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DE20117523U1 - Bus-Gehäuse für einen Steckverbinder - Google Patents

Bus-Gehäuse für einen Steckverbinder

Info

Publication number
DE20117523U1
DE20117523U1 DE20117523U DE20117523U DE20117523U1 DE 20117523 U1 DE20117523 U1 DE 20117523U1 DE 20117523 U DE20117523 U DE 20117523U DE 20117523 U DE20117523 U DE 20117523U DE 20117523 U1 DE20117523 U1 DE 20117523U1
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
connector
housing according
front part
bolt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20117523U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Provertha Connectors Cables & Solutions De GmbH
Original Assignee
PROVERTHA STECKVERBINDER GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by PROVERTHA STECKVERBINDER GmbH filed Critical PROVERTHA STECKVERBINDER GmbH
Priority to DE20117523U priority Critical patent/DE20117523U1/de
Publication of DE20117523U1 publication Critical patent/DE20117523U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/73Means for mounting coupling parts to apparatus or structures, e.g. to a wall
    • H01R13/74Means for mounting coupling parts in openings of a panel
    • H01R13/741Means for mounting coupling parts in openings of a panel using snap fastening means
    • H01R13/745Means for mounting coupling parts in openings of a panel using snap fastening means separate from the housing

Landscapes

  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

Bus-Gehäuse für einen Steckverbinder Beschreibung Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Bus-Gehäuse für einen Steckverbinder nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Stand der Technik
Ein derartiges Bus-Gehäuse ist aus der EP 0 915 533 A1 bekannt. Das Bus-Gehäuse für einen D-Sub-Stecker besitzt wenigstens zwei verschließbare Öffnungen, durch die ein Kabel dem Stecker zugeführt und ein Kabel vom Stecker weggeführt werden kann. Die Öffnungen erlauben einen Abgang der Kabel im Winkel zum Steckverbinder, so dass sich eine platzsparende Anordnung ergibt. Allerdings liegen die Öffnungen für Steckverbinder und Kabel in einer Ebene, so dass damit nicht sämtlichen Anwendungsmöglichkeiten Genüge getan wird. Insbesondere im Automobilbereich sind auch Anwendungen erwünscht, in denen äußerst platzsparend flach und kompakt gebaut werden soll. Ein langgestreckter Stecker erfüllt diese Anforderungen nur bedingt.
Aus der DE 40 13 682 A1 ist ferner ein Verriegelungssystem für D-Sub-Stecker bekannt, bei dem ein Bolzen der einen Steckverbinderhälfte und mindestens eine Aufnahmehülse der anderen Steckverbinderhälfte zugeordnet werden. Der Bolzen besitzt eine Halterille, die mit einem federbelasteten quer zum Bolzen angeordneten Verriegelungselement zusammenwirkt. Dadurch lässt sich die Verriegelung auch bei beengten und schwierigen Verhältnissen leicht lösen. Allerdings erfolgt die Verriegelung über einen gemeinsamen Mechanismus auf beiden Seiten zugleich, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen des Steckverbinders bei versehentlicher Betätigung des Federelements möglich ist.
- 2 Zusammenfassung der Erfindung
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bus-Gehäuse zu schaffen, das trotz der vorgegebenen Maße des D-Sub-Steckers kompakt aufgebaut ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Bus-Gehäuse mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
&iacgr;&ogr; Die Erfindung macht sich zunutze, dass ein Stecker grundsätzlich nicht zwingend flach ausgebildet sein muss. Dadurch ist es möglich, der Bauhöhe des Steckverbinders, insbesondere des D-Sub-Steckers gerecht zu werden und dennoch den Stekker kompakt auszubilden. Wird nämlich das Hinterteil des Steckers gegenüber dem Vorderteil abgewinkelt angeordnet, ergibt sich ein erheblich kürzeres Baumaß des Steckers, so dass der Stecker auch bei beengten Verhältnissen noch angebracht werden kann.
Bei einer Ausgestaltung nach Anspruch 2 wird zusätzlich ausgenutzt, dass zwar im Bereich des Steckverbinders die Bauhöhe durch den Steckverbinder selbst vorgegeben ist, jedoch im Bereich der Kabelöffnungen dies nicht der Fall ist. Durch die durch die räumliche und abgewinkelte Anordnung ermöglichte Trennung von Vorder- und Hinterteil kann das Hinterteil im Verhältnis schmaler bauen als das Vorderteil, dessen Bauhöhe durch den Steckverbinder vorgegeben ist. Dadurch lassen sich für einen D-Sub-Stecker äußerst geringe Einbautiefen erreichen.
Durch eine Ausgestaltung nach den Ansprüchen 5 bis 8 lassen sich die Kabel in einem beliebigen Winkel seitlich vom Steckverbinder wegführen. Dies ist in Kombination mit einem D-Sub-Stecker zwar bekannt, jedoch nicht in Verbindung mit der abgewinkelten Anordnung von Vorderteil und Hinterteil.
Durch das Verriegelungssystem gemäß den Ansprüchen 12 bis 18 wird eine Automobil taugliche Verriegelung ermöglicht. Einerseits ist durch die Bolzenführung sichergestellt, dass der Stecker nur parallel zugeführt werden kann, so dass es nicht
zu Beschädigungen im Stecker bei der Montage kommt. Dennoch können die Bolzen verhältnismäßig kurz bauen, da sie nur durch das Vorderteil bis zur Verriegelungsfeder geführt werden müssen. Beim Einführen ergibt sich ein hörbares Verrastgeräusch, so dass die montierende Person keinen Sichtkontakt zum Stecker haben muss. Werden gemäß Anspruch 18 zwei Verriegelungseinrichtungen, vorzugsweise auf beiden Seiten des Steckers verwendet, ist auch sichergestellt, dass ein unbeabsichtigtes Entriegeln nahezu unmöglich ist, da der Stecker auf beiden Seiten entriegelt werden muss.
&iacgr;&ogr; Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Kurzbeschreibunq der Figuren
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in den beigefügten Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine dreidimensionale Ansicht des Steckverbinders,
Figur 2 eine Ansicht gemäß Figur 1 bei abgenommener Abdeckung,
Figur 3 eine Ansicht des Steckverbinders gemäß Figur 1 von unten,
Figur 4 eine Ansicht des Steckverbinders von vom,
Figur 5 eine Ansicht des Steckverbinders von oben,
Figur 6,7 eine Ansicht des Steckverbinders in Figur 4 von rechts und links,
Figur 8 einen Schnitt nach Linie 8-8 von Figur 4,
Figur 9 das Verriegelungselement.
Beschreibung bevorzugter Ausführunqsbeispiele
Figur 1 zeigt ein Gehäuse 10 für einen Steckverbinder 11, das vorzugsweise als Bus-Gehäuse in Verbindung mit einem D-Sub-Stecker als Steckverbinder 11 eingesetzt wird. Das Bus-Gehäuse besitzt wenigstens zwei verschließbare Öffnungen 12,13, durch die im geöffneten Zustand wenigstens zwei mit dem Steckverbinder 11 zu verbindendes Kabel in ihrer Längsrichtung in das Gehäuse 10 ein- bzw. aus dem Gehäuse 10 herausführbar sind. Das Gehäuse wird im folgenden von der räumlichen
-4-
Anordnung her so beschrieben, wie es in Figur 1 dargestellt ist, d.h. der vordere Teil ist im Bereich des Steckverbinders 11, während der hintere Teil im Bereich der Öffnungen 12,13 vorgesehen ist und auch die Begriffe links, rechts und oben, unten werden entsprechend verwendet.
Im Vorderteil 10a des Gehäuses 10 ist die Öffnung 14 für den Steckverbinder 11 vorgesehen. Es handelt sich bei dem in Figur 1 dargestellten Gehäuse zwar um ein Gehäuse für den Steckverbinder, in den Figuren wird jedoch stets lediglich die eine Hälfte des Steckverbinders 11 dargestellt. Die andere Hälfte des Steckverbinders &iacgr;&ogr; befindet sich z.B. in einem Kraftfahrzeug im Bereich der zentralen Steuereinheit oder des Autoradios. Deutlich ist zu erkennen, dass der Steckverbinder 11 die Bauhöhe zumindest des Vorderteils 10a des Gehäuses 10 bestimmt.
Nach den Figuren 1,2,6,7 weist das Gehäuse 10 ein die Öffnung 12,13 aufnehmendes, gegenüber dem Vorderteil 10a abgewinkeltes Hinterteil 10b auf. Im Ausführungsbeispiel ist dieser Winkel ein rechter Winkel, denkbar sind jedoch auch andere winklige Anordnungen.
Fig. 3,4 verdeutlichen, dass das Hinterteil 10b, genauer gesagt im Ausführungsbeispiel der obere Teil, eine gegenüber dem Vorderteil 10a, in der Zeichnung der untere Teil, geringere Bauhöhe aufweist, gemessen parallel zur Öffnung 12,13. Dabei ließe sich in den Figuren 6,7 die Bauhöhe oder besser gesagt die Bautiefe des Hinterteils 10 b, also die Breite des oberen Teils noch weiter bis an den Durchmesser der Öffnungen 12,13 heran verringern. Dies führt im Ausführungsbeispiel zu einer Einbautiefe von nur 26 mm.
Das Gehäuse 10 ist in Seitenansicht L-förmig, wobei der kürzere, horizontale Fuß des L durch das Vorderteil 10a und der längere, vertikale Fuß des L durch das Hinterteil 10b gebildet ist. Der Zugang zum Stecker wird durch die Abdeckung 10c gewährleistet, die in Figur 2 entfernt ist. Diese Abdeckung deckt damit die beiden kürzeren, innen liegenden Schenkel des L ab. Zum kompakten Aufbau des Steckverbinders und insbesondere zu seiner Anordnung je nach Einsatzzweck, trägt vor allem die Anordnung der wenigstens zwei Öffnungen 12,13 am Gehäuse bei. Diese Öff-
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nungen sind so am Gehäuse angeordnet, dass die Kabel parallel zu der Ebene aus dem Gehäuse 10 austreten, in der auch das Hinterteil 10b angeordnet ist. In der Draufsicht gemäß Figur 5 wären damit die durch die Öffnungen 12,13 geführten Kabel im rechten Winkel zum Steckverbinder 11 angeordnet.
Gemäß Fig. 1,2 und 4 ist das Hinterteil 10b aus Sicht des Steckverbinders 11 sich dachförmig nach oben verjüngend über dem Vorderteil 10a angeordnet. Insbesondere ist die Bauhöhe des Vorderteils, wie insbesondere die Seitenansichten der Fig. 6, 7 zeigen, bis unter das Hinterteil 10b aufrecht erhalten, um dort das Verriegelungssystem 17 anzuordnen. In der Schräge 15 des dachförmigen Hinterteils 10b sind die Öffnungen 12,13 für einen parallelen Abgang der Kabel angeordnet. Die Schräge kann rein theoretisch einen Winkel von 1° bis 90° aufweisen, vorzugsweise wird man einen Winkel zwischen 30° und 60° wählen. Das Hinterteil ist gemäß Figur 1 am Übergang zum Vorderteil 10a gegenüber den Seitenwänden 16 des Vorderteils nach innen versetzt. Dies ist insbesondere in der Vorderansicht deutlich zu erkennen. Auch dadurch lässt sich der kompakte Aufbau des Gehäuses noch weiter erhöhen. Die Rückseiten von Vorderteil 10a und Hinterteil 10b sind jedoch gemäß den Figuren 6,7 bündig miteinander und in einer Ebene angeordnet.
Die Fig. 8, 9 zeigen in Verbindung mit den Fig. 1, 2 die Verriegelungseinrichtung 17, die einen dem einen Steckerteil zugeordneten Bolzen 18 und eine dem anderen Steckerteil zugeordnete Aufnahme 19 für den in der Aufnahme verriegelbaren Bolzen 18 aufweisen. Der insofern in den Figuren am Gehäuse 10 angeordnete Bolzen 18 wird sich daher üblicherweise in räumlicher Nähe des anderen Steckerteils des Steckverbinders 11 befinden. Der Bolzen 18 weist eine Halterille 18a auf, die mit einem quer zum Bolzen verschieblich angeordneten Verriegelungselement 20 zur Verriegelung zusammenwirkt. Dieses Verriegelungselement ist in Figur 9 dargestellt und befindet sich im Gebrauchszustand in Aufnahmen 21 des Gehäuses, wie dies insbesondere aus Figur 2 deutlich wird. Das Verriegelungselement ist im Ausführungsbeispiel durch ein einziges Element gebildet, grundsätzlich könnte jedoch die elastische Wirkung auch durch eine gesonderte Feder, die auf das Verriegelungselement einwirkt, gebildet sein. Unter Wirkung der Feder kann das Verriegelungselement 20 den Bolzen durch Eingriff in die Halterille verriegeln.
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Das im Querschnitt T-förmige Verriegelungselement 20 besitzt im Fuß 20b eine Durchtrittsöffnung 20a für den Bolzen 18. Dieser Fuß 20b liegt in einem Einschnitt 22 des Gehäuses 10 gemäß Fig. 2, 8. Wird der Bolzen in die Aufnahme 19 eingeführt, wird dies durch die stirnseitigen Schrägen des Bolzens 18 erleichtert. Der Bolzen durchdringt mit Hilfe dieser Schrägen die Durchtrittsöffnung 20a des Verriegelungselements, wobei der Bolzen das Verriegelungselement 20 gegen die Kraft des federelastischen Verriegelungselements nach innen zieht, bis ein Eingriff in die Halterille 18a erfolgt. Dadurch kann durch eine Betätigung des Verriegelungselements 20, also
&iacgr;&ogr; durch einen Druck auf das Verriegelungselement der Eingriff des Verriegelungselements in den Bolzen 18 wieder gelöst werden. Um das Verriegelungselement 20 betätigen zu können, befindet es sich an der Außenseite des Gehäuses 10 in den Aufnahmen 21. Die Aufnahmen 21 sind seitlich, im Ausführungssbeispiel auf beiden Seiten am Vorderteil 10a des Gehäuses angeordnet.
Dieses Verriegelungssystem hat mehrere Vorteile. Durch die Anordnung von zwei getrennten Verriegelungssystemen auf beiden Seiten ist es nahezu unmöglich, den Steckverbinder nicht parallel zur anderen Steckverbinderhälfte anzubringen. Beim Einrasten des Verriegelungselements 20 in die Halterille 18a ergibt sich ein deutliches Verrastgeräuch, so dass, geführt durch die Bolzen 18 die Steckverbindung auch blind hergestellt werden kann. Um den Steckverbinder abzunehmen, muss aufgrund der parallelen Zuführung eine Entriegelung gleichzeitig auf beiden Seiten, also durch Einwirkung auf beide Verriegelungselemente 20 erfolgen. Ein unbeabsichtigtes Lösen der Steckverbindung ist damit nahezu ausgeschlossen. Damit wird das Verriegelungssystem Automobil tauglich.
Das Gehäuse selbst besteht aus metallisiertem Kunststoff, um eine Störstrahlsicherheit zu erzielen.
-7-
Liste der Bezugszeichen (kein Bestandteil der Anmeldeunterlagen)
10 Gehäuse
5 10a Vorderteil
10b Hinterteil
10c Abdeckung
11 Steckverbinder
12,13 Öffnung
10 14 Öffnung für 11
15 Schräge
16 Seitenwand
17 Verriegelungseinrichtung
18 Bolzen
15 18a Halterille
19 Aufnahme (Figur 8)
20 Verriegelungselement
20a Durchtrittsöffnung
21 Aufnahme
20 22 Einschnitt
t ·
• ·
• ·

Claims (18)

1. Bus-Gehäuse (10) für einen Steckverbinder (11) mit wenigstens zwei verschließbaren Öffnungen (12, 13), durch die im geöffneten Zustand wenigstens ein mit dem Steckverbinder (11) zu verbindendes Kabel in seiner Längsrichtung in das Gehäuse (10) ein- bzw. aus dem Gehäuse (10) herausführbar ist,
- mit einer weiteren Öffnung (18) für den Steckverbinder (11),
- wobei der Steckverbinder (11) die Bauhöhe zumindest des Vorderteils (10a) des Gehäuses (10) bestimmt,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) ein die Öffnungen (12, 13) aufnehmendes, gegenüber dem Vorderteil abgewinkeltes Hinterteil (10b) aufweist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterteil (10b) eine gegenüber dem Vorderteil (10a) des Gehäuses (10) geringere Bauhöhe bzw. Bautiefe aufweist, gemessen parallel zur Öffnung (12, 13).
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) in Seitenansicht L-förmig ist, wobei der kürzere horizontale Fuß des L durch das Vorderteil (10a) und der längere vertikale Fuß des L durch den Hinterteil (10b) gebildet ist.
4. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (12, 13) seitlich am Gehäuse so angeordnet sind, dass die Kabel parallel zu der Ebene aus dem Gehäuse (10) austreten, in der auch das Hinterteil (10b) angeordnet ist.
5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterteil (10b) aus Sicht des Steckverbinders (11) sich dachförmig nach oben verjüngend über dem Vorderteil (10a) angeordnet ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (12, 13) in der Schräge (15) des dachförmigen Hinterteils angeordnet sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schräge einen Winkel zwischen 1° bis 90°, vorzugsweise einen Winkel von 30° bis 60° aufweist.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Öffnungen (12, 13) geführten Kabel in der Draufsicht im rechten Winkel zum Steckverbinder (11) angeordnet sind.
9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterteil (10b) am Übergang zum Vorderteil (10a) gegenüber den Seitenwänden (16) des Vorderteils nach innen versetzt ist.
10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite des Vorderteils (10a) mit der Rückseite des auf dem Vorderteil angeordneten Hinterteils (10b) bündig und in einer Ebene angeordnet ist.
11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) mit einer Verriegelungseinrichtung (17) versehen ist, die wenigstens einen dem einen Steckerteil zugeordneten Bolzen (18) und eine dem anderen Steckerteil zugeordnete, im Gehäuse angeordnete Aufnahme (19) für den in der Aufnahme verriegelbaren Bolzen (18) aufweist.
12. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (18) eine Halterille (18a) aufweist, die mit einem quer zum Bolzen verschieblich angeordneten Verriegelungselement (20) zur Verriegelung zusammenwirkt.
13. Gehäuse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (20) den Bolzen (18) unter Wirkung einer Feder durch Eingriff in die Halterille (18a) verriegelt.
14. Gehäuse nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das federelastische Verriegelungselement (20) eine Durchtrittsöffnung (20a) für den Bolzen (18) aufweist.
15. Gehäuse nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das T-förmige Verriegelungselement (20) mit dem horizontalen Balken des T an der Außenseite des Gehäuses (10) in einer Aufnahme (21) gelagert ist, während das vertikale Standbein des T in einen Einschnitt (22) des Gehäuses (10) eingreift.
16. Gehäuse nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (21) seitlich am Vorderteil (10a) des Gehäuses angeordnet ist.
17. Gehäuse nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Verriegelungseinrichtung (17) auf beiden Seiten des Gehäuses (10) angeordnet ist.
18. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus metallisiertem Kunststoff besteht.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3717017A1 (de) 1987-05-21 1988-12-08 Licentia Gmbh Steckgehaeuse fuer steckverbindungen mit steckern und buchsen
DE4013682A1 (de) 1990-04-30 1991-10-31 Cannon Electric Gmbh Verriegelbarer elektrischer steckverbinder

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