DE3713730A1 - Verbessertes verfahren zur aufarbeitung von kohlenstoff enthaltenden abfaellen und biomasse - Google Patents
Verbessertes verfahren zur aufarbeitung von kohlenstoff enthaltenden abfaellen und biomasseInfo
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Classifications
-
- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C10—PETROLEUM, GAS OR COKE INDUSTRIES; TECHNICAL GASES CONTAINING CARBON MONOXIDE; FUELS; LUBRICANTS; PEAT
- C10G—CRACKING HYDROCARBON OILS; PRODUCTION OF LIQUID HYDROCARBON MIXTURES, e.g. BY DESTRUCTIVE HYDROGENATION, OLIGOMERISATION, POLYMERISATION; RECOVERY OF HYDROCARBON OILS FROM OIL-SHALE, OIL-SAND, OR GASES; REFINING MIXTURES MAINLY CONSISTING OF HYDROCARBONS; REFORMING OF NAPHTHA; MINERAL WAXES
- C10G1/00—Production of liquid hydrocarbon mixtures from oil-shale, oil-sand, or non-melting solid carbonaceous or similar materials, e.g. wood, coal
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Description
Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Wiederaufarbeitung
Kohlenstoff enthaltender Abfälle durch thermische
Vorbehandlung derselben in Gegenwart oder Abwesenheit
von Wasserstoff und anschließende Hydrierung des vorbehandelten
Materials bei erhöhter Temperatur.
Es ist in der Öffentlichkeit allgemein bekannt, daß die sich
weltweit ansammelnden Abfälle ein zunehmendes Umweltproblem
darstellen.
Seit Jahrzehnten wird bis heute Abfall in Deponien, z. B. in
verlassenen Kiesgruben, Bergwerksgruben und an anderen Stellen
gelagert. Lange Zeit hat man hierbei die chemische
Struktur des Abfalls und seine langfristige Einwirkung auf
Boden und Grundwasser nicht beachtet. In jüngerer Zeit werden
bestimmte Abfälle in sog. Sonderdeponien gelagert. Hierbei
bemüht man sich die Deponie gegenüber Grundwasser und
Boden abzudichten.
Die Fachwelt hat sich daher seit einiger Zeit intensiv um
eine Aufarbeitung bzw. Verarbeitung des Abfalls bemüht, einmal
zur Schonung der Umwelt und zum anderen um verwertbare
Produkte aus dem Abfall zu gewinnen.
So wird in "The Oil and Gas Journal", Dec. 25, 1978, S. 80,
eine Pilotanlage beschrieben, in der durch Pyrolyse Kunststoffe
in Gase und Öle umgewandelt werden können.
In "Hydrocarbon Processing", April 1979, S. 183, wird eine
Verbrennungsanlage, insbesondere für spezielle Abfälle beschrieben.
Auch der biochemische Abbau von Kunststoffen wurde untersucht
(s. z. B. "European Chemical News", Sept. 10, 1979, S. 28). In
"Chemical Engineering", 13. August 1979, S. 41, wird ein Verfahren
beschrieben, nach dem gefährliche Abfälle in erhärtende
Materialien, z. B. Zement eingegossen werden.
Ein Überblick über die wichtigsten Verfahren ist in "Chemical
and Engineering News", 01. Okt. 1979, S. 34 dargestellt.
Hier wird insbesondere die Vergasung von Biomasse, nämlich
Holzabfällen und dergl. zu Kohlenmonoxid und Wasserstoff beschrieben.
Auf S. 36, linke Spalte dieser Schrift wird auch
ein Versuchsprogramm zur Umsetzung von zerkleinertem Holz in
Wasser suspendiert, mit Wasserstoff in Gegenwart von Raney-
Nickel, als Katalysator beschrieben.
In "Europa Chemie", 25, 1979, S. 417, wird ein Verfahren beschrieben,
nach dem unsortierte Kunststoffabfälle plastifiziert
und verpreßt werden.
Die Wirbelschichtverbrennung von Abfällen wird in "Chemische
Industrie", XXXII, April 1980, S. 248, beschrieben. Die Umwandlung
von Abfällen und Biomasse durch Erhitzen mit Wasser
und Alkalien wird in "Chemistry International", 1980, No. 4,
S. 20 beschrieben.
Zahlreiche andere Publikationen sind darüber hinaus bekannt
geworden.
In jüngster Zeit wurde vor allem die Verbrennung in modernsten
Anlagen weiter entwickelt und Großanlagen errichtet, die
nach diesem Verfahren arbeiten. Obgleich Entstaubung und Rauchgaswäsche
in solchen Anlagen integriert sind, entweichen
Schadstoffe auch bei sorgfältiger Reinigung, so z. B. Schwermetalle,
SO₂, NO x u.a., in kleinen Anteilen in die Atmosphäre.
Auch die Pyrolyse wird inzwischen in technischem Umfang betrieben (s.
beispielsweise "Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH", 04. Okt. 1985, S. 9).
Die Pyrolyse hat jedoch die Nachteile der überwiegenden Bildung gasförmiger
Produkte und eines stark verschmutzten Koksrückstandes in relativ großer
Menge und die Bildung Bläusäure enthaltender Abwässer aus Stickstoff enthaltenden
Abfällen (Müll und Abfall, 6 (1980) S. 189, rechte Spalte).
Das Problem der Abfall- und Biomasse-Verarbeitung ist gemäß diesem Stand
der Technik daher nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst.
Eine überraschende, im Vergleich zum Stand der Technik viel
günstigere Lösung dieses Problems, insbesondere im Hinblick
auf die hohen Ausbeuten an wertvollen flüssigen Produkten,
ist vom gleichen Anmelder in dem Deutschen Patent DE-PS
34 42 506 offenbart sowie in der europäischen Nachanmeldung
Nr. 85 11 5435.9.
Diese Erfindung betrifft die hydrierende Behandlung mit oder
ohne Katalysator, von synthetischen Abfallmaterialien wie z. B.
Kunststoffen bzw. Kunststoffgemischen, Gummi, Abfallreifen,
Textilabfällen, chemischen Industrieabfällen, Abfallölen,
Altölen und anderen oder Gemischen dieser Materialien, wobei
die hydrierende Behandlung bei Drucken von 30 bis 500 bar,
vorzugsweise von 50 bis 450 bar und besonders bevorzugt von 50
bis 350 bar durchgeführt wird sowie bei Temperaturen von 200
bis 600°C, vorzugsweise von 200 bis 540°C und besonders bevorzugt
von 300 bis 540°C und Verweilzeiten von 1 Minute bis
8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders
bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden.
Zu den Abfall-Einsatzprodukten können Anreiböle zugefügt werden
sowie Kohle, Kohlebestandteile, Rohöl, Rohölbestandteile
und Rohölrückstände, Schieferöle und Schieferölbestandteile,
Ölsandextrakte und ihre Bestandteile, Bitumen, Asphalt, Asphaltene
und ähnliche Materialien.
Das Einsatzprodukt bzw. das Einsatzgemisch kann ferner mit
Lösungsmitteln behandelt werden und anschließend der Extrakt
in die hydrierende Behandlung eingesetzt werden.
Das Verfahren erlaubt, nach Abtrennung anorganischer Bestandteile
wie Glas, Metallen, Steinmaterialien und anderen, die
synthetischen Abfallmaterialien ohne weitere Trennung in wertvolle
Kohlenwasserstoffe umzuwandeln. Diese sind gasförmige
C₁-C₄-Kohlenwasserstoffe, flüssige Kohlenwasserstoffe im
Naphtha-Siedebereich sowie Mitteldestillate und schwere Öle,
die als Heizöle bzw. Dieselkraftstoff eingesetzt werden können.
Die Vorsortierung von Abfallmaterialien erfolgt bevorzugt in
der Weise, daß Kohlenstoff enthaltende organische Abfälle
synthetischen Ursprungs wie z. B. Kunststoffe und Gemische von
Kunststoffen, Gummi, Abfallreifen, Textilabfälle bzw. Gemische
dieser Materialien sowie weitere organische synthetische Abfälle
wenigstens grob von vegetabilischem Abfall und/oder Biomasse
abgetrennt werden und anschließend einer hydrierenden Behandlung
unterworfen werden oder dieselben im Gemisch mit organischen
Industrieabfällen synthetischen Ursprungs wie z. B. Lack- und
Farbresten, organischen Chemikalien, Abfällen aus Industrieanlagen,
organischen synthetischen Shredderabfällen aus der
Autoindustrie, Klärschlamm, Altölen oder anderen industriellen
organischen Abfällen synthetischen Ursprungs der Hydrierung
unterworfen werden.
Andere Abfallmaterialien wie Papier, Lebensmittelreste, landwirtschaftliche
und forstwirtschaftliche Abfälle, Pflanzenrückstände
und andere können grob abgetrennt werden oder verbleiben
in dem synthetischen Anteil in gewissem Umfang.
Hausmüll kann beispielsweise in der Weise aufgearbeitet werden,
daß Kunststoffe, Gummi, Textilien und andere synthetische Materialien
grob abgetrennt werden und getrennt einer hydrierenden
Behandlung unterworfen werden, oder gemischt mit Abfallreifen
und/oder Industriechemikalien und/oder Plastikabfällen
und/oder Altölen und anderen dieser hydrierenden Behandlung
unterworfen werden.
Das Verfahren ist auch sehr gut geeignet für die hydrierende
Behandlung der genannten Abfälle bzw. Abfallgemische in Kombination
mit Kohle, Kohlekomponenten wie beispielsweise
Rückstandsölen aus Kohle, Kohleölen, Pyrolyseölen, Rohöl,
Rückstandsölen aus Rohöl, anderen Rohölkomponenten, Ölschiefer
und Ölschieferkomponenten, Ölsandextrakten, Asphalt und
Bitumen und ähnlichen Materialien sowie mit Gemischen der genannten
Materialien.
Die Abtrennung der oben genannten anorganischen Materialien
vom Kohlenstoff enthaltenden Abfall kann gemäß dem Stand der
Technik durchgeführt werden. Diese anorganischen Materialien
können in Deponien gelagert werden, sofern sie nicht recycled
und wiederaufarbeitet werden. Die Zerkleinerung und das Shredden
und Abtrennen von Abfallmaterialien kann ebenfalls gemäß dem
Stand der Technik durchgeführt werden. Sofern apparative
Gründe dem nicht entgegen stehen, kann das Verfahren auch in
Gegenwart anorganischer Materialien durchgeführt werden.
Abfallkomponenten, die nicht in Kohlenwasserstoff umgewandelt
werden können, wie z. B. Schwefel, Stickstoff, Sauerstoff und
Halogene in Form ihrer Verbindungen, werden in ihre gasförmigen
Wasserstoffverbindungen umgewandelt, nämlich H₂S, NH₃,
HCl, H₂O und andere. Diese Verbindungen können durch Gaswäsche
und weitere Aufarbeitung gemäß dem Stand der Technik
getrennt werden.
Ein weiterer Vorzug des Verfahrens ist, daß die Bildung gefährlicher
Verbindungen, die bei der Abfallverbrennung auftreten,
nämlich NO x , SO x oder Dioxine, vermieden wird. Weiterhin
können Kunststoffe, wie beispielsweise Polyvinylchlorid,
die in der Verbrennung problematisch sind, ohne Risiko bezüglich
der Umwelt aufgearbeitet werden.
Die Hydrierung Kohlenstoff enthaltender Abfallmaterialien
kann, gemäß dieser Offenbarung mit sehr guten Ergebnissen in
Abwesenheit von Katalysatoren durchgeführt werden. Verbesserte
Ergebnisse, insbesondere bezüglich der selektiven Bildung bestimmter
Kohlenwasserstoff-Fraktionen können jedoch in Gegenwart
von Katalysatoren erhalten werden, wie z. B. in Gegenwart
von Metallen und deren Verbindungen, die in Hydrierreaktionen
katalytisch aktiv sind, wie z. B. Fe, Cr, Zn, Mo, W, Mn, Ni, Pd,
Co, Pt, weiterhin Alkali und Erdalkalien wie Li, Na, K, Rb,
Be, Mg, Ca, Sr oder Ba und anderen Metallen und/oder ihren
Verbindungen, wobei diese Katalysatoren aus einer einzelnen
aktiven Komponente oder einem Gemisch von wenigstens 2 der
genannten Komponenten bestehen können, und wobei diese Metalle
bzw. ihre Verbindungen auf Katalysatorträgern angewandt werden
können, wie z. B. auf Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Aluminiumsilikat,
Zeolithen und anderen Trägern, die gemäß dem Stand der
Technik bekannt sind, ebenso wie auf Gemischen dieser Träger
oder auch ohne Träger. Bestimmte Zeolithe und andere Träger
sind auch ohne Dotierung im offenbarten Verfahren als Katalysator
aktiv.
Andere geeignete Katalysatoren sind sogenannte Wegwerfkatalysatoren
wie Herdofenkoks, Vergasungsstäube und -aschen wie
beispielsweise Hochtemperatur-Winkler-Staub und -Asche,
Stäube und Aschen die bei der hydrierenden Vergasung von Kohle
erhalten werden, bei der Methan gebildet wird (HKV-Staub),
weiterhin Materialien, die Eisenoxide enthalten wie beispielsweise
Rotschlamm, Bayer-Masse, Lux-Masse, Stäube aus der
Stahlindustrie und andere. Diese Materialien können als solche
als Katalysatoren eingesetzt werden oder dotiert mit Metallen
und/oder Metallverbindungen, die bei Hydrierungen aktiv sind,
insbesondere mit Schwermetallen und/oder ihren Verbindungen
wie Fe, Cr, Zn, Mo, W, Mn, Ni, Co, Pt, Pd, weiterhin Alkali
und Erdalkalimetallen bzw. deren Verbindungen wie Li,
Na, K, Rb, Be, Mg, Ca, Sr oder Ba sowie Gemischen dieser Metalle
und/oder deren Verbindungen.
Die Katalysatoren können ggfs. vor oder während des Verfahrens
sulfidiert werden.
Alle Katalysatoren können als Einzelkomponenten oder im Gemisch
von wenigstens zwei der Komponenten eingesetzt werden.
Die hydrierende Behandlung kann in weiten Grenzen von Temperatur
und Druck durchgeführt werden in Abhängigkeit von dem eingesetzten
Abfallmaterial, nämlich von 200-600°C und 30-500 bar,
bei Verweilzeiten von 1 Minute bis 8 Stunden.
Das Hydriergas kann von verschiedener Qualität sein, es kann
beispielsweise außer Wasserstoff gewisse Mengen an CO, CO₂,
H₂S, Methan, Ethan, Dampf und anderen enthalten.
Geeignete Wasserstoffqualitäten sind beispielsweise solche,
die bei Vergasungen von Kohlenstoff enthaltenden Materialien
erhalten werden.
Solche Materialien können Rückstände aus der Mineralölverarbeitung
sein oder andere Öle oder Kohlenwasserstoffe von Mineralölursprung,
oder Kohle wie beispielsweise Braunkohle,
aber auch Steinkohle, Holz, Torf oder Rückstände aus der Kohleverarbeitung
wie beispielsweise der Kohlehydrierung. Geeignete
Vergasungsmaterialien sind auch Biomasse und der vegetabilische
Anteil vom Hausmüll. Selbstverständlich sind reine Wasserstoffqualitäten,
wie sie beispielsweise elektrolytisch gewonnen werden,
ebenfalls sehr gut geeignet.
Hausmüll kann demgemäß in der Weise aufgearbeitet werden, daß
zunächst eine Trennung in einen vegetabilischen und einen synthetischen
Anteil erfolgt und anschließend der vegetabilische
Anteil vergast wird zur Bereitstellung von Wasserstoff im Hydrierverfahren,
während der synthetische Anteil mit Wasserstoff
behandelt wird.
Gemäß diesem Verfahren ist auch eine Behandlung mit geeigneten
Lösungsmitteln möglich, insbesondere mit Wasserstoff übertragenden
Lösungsmitteln, wobei diese Behandlung vor der eigentlichen
Hydrierung vorgenommen wird. Anschließend kann gelöstes
und ungelöstes Material von einander getrennt werden
und getrennt einer Hydrierung unterworfen werden oder gelöstes
und ungelöstes können gemeinsam in einem Reaktor hydrierend
umgesetzt werden. Durch nachfolgende Destillation kann das
Lösungsmittel abgetrennt und rückgeführt werden. Alternativ
kann das nichtgelöste Material einer Vergasung oder Verkokung
unterworfen werden.
Auch bei dieser Variante kann das eingesetzte Abfallmaterial
mit Kohle und Kohlekomponenten, Rohöl und Rohölkomponenten
und anderen, ähnlichen Materialien gemischt werden, wie oben
bereits ausgeführt.
Geeignete Wasserstoff übertragende Lösungsmittel sind beispielsweise
Tetralin, Anthrazenöl, Isopropanol, Kresole enthaltende
Öle, Dekalin, Naphthalin, Tetrahydrofuran, Dioxan
und andere Kohlenwasserstoffe aus Rohöl und Kohle oder auch
Kohlenwasserstoffe die aus dem Prozeß selbst stammen, ferner
Sauerstoff enthaltende Kohlenwasserstoffe und Öle. Schließlich
kann auch Wasser und Dampf zugesetzt werden, wobei letzterer
auch den bereits oben erläuterten alternativen hydrierenden
Behandlungen zugesetzt werden kann.
Andererseits kann das Abfallmaterial zunächst in einen Vegetabilien-,
Biomass- oder Cellulose-Anteil und einen synthetischen Anteil getrennt
werden, wobei beide Anteile getrennt weiter verarbeitet werden, und wobei
der Vegetabilien-, Biomass- oder Cellulose-Anteil im wesentlichen hydrolytisch
gespalten wird,
beispielsweise in Gegenwart von Basen oder Säuren, wobei diese
Umwandlung vorzugsweise in Gegenwart protischer Lösungsmittel,
insbesondere von Wasser und Alkoholen durchgeführt werden kann
und/oder in Gegenwart von Kohlenmonoxid und/oder Wasserstoff
und andererseits der im wesentlichen synthetische Anteil der
oben beschriebenen hydrierenden Behandlung unterworfen wird.
Eine Verbesserung dieses in DE-PS 34 42 503 bzw. der europäischen
Nachanmeldung Nr. 85 11 4535.9 offenbarten Verfahrens liegt
in der vorliegenden Erfindung vor, welche die Behandlung Kohlenstoff
enthaltender organischer Abfälle synthetischen oder
überwiegend synthetischen Ursprungs mit Wasserstoff und/oder
Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden
Lösungsmitteln betrifft, gegebenenfalls in Gegenwart
eines (von) Katalysators(en), dadurch gekennzeichnet, daß
a, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C durchgeführt wird, vorzugsweise von 200-540°C, besonders bevorzugt von 300-540°C, bei einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden,
b, das Kohlenstoff enthaltende organische Abfallmaterial synthetischen bzw. überwiegend synthetischen Ursprungs zumindest teilweise einer Vorbehandlung unter Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmittel unterworfen wird, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-540°C und besonders bevorzugt von 120-500°C, einem Druck von 1 bis 600 bar, vorzugsweise von 1 bis 500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden und/ oder zumindestens teilweise einer Vorbehandlung unter (einem) Inertgas unterworfen wird, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-500°C, besonders bevorzugt von 120-475°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden;
c, in die Behandlung bzw. Vorbehandlung gemäß den Stufen a und/oder b zumindest teilweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
a, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C durchgeführt wird, vorzugsweise von 200-540°C, besonders bevorzugt von 300-540°C, bei einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden,
b, das Kohlenstoff enthaltende organische Abfallmaterial synthetischen bzw. überwiegend synthetischen Ursprungs zumindest teilweise einer Vorbehandlung unter Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmittel unterworfen wird, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-540°C und besonders bevorzugt von 120-500°C, einem Druck von 1 bis 600 bar, vorzugsweise von 1 bis 500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden und/ oder zumindestens teilweise einer Vorbehandlung unter (einem) Inertgas unterworfen wird, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-500°C, besonders bevorzugt von 120-475°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden;
c, in die Behandlung bzw. Vorbehandlung gemäß den Stufen a und/oder b zumindest teilweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
Die Erfindung betrifft ferner ein verbessertes Verfahren zur
Behandlung Kohlenstoff enthaltender organischer Abfälle synthetischen
oder überwiegend synthetischen Ursprungs, mit
Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder
Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln, gegebenenfalls in
Gegenwart eines (von) Katalysators(en), dadurch gekennzeichnet,
daß
a, in die Behandlung zumindest zeitweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden;
b, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300-540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird.
a, in die Behandlung zumindest zeitweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden;
b, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300-540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird.
Erfindungsgemäß werden zumindest zeitweise Abfallsorten in
die Vorbehandlungsstufe(n) und/oder in die hydrierende Behandlungsstufe
gemäß Anspruch 1, bzw. Stufe b, Anspruch 2, eingesetzt,
die abfallerzeugerspezifisch bzw. produktionsspezifisch
und demgemäß vergleichsweise homogen sind.
So fallen beispielsweise in der Kabelindustrie große Mengen
an Kabelabfällen an, in der Autoindustrie fallen große
Mengen an sog. Shredderabfällen, in der Farbenindustrie fallen große
Mengen an Farb- und Lackabfällen an, in der Teppichindustrie
fallen große Mengen an Teppichabfällen an, in der Textilindustrie
fallen große Mengen an Textilabfällen an, in der Gummi-
und Reifenindustrie fallen große Mengen an Elastomerabfällen
bzw. deren Weiterverarbeitungsprodukten an, in der Kunststoffindustrie
wie beispielsweise bei der Herstellung und Verarbeitung
von Plasten, Schaumstoffen, Elastomeren, Isoliermaterialien
fallen große Mengen an Abfällen an, in der chemischen
Industrie fallen große Mengen an synthetisch-organischen Abfällen
an bei der Erzeugung von Chemikalien, die hier im einzelnen
nicht aufgezählt werden können. Aber auch in technischen
Mülltrennanlagen können vorsortierte synthetische-organische
Abfälle anfallen.
Die Aufzählung der genannten produktionsspezifischen bzw. abfallerzeugerspezifischen
Abfälle ist nicht als limitierend
anzusehen, da gemäß vorliegender Erfindung alle synthetischen
organischen Verbindungen hydrierend in wertvolle Produkte umgesetzt
werden können.
Meistens handelt es sich bei den produktionsspezifischen bzw.
abfallerzeugerspezifischen Abfällen um Gemische;
so bestehen Shredderabfälle gewöhnlich aus Kunststoffgemischen,
Kabelabfälle aus Gemischen verschiedenen Komponenten, Textilabfälle
aus Gemischen.
Gleiches gilt für andere Abfälle. Erfindungsgemäß können jedoch
auch einheitliche bzw. sehr einheitliche Abfälle sehr
gut umgesetzt werden. Der Einsatz der abfallerzeuger- oder
produktionsspezifischen Abfälle kann zumindest zeitweise erfolgen,
beispielsweise bis ein Vorrat an solchen Abfällen verbraucht
ist.
Zwischenzeitlich können auch nichtabfallerzeuger- bzw. produktionsspezifische
Abfälle umgesetzt werden, also Gemische
mehrerer Abfallsorten oder z. B. Gemische synthetisch-organischer
Abfälle wie sie in Mülltrennanlagen anfallen.
Die Untersuchungen der Anmelderin haben gezeigt, daß durch
die erfindungsgemäße Vorbehandlung der Abfälle, die anschließend
einer Hydrierung unterworfen werden, diese Abfälle
in Produkte umgewandelt werden können, die als Folge der erhaltenen
Vikskositäten in den Folgeschritten viel einfacher
gehandhabt werden können, verglichen mit solchen Materialien,
die nur aufgeschmolzen oder aufgelöst werden, während einer
kurzen Behandlungszeit. So können die vorbehandelten Produkte
beispielsweise problemlos gepumpt oder mit Schneckenförderern
gefördert werden und je nach angewandten Bedingungen wesentlich
leichter in flüssige Kohlenwasserstoffe in der anschließenden
Hydrierung umgewandelt werden.
Die erfindungsgemäße Vorbehandlung kann in Gegenwart von
Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder
Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln durchgeführt werden
sowie in Inertatmosphäre oder in Lösungsmitteln, welche nicht
als Wasserstoffüberträger wirken. Das Verfahren kann ferner
mit oder ohne Katalysatoren durchgeführt werden.
Die spaltende Vorbehandlung erfolgt erfindungsgemäß in Mischvorrichtungen
im allgemeinen Sinn, insbesondere in Extrudern
und Misch/Knet-Vorrichtungen, da diese im allgemeinen pulsationsfrei
in eine nachgeschaltete Apparatur fördern. Hierzu können
Extruder beispielsweise mit Einfach- oder Mehrfachschneckenförderung
verwendet werden oder beispielsweise solche wie sie
in der DE-OS 30 01 318 oder in der DE-OS 29 49 537 beschrieben
sind, wobei in letzteren die Förderschnecke(n) hinter der
eigentlichen Förderstrecke in einen erweiterten Reaktionsraum
hineinragt(en), so daß auch in diesem zusätzliche Durchmischung
durch die Schnecke(n) erfolgt. Jedoch auch zahlreiche
andere Mischvorrichtungen wie beispielsweise Knetscheiben-
Schneckenpressen, Ko-Kneter, Hohlschnecken-Wärmetauscher,
Schneckenkneter, Knet-Extruder, Rührapparaturen, Durchlaufmischer,
Kneter, Mahlvorrichtungen bzw. Mühlen wie Perl-,
Hammer- oder Schwingmühlen sind für die erfindungsgemäße Vorbehandlung
geeignet. Im Falle von Knetern, Rührbehältern,
Mühlen und dergl. kann ggfs. ein Förderextruder nachgeschaltet
werden, der eine Druckerhöhung bis zum Druck des Hydrierreaktors
bewirkt.
Erfindungsgemäß sehr gut geeignete Apparate sind insbesondere
solche, die gleichzeitig mischen und kneten. Hierbei erfolgt
in besonders geeigneter Weise die gewünschte Plastifizierung,
Dispergierung, Homogenisierung, Entgasung und Abbau-Reaktion,
die zu den gewünschten Viskositäten führt. Bekanntlich läßt
sich durch Verbesserung der Durchmischung auch eine Erhöhung
der Reaktionsgeschwindigkeit erreichen.
Die genannten Vorrichtungen können ggfs. bestimmten Einsatzstoffen
zusätzlich angepaßt werden, wie beispielsweise Gaszuführungen
enthalten, Aufgabevorrichtungen an unterschiedlichen
Stellen der Vorbehandlungsstrecke, Trocknungs-, Erhitzungs-
und Kühlstrecken, Zugabevorrichtungen für flüssige Einsatzprodukte
und dergl. Ferner können mehrere der genannten Vorrichtungen
hintereinander oder parallel geschaltet sein, so
daß insgesamt am Eingang des (der) nachgeschalteten Hydrierreaktors(en)
ein Einsatzproduktgemisch der gewünschten Eigenschaften
vorliegt, insbesondere bezüglich Abbaugrad und Viskosität.
Je nach einzusetzenden Abfallprodukten und Biomasse befinden
sich vor den genannten Vorrichtungen beispielsweise Grobmühlen,
Schneidvorrichtungen, Abtrennvorrichtungen für anorganische
Materialien, Aufschmelzvorrichtungen, Vorrichtungen
zur Metallabscheidung und dergl., ggfs. kann auch eine
Gefrierzerkleinerung angewendet werden. Hierdurch können bereits
in der zur erfindungsgemäßen Vorbehandlung eingesetzten
Mischvorrichtung Produkte mit den gewünschten Aggregatzuständen
eingesetzt werden. Wird die erfindungsgemäße Vorbehandlung
in Verbindung mit Wasserstoff, Wasserstoff enthaltenden Gasen
oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln durchgeführt,
so werden die genannten Vorrichtungen vorzugsweise unter dem
Gesichtspunkt ausgewählt, daß eine genügende für die Umsetzung
erforderliche Wasserstoffmenge zum umzusetzenden Einsatzprodukt
gelangt. Hierzu eignen sich beispielsweise Rührvorrichtungen,
Misch/Knetvorrichtungen, Extruder oder die in DE-OS
30 01 318 und DE-OS 29 43 537 offenbarten Vorrichtungen oder
es können andere der genannten Vorrichtungen eingesetzt werden,
ggfs. mit zweckentsprechenden Zuführungen für Wasserstoff.
Alternativ kann Wasserstoff auch bereits vor der Mischvorrichtung
zugeführt werden.
Erfindungsgemäß wird die hydrierende Behandlung in der Vorbehandlungsvorrichtung
durchgeführt bei einer Temperatur von
75-600°C, vorzugsweise von 75-540°C, besonders bevorzugt von
120-500°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar,
besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit
von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4
Stunden, wobei die gewünschte Wasserstoffmenge in einer oder
mehreren Stufen, in Abhängigkeit von der Mischvorrichtung,
zugeführt werden kann. Die thermische Vorbehandlung wird in
der Mischvorrichtung bei 75-600°C durchgeführt, vorzugsweise
von 75-540°C, besonders bevorzugt bei 120-475°C, einem Druck
von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar, besonders bevorzugt
von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6
Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden.
Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Vorbehandlung, insbesondere
im Falle der thermischen Vorbehandlung, auch unter
einem geringeren Druck als 1 bar durchgeführt werden.
Im Falle der thermischen Vorbehandlung kann Inertgas in einer
oder mehreren Stufen eingeführt werden, in Abhängigkeit von
der verwendeten Mischvorrichtung. Inertgase können beispielsweise
Stickstoff, Kohlendioxid, Dampf, Kohlenmonoxid, Methan
und andere niedrig siedende Kohlenwasserstoff sein sowie Gemische
dieser Gasen. Auch Wasserstoff kann in kleinen Mengen
zugegen sein.
Erfindungsgemäß können Mischvorrichtungen zur hydrierenden
bzw. thermischen Vorbehandlung kombiniert werden in paralleler
Schaltung oder in Hintereinanderschaltung. Die genannten Gase
können auch vor der eigentlichen Vorbehandlung zugesetzt werden.
Ein Wasserstoff übertragendes Lösungsmittel oder ein Gemisch
solcher Lösungsmittel kann ebenfalls als solches oder in Kombination
mit zusätzlichem Wasserstoff oder Inertgas eingesetzt
werden. Auch in diesem Fall wird die hydrierende Vorbehandlung
bei einer Temperatur von 75-600°C durchgeführt, vorzugsweise
bei 75-540°C und besonders bevorzugt bei 120-500°C,
einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders
bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1
Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden.
Erfindungsgemäß kann die Umwandlung in der Mischvorrichtung
auch in Gegenwart protischer Lösungsmittel durchgeführt werden,
insbesondere in Gegenwart von Wasser und/oder Methanol
und/oder wenigstens einer Komponente aus der Gruppe:
Ethanol, C₃-C₄-Alkohole und höhere Alkohole.
Protische Lösungsmittel führen, in Abhängigkeit von der Art
des eingesetzten Abfalls, wenigstens teilweise zur Hydrolyse.
Wird die Reaktion in der Vorbehandlungs-Mischvorrichtung
durchgeführt, so werden Temperaturen von 75-600°C angewandt,
vorzugsweise von 75-540°C und besonders bevorzugt von 120-
500°C, Drücke von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar, besonders
bevorzugt von 1-350 bar und Verweilzeiten von 1 Minute
bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden.
Die Hydrolyse kann ebenfalls durchgeführt werden in Gegenwart
von Wasserstoff, Wasserstoff enthaltenden Gasen oder Wasserstoff
übertragenden Lösungsmitteln mit oder ohne Katalysator oder
mit oder ohne CO. Es können typische Hydrolysekatalysatoren
eingesetzt werden, wie beispielsweise Säuren oder Basen einschließlich
organischer Amine. Die auf Seite 6 und 7 genannten
Katalysatoren können ebenfalls beigefügt sein.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorbehandlung in Gegenwart
von Lösungsmitteln durchgeführt werden, die nicht Wasserstoff
übertragend wirken, wie z. B. von Aromaten wie Benzol,
Toluol oder den Xylolen. Auch nichtaromatische Lösungsmittel
können verwendet werden, wie beispielsweise gesättigte oder
im wesentlichen gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe
in Siedebereichen zwischen beispielsweise 30 und mehr als
500°C. Die hochsiedenden Fraktionen können beispielsweise
Rückstandsöle, wie oben bereits erwähnt, sein.
Erfindungsgemäß kann die hydrierende Spaltung in der Vorbehandlungsvorrichtung
auf den gewünschten Umfang eingestellt
werden, bis zu einem Abbau, wie er beschrieben ist in der hydrierenden
Behandlung von Abfällen gemäß DE-PS 34 42 506 bzw.
in der europäischen Nachanmeldung Nr. 85 11 4535.9.
In einem solchen Falle kann sich ein nachgeschalteter Hydrierreaktor
erübrigen.
Die hydrierende Vorbehandlung kann erfindungsgemäß mit oder
ohne Katalysatoren durchgeführt werden, die auf den Seiten
6 und 7 offenbart sind. Katalysatoren können in die Vorbehandlungsvorrichtung
eingeführt werden oder vor derselben zugesetzt
werden.
Die Abfälle aus organischen-synthetischen Materialien können
erfindungsgemäß in flüssige Kohlenwasserstoffe umgewandelt
werden, die im wesentlichen im Naphtha- bzw. Benzinbereich
oder Mitteldestillatbereich sieden.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt
sich daraus, daß die Bedingungen in der Vorbehandlungsvorrichtung
so eingestellt werden können, daß ein Produkt erhalten
wird, das problemlos in Folgeschritten gehandhabt werden
kann, z. B. gepumpt oder über Förderschnecken gefördert
werden kann, wobei die Bedingungen an die Art des eingesetzten
Abfalls angepaßt werden können.
Alternativ zur Förderung durch Pumpen oder Schneckenförderer
kann das vorbehandelte Produkt auch direkt aus der Vorbehandlungsvorrichtung
in den Hydrierreaktor gefördert werden
wie beispielsweise durch Extruder.
Es ist aus apparativen Gründen wünschenswert, anorganische
Materialien wie Steine, Metalle, Glas und andere vor der Vorbehandlung
abzutrennen, zumindest grobe Materialien.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist, zumindest überwiegend, Vegetabilien
und Cellulose enthaltende Materialien von den organischen
Abfällen synthetischen Ursprungs abzutrennen, obgleich
eine vollständige Abtrennung der Vegetabilien und Cellulose
enthaltenden Materialien erfindungsgemäß nicht erforderlich
ist.
Diese Materialien, z. B. Vegetabilien können getrennt, beispielsweise
durch Fermentation aufgearbeitet werden.
Ein wichtiger Vorteil der vorliegenden Erfindung ergibt sich
daraus, daß durch die erfindungsgemäß hydrierende oder thermische
Vorbehandlung in Kombination mit der anschließenden
Hydrierung des vorbehandelten Abfalls beliebige Abfallsorten
als Einsatzprodukt eingesetzt werden können,
wobei diese in hohen Ausbeuten in wertvolle flüssige Kohlenwasserstoffe
umgewandelt werden. Die Heteroatome wie beispielsweise
Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff oder Halogene,
die in vielen Abfallmaterialien enthalten sind, werden erfindungsgemäß
umgewandelt in ihre Wasserstoffderivate, die
problemlos gemäß dem Stand der Technik weiter aufgearbeitet
werden können.
Dies ist von besonderer Bedeutung im Falle von Abfällen die
Chlor, Brom oder Fluor enthalten.
Das bisherige Problem der Abfallbeseitigung, insbesondere im
Falle von giftigen und halogenierten Abfällen wird daher durch
die vorliegende Erfindung ohne Risiko bezüglich der Umwelt
gelöst. Solche halogenierten Abfälle sind beispielsweise
Polychlorbiphenylene, Polyvinylchlorid, Fluor enthaltende
Polymere oder Halogene enthaltende Lösungsmittel.
Eine besonders vorteilhafte Wirkung der thermischen oder hydrierenden
Vorbehandlung ist das Ergebnis, daß in Abhängigkeit
von Temperatur, Verweilzeit und Druck bereits in der Vorbehandlung
eine weitgehende Abspaltung von Halogenen, im wesentlichen
als Halogenwasserstoffe, erfolgt. Beispielsweise
werden aus Polyvinylchlorid enthaltenden Abfällen etwa 90%
des Halogens bereits bei 250°C, einer Verweilzeit von 30 Minuten
und einem Wasserstoff- oder Stickstoffdruck von 10 bar
oder weniger als Chlorwasserstoff entfernt.
Die Halogenabspaltung kann zusätzlich begünstigt werden, durch
Temperaturerhöhung und Erhöhung der Verweilzeit. Weiterhin
kann die Halogenabspaltung durch Katalysatoren wie sie beispielsweise
auf den Seiten 6 und 7 genannt sind, begünstigt
werden. Solche Katalysatoren, die gemäß dem Stand der Technik
zur Abspaltung von Halogenwasserstoff verwendet werden,
wie beispielsweise Friedel-Crafts-Katalysatoren und/oder organische
Amine und/oder andere basische Verbindungen, können
erfindungsgemäß ebenfalls eingesetzt werden. Als Ergebnis
können Halogenwasserstoffe bereits bei milden Bedingungen abgespalten
werden.
Erfindungsgemäß können auch Materialien dem eingesetzten Abfall
zugesetzt werden, bzw. in die Vorbehandlungseinrichtung oder
den Hydrierreaktor zugesetzt werden wie beispielsweise Rohöl,
Rohölkomponenten und Produkte die aus Rohöl gewonnen werden,
Asphalte, Bitumen, mineralische Teere, Kohle, Kohlekomponenten,
Produkte aus Kohle, Braunkohle, Torf, Pyrolyseöle wie beispielsweise
solche die aus Verkokungsprozessen oder Pyrolyseprozessen
erhalten werden, Ölsande, Ölsandprodukte, Rückstandsöle aus
der Rohölverarbeitung, aus Krackanlagen, Vakuumrückstände,
Schieferöle und Schieferölprodukte und ähnliche Materialien.
Es ist allgemein bekannt, daß für den Fall, daß auch solche Materialien
hydrierend gespalten werden sollen, im allgemeinen Katalysatoren gemäß dem
Stand der Technik eingesetzt werden.
In Abhängigkeit von der Art des eingesetzten Abfalls kann eine Hydrolysestufe
der thermischen oder hydrierenden Vorbehandlung vorgeschaltet werden.
In diesem Fall wird die Hydrolysereaktion vorzugsweise in einer Mischvorrichtung
durchgeführt
wie oben beschrieben, in Gegenwart protischer Lösungsmittel,
insbesondere in Gegenwart von Wasser und/oder Methanol
und/oder wenigstens einer Komponente aus der Gruppe:
Ethanol, C₃-C₄-Alkohole und höhere Alkohole, bei einem Druck
von 1-150 bar, vorzugsweise von 1-120 bar und einer Temperatur
von 50-300°C und vorzugsweise von 75-250°C. Niedere Drücke
sind bevorzugt falls die Gase die während der Hydrolyse gebildet
werden aus der Hydrolysevorrichtung entfernt werden
sollen.
Unter gewissen Bedingungen kann die Hydrolysestufe alternativ
zwischen die Vorbehandlung und die eigentliche Hydrierung geschaltet
werden. In diesem Fall werden die Hydrolysebedingungen
bevorzugt an die Temperatur und den Druck in der Vorbehandlungsstufe
oder Hydrierstufe oder beide angepaßt.
Auf diese Weise können beispielsweise Vegetabilien und Biomasse
hydrolytisch gespalten werden und von Abfall organisch synthetischen
Ursprungs abgetrennt werden. Die Hydrolysereaktion
kann dadurch beschleunigt werden, daß man entsprechend dem
Stand der Technik Säuren oder Basen zusetzt. Die hydrolytische
Reaktion kann ebenfalls durchgeführt werden in Gegenwart von
Wasserstoff, Wasserstoff enthaltenden Gasen, Wasserstoff übertragenden
Lösungsmitteln, Katalysatoren wie sie auf den Seiten
6 und 7 beispielhaft genannt sind oder Lösungsmitteln, die
nicht zur Stoffübertragung geeignet sind, oder in Gegenwart
inerter Gase.
Sogenannte Anreiböle können ebenfalls erfindungsgemäß in der
Vorbehandlungsvorrichtung bzw. vor dieser oder nach dieser
zugesetzt werden. Die Anreiböle können aus dem Prozeß selbst
stammen oder fremden Ursprungs sein.
Erfindungsgemäß können Metalle bzw. Metallverbindungen, die
in den Abfällen vorhanden sind, vorteilhaft aufgearbeitet werden,
da sie nach der Hydrierung in Rückständen bzw. Aschen in relativ
hoher Konzentration anfallen. Diese Rückstände bzw.
Aschen können beispielsweise zur Gewinnung der reinen Metalle
aufgearbeitet werden.
Im folgenden wird die Erfindung näher erläutert:
(V
= Vorbehandlung,
H
= hydrierende Behandlung,
S
= abfallerzeuger- bzw. produktionsspez. Abfall,
G
= sonstige Gemische,
P
= Produkt)
S (z. B. Shredder- oder Kabelabfälle) durchläuft V und anschl.
H unter Bildung von P.
S₁ (z. B. Textilabfälle) und S₂ (z. B. Elastomerenabfälle) durchlaufen
getrennt V₁ und V₂ und gemeinsam H unter Bildung von P.
Anstelle von S₁ und S₂ können auch S₁ bis S n Abfallsorten getrennte
V durchlaufen (wobei n der Anzahl der zur Verfügung
stehenden Abfallsorten entspricht).
S₁ (z. B. Shredderabfälle) durchläuft V und anschließend H.
In H wird direkt S₂ eingesetzt (z. B. Altöl und/oder Farb- und
Lackreste); (es werden 2 Alternativen für die Zuführung von
S₂ genannt). Auch S 1-n und S 2-n können analog eingesetzt werden.
S₁ (z. B. Altöl und/oder Farb- und Lackreste) wird direkt in
H eingesetzt.
G wird über V₁ in H eingesetzt, während S getrennt über V₂
nach H fließt.
Weitere Kombinationen sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung
möglich.
Die Reaktionsbedingungen in Vorbehandlungsstufe(n) und Hydrierstufe(n)
entsprechen im wesentlichen den ausführlich
offenbarten Bedingungen in den Anmeldungen und dem Patent
der gleichen Anmelderin, nämlich DE-PS 34 42 506,
EP-A-01 82 309 und Europäische Anmeldung Nr. 87 100 875.1,
wobei diese an die jeweiligen Abfallsorten im erforderlichen
und offenbarten Umfang angepaßt werden können.
Die Beispiele der Europäischen Anmeldung Nr. 87 100 875.1
zeigen, daß sowohl unter Inertgas als auch unter Wasserstoff
in den Mischvorrichtungen ein Abbau des Einsatzproduktes
erfolgt, wobei Produkte erhalten werden, die in den Folgeschritten
gut handhabbar sind und beispielsweise durch Pumpen
oder Schneckenfördern leicht transportierbar sind.
Dies gilt auch für solche Abfälle, die aus sehr verschiedenartigen
Materialien bestehen.
Die Ergebnisse der genannten Europäischen Anmeldung
Nr. 87 100 875.1 sowie diejenigen der vorliegenden Erfindung
sind von großer Bedeutung für die Abfallhydrierung im technischen
Maßstab, da die nachgeschalteten Hydrierreaktoren
und andere Anlagenteile, welche hohen Drucken ausgesetzt sind,
aus weniger wertvollen Materialien angefertigt werden können.
Ferner wurde das überraschende, nicht vorhersehbare Ergebnis
erhalten, daß bei der Behandlung von Abfallmaterialien, welche
chlorierte Bestandteile enthalten, sowohl unter Inertgasen
als auch unter Wasserstoff ein erhöhter Abbau des Einsatzabfallmaterials
eintritt im Vergleich zu Einsatzmaterialien,
welche diese chlorierten Komponenten nicht enthalten.
Das in der Europäischen Anmeldung Nr. 87 100 875.1 offenbarte
Verfahren sowie das erfindungsgemäße Verfahren sind daher von
besonderer Bedeutung für Abfalleinsatzmaterialien, welche
chlorierte Bestandteile enthalten.
Da die Bedingungen der Vorbehandlung gemäß Anspruch 1 in
breiten Temperatur-, Druck- und Verweilzeit-Bereichen variiert
werden können, lassen sich die Bedingungen der anschließenden
Hydrierung ebenfalls in weiten Bereichen variieren, wobei beide
Behandlungen einander ergänzen.
Wenn z. B. die erfindungsgemäße Vorbehandlung bei relativ hoher
Temperatur und Verweilzeit bzw. entsprechendem Druck durchgeführt
wird, insbesondere bei einem relativ hohem Wasserstoffdruck,
kann die anschließende Hydrierung, in Abhängigkeit vom
Einsatzprodukt, bei relativ milden Bedingungen durchgeführt
werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vorbehandlung
bereits zu einem weitgehenden Abbau geführt hat.
Umgekehrt können relativ milde Bedingungen in der Vorbehandlung
durch schärfere Bedingungen in der Hydrierstufe ausgeglichen
werden.
Beide Stufen ergänzen sich daher erfindungsgemäß und können
je nach Bedarf hervorragend an das Einsatzabfallmaterial angepaßt
werden.
Andererseits lassen sich nach Anspruch 2 auch abfallerzeuger-
bzw. produktionsspezifische Abfallsorten ohne Vorbehandlung
unter analogen Bedingungen, wie in der DE-PS 34 42 506 und
der EP-A-01 82 309 offenbart, in hohen Ausbeuten zu wertvollen
Produkten umsetzen.
Claims (9)
1. Verbessertes Verfahren zur Behandlung Kohlenstoff enthaltender
organischer Abfälle synthetischen oder überwiegend synthetischen
Ursprungs, mit Wasserstoff und/oder Wasserstoff
enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln,
gegebenenfalls in Gegenwart eines (von) Katalysators(en),
dadurch gekennzeichnet, daß
a, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300-540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird und
b, die Kohlenstoff enthaltenden organischen Abfälle synthetischen oder überwiegend synthetischen Ursprungs wenigstens teilweise einer Vorbehandlung unter Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln unterworfen werden, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-540°C und besonders bevorzugt von 120-500°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden und/oder wenigstens zum Teil einer Vorbehandlung in einer Inertatmosphäre unterworfen werden, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-500°C, besonders bevorzugt von 120-475°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden.
c, in die Behandlung bzw. Vorbehandlung gemäß den Stufen a und/oder b zumindest teilweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
a, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300-540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50-450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird und
b, die Kohlenstoff enthaltenden organischen Abfälle synthetischen oder überwiegend synthetischen Ursprungs wenigstens teilweise einer Vorbehandlung unter Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln unterworfen werden, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-540°C und besonders bevorzugt von 120-500°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden und/oder wenigstens zum Teil einer Vorbehandlung in einer Inertatmosphäre unterworfen werden, bei einer Temperatur von 75-600°C, vorzugsweise von 75-500°C, besonders bevorzugt von 120-475°C, einem Druck von 1-600 bar, vorzugsweise von 1-500 bar und besonders bevorzugt von 1-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 6 Stunden, vorzugsweise von 1 Minute bis 4 Stunden.
c, in die Behandlung bzw. Vorbehandlung gemäß den Stufen a und/oder b zumindest teilweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
2. Verbessertes Verfahren zur Behandlung Kohlenstoff enthaltender
organischer Abfälle synthetischen oder überwiegend synthetischen
Ursprungs, mit Wasserstoff und/oder Wasserstoff
enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln,
gegebenenfalls in Gegenwart eines (von) Katalysators(en),
dadurch gekennzeichnet, daß
a, in die Behandlung zumindest zeitweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
b, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300- 540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50- 450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird.
a, in die Behandlung zumindest zeitweise Abfallsorten, die als abfallerzeugerspezifische und/oder produktionsspezifische Abfallsorten anfallen, getrennt von sonstigen Abfallsorten eingesetzt werden.
b, die Behandlung bei einer Temperatur von 200-600°C, vorzugsweise von 200-540°C und besonders bevorzugt von 300- 540°C, einem Druck von 30-500 bar, vorzugsweise von 50- 450 bar, besonders bevorzugt von 50-350 bar und einer Verweilzeit von 1 Minute bis 8 Stunden, vorzugsweise von 10 Minuten bis 6 Stunden und besonders bevorzugt von 15 Minuten bis 4 Stunden, durchgeführt wird.
3. Verbessertes Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem ein- oder mehrfach-Schneckenextruder,
in einer Misch/Knetvorrichtung oder Rührvorrichtung
die Vorbehandlung durchgeführt wird.
4. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsatzgemische wenigstens eine
Komponente aus folgender Gruppe enthalten:
Rohöl, Rohölkomponenten und Produkte aus Rohöl, Kohle einschließlich Braunkohle, Kohlekomponenten und Produkte aus Kohle, Ölschiefer, Ölschieferkomponenten und Produkte aus Ölschiefer, Ölsand, Ölsandkomponenten und Produkte aus Ölsand, Pyrolyseöle und Produkte aus Pyrolyseölen, Bitumen, Bitumenkomponenten und Produkte aus Bitumen, Asphalt und Asphaltene, Asphalt- und Asphaltenkomponenten und Produkte aus Asphalt und Asphaltenen, Anreiböle aus der Hydrierung von Abfällen und/oder thermischen Behandlung von Abfällen oder aus anderen Quellen, Teer, Teerkomponenten, Produkte aus Teer, Biomasse einschließlich Vegetabilien, Biomassekomponenten und Produkte aus Biomasse, Hausmüll, Hausmüllkomponenten und Produkte aus Hausmüll, Torf, Torfkomponenten und Produkte aus Torf.
Rohöl, Rohölkomponenten und Produkte aus Rohöl, Kohle einschließlich Braunkohle, Kohlekomponenten und Produkte aus Kohle, Ölschiefer, Ölschieferkomponenten und Produkte aus Ölschiefer, Ölsand, Ölsandkomponenten und Produkte aus Ölsand, Pyrolyseöle und Produkte aus Pyrolyseölen, Bitumen, Bitumenkomponenten und Produkte aus Bitumen, Asphalt und Asphaltene, Asphalt- und Asphaltenkomponenten und Produkte aus Asphalt und Asphaltenen, Anreiböle aus der Hydrierung von Abfällen und/oder thermischen Behandlung von Abfällen oder aus anderen Quellen, Teer, Teerkomponenten, Produkte aus Teer, Biomasse einschließlich Vegetabilien, Biomassekomponenten und Produkte aus Biomasse, Hausmüll, Hausmüllkomponenten und Produkte aus Hausmüll, Torf, Torfkomponenten und Produkte aus Torf.
5. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Vorbehandlung und/oder hydrierende
Behandlung ein Katalysator eingesetzt wird, der wenigstens
eine Komponente aus der folgenden Gruppe enthält:
Fe, Cr, Pt, Pd, Zn, Mo, W, Mn, Ni, CO, V, Alkali, Erdalkalien
und Verbindungen dieser Metalle, diese Metalle und
ihre Verbindungen auf Katalysatorträgern wie Aluminiumoxid,
Siliziumdioxid, Aluminiumsilikaten, Zeolithen und gemischten
Trägern, Herdofenkoks mit oder ohne Dotierung mit Metallen
und ihren Verbindungen, Stäuben und Aschen mit oder ohne
Dotierung mit Metallen und ihren Verbindungen, Hochtemperatur-
Winkler-Staub mit oder ohne Dotierung mit Metallen und
ihren Verbindungen, Kohlevergasungsstäuben und -aschen mit
oder ohne Dotierung mit Metallen und ihren Verbindungen,
Stäube aus der Stahlindustrie mit oder ohne Dotierung mit
Metallen und ihren Verbindungen, Rotschlamm, Bayermasse,
Luxmasse.
6. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Katalysator eingesetzt wird, der
wenigstens eine Komponente aus folgender Gruppe enthält:
Fe, Cr, Mo, W, Mn, Ni, CO, V, Pt, Pd und ihre Verbindungen
mit oder ohne Träger.
7. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Schritten a, und/oder b, von
Anspruch 1 bzw. b, von Anspruch 2, in Abwesenheit von
(eines) Katalysators(en) gearbeitet wird.
8. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß Abfalleinsatzmaterialien in die
Vorbehandlung und/oder hydrierende Behandlung eingesetzt
werden, welche chlorierte Materialien enthalten.
9. Verbessertes Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 3-8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorbehandlung in Inertgasatmosphäre
durchgeführt wird.
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