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DE3728323A1 - Steckkupplung fuer schlauchanschluesse - Google Patents

Steckkupplung fuer schlauchanschluesse

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Publication number
DE3728323A1
DE3728323A1 DE19873728323 DE3728323A DE3728323A1 DE 3728323 A1 DE3728323 A1 DE 3728323A1 DE 19873728323 DE19873728323 DE 19873728323 DE 3728323 A DE3728323 A DE 3728323A DE 3728323 A1 DE3728323 A1 DE 3728323A1
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DE
Germany
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coupling
sleeve
hose
plug
ring
Prior art date
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Application number
DE19873728323
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English (en)
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DE3728323C2 (de
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Franz Josef Wolf
Peter Kaminski
Dieter Dipl Ing Feichtiger
Hartmut Fegert
Heinz Frischkorn
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Woco Franz Josef Wolf and Co GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L37/00Couplings of the quick-acting type
    • F16L37/08Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members
    • F16L37/084Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members combined with automatic locking
    • F16L37/098Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members combined with automatic locking by means of flexible hooks
    • F16L37/0985Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members combined with automatic locking by means of flexible hooks the flexible hook extending radially inwardly from an outer part and engaging a bead, recess or the like on an inner part

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Quick-Acting Or Multi-Walled Pipe Joints (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Steckkupplung für Schlauchan­ schlüsse mit Kupplung und Stecker, der mit dem anzuschließenden Schlauch verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Steckkupplung dient zum Verbinden und Anschließen von Schläuchen, wobei es sich insbesondere um Unterdruckschläuche handeln kann, die z.B. in der Automobil­ industrie beim Fahrzeugbau Anwendung finden können.
Dabei wird das Schlauchende mit einem Stecker ausgestattet, welcher auf eine Kupplung aufgesteckt wird, die an einem Aggregat, einem Gerät oder einem Werkzeugteil angebracht ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Steck­ kupplung bereitzustellen, die eine sichere Abdichtung zwischen den zu verbindenden Teilen gewährleistet, dabei vor allem eine geringe Bauhöhe besitzt, und aus möglichst wenigen Einzelteilen besteht, die mit möglichst geringem Montageauf­ wand montierbar sind, so daß die Kupplung der Massenproduktion zugänglich ist.
So besteht auf vielen Anwendungsgebieten häufig das Problem, daß der Raum, der zur Verfügung steht, um beispielsweise ein Aggregat mit einer von außen zugeführten Schlauchleitung zu verbinden, äußerst klein bemessen ist. Zudem befindet sich der Anschlußstutzen für die anzuschließende Schlauchleitung in vielen Fällen an unzulänglicher Stelle, so daß alleine von daher der zur Verfügung stehende Raum eng begrenzt ist.
Erfindungsgemäß wird nun eine Steckerkupplung bereit gestellt, die äußerst kompakt konstruiert ist und somit eine nur sehr geringe Bauhöhe besitzt, wobei gleichzeitig eine gute Abdichtung erzielt wird und ein leichter Zusammenbau sicher gestellt ist.
Gelöst wird obige Aufgabe durch die in Anspruch 1 be­ schriebene Steckkupplung.
Erfindungsgemäß ist der Schlauch mit dem Steckerteil bzw. dem Stecker ausgestattet, welcher aus nur wenigen Teilen auf­ gebaut ist. So können die den Schlauch aufnehmende Hülse, das sich daran anschließende röhrchenförmige Teil, die Bodenplatte der Steckerhülse, der Federhülsenabschnitt und der Steckerstift einstückig sein und vorzugsweise aus einem Kunststoffspritzgießteil bestehen. Der Stecker weist dann noch zwei weitere Teile auf, nämlich einen Dichtring und einen Sicherungsring dafür.
Die Kupplung besteht aus einer mit dem anzuschließenden Aggregat verbundenen bzw. daran befestigten Kupplungs­ buchse, auf der radial nach außen zeigend ein Vorsprung angebracht ist, welcher von Rastelementen der Steckerhülse hintergriffen wird.
Im zusammengesteckten Zustand ist die Kupplungsbuchse fast vollständig in dem von der Steckerhülse umgrenzten Raum aufgenommen. Die Bauhöhe der zusammengesteckten Kupplung unterscheidet sich somit von der Höhe der Kupplungs­ hülse nur durch den Beitrag, welche das röhrchenförmige Teil liefert, das vorzugsweise an die Bodenplatte des Steckers angeformt ist.
Die erfindungsgemäße Steckkupplung eignet sich insbesondere zum Einsatz im Rahmen der Serienfertigung und Massenfertigung, so beispielsweise in der Automobilindustrie, für pneumatische Steuerleitungssysteme und Stelleilungssystem im Werkzeug­ maschinenbau und in der Anlagetechnik sowie für pneumatische Steuerungssysteme im Bereich der Haushaltsgeräte und Freizeitgeräte.
Der Stecker der erfindungsgemäßen Steckkupplung ist schlauchseitig mit einer Hülse ausgestattet, in deren eines Ende der anzuschließende Schlauch eingesteckt und fest und fluiddicht damit verbunden ist, vorzugsweise verschweißt, verklebt, anvulkanisiert oder durch Einspritzen oder Um­ spritzen oder Eingießen. Die den Schlauch aufnehmende Hülse ist dabei insbesondere außen zylindrisch.
Die Hülse weist eine Innenbohrung auf, die schlauch­ seitig größer bemessen ist, so daß bei eingestecktem Schlauch der Innendurchmesser des Schlauchs dem Innen­ durchmesser der Bohrung auf der anderen Seite entspricht.
Auf dieser anderen Seite geht die Hülse in ein röhrchen­ förmiges Teil mit vorzugsweise gleich bemessenem Innen­ bohrungsdurchmesser über.
Das röhrchenförmige Teil ist vorzugsweise direkt an die Rückseite der Bodenplatte des Steckers angeformt, so daß die Innenwand der Bohrung des röhrchenförmigen Teils tangential an die Rückseite der Bodenplatte des Steckers anstößt. Dadurch wir eine kompakte Bauweise erzielt.
Das röhrchenförmige Teil erstreckt sich zumindest bis zur Mitte der Bodenplatte und vorzugsweise über die Mitte hinaus und über die ganze Bodenplatte, so daß es auf der vom Schlauch abgewandten Seite ins Freie mündet.
Beim Verbinden des Schlauches mit der Hülse kann durch diesen von außen freien Zugang ein Werkzeug durch das röhrchenförmige Teil bis ins Innere der Hülse bzw. des Schlauchs geschoben werden, um bei der Befestigung bzw. Einpassung des letzteren behilflich zu sein.
Von der Bodenplatte des Steckers ausgehend erstreckt sich der Steckerstift senkrecht vom röhrchenförmigen Teil weg­ zeigend. Die Innenbohrung des Steckerstifts mündet in das röhrchenförmige Teil, so daß der Schlauch mit dem Steckerstift in Wirkverbindung steht. Die Innendurchmesser des Steckerstifts, des röhrchenförmigen Teils und des Schlauchs sind dabei vorzugsweise gleich.
Der Steckerstift ist vorzugsweise außen zylindrisch und ist bei zusammengesetzter Kupplung vorzugsweise vollständig in die dazugehörige Kupplungsbuchse einge­ schoben.
Vorzugsweise ist der Außendurchmesser des Steckerstifts so bemessen, daß er an der Innenwand der Kupplungsbuchse gleitend in diese eingeführt werden kann.
Am Fußende des Steckerstifts ist in der Bodenplatte eine diesen Steckerstift umlaufende Ringnut ausgenommen, welche das freie Ende der Kupplungsbuchse aufnimmt. Die Mittelachse dieser Ringnut fällt mit der Mittelachse des Steckerstifts zusammen.
In der Bodenplatte schließt sich an die Ringnut in Richtung auf die Kupplung gesehen eine Aussparung an, die ebenfalls ringförmig um die Steckerbuchse verläuft. Diese Aussparung ist begrenzt durch eine kreisförmige Ringschulter und durch eine ebenfalls ringförmig um den Steckerstift um­ laufende, dazu parallele Randwand.
In diese Aussparung ist ein Dichtring, beispielsweise ein O-Ring, vorzugsweise ein D-Ring eingesetzt, der aus gummi­ elastischem Werkstoff gefertigt ist.
Bei zusammengesetzter Kupplung greift die vorzugsweise außen zylindrische Kupplungsbuchse durch diesen Dichtring hin­ durch und kommt vorzugsweise gegen die Sohle der Ringnut in Anschlag. Die äußere Mantelfläche der Kupplungsbuchse ist somit die eigentliche Dichtfläche der Kupplung, über die sie durch den Dichtring gegen die radial außenliegende Wand der Aussparung abgedichtet ist.
Um das Durchstecken der Kupplungsbuchse, deren Mantel­ fläche als Dichtfläche dient, durch den Dichtring hindurch zu erleichtern und dabei den Dichtring möglichst wenig axial zu verschieben und nicht zu verletzen, ist der Außenrand des freien Endes der Kupplungsbuchse vorzugs­ weise abgerundet oder abgefaßt ausgestaltet.
Bei Verwendung des vorzugsweise eingesetzten D-Ringes als Dichtring kann weiterhin die Dichtheit und die mechanische Stabilität der Steckkupplung dadurch verbessert werden, daß die radial außenliegende Zylinderfläche des D-Ringes mit in sich in der Radialebene des Ringes geschlossenen umlaufenden Mikrorillen, Mikro­ lippen oder Mikrostegen versehen ist, die vorzugsweise gleichmäßig über die gesamte axiale Höhe des D-Ringes verteilt sind.
Die obere(zur Kupplung hinzeigende) "Fläche" des D-Ringes fluchtet in etwa mit derentsprechenden oberen Fläche der Bodenplatte.
Die Bodenplatte stellt vorzugsweise eine kreisförmige Platte dar und besitzt somit außen eine zylindrische Mantelfläche. Sie setzt sich in axialer Richtung in Form eines axialen Federhülsenab­ schnitts fort, der außen ebenfalls zylindrisch ist und sich zum freien Ende leicht verjüngen kann.
Der genannte Federhülsenabschnitt, der Steckerstift, die Bodenplatte sind vorzugsweise rotationssymmetrisch zur Mittelachse, die im Zentrum der Innenbohrung des Steckerstifts verläuft.
Die Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts erstreckt sich ausgehend von der Bodenplatte parallel zur Außenmantel­ fläche des Steckerstifts und springt in einem gewissen Ab­ stand von der Bodenplatte unter Bildung einer um­ laufenden Ringschulter radial einwärts vor, wobei zwischen der Bodenplatte und der Ringschulter eine Ring­ nut ausgebildet wird, deren Sohle die Innenmantel­ fläche zwischen der Bodenplatte und der Ringschulter dar­ stellt.
In dem Zwischenraum, der von der Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts und der Außenmantelfläche des Stecker­ stifts umgrenzt ist, befindet sich ein Sicherungsring, der in die genannte Ringnut eingesetzt ist und diese somit ausfüllt. Die Außenmantelfläche des Sicherungsrings mit vorzugsweise rechteckigem Querschnitt liegt somit an der Sohle der Ringnut an. Der Innendruchmesser des Sicherungs­ ringes ist kleiner als der Außendurchmesser des Dichtrings. Der Sicherungsring hält somit den oben beschriebenen Dicht­ ring in der ebenfalls oben beschriebenen Aussparung.
Die Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts verläuft ausgehend von der Ringschulter parallel zum Steckerstift in Richtung des freien Endes des Federhülsensbschnitts. Letzterer besitzt in der Nähe des freien Endes eine axial einwärts vorspringende Ringrippe bzw. einen radial ein­ wärts vorspringenden Rastabsatz. Dieser Rastabsatz weist von innen nach außen gesehen einen steilen Flankenanstieg auf, während der Flankenanstieg von außen nach innen gesehen flacher verläuft.
Der Federhülsenabschnitt ist ausgehend vom freien Ende bzw. vom freien Kragen axial eingeschnitten bzw. geschlitzt, so daß die stehenbleibenden Hülsensegmente wie Federzungen wirken, welche den Rastabsatz federnd nach radial einwärts drücken.
Mit Hilfe dieses Rastabsatzes kommen die Federzungen bzw. der Federhülsenabschnitt mit einem auf der Kupplungs­ buchse befindlichen Vorsprung in Rasteingriff.
Dieser Vorsprung ist auf der Außenseite der Kupplungs­ buchse ausgebildet und verläuft ringförmig um letztere.
Der Vorsprung ist vorzugsweise einstückig mit der Kupplungs­ buchse ausgestaltet und stellt eine umlaufende Ringrippe dar, deren beiden Flankenflächen konisch verlaufen, und zwar von axial außen nach axial innen flacher verlaufend und von axial innen nach axial außen steiler verlaufend.
Beim Einschieben dem Steckerstifts in die Kupplungsbuchse kommt das freie Ende des Federhülsenabschnitts, das vorzugsweise abgerundet ist, gegen die flacher verlaufende Flanke der Ringrippe der Kupplungsbuchse in Anschlag und wird beim weiteren Einschieben des Steckers nach außen ge­ drückt bzw. gleitet auf der flacheren Flankenfläche der Ringrippe.
Die steiler verlaufende Flankenfläche der Ringrippe der Kupplungsbuchse sowie die steiler verlaufende Flanken­ fläche des Rastabsatzes sind so angeordnet, daß bei vollständig oder fast vollständig in die Kupplungsbuchse eingeschobenen Steckerstift die Rastzungen nach innen vorspringen können, so daß der Rastabsatz den Vorsprung auf der Kupplungsbuchse hintergreifen kann, wobei die steilere Flankenfläche dieses Rastabsatzes gegen die steilere Flanke des Vorsprungs auf der Kupplungsbuchse zu liegen kommt. Durch dieses Einrasten wird die Kupplungsbuchse mit dem Stecker verbundenen gehalten.
Die Kupplungsbuchse weist steckerseitig eine Innenbohrung mit einem solchen Durchmesser auf, daß der Steckerstift in diese Bohrung hineingeschoben werden kann und dabei mit seiner äußeren zylindrischen Mantefläche an der Innenmantel­ fläche der Kupplungsbuchse entlang gleitet; d.h. der Außen­ durchmesser des zylindrischen Steckerstifts ist nur gering­ fügig kleiner als der Innendurchmesser der steckerseitigen Bohrung der Kupplungsbuchse.
Die größer bemessene Bohrung geht kupplungsseitig in eine kleiner bemessene Bohrung über, deren Innendurchmesser vorzugsweise dem Innendurchmesser der Innenbohrung des Steckerstifts entspricht.
Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungs­ beispiels in Verbindung mit den Zeichnungen näher er­ läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine erfindungsgemäße Steckkupplung im "zusammengesteckten Zustand", wobei der Schnitt durch die Längsachse des röhrchenförmigen Teils und der Hülse für den anzuschließenden Schlauch verläuft, und
Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise als Aufsicht und teilweise als Schnitt­ ansicht, auf eine erfindungsgemäße Steckkupplung in Richtung des Pfeils X in der Fig. 1.
Die in der Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Steckkupplung besitzt eine Kupplung (1) und einen Stecker (2). Letzterer ist mit dem anzuschließenden Schlauch (3) verbunden.
Die Kupplung (1) kann mit einem Aggregat etc. verbunden sein bzw. in Form eines Stutzens darauf angebracht sein.
Die Kupplung (1) besitzt eine Kupplungsbuchse (6) mit einer Innenbohrung (33). Die Kupplungsbuchse (6) ist rotationssymmetrisch zur Längsachse der Innenbohrung (33).
Die Innenbohrung (33) geht aggregatseitig in eine enger mensurierte Bohrung über.
Die Kupplungsbuchse (6) ist mit einem radial außen umlaufenden Vorsprung (15) ausgestattet, der eine Art Ringrippe darstellt. Die dem Aggregat gegenüberliegende Flankenfläche (29) verläuft, steiler als die auf der anderen Seite des Vorsprungs (15) befindliche Flankenfläche (28).
Der Außenrand des freien Endes der Kupplungsbuchse (6) ist abgerundet.
In die Kupplungsbuchse (6) ist ein zylindrischer Steckerstift (5) eingesteckt, dessen Länge in etwa der Länge der weiter mensurierten Innenbohrung (33) der Kupplungshülse (6) entspricht.
Der Steckerstift (5) erstreckt sich ausgehend von einer kreisförmigen Bodenplatte (8) von deren Mittelpunkt senk­ recht in Richtung der Kupplung.
In der Bodenplatte (8) ist auf der zur Kupplung hin­ zeigenden Seite eine um den Steckerstift (5) umlaufende und koaxial damit verlaufende abgestufte Nut ausgenommen. Diese Nut besteht aus einer am Fußende des Steckerstifts (5), d.h. an demjenigen Ende, das dem freien Ende gegenüber liegt, angeordneten Ringnut (11), die sich zur Kupplung hin zu einer ringförmig verlaufenden Aussparung (13) erweitert, welche durch eine radial außen liegende Seitenfläche (32) und durch eine senkrecht zur Achse des Steckerstifts (5) kreisförmig verlaufende Basisfläche (34) begrenzt ist. Die Aussparung (13) dient zur Aufnahme eines D-Rings (16). Das D-förmige Schnurringprofil liegt dabei so, daß die zylindrische Außenfläche nach radial außen weist, also gegen die Seitenfläche (32) drückt, während der gerundete Profilabschnitt des Schnurprofils dieses D-Rings nach radial innen zur Ringmitte weist.
Die Kupplungsbuchse (6) ragt durch den D-Ring (16) hindurch, wobei deren feies Ende in die Ringnut (11) hineinragt. Die Abdichtung wird somit zwischen der Außenmantelfläche der Kupplungsbuchse (6) und der Seitenfläche (32) der Aussparung (13) sichergestellt.
Beim Einschieben der Kupplungsbuchse (16) und damit beim Hindurchschieben durch den D-Ring (16) wird dieser dabei so verpreßt, daß die Kupplungsbuchse (6) und der Stecker (7) fluiddicht miteinander verbunden sind.
Der D-Ring (16) wird durch einen Sicherungsring (17) mit rechteckigem Querschnittsprofil in der Aussparung (13) ge­ halten.
Der Sicherungsring (17) besitzt einen rechteckigen Querschnitt und liegt in einer radial umlaufenden Nut (24). Der Durchmesser des Sicherungsrings (17), bezogen auf den Mittelpunkt des Rechteckprofils, entspricht in etwa dem Außendurchmesser des D-Rings (16). Der radial innen liegende Abschnitt des Sicherungsrings (17) liegt mit derjenigen Seite, die der Bodenplatte (8) gegenüber liegt, auf dem D-Ring (16), während der radial äußere Abschnitt auf der zur Kupplung hinzeigenden Seite der Bodenplatte (8) aufliegt.
Die den Sicherungsring (17) aufnehmende Ringnut (24) ist in der Innenmantelfläche eines Federhülsenabschnitts (14) ausgenommen, der sich von der Bodenplatte (8) axial in die gleiche Richtung erstreckt, wie der Steckerstift (5). Der Steckerstift (5) und der Federhülsenabschnitt (14) verlaufen rotationssymmetrisch zur Längsachse des Stecker­ stifts.
Auf der Innenmantelfläche des Federhülsenabschnitts (14) ist in einem gewissen Abstand von der Bodenplatte (8) eine radial einwärts springende Ringschulter (23) ausgebildet, wobei sich zwischen letzterer und der Bodenplatte (8) die radial umlaufende Nut (24) befindet.
Ausgehend von der Ringschulter (23) verläuft die Innenmantel­ fläche des Federhülsenabschnitts (14) in axialer Richtung in etwa parallel zum Steckerstift (5). Kurz vor dem freien Ende bzw. dem Kragenbereich (22) ist auf der Innenmantel­ fläche des Federhülsenabschnitts (14) ein radial ein­ wärts springender Rastabsatz ausgebildet, dessen von axial innen nach axial außen verlaufende Flanke steiler ist als die axial außen nach axial innen verlaufende Flanke.
Die steilere Flanke liegt gegen die Flankenfläche (29) des Vorsprungs (15) an. Auf diese Weise wird der Stecker (2) im Rasteingriff mit der Kupplung (1) gehalten.
Der Federhülsenabschnitt (14) der Steckerhülse (7) ist ausgehend vom Kragenbereich (22) mit axialen Einschnitten (26) (man vergleiche auch Fig. 2), ausgestattet. Dadurch ent­ stehen Rastzungen (27), die beim Aufschieben des Steckers (2) auf die Kupplung (1) radial nach außen gedrückt werden, wenn der Kragenbereich (22) in Anschlag gegen die Flanken­ fläche (28) des Vorsprungs (15) kommt. Sobald der Stecker (2) völlig oder fast völlig aufgeschoben bzw. eingesteckt ist, können die Rastzungen (27) radial einwärts zurückspringen und mit dem Vorsprung (15) in Rasteingriff gelangen.
Die Innenbohrung (9) des Steckerstifts (5) mündet schlauch­ seitig in ein röhrchenförmiges Teil (10), dessen Längs­ achse in etwa senkrecht zur Achse des Steckerstifts (5) verläuft.
Das röhrchenförmige Teil (10) ist auf der Rückenseite (18) der Bodenplatte (8) an letztere angeformt, wie dies ins­ besondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist.
Das röhrchenförmige Teil erstreckt sich über den ganzen Durchmesser der Bodenplatte (8). Die Rückenseite (18) der Bodenplatte (8) stößt tangential an die Innenwand der Bohrung des röhrchenförmigen Teils (10) an.
Das röhrchenförmige Teil (10) ist beidseitig "offen", ist jedoch auf der vom Schlauch (3) abgewandten Seite durch eine eingepaßte Kugel (19) verschlossen.
Schlauchseitig geht das röhrchenförmige Teil (10) in eine Hülse (4) über, die auf der Seite zum röhrchenförmigen Teil hin eine Bohrung (31) besitzt, welche enger mensuriert ist als die Innenbohrung des schlauchseitigen Abschnitts (30) der Hülse (4). Der Durchmesser der Bohrung (31) entspricht dabei dem Bohrungsdurchmesser des Schlauchs (3), der in den Abschnitt (30) der Hülse (4) eingeschoben und damit fluiddicht verbunden ist.
Die Hülse (4) befindet sich in der axialen Verlängerung des röhrchenförmigen Teils (10) und ragt rechtwinklig und seitlich vom Stecker (2) weg.
Die Fig. 2 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Steckkupplung in Richtung des Pfeils X der Fig. 1. Auf einem Aggregat (36) ist die Kupplungsbuchse (6) be­ festigt. Sie wird zusätzlich durch Verstärkungsrippen (35) gehalten.
Auf die Kupplungsbuchse (6) ist die Steckerhülse (7) "aufgeschoben" und umgreift letztere kronenförmig, während der Steckerstift (5) in die Kupplungsbuchse (6) eingesteckt ist.
Die oben beschriebene erfindungsgemäße Steckkupplung stellt eine sichere, fluiddichte und wenig Bauhöhe benötigende Vorrichtung zur Verbindung des Schlauchs (3) mit dem Aggregat (36) dar.

Claims (16)

1. Steckkupplung für Schlauchanschlüsse mit Kupplung (1) und Stecker (2), der mit dem anzuschließenden Schlauch (3) verbunden ist, gekennzeichnet durch, schlauchseitig eine Hülse (4) zur Aufnahme des anzu­ schließenden Schlauchs (3), die in ein röhrchenförmiges Teil (10) übergeht, steckerseitig eine Steckerhülse (7) zur Aufnahme der Kupplung (1) mit einer Bodenplatte (8), einem zur Steckerhülse koaxial und mittig darin ange­ ordneten, eine durchgehende Innenbohrung aufweisenden, sich von der Bodenplatte (8) in Richtung der Kupplung (1) erstreckenden Steckerstift (5), der mit dem röhrchenförmigen Teil (10) in Wirkverbindung steht und der bei zusammengesetzter Kupplung in eine Kupplungsbuchse (6) eingeschoben ist, mit einer in der Bodenplatte (8) kupplungsseitig und radial um den Steckerstift (5) verlaufenden Ringnut (11), deren Nutdurchmesser so bemessen ist, daß sie das freie Ende (12) der Kupplungsbuchse (6) aufnehmen kann, mit einer sich kupplungsseitig an die Ringnut (11) anschließenden ringförmigen Aussparung (13) mit einem Federhülsenabschnitt (14), der sich von der Bodenplatte (8) ausgehend in Achsrichtung zur Kupplung (1) hin erstreckt und bei eingeschobener Kupplungsbuchse (6) mit einem radial auf der Außenfläche der Stecker­ hülse (6) angebrachten Vorsprung (15) in Rasteingriff steht, mit einem in die Aussparung (13) eingepaßten Dichtungsring (16) aus einem elastischen Werkstoff, durch den der Steckerstift (6) bei hergestellter Steckerverbindung abdichtend hindurchgreift und mit einem im Inneren des vom Federhülsenabschnitt (14) umgrenzten Raums angebrachten Sicherungsring (17), der den Dichtring (16) in Position hält, wobei die Achse der Steckerhülse (7) in etwa senkrecht zur Achse der Hülse (4) und des röhrchenförmigen Teils (10) verläuft und die von der Kupplung abgewandte Rückseite (18) der Bodenplatte (8) die tangential daran anstoßende Innenwand des röhrchenförmigen Teils (10) darstellt.
2. Kupplung durch Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das röhrchenförmige Teil (10) über den gesamten Durchmesser der Bodenplatte (8) erstreckt, auf der vom Schlauch (3) abgewandten Seite ins Freie tritt und durch eine in die Bohrung eingepaßte Kugel (19) verschlossen ist.
3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Steckerstifts (5) ausgehend von der Bodensohle (20) der Ringnut (11) bis zum freien Ende (21) in etwa so lang ist wie die diesen Steckerstift (5) umschließende Bohrung der Kupplungsbuchse (6) und daß der Steckerstift (5) über den Kragenbereich (22) des Federhülsenabschnitts (14) hinausragt.
4. Kupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Steckerstifts (5) so bemessen ist, daß letzterer an der Innenwand der Kupplungsbuchse (6) gleitend in diese eingeführt werden kann.
5. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Innendurchmesser des Federhülsenabschnitts (14) kupplungsseitig unter Bildung einer radial nach innen vorspringenden Ringschulter (23) verjüngt, so daß zwischen letzterer und der kupplungsseitigen Fläche der Bodenplatte (8) eine radiale Nut (24) zur Aufnahme des Sicherungsrings (17) entsteht.
6. Kupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsring (17) Rechteckprofil besitzt und daß dessen Außendurchmesser in etwa dem Innendurch­ messer des Federhülsenabschnitts (15) im Bereich der Nut (24) entspricht und größer als der Außen­ durchmesser, jedoch kleiner als der Innendurch­ messer des Dichtrings (16) ist.
7. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Federhülsenabschnitt (14) in der Nähe des Kragenbereichs (22) einen radial nach innen vor­ springenden, umlaufenden Rastabsatz (25) zum federnden Rasteingriff mit dem Vorsprung (15) besitzt.
8. Kupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Federhülsenabschnitt (14) axiale Einschnitte (26) besitzt, so daß radial federnde Rastzungen (27) aus­ gebildet werden.
9. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (15) der Kupplungsbuchse (6) als radial nach außen vorspringende radial umlaufende Ring­ rippe ausgestaltet ist, deren beiden Flankenflächen konisch verlaufen, und zwar von axial außen nach axial innen flacher verlaufend und von axial innen nach axial außen steiler verlaufend, bezogen auf die Kupplungs­ buchse (6) ausgebildet sind.
10. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (4) schlauchseitig einen Innendurch­ messer aufweist, der zumindest im wesentlichen gleich oder größer als der Außendurchmesser des anzuschließenden Schlauchs (3) ist, und daß der Schlauch (3) in diesen Abschnitt (30) der durch­ gehenden Hülsenbohrung eingesteckt und fluiddicht befestigt ist, insbesondere verschweißt und/oder verklebt ist oder durch Einspritzen, Eingießen, Um­ spritzen, Umgießen oder Anvulkanisieren hermetisch dicht befestigt ist.
11. Kupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der schlauchseitig weiter mensurierte Bohrungs­ abschnitt (3) der Hülse (4) konisch in eine enger mensurierte Bohrung (31) übergeht, deren Durchmesser zumindest im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des anzuschließenden Schlauchs (3) ist.
12. Kupplung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrungsdurchmesser des röhrchenförmigen Teils dem Durchmesser der Bohrung (31) entspricht.
13. Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtring (16) einen D-förmigen Schnurquerschnitt aufweist, und zwar dergestalt, daß der gerundete Profilabschnitt des Dichtrings (16) radial innen liegt, während der zylindrische Profil­ abschnitt radial außen liegt, also gegen die radial außen liegende Seitenfläche der Aussparung (13) dichtend anliegt.
14. Kupplung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der D-Ring (16) auf seiner radial außenliegenden Profilfläche mit in sich geschlossenen in der Radial­ ebene umlaufenden Mikrorillen versehen ist.
15. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerhülse (7), der Steckerstift (5), das röhrchenförmige Teil (10) und die Hülse (4) Kunst­ stoffspritzgießteile sind und der anzuschließende Schlauch (3) ebenfalls aus einem Kunststoff besteht, und zwar aus dem gleichen Kunststoff wie die Hülse (4).
16. Verwendung der Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 15 zum Verbinden und Anschließen von Schläuchen in pneumatischen Unterdruck- und Überdruckleitungssystemen, insbesondere Stell- und Steuerleitungssystemen speziell im Kraftfahr­ zeugbau.
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