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DE3717017A1 - Steckgehaeuse fuer steckverbindungen mit steckern und buchsen - Google Patents

Steckgehaeuse fuer steckverbindungen mit steckern und buchsen

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DE3717017A1
DE3717017A1 DE19873717017 DE3717017A DE3717017A1 DE 3717017 A1 DE3717017 A1 DE 3717017A1 DE 19873717017 DE19873717017 DE 19873717017 DE 3717017 A DE3717017 A DE 3717017A DE 3717017 A1 DE3717017 A1 DE 3717017A1
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Licentia Patent Verwaltungs GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Steckgehäuse für Steck­ verbindungen mit Steckern und Buchsen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Beispiel eines solchen Steckgehäuses ist das auf dem Markt erhältliche Standardkabelgehäuse Typ KSG 183 der Firma ERNI.
Das Gehäuse kann allgemein für Steckverbindungen mit Steckern und Buchsen an Geräte oder dergleichen bzw. als Kupplungsteil von Kabelkupplungen verwendet werden und eignet sich insbesondere bei Anwendungen von Serie-D-Steck­ verbindungen.
Das Gehäuse besteht aus zwei flachen Gehäuseschalen, die paßgenau zu einem Gehäuse zusammengesetzt werden und an der Rückseite mit zwei Schraubverbindungen fest miteinander verbunden werden. An der Stirnseite des Gehäuses ist eine erste Öffnung angebracht, aus der entweder ein Stecker oder eine Buchse herausragt, welche im Gehäuseinnern befestigt und mit einem oder mehreren Kabeln verbunden ist. Zur Her­ ausführung der Kabel sind an den übrigen Seitenflächen des Gehäuses eine Anzahl zweiter Öffnungen vorgesehen, die bei Nichtbenutzung mit einem Blindstopfen verschließbar sind. Das Steckgehäuse besitzt zum schnellen Stecken oder Lösen der Steckverbindung eine Schnellverriegelung in Form von zwei biegsamen Rastzungen aus Polycarbonat, die links und rechts neben dem Stecker oder der Buchse an den schmalen Seitenflächen des Gehäuses angebracht sind, die an die Stirnfläche angrenzen. Die Rastzungen sind flächig ausge­ bildet mit einer Breite, die in etwa der Breite der Schmal­ seite des Gehäuses entspricht und weisen hakenförmige Enden auf, die von dem Stecker oder der Buchse weg nach außen gebogen sind. Bei dem hierzu komplementären Teil der Steck­ verbindung an einem Gerät oder einer Kabelkupplung ist an der Stelle der Rastzungen jeweils ein Rastwinkel ange­ bracht. Der Rastwinkel weist auf dem senkrecht von der Stirnfläche des komplementären Teils abstehenden Schenkel eine Öffnung auf, in die das hakenförmige Ende der zuge­ hörigen Rastzunge beim Steckvorgang einrastet und damit die Steckverbindung verriegelt.
Zum Lösen der Steckverbindung sind an der Außenseite der Rastzunge jeweils fingerkuppengroße Ausformungen ange­ bracht. Durch Drücken auf diese Ausformungen in Richtung des Gehäuseinneren werden die Rastzungen aus den Öffnungen des zugehörigen Rastwinkels gedrückt und die Steckver­ bindung dadurch entriegelt.
Andere handelsübliche Steckgehäuse sehen zweiarmige Ver­ riegelungshebel vor, bei denen der eigentliche Ver­ riegelungshebel (als "Lastarm") mittels eines im rück­ wärtigen Teil des Steckgehäuses untergebrachten zweiten Hebelarms (des "Kraftarms") manuell zum Verriegeln und zum Entriegeln betätigt wird.
Weitere handelsübliche Steckgehäuse sehen zur Verriegelung der Steckverbindungen beispielsweise separate Federver­ riegelungen vor.
Nachteilig wirkt sich bei den handelsüblichen Steckgehäusen vor allem ihr erhöhter Platzbedarf aus, da die eigentliche Steckverbindung, bestehend aus Buchse und Stecker, in einer Ebene mit den Kabelzuleitungen liegt. Weiterhin sind bei vielen der herkömmlichen Steckgehäuse zur Verriegelung zusätzliche Einzelteile erforderlich, die den Montageauf­ wand erhöhen und die häufig verhindern, daß Steckgehäuse unterschiedlicher Bauart mittels einer konventionellen Schraubverbindung verriegelt werden können. Schließlich können viele der herkömmlichen Steckgehäuse baubedingt nicht in der platzsparenden Winkelausführung montiert werden, die insbesondere im Kraftfahrzeugbau eine ver­ breitete Anwendung findet und bei der die Kabelzuleitungen durch die an die Stirnfläche angrenzenden Flächen seitlich in das Gehäuseinnere geführt werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein kostengünstig und wenig aufwendiges Steckergehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, welches eine einfache Montage von Stecker und Buchse ermöglicht, welches eine möglichst geringe Höhe und Tiefe besitzt, welches ein schnelles und einfaches Stecken und Lösen der Steckverbindung gestattet, welches das Anschrauben anderer Steckgehäuse ohne größeren Aufwand erlaubt und welches universell sowohl für Steckverbindungen an Gehäusen als auch für Kabelkupplungen einsetzbar ist. Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist im Patentan­ spruch 1 wiedergegeben. Die übrigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sowie bevorzugte Anwendungen der Erfindung.
Die Erfindung besteht darin, daß die beiden Gehäuseschalen des Steckgehäuses an ihrem rückwärtigen Schalenrand über ein Filmscharnier miteinander verbunden sind, das in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung integraler Bestandteil der beiden Gehäusehälften ist und sich über die gesamte Länge des rückwärtigen Schalenrandes erstreckt. In die eine Schalenhälfte wird stirnseitig der Stecker (oder die Buchse), in die andere Schalenhälfte seitlich die ange­ schlagene Kabelzuleitung eingelegt. Zusammengeklappt und in einer vorteilhaften Ausführung mit zwei Schrauben ver­ schraubt ist sowohl der Stecker (oder die Buchse) als auch die Kabelzuleitung zugentlastet montiert. Die seitliche Lage der Kabelzuleitung zum Stecker (oder zur Buchse) er­ gibt ein Winkelsteckgehäuse in flacher Ausführung mit sehr geringer Höhe und Tiefe.
Mittels zweier als Rastzungen ausgebildeten Verlängerungen der an die Stirnfläche des Gehäuses angrenzenden Seiten­ flächen über die Stirnfläche hinaus wird das Steckgehäuse auf ein Gerät (oder dergleichen), welches entsprechende Einrasthaken hat, aufgeclipst. Durch Zusammendrücken der Rastzungen kann die Steckverbindung einfach entriegelt und durch anschließendes Auseinanderziehen von Stecker und Buchse wieder gelöst werden. Die Rastzungen werden dabei mittels elastischer Formkörper, die jeweils zwischen Rast­ zunge und massiven blockförmigen Ausformungen im Gehäuse­ inneren eingeklemmt sind, vom Stecker (oder von der Buchse) weg nach außen gedrückt und damit mechanisch vorgespannt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Gehäuse mit einer Buchse elastische Formkörper zwischen Rastzunge und massiver blockförmiger Ausformung des Ge­ häuseinneren auf, die als Feder ausgebildet sind und eine parallel zur Rastzunge verlaufende Verlängerung besitzen, die am Ende hakenförmig zur Buchse hin nach innen gebogen ist und als Einrasthaken für die Rastzungen des hierzu komplementären Steckgehäuses mit Stecker dienen.
Vorteilhaft weisen die Kabelzuleitungen ein geringes Über­ maß gegenüber den zu ihrer Herausführung an dem Gehäuse vorgesehenen Öffnungen in den Seitenflächen des Gehäuses auf, um eine zusätzliche Zugentlastung der Kabelzuleitungen zu erzielen. Nicht benutzte Öffnungen für die Kabelzu­ leitungen werden zweckmäßigerweise mit Blindstopfen ver­ schlossen. Die Rastzungen weisen in einer vorteilhaften Ausführungsform an ihrer Außenseite fingerkuppengroße Ver­ dickungen auf, die mit einer Mulde versehen sind. Sie er­ leichtern das Zusammendrücken der Rastzungen beim Ent­ riegeln der Steckverbindung.
Zusätzliche Gewindeaugen an der Stirnfläche einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckgehäuses lassen das wahlweise Anschrauben herkömmlicher Steckgehäuse offen.
Das Steckgehäuse kann vorteilhaft als Spritzgußstück, vor­ zugsweise aus isolierendem Kunststoffmaterial hergestellt werden. Es kann sowohl für Steckverbindungen an Gehäusen als auch als Kupplungsteil einer Kabelkupplung verwendet werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der beiden Fig. 1 und 2 näher erläutert. Die Figuren zeigen vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Steckgehäuses ein­ mal mit Stecker (Fig. 1A und B ) und einmal mit Buchse (Fig. 2A und B) in Verbindung mit den hierzu komplementären Teil der Steckverbindung (Fig. 1C bzw. 2C).
In den Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugs­ zeichen versehen: das erfindungsgemäße Steckgehäuse ist mit (1), die Kabelzuleitung mit (2), der Stecker mit (3), die Buchse mit (4), ein beliebiges Gehäuse mit (5), die Schraube zur Verschraubung des Gehäuses (1) mit (6) be­ zeichnet.
Die Gewindeaugen für das wahlweise Anschrauben her­ kömmlicher Steckgehäuse am Stecker (3), an der Buchse (4) bzw. an dem Gehäuse (5) sind entsprechend mit (31), (41) bzw. (51) bezeichnet.
Die einzelnen Teile des erfindungsgemäßen Steckgehäuses (1) werden wie folgt bezeichnet: die Gehäuseschalen sind mit (12) und (13) bezeichnet, die Rastzungen mit (14), die blockförmige Ausformung im Gehäuseinneren mit (11), der elastische Formkörper zwischen Rastzunge (14) und der block­ förmigen Ausformung (11) mit (16), die hakenförmige Ver­ längerung des als Feder ausgebildeten elastischen Form­ körpers (16) mit (15), die fingerkuppengroße Verdickung an der Außenseite der Rastzungen mit (17) und mit (55) die den Rastzungen (14) entsprechende Einrasthaken am komplementären Teil der Steckverbindung.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) mit Stecker (3) ist in Fig. 1A von vorn mit seiner Stirnfläche und in Fig. 1B von oben mit teilweise entfernter Gehäuseschale (13) ge­ zeigt. In Fig. 1C ist ein Gehäuseausschnitt mit dem zu dem Steckgehäuse (1) komplementären Teil mit Buchse (4) von oben gezeigt.
Beim Stecken der Steckverbindung schieben sich der Stecker (3) in die Buchse (4) bzw. die durch die elastischen Form­ körper (16) mechanisch vorgespannten Rastzungen (14) mit ihren nach außen gebogenen Haken über die nach innen ge­ bogenen Haken der entsprechenden Einrasthaken (55) am Gehäuse (5). Dadurch wird die Steckverbindung aus Stecker (3) und Buchse (4) gemäß Fig. 1 sicher verriegelt.
Durch Zusammendrücken der Rastzungen (14) an den hierfür vorgesehenen Verdickungen (17) kann die Steckverbindung einfach entriegelt und durch anschließendes Auseinander­ ziehen von Stecker (3) und Buchse (4) leicht gelöst werden.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) mit Buchse (4) ist in Fig. 2A von vorn mit seiner Stirnfläche und in Fig. 2B von oben mit teilweise entfernter Gehäuseschale (13) gezeigt. In Fig. 2C ist ein hierzu komplementäres Steckgehäuse (1) nach Fig. 1A und B zur Realisierung einer Kabelkupplung von oben gezeigt.
Das Steckgehäuse (1) in Fig. 2A und B weist im Unterschied zu dem Steckgehäuse (1) in Fig. 1A und B bzw. 2C in seinem inneren Federn als elastische Formkörper (16) auf, welche jeweils eine über die Stirnfläche des Gehäuses (1) und über die Rastzungen (14) hinausragende, hakenförmig zur Buchse (4) hin nach innen gebogene Verlängerung (15) zwischen Rastzunge (14) und Buchse (4) aufweisen, welche als Ein­ rasthaken dient und sich beim Steckvorgang mit der zuge­ hörigen Rastzunge (14) des Steckgehäuses gemäß Fig. 2C verhakt. Dadurch wird die Kabelkupplung aus Stecker (3) und Buchse (4) gemäß Fig. 2 sicher verriegelt.
Durch Zusammendrücken der Rastzungen (14) des Gehäuses (1) gemäß Fig. 2C an den hierfür vorgesehenen Verdickungen (17) kann die Kabelkupplung einfach entriegelt und durch an­ schließendes Auseinanderziehen von Stecker (3) und Buchse (4) leicht gelöst werden.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) in den Fig. 1A und B bzw. 2A-C besteht aus einem Kunststoffgehäuse, welches vorteilhaft im Spritzgußverfahren hergestellt wird. Die beiden Gehäuseschalen (12, 13) sind am rückwärtigen Rand über ein nicht gezeigtes Filmscharnier verbunden, welches integraler Bestandteil des Gehäuses (1) ist und sich über die gesamte Länge des rückwärtigen Gehäuserandes erstreckt. Die nicht gezeigten seitlichen Öffnungen zur Herausführung der Kabelzuleitung sind U-förmige Einschnitte in den Seitenflächen der Gehäuseschale (13). Bei der Herstellung des Gehäuses (1) werden sie mit nicht gezeigten Blind­ stopfen verschlossen, welche über manuell leicht durch­ trennbare Stege mit der Gehäuseschale (13) verbunden sind und bei Bedarf leicht herausgebrochen werden können.
Bei der Montage wird der Stecker (3) (oder die Buchse (4)) in die Gehäuseschale (12), die angeschlagene und mit dem Stecker (3) (oder der Buchse (4)) verbundene Kabelzuleitung (2) in die Gehäuseschale (13) eingelegt und durch eine der nicht gezeigten seitlichen Öffnungen nach draußen geführt. Anschließend werden beide Gehäuseschalen (12, 13) zusammen­ geklappt und mit zwei Schrauben (6) verschraubt.
Die Schrauben greifen dabei mit ihrem Gewinde durch ent­ sprechende Durchführungen in der Gehäuseschale (13) in die im Gehäuseinneren angebrachter blockförmigen Ausformungen (11). Stecker (3) (bzw. Buchse (4)) und Kabelzuleitung (2) sind damit zugentlastet montiert. Die seitliche Lage der Kabelzuteilung (2) zum Stecker (3) (bzw. Buchse (4)) ergibt ein Winkelsteckgehäuse (1) in flacher Ausführung mit geringer Höhe und Tiefe.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse kann mit fachmännischem Wissen auf vielerlei Weise abgewandelt und weitergebildet werden sowie an spezielle Anwendungen angepaßt werden, ohne daß dies hier an dieser Stelle im Detail erläutert werden müßte.
So können beispielsweise zum Verschließen des Gehäuses bei der Montage anstelle der Schrauben (6), die mit ihrem Gewinde in die Ausformung (11) eingreifen, Schraubver­ bindungen vorgesehen werden, bei welchen die Schrauben mit ihrem Schaft durch beide Gehäuseschalen (12, 13) gesteckt werden und mit separaten Muttern befestigt werden. Anstelle der Schrauben (6) können auch Nieten verwendet werden. Das Gehäuse kann auch mit einem an den seitlichen und/oder stirnseitigen Rändern angebrachten Rastzungen/ Einrasthaken-Mechanismus verschlossen werden.
Weiterhin es es möglich, die Rastzunge (14) an ihrem haken­ förmigen Ende jeweils mit einem zusätzlichen nach innen gebogenen Haken zu versehen, der als Einrasthaken dient, so daß beispielsweise bei einer Kabelkupplung die Rastzunge (14) des einen Steckgehäuses mit ihren nach außen gebogenen Haken sich mit den nach innen gebogenen Haken der Rastzungen (14) des anderen Steckgehäuses verhaken und damit die Steckverbindung sicher verriegeln. Die Ent­ kupplung der beiden Steckgehäuse geschieht wieder dadurch, daß diejenigen Rastzungen (14) zusammengedrückt werden, welche sich mit ihren nach außen gebogenen Haken verhakt haben.
Schließlich ist es möglich, die Steckverbindung spritz­ wasserdicht zu machen, indem an sämtlichen Öffnungen des Gehäuses und Kontaktflächen mit den komplementären Teil der Steckverbindung umlaufende Dichtungslippen angebracht sind, die bei Spritzgußteilen leicht als integraler Bestandteil des Gehäuses ausgeführt werden können.
Die flache Form des erfindungsgemäßen Steckgehäuses mit ihrer äußerst geringen Höhe und Tiefe ist besonders vor­ teilhaft bei Serie-D-Steckverbindungen in Kraftfahrzeugen. So können beispielsweise sehr einfach Funkgeräte in die für Autoradios vorgesehenen Ausschnitte eingebaut werden, auch lassen sich Kabel in Kraftfahrzeugen einfach verlegen bzw. miteinander verbinden. Neben der einfachen Montage und der einfachen Handhabung durch den Schnellverriegelungs­ mechanismus sind die billigen Herstellungskosten sowie die Möglichkeit, herkömmliche Steckgehäuse mit dem erfindungs­ gemäßen Steckgehäuse einfach verschrauben zu können als weitere Vorteile zu nennen.

Claims (16)

1. Steckgehäuse für Stecker und Buchsen,
  • - bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gehäuse­ schalen,
  • - mit einer ersten Öffnung an der Stirnfläche des Gehäuses zur Herausführung eines ersten Steckers (oder einer ersten Buchse)
  • - mit mindestens einer zweiten Öffnung an den übrigen Seitenflächen des Gehäuses zur Herausführung mindestens eines Kabels, welches im Inneren des Gehäuses mit dem ersten Stecker (oder der ersten Buchse) verbunden ist,
  • - mit zwei biegsamen hakenförmigen Rastzungen zur Schnellverriegelung der Steckverbindung, welche Rast­ zungen links und rechts neben dem ersten Stecker (oder der ersten Buchse) angebracht sind und sich beim Steckvorgang mit ihrem Hakenende jeweils mit einem Formteil verhaken, welches mit der von außen herange­ führten zweiten Buchse (oder dem von außen herange­ führten zweiten Stecker) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet
  • - daß die beiden Gehäuseschalen (12, 13) des Gehäuses (1) an ihrem rückwärtigen Schalenrand über ein Film­ scharnier miteinander verbunden sind;
  • - daß die erste Öffnung an der Stirnfläche der ersten Gehäuseschale (12) und die mindestens zweite Öffnung oberhalb der ersten Gehäuseschale (12) an den Seiten­ flächen der zweiten Gehäuseschale (13) angebracht ist;
  • - daß als Rastzungen jeweils eine über die Stirnfläche des Gehäuses (1) hinausragende, hakenförmig von dem ersten Stecker (3) (oder der ersten Buchse (4)) weg nach außen gebogene Verlängerung (14) der beiden an die Stirnfläche angrenzenden Seitenflächen der ersten Gehäuseschale (12) vorgesehen ist;
  • - daß jeweils zwischen Rastzunge (14) und einer massiven blockförmigen Ausformung (11) auf der Innenseite der Gehäuseschalen (12, 13) ein elastischer Formkörper (16) eingeklemmt ist, welcher die Rastzunge (14) von dem ersten Stecker (3) (bzw. der ersten Buchse (4)) weg seitlich nach außen drückt.
2. Steckgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filmscharnier integraler Bestandteil beider Gehäuseschalen (12, 13) ist und sich über die gesamte Länge des rückwärtigen Randes beider Gehäuseschalen (12, 13) erstreckt.
3. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehäuseschalen (12, 13) am stirnseitigen Teil des Gehäuses mittels zusätzlicher Ver­ bindungselemente verbunden sind.
4. Steckgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als zusätzliche Verbindungselemente Schrauben (6) vor­ gesehen sind, welche durch zusätzliche Öffnungen in einer der beiden Gehäuseschalen (12, 13) mit ihrem Gewinde in die beiden Gehäuseschalen (12, 13) eingeschraubt sind.
5. Steckgehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben (6) durch zusätzliche Öffnungen in der zweiten Gehäuseschale (13) mit ihrem Gewinde in die block­ förmigen Ausformungen (11) eingeschraubt sind.
6. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Formkörper (16) als Federn aus­ gebildet sind, welche bei Verwendung in einem Gehäuse (1) mit einer ersten Buchse (4) jeweils eine über die Stirn­ fläche des Gehäuses (1) und über die Rastzungen (14) hin­ ausragende, hakenförmig zur ersten Buchse (4) hin nach innen gebogene Verlängerung (15) zwischen Rastzunge (14) und erster Buchse (4) aufweisen, welche sich beim Steck­ vorgang mit jeweils einer der beiden von außen zugeführten und mit dem zweiten Stecker (3) in Verbindung stehenden Rastzungen (14) verhakt.
7. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rastzungen (14) an ihrem hakenförmigen Ende jeweils einen nach außen gebogenen Haken (14) und einen nach innen gebogenen Haken (15) aufweisen.
8. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das aus der mindestens einer zweiten Öffnung herausgeführte mindestens eine Kabel (2) zur Zug­ entlastung in seinen Abmessungen ein geringes Übermaß gegen­ über der mindestens einer zweiten Öffnung aufweist.
9. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine zweite Öffnung bei Nichtbenutzung mit einem manuell leicht entfernbaren Blind­ stopfen verschlossen ist.
10. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche des Gehäuses (1) Gewindeaugen (31, 41) zum Anschrauben anderer Steck­ gehäuse mit Schraubverriegelung vorgesehen sind.
11. Steckgehäuse nach einen der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastzungen (14) auf ihrer dem ersten Stecker (3) (bzw. der ersten Buchse (4)) abgewandten Außenseite eine fingerkuppengroße Ausformung mit einer Mulde aufweisen.
12. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit den Gehäuse­ schalen (12, 13), den Rastzungen (14), den Ausformungen (11) und dem Filmscharnier als Spritzgußteil ausgebildet ist.
13. Steckgehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus isolierendem Kunststoffmaterial besteht.
14. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, ge­ kennzeichnet durch die Anwendung in Serie-D-Steckver­ bindungen an Gehäusen oder als Kabelkupplungen.
15. Steckgehäuse nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch die Anwendung als Kabelkupplung bzw. Steckverbindung an Geräten in Kraftfahrzeugen.
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