DE3733791A1 - Verfahren und vorrichtung zur optischen ueberwachung einer maschenware - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur optischen ueberwachung einer maschenwareInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur optischen Überwachung einer Maschenware während ihrer
Herstellung in einer Maschenwarenverarbeitungsmaschine auf
Fehler, wobei eine optische Abtastvorrichtung die Breite
der Maschenware quer zur Abzugsrichtung abtastet und bei
Feststellung eines Maschenwarenfehlers diesen anzeigt
und/oder die Maschenwarenverarbeitungsmaschine stillsetzt.
Aus der Betriebsanleitung KW Kettenwirkmaschinenwächter
der Firma Erwin Sick GmbH Optik, Elektronik sind
Kettenwirkmaschinenwächter für Kettenwirkmaschinen
insbesondere für Elastik- und
Oberbekleidungsraschelmaschinen und
Frotteekettenwirkmaschinen bekannt. Diese
Kettenwirkmaschinenwächter dienen zur Überwachung von
annähernd glatten einfarbigen Gewirken. Diese bekannten
Kettenwirkmaschinenwächter weisen eine Führungsschiene
auf, die oberhalb der Maschenware quer zu ihrer
Laufrichtung angeordnet ist. Auf der Führungsschiene ist
ein Schlitten längs bewegbar, der mit einem stabartigen
Halter versehen ist, an dessen freiem Ende ein
Reflexlichtschrankenkopf vorgesehen ist, der dicht
oberhalb der Maschenware positioniert ist. Innerhalb des
Schlittens sind elektronische Schaltungsteile vorgesehen,
die mit der aus einem Lichtsender und einem Lichtempfänger
bestehenden Reflexlichtschranke verbunden sind. Der
Schlitten weist eine Stromabnehmerverbindung zu
elektrischen Leitern der Führungsschiene auf. Die
Maschenware wird durch sog. Breithalter erfaßt, welche für
den Stoffabzug in Abzugsrichtung dienen. Eine solche
Reflexlichtschranke wird, geführt durch die
Führungsschiene, quer zur Abzugsrichtung der Maschenware
bewegt. Bei fadenbedingten Fehlern in der Maschenware
(Fertigware) wird das geänderte Reflexverhalten elektrisch
wahrgenommen und entsprechend ausgewertet. Zwar weist der
bekannte Kettenwirkmaschinenwächter den Vorteil auf, daß
die Reflexlichtschranke dicht oberhalb der fertigen
Maschenware im Bereich der Wirkwerkzeuge angeordnet ist.
Jedoch ist es nachteilig, daß die Reflexlichtschranke
nicht bis zum Rand der Fertigware bzw. über den Rand der
Fertigware hinaus bewegt werden kann, da dieser
Kettenwirkmaschinenwächter aufwendig sowie in seinen
Abmessungen und seiner Anordnung ungünstig ist. Ein
weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß der
Stromabnehmer am Lichtschrankenschlitten gegen
Verschmutzung und Korrosion empfindlich ist. Des weiteren
ist es nachteilig, daß der zwischen der
Reflexlichtschranke und dem Lichtschrankenschlitten
befindliche Halter durch den Arbeitsbereich des Wirkers
bewegt wird. Auch ist es nachteilig, daß die
Reflexlichtschranke nicht unmittelbar zwischen dem
Maschenwaren-Breithalter und den Kettenwirkwerkzeugen
bewegt werden kann, so daß keine vollständige Abtastung
der Maschenware gewährleistet ist. Auch ist es nachteilig,
daß mit Hilfe des bekannten Kettenwirkmaschinenwächters
keine gemusterte oder unterbrochene Maschenware überwacht
werden kann.
Aus der DE-OS 35 34 019 ist eine optische
Bahnüberwachungsvorrichtung bekannt, die eine
Beleuchtungsanordnung aufweist, welche die Pupille der
Beleuchtung mit einem Hohlspiegelstreifen in die
Beobachtungspupille eines Kameraobjektivs einer
Diodenzeilenkamera abbildet, um so eine maximal
erreichbare Lichtausbeute zu erzielen. Gleichzeitig mit
der Überwachung des Stoffs wird eine Fehlersucheinrichtung
mit Laserscanner betrieben, wobei die gleichen
Spiegelstreifen benützt werden. Diese optische
Bahnüberwachungsvorrichtung dient zwar zur Überprüfung von
Materialbahnen, bei denen keine mechanisch schnell
bewegten optischen Bauelemente verwendet werden sollen.
Das von Lichtquellen ausgestrahlte und von den
Materialbahnen reflektierte Licht soll mit möglichst
geringen Verlusten von einer Fotoempfangsanordnung
wahrgenommen werden. Der verwendete Sendehohlspiegel ist
so bemessen, daß der auf der Materialbahn erzeugte
Beleuchtungsstreifen sich gerade über die gesamte Breite
der Materialbahn erstreckt. Der Beleuchtungsstreifen auf
der Oberfläche der Materialbahn wird stark verkleinert auf
der Diodenzeile abgebildet, die innerhalb der
fotografischen Kamera vorgesehen ist. Zur Erzeugung einer
ausreichenden Lichtstärke für die Diodenzeile wird die
Eintrittspupille in das Objektiv abgebildet.
Diese bekannte optische Bahnüberwachungsvorrichtung, die
sich in erster Linie mit Abbildungsfragen und der
Steigerung des Wirkungsgrades der Lichtstärke an der
Fotoempfängeranordnung befaßt, zeigt keine
Lösungsmöglichkeit auf, um fadenbedingte
Maschenwarenfehler auch bei unterbrochener oder
gemusterter Maschenware festzustellen. Des weiteren ist
die optische Bahnüberwachungsvorrichtung für eine solche
Fehlererkennung infolge ihres aufwendigen Aufbaus zur
online-artigen Maschenwarenfehlererkennung im Bereich der
Maschenwarenwerkzeuge nicht geeignet.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur optischen Überwachung
einer Maschenware während ihrer Herstellung der eingangs
genannten Art zu schaffen, um in einfacher und sicherer
Weise eine einwandfreie Erkennung von fadenbedingten
Maschenwarenfehlern auch bei unterbrochener und/oder
gemusterter Maschenware zu ermöglichen.
Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch,
- - daß die optische Abtasteinrichtung die Maschenware zeilenweise abtastet und die hierbei erzeugten Abtastsignale an eine digitale Verarbeitungsschaltung liefert,
- - daß die Abtastsignale in einem Referenzmodus als Mustersignale in der digitalen Verarbeitungsschaltung abgespeichert werden und
- - daß die Abtastsignale in einem anschließenden Betriebsmodus während der Herstellung der Maschenware als Betriebsabtastsignale mit den der Abtastposition entsprechenden Mustersignalen auf Übereinstimmung verglichen werden und bei Nichtübereinstimmung ein Fehlersignal abgegeben wird.
Dadurch, daß in einem Referenzmodus die Maschenware über
ihre gesamte Breite abgetastet wird und diese
Abtastsignale in der digitalen Verarbeitungsschaltung
abgespeichert werden, ist der Vorteil gegeben, daß diese
digitalen Abtastsignale oder Mustersignale als
Referenzsignale zur Verfügung stehen. Im anschließenden
Betriebsmodus werden jeweils in Abhängigkeit von der
Position der Abtastung entsprechende Betriebsabtastsignale
mit den zugeordneten Referenzsignalen für die jeweils
gleiche Abtastposition verglichen. Auf diese Weise kann
eine beliebig gemusterte und/oder unterbrochene
Maschenware auf fadenbedingte Fehler geprüft werden. Dann,
wenn bezüglich einer Abtastposition der fertigen
Maschenware Ungleichheit festgestellt wird zwischen dem
zugeordneten Mustersignal und dem Betriebsabtastsignal,
ist dies ein klares und eindeutiges Indiz für einen
solchen Fehler.
Gemäß weiterer Ausbildung wird ein Fehlersignal erst dann
abgegeben, wenn nach einer vorgegebenen Anzahl von
aufeinanderfolgenden Zeilenabtastungen jeweils für die
gleiche Position in der Zeile eine Ungleichheit
festgestellt wird. Wird bei einem Vergleichsvorgang eine
Abtastzeile an mindestens einer Stelle eine Ungleichheit
festgestellt, so führt dies daher noch nicht zu einer
Fehlermeldung. Erst dann, wenn die vorgegebene Anzahl von
aufeinanderfolgenden Ungleichheitssignalen für die gleiche
Zeilenposition erzeugt wird, folgt die
Fehlersignalerzeugung und/oder eine Stillsetzung der
Maschenwarenverarbeitungsmaschine.
Gemäß weiterer Ausbildung werden nach Feststellung eines
Fehlers, Stillsetzung der
Maschenwarenverarbeitungsmaschine, der Behebung des
Fehlers und nach erneutem Einschalten der
Maschenwarenverarbeitungsmaschine die erneuten
Abtast- bzw. Vergleichsvorgänge nach einer vorgegebenen
Verzögerungszeit eingeleitet, nach der der Fehlerbereich
der Maschenware mit Sicherheit aus dem Bereich der
Abtastvorrichtung bewegt ist. Auf diese Weise wird
sichergestellt, daß bei erneutem Abtasten und Vergleichen
kein zusätzliches Fehlersignal für die bereits bewertete
fehlerhafte Stelle der Maschenware erzeugt wird.
Gemäß weiterer Ausgestaltung werden im Referenzmodus
mehrere Zeilen der Maschenware abgetastet, wobei die
entsprechenden Mustersignale einer Abtastposition mehrerer
Zeilen, in Abzugsrichtung der Maschenware gesehen,
gemittelt werden.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auch durch eine optische
Überwachungsvorrichtung für eine
Maschenwarenverarbeitungsmaschine mit einer optischen
Reflexabtastvorrichtung, die quer zur
Maschenwarenabzugsrichtung über die Maschenwarenbahn
bewegbar ist, wobei die Reflexabtastvorrichtung eine
Lichtquelle und einen Lichtempfänger aufweist, dadurch
gelöst, daß die Lichtquelle und der Lichtempfänger am
jeweiligen Ende eines parallel zur Maschenwarenebene
vorgesehenen Lichtschachtes angeordnet sind, dessen Länge
zumindest gleich der Breite der Maschenware ist, wobei in
einem längs des Lichtschachtes bewegbaren Abtastschlitten
im Strahlengang ein 90°-Winkelspiegel angeordnet ist,
dessen durch die beiden Teilspiegel eingeschlossene
Winkelhalbierende parallel zum Strahlengang verläuft und
wobei der der Lichtquelle zugewandte erste Teilspiegel
vollreflektierend ausgebildet ist, während der dem
Lichtempfänger zugewandte zweite Teilspiegel
halbdurchlässig ist, so daß die Sendelichtstrahlen den
zweiten Teilspiegel passieren und die von der Maschenware
reflektierten Lichtstrahlen zum Lichtempfänger umgelenkt
werden.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die Abtastung der
Maschenware in unmittelbarem Bereich der
Maschenwarenwerkzeuge über die gesamte Breite der
Maschenware möglich ist. Ein weiterer Vorteil ist darin zu
sehen, daß keine Stromabnehmer am Abtastschlitten
vorhanden sind, da der Lichtsender und Lichtempfänger
ortsfest an die jeweiligen Enden des Lichtschachtes
angeordnet sind. Die vom Lichtsender ausgesandten
Lichtstrahlen werden durch den 90°-Winkelspiegel auf die
Maschenware umgelenkt. Der dort reflektierte Lichtstrahl
wird durch den teildurchlässigen Spiegel des
90°-Winkelspiegels zum Lichtempfänger umgelenkt. Bei
entsprechender Dimensionierung der Lichtquelle läßt sich
der Lichtschacht, und damit der Abtastschlitten
entsprechend weit oberhalb der Materialwarenbahn anordnen.
Auf diese Weise kann der Spiegelschlitten bis über den
Randbereich der Maschenware hinaus bewegt werden, was den
Vorteil ergibt, daß der Rand der Maschenware erfaßbar ist.
Auch ist es vorteilhaft, daß der Reflexlichtstrahl bei
entsprechend starker Bündelung im Bereich zwischen dem
sog. Breithalter für die Maschenware und den
Maschenwarenwerkzeugen geführt werden kann.
Entfernungsbedingte Intensitätsänderungen auf dem
Fotoempfänger der Fotoempfängeranordnung, die aufgrund der
unterschiedlichen Position des Abtastschlittens auftreten,
wirken sich im Vergleichsvorgang nicht aus. Verkantungen
der 90°-Spiegelanordnung ändern die Einfallsrichtung des
Empfangslichtstrahlenbündels nicht.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung wird als Lichtquelle
ein Halbleiterlaser mit einer Kollimatoroptik verwendet.
In vorteilhafter Weise besteht der Lichtempfänger aus
mindestens zwei Fotoempfängern, die in bezug auf die
Maschenwarenebene senkrecht übereinander angeordnet sind.
Außerdem ist gemäß weiterer Ausgestaltung im Bereich der
Kante des 90°-Winkelspiegels auf der dem Lichtempfänger
zugewandten Seite eine Linsenanordnung vorgesehen. Die
Brennweite dieser Linsenanordnung ist gleich oder größer
dem Abstand des 90°-Winkelspiegels von der Maschenware.
Auf diese Weise wird die Abbildungsgröße des
Maschenwarenbildes auf dem Lichtempfänger in etwa konstant
gehalten, unabhängig davon, wo sich der Abtastschlitten
mit der 90°-Winkelspiegelanordnung befindet. Ein weiterer
Vorteil des 90°-Winkelspiegels ist darin zu sehen, daß der
zum Lichtempfänger gelangende Empfängerstrahl bei
Verkantung des Abtastschlittens die Fotoempfängeranordnung
nicht verläßt, sondern seine Ausrichtung beibehält. Dies
ergibt den Vorteil, daß auch besonders breite Maschenwaren
auf Fehler hin überwacht werden können.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist ein Winkelgeber
vorgesehen, welcher während der Bewegung des
Abtastschlittens Positionssignale abgibt, die die Lage des
Abtastschlittens signalisieren.
In vorteilhafter Ausgestaltung wird ein Fotoempfängerpaar
verwendet, dessen einer Fotoempfänger mit einer
Regelschaltung für die Regelung der Laserleistung des
Halbleiterlasers verbunden ist.
Werden mehr als zwei Fotoempfänger verwendet, so kann
hierdurch eine höhere und einwandfreiere Auflösung erzielt
werden. Hierbei werden Differenzsignale von Signalen
benachbarter Fotoempfänger in einer Integrationsschaltung
integriert.
Es ist auch denkbar, daß nicht nur der eine Fotoempfänger
des Fotoempfängerpaares für die Auswertung der
Zeilenabtastungen verwendet wird, sondern auch der
Fotoempfänger, der zur Regelung der Laserstrahlenleistung
dient. Durch Vergleichen der Signale der beiden
Fotoempfänger des Fotoempfängerpaares kann das
Fehlersignal entsprechend erhöht werden, was den Vorteil
hat, daß auch schwache Fehlersignale zu einer
entsprechenden Verstärkung führen. Bei Erhöhung der
Fotoempfänger kann durch Akkumulierung eine entsprechende
Steigerung des Signales erzielt werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Lichtempfänger über
einen Analog-Digitalwandler mit einer
Digitalverarbeitungsschaltung verbunden, die eine
Steuerschaltung und einen Schreib- und Lesespeicher
aufweist, wobei die digitale Verarbeitungsschaltung eine
Moduswahlvorrichtung für die Auswahl eines Referenzmodus
und eines Betriebsmodus aufweist, wobei der Schreib- und
Lesespeicher im Betriebsmodus in den Lesebetrieb
geschaltet ist.
Gemäß weiterer Ausgestaltung weist die digitale
Verarbeitungsschaltung einen Mikrocomputer auf, der außer
mit dem Analog-Digitalwandler des Lichtempfängers mit dem
Winkelgeber und einer Motorsteuerung verbunden ist, wobei
die Musterdaten nur im Referenzmodus in den Speicher
einschreibbar sind.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auch durch eine optische
Überwachungsvorrichtung für eine
Maschenwarenverarbeitungsmaschine mit einer Lichtquelle
und einem Lichtempfänger und mit einer
Verarbeitungsschaltung gelöst und zwar dadurch, daß
unterhalb der Maschenware eine sich über die gesamte
Breite erstreckende Lichtquellenanordnung und oberhalb der
Maschenware eine deren Gesamtbreite erfassende Kamera mit
einer digitalen Bildwandlervorrichtung (CCD) vorgesehen ist,
die mit der einen Mikrocomputer aufweisenden digitalen
Verarbeitungsschaltung verbunden ist, wobei eine
Modusstufe vorhanden ist, durch die die digitale
Verarbeitungsschaltung in dem Referenzmodus oder
Betriebsmodus schaltbar ist, indem die aktuellen
Betriebsabtastdaten als Istwertdaten in der digitalen
Verarbeitungsschaltung zeilenweise mit den aus einem
Speicher der digitalen Verarbeitungsschaltung ausgelesenen
Referenzdaten verglichen werden. Eine solche optische
Überwachungsvorrichtung zeichnet sich durch ihre besondere
Schnelligkeit in der Zeilenabtastung aus, wobei keine
mechanisch bewegbaren Teile einbezogen sind. Diese
optische Überwachungsvorrichtung ist besonders geeignet
für unterbrochene oder gemusterte Maschenwaren, die nicht
nur längs gestreift, sondern auch beliebig gemustert sein
können und darüber hinaus vorteilhaft wegen ihrer
Schnelligkeit.
Die optische Überwachungsvorrichtung ist so angeordnet,
daß die Abtastung der Maschenware in unmittelbarer Nähe
der Maschenwerkzeuge und über den seitlichen Rand hinaus
erfolgt. Durch synchronen Vergleich der aktuellen
Abtastsignale mit den Mustersignalen oder Referenzsignalen
werden nur die Unterschiede der Signale in bezug auf die
gleiche Abtastposition einer Abtastzeile erfaßt.
Signalschwankungen in der Intensität der Lichtquelle,
insbesondere der Halbleiterlaseranordnung, gehen in das
Vergleichsergebnis nicht ein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von zwei in den
Fig. 1 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer optischen
Überwachungsvorrichtung bei einer
Kettenwirkmaschine,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines
Abtastschlittens der optischen
Überwachungsvorrichtung,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines
90°-Winkelspiegels,
Fig. 4 eine Teilansicht einer Kettenwirkmaschine von
oben mit der Lage einer Abtastzeile,
Fig. 5 ein Fotoempfängerpaar mit auf ihm abgebildetem
Fehler einer Maschenware,
Fig. 6 eine schematische Schaltung der optischen
Überwachungsvorrichtung,
Fig. 7 ein Flußdiagramm für die Schaltung gemäß Fig. 6,
Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einer
CCD-Kamera in einer Kettenwirkmaschine,
Fig. 9 ein schematisches Schaltungsbild dieses
Ausführungsbeispieles und
Fig. 10, 11 Anzeige von Helligkeitsverläufen über der
Maschenwarenbreite.
Gemäß Fig. 1 sind mit 1, 2, 3, 4 und 5 Kettfäden einer
Kettenwirkmaschine bezeichnet, die durch Lochnadeln 6, 7,
8, 9 und 10 laufen. Mit 11, 12, 13, 14 und 15 sind
Platinen bezeichnet. Das Flächengewirke, bzw. die fertige
Maschenware trägt das Bezugszeichen 16. Mit 17 ist eine
Führungsschiene für einen Abtastschlitten 18 bezeichnet,
der längs der Führungsschiene in nicht dargestellter Weise
motorisch bewegbar ist. Die Bewegung erfolgt entweder in
Richtung A oder B. Die Führungsschiene 17 ist gleichzeitig
als Lichtschacht ausgebildet, in dem in nicht
dargestellter Weise jeweils an einem Ende eine Lichtquelle
und ein Lichtempfänger angeordnet sind. Mit 19 ist das vom
Abtastschlitten 18 ausgehende Lichtstrahlenbündel
bezeichnet, welches mit einem geringen Durchmesser auf die
fertige Maschenware auftrifft und dort einen
Beleuchtungsfleck 20 hervorruft. Das ankommende
Lichtstrahlenbündel 19 wird von der Maschenware
reflektiert und gelangt als reflektiertes
Lichtstrahlenbündel 21 wieder in den Abtastschlitten 18.
Gemäß Fig. 2 befindet sich im Lichtschacht 17 als
Lichtquelle ein Halbleiterlaser 22. Als Lichtempfänger
wird ein Fotoempfänger 23 verwendet, der in bezug auf die
Ebene der Maschenware 16 gegenüber dem Halbleiterlaser 22
versetzt angeordnet ist. Im Abtastschlitten 18 befindet
sich ein 90°-Winkelspiegel 24, der so angeordnet ist, daß
dessen Winkelhalbierende 25 parallel zum
Lichtstrahlenbündel 26 des Halbleiterlasers 22 bzw.
parallel zur Ebene der Maschenware 16 ist. Das
Sendelichtstrahlenbündel 26 wird durch den
90°-Winkelspiegel nach unten auf die Maschenware umgelenkt
und trifft nach seiner Reflexion an der Maschenware wieder
auf dem 90°-Winkelspiegel auf, um dann als
Empfangslichtstrahlenbündel 27 auf den Fotoempfänger 23
aufzutreffen. Mit 28 ist ein Antriebsmotor bezeichnet,
durch den über eine getriebliche Verwindung 29 der
Winkelschlitten 18 in Pfeilrichtung A oder B bewegbar ist.
Mit 29 ist ein Winkelgeber bezeichnet, welcher bei der
Bewegung des Abtastschlittens 18 Positionsimpulse abgibt,
um die Position des Abtastschlittens zu signalisieren.
Gemäß Fig. 3, in der die den Teilen von Fig. 2
entsprechenden Teile mit gleichem Bezugszeichen versehen
sind, ist im Abtastschlitten 18 neben dem
90°-Winkelspiegel 24 auf der dem Fotoempfänger 23
zugewandten Seite eine konvexe Linse 30 angeordnet und
zwar im Bereich des Drehpunktes des 90°-Winkelspiegels 24.
Der obere Teilspiegel 24 a des 90°-Winkelspiegels ist voll
reflektierend ausgebildet, während der untere Teilspiegel
24 b halbdurchlässig ist. Das bedeutet, daß das
Sendelichtstrahlenbündel 26 am Teilspiegel 24 a voll
reflektiert wird, um dann durch den halbdurchlässigen
Teilspiegel 24 b auf die Maschenware 16 zu gelangen. Nach
der Reflexion des Lichtstrahlenbündels an der Maschenware
16 wird das Lichtstrahlenbündel am halbdurchlässigen
Teilspiegel 24 b um 90° umgelenkt und gelangt durch die
Konvex-Linse 30 als Empfangslichtstrahlenbündel zum
Fotoempfänger 23. Die Brennweite der Konvexlinse 30
entspricht ungefähr dem Abstand des 90°-Winkelspiegels von
der Maschenware 16. Die mit dem Abtastschlitten 18
mitbewegte Konvexlinse 30 wirkt gewissermaßen als zweite
Empfängerlinse, wodurch der Vorteil gegeben ist, daß die
Abbildung eines Fehlers auf dem Fotoempfänger in ihrer
Größe nahezu unabhängig ist von der Stellung des
Abtastschlittens. Das bedeutet, daß insbesondere bei
breiten Maschenwaren ein leichtes Verkanten des
Abtastschlittens 18 auftreten kann, bei dem die
Winkelhalbierende des 90°-Winkelspiegels nicht mehr
parallel zum Sendelichtstrahlenbündel bzw. der Ebene der
Maschenware verläuft. Der 90°-Winkelspiegel gleicht solche
Verkantungen aus, während die Konvexlinse 30 ein
Wegwandern (Parallelverschiebung der Empfanglichtstrahlen
und Zoomwirkung) des Empfangslichtstrahlenbündels aus der
Empfangsfläche des Fotoempfängers verhindert.
Gemäß Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf einen Teil der
Kettenwirkmaschine die fertige Maschenware 16, welche
durch einen Breithalter 31 erfaßt ist. Mit 32 sind die
einzelnen Kettfäden und Nadeln bezeichnet. Mit 33 ist die
Abtastbahn des Abtastlichtstrahlenbündels bezeichnet. Sie
verläuft zwischen der Nadelreihe 32 und dem Breithalter
31. Hieraus ergibt sich der Vorteil einer Überwachung der
Maschenware 16 im unmittelbaren Bereich der Nadelreihe 32,
d.h. unmittelbar dort, wo die Maschenware entsteht. Auf
diese Weise werden kettfädenbedingte Fehler sogleich
festgestellt.
Gemäß Fig. 5 besteht die Fotoempfängeranordnung aus einer
geteilten Fotoempfängerdiode, deren Einzeldioden mit 34
und 35 bezeichnet sind. Mit 36 ist die Abbildung des
Lichtflecks 20 auf dem Fotoempfänger 23 bezeichnet. Mit 37
ist die Größe eines Maschenwarenfehlers bezeichnet, der
gemäß Fig. 5 gerade auf dem Fotoempfänger 35 abgebildet
wird. Diese Abbildung des Fehlers 37 wandert im Zuge der
Bewegung des Abtastschlittens 18 von der Fotodiode 35 zur
Fotodiode 34.
In Fig. 6 sind die den Teilen der vorhergehenden
entsprechenden Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Die erste Fotodiode 34 ist über einen Verstärker 38 mit
einer Regelungsstufe 39 zur Regelung der Laserleistung des
Halbleiterlasers 22 verbunden.
Die zweite Fotodiode 35 ist über einen Verstärker 40 mit
einem Analog-Digitalwandler 41 verbunden, dessen Ausgang
mit einem Mikrocomputer 42 verbunden ist.
Der Mikrocomputer enthält einen Mikroprozessor 43, einen
Programmspeicher 44, einen nicht dargestellten
Arbeitsspeicher und einen Schreib- und Lesespeicher 45.
Eine erste Schnittstellenschaltung ist mit 46 bezeichnet,
während eine zweite Schnittstellenschaltung das
Bezugszeichen 47 trägt. Mit Hilfe einer Modusschaltung 48
ist mittels Taster 49 und 50 der Modus des Mikrocomputers
42 steuerbar.
Die Schnittstellenschaltung 47 weist einerseits eine
Verbindung zum Winkelkodierer 29 und andererseits eine
Steuerverbindung zu einer Motorsteuerungsstufe 51 auf,
deren Ausgang mit dem Antriebsmotor 28 verbunden ist.
Der Motor 28 bewegt über eine getriebliche Verbindung,
insbesondere über einen geschlossenen Zahnriemen, den
Abtastschlitten 18, wobei bewegungsabhängig durch den
Winkelkodierer 29 Positionssignale an den Mikrocomputer 42
geliefert werden.
Gemäß Fig. 7 wird nach dem Starten der optischen
Überwachungsvorrichtung der Abtastschlitten 18 gemäß Block
52 nach links bewegt. Gemäß Block 53 entscheidet der
Mikrocomputer 42, ob gestartet wurde oder nicht.
Gemäß Block 54 wird eine Einschaltverzögerung der
optischen Überwachungsvorrichtung gestartet, die im
vorliegenden Falle 10 s Einschaltverzögerung beinhaltet.
Während dieser Verzögerung wird die Kettenwirkmaschine
eingeschaltet, so daß in Abhängigkeit von der
Verarbeitungsgeschwindigkeit eine vorgegebene Länge der
Maschenware in Abzugsrichtung bewegt wird. Im Anschluß an
die Einschaltverzögerung wird die optische
Überwachungsvorrichtung eingeschaltet. Während der
Einschaltverzögerung muß ein eventuell gerade behobener
Fehler der Maschenware aus dem Sichtbereich des
Abtaststrahlenbündels bewegt sein.
Nach dem Betätigen der Referenz-Modustaste 49 der
Modusstufe 48 wird der Mikrocomputer 42 in den
Referenzmodus überführt. Hierbei wird der Abtastschlitten
über die Motorsteuerstufe 51 und den Motor 28 quer zur
Maschenware 16 bewegt, woraufhin das
Sendelichtstrahlenbündel die Maschenware in Form einer
Zeile abtastet. Auch werden im Zuge der Abtastung durch
den Mikroprozessor 43 gesteuert Abtastdaten als
Musterdaten in den Schreib- und Lesespeicher 45
abgespeichert. Gemäß einer nicht dargestellten Variante
kann eine mehrmalige zeilenweise Abtastung der Maschenware
erfolgen, woraufhin im Anschluß daran für die Abtastdaten
der jeweils gleichen Zeilenposition eine
Mittelwertsbildung erfolgt. In diesem Falle werden dann
die gemittelten Zeilendaten in den Schreib- und
Lesespeicher abgelegt.
Der Schreib- und Lesespeicher speichert daher die im
Referenzmodus im Zuge der Bewegung des
Sendestrahlenbündels erzeugten Abtastdaten, welche als
Referenzdaten später zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses
Referenzmodus können beliebig breite bzw. unterbrochene
bzw. beliebig gemusterte Maschenwaren abgetastet und
später auf Fehler untersucht werden.
Nach Betätigen der Betriebs-Modustaste 50 der Modusstufe
48 wird gemäß Block 56 der Betriebsmodus eingeleitet. Im
Betriebsmodus fährt der Abtastschlitten 18 ständig hin und
her. Die hierbei erzeugten Abtastwerte oder -daten werden
als Betriebsabtastsignale mit den zugeordneten
zeilenpositionsabhängigen Referenzdaten verglichen. Im
Betriebsmodus werden in den Schreib- und Lesespeicher
keine Daten eingeschrieben, sondern nur die
eingespeicherten Musterdaten für Vergleichszwecke
ausgelesen.
Ergibt für jeweils eine bestimmte Zeilenposition der
Vergleich der Betriebsabtastsignale mit den
Referenzsignalen eine Ungleichheit, so wird der Motorstop
eingeleitet, da ein Fehler erkannt wurde.
Nach einer anderen Lösung erfolgt diese Fehlermeldung erst
nach einer vorgegebenen Anzahl von aufeinanderfolgenden
Zeilenabtastungen unter der Voraussetzung, daß für die
betreffende Zeilenposition hintereinander
Ungleichheitssignale erzeugt wurden.
Auf diese Weise wird die Störanfälligkeit der optischen
Überwachungsvorrichtung verringert.
In Block 57 stellt der Mikroprozessor 43 fest, ob der
Motor 28 läuft oder nicht. Läuft der Motor 28, so wird der
Betriebsmodus wiederholt. Auf diese Weise erfolgt eine
fortgesetzte Zeilenabtastung solange, bis eine vorgegebene
Anzahl von Ungleichheiten hintereinander für die gleiche
Zeilenposition festgestellt wird.
In Fig. 8 sind die den Teilen von Fig. 1 entsprechenden
Teile mit gleichem Bezugszeichen versehen. Zur
Unterscheidung tragen sie jedoch Indizes. Zur
Übersichtlichkeit sind nur ein Teil der Kettfäden 1′, 2′,
3′, 4′ und 5′ gezeigt. In einem vorgegebenen Abstand von
der Maschenware 16′ befindet sich eine CCD-Kamera 58 mit
einer CCD-Fotoempfängerzeile mit 4096 lichtempfindlichen
Pixeln. In der Kammer befinden sich außerdem
Analog-Digitalwandler sowie eine serielle
Ausgangsschnittstelle. Mit 59 ist eine
Glasfaserübertragungsleitung für die digitalen Signale
vorgesehen. Die gesamte Logik für die CCD-Kamera ist mit
programmierbaren Digitalbausteinen versehen. Die
Glasfaserübertragungsleitung 59 führt gemäß Fig. 9 zu
einer Auswerteschaltung 60, die einen Mikrocomputer 42′
enthält. Die digitale Auswerteschaltung ist einerseits mit
dem Antriebsmotor 28′ und dem Winkelkodierer 29′ verbunden
und enthält darüber hinaus eine Verbindung mit einer
Anzeigestufe 61. Durch die CCD-Kamera wird die Maschenware
16′ über die gesamte Breite zeilenweise abgetastet, wobei
die Abtastzeile mit 62 bezeichnet ist. Unterhalb der
Maschenware 16′ befindet sich eine
Beleuchtungseinrichtung, die aus Leuchtstoffröhren 63, 64
und 65 besteht. Jede Leuchtstoffröhre weist an ihrem
Endbereich einen rechtwinklig weggebogenen Leuchtschenkel
auf. Jeweils benachbarte Schenkel der Leuchtstoffröhren
berühren sich. Auf diese Weise wird über die gesamte
Breite der Maschenware eine Helligkeitsverteilung erzeugt,
die an den Stoßstellen oder Berührungsstellen benachbarter
Leuchtstoffröhren nur eine geringfügige Lichtverminderung
hervorrufen. Diese Lichtstromverminderung an den
Stoßstellen wird von der CCD-Kamera nicht als Fehler
wahrgenommen. Die Arbeitsweise der optischen
Überwachungsvorrichtung nach den Fig. 8 und 9 ist die
gleiche wie die des ersten Ausführungsbeispiels. Das
bedeutet, daß in einem Referenzmodus Musterdaten in einen
Schreib- und Lesespeicher eingespeichert werden, die dann
im nachfolgenden Betriebsmodus als Referenzsignale für die
abgetasteten Betriebsabtastdaten dienen.
Ein eventuell auftretender Fehler wird in der Anzeige 61,
die als Display ausgebildet ist, positionsgerecht
angezeigt. In den Fig. 10 und 11 sind entsprechende
typische CCD-Kamerabilder dargestellt, wie sie in der
Anzeige 61 auftreten.
Fig. 10 zeigt hierbei den Referenzmodus und den
entsprechenden Helligkeitsverlauf über die Breite der
Maschenware. Die in der Anzeige 61 links und rechts
auftretenden Helligkeitshöcker signalisieren den
jeweiligen Rand der Maschenware.
In Fig. 11 ist an der Stelle x ein Fehler in Form eines
kleinen Lichthöckers erkennbar. Ein solcher Fehler wird in
der Anzeige 61 als Markierung M angezeigt.
Claims (16)
1. Verfahren zur optischen Überwachung einer
Maschenware während ihrer Herstellung in einer
Maschenwarenverarbeitungsmaschine auf Fehler, wobei
eine optische Abtastvorrichtung die Breite der
Maschenware quer zur Abzugsrichtung abtastet und bei
Feststellung eines Maschenwarenfehlers diesen
anzeigt und/oder die
Maschenwarenverarbeitungsmaschine stillsetzt,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die optische Abtasteinrichtung die Maschenware zeilenweise abtastet und die hierbei erzeugten Abtastsignale an eine digitale Verarbeitungsschaltung liefert,
- - daß die Abtastsignale in einem Referenzmodus als Mustersignale in der digitalen Verarbeitungsschaltung abgespeichert werden und
- - daß die Abtastsignale in einem anschließenden Betriebsmodus während der Herstellung der Maschenware als Betriebsabtastsignale mit den der Abtastposition entsprechenden Mustersignalen auf Übereinstimmung verglichen werden und bei Nichtübereinstimmung ein Fehlersignal abgegeben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fehlersignal erst dann abgegeben wird, wenn nach
einer vorgegebenen Anzahl von aufeinanderfolgenden
Zeilen-Abtastungen jeweils für die gleiche Position
in der Zeile eine Ungleichheit festgestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß nach
Feststellung eines Fehlers, Stillsetzung der
Maschenwarenverarbeitungsmaschine, Behebung des
Fehlers und Wiedereinschaltung der
Maschenwarenverarbeitungsmaschine die erneuten
Abtast- und Vergleichsvorgänge nach einer
vorgegebenen Verzögerungszeit eingeleitet werden,
nach der der Fehlerbereich der Maschenware mit
Sicherheit aus dem Bereich der Abtastvorrichtung
bewegt ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Referenzmodus mehrere Zeilen abgetastet werden und
daß die entsprechenden Mustersignale mehrerer Zeilen
in Abzugsrichtung der Maschenware gesehen gemittelt
werden.
5. Optische Überwachungsvorrichtung für eine
Maschenwarenverarbeitungsmaschine, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit
einer optischen Reflexabtastvorrichtung, die quer
zur Maschenwarenbewegung über die Maschenwarenbahn
bewegbar ist, wobei die Abtastvorrichtung eine
Lichtquelle und einen Lichtempfänger aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtquelle (22) und der Lichtempfänger (23) am
jeweiligen Ende eines parallel zur Maschenwarenebene
vorgesehenen Lichtschachtes (17) angeordnet sind,
dessen Länge zumindest gleich der Breite der
Maschenware (16) ist, daß in einem längs des
Lichtschachtes bewegbaren Abtastschlitten (18) im
Strahlengang ein 90°-Winkelspiegel (24) angeordnet
ist, dessen durch die beiden Teilspiegel
eingeschlossene Winkelhalbierende parallel zum
Strahlengang verläuft und daß der der Lichtquelle
zugewandte erste Teilspiegel (24 a) voll
reflektierend und der dem Lichtempfänger zugewandte
zweite Teilspiegel (24 b) halbdurchlässig ausgebildet
ist, so daß die Sendelichtstrahlen den zweiten
Teilspiegel passieren und die von der Maschenware
reflektierten Lichtstrahlen zum Lichtempfänger
umgelenkt werden.
6. Optische Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtquelle ein Halbleiterlaser (22) mit einer
Kollimatoroptik ist.
7. Optische Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 5
oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Lichtempfänger aus mindestens zwei Fotoempfängern
(35, 34) besteht, die in bezug auf die
Maschenwarenebene senkrecht übereinandergeordnet
sind.
8. Optische Überwachungsvorrichtung nach einem der
Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Schnittkante des 90°-Winkelspiegels (24)
auf der dem Lichtempfänger zugewandten Seite eine
Linsenanordnung (30) vorgesehen ist, deren
Brennweite gleich oder größer dem Abstand des
90°-Winkelspiegels (24) von der Maschenware (16) ist,
wodurch die Abbildungsgröße des
Maschenwarenbildes auf dem Lichtempfänger in etwa
konstant gehalten wird.
9. Optische Überwachungsvorrichtung nach einem der
Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Abtastschlitten (18) über ein Übertragungsmittel
durch einen Antriebsmotor (28) längs des
Lichtschachtes (17) und durch diesen geführt
bewegbar ist und daß zur Bestimmung der Position des
Abtastschlittens (18) ein Winkelgeber (29)
vorgesehen ist.
10. Optische Überwachungsvorrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Lichtempfänger über einen Analog-Digitalwandler (41)
mit einer digitalen Verarbeitungsschaltung (42)
verbunden ist, die eine Steuerschaltung und einen
Schreib- und Lesespeicher (45) aufweist, daß die
digitale Verarbeitungsschaltung in einen
Referenzmodus und einen Betriebsmodus schaltbar ist,
daß die Abtastsignale als Musterdaten im
Referenzmodus in den Speicher einspeicherbar sind
und daß die Musterdaten im Betriebsmodus als
Referenzdaten aus dem Speicher (45) ausgelesen und
mit den entsprechenden von der Position des
Abtastschlittens (18) abhängigen Betriebsabtastdaten
verglichen werden.
11. Optische Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die
digitale Verarbeitungsschaltung einen Mikrocomputer
(42) aufweist, der außer mit dem
Analog-Digitalwandler des Lichtempfängers mit dem
Winkelgeber und mit einer Motorsteuerung (51)
verbunden ist, und daß die Musterdaten nur im
Referenzmodus in den Speicher (45) einschreibbar
sind.
12. Optische Überwachungsvorrichtung nach einem der
Ansprüche 7 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fotoempfängerpaar (34, 35) vorgesehen ist, dessen
einer Fotoempfänger (34) mit einer Regelschaltung
(39) für die Regelung der Laserleistung des
Halbleiterlasers verbunden ist.
13. Optische Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
einzelnen Fotoempfänger mit einer
Integrationsschaltung verbunden sind, in der
Differenzsignale aus den Signalen der jeweils
benachbarten Fotoempfänger im Zuge der Abtastung
integriert werden.
14. Optische Überwachungsvorrichtung für eine
Maschenwarenverarbeitungsmaschine zur Durchführung
des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einer
Lichtquelle und einem Lichtempfänger und mit einer
Verarbeitungsschaltung,
dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb der Maschenware (16′) eine sich über die
gesamte Breite erstreckende Lichtquellenanordnung
(63, 64, 65) und oberhalb der Maschenware eine deren
gesamte Breite erfassende Kamera (58) mit einer
digitalen Bildwandlervorrichtung (CCD) vorgesehen
ist, daß die Verarbeitungsschaltung digital
ausgebildet ist und einen Mikrocomputer enthält und
daß eine Modusstufe vorhanden ist, durch die die
digitale Verarbeitungsschaltung wahlweise in den
Referenzmodus oder in den Betriebsmodus schaltbar
ist, in dem die aktuellen Betriebsabtastdaten als
Istwertdaten in der digitalen Verarbeitungsschaltung
zeilenweise mit den aus einem Speicher der digitalen
Verarbeitungsschaltung ausgelesenen Referenzdaten
verglichen werden.
15. Optische Überwachungsvorrichtung nach einem der
Ansprüche 5 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die
optische Überwachungsvorrichtung so angeordnet ist,
daß die Abtastung der Maschenwaren in unmittelbarer
Nähe der Maschenwerkzeuge und über deren seitlichen
Rand hinaus erfolgt.
16. Optische Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtquelle aus einer Vielzahl von Leuchtstoffröhren
(63, 64, 65) besteht, deren Enden einen zumindest
rechtwinklig weggebogenen Bereich aufweisen und daß
sich die weggebogenen Endbereiche von benachbarten
Leuchtstoffröhren berühren.
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