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DE3726770A1 - Filtereinrichtung zum ausfiltern leichtfluechtiger verunreinigungen aus einem luftstrom - Google Patents

Filtereinrichtung zum ausfiltern leichtfluechtiger verunreinigungen aus einem luftstrom

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DE3726770A1
DE3726770A1 DE19873726770 DE3726770A DE3726770A1 DE 3726770 A1 DE3726770 A1 DE 3726770A1 DE 19873726770 DE19873726770 DE 19873726770 DE 3726770 A DE3726770 A DE 3726770A DE 3726770 A1 DE3726770 A1 DE 3726770A1
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air inlet
filter
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lance
air
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Bruno Bernhardt
Anton Hessner
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IEG Industrie Engineering GmbH
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IEG Industrie Engineering GmbH
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D46/00Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D46/30Particle separators, e.g. dust precipitators, using loose filtering material
    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21CNUCLEAR REACTORS
    • G21C19/00Arrangements for treating, for handling, or for facilitating the handling of, fuel or other materials which are used within the reactor, e.g. within its pressure vessel
    • G21C19/28Arrangements for introducing fluent material into the reactor core; Arrangements for removing fluent material from the reactor core
    • G21C19/30Arrangements for introducing fluent material into the reactor core; Arrangements for removing fluent material from the reactor core with continuous purification of circulating fluent material, e.g. by extraction of fission products deterioration or corrosion products, impurities, e.g. by cold traps
    • G21C19/303Arrangements for introducing fluent material into the reactor core; Arrangements for removing fluent material from the reactor core with continuous purification of circulating fluent material, e.g. by extraction of fission products deterioration or corrosion products, impurities, e.g. by cold traps specially adapted for gases
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Description

Die Erfindung betrifft eine Filtereinrichtung zum Aus­ filtern leichtflüchtiger Verunreinigungen aus einem Luft­ strom, mit mindestens einem Filtermaterial enthaltenden Gehäuse, das eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaus­ trittsöffnung aufweist.
Praktische Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, daß der Einsatz von Einrichtungen, die zur Reinigung von kontaminierter Luft dienen, nicht unwesentlich durch den hierbei erforderlichen Aufwand für Filtereinrichtungen und deren Handhabung gebremst wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Filtereinrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie nur geringe Anschaf­ fungskosten verursacht und das Filtergehäuse im Bedarfs­ falle als Einweggehäuse eingesetzt werden kann, das zusam­ men mit den ausgefilterten Verunreinigungen einer Ent­ sorgungseinrichtung zugeführt werden kann.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse der Filtereinrichtung aus einem handels­ üblichen, für die Lagerung und den Transport der zu ent­ fernenden Verunreinigungen geeigneten und zugelassenen Behälter besteht, in dessen Wandung die Lufteintritts- und die Luftaustrittsöffnung entfernt voneinander nachträglich durch Kaltbearbeitung, insbesondere Bohren, gebildet sind, und daß in die Lufteintritts- und in die Luftaustritts­ öffnung jeweils eine Lufteinlaß- oder Luftauslaßlanze dicht und auswechselbar einsteckbar ist.
Während bisher bekannte Filtergehäuse speziell angefer­ tigte Gehäuse mit eingesetzten Siebböden als Begrenzungs­ wandungen für das einzubringende Filtermaterial und dem­ entsprechend teuer sind, werden bei der Filtereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung handelsübliche, weit­ gehend genormte und für einen Transport und eine Lagerung der zu beseitigenden Verunreinigungen durch ihre Material­ beschaffenheit und Verarbeitung amtlich zugelassene Behäl­ ter, insbesondere Fässer, eingesetzt, die durch ihre Massenfertigung nur einen Bruchteil der bekannten Filter­ gehäuse kosten. Diese handelsüblichen Behälter müssen nur noch mit Öffnungen für den Lufteintritt und für den Luft­ austritt versehen werden, was unter Vermeidung einer die Materialbeschaffenheit der Behälter beeinträchtigenden Schweißbehandlung durch eine Kaltbearbeitung, beispiels­ weise durch Stanzen, Bohren oder Fräsen erfolgt, wodurch die Zulassungskriterien für diese Behälter nicht verletzt werden. In die beiden Öffnungen werden die Lufteinlaß- und Luftauslaßlanzen eingesetzt und nach der Sättigung des Filtermaterials zum Einsatz in einem anderen Gehäuse wie­ der entnommen. Nach dem Verschluß der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung kann der Filterbehälter zu einer Regenerierstation, wo das eingebrachte Filtermaterial von den ausgefilterten Verunreinigungen befreit wird, oder aber zu einer Entsorgungsstation, wo der ganze Behälter einschließlich seinem Inhalt mit den aufgenommenen Ver­ unreinigungen vernichtet, beispielsweise verbrannt wird, gebracht werden. Handelsübliche Behälter, insbesondere Fässer aus Metall oder aus Kunststoffmaterial, gibt es mit amtlicher Zulassung für den Transport praktisch aller aus einem Luftstrom zu entfernenden leichtflüchtigen Verun­ reinigungen, wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, so daß sich eine erfindungsgemäß ausgebildete Filtereinrichtung praktisch für alle Fälle ausbilden und einsetzen läßt. Die filterspezifischen Einrichtungsteile sind alle an den Lufteinlaß- und Luftauslaßlanzen verwirklicht oder werden von billigen, in die handelsüblichen Behälter einbring­ baren Füllstoffen gebildet. Die Lufteinlaßlanze und die Luftauslaßlanze werden nachträglich wieder aus dem Filter­ gehäuse entfernt und in ein frisches neues Filtergehäuse eingesetzt, so daß bei einer Einweg-Ausführung der Filter­ einrichtung nur das relativ billige Gehäuse und das ein­ gebrachte Filtermaterial kostenmäßig als Verlust zu ver­ buchen sind.
Mindestens eine der bei bekannten Filterbehältern zur Begrenzung des vom Filtermaterial ausgefüllten Raumes verwendete Siebplatte als Zwischenwandung kann bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Filtereinrichtung durch ein mindestens die Lufteinlaßlanze innerhalb des Behälters umgebendes luftdurchlässiges billiges Material, wie grobkörniger Quarzsand, ersetzt werden, das nach dem Ein­ bringen der Lanzen in den billigen Behälter einfach durch die Spundöffnungen des Behälters eingefüllt wird. An­ schließend wird dann das vorzugsweise als luftdurchlässi­ ges Schüttgut verwendete Filtermaterial, beispielsweise Aktivkohlegranulat, durch die Spundöffnungen des billigen Behälters eingefüllt. Die zweckmäßig oben angeordnete Lufteinlaßlanze kann mit ihrem eingesteckten Teil frei über dem Filtermaterial liegen, in das Filtermaterial ein­ gebettet sein oder ebenfalls von einem zuletzt eingeschüt­ teten luftdurchlässigen Material ohne Filterwirkung um­ geben sein. In jedem Falle sind die Lanzen mit ihren luft­ durchlässigen Wandungen so ausgebildet, daß kein Granulat ins Innere der Lanzen gelangen kann. Hierzu können beide Lanzen zweckmäßig aus einem Rohr bestehen, dessen Wandung im Einsteckbereich der Lanzen gelocht und von einem Sieb­ mantel umgeben ist, der das Eindringen von Filter- oder Nichtfiltermaterial ins Innere der Lanze verhindert.
Eine sichere und dichte Anordnung beider Lanzen im Behäl­ ter läßt sich ohne großen konstruktiven Aufwand erreichen. Vorteilhafterweise können beide Lanzen durch Verschrauben an einer Wandung des Behälters verankert und jeweils über Dichtmanschetten und/oder konische Dichtkörper gegenüber dem Rand der Einführungsöffnungen abgedichtet sein.
Eine Filtereinrichtung gemäß der Erfindung eignet sich insbesondere zum Einsatz bei Einrichtungen, mit welchen leichtflüchtige Verunreinigungen aus dem Erdreich mit Hilfe von Luft ausgetrieben werden.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungs­ gemäß ausgebildeten Filtereinrichtung anhand der beilie­ genden Zeichnung näher erläutert.
Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch den Behälter der Filtereinrichtung mit einge­ setzter Lufteinlaß- und Luftauslaßlanze;
Fig. 2 eine gegenüber Fig. 1 vergrößerte Darstel­ lung des in Fig. 1 mit II bezeichneten Schnittbereiches.
Die in der Zeichnung dargestellte Filtereinrichtung weist einen Behälter 10 auf. Bei dem in Fig. 1 nur schematisch dargestellten Behälter handelt es sich um ein aus Metall oder Kunststoff gefertigtes handelsübliches Faß, das für den Transport von leichtflüchtigen Verunreinigungen und giftigen Stoffen amtlich zugelassen ist. Diese handels­ üblichen Normfässer weisen im allgemeinen eine allenfalls mit einem zentralen Spundloch versehene Mantelwandung 10.1 und dicht mit ihr verbundene Stirnwandungen, nämlich eine untere Stirnwand 10.2 und eine obere Stirnwand 10.3 auf. In der oberen Stirnwand 10.3 weist das Normfaß 10 zwei verschließbare Spundöffnungen 11 und 12 auf. Beim darge­ stellten Ausführungsbeispiel lassen sich diese beiden Spundöffnungen 11 und 12 mittels Ösenkörpern 13 dicht verschließen, an welchen das Faß 10 beispielsweise zum Transport aufgehängt werden kann.
In die Mantelwandung 10.1 des Fasses 10 sind nachträglich in der Nähe der unteren Stirnwandung 10.2 eine Lufteinlaß­ öffnung 14 und in der Nähe der oberen Stirnwandung 10.3 eine Luftauslaßöffnung 15 gebohrt, durch welche hindurch jeweils eine Lufteinlaßlanze 16 oder eine Luftauslaßlanze 17 in das Faß 10 eingeschoben sind. Beide Lanzen 16 und 17 können genau gleich ausgebildet sein. An ihren Enden ist jeweils eine Gewindeöffnung ausgebildet, in welche eine Schraube 18 eingreifen kann, die durch eine Bohrung in der Mantelwandung 10.1 hindurch eingesetzt ist, wobei die Öffnung jeweils mittels einer Dichtungsscheibe 19 abge­ dichtet ist.
Wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich ist, bestehen die beiden Lanzen 16 und 17 jeweils aus einem Metallrohr oder Kunststoffrohr, das in seinem in das Faß 10 hineinragenden Bereich mit Bohrungen 20 versehen ist. Der gelochte Rohr­ bereich ist außen von einem Siebgewebemantel 21 umgeben, der im Schnittbereich der Fig. 2 durch Kreuze gekennzeich­ net ist und der in einem Abschlußring 22 endet. Auf der Höhe der Lufteintrittsöffnung 14 oder Luftaustrittsöffnung 15 ist auf die rohrförmige Lufteinlaßlanze 16 oder Luft­ auslaßlanze 17 ein konischer Verschlußkörper 23 aufgescho­ ben und mittels eines Dichtringes 24 gegenüber der Lanze abgedichtet. Beim Festschrauben der Lanze im Faß 10 mit­ tels der Schraube 18 wird der konische Verschlußkörper 23 gegen einen Dichtwulst 25 gezogen, der über den Rand der Lufteinlaßlöffnung 14 oder Luftauslaßöffnung 15 gezogen ist. Auf diese Weise sind die beiden Lanzen 16 und 17 dicht im Faß 10 angeordnet. Gemäß Fig. 1 ist das äußere Ende der beiden Lanzen 16 und 17 jeweils mit einem Rohr- oder Schlauchkupplungsstück 26 versehen, mit welchem eine Luftzufuhrleitung oder eine Luftabfuhrleitung an der be­ treffenden Lanze 16 oder 17 angeschlossen werden kann.
Nach dem dichten Einsetzen der beiden Lanzen 16 und 17 in das Faß 10 wird durch die beiden oberen Spundöffnungen 11 und 12 zunächst grobkörniger Quarzsand 27 bis zu einem in Fig. 1 angedeuteten Füllpegel 28 eingefüllt, der eine luftdurchlässige Schutzschicht um die untere Lufteinlaß­ lanze 16 bildet. Anschließend wird das Faß 10 durch die oberen Spundöffnungen 11 und 12 bis zu einem Füllpegel 29 mit Aktivkohlegranulat 30 als Filtermaterial aufgefüllt. Über die untere Lufteinlaßlanze 16 wird die verunreinigte Luft unter Druck in das Faß 10 eingeleitet, wo sie durch die Schutzschicht 27 und die Aktivkohleschicht 30 hin­ durchströmt, von den leichtflüchtigen Verunreinigungen befreit wird und durch die obere Luftauslaßlanze 17 wieder nach außen abströmt. Wenn das Aktivkohlegranulat gesättigt ist, werden die beiden Lanzen 16 und 17 aus dem Faß ent­ fernt und die beiden Öffnungen 14 und 15 mittels passender Deckel dicht verschlossen. Dies gilt auch für die Öffnun­ gen für die Befestigungsschrauben 18. Anschließend kann das dicht verschlossene Faß 10 zu einer Entsorgungsstelle transportiert werden.
In einer Filtereinrichtung gemäß der Erfindung können mehrere Fllterbehälter in Parallelschaltung angeordnet werden, wenn eine größere Luftmenge gereinigt werden muß. Es können auch andere, von einer Faßform abweichende han­ delsübliche genormte oder ungenormte Behälter als Filter­ behälter eingesetzt werden.

Claims (8)

1. Filtereinrichtung zum Ausfiltern leichtflüchtiger Ver­ unreinigungen aus einem Luftstrom, mit mindestens einem Filtermaterial enthaltenden Gehäuse, das eine Luftein­ trittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus einem han­ delsüblichen, für die Lagerung und den Transport der zu entfernenden Verunreinigungen geeigneten und zugelas­ senen Behälter (10) besteht, in dessen Wandung (10.1) die Lufteintritts- und die Luftaustrittsöffnung (14, 15) entfernt voneinander nachträglich durch Kaltbe­ arbeitung, insbesondere Bohren, gebildet sind, und daß in die Lufteintritts- und in die Luftaustrittsöffnung (14, 15) jeweils eine Lufteinlaß- oder Luftauslaßlanze (16, 17) dicht und auswechselbar einsteckbar ist.
2. Filtereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens die Lufteinlaßlanze (16) innerhalb des Behälters (10) von einem luftdurchlässigen Material (27) ohne Filterwirkung umgeben ist.
3. Filtereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Lufteinlaß- und die Luftauslaß­ lanze (16, 17) aus einem im eingesteckten Bereich Luft­ durchtrittsöffnungen (20) aufweisenden Rohrkörper be­ steht, der gegenüber dem Rand der zugeordneten Ein­ stecköffnung (14, 15) abgedichtet ist und der an seinem äußeren Ende mit einer Rohr- oder Schlauchanschlußver­ bindung (26) versehen ist.
4. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Ende der Luft­ einlaß- und der Luftauslaßlanze (16, 17) an einer der zugeordneten Einstecköffnung (14, 15) gegenüberliegen­ den Behälterwandung verankerbar ist.
5. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteinlaß- und die Luftauslaßlanze (16, 17) jeweils aus einem Rohr beste­ hen, dessen gelochte Wandung im Einsteckbereich von einem Siebmantel (21) umgeben ist, der das Eindringen von umgebendem Filter- oder Nichtfiltermaterial (27, 30) verhindert.
6. Filtereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Lufteinlaß- und die Luftauslaßlanze (16, 17) jeweils an der Behälterwandung (10.1) durch Schrau­ ben (18) verankert sind.
7. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Einsteck­ öffnungen (14, 15) mit einem Dichtwulst (25) versehen sind und auf den Einstecklanzen (16, 17) jeweils ein konischer Dichtkörper (23) angeordnet ist, der gegen den Dichtwulst (25) zur Anlage kommt.
8. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10) aus einem Metall- oder Kunststoff-Faß besteht, bei welchem die Einstecköffnungen (14, 15) in der Mantelwandung (10.1) ausgebildet sind und in welches das die Lufteinlaßlanze (16) umgebende Nichtfiltermaterial (27), insbesondere Quarzsand, und das zwischen der unteren Lufteinlaßlanze (16) und der oberen Luftauslaßlanze (17) angeordnete Filtermaterial (30), insbesondere Aktivkohle, als Schüttgut durch dicht verschließbare Spundöffnungen (11, 12) in einer Stirnwand des handelsüblichen Fasses eingebbar sind.
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