DE3717017A1 - Steckgehaeuse fuer steckverbindungen mit steckern und buchsen - Google Patents
Steckgehaeuse fuer steckverbindungen mit steckern und buchsenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Steckgehäuse für Steck
verbindungen mit Steckern und Buchsen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein Beispiel eines solchen Steckgehäuses ist das auf dem
Markt erhältliche Standardkabelgehäuse Typ KSG 183 der
Firma ERNI.
Das Gehäuse kann allgemein für Steckverbindungen mit
Steckern und Buchsen an Geräte oder dergleichen bzw. als
Kupplungsteil von Kabelkupplungen verwendet werden und
eignet sich insbesondere bei Anwendungen von Serie-D-Steck
verbindungen.
Das Gehäuse besteht aus zwei flachen Gehäuseschalen, die
paßgenau zu einem Gehäuse zusammengesetzt werden und an der
Rückseite mit zwei Schraubverbindungen fest miteinander
verbunden werden. An der Stirnseite des Gehäuses ist eine
erste Öffnung angebracht, aus der entweder ein Stecker oder
eine Buchse herausragt, welche im Gehäuseinnern befestigt
und mit einem oder mehreren Kabeln verbunden ist. Zur Her
ausführung der Kabel sind an den übrigen Seitenflächen des
Gehäuses eine Anzahl zweiter Öffnungen vorgesehen, die bei
Nichtbenutzung mit einem Blindstopfen verschließbar sind.
Das Steckgehäuse besitzt zum schnellen Stecken oder Lösen
der Steckverbindung eine Schnellverriegelung in Form von
zwei biegsamen Rastzungen aus Polycarbonat, die links und
rechts neben dem Stecker oder der Buchse an den schmalen
Seitenflächen des Gehäuses angebracht sind, die an die
Stirnfläche angrenzen. Die Rastzungen sind flächig ausge
bildet mit einer Breite, die in etwa der Breite der Schmal
seite des Gehäuses entspricht und weisen hakenförmige Enden
auf, die von dem Stecker oder der Buchse weg nach außen
gebogen sind. Bei dem hierzu komplementären Teil der Steck
verbindung an einem Gerät oder einer Kabelkupplung ist an
der Stelle der Rastzungen jeweils ein Rastwinkel ange
bracht. Der Rastwinkel weist auf dem senkrecht von der
Stirnfläche des komplementären Teils abstehenden Schenkel
eine Öffnung auf, in die das hakenförmige Ende der zuge
hörigen Rastzunge beim Steckvorgang einrastet und damit die
Steckverbindung verriegelt.
Zum Lösen der Steckverbindung sind an der Außenseite der
Rastzunge jeweils fingerkuppengroße Ausformungen ange
bracht. Durch Drücken auf diese Ausformungen in Richtung
des Gehäuseinneren werden die Rastzungen aus den Öffnungen
des zugehörigen Rastwinkels gedrückt und die Steckver
bindung dadurch entriegelt.
Andere handelsübliche Steckgehäuse sehen zweiarmige Ver
riegelungshebel vor, bei denen der eigentliche Ver
riegelungshebel (als "Lastarm") mittels eines im rück
wärtigen Teil des Steckgehäuses untergebrachten zweiten
Hebelarms (des "Kraftarms") manuell zum Verriegeln und zum
Entriegeln betätigt wird.
Weitere handelsübliche Steckgehäuse sehen zur Verriegelung
der Steckverbindungen beispielsweise separate Federver
riegelungen vor.
Nachteilig wirkt sich bei den handelsüblichen Steckgehäusen
vor allem ihr erhöhter Platzbedarf aus, da die eigentliche
Steckverbindung, bestehend aus Buchse und Stecker, in einer
Ebene mit den Kabelzuleitungen liegt. Weiterhin sind bei
vielen der herkömmlichen Steckgehäuse zur Verriegelung
zusätzliche Einzelteile erforderlich, die den Montageauf
wand erhöhen und die häufig verhindern, daß Steckgehäuse
unterschiedlicher Bauart mittels einer konventionellen
Schraubverbindung verriegelt werden können. Schließlich
können viele der herkömmlichen Steckgehäuse baubedingt
nicht in der platzsparenden Winkelausführung montiert
werden, die insbesondere im Kraftfahrzeugbau eine ver
breitete Anwendung findet und bei der die Kabelzuleitungen
durch die an die Stirnfläche angrenzenden Flächen seitlich
in das Gehäuseinnere geführt werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein kostengünstig
und wenig aufwendiges Steckergehäuse der eingangs genannten
Art zu schaffen, welches eine einfache Montage von Stecker
und Buchse ermöglicht, welches eine möglichst geringe Höhe
und Tiefe besitzt, welches ein schnelles und einfaches
Stecken und Lösen der Steckverbindung gestattet, welches
das Anschrauben anderer Steckgehäuse ohne größeren Aufwand
erlaubt und welches universell sowohl für Steckverbindungen
an Gehäusen als auch für Kabelkupplungen einsetzbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist im Patentan
spruch 1 wiedergegeben. Die übrigen Ansprüche enthalten
vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sowie
bevorzugte Anwendungen der Erfindung.
Die Erfindung besteht darin, daß die beiden Gehäuseschalen
des Steckgehäuses an ihrem rückwärtigen Schalenrand über
ein Filmscharnier miteinander verbunden sind, das in einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung integraler
Bestandteil der beiden Gehäusehälften ist und sich über die
gesamte Länge des rückwärtigen Schalenrandes erstreckt. In
die eine Schalenhälfte wird stirnseitig der Stecker (oder
die Buchse), in die andere Schalenhälfte seitlich die ange
schlagene Kabelzuleitung eingelegt. Zusammengeklappt und in
einer vorteilhaften Ausführung mit zwei Schrauben ver
schraubt ist sowohl der Stecker (oder die Buchse) als auch
die Kabelzuleitung zugentlastet montiert. Die seitliche
Lage der Kabelzuleitung zum Stecker (oder zur Buchse) er
gibt ein Winkelsteckgehäuse in flacher Ausführung mit sehr
geringer Höhe und Tiefe.
Mittels zweier als Rastzungen ausgebildeten Verlängerungen
der an die Stirnfläche des Gehäuses angrenzenden Seiten
flächen über die Stirnfläche hinaus wird das Steckgehäuse
auf ein Gerät (oder dergleichen), welches entsprechende
Einrasthaken hat, aufgeclipst. Durch Zusammendrücken der
Rastzungen kann die Steckverbindung einfach entriegelt und
durch anschließendes Auseinanderziehen von Stecker und
Buchse wieder gelöst werden. Die Rastzungen werden dabei
mittels elastischer Formkörper, die jeweils zwischen Rast
zunge und massiven blockförmigen Ausformungen im Gehäuse
inneren eingeklemmt sind, vom Stecker (oder von der Buchse)
weg nach außen gedrückt und damit mechanisch vorgespannt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen
die Gehäuse mit einer Buchse elastische Formkörper zwischen
Rastzunge und massiver blockförmiger Ausformung des Ge
häuseinneren auf, die als Feder ausgebildet sind und eine
parallel zur Rastzunge verlaufende Verlängerung besitzen,
die am Ende hakenförmig zur Buchse hin nach innen gebogen
ist und als Einrasthaken für die Rastzungen des hierzu
komplementären Steckgehäuses mit Stecker dienen.
Vorteilhaft weisen die Kabelzuleitungen ein geringes Über
maß gegenüber den zu ihrer Herausführung an dem Gehäuse
vorgesehenen Öffnungen in den Seitenflächen des Gehäuses
auf, um eine zusätzliche Zugentlastung der Kabelzuleitungen
zu erzielen. Nicht benutzte Öffnungen für die Kabelzu
leitungen werden zweckmäßigerweise mit Blindstopfen ver
schlossen. Die Rastzungen weisen in einer vorteilhaften
Ausführungsform an ihrer Außenseite fingerkuppengroße Ver
dickungen auf, die mit einer Mulde versehen sind. Sie er
leichtern das Zusammendrücken der Rastzungen beim Ent
riegeln der Steckverbindung.
Zusätzliche Gewindeaugen an der Stirnfläche einer weiteren
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Steckgehäuses lassen
das wahlweise Anschrauben herkömmlicher Steckgehäuse offen.
Das Steckgehäuse kann vorteilhaft als Spritzgußstück, vor
zugsweise aus isolierendem Kunststoffmaterial hergestellt
werden. Es kann sowohl für Steckverbindungen an Gehäusen
als auch als Kupplungsteil einer Kabelkupplung verwendet
werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der beiden Fig. 1
und 2 näher erläutert. Die Figuren zeigen vorteilhafte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Steckgehäuses ein
mal mit Stecker (Fig. 1A und B ) und einmal mit Buchse (Fig.
2A und B) in Verbindung mit den hierzu komplementären Teil
der Steckverbindung (Fig. 1C bzw. 2C).
In den Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugs
zeichen versehen: das erfindungsgemäße Steckgehäuse ist mit
(1), die Kabelzuleitung mit (2), der Stecker mit (3), die
Buchse mit (4), ein beliebiges Gehäuse mit (5), die
Schraube zur Verschraubung des Gehäuses (1) mit (6) be
zeichnet.
Die Gewindeaugen für das wahlweise Anschrauben her
kömmlicher Steckgehäuse am Stecker (3), an der Buchse (4)
bzw. an dem Gehäuse (5) sind entsprechend mit (31), (41)
bzw. (51) bezeichnet.
Die einzelnen Teile des erfindungsgemäßen Steckgehäuses (1)
werden wie folgt bezeichnet: die Gehäuseschalen sind mit
(12) und (13) bezeichnet, die Rastzungen mit (14), die
blockförmige Ausformung im Gehäuseinneren mit (11), der
elastische Formkörper zwischen Rastzunge (14) und der block
förmigen Ausformung (11) mit (16), die hakenförmige Ver
längerung des als Feder ausgebildeten elastischen Form
körpers (16) mit (15), die fingerkuppengroße Verdickung an
der Außenseite der Rastzungen mit (17) und mit (55) die den
Rastzungen (14) entsprechende Einrasthaken am komplementären
Teil der Steckverbindung.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) mit Stecker (3) ist
in Fig. 1A von vorn mit seiner Stirnfläche und in Fig. 1B
von oben mit teilweise entfernter Gehäuseschale (13) ge
zeigt. In Fig. 1C ist ein Gehäuseausschnitt mit dem zu dem
Steckgehäuse (1) komplementären Teil mit Buchse (4) von
oben gezeigt.
Beim Stecken der Steckverbindung schieben sich der Stecker
(3) in die Buchse (4) bzw. die durch die elastischen Form
körper (16) mechanisch vorgespannten Rastzungen (14) mit
ihren nach außen gebogenen Haken über die nach innen ge
bogenen Haken der entsprechenden Einrasthaken (55) am Gehäuse
(5). Dadurch wird die Steckverbindung aus Stecker (3) und
Buchse (4) gemäß Fig. 1 sicher verriegelt.
Durch Zusammendrücken der Rastzungen (14) an den hierfür
vorgesehenen Verdickungen (17) kann die Steckverbindung
einfach entriegelt und durch anschließendes Auseinander
ziehen von Stecker (3) und Buchse (4) leicht gelöst werden.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) mit Buchse (4) ist in
Fig. 2A von vorn mit seiner Stirnfläche und in Fig. 2B von
oben mit teilweise entfernter Gehäuseschale (13) gezeigt.
In Fig. 2C ist ein hierzu komplementäres Steckgehäuse (1)
nach Fig. 1A und B zur Realisierung einer Kabelkupplung von
oben gezeigt.
Das Steckgehäuse (1) in Fig. 2A und B weist im Unterschied
zu dem Steckgehäuse (1) in Fig. 1A und B bzw. 2C in seinem
inneren Federn als elastische Formkörper (16) auf, welche
jeweils eine über die Stirnfläche des Gehäuses (1) und über
die Rastzungen (14) hinausragende, hakenförmig zur Buchse
(4) hin nach innen gebogene Verlängerung (15) zwischen
Rastzunge (14) und Buchse (4) aufweisen, welche als Ein
rasthaken dient und sich beim Steckvorgang mit der zuge
hörigen Rastzunge (14) des Steckgehäuses gemäß Fig. 2C
verhakt. Dadurch wird die Kabelkupplung aus Stecker (3) und
Buchse (4)
gemäß Fig. 2 sicher verriegelt.
Durch Zusammendrücken der Rastzungen (14) des Gehäuses (1)
gemäß Fig. 2C an den hierfür vorgesehenen Verdickungen (17)
kann die Kabelkupplung einfach entriegelt und durch an
schließendes Auseinanderziehen von Stecker (3) und Buchse
(4) leicht gelöst werden.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse (1) in den Fig. 1A und
B bzw. 2A-C besteht aus einem Kunststoffgehäuse, welches
vorteilhaft im Spritzgußverfahren hergestellt wird. Die
beiden Gehäuseschalen (12, 13) sind am rückwärtigen Rand
über ein nicht gezeigtes Filmscharnier verbunden, welches
integraler Bestandteil des Gehäuses (1) ist und sich über
die gesamte Länge des rückwärtigen Gehäuserandes erstreckt.
Die nicht gezeigten seitlichen Öffnungen zur Herausführung
der Kabelzuleitung sind U-förmige Einschnitte in den
Seitenflächen der Gehäuseschale (13). Bei der Herstellung
des Gehäuses (1) werden sie mit nicht gezeigten Blind
stopfen verschlossen, welche über manuell leicht durch
trennbare Stege mit der Gehäuseschale (13) verbunden sind
und bei Bedarf leicht herausgebrochen werden können.
Bei der Montage wird der Stecker (3) (oder die Buchse (4))
in die Gehäuseschale (12), die angeschlagene und mit dem
Stecker (3) (oder der Buchse (4)) verbundene Kabelzuleitung
(2) in die Gehäuseschale (13) eingelegt und durch eine der
nicht gezeigten seitlichen Öffnungen nach draußen geführt.
Anschließend werden beide Gehäuseschalen (12, 13) zusammen
geklappt und mit zwei Schrauben (6) verschraubt.
Die Schrauben greifen dabei mit ihrem Gewinde durch ent
sprechende Durchführungen in der Gehäuseschale (13) in die
im Gehäuseinneren angebrachter blockförmigen Ausformungen
(11). Stecker (3) (bzw. Buchse (4)) und Kabelzuleitung (2)
sind damit zugentlastet montiert. Die seitliche Lage der
Kabelzuteilung (2) zum Stecker (3) (bzw. Buchse (4)) ergibt
ein Winkelsteckgehäuse (1) in flacher Ausführung mit
geringer Höhe und Tiefe.
Das erfindungsgemäße Steckgehäuse kann mit fachmännischem
Wissen auf vielerlei Weise abgewandelt und weitergebildet
werden sowie an spezielle Anwendungen angepaßt werden, ohne
daß dies hier an dieser Stelle im Detail erläutert werden
müßte.
So können beispielsweise zum Verschließen des Gehäuses bei
der Montage anstelle der Schrauben (6), die mit ihrem
Gewinde in die Ausformung (11) eingreifen, Schraubver
bindungen vorgesehen werden, bei welchen die Schrauben mit
ihrem Schaft durch beide Gehäuseschalen (12, 13) gesteckt
werden und mit separaten Muttern befestigt werden. Anstelle
der Schrauben (6) können auch Nieten verwendet werden. Das
Gehäuse kann auch mit einem an den seitlichen und/oder
stirnseitigen Rändern angebrachten Rastzungen/
Einrasthaken-Mechanismus verschlossen werden.
Weiterhin es es möglich, die Rastzunge (14) an ihrem haken
förmigen Ende jeweils mit einem zusätzlichen nach innen
gebogenen Haken zu versehen, der als Einrasthaken dient, so
daß beispielsweise bei einer Kabelkupplung die
Rastzunge (14) des einen Steckgehäuses mit ihren nach außen
gebogenen Haken sich mit den nach innen gebogenen Haken der
Rastzungen (14) des anderen Steckgehäuses verhaken und
damit die Steckverbindung sicher verriegeln. Die Ent
kupplung der beiden Steckgehäuse geschieht wieder dadurch,
daß diejenigen Rastzungen (14) zusammengedrückt werden,
welche sich mit ihren nach außen gebogenen Haken verhakt
haben.
Schließlich ist es möglich, die Steckverbindung spritz
wasserdicht zu machen, indem an sämtlichen Öffnungen des
Gehäuses und Kontaktflächen mit den komplementären Teil der
Steckverbindung umlaufende Dichtungslippen angebracht sind,
die bei Spritzgußteilen leicht als integraler Bestandteil
des Gehäuses ausgeführt werden können.
Die flache Form des erfindungsgemäßen Steckgehäuses mit
ihrer äußerst geringen Höhe und Tiefe ist besonders vor
teilhaft bei Serie-D-Steckverbindungen in Kraftfahrzeugen.
So können beispielsweise sehr einfach Funkgeräte in die für
Autoradios vorgesehenen Ausschnitte eingebaut werden, auch
lassen sich Kabel in Kraftfahrzeugen einfach verlegen bzw.
miteinander verbinden. Neben der einfachen Montage und der
einfachen Handhabung durch den Schnellverriegelungs
mechanismus sind die billigen Herstellungskosten sowie die
Möglichkeit, herkömmliche Steckgehäuse mit dem erfindungs
gemäßen Steckgehäuse einfach verschrauben zu können als
weitere Vorteile zu nennen.
Claims (16)
1. Steckgehäuse für Stecker und Buchsen,
- - bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gehäuse schalen,
- - mit einer ersten Öffnung an der Stirnfläche des Gehäuses zur Herausführung eines ersten Steckers (oder einer ersten Buchse)
- - mit mindestens einer zweiten Öffnung an den übrigen Seitenflächen des Gehäuses zur Herausführung mindestens eines Kabels, welches im Inneren des Gehäuses mit dem ersten Stecker (oder der ersten Buchse) verbunden ist,
- - mit zwei biegsamen hakenförmigen Rastzungen zur Schnellverriegelung der Steckverbindung, welche Rast zungen links und rechts neben dem ersten Stecker (oder der ersten Buchse) angebracht sind und sich beim Steckvorgang mit ihrem Hakenende jeweils mit einem Formteil verhaken, welches mit der von außen herange führten zweiten Buchse (oder dem von außen herange führten zweiten Stecker) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet
- - daß die beiden Gehäuseschalen (12, 13) des Gehäuses (1) an ihrem rückwärtigen Schalenrand über ein Film scharnier miteinander verbunden sind;
- - daß die erste Öffnung an der Stirnfläche der ersten Gehäuseschale (12) und die mindestens zweite Öffnung oberhalb der ersten Gehäuseschale (12) an den Seiten flächen der zweiten Gehäuseschale (13) angebracht ist;
- - daß als Rastzungen jeweils eine über die Stirnfläche des Gehäuses (1) hinausragende, hakenförmig von dem ersten Stecker (3) (oder der ersten Buchse (4)) weg nach außen gebogene Verlängerung (14) der beiden an die Stirnfläche angrenzenden Seitenflächen der ersten Gehäuseschale (12) vorgesehen ist;
- - daß jeweils zwischen Rastzunge (14) und einer massiven blockförmigen Ausformung (11) auf der Innenseite der Gehäuseschalen (12, 13) ein elastischer Formkörper (16) eingeklemmt ist, welcher die Rastzunge (14) von dem ersten Stecker (3) (bzw. der ersten Buchse (4)) weg seitlich nach außen drückt.
2. Steckgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Filmscharnier integraler Bestandteil beider
Gehäuseschalen (12, 13) ist und sich über die gesamte Länge
des rückwärtigen Randes beider Gehäuseschalen (12, 13)
erstreckt.
3. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Gehäuseschalen (12, 13) am
stirnseitigen Teil des Gehäuses mittels zusätzlicher Ver
bindungselemente verbunden sind.
4. Steckgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß als zusätzliche Verbindungselemente Schrauben (6) vor
gesehen sind, welche durch zusätzliche Öffnungen in einer
der beiden Gehäuseschalen (12, 13) mit ihrem Gewinde in die
beiden Gehäuseschalen (12, 13) eingeschraubt sind.
5. Steckgehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrauben (6) durch zusätzliche Öffnungen in der
zweiten Gehäuseschale (13) mit ihrem Gewinde in die block
förmigen Ausformungen (11) eingeschraubt sind.
6. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Formkörper (16) als Federn aus
gebildet sind, welche bei Verwendung in einem Gehäuse (1)
mit einer ersten Buchse (4) jeweils eine über die Stirn
fläche des Gehäuses (1) und über die Rastzungen (14) hin
ausragende, hakenförmig zur ersten Buchse (4) hin nach
innen gebogene Verlängerung (15) zwischen Rastzunge (14)
und erster Buchse (4) aufweisen, welche sich beim Steck
vorgang mit jeweils einer der beiden von außen zugeführten
und mit dem zweiten Stecker (3) in Verbindung stehenden
Rastzungen (14) verhakt.
7. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Rastzungen (14) an ihrem
hakenförmigen Ende jeweils einen nach außen gebogenen Haken
(14) und einen nach innen gebogenen Haken (15) aufweisen.
8. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das aus der mindestens einer zweiten
Öffnung herausgeführte mindestens eine Kabel (2) zur Zug
entlastung in seinen Abmessungen ein geringes Übermaß gegen
über der mindestens einer zweiten Öffnung aufweist.
9. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine zweite Öffnung bei
Nichtbenutzung mit einem manuell leicht entfernbaren Blind
stopfen verschlossen ist.
10. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche des Gehäuses
(1) Gewindeaugen (31, 41) zum Anschrauben anderer Steck
gehäuse mit Schraubverriegelung vorgesehen sind.
11. Steckgehäuse nach einen der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rastzungen (14) auf ihrer dem
ersten Stecker (3) (bzw. der ersten Buchse (4)) abgewandten
Außenseite eine fingerkuppengroße Ausformung mit einer
Mulde aufweisen.
12. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit den Gehäuse
schalen (12, 13), den Rastzungen (14), den Ausformungen
(11) und dem Filmscharnier als Spritzgußteil ausgebildet
ist.
13. Steckgehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) aus isolierendem Kunststoffmaterial
besteht.
14. Steckgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, ge
kennzeichnet durch die Anwendung in Serie-D-Steckver
bindungen an Gehäusen oder als Kabelkupplungen.
15. Steckgehäuse nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch
die Anwendung als Kabelkupplung bzw. Steckverbindung an
Geräten in Kraftfahrzeugen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873717017 DE3717017C2 (de) | 1987-05-21 | 1987-05-21 | Steckgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19873717017 DE3717017C2 (de) | 1987-05-21 | 1987-05-21 | Steckgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3717017A1 true DE3717017A1 (de) | 1988-12-08 |
| DE3717017C2 DE3717017C2 (de) | 1995-02-23 |
Family
ID=6328018
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873717017 Expired - Fee Related DE3717017C2 (de) | 1987-05-21 | 1987-05-21 | Steckgehäuse für einen elektrischen Steckverbinder |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3717017C2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20117523U1 (de) | 2001-10-26 | 2003-03-06 | Provertha Steckverbinder GmbH, 75180 Pforzheim | Bus-Gehäuse für einen Steckverbinder |
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1987
- 1987-05-21 DE DE19873717017 patent/DE3717017C2/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: AEG MOBILE COMMUNICATION GMBH, 7900 ULM, DE |
|
| 8125 | Change of the main classification |
Ipc: H01R 13/502 |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: EADS TELECOM DEUTSCHLAND GMBH, 89081 ULM, DE |
|
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |