme­ kammer 158 für die Patrone zu schließen und lichtdicht zu halten. Diese Endkappe 160 ist vorzugsweise aus einem feuch­ tigkeitsbeständigen Material hergestellt und mit einem lichtab­ schirmenden Material wie einer Silberfolie, Schwärzungen oder dergleichen an seiner inneren Oberfläche versehen. Die Ausnahme 136 empfängt die Endkappe 160, deren obere Oberfläche mit der äußeren Oberfläche der Bodenwand 154 der Filmpackung 1 E abschließt oder sogar dahinter zurückspringt.
Diese Endkappe kann auf einfache Weise nach der Benutzung dieser Filmpackung entfernt werden, um den Boden der Aufnahme­ kammer 158 für die Patrone zu öffnen und ein Herausnehmen der Patrone 20 in Längsrichtung zu gestatten.
Zwar ist die vorliegende Erfindung vollständig anhand der bevorzugten Ausführungsbeispiele unter bezug auf die beige­ fügten Zeichnungen beschrieben, es wird jedoch darauf hinge­ wiesen, daß Fachleuten auf diesem Gebiet zahlreiche Änderungen und Modifikationen zugänglich sind. Derartige Änderungen und Modifikationen sollen daher in die vorliegende Erfindung eingeschlossen gelten, es sei denn, sie wichen von deren Schutzumfang ab.

Claims (26)

1. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit zumindest einer Einrichtung zur Bewerkstelligung einer Belich­ tung und mit einem lichtdichten Filmgehäuse, an dem eine Aufnahmelinse angebracht ist, einem in dem lichtdichten Filmge­ häuse eingeschlossenen leeren Filmbehälter und einem aufge­ rollten Film, dessen eines Ende in dem leeren Filmbehälter gehalten ist, der in dem lichtdichten Filmgehäuse eingeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse (2, 3) mit einem Abschnitt (40) versehen ist, der zu öffnen ist, um eine Öffnung (45) auszubilden, die eine Herausnahme des Filmbehälters (20) gestattet.
2. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Abschnitt (40) durch eine Nut (37) fest­ gelegt ist, entlang derer der zu öffnende Abschnitt (40) von dem lichtdichtem Filmgehäuse (2, 3) weggebrochen wird.
3. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Abschnitt (40) mit einer Lasche (38) versehen ist, welche zum Abbrechen des zu öffnenden Abschnitts (40) von dem lichtdichten Gehäuse (2, 3) ziehbar ist.
4. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse (2, 3) eine Ausnehmung (41) aufweist, in welcher die Lasche (38) derart aufnehmbar ist, daß deren äußere Oberfläche mit einer äußeren Oberfläche des lichtdichten Filmgehäuses (2, 3) zumindest fluchtet.
5. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (48) einen im wesentlichen L-förmigen Vorsprung aufweist.
6. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Abschnitt (136) eine Öffnung (141) aufweist, die in einer Bodenwand (135) des lichtdichten Filmgehäuses (131) ausgebildet ist, und einen lichtabschirmenden Teil aufweist, welcher an dem lichtdichten Filmgehäuse (131) ange­ bracht ist, um die Öffnung (141) lichtdicht abzudecken.
7. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der lichtabschirmende Teil ein haftend an der Bodenwand (135) angebrachtes Blatt ist.
8. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der lichtabschirmende Teil (142) eine Lasche (143) aufweist, welche zur Entfernung des lichtabschirmenden Teils (142) ziehbar ist.
9. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der lichtabschirmende Teil eine Kappe (160) ist.
10. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse (2, 3) einen Gehäusevorder­ abschnitt (2) aufweist, an welchem die Aufnahmelinse (4) angebracht ist, und einen Gehäuserückabschnitt (3), in welchem der zu öffnende Abschnitt (40) bereitgestellt ist, wobei im Gehäusevorderabschnitt (2) eine Aufnahmekammer (12) für einen Filmbehälter (20) und eine Aufnahmekammer (11) für einen gerollten Film ausgebildet sind.
11. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusevorderabschnitt (2) und der Gehäuserückabschnitt (3) fest miteinander mittels Ultraschallschweißung verbunden sind.
12. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Filmbehälter (20) in Längsrichtung herausnehmbar ist.
13. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit zumindest einer Einrichtung, um eine Belichtung zu bewerk­ stelligen, dadurch gekennzeichnet, daß ein lichtdichtes Filmgehäuse (121) mit einer daran angeordneten Aufnahmelinse vorgesehen ist sowie ein in dem lichtdichten Filmgehäuse (121) eingeschlossener leerer Filmbehälter (20), ein mit seinem einen Ende in dem lichtdichtem Filmgehäuse (121) gehaltener Rollfilm, und ein Deckgehäuse (131), in welchem das lichtdichte Filmgehäuse (121) eingeschlossen ist, wobei das lichtdichte Filmgehäuse (121) mit einer Öffnung (124) versehen ist, welche eine Herausnahme des Filmbehälters (20) gestattet und lichtdicht durch das Deckgehäuse (131) abgeschlossen ist.
14. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckgehäuse (131) mit einem zu öffnenden Abschnitt (136) versehen ist, welcher von dem Deckgehäuse (131) wegbrech­ bar ist, um die Öffnung (124) freizulegen.
15. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Abschnitt (136) durch eine Perforation (137) festgelegt ist.
16. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Abschnitt (136) eine innere Oberfläche aufweist, auf welcher ein lichtabschirmendes Material angebracht ist.
17. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse (121) einen Gehäusevorderab­ schnitt (122) und einen Gehäuserückabschnitt (123) aufweist, welche fest miteinander mittels Ultraschallschweißung verbunden sind.
18. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit zumindest einer Einrichtung zur Bewerkstelligung einer Belich­ tung sowie einem lichtdichtem Filmgehäuse mit einer hieran angebrachten Aufnahmelinse, einem in dem lichtdichten Filmge­ häuse eingeschlossenen leeren Filmbehälter und mit einem gerollten Film, dessen eines Ende in dem Filmbehälter gehalten ist, welcher in dem lichtdichten Filmgehäuse eingeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse (50, 51, 52) einen Gehäusevorderab­ schnitt (51), einen Gehäusemittenabschnitt (50), welcher eine Aufnahmekammer (55) für den Filmbehälter (20) aufweist, die mit einer Öffnung (55 a) an ihrem Boden versehen ist, um den Filmbehälter (20) entfernbar aufzunehmen, und mit einer Aufnahmekammer (56) für den Rollfilm (21) zur Aufnahme des Rollfilms (21) versehen ist, und einen Gehäuserückabschnitt (52) aufweist, welcher mit einem drehbar angeschlagenen Teil (100) versehen ist der zu öffnen ist, um die Öffnung (55 a) der Aufnahmekammer (55) für den Filmbehälter (20) freizulegen, um ein Herausnehmen des Filmbehälters (20) zu gestatten.
19. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der drehbar angelegte Teil (100) zum lösbaren Eingriff mit dem Gehäusevorderabschnitt (51) ausgebildet ist.
20. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der drehbar angelengte Teil (100) mit einer Nut (108) versehen ist, in welche ein Vorsprung (108 a) einpaßbar ist, welcher die Öffnung (55 a) der Aufnahmekammer (55) für den Filmbehälter (20) umgibt, um eine Labyrinthdichtung zwischen dem drehbar angelenkten Teil (100) und der Aufnahmekammer (55) für den Filmbehälter (20) auszubilden.
21. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemittenabschnitt (50) mit einem Paar hakenförmiger Nasen (91) versehen ist, mit dem ein Paar Öffnungen (90), das in dem Gehäusevorderabschnitt (51) ausgebildet ist, in Eingriff bringbar ist, um den Gehäusemittenabschnitt (50) an dem Gehäusevorderabschnitt (51) zu befestigen.
22. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuserückabschnitt (52) mit dem Gehäusemittenab­ schnitt (50) fest durch eine Ultraschallschweißung verbunden ist.
23. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuserückabschnitt (52) mit einer Umfangsnut (52 a) versehen ist, in welche teilweise vertikale Vorsprünge (52 b) eingreifen können, die auf beiden Seiten des Gehäusemittenab­ schnitts (50) ausgebildet sind, und in welche teilweise Quervor­ sprünge eingreifen können, die oben auf der Rückseite des Gehäusevorderabschnitts (51) ausgebildet sind, um eine licht­ dichte Kammer in dem lichtdichten Filmgehäuse (50, 51, 52) auszubilden.
24. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung mit zumindest einer Einrichtung zur Bewerkstelligung einer Belich­ tung und einem lichtdichtem Filmgehäuse, an welchem eine Aufnahmelinse angebracht ist, einem Film und einem Filmbe­ hälter, an welchem ein Ende des Films angebracht ist, da­ durch gekennzeichnet, daß das lichtdichte Filmgehäuse aus einem Gehäusevorderabschnitt und einem Gehäuse­ rückabschnitt zusammensetzbar ist, welche untrennbar aneinander festgelegt sind, um den Film und den Filmbehälter in der Filmpackung aufzunehmen, wobei sowohl der Gehäusevorderab­ schnitt als auch der Gehäuserückabschnitt jeweils mit einem Abschnitt versehen sind, welcher zu öffnen ist, um eine Öffnung in der Filmpackung auszubilden, durch welche der Filmbehälter herausnehmbar ist.
25. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Filmbehälter eine Spule aufweist, um welche der Film herumgewickelt ist, und daß der zu öffnende Abschnitt so ausgebildet ist, daß der Filmbehälter in Längsrichtung heraus­ nehmbar ist, wenn der zu öffnende Abschnitt geöffnet ist.
26. Mit einer Linse versehene fotografische Filmpackung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeich­ net, daß der Filmbehälter (20) eine Filmpatrone ist, welche festgelegt ist durch ISO-1007 (International Standardization Organization-1007: Ausgabe 1978).
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