DE3726770A1 - Filtereinrichtung zum ausfiltern leichtfluechtiger verunreinigungen aus einem luftstrom - Google Patents
Filtereinrichtung zum ausfiltern leichtfluechtiger verunreinigungen aus einem luftstromInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Filtereinrichtung zum Aus
filtern leichtflüchtiger Verunreinigungen aus einem Luft
strom, mit mindestens einem Filtermaterial enthaltenden
Gehäuse, das eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaus
trittsöffnung aufweist.
Praktische Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt,
daß der Einsatz von Einrichtungen, die zur Reinigung von
kontaminierter Luft dienen, nicht unwesentlich durch den
hierbei erforderlichen Aufwand für Filtereinrichtungen und
deren Handhabung gebremst wird.
Der Erfindung liegt daher
die Aufgabe zugrunde, eine Filtereinrichtung der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß sie nur geringe Anschaf
fungskosten verursacht und das Filtergehäuse im Bedarfs
falle als Einweggehäuse eingesetzt werden kann, das zusam
men mit den ausgefilterten Verunreinigungen einer Ent
sorgungseinrichtung zugeführt werden kann.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Gehäuse der Filtereinrichtung aus einem handels
üblichen, für die Lagerung und den Transport der zu ent
fernenden Verunreinigungen geeigneten und zugelassenen
Behälter besteht, in dessen Wandung die Lufteintritts- und
die Luftaustrittsöffnung entfernt voneinander nachträglich
durch Kaltbearbeitung, insbesondere Bohren, gebildet sind,
und daß in die Lufteintritts- und in die Luftaustritts
öffnung jeweils eine Lufteinlaß- oder Luftauslaßlanze
dicht und auswechselbar einsteckbar ist.
Während bisher bekannte Filtergehäuse speziell angefer
tigte Gehäuse mit eingesetzten Siebböden als Begrenzungs
wandungen für das einzubringende Filtermaterial und dem
entsprechend teuer sind, werden bei der Filtereinrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung handelsübliche, weit
gehend genormte und für einen Transport und eine Lagerung
der zu beseitigenden Verunreinigungen durch ihre Material
beschaffenheit und Verarbeitung amtlich zugelassene Behäl
ter, insbesondere Fässer, eingesetzt, die durch ihre
Massenfertigung nur einen Bruchteil der bekannten Filter
gehäuse kosten. Diese handelsüblichen Behälter müssen nur
noch mit Öffnungen für den Lufteintritt und für den Luft
austritt versehen werden, was unter Vermeidung einer die
Materialbeschaffenheit der Behälter beeinträchtigenden
Schweißbehandlung durch eine Kaltbearbeitung, beispiels
weise durch Stanzen, Bohren oder Fräsen erfolgt, wodurch
die Zulassungskriterien für diese Behälter nicht verletzt
werden. In die beiden Öffnungen werden die Lufteinlaß- und
Luftauslaßlanzen eingesetzt und nach der Sättigung des
Filtermaterials zum Einsatz in einem anderen Gehäuse wie
der entnommen. Nach dem Verschluß der Lufteintritts- und
Luftaustrittsöffnung kann der Filterbehälter zu einer
Regenerierstation, wo das eingebrachte Filtermaterial von
den ausgefilterten Verunreinigungen befreit wird, oder
aber zu einer Entsorgungsstation, wo der ganze Behälter
einschließlich seinem Inhalt mit den aufgenommenen Ver
unreinigungen vernichtet, beispielsweise verbrannt wird,
gebracht werden. Handelsübliche Behälter, insbesondere
Fässer aus Metall oder aus Kunststoffmaterial, gibt es mit
amtlicher Zulassung für den Transport praktisch aller aus
einem Luftstrom zu entfernenden leichtflüchtigen Verun
reinigungen, wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, so daß
sich eine erfindungsgemäß ausgebildete Filtereinrichtung
praktisch für alle Fälle ausbilden und einsetzen läßt.
Die filterspezifischen Einrichtungsteile sind alle an den
Lufteinlaß- und Luftauslaßlanzen verwirklicht oder werden
von billigen, in die handelsüblichen Behälter einbring
baren Füllstoffen gebildet. Die Lufteinlaßlanze und die
Luftauslaßlanze werden nachträglich wieder aus dem Filter
gehäuse entfernt und in ein frisches neues Filtergehäuse
eingesetzt, so daß bei einer Einweg-Ausführung der Filter
einrichtung nur das relativ billige Gehäuse und das ein
gebrachte Filtermaterial kostenmäßig als Verlust zu ver
buchen sind.
Mindestens eine der bei bekannten Filterbehältern zur
Begrenzung des vom Filtermaterial ausgefüllten Raumes
verwendete Siebplatte als Zwischenwandung kann bei der
erfindungsgemäß ausgebildeten Filtereinrichtung durch ein
mindestens die Lufteinlaßlanze innerhalb des Behälters
umgebendes luftdurchlässiges billiges Material, wie
grobkörniger Quarzsand, ersetzt werden, das nach dem Ein
bringen der Lanzen in den billigen Behälter einfach durch
die Spundöffnungen des Behälters eingefüllt wird. An
schließend wird dann das vorzugsweise als luftdurchlässi
ges Schüttgut verwendete Filtermaterial, beispielsweise
Aktivkohlegranulat, durch die Spundöffnungen des billigen
Behälters eingefüllt. Die zweckmäßig oben angeordnete
Lufteinlaßlanze kann mit ihrem eingesteckten Teil frei
über dem Filtermaterial liegen, in das Filtermaterial ein
gebettet sein oder ebenfalls von einem zuletzt eingeschüt
teten luftdurchlässigen Material ohne Filterwirkung um
geben sein. In jedem Falle sind die Lanzen mit ihren luft
durchlässigen Wandungen so ausgebildet, daß kein Granulat
ins Innere der Lanzen gelangen kann. Hierzu können beide
Lanzen zweckmäßig aus einem Rohr bestehen, dessen Wandung
im Einsteckbereich der Lanzen gelocht und von einem Sieb
mantel umgeben ist, der das Eindringen von Filter- oder
Nichtfiltermaterial ins Innere der Lanze verhindert.
Eine sichere und dichte Anordnung beider Lanzen im Behäl
ter läßt sich ohne großen konstruktiven Aufwand erreichen.
Vorteilhafterweise können beide Lanzen durch Verschrauben
an einer Wandung des Behälters verankert und jeweils über
Dichtmanschetten und/oder konische Dichtkörper gegenüber
dem Rand der Einführungsöffnungen abgedichtet sein.
Eine Filtereinrichtung gemäß der Erfindung eignet sich
insbesondere zum Einsatz bei Einrichtungen, mit welchen
leichtflüchtige Verunreinigungen aus dem Erdreich mit
Hilfe von Luft ausgetrieben werden.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungs
gemäß ausgebildeten Filtereinrichtung anhand der beilie
genden Zeichnung näher erläutert.
Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch den
Behälter der Filtereinrichtung mit einge
setzter Lufteinlaß- und Luftauslaßlanze;
Fig. 2 eine gegenüber Fig. 1 vergrößerte Darstel
lung des in Fig. 1 mit II bezeichneten
Schnittbereiches.
Die in der Zeichnung dargestellte Filtereinrichtung weist
einen Behälter 10 auf. Bei dem in Fig. 1 nur schematisch
dargestellten Behälter handelt es sich um ein aus Metall
oder Kunststoff gefertigtes handelsübliches Faß, das für
den Transport von leichtflüchtigen Verunreinigungen und
giftigen Stoffen amtlich zugelassen ist. Diese handels
üblichen Normfässer weisen im allgemeinen eine allenfalls
mit einem zentralen Spundloch versehene Mantelwandung 10.1
und dicht mit ihr verbundene Stirnwandungen, nämlich eine
untere Stirnwand 10.2 und eine obere Stirnwand 10.3 auf.
In der oberen Stirnwand 10.3 weist das Normfaß 10 zwei
verschließbare Spundöffnungen 11 und 12 auf. Beim darge
stellten Ausführungsbeispiel lassen sich diese beiden
Spundöffnungen 11 und 12 mittels Ösenkörpern 13 dicht
verschließen, an welchen das Faß 10 beispielsweise zum
Transport aufgehängt werden kann.
In die Mantelwandung 10.1 des Fasses 10 sind nachträglich
in der Nähe der unteren Stirnwandung 10.2 eine Lufteinlaß
öffnung 14 und in der Nähe der oberen Stirnwandung 10.3
eine Luftauslaßöffnung 15 gebohrt, durch welche hindurch
jeweils eine Lufteinlaßlanze 16 oder eine Luftauslaßlanze
17 in das Faß 10 eingeschoben sind. Beide Lanzen 16 und 17
können genau gleich ausgebildet sein. An ihren Enden ist
jeweils eine Gewindeöffnung ausgebildet, in welche eine
Schraube 18 eingreifen kann, die durch eine Bohrung in der
Mantelwandung 10.1 hindurch eingesetzt ist, wobei die
Öffnung jeweils mittels einer Dichtungsscheibe 19 abge
dichtet ist.
Wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich ist, bestehen die
beiden Lanzen 16 und 17 jeweils aus einem Metallrohr oder
Kunststoffrohr, das in seinem in das Faß 10 hineinragenden
Bereich mit Bohrungen 20 versehen ist. Der gelochte Rohr
bereich ist außen von einem Siebgewebemantel 21 umgeben,
der im Schnittbereich der Fig. 2 durch Kreuze gekennzeich
net ist und der in einem Abschlußring 22 endet. Auf der
Höhe der Lufteintrittsöffnung 14 oder Luftaustrittsöffnung
15 ist auf die rohrförmige Lufteinlaßlanze 16 oder Luft
auslaßlanze 17 ein konischer Verschlußkörper 23 aufgescho
ben und mittels eines Dichtringes 24 gegenüber der Lanze
abgedichtet. Beim Festschrauben der Lanze im Faß 10 mit
tels der Schraube 18 wird der konische Verschlußkörper 23
gegen einen Dichtwulst 25 gezogen, der über den Rand der
Lufteinlaßlöffnung 14 oder Luftauslaßöffnung 15 gezogen
ist. Auf diese Weise sind die beiden Lanzen 16 und 17
dicht im Faß 10 angeordnet. Gemäß Fig. 1 ist das äußere
Ende der beiden Lanzen 16 und 17 jeweils mit einem Rohr-
oder Schlauchkupplungsstück 26 versehen, mit welchem eine
Luftzufuhrleitung oder eine Luftabfuhrleitung an der be
treffenden Lanze 16 oder 17 angeschlossen werden kann.
Nach dem dichten Einsetzen der beiden Lanzen 16 und 17 in
das Faß 10 wird durch die beiden oberen Spundöffnungen 11
und 12 zunächst grobkörniger Quarzsand 27 bis zu einem in
Fig. 1 angedeuteten Füllpegel 28 eingefüllt, der eine
luftdurchlässige Schutzschicht um die untere Lufteinlaß
lanze 16 bildet. Anschließend wird das Faß 10 durch die
oberen Spundöffnungen 11 und 12 bis zu einem Füllpegel 29
mit Aktivkohlegranulat 30 als Filtermaterial aufgefüllt.
Über die untere Lufteinlaßlanze 16 wird die verunreinigte
Luft unter Druck in das Faß 10 eingeleitet, wo sie durch
die Schutzschicht 27 und die Aktivkohleschicht 30 hin
durchströmt, von den leichtflüchtigen Verunreinigungen
befreit wird und durch die obere Luftauslaßlanze 17 wieder
nach außen abströmt. Wenn das Aktivkohlegranulat gesättigt
ist, werden die beiden Lanzen 16 und 17 aus dem Faß ent
fernt und die beiden Öffnungen 14 und 15 mittels passender
Deckel dicht verschlossen. Dies gilt auch für die Öffnun
gen für die Befestigungsschrauben 18. Anschließend kann
das dicht verschlossene Faß 10 zu einer Entsorgungsstelle
transportiert werden.
In einer Filtereinrichtung gemäß der Erfindung können
mehrere Fllterbehälter in Parallelschaltung angeordnet
werden, wenn eine größere Luftmenge gereinigt werden muß.
Es können auch andere, von einer Faßform abweichende han
delsübliche genormte oder ungenormte Behälter als Filter
behälter eingesetzt werden.
Claims (8)
1. Filtereinrichtung zum Ausfiltern leichtflüchtiger Ver
unreinigungen aus einem Luftstrom, mit mindestens einem
Filtermaterial enthaltenden Gehäuse, das eine Luftein
trittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus einem han
delsüblichen, für die Lagerung und den Transport der zu
entfernenden Verunreinigungen geeigneten und zugelas
senen Behälter (10) besteht, in dessen Wandung (10.1)
die Lufteintritts- und die Luftaustrittsöffnung (14,
15) entfernt voneinander nachträglich durch Kaltbe
arbeitung, insbesondere Bohren, gebildet sind, und daß
in die Lufteintritts- und in die Luftaustrittsöffnung
(14, 15) jeweils eine Lufteinlaß- oder Luftauslaßlanze
(16, 17) dicht und auswechselbar einsteckbar ist.
2. Filtereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens die Lufteinlaßlanze (16) innerhalb
des Behälters (10) von einem luftdurchlässigen Material
(27) ohne Filterwirkung umgeben ist.
3. Filtereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lufteinlaß- und die Luftauslaß
lanze (16, 17) aus einem im eingesteckten Bereich Luft
durchtrittsöffnungen (20) aufweisenden Rohrkörper be
steht, der gegenüber dem Rand der zugeordneten Ein
stecköffnung (14, 15) abgedichtet ist und der an seinem
äußeren Ende mit einer Rohr- oder Schlauchanschlußver
bindung (26) versehen ist.
4. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das innere Ende der Luft
einlaß- und der Luftauslaßlanze (16, 17) an einer der
zugeordneten Einstecköffnung (14, 15) gegenüberliegen
den Behälterwandung verankerbar ist.
5. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteinlaß- und die
Luftauslaßlanze (16, 17) jeweils aus einem Rohr beste
hen, dessen gelochte Wandung im Einsteckbereich von
einem Siebmantel (21) umgeben ist, der das Eindringen
von umgebendem Filter- oder Nichtfiltermaterial (27,
30) verhindert.
6. Filtereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Lufteinlaß- und die Luftauslaßlanze (16,
17) jeweils an der Behälterwandung (10.1) durch Schrau
ben (18) verankert sind.
7. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Einsteck
öffnungen (14, 15) mit einem Dichtwulst (25) versehen
sind und auf den Einstecklanzen (16, 17) jeweils ein
konischer Dichtkörper (23) angeordnet ist, der gegen
den Dichtwulst (25) zur Anlage kommt.
8. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10) aus einem
Metall- oder Kunststoff-Faß besteht, bei welchem die
Einstecköffnungen (14, 15) in der Mantelwandung (10.1)
ausgebildet sind und in welches das die Lufteinlaßlanze
(16) umgebende Nichtfiltermaterial (27), insbesondere
Quarzsand, und das zwischen der unteren Lufteinlaßlanze
(16) und der oberen Luftauslaßlanze (17) angeordnete
Filtermaterial (30), insbesondere Aktivkohle, als
Schüttgut durch dicht verschließbare Spundöffnungen
(11, 12) in einer Stirnwand des handelsüblichen Fasses
eingebbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE3726770A DE3726770C2 (de) | 1987-08-12 | 1987-08-12 | Filtereinrichtung zum Ausfiltern leichtflüchtiger Verunreinigungen aus einem Luftstrom |
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| DE3726770A DE3726770C2 (de) | 1987-08-12 | 1987-08-12 | Filtereinrichtung zum Ausfiltern leichtflüchtiger Verunreinigungen aus einem Luftstrom |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3726770C2 DE3726770C2 (de) | 1993-11-11 |
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1987
- 1987-08-12 DE DE3726770A patent/DE3726770C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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