DE3728323C2 - Steckkupplung für Schlauchanschlüsse - Google Patents
Steckkupplung für SchlauchanschlüsseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckkupplung für Schlauch
anschlüsse mit Kupplung und Stecker, wobei der Stecker
abschnitt, der zur Verbindung zwischen Stecker und Kupplung
dient, gegenüber dem Steckerabschnitt, der mit dem anzu
schließenden Schlauch verbunden ist,
abgewinkelt verläuft.
Die erfindungsgemäße Steckkupplung dient zum Verbinden und
Anschließen von Schläuchen, in pneumatischen Unterdruck- und
Überdruckleitungssystemen, insbesondere Stell- und Steuer
leitungssystemen, die zum Beispiel in der Kraftfahrzeugindustrie beim
Fahrzeugbau Anwendung finden können.
Dabei wird das Schlauchende mit einem Stecker ausgestattet,
welcher auf eine Kupplung aufgesteckt wird, die an einem
Aggregat, einem Gerät oder einem Werkzeugteil angebracht ist.
Auf vielen Anwendungsgebieten besteht häufig das Problem, daß
der Raum, der zur Verfügung steht, um beispielsweise ein
Aggregat mit einer von außen zugeführten Schlauchleitung zu
verbinden, äußerst klein bemessen ist. Zudem befindet sich der
Anschlußstutzen für die anzuschließende Schlauchleitung in
vielen Fällen an unzugänglicher Stelle, so daß alleine von
daher der zur Verfügung stehende Raum eng begrenzt ist.
Aus der DE 35 37 502 A1 ist eine Steckverbindung für Hoch
druckleitungsanschlüsse bekannt, deren schlauchseitige Innen
bohrung senkrecht zur kupplungsseitigen Innenbohrung steht.
Diese Steckverbindung weist eine zylindrische Aufnahmebohrung
und einen zylindrischen Abschnitt mit einem Dichtungsring auf,
der in die Aufnahmebohrung einsteckbar ist und durch einen
geschlitzten, außen spannenden Drahtfederring fixiert ist. Der
Drahtfederring liegt in der Verriegelungsstellung zum Teil in
einer Umfangsnut in der Wand der Aufnahmebohrung und zum Teil
in einer Umfangsnut in der Umfangswand des zylindrischen
Abschnittes. Um eine Vorspannung zu erreichen, ist zwischen
dem freien Ende des Steckers und dem Boden der Aufnahmebohrung
der Kupplung eine Tellerfeder vorgesehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Steckkupplung
bereitzustellen, die eine sichere Abdichtung zwischen den zu
verbindenden Teilen gewährleistet, dabei vor allem eine
geringe Bauhöhe besitzt, und aus möglichst wenigen Einzel
teilen besteht, die mit möglichst geringem Montageaufwand
montierbar sind, so daß die Kupplung der Massenproduktion
zugänglich ist.
Gelöst wird obige Aufgabe durch die Steckkupplung gemäß der
Lehre des Anspruchs 1.
Erfindungsgemäß wird somit eine Steckerkupplung bereit
gestellt, die äußerst kompakt konstruiert ist und somit eine
nur sehr geringe Bauhöhe besitzt, wobei gleichzeitig eine gute
Abdichtung erzielt wird und ein leichter Zusammenbau sicher
gestellt ist.
Erfindungsgemäß ist der Schlauch mit dem Steckerteil bzw. dem
Stecker ausgestattet, welcher aus nur wenigen Teilen aufgebaut
ist. So können die den Schlauch aufnehmende Hülse, das sich
daran anschließende röhrchenförmige Teil, die Bodenplatte der
Steckerhülse, der Federhülsenabschnitt und der Steckerstift
einstückig sein und vorzugsweise aus einem
Kunststoffspritzgießteil bestehen. Der Stecker weist dann
noch zwei weitere Teile auf, nämlich einen Dichtring
und einen Sicherungsring dafür.
Die Kupplung besteht aus einer mit dem anzuschließenden
Aggregat verbundenen bzw. daran befestigten Kupplungs
buchse, auf der radial nach außen zeigend ein Vorsprung
angebracht ist, welcher von Rastelementen der Steckerhülse
hintergriffen wird.
Im zusammengesteckten Zustand ist die Kupplungsbuchse
fast vollständig in dem von der Steckerhülse umgrenzten
Raum aufgenommen. Die Bauhöhe der zusammengesteckten
Kupplung unterscheidet sich somit von der Höhe der Kupplungs
hülse nur durch den Beitrag, welche das röhrchenförmige
Teil liefert, das vorzugsweise an die Bodenplatte des Steckers
angeformt ist.
Die erfindungsgemäße Steckkupplung eignet sich insbesondere
zum Einsatz im Rahmen der Serienfertigung und Massenfertigung,
so beispielsweise in der Automobilindustrie, für pneumatische
Steuerleitungssysteme und Stelleitungssysteme im Werkzeug
maschinenbau und in der Anlagentechnik sowie für pneumatische
Steuerungssysteme im Bereich der Haushaltsgeräte und
Freizeitgeräte.
Der Stecker der erfindungsgemäßen Steckkupplung ist
schlauchseitig mit einer Hülse ausgestattet, in deren eines
Ende der anzuschließende Schlauch eingesteckt und fest und
fluiddicht damit verbunden ist, vorzugsweise verschweißt,
verklebt, anvulkanisiert oder durch Einspritzen oder Um
spritzen oder Eingießen. Die den Schlauch aufnehmende
Hülse ist dabei insbesondere außen zylindrisch.
Die Hülse weist eine Innenbohrung auf, die schlauch
seitig größer bemessen ist, so daß bei eingestecktem
Schlauch der Innendurchmesser des Schlauchs dem Innen
durchmesser der Bohrung auf der anderen Seite entspricht.
Auf dieser anderen Seite geht die Hülse in ein röhrchen
förmiges Teil mit vorzugsweise gleich bemessenem Innen
bohrungsdurchmesser über.
Das röhrchenförmige Teil ist vorzugsweise direkt an die
Rückseite der Bodenplatte des Steckers angeformt, so daß
die Innenwand der Bohrung des röhrchenförmigen Teils
tangential an die Rückseite der Bodenplatte des Steckers
anstößt. Dadurch wird eine kompakte Bauweise erzielt.
Das röhrchenförmige Teil erstreckt sich zumindest bis zur
Mitte der Bodenplatte und vorzugsweise über die Mitte
hinaus und über die ganze Bodenplatte, so daß es auf der
vom Schlauch abgewandten Seite ins Freie mündet.
Beim Verbinden des Schlauches mit der Hülse kann durch
diesen von außen freien Zugang ein Werkzeug durch das
röhrchenförmige Teil bis ins Innere der Hülse bzw. des
Schlauchs geschoben werden, um bei der Befestigung
bzw. Einpassung des letzteren behilflich zu sein.
Von der Bodenplatte des Steckers ausgehend erstreckt sich
der Steckerstift senkrecht vom röhrchenförmigen Teil weg
zeigend. Die Innenbohrung des Steckerstifts mündet in das
röhrchenförmige Teil, so daß der Schlauch mit dem
Steckerstift in Wirkverbindung steht. Die Innendurchmesser
des Steckerstifts, des röhrchenförmigen Teils und des
Schlauchs sind dabei vorzugsweise gleich.
Der Steckerstift ist vorzugsweise außen zylindrisch
und ist bei zusammengesetzter Kupplung vorzugsweise
vollständig in die dazugehörige Kupplungsbuchse einge
schoben.
Vorzugsweise ist der Außendurchmesser des Steckerstifts
so bemessen, daß er an der Innenwand der Kupplungsbuchse
gleitend in diese eingeführt werden kann.
Am Fußende des Steckerstifts ist in der Bodenplatte
eine diesen Steckerstift umlaufende Ringnut ausgenommen,
welche das freie Ende der Kupplungsbuchse aufnimmt. Die
Mittelachse dieser Ringnut fällt mit der Mittelachse
des Steckerstifts zusammen.
In der Bodenplatte schließt sich an die Ringnut in Richtung
auf die Kupplung gesehen eine Aussparung an, die ebenfalls
ringförmig um die Steckerbuchse verläuft. Diese Aussparung
ist begrenzt durch eine kreisförmige Ringschulter und
durch eine ebenfalls ringförmig um den Steckerstift um
laufende, dazu parallele Randwand.
In diese Aussparung ist ein Dichtring, beispielsweise ein
O-Ring, vorzugsweise ein D-Ring eingesetzt, der aus gummi
elastischem Werkstoff gefertigt ist.
Bei zusammengesetzter Kupplung greift die vorzugsweise außen
zylindrische Kupplungsbuchse durch diesen Dichtring hin
durch und kommt vorzugsweise gegen die Sohle der Ringnut
in Anschlag. Die äußere Mantelfläche der Kupplungsbuchse
ist somit die eigentliche Dichtfläche der Kupplung, über
die sie durch den Dichtring gegen die radial außenliegende
Wand der Aussparung abgedichtet ist.
Um das Durchstecken der Kupplungsbuchse, deren Mantel
fläche als Dichtfläche dient, durch den Dichtring hindurch
zu erleichtern und dabei den Dichtring möglichst wenig
axial zu verschieben und nicht zu verletzen, ist der
Außenrand des freien Endes der Kupplungsbuchse vorzugs
weise abgerundet oder abgefast ausgestaltet.
Bei Verwendung des vorzugsweise eingesetzten D-Ringes
als Dichtring kann weiterhin die Dichtheit und die
mechanische Stabilität der Steckkupplung
dadurch verbessert werden, daß die radial außenliegende
Zylinderfläche des D-Ringes mit in sich in der Radialebene
des Ringes geschlossenen umlaufenden Mikrorillen, Mikro
lippen oder Mikrostegen versehen ist, die vorzugsweise
gleichmäßig über die gesamte axiale Höhe des D-Ringes
verteilt sind.
Die obere (zur Kupplung hinzeigende) "Fläche" des D-Ringes fluchtet
in etwa mit der entsprechenden oberen Fläche der Bodenplatte.
Die Bodenplatte stellt vorzugsweise eine kreisförmige Platte
dar und besitzt somit außen eine zylindrische Mantelfläche. Sie setzt
sich in axialer Richtung in Form eines axialen Federhülsenab
schnitts fort, der außen ebenfalls zylindrisch ist und
sich zum freien Ende leicht verjüngen kann.
Der genannte Federhülsenabschnitt, der Steckerstift, die
Bodenplatte sind vorzugsweise rotationssymmetrisch zur
Mittelachse, die im Zentrum der Innenbohrung des Steckerstifts
verläuft.
Die Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts erstreckt
sich ausgehend von der Bodenplatte parallel zur Außenmantel
fläche des Steckerstifts und springt in einem gewissen Ab
stand von der Bodenplatte unter Bildung einer um
laufenden Ringschulter radial einwärts vor, wobei
zwischen der Bodenplatte und der Ringschulter eine Ring
nut ausgebildet wird, deren Sohle die Innenmantel
fläche zwischen der Bodenplatte und der Ringschulter dar
stellt.
In dem Zwischenraum, der von der Innenmantelfläche des
Federhülsenabschnitts und der Außenmantelfläche des Stecker
stifts umgrenzt ist, befindet sich ein Sicherungsring, der
in die genannte Ringnut eingesetzt ist und diese somit
ausfüllt. Die Außenmantelfläche des Sicherungsrings mit
vorzugsweise rechteckigem Querschnitt liegt somit an der
Sohle der Ringnut an. Der Innendurchmesser des Sicherungs
ringes ist kleiner als der Außendurchmesser des Dichtrings.
Der Sicherungsring hält somit den oben beschriebenen Dicht
ring in der ebenfalls oben beschriebenen Aussparung.
Die Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts verläuft
ausgehend von der Ringschulter parallel zum Steckerstift
in Richtung des freien Endes des Federhülsenabschnitts.
Letzterer besitzt in der Nähe des freien Endes eine axial
einwärts vorspringende Ringrippe bzw. einen radial ein
wärts vorspringenden Rastabsatz. Dieser Rastabsatz weist
von innen nach außen gesehen einen steilen Flankenanstieg
auf, während der Flankenanstieg von außen nach innen gesehen
flacher verläuft.
Der Federhülsenabschnitt ist ausgehend vom freien Ende
bzw. vom freien Kragen axial eingeschnitten bzw. geschlitzt,
so daß die stehenbleibenden Hülsensegmente wie Federzungen
wirken, welche den Rastabsatz federnd nach radial einwärts
drücken.
Mit Hilfe dieses Rastabsatzes kommen die Federzungen
bzw. der Federhülsenabschnitt mit einem auf der Kupplungs
buchse befindlichen Vorsprung in Rasteingriff.
Dieser Vorsprung ist auf der Außenseite der Kupplungs
buchse ausgebildet und verläuft ringförmig um letztere.
Der Vorsprung ist vorzugsweise einstückig mit der Kupplungs
buchse ausgestaltet und stellt eine umlaufende Ringrippe dar,
deren beiden Flankenflächen konisch verlaufen, und zwar
von axial außen nach axial innen flacher verlaufend und
von axial innen nach axial außen steiler verlaufend.
Beim Einschieben des Steckerstifts in die Kupplungsbuchse
kommt das freie Ende des Federhülsenabschnitts, das
vorzugsweise abgerundet ist, gegen die flacher verlaufende
Flanke der Ringrippe der Kupplungsbuchse in Anschlag und
wird beim weiteren Einschieben des Steckers nach außen ge
drückt bzw. gleitet auf der flacheren Flankenfläche der
Ringrippe.
Die steiler verlaufende Flankenfläche der Ringrippe der
Kupplungsbuchse sowie die steiler verlaufende Flanken
fläche des Rastabsatzes sind so angeordnet, daß bei
vollständig oder fast vollständig in die Kupplungsbuchse
eingeschobenen Steckerstift die Rastzungen nach innen
vorspringen können, so daß der Rastabsatz den Vorsprung
auf der Kupplungsbuchse hintergreifen kann, wobei die
steilere Flankenfläche dieses Rastabsatzes gegen die
steilere Flanke des Vorsprungs auf der Kupplungsbuchse zu
liegen kommt. Durch dieses Einrasten wird die Kupplungsbuchse
mit dem Stecker verbundenen gehalten.
Die Kupplungsbuchse weist steckerseitig eine Innenbohrung
mit einem solchen Durchmesser auf, daß der Steckerstift in diese
Bohrung hineingeschoben werden kann und dabei mit seiner
äußeren zylindrischen Mantelfläche an der Innenmantel
fläche der Kupplungsbuchse entlang gleitet; das heißt der Außen
durchmesser des zylindrischen Steckerstifts ist nur gering
fügig kleiner als der Innendurchmesser der steckerseitigen
Bohrung der Kupplungsbuchse.
Die größer bemessene Bohrung geht kupplungsseitig in eine
kleiner bemessene Bohrung über, deren Innendurchmesser
vorzugsweise dem Innendurchmesser der Innenbohrung des
Steckerstifts entspricht.
Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungs
beispiels in Verbindung mit den Zeichnungen näher er
läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine
erfindungsgemäße Steckkupplung im
"zusammengesteckten Zustand", wobei
der Schnitt durch die Längsachse des
röhrchenförmigen Teils und der Hülse
für den anzuschließenden Schlauch
verläuft, und
Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise als
Aufsicht und teilweise als Schnitt
ansicht, auf eine erfindungsgemäße
Steckkupplung in Richtung des Pfeils X
in der Fig. 1.
Die in der Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Steckkupplung
besitzt eine Kupplung (1) und einen Stecker (2). Letzterer
ist mit dem anzuschließenden Schlauch (3) verbunden.
Die Kupplung (1) kann mit einem Aggregat etc. verbunden
sein bzw. in Form eines Stutzens darauf angebracht sein.
Die Kupplung (1) besitzt eine Kupplungsbuchse (6) mit
einer Innenbohrung (33). Die Kupplungsbuchse (6) ist
rotationssymmetrisch zur Längsachse der Innenbohrung (33).
Die Innenbohrung (33) geht aggregatseitig in eine enger
mensurierte Bohrung über.
Die Kupplungsbuchse (6) ist mit einem radial außen
umlaufenden Vorsprung (15) ausgestattet, der eine Art
Ringrippe darstellt. Die dem Aggregat gegenüberliegende
Flankenfläche (29) verläuft,
steiler als die auf der anderen Seite des
Vorsprungs (15) befindliche Flankenfläche (28).
Der Außenrand des freien Endes der Kupplungsbuchse (6)
ist abgerundet.
In die Kupplungsbuchse (6) ist ein zylindrischer Steckerstift (5)
eingesteckt, dessen Länge in etwa der Länge der weiter
mensurierten Innenbohrung (33) der Kupplungshülse (6)
entspricht.
Der Steckerstift (5) erstreckt sich ausgehend von einer
kreisförmigen Bodenplatte (8) von deren Mittelpunkt senk
recht in Richtung der Kupplung.
In der Bodenplatte (8) ist auf der zur Kupplung hin
zeigenden Seite eine um den Steckerstift (5) umlaufende
und koaxial damit verlaufende abgestufte Nut ausgenommen.
Diese Nut besteht aus einer am Fußende des Steckerstifts (5),
das heißt an demjenigen Ende, das dem freien Ende gegenüber liegt,
angeordneten Ringnut (11), die sich zur Kupplung hin zu
einer ringförmig verlaufenden Aussparung (13) erweitert,
welche durch eine radial außen liegende Seitenfläche (32)
und durch eine senkrecht zur Achse des Steckerstifts (5)
kreisförmig verlaufende Basisfläche (34) begrenzt ist.
Die Aussparung (13) dient zur Aufnahme eines Dichtrings (16).
Das D-förmige Schnurringprofil liegt dabei so, daß die
zylindrische Außenfläche nach radial außen weist, also
gegen die Seitenfläche (32) drückt, während der gerundete
Profilabschnitt des Schnurprofils dieses D-Rings nach
radial innen zur Ringmitte weist.
Die Kupplungsbuchse (6) ragt durch den D-Ring hindurch,
wobei deren freies Ende in die Ringnut (11) hineinragt.
Die Abdichtung wird somit zwischen der Außenmantelfläche
der Kupplungsbuchse (6) und der Seitenfläche (32) der
Aussparung (13) sichergestellt.
Beim Einschieben der Kupplungsbuchse (6) und damit beim
Hindurchschieben durch den D-Ring wird dieser dabei
so verpreßt, daß die Kupplungsbuchse (6) und der Stecker (2)
fluiddicht miteinander verbunden sind.
Der D-Ring wird durch einen Sicherungsring (17) mit
rechteckigem Querschnittsprofil in der Aussparung (13) ge
halten.
Der Sicherungsring (17) besitzt einen rechteckigen
Querschnitt und liegt in einer radial umlaufenden
Nut (24). Der Durchmesser des Sicherungsrings (17),
bezogen auf den Mittelpunkt des Rechteckprofils,
entspricht in etwa dem Außendurchmesser des D-Rings.
Der radial innen liegende Abschnitt des Sicherungsrings (17)
liegt mit derjenigen Seite, die der Bodenplatte (8)
gegenüber liegt, auf dem D-Ring, während der radial
äußere Abschnitt auf der zur Kupplung hinzeigenden
Seite der Bodenplatte (8) aufliegt.
Die den Sicherungsring (17) aufnehmende Ringnut (24)
ist in der Innenmantelfläche eines Federhülsenabschnitts (14)
ausgenommen, der sich von der Bodenplatte (8) axial
in die gleiche Richtung erstreckt, wie der Steckerstift (5).
Der Steckerstift (5) und der Federhülsenabschnitt (14)
verlaufen rotationssymmetrisch zur Längsachse des Stecker
stifts.
Auf der Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts (14)
ist in einem gewissen Abstand von der Bodenplatte (8)
eine radial einwärts springende Ringschulter (23)
ausgebildet, wobei sich zwischen letzterer und der
Bodenplatte (8) die radial umlaufende Nut (24) befindet.
Ausgehend von der Ringschulter (23) verläuft die Innenmantel
fläche des Federhülsenabschnitts (14) in axialer Richtung
in etwa parallel zum Steckerstift (5). Kurz vor dem freien
Ende bzw. dem Kragenbereich (22) ist auf der Innenmantel
fläche des Federhülsenabschnitts (14) ein radial ein
wärts springender Rastabsatz ausgebildet, dessen von
axial innen nach axial außen verlaufende Flanke steiler ist
als die axial außen nach axial innen verlaufende Flanke.
Die steilere Flanke liegt gegen die Flankenfläche (29)
des Vorsprungs (15) an. Auf diese Weise wird der Stecker (2)
im Rasteingriff mit der Kupplung (1) gehalten.
Der Federhülsenabschnitt (14) der Steckerhülse (7) ist
ausgehend vom Kragenbereich (22) mit axialen Einschnitten (26)
(man vergleiche auch Fig. 2), ausgestattet. Dadurch ent
stehen Rastzungen (27), die beim Aufschieben des Steckers (2)
auf die Kupplung (1) radial nach außen gedrückt werden, wenn
der Kragenbereich (22) in Anschlag gegen die Flanken
fläche (28) des Vorsprungs (15) kommt. Sobald der Stecker (2)
völlig oder fast völlig aufgeschoben bzw. eingesteckt ist,
können die Rastzungen (27) radial einwärts zurückspringen
und mit dem Vorsprung (15) in Rasteingriff gelangen.
Die Innenbohrung (9) des Steckerstifts (5) mündet schlauch
seitig in ein röhrchenförmiges Teil (10), dessen Längs
achse in etwa senkrecht zur Achse des Steckerstifts (5)
verläuft.
Das röhrchenförmige Teil (10) ist auf der Rückseite (18)
der Bodenplatte (8) an letztere angeformt, wie dies ins
besondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist.
Das röhrchenförmige Teil erstreckt sich über den ganzen
Durchmesser der Bodenplatte (8). Die Rückseite (18)
der Bodenplatte (8) stößt tangential an die Innenwand
der Bohrung des röhrchenförmigen Teils (10) an.
Das röhrchenförmige Teil (10) ist beidseitig "offen",
ist jedoch auf der vom Schlauch (3) abgewandten Seite
durch eine eingepaßte Kugel (19) verschlossen.
Schlauchseitig geht das röhrchenförmige Teil (10)
in eine Hülse (4) über, die auf der Seite zum
röhrchenförmigen Teil hin eine Bohrung (31) besitzt,
welche enger mensuriert ist als die Innenbohrung
des schlauchseitigen Abschnitts (30) der Hülse (4).
Der Durchmesser der Bohrung (31) entspricht dabei
dem Bohrungsdurchmesser des Schlauchs (3), der in den
Abschnitt (30) der Hülse (4) eingeschoben und damit
fluiddicht verbunden ist.
Die Hülse (4) befindet sich in der axialen Verlängerung
des röhrchenförmigen Teils (10) und ragt rechtwinklig
und seitlich vom Stecker (2) weg.
Die Fig. 2 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen
Steckkupplung in Richtung des Pfeils X der Fig. 1.
Auf einem Aggregat (36) ist die Kupplungsbuchse (6) be
festigt. Sie wird zusätzlich durch Verstärkungsrippen (35)
gehalten.
Auf die Kupplungsbuchse (6) ist die Steckerhülse (7)
"aufgeschoben" und umgreift letztere kronenförmig,
während der Steckerstift (5) in die Kupplungsbuchse (6)
eingesteckt ist.
Die oben beschriebene erfindungsgemäße Steckkupplung
stellt eine sichere, fluiddichte und wenig Bauhöhe
benötigende Vorrichtung zur Verbindung des Schlauchs (3)
mit dem Aggregat (36) dar.
Claims (16)
1. Steckkupplung für Schlauchanschlüsse mit Kupplung (1) und
Stecker (2), wobei der Steckerabschnitt der zur Verbin
dung zwischen Stecker (2) und Kupplung (1) dient, gegen
über dem Steckerabschnitt, der mit dem anzuschließenden
Schlauch (3) verbunden ist, abgewinkelt verläuft,
gekennzeichnet durch,
schlauchseitig eine Hülse (4) zur Aufnahme des anzu
schließenden Schlauchs (3), die in ein röhrchenförmiges
Teil (10) übergeht, steckerseitig eine Steckerhülse (7)
zur Aufnahme der Kupplung (1) mit einer Bodenplatte (8),
mit einem zur Steckerhülse koaxial und mittig darin ange
ordneten, eine durchgehende Innenbohrung aufweisenden,
sich von der Bodenplatte (8) in Richtung der Kupplung (1)
erstreckenden Steckerstift (5), der mit dem röhrchenför
migen Teil (10) fluiddurchlässig verbunden ist und der
bei zusammengesetzter Kupplung in eine Kupplungsbuchse
(6) eingeschoben ist, mit einer in der Bodenplatte (8)
kupplungsseitig und radial um den Steckerstift (5) ver
laufenden Ringnut (11), deren Nutdurchmesser so bemessen
ist, daß sie das freie Ende (12) der Kupplungsbuchse (6)
aufnehmen kann, mit einer sich kupplungsseitig an die
Ringnut (11) anschließenden ringförmigen Aussparung (13),
mit einem Federhülsenabschnitt (14), der sich von der
Bodenplatte (8) ausgehend in Achsrichtung zur Kupplung
(1) hin erstreckt und bei eingeschobener Kupplungsbuchse
(6) mit einem radial auf der Außenfläche der Steckerhülse
(6) angebrachten Vorsprung (15) in Rasteingriff steht,
mit einem in die Aussparung (13) eingepaßten Dicht
ring (16) aus einem elastischen Werkstoff, durch den der
Steckerstift (6) bei hergestellter Steckerverbindung ab
dichtend hindurchgreift und mit einem im Inneren des vom
Federhülsenabschnitt (14) umgrenzten Raums angebrachten
Sicherungsring (17), der den Dichtring (16) in Position
hält, wobei die Achse der Steckerhülse (7) in etwa
senkrecht zur Achse der Hülse (4) und des röhrchenförmi
gen Teils (10) verläuft und die von der Kupplung abge
wandte Rückseite (18) der Bodenplatte (8) die tangential
daran anstoßende Innenwand des röhrchenförmigen Teils
(10) darstellt.
2. Kupplung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich das röhrchenförmige Teil (10) über den gesamten
Durchmesser der Bodenplatte (8) erstreckt, auf der vom
Schlauch (3) abgewandten Seite ins Freie tritt und durch
eine in die Bohrung eingepaßte Kugel (19) verschlossen
ist.
3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge des Steckerstifts (5) ausgehend von der
Bodensohle (20) der Ringnut (11) bis zum Ende (21)
im wesentlichen die Länge der diesen Steckerstift (5)
umschließende Bohrung der Kupplungsbuchse (6) aufweist
und daß der Steckerstift (5) über den Kragenbereich (22)
des Federhülsenabschnitts (14) hinausragt.
4. Kupplung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des Steckerstifts (5) so
bemessen ist, daß letzterer an der Innenwand der
Kupplungsbuchse (6) gleitend in diese eingeführt werden
kann.
5. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich der Innendurchmesser des Federhülsenabschnitts
(14) kupplungsseitig unter Bildung einer radial nach
innen vorspringenden Ringschulter (23) verjüngt, so daß
zwischen letzterer und der kupplungsseitigen Fläche der
Bodenplatte (8) eine radiale Nut (24) zur Aufnahme des
Sicherungsrings (17) entsteht.
6. Kupplung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherungsring (17) Rechteckprofil besitzt und
daß dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Innen
durchmesser des Federhülsenabschnitts (14) im Bereich der
Nut (24) entspricht und dessen Innendurchmesser größer
als der Innendurchmesser, jedoch kleiner als der Außen
durchmesser des Dichtrings (16) ist.
7. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federhülsenabschnitt (14) in der Nähe des Kra
genbereichs (22) einen radial nach innen vorspringenden,
umlaufenden Rastabsatz (25) zum federnden Rasteingriff
mit dem Vorsprung (15) besitzt.
8. Kupplung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federhülsenabschnitt (14) axiale Einschnitte (26)
besitzt, so daß radial federnde Rastzungen (27) ausge
bildet werden.
9. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (15) der Kupplungsbuchse (6) als radial
nach außen vorspringende radial umlaufende Ringrippe aus
gestaltet ist, deren beide Flankenflächen konisch verlau
fen, und zwar von axial außen nach axial innen flacher
verlaufend und von axial innen nach axial außen steiler
verlaufend, bezogen auf die Kupplungsbuchse (6), ausge
bildet sind.
10. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (4) schlauchseitig einen Innendurchmesser
aufweist, der zumindest im wesentlichen gleich oder
größer als der Außendurchmesser des anzuschließenden
Schlauchs (3) ist, und daß der Schlauch (3) in diesen
Abschnitt (30) der durchgehenden Hülsenbohrung einge
steckt und fluiddicht befestigt ist.
11. Kupplung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (3) im Abschnitt (30) verschweißt
oder verklebt ist oder durch Einspritzen, Eingießen,
Umspritzen, Umgießen oder Anvulkanisieren hermetisch
dicht befestigt ist.
12. Kupplung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der schlauchseitig weiter mensurierte Bohrungs
abschnitt (30) der Hülse (4) konisch in eine enger
mensurierte Bohrung (31) übergeht.
13. Kupplung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der enger mensurierten Bohrung gleich
dem Innendurchmesser des anzuschließenden Schlauchs (3)
ist.
14. Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Dichtring (16) einen D-förmigen Schnurquerschnitt
aufweist, und zwar dergestalt, daß der gerundete Profil
abschnitt des Dichtrings (16) radial innen liegt, während
der zylindrische Profilabschnitt radial außen liegt, also
gegen die radial außen liegende Seitenfläche der Aus
sparung (13) dichtend anliegt.
15. Kupplung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der D-Ring auf seiner radial außenliegenden
Profilfläche mit in sich geschlossenen, in der Radial
ebene umlaufenden Mikrorillen versehen ist.
16. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckerhülse (7), der Steckerstift (5), das
röhrchenförmige Teil (10) und die Hülse (4) Kunststoff
spritzgießteile sind und der anzuschließende Schlauch (3)
ebenfalls aus einem Kunststoff besteht, und zwar aus dem
gleichen Kunststoff wie die Hülse (4).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873728323 DE3728323C2 (de) | 1987-08-25 | 1987-08-25 | Steckkupplung für Schlauchanschlüsse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873728323 DE3728323C2 (de) | 1987-08-25 | 1987-08-25 | Steckkupplung für Schlauchanschlüsse |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3728323A1 DE3728323A1 (de) | 1989-03-16 |
| DE3728323C2 true DE3728323C2 (de) | 1993-12-09 |
Family
ID=6334440
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873728323 Expired - Lifetime DE3728323C2 (de) | 1987-08-25 | 1987-08-25 | Steckkupplung für Schlauchanschlüsse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3728323C2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19618381A1 (de) * | 1996-05-08 | 1997-11-13 | Hella Kg Hueck & Co | Druckleitende Verbindungsanordnung |
Family Cites Families (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2851940A1 (de) * | 1978-12-01 | 1980-06-12 | Wabco Fahrzeugbremsen Gmbh | Einrichtung zur loesbaren befestigung einer druckmittelleitung an einem druckmittelanschluss |
| DE3537502A1 (de) * | 1985-10-22 | 1987-04-23 | Audi Ag | Steckverbindung fuer hochdruck-leitungsanschluesse |
| DE3632808A1 (de) * | 1986-09-26 | 1988-03-31 | Wolf Woco & Co Franz J | Loesbare steckkupplung |
-
1987
- 1987-08-25 DE DE19873728323 patent/DE3728323C2/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE19618381A1 (de) * | 1996-05-08 | 1997-11-13 | Hella Kg Hueck & Co | Druckleitende Verbindungsanordnung |
| DE19618381C2 (de) * | 1996-05-08 | 1998-07-23 | Hella Kg Hueck & Co | Druckleitende Verbindungsanordnung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3728323A1 (de) | 1989-03-16 |
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