DE3712279A1 - Luftreinigungsvorrichtung - Google Patents
LuftreinigungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Luftreinigungsvorrichtung
insbesondere zum Reinigen von während Löten, Kunststoffschweißen
oder dgl. entstehenden Dämpfen mit einem eine Saugeinrichtung
sowie Filter aufnehmenden Gehäuse mit einer Lufteintritts-
und einer an die Saugeinrichtung angeschlossene
Luftaustrittsöffnung.
Es sind Luftreinigungsvorrichtungen der eingangs genannten Art
bekannt, mit deren Hilfe die auf einer Arbeitsstelle entstehende
staub- und dämpfehaltige Luft gereinigt werden soll. Dies
geschieht regelmäßig dadurch, daß die nach oben steigenden
Gase von einer Saugglocke abgesaugt und nach dem sie filtriert
wurden ins Freie befördert werden. Solche Vorrichtungen sind
insbesondere mit dem Nachteil behaftet, daß sie einen z.B.
in einer Wand ausgebildeten Durchbruch, mit dem sie verbunden
sind, voraussetzen. Ein weiterer Nachteil solcher
Luftreinigungsvorrichtungen besteht darin, daß durch sie den
Arbeitsplätzen insbesondere in kälteren Jahreszeiten viel Wärme
entzogen wird, was sich in höheren Heizungskosten niederschlägt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Luftreinigungsvorrichtung der eingangs genannten Art ohne
unangemessenen konstruktiven Aufwand so weiterzubilden, daß
sie die verunreinigte Luft von sämtlichen gesundheitsschädlichen
Teilchen befreit, einfach im Aufbau sowie raumsparend und
transportabel ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Gehäuse aus einem ersten, die Lufteintrittsöffnung
aufweisenden und eine Filteranordnung tragenden Behälter besteht,
der mit einem zweiten, die z.B. als Verdichter ausgebildete
Saugeinrichtung aufweisenden Behälter lösbar und luftdurchlässig
verbindbar ist, derart, daß die in den ersten Behälter
einströmende, einen Staubabscheider sowie einen Vorfilter
und einen Aktivfilter durchtretende und von der Saugeinrichtung
über die Luftaustrittsöffnung ins Freie ausströmende Luft von
dem ersten in den zweiten Behälter über im Verbindungsbereich
dieser Behälter ausgebildete Durchtrittsöffnungen gelangt.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere
darin, daß eine Luftreinigungsvorrichtung geschaffen wird,
die den Arbeitsbedingungen ohne weiteres und schnell angepaßt
werden kann, da sie geringe Maße und kleines Gewicht aufweisen
kann, was mit einer besonders einfachen, guten Handhabung
zusammenhängt. Die vom Gehäuse aufgenommenen Filter sind so
angeordnet, daß sie binnen sehr kurzer Zeit ausgewechselt bzw.
erneuert werden können, so daß die Ausfallzeiten sehr kurz
gehalten werden können. Ein besonderer Vorteil ist allerdings
darin zu sehen, daß die aus der Luftreinigungsvorrichtung
entweichende Luft von sämtlichen schädlichen Stoffen befreit
ist, so daß sie vom Benutzer ohne feststellbare Nachteile
eingeatmet werden kann. Die Vorrichtung ermöglicht daher die
Bildung eines geschlosssenen Luft-Kreislaufs, so daß während
der Luftreinigung keine Raumwärme ins Freie gelangt.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders zweckmäßige Maßnahme der Erfindung sieht vor,
daß die im wesentlichen zylinderförmigen Behälter koaxial
angeordnet und miteinander mittels eines Spannringes verbindbar
sind. Diese Ausgestaltung der Erfindung macht es möglich,
einerseits den Innenraum der Reinigungsvorrichtung optimal
zu nutzen und andererseits auch die Filter hohlzylinderförmig
auszubilden, was insbesondere beim Erneuern bzw. Austausch
der Filter vorteilhaft ist. Im Rahmen dieses Erfindungsgedankens
ist es zweckmäßig, wenn die einander zugekehrten und miteinander
verbindbaren Enden der Behälter nach außen abgebogene und radial
verlaufende Flansche besitzen, zwischen denen ein mit ihnen
dicht verbindbaren und die Durchtrittsöffnungen aufweisender
Zwischenboden eingespannt ist. Hierbei können die Maßnahmen
auch so getroffen sein, daß der Außendurchmesser des im
wesentlichen kreisrunden und scheibenförmigen Zwischenbodens
etwa den Innendurchmesser des Spannringes entspricht. Hierbei
geht es im wesentlichen darum, die beiden durch die Behälter
definierten Räume einerseits zu trennen und andererseits so
luftdurchlässig miteinander zu verbinden, daß die im wesentlichen
partikel- und geruchfreie Luft in den zweiten Behälter einströmen
kann. Um auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung eine
gute und dichte Verbindung zwischen dem Zwischenboden und den
beiden Behältern zu erreichen, ist es zweckmäßig, wenn der
Zwischenboden mit den Flanschen über zwei Dichtungsringe, deren
Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser des Zwischenbodens
entsprechen, verbindbar sind. Besitzt hierbei der Spannring
im Querschnitt die Form eines gespreizten U, wobei die beiden
vom Basiskörper des Spannringes abgehenden Schenkel divergieren,
dann ist es ohne weiteres erreichbar, daß beim Verbinden der
beiden Behälter durch den Spannring, diese gegen den ersten
bzw. zweiten Dichtungsring hinreichend genug und somit direkt
gedrückt werden. Eine besonders gute Verspannung im
Verbindungsbereich zwischen diesen Teilen kann dabei dann
erreicht werden, wenn der Abstand der beiden Schenkel voneinander
im Bereich des Basiskörpers geringer ist als die Summe der
Dicke des Zwischenbodens und der beiden Durchmesser der
Dichtungsringe. Bei dieser Ausführungsform des Spannringes
wird auf die beiden Flansche der Behälter eine Keilwirkung
ausgeübt, so daß sie gegen die Dichtungsringe und den
Zwischenboden, und zwar in entgegnegesetzter Richtung, gedrückt
werden. Die im wesentlichen aus Gummi oder plastischem Kunststoff
bestehenden Dichtungsringe können sich hierbei den Unebenheiten
des Zwischenbodens bzw. der Flansche anpassen.
Eine weitere besonders zweckmäßige Maßnahme der Erfindung sieht
vor, daß der erste Behälter einen die Lufteintrittsöffnung
besitzenden Deckel aufweist, der die obere Stirnseite des
Gehäuses bildet und mit dem zylinderförmigen Körper des
Behälters, dessen oberes Ende in einen radialen nach außen
gerichteten Flansch ausläuft, über einen zweiten Spannring
und einen Dichtungsring verbindbar ist. Durch diese Ausgestaltung
der Erfindung ist es möglich, einfachen Zutritt zu den Filtern
zu bekommen, ohne hierbei das ganze Gehäuse zu zerlegen. Um
die verunreinigte Luft schon im ersten Behälter schadstoffrei
machen zu können, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung
vor, daß der zur Geruchsbeseitigung vorgesehene Aktivfilter
als ein zum Deckel hin offener Hohlzylinder ausgebildet ist,
dessen untere, offene Stirnseite sich auf dem Zwischenboden
über einen Dichtungsring abstützt. Hierbei ist es zweckmäßig,
wenn der Innendurchmesser des Dichtungsringes größer als der
Innendurchmesser und kleiner als der Außendurchmesser des
Aktivfilters ist. Hierdurch wird erreicht, daß die den
Staubabscheider und den Vorfilter passierende Luft nur durch
diejenigen Partien des Aktivfilters befördert wird, die dazu
geeignet sind, die Luft von den restlichen Beständen zu befreien.
Im Rahmen dieses Erfindungsgedankens ist es zweckmäßig, wenn
der Außendurchmesser des Aktivfilters geringer ist als der
Innendurchmesser des ersten Behälters und wenn die
Durchtrittsöffnungen in demjenigen Bereich des Zwischenbodens
ausgebildet sind, der durch die beiden koaxial angeordneten
und den Zwischenboden mit dem ersten Behälter bzw. dem
Aktivfilter verbindenden Dichtungsringe definiert ist. Hierbei
geht es also darum, die ursprünglich axial in den ersten Behälter
einströmende Luft nach einer radialen Umlenkung wieder axial
umzulenken, so daß sie in dem zwischen dem Aktivfilter und
der Innenwand des ersten Behälters ausgebildeten Ringspalt
und die im Zwischenboden ausgebildeten Durchtrittsöffnungen
in den zweiten Behälter strömen kann. Die die
Durchtrittsöffnungen passierende Luft ist somit von sämtlichen
gesundheitsschädlichen Teilchen befreit.
Um sicherzustellen, daß die den Aktivfilter durchströmende
Luft von sämtlichen, sie zerstörenden Partikeln befreit ist,
sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der
Boden des zum Deckel hin offenen und als Hohlzylinder
ausgebildeten Vorfilters luftundurchlässig ist, während die
obere radiale Außenseite des Vorfilters eine kreisrunde und
radial nach außen verlaufende Wulst aus einem elastischen
Material trägt, die zwischen den Aktivfilter und den Deckel
einspannbar ist. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn die der
Lufteintrittsöffnung zugekehrte und offene Stirnseite des
Vorfilters durch den als kreisrunde Scheibe ausgebildeten und
zwischen dem Vorfilter und dem Deckel eingespannten
Staubabscheider abgedeckt ist. Durch die obige Maßnahme wird
innerhalb des ersten Behälters eine Filteranordnung gebildet,
bei der sichergestellt ist, daß die angesaugte Luft nur die
für ihre Reinigung vorgesehenen Räume des ersten Behälters
passiert. Somit wird unter anderem auch erreicht, daß die in
der Luft befindlichen Teilchen nach ihrer Größe und
Beschaffenheit in ganz bestimmten Bereichen der Filteranordnung
gesammelt werden. Zu einer mechanischen Beschädigung des
Aktivfilters kann es bei der Erfindung daher nicht kommen,
da sämtliche, solche Beschädigungen verursachenden Teilchen
schon von Staubabscheider aufgefangen werden können. Der aus
einem Fein- und Mikrofilter bestehende Vorfilter fängt diejenigen
Teilchen auf, die einerseits vom Staubabscheider nicht
aufgefangen werden können und andererseits den Aktivkohlfilter
beschädigen könnten.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, daß der zweite Behälter einen die Saugeinrichtung tragenden
und mit dem zylinderförmigen Körper des Behälters durch einen
dritten Spannring sowie einen Dichtungsring verbindbaren
Bodenteil besitzt. Diese Ausgestaltung der Erfindung macht
es möglich, durch Betätigen eines einzigen Spannringes, d.h.
Bauteiles, Zugang zur Saugeinrichtung zu bekommen. Eine weitere
besonders zweckmäßige Maßnahme der Erfindung sieht vor, daß
die mit dem Bodenteil lösbar verbindbare Saugeinrichtung mit
der Luftaustrittsöffnung des Gehäuses über einen Schlauch
verbunden ist, in dem ein Schalldämpfer angeordnet ist. Durch
diese Ausgestaltung kann durch besonders einfacher Weise die
durch die Luftreinigungsvorrichtung entstehende Geräuschkulisse
minimiert werden. Da die als Verdichter ausgebildete
Saugeinrichtung auch eine bestimmte Menge an Wärme erzeugt,
die zur Beschädigung der Saugeinrichtung führen kann, sieht
eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die Eingangs-
und die Ausgangsöffnungen für die Luft der Saugeinrichtung
an ein in der Saugeinrichtung ausgebildetes Kühllabyrinth,
das den Rotor umgibt, angeschlossen sind.
Durch diese Ausgestaltung wird daher erreicht, daß die vom
ersten Behälter in den zweiten Behälter einströmende partikel-
und geruchfreie Luft als Kühlmittel für die Saugeinrichtung
benutzt wird, bevor sie die Luftreinigungsvorrichtung verläßt.
Handelt es sich bei der Luftreinigungsvorrichtung um eine solche,
die mehrere hunderte m3 Luft innerhalb einer Stunde zu reinigen
hat, wenn sie also nicht nur größer dimensioniert ist, sondern
auch eine höhere Arbeitslautstärke aufweist, dann ist es
zweckmäßig, wenn die Luftreinigungsvorrichtung in einem allseitig
geschlossenen und aus schalldämmendem Material bestehenden
Behälter mit zwei Durchbrüchen für die Lufteintritts- und die
Luftaustrittsöffnung angeordnet ist. Eine derartige
Luftreinigungsvorrichtng ist besonders geräuscharm.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer teilweise im Querschnitt
dargestellten Luftreinigungsvorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Luftabzugshaube, und
Fig. 3 eine weitere Seitenansicht der Luftabzugshaube
nach Fig. 2 in Richtung des Pfeiles II.
Aus der Fig. 1 geht eine Luftreinigungsvorrichtung hervor,
die insbesondere zum Reinigen von während Löten,
Kunststoffschweißen oder dgl. entstehenden Dämpfen geeignet
ist. Sie besteht aus einem Gehäuse 10, das eine
Lufteintrittsöffnung 12 und eine Luftaustrittsöffnung 13
aufweist. Das Gehäuse 10 besteht aus einem ersten, die
Lufteintrittsöffnung 12 aufweisenden und eine Filteranordnung
tragenden Behälter 16, der mit einem zweiten, die z.B. als
Verdichter ausgebildeten Saugeinrichtung 17 aufweisenden Behälter
18 lösbar und luftdurchlässig verbindbar ist. Die in den ersten
Behälter 16 einströmende, einen Staubabscheider 20 sowie einen
Vorfilter 22 und einen Aktivfilter 23 durchtretende und von
der Saugeinrichtung 17 über die Luftaustrittsöffnung 13 ins
Freie ausströmende Luft gelangt von dem ersten in den zweiten
Behälter 16, 18 über im Verbindungsbereich dieser Behälter 16
und 18 ausgebildete Durchtrittsöffnungen 25 und 26.
Die im wesentlichen zylinderförmigen Behälter 16, 18 sind koaxial
angeordnet, miteinander mittels eines Spannringes 29 verbindbar.
Die einander zugekehrten und miteinander verbindbaren Enden
der Behälter 16, 18 besitzen nach außen abgebogene und radial
verlaufende Flansche 30 und 31, zwischen denen ein mit ihnen
dicht verbindbarer und die Durchtrittsöffnungen 24 und 26
aufweisender Zwischenboden 33 eingspannt ist. Der
Außendurchmesser des im wesentlichen kreisrunden und
scheibenförmigen Zwischenbodens 33 entspricht etwa dem
Innendurchmesser des Spannringes 29. Der Zwischenboden 33 ist
mit den Flanschen 30 und 31 über zwei Dichtungsringe 35 und
36 verbindbar, deren Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser
des Zwischenbodens 33 entsprechen.
Man erkennt, daß der Spannring 29 im Querschnitt die Form eines
gespreitzten U aufweist, wobei die beiden, vom Basiskörper
des Spannringes 29 abgehenden Schenkel 38, 39 divergieren.
Der Abstand der beiden Schenkel 38 und 39 voneinander ist im
Bereich des Basiskörpers geringer als die Summe der Dicke des
Zwischenbodens und der beiden Durchmesser der Dichtungsringe
35 und 36. Durch diese Ausbildung des Zwischenbodens 33 und
der Dichtungsringe sowie des Spannringes 29 ist es möglich,
die beiden Behälter 16 und 18 miteinander lösbar zu verbinden.
Ferner läßt die Fig. 1 erkennen, daß der erste Behälter 16 einen
die Lufteintrittsöffnung 12 besitzenden Deckel 53 aufweist,
der die obere Stirnseite des Gehäuses 10 bildet und mit dem
zylinderförmigen Körper des Behälters 16, dessen oberes Ende
in einen radialen, nach außen gerichteten Flansch 54 ausläuft,
über einen zweiten Spannring 55 und einen Dichtungsring 56
verbindbar ist. Damit ist der erste Behälter 16 im oberen Bereich
mit dem Deckel 53 und im unteren Bereich mit dem Zwischenboden
33 gasdicht und lösbar verbindbar.
Der zur Geruchsbeseitigung vorgesehene Aktivfilter 23 ist als
ein zum Deckel 53 hin offener Hohlzylinder ausgebildet, dessen
untere, luftundurchlässige Stirnseite 59 sich auf dem
Zwischenboden 33 über einen Dichtungsring 60 abstützt. Der
Innendurchmesser des Dichtungsringes 60 ist einerseits größer
als der Innendurchmesser des Aktivfilters 23 und andererseits
kleiner als dessen Außendurchmesser. Der Aktivfilter 23 ist
hierbei so bemessen, daß sein Außendurchmesser geringer ist
als der Innendurchmesser des ersten Behälters 16, so daß zwischen
dem ersten Behälter 16 und dem Aktivfilter 23 ein Ringspalt
62 ausgebildet ist, der zur Beförderung der Luft zu den
Durchtrittsöffnungen 25 und 26 dient. Hierbei sind die
Durchtrittsöffnungen 25 und 26 in demjenigen Bereich des
Zwischenbodens 33 ausgebildet, der durch die beiden koaxial
angeordneten und den Zwischenboden 33 mit dem ersten Behälter
16 bzw. dem Aktivfilter 23 verbindenden Dichtungsringe 34 und
60 definiert ist. Der Boden 65 des zum Deckel hin offenen und
als Hohlzylinder ausgebildeten Vorfilters 22 ist
luftundurchlässig, während die obere radiale Außenseite des
Vorfilters 22 eine kreisrunde und radial nach außen verlaufende
Wulst 66 aus einem elastisch verformbaren Material trägt, die
zwischen den Aktivfilter 23 und den Deckel 53 einspannbar ist.
Die der Lufteintrittsöffnung 12 zugekehrte und offene Stirnseite
des Vorfilters 22 ist durch den als kreisrunde Scheibe
ausgebildeten und zwischen dem Vorfilter 22 und dem Deckel 53
eingespannten Staubabscheider 20 abgedeckt.
Der zweite Behälter 18 besitzt einen die Saugeinrichtung 17
tragenden und mit dem zylinderförmigen Körper des Behälters
18 durch einen dritten Spannring 70 sowie einen Dichtungsring
71 verbindbaren Bodenteil 72. Die mit dem Bodenteil 72 lösbar
verbindbare Saugeinrichtung 17 ist mit der Luftaustrittsöffnung
13 des Gehäuses 10 über einen Schlauch 73 verbunden, in dem
ein Schalldämpfer 75 angeordnet ist. Die Eingangs- und
Ausgangsöffnungen für die Luft der Saugeinrichtung 17 sind
an ein in der Saugeinrichtung 17 ausgebildetes und nicht näher
dargestelltes Kühllabyrinth, das den Rotor 80 umgibt,
angeschlossen. Die saubere, von dem ersten Behälter 16 in den
zweiten Behälter 18 einströmende Luft wird somit gleichzeitig
als Kühlmittel für den Motor benutzt.
Allgemein kann die Luftreinigungsvorrichtung in einem allseitig
geschlossenen und aus schalldämmendem Material bestehenden
Behälter mit zwei Durchbrüchen für die Lufteintritts- und die
Luftaustrittsöffnung angeordnet sein.
In den Fig. 2 und 3 ist eine mit der Luftreinigungsvorrichtung
über einen Schlauch 99 verbindbare Abzugshaube 100 dargestellt,
die aus einem lichtdurchlässigen Material besteht und bei der
die dem Werkstück 102 zugekehrte offene Seite 104 eine Ebene
105 definiert, die vom Benutzer (nicht dargestellt) zum Werkstück
102 hin abfällt. Zwischen der Arbeitsfläche 108 und der Ebene
105 wird somit Unterdruck erzeugt, der sicherstellt, daß die
während des Lötens erzeugten Dämpfe in die Luftabzugshaube
100 und von dort über den Schlauch 99 in die
Luftreinigungsvorrichtung gelangen. Ferner lassen diese Figuren
erkennen, daß der vertikale und vom Benutzer zum Werkstück
bzw. Anschlußstutzen 110 verlaufende Querschnitt der
Luftabzugshaube trapezförmig ist, wobei die dem Benutzer
zugekehrte Stirnseite 112 und die von ihm abgewandte Stirnseite
113 der Luftabzugshaube parallel verlaufen. Hierbei fällt die
die Decke bildende Partie 115 der Luftabzugshaube 150 zum
Benutzer ab.
Die den Anschlußstutzen 110 aufweisende Stirnseite 113 der
Luftabzugshaube läuft in eine Platte 120 aus, die über Bohrungen
121, 122 mit einem Arbeitstisch 125 verbindbar ist. Die
Abzugshaube 100 kann in vertikaler Richtung verstellt werden,
so daß der Abstand der offenen Seite 104 am Werkstück 102
einstellbar ist. Eine derartige Abzugshaube ermöglicht somit
die Absaugung sämtlicher warmer Dämpfe.
Claims (21)
1. Luftreinigungsvorrichtung insbesondere zum Reinigen von
während Löten, Kunststoffschweißen oder dgl. entstehenden
Dämpfen mit einem eine Saugeinrichtung sowie Filter
aufnehmenden Gehäuse mit einer Lufteintritts- und einer
an die Saugeinrichtung angeschlossene Luftaustrittsöffnung,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (10) aus einem ersten, die
Lufteintrittsöffnung (12) aufweisenden und eine
Filteranordnung tragenden Behälter (16) besteht, der mit
einem zweiten, die z.B. als Verdichter ausgebildete
Saugeinrichtung (17) aufweisenden Behälter (18) lösbar
und luftdurchlässig verbindbar ist, derart, daß die in
den ersten Behälter (16) einströmende, einen
Staubabschneider (20) sowie einen Vorfilter (22) und einen
Aktivfilter (23) durchtretende und von der Saugeinrichtung
(17) über die Luftaustrittsöffnung (13) in das Freie
ausströmende Luft von dem ersten in den zweiten Behälter
(16, 18) über im Verbindungsbereich dieser Behälter (16, 18)
ausgebildete Durchtrittsöffnungen (25, 26) gelangt.
2. Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im wesentlichen zylinderförmigen Behälter (16, 18)
koaxial angeordnet und miteinander mittels eines Spannringes
(29) verbindbar sind.
3. Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einander zugekehrten und miteinander verbindbaren
Enden der Behälter (16, 18) nach außen abgebogene und radial
verlaufende Flansche (30, 31) besitzen, zwischen denen
ein mit ihnen dicht verbindbarer und die
Durchtrittsöffnungen (25, 26) aufweisender Zwischenboden
(33) eingespannt ist.
4. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des im wesentlichen kreisrunden
und scheibenförmigen Zwischenbodens (33) etwa dem
Innendurchmesser des Spannringes (29) in seinem wirksamen
Zustand entspricht.
5. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zwischenboden (33) mit den Flanschen (30, 31) über
zwei Dichtungsringe (35, 36), deren Außendurchmesser etwa
dem Außendurchmesser des Zwischenbodens (33) entsprechen,
verbindbar ist.
6. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spannring (29) im Querschnitt die Form eines
gespreizten U aufweist, wobei die beiden vom Basiskörper
des Spannringes (29) abgehenden Schenkel (38, 39)
divergieren.
7. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Behälter (16 3) einen die Lufteintrittsöffnung
(12) besitzenden Deckel (53) aufweist, der die obere
Stirnseite des Gehäuses (10) bildet und mit dem
zylinderförmigen Körper des Behälters (16), dessen oberes
Ende in einen radialen, nach außen gerichteten Flansch
(54) ausläuft, über einen zweiten Spannring (55) und einen
Dichtungsring (56) verbindbar ist.
8. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet,
daß der zur Geruchsbeseitgung vorgesehene Aktivfilter
(23) als ein zum Deckel (53) hin offener Hohlzylinder
ausgebildet ist, dessen untere, offene Stirnseite (59)
sich auf dem Zwischenboden (33) über einen Dichtungsring
(60) abstützt.
9. Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Innendurchmesser des Dichtungsringes (60) größer
als der Innendurchmesser und kleiner als der Außendurchmesser
des Aktivfilters (23) ist.
10. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des Aktivfilters (23) geringer ist als der Innendurchmesser des ersten Behälters (16) und
daß die Durchtrittsöffnungen (25, 26) in demjenigen Bereich des Zwischenbodens (33) ausgebildet sind, der durch die beiden koaxial angeordneten und den Zwischenboden (33) mit dem ersten Behälter (16) bzw. dem Aktivfilter (23) verbindenden Dichtungsringe (35, 60) definiert ist.
daß der Außendurchmesser des Aktivfilters (23) geringer ist als der Innendurchmesser des ersten Behälters (16) und
daß die Durchtrittsöffnungen (25, 26) in demjenigen Bereich des Zwischenbodens (33) ausgebildet sind, der durch die beiden koaxial angeordneten und den Zwischenboden (33) mit dem ersten Behälter (16) bzw. dem Aktivfilter (23) verbindenden Dichtungsringe (35, 60) definiert ist.
11. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden (65) des zum Deckel (53) hin offenen und
als Hohlzylinder ausgebildeten Vorfilters (22)
luftundurchlässig ist, während die obere radiale Außenseite
des Vorfilters (22) eine kreisrunde und radial nach außen
verlaufende Wulst (60) aus einem elastisch verformbaren
Material trägt, die zwischen die Stirnseite des Aktivfilters
(23) und den Deckel (53) einspannbar ist.
12. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet,
daß die der Lufteintrittsöffnung (12) zugekehrte und offene
Stirnseite des Vorfilters (22) durch den als kreisrunde
Scheibe ausgebildeten und zwischen dem Vorfilter (22)
und dem Deckel (53) eingespannten Staubabschneider (20)
abgedeckt ist.
13. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Behälter (18) einen die Saugeinrichtung
(17) tragenden und mit dem zylinderförmigen Körper des
Behälters (18) durch einen dritten Spannring (70) sowie
einen Dichtungsring (71) verbindbaren Bodenteil (72)
besitzt.
14. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit dem Bodenteil (72) lösbar verbindbare
Saugeinrichtung (17) mit der Luftaustrittsöffnung (13)
des Gehäuses (10) über einen Schlauch (73) verbunden ist,
in dem ein Schalldämpfer (75) angeordnet ist.
15. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingangs- und die Ausgangsöffnungen für die Luft
der Saugeinrichtung (17) an ein in der Saugrichtung (17)
ausgebildetes Kühllabyrinth, das den Rotor (80) umgibt,
angeschlossen sind.
16. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftreinigungsvorrichtung in einem allseitig
geschlossenen und aus schalldämmendem Material bestehenden
Behälter mit zwei Durchbrüchen für die Lufteintritts-
und die Luftaustrittsöffnung angeordnet ist.
17. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, die mit einer Luftabzugshaube über einen Schlauch
verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftabzugshaube (100) aus einem lichtdurchlässigem
Material besteht und
daß die dem Werkstück (102) zugekehrte offene Seite (104) der Luftabzugshaube (100) eine Ebene (105) definiert, die vom Benutzer zum Werkstück (102) hin abfällt.
daß die dem Werkstück (102) zugekehrte offene Seite (104) der Luftabzugshaube (100) eine Ebene (105) definiert, die vom Benutzer zum Werkstück (102) hin abfällt.
18. Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vertikale und vom Benutzer zum Werkstück (102)
hin verlaufende Querschnitt der Luftabzugshaube (100)
trapezförmig ist, wobei die dem Benutzer zugekehrte
Stirnseite (112) und die von ihm abgewandte Stirnseite
(113) der Luftabzugshaube (100) parallel verlaufen.
19. Luftreinigungsvorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Decke bildende Partie (115) der Luftabzugshaube
(100) zu dem Benutzer hin abfällt.
20. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17
bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Benutzer abgekehrte Stirnseite (113) der
Luftabzugshaube einen Anschlußstutzen (110) für den Schlauch
(99) besitzt.
21. Luftreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17
bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die den Anschlußstutzen (110) aufweisende Stirnseite
(113) der Luftabzugshaube in eine Platte (12) ausläuft,
die z.B. mit einem Arbeitstisch (125) verbindbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873712279 DE3712279A1 (de) | 1987-04-10 | 1987-04-10 | Luftreinigungsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873712279 DE3712279A1 (de) | 1987-04-10 | 1987-04-10 | Luftreinigungsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3712279A1 true DE3712279A1 (de) | 1988-10-20 |
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ID=6325392
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19873712279 Withdrawn DE3712279A1 (de) | 1987-04-10 | 1987-04-10 | Luftreinigungsvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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