DE3725609A1 - Fuellelement fuer behaelterfuellmaschine - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Füllelement für eine
Behälterfüllmaschine, insbesondere zum Abfüllen von Getränken
unter Gegendruck mit einem am Füllmaschinenkessel angeordneten
Füllventil mit Rückluftrohr und einer relativ zu diesem
bewegbaren Zentriertulpe mit einer zum Anpressen der Dichtung
gegen die Behältermündung angeordneten Druckkammer.
Ein solches Füllventil ist beispielsweise aus der DE-OS 21 21 113
bekannt. Hierbei handelt es sich um ein Ventil zur
Befüllung von Getränkedosen, wobei die abzufüllende
Flüssigkeit unter Druck steht und in der zu füllenden Dose ein
entsprechender Gegendruck geschaffen werden muß. Zu diesem
Zwecke wird zunächst die Dose in dem im Kessel vorherrschenden
Druck vorgespannt und nach Druckausgleich das eigentliche
Ventil geöffnet, so daß die im Kessel befindliche Flüssigkeit
unter Ausnutzung des geodätischen Gefälles in die Dose
einfließen kann. Dabei steigt die Flüssigkeit bis zu einem
unteren Anschnitt des Rückgasrohres an, worauf der weitere
Befüllungsprozeß automatisch stoppt, weil kein
Rückgasaustausch aus dem Behälter bzw. der Dose in den Kessel
zurück erfolgen kann. Im Anschluß daran erfolgt die
Druckentlastung der Dose, die dann von dem Füllelement
abgezogen und verschlossen werden kann. Zum Abdichten der Dose
an dem Füllelement ist dabei eine Zentriertulpe vorgesehen,
die eine Differenzdruckkammer aufweist, mit welcher die
Tulpendichtung gegen die Behältermündung während des
Befüllungsvorganges gepreßt wird. Dabei wird die Kammer
geringfügig größer als der Dosendurchmesser ausgelegt, so daß
ein bestimmter Überdruck als eigentlicher Anpreß- bzw.
Differenzdruck entsteht.
Bei diesem bekannten Füllventil ist der erforderliche
Anpreßdruck aufgrund der konstruktiven Ausbildung der
sogenannten Differenzdruckkammer konstant, so daß bei der
Verarbeitung von unterschiedlichen Dosendurchmessern
entsprechend unterschiedliche Anpreßkräfte entstehen, die
insbesondere bei äußerst dünnem Material zu Beschädigungen der
zu befüllenden Dose führen können. Andererseits reicht bei der
Verarbeitung von besonders großen Dosendurchmessern der
Anpreßdruck nicht immer aus, um die erforderliche Abdichtung
des Dosenrandes zum Füllelement aufrecht zu erhalten. Hier
soll die Erfindung Abhilfe schaffen. Zum anderen ist bei
diesem bekannten Dosenfüllventil das Gasrohr zwar innerhalb
des Füllventils beweglich geführt, hat jedoch eine starre
Verbindung mit der Tulpe, so daß das Gasrohrende immer ein
gewisses Stück entsprechend der gewünschten Füllhöhe in der
Dose über die Unterkante der Zentriertulpe hinausragt. Dieses
bedeutet wiederum, daß die Hubhöhe der Zentriertulpe
mindestens um dieses herausragende Gasrohrstück größer
ausgelegt sein muß, damit während des Einführens der Dose
unter die Zentriertulpe bzw. unter das Füllelement ein
gewisser Freiraum zwischen Tulpe bzw. Gasrohrunterkante und
Dosenoberkante verbleibt. Auch hier soll die Erfindung eine
Verbesserung bringen, deren Aufgabe insgesamt darin besteht,
das bisherige bekannte Füllelement zu vereinfachen und den
Hubweg der Zentriertulpe um den Verfahrweg bzw. die Höhe des
unter der Tulpe befindlichen Gasrohres zu vermindern und dabei
gleichzeitig eine wesentliche Teilentlastung des unter
Überdruck stehenden Behälters durchzuführen.
Gleichzeitig soll die Verarbeitung von unterschiedlichen
Behältern bei jeweils optimalen Anpreßbedingungen der
Zentriertulpe auf die Behältermündung, also eine den
Abfüllverhältnissen und dem Behältermaterial entsprechende
Einstellung der Zentriertulpen-Anpreßkräfte, möglich sein.
Darüber hinaus soll ein praktisch nachlauffreies Füllventil
geschaffen werden, mit welchem bei Bedarf eine trockene
Entlastung bei angehobenem Gasrohr durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Füllelement der eingangs
genannten Art gelöst durch die in den Ansprüchen aufgeführten
Merkmale, wobei die Ansprüche 3-9 eine selbständige
Ausgestaltung der Erfindung darstellen.
Mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Füllelement werden die
eingangs genannten Nachteile ausgeschaltet. Das Gasrohr ist
separat vom Füllventil bewegbar und wird dennoch in der
Endstufe exakt durch den Öffnungshub des Flüssigkeitsventils
in seine erforderliche untere Position verbracht. Damit ist
die jeweilige Füllhöhe stabilisiert und ein weiterer wichtiger
Vorteil gegeben, der darin zu sehen ist, daß die jeweiligen
Füllhöhen innerhalb des Behälters bzw. der Dose durch
einfaches Verfahren des Ringkessels eingestellt werden können.
Dies bedeutet, daß bei zu geringer Füllhöhe das
Füllmaschinenoberteil um den erforderlichen Betrag automatisch
angehoben und bei überhöhter Füllmenge automatisch abgesenkt
wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß sowohl das
Gasrohr als auch das eigentliche Flüssigkeitsventil von unten
nach oben in die Schließstellung verbracht wird, wobei das
Gasrohr mitgezogen und die gesamten großflächigen Teile des
Flüssigkeitsventils nach oben bewegt werden, was zur Folge
hat, daß der vorher von diesen Teilen umschlossene
Dosenoberraum vergrößert und damit eine entsprechende
Volumenvergrößerung auftritt, die gleichzeitig eine
Druckentlastung dieses Raumes mit sich bringt. Hierdurch wird
die nachfolgene Entlastung des unter Überdruck stehenden
Behälterraumes wesentlich erleichtert. Darüber hinaus ist
durch die Ausbildung des Füllventils und das Schließen des
Ventilkörpers nach oben praktisch kein Nachlauf der
Restflüssigkeit zu erwarten.
Die Zentriertulpe selbst kann ohne Hebelgestänge verfahren
werden, da nur noch äußerst kurze Hübe zum Abdichten der Dose
gegenüber dem Füllelement erforderlich sind. Dabei ist der
Druck zum Anpressen der Dichtung auf den Dosenrand exakt den
jeweiligen Dosen- und Füllverhältnissen anpaßbar, so daß mit
einem Füllventil praktisch alle gängigen Dosendurchmesser
sowie Dosenmaterialien verarbeitet werden können. Ganz
wesentlich dabei ist, sofern gewünscht, eine trockene
Entlastung des unter Druck stehenden Dosenraumes nach
Beendigung des Füllvorganges, welche durch Anheben des
Gasrohres aus der Flüssigkeit während des Schließvorganges des
Flüssigkeitsventils, wesentlich erleichtert wird. Dabei werden
keine Flüssigkeitsreste, wie sonst üblich, beim Öffnen des
Entlastungsventils durch die Entlastungsleitung bzw.
Rückgasleitung abgeblasen.
Im nachfolgenden wird die Erfindung anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Gemäß der zeichnerischen Darstellung ist das Füllelement 1
unter einem Ringkessel 2 einer rotierenden Füllmaschine in
kreisförmiger Reihenfolge angeordnet. Dabei besteht das
Füllelement 1 aus dem eigentlichen Füllventil 3 und einem
darin geführten Rückluftrohr 4 sowie dem Füllelementunterteil
5, auf dem in vertikaler Richtung die eigentliche
Zentriertulpe 6 auf- und abbewegbar gelagert ist. Dabei weist
die Zentriertulpe 6 im unteren Bereich eine Dichtung 7 zur
Abdichtung der Mündung 8 eines Behälters 9 auf, der als
beliebiges Gefäß, Getränkedose und dgl. ausgebildet sein kann.
An dem Ringkessel 2 sind zur Ansteuerung des Füllelementes 1
ein Vorspannventil 10 und ein Entlastungsventil 11 oder 12
angeordnet. Das Vorspannventil 10 verbindet über die Leitung
13 einen Ringraum 14 mit der eigentlichen ersten
Vorspannkammer 15, die Zum Absenken der Zentriertulpe 6 auf
die Mündung des Behälters vorgesehen und dabei in ihren
Abmessungen so ausgelegt ist, daß deren Vorspanndruck für die
kleinsten abzufüllenden Behälter bzw. die kleinste
abzufüllende Dose 9 geeignet ist. Zusätzlich ist ein Ringkanal
16 am Ringkessel 2 angeordnet, in dem ein in Abhängigkeit von
den fülltechnischen Bedingungen und der Behältergröße und/oder
Festigkeit ausgelegter erhöhter Druck gegenüber dem
Vorspanndruck der Vorspannkammer 14 herrscht. Dieser Druck
wird über eine weitere Leitung 17 zu einer zweiten
Differenzdruckkammer 18 ständig weitergeführt. Der Druck in
der Differenzdruckkammer 18 wird dabei zweckmäßig über
Druckregler nach Eingabe bestimmter fülltechnischer Daten
sowie des Dosenformates bzw. Materials automatisch
eingestellt. Schließlich ist die Zentriertulpe 6 mit einer
Steuerrolle 19 verbunden, die im Ein- und Auslaufbereich
entlang einer nicht weiter dargestellten Kurvenbahn abrollt
und das Anheben der gesamten Zentriertulpe 6 durchführt. Auf
der gegenüberliegenden Seite ist ein Lager 20 vorgesehen,
welches als weitere Führung und Verdrehsicherung für die
Zentriertulpe 6 dient. Das Lager kann, wie das
Ausführungsbeispiel zeigt, beispielsweise auf einem
Führungsbolzen 21 gleiten.
Von der Vorspannkammer 15 führt eine weitere Leitung 22 direkt
neben dem Auslaufstutzen 23 in den Mündungsbereich des
Behälters 9. Der Auslaufstutzen 23 ist im unteren Bereich
geringfügig konisch eingeengt und nimmt dabei die eigentliche
Ventildichtung 24 auf, gegen welche sich der Ventilsitz des
Füllventils 3 von unten nach oben anlegt. Zur Steuerung des
den Ventilsitz 25 tragenden Ventilkörpers 26 dient eine nicht
weiter dargestellte bekannte Ritzellagerung, die gemäß Pfeil
27 von außen ein Auf- und Zusteuern des Füllventils 3 bzw. ein
Anheben und Absenken des Ventilsitzes 25 bewirkt. Diese
Ritzellagerung wird bei jedem Umlauf der Füllmaschine durch
entsprechende Steuerbahnen angesteuert.
Wie bereits ausgeführt, ist innerhalb des Füllventils 3 bzw.
des Ventilkörpers 26 das Rückluftrohr 4 beweglich gelagert.
Dieses besitzt am oberen Ende einen Kolben 28, welcher
innerhalb eines Zylinders 29 beweglich geführt ist.
Gleichzeitig ist auch dieser Zylinder 29 mit dem Kolben 28
relativ zur Achse des Füllventils 3 auf- und abbewegbar.
Im Normalzustand, d. h. bei geschlossenem Füllventil und
vorherrschendem Innendruck im Füllmaschinenkessel 2 belastet
dieser Innendruck auch die Ringfläche 30 des Zylinders 29 und
drückt diesen mit seiner nicht weiter dargestellten
elastischen Dichtung gegen die obere innere Stirnwand 31 des
Ringkessels 2.
Zum Abfüllen der unter Druck stehenden Flüssigkeit wird
zunächst ein Behälter 9 durch Zuführsterne unter das
betreffende Füllelement 1 verfahren, dessen Zentriertulpe 6 im
Einlaufbereich entlang der nicht weiter dargestellten
Kurvenbahn um einen geringen Betrag oberhalb der
Behältermündung 8 verläuft. Sobald der Behälter sich unter dem
Füllelement 1 befindet, wird die Steuerrolle 19 entlastet und
die Zentriertulpe 6 abgesenkt, wozu der ständig anstehende
Druck in der Differenzdruckkammer 18 dient. Sobald eine
Abdichtung erfolgt ist, kann der eigentliche Füllvorgang
eingeleitet werden. Zu diesem Zwecke wird zunächst das
Vorspannventil 10 durch Anlaufen gegen eine Steuerkurve
geöffnet, so daß der in dem Ringkanal 14 anstehende
Kesseldruck über die Vorspannkammer 15 und die weitere Leitung
22 auch den Behälter 9 unter einen Druck setzt, wie er im
Kessel vorherrscht. Dabei gelangt durch die Bohrung 32 des
Rückluftrohres 4 der entsprechende Überdruck in den Zylinder
29, wodurch der Kolben 38 in seine untere Anschlagposition
gegen die Zylinderstirnwand 33 verfahren wird. Dabei ist das
Flüssigkeitsventil noch geschlossen, der erste Teilhub des
Rückluftrohres 4 aber vollzogen. Durch Schalten des Ritzels
von außen wird nun der eigentliche zweite Teilhub des
Rückluftrohres 4 und damit gleichzeitig auch ein Öffnen des
Ventilsitzes 25 eingeleitet, worauf die Flüssigkeit in der
gewünschten Höhe bis zum Anschnitt 34 des Rückluftrohres 4
ansteigt. Sobald dieser Abschnitt 34 erreicht ist, kann kein
weiterer Gasaustausch stattfinden und damit auch keine weitere
Flüssigkeit in den Behälter 9 einlaufen. Unmittelbar darauf
wird das Ventil zwangsweise geschlossen, also der Ventilsitz
25 über den Ventilkörper 26 angehoben und damit gleichzeitig
auch der Zylinder 29 mit dem an seiner Stirnwand 33
anliegenden Kolben, wodurch der Anschnitt 34 des
Rückluftrohres 4 ebenfalls um den Schließhub vom
Flüssigkeitsspiegel abgehoben wird. Durch diese Maßnahme
werden die gesamten Teile des Füllventils 3 sowie des
Gasrohres um den Schließbetrag nach oben bewegt und vergrößern
dadurch in nicht unerheblichem Maße das sich aus Behälter 9
und Füllventilunterraum ergebende Volumen, wodurch bereits
eine Teildruckentlastung dieses Raumes stattfindet. Diese
Teilentlastung hat den Vorteil, daß der sonst anstehende hohe
Überdruck bereits erheblich vermindert wird und der
Entlastungsvorgang wesentlich einfacher auszuführen ist.
Andererseits wird durch das Anheben des Gasrohres 4 mit dem
Ventilsitz 25 der untere Anschnitt 34 aus der
Flüssigkeitsoberfläche bewegt, so daß bei dem nachfolgenden
eigentlichen Entlastungsvorgang keine Flüssigkeitsreste
mitgerissen werden. Diese Entlastung kann beispielsweise durch
Betätigung des Entlastungsventils 11 direkt nach außen oder
aber durch Betätigung eines anderen Entlastungsventils 12
unmittelbar durch die Bohrung 32 des Rückgasrohres 4 erfolgen.
Hierdurch wird eine besonders flüssigkeitsfreie, also trockene
Entlastung vollzogen. Während dieses Entlastungsvorganges wird
automatisch der Druck im Raum des Zylinders 29 auf
Atmosphärendruck abgesenkt und dabei der Kolben 28 durch den
auflastenden Kesselüberdruck nach oben verfahren, so daß auch
der untere Abschnitt 34 des Gasrohres oberhalb der Mündung 8
automatisch verfahren wird. Auf diese Weise kann nun durch
Anfahren der Steuerrolle 19 gegen die Kurvenbahn ein
geringfügiges Anheben der Zentriertulpe 6 vorgenommen und eine
Ableitung des Behälters 9 aus der Füllmaschine vorgenommen
werden.
Claims (12)
1. Füllelement für eine Behälterfüllmaschine, insbesondere zum
Abfüllen von Getränken unter Gegendruck, mit einem am
Füllmaschinenkessel angeordneten Füllventil mit Rückluft
rohr und einer relativ zu diesem beweglichen Zentriertulpe
mit einer zum Anpressen der Dichtung gegen die Behälter
mündung angeordneten Druckkammer, dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftrohr (4) innerhalb des Füllventils (3) gelagert
ist und in diesem einen ersten Einzelhub und mit dem
Füllventil (3) einen zwangsgesteuerten zweiten Hub
(Öffnungs- und Schließhub) vollzieht und dabei der
Einzelhub durch Beaufschlagung und/oder Entlastung einer
Kolbenzylinderanordnung (28, 29) des Luftrohres (4)
vorgenommen wird.
2. Füllelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zylinder (29) als erster Hubbegrenzer dient und der
zweite Hub mechanisch ansteuerbar und dabei der Zylinder
(29) mit dem Kolben gemeinsam bewegbar ist.
3. Füllelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem Vorspannen des Behälters (9)
eine Beaufschlagung des Rückgasrohr-Zylinderraumes und
damit ein Absenken des Rückgasrohres (4) eingeleitet wird.
4. Füllelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem ersten Hub des Rückgasrohres
ein großer Hub geschaltet und der Rückgasanschnitt (34) bis
nahe an den gewünschten Füllspiegel gefahren und der
geringe letzte Hubweg mit dem Öffnungshub des Füllventils
(25) durchgeführt wird.
5. Füllelement gemäß Oberbegriff Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gasrohr (4) bei Schließen des
Füllventils (25) um dessen Schließweg vom
Flüssigkeitsspiegel entfernt wird.
6. Füllelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem Schließen des Füllventils (25)
eine Volumenvergrößerung innerhalb des gefüllten Behälters
(9) durchgeführt und damit eine Teilentlastung des in dem
Behälter (9) vorherrschenden Druckes vorgenommen wird.
7. Füllelement nach Oberbegriff Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorspannung des Behälters (9) auf
den im Füllmaschinenkessel vorherrschenden Druck durch die
Vorspannbohrung (32) und die Entlastung ausschließlich
durch das Gasrohr (4) erfolgt.
8. Füllelement gemäß Oberbegriff Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zunächst das Gasrohr (4) um einen
Teilbetrag vom Flüssigkeitsspiegel entfernt und dann die
Restentlastung des Behälterraumes durch das Gasrohr (4)
durchgeführt wird.
9. Füllelement gemäß Oberbegriff Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zentriertulpe (6) eine erste
Differenzdruckkammer (15) mit einer geringen
Anpreßdruck-Ausübung auf die Gefäßmündung (8) und eine
zweite Differenzdruckkammer (18) aufweist, deren
Anpreßdruck höher und/oder in Abhängigkeit von den
fülltechnischen Bedingungen veränderbar ist.
10. Füllelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Druck innerhalb der ersten Differenzdruckkammer (15)
dem Kesseldruck entspricht und der Druck in der zweiten
Kammer (18) höher ausgelegt ist.
11. Füllelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Druck innerhalb der ersten Differenzdruckkammer (15)
dem für die Verarbeitung des kleinsten Gefäßes
erforderlichen Anpreßdruck entspricht.
12. Füllelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Druck in der zweiten Kammer (18) gegenüber dem Druck in
der ersten Kammer (15) reduzierbar und/oder abschaltbar
ist.
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Publications (1)
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