DE3711749A1 - Keramikkoerper und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Keramikkoerper und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
keramischen Bauteilen, die mindestens eine ebene oder
gekrümmte Gleit- und Dichtfläche aufweisen.
Keramische Gegenstände mit einer ebenen oder gekrümmten
Gleit- und Dichtfläche werden üblicherweise durch Formen
eines grünen Keramikkörpers, Sintern, Zuschleifen und
nachfolgendes Läppen oder Polieren der geschliffenen Fläche
erzeugt. Auf diese Weise werden z. B. Gleitringe für
Dichtungen oder Dicht- und Regelscheiben für sanitäre
Armaturen hergestellt. Beim Polieren werden die Formteile
längere Zeit mit einer Paste oder Emulsion eines
Poliermittels, z. B. Diamantkorn, behandelt und dabei in
speziellen Polierautomaten an rotierende Flächen, z.B.
gerillte ebene Stahlscheiben, gepreßt. Rauhe Stellen werden
so eingeebnet. Maschinen zum Läppen und Polieren erfordern
hohe Investitionskosten; ihr Betrieb ist lohnintesiv und
daher mit hohen Stücklohnkosten verbunden.
Für Gleitringe aus Aluminiumoxid wird für ausreichende
Dichtigkeit eine maximale zulässige Unebenheit von 0,6 µm
gefordert. Die mittlere Rauhtiefe (Ra) sollte 0,15 µm nicht
überschreiten (VDI-Berichte Nr. 194, 1973, S. 124). Solche
Rauhtiefen lassen sich nur durch Polieren oder Läppen
erreichen.
Aus der EP-OS 0 43 456 sind Ventilscheiben für Mischventile,
insbesondere sanitäre Mischbatterien, bekannt, die einen
Gehalt an Zirkonoxid und eine Mittenrauhigkeit kleiner als
0,3 µm aufweisen. Für die Herstellung dieser Scheiben ist
eine Läpp- oder Polierbehandlung erforderlich.
Bei der visuellen Kontrolle üblicher Keramikkörper mit
Gleit- und Dichtfläche verlangt der Fachmann, daß diese
Fläche spiegelt.
Es bestand daher die Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung
von keramischen Formkörpern mit ebenen oder gekrümmten
Gleit- und Dichtflächen anzugeben, mit dessen Hilfe
auf einfache und kostengünstige Weise Oberflächen von
gleichem Gleit- und Dichtverhalten erzeugt werden können.
Das vorliegende Verfahren löst diese Aufgabe. Es handelt
sich um ein Verfahren zur Herstellung von keramischen
Körpern, die mindestens eine ebene oder gekrümmte Gleit- und
Dichtfläche aufweisen, durch Formen eines grünen
Keramikkörpers, Sintern, Zuschleifen und nachfolgendes
Glätten der gebildeten Gleit- und Dichtfläche und
anschließendes Waschen. Dieses Verfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß das Glätten durch Polierscheuern in
Gegenwart einer flüssigen Phase erreicht wird.
Beim Polierscheuern werden kleine Teile, die meist in großer
Stückzahl vorliegen, zusammen mit einer flüssigen Phase,
insbesondere Wasser, in einem Behälter längere Zeit bewegt.
Abrasiv wirkende Stoffe, wie Sand, fehlen. Dieses Verfahren
wird benutzt, um in der Galvanotechnik Metallteile zu
entgraten oder zu polieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich insbesondere
anwenden zur Glättung der Oberflächen von Körpern aus
Siliziumcarbid, Steatit und Aluminiumoxid. Nach dem
Schleifen liegt die mittlere Rauhtiefe Ra, je nach
verwendeter Schleifscheibe, bei 0,8 bis über 1 µm. Es ist
möglich, aber in den meisten Fällen nicht erforderlich, die
zugeschliffenen keramischen Körper vor dem Polierschleifen
noch zu waschen und damit von Schleifstaub zu befreien. Ein
Waschen oder Entfetten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn
die keramischen Körper durch Schleiföl verunreinigt sind.
Das Polierscheuern findet in einem Scheuerapparat statt.
Einsetzbar sind z.B. Scheuertrommeln, in denen die
Keramikkörper ähnlich wie in einer Waschmaschine sich
überschlagene Bewegungen ausführen. Dies ist günstig, wenn
neben der Glättung der Gleit- und Dichtfläche auch eine
Abrundung der Kanten erwünscht ist. Einsetzbar sind ferner
Scheuer-Vibratoren, in denen die Körper kurze oszillierende
Bewegungen hoher Frequenz ausführen. In diesen Vibratoren
lassen sich insbesondere größere Teile ohne Gefahr von
Beschädigung behandeln. Üblicherweise ist die
Scheuerapparatur zu 10 bis 90 Vol.-%, vorzugsweise 30 bis
60 Vol.-% mit den keramischen Körpern angefüllt, die
poliergescheuert werden sollen. Ein Teil des Volumens der
Apparatur, beispielsweise 0 bis 30%, insbesondere 0 bis
10 Vol.-%, kann leer bleiben. Der Rest ist mit wäßriger
Phase angefüllt. Die Menge an Wasser soll zumindest so groß
sein, daß alle keramischen Teile auch während des Scheuerns
von Wasser bedeckt sind. Der richtige Befüllungsgrad läßt
sich durch einfache Versuche ermitteln und liegt meist im
Bereich von 15-45 Vol.-%. Die Scheuerzeit beträgt mehrere
Stunden, z.B. 5-40 h und hängt etwas von der
einstellbaren Intensität der Bewegung ab.
Geeignet sind auch Scheuersiebe, wenn auch die erforderliche
Zeit länger ist als bei den Vibratoren. Der Glättungsprozeß
gemessen an der mittleren Rauhigkeit verläuft anfangs
schnell und später langsamer, so daß kaum eine Gefahr
besteht, einen poliergescheuerten Körper mit unerwünscht
niedriger Rauhigkeit zu erhalten.
Wenn die Füllung des Scheueraggregates mit keramischen
Körpern gering ist, so liegen zu wenig Reibpartner vor: der
Glättungseffekt ist dann nicht optimal und wegen des zu
heftigen Überschlagens einzelner Teile besteht die
Möglichkeit von Bruch. Bei zu großer Füllung ist die
Relativbewegung zwischen den Teilen unbedeutend, was zu
langen Bearbeitungszeiten führt.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere zur
Herstellung von Dicht- und Regelscheiben (für sanitäre
Anwendung), Gleitringe, Plunger, Wellen, Wellenschutzhülsen,
Lagerringe und Kugeln für Kugelventile.
Es hat sich gezeigt, daß eine besonders glatte Oberfläche
erhalten wird, wenn der Behandlungsflüssigkeit ein Tensid,
z. B. Schmierseife, in Mengen von 0,05-20 g/l, vorzugsweise
0,1 bis zu 10 g/l zugesetzt wird. Auf diese Weise wird die
Bildung von Kratzern unterdrückt und die Geschwindigkeit des
Glättungsprozesses erhöht.
Es gibt keramische Formkörper, bei denen die Gleitfläche oder
Dichtfläche im Inneren angeordnet ist oder zumindest so
ungünstig liegt, daß die Körper keine gegenseitige
polierscheuernde Wirkung entfalten können. Dies gilt z. B.
für bestimmte Wellenschutzhülsen, Lagerringe und für
kombinierte Gleit- und Lagerringe. Hier liegen die Gleit-
und Dichtflächen im Inneren. In diesem Fall ist es nötig,
in Gegenwart von kleinen Scheuerkörpern, die frei sind von
scharfen Kanten und die zu scheuernden Flächen erreichen
können, zu arbeiten. Verwendbar sind z. B. Kugeln oder
Stäbchen aus keramischem Material, z. B. Kugeln, deren
Durchmesser, und Stäbchen, deren Länge 3-10 mm beträgt.
Bevorzugt sind Scheuerkörper mit einer Dichte von 2 bis
4 g/ml, vorzugsweise Scheuerkörper der gleichen
Zusammensetzung wie der zu glättende keramische Körper.
Die Scheuerkörper können aus Al2O3, SiC oder Borcarbid
bestehen. Falls man in Gegenwart von Scheuerkörpern
arbeitet, so sollen die Scheueraggregate zu 10-90 Vol-%,
insbesondere 40-75 Vol.-% mit zu glättenden Keramikkörpern
plus Scheuerkörpern gefüllt sein. Das Gewichtsverhältnis
Scheuerkörper/zu glättende Keramikkörper kann 0:1 bis 5:1,
insbesondere 1:1 bis 3:1 betragen. Bin weiterer Überschuß an
Scheuerkörpern ist nicht schädlich, sondern nur
unwirtschaftlich. Die Verwendung von Scheuerkörpern ist auch
sinnvoll, wenn die Gleit- und Dichtfläche zwar leicht
zugänglich, aber gekrümmt ist. Dies gilt z. B. für
zylindrische Außenflächen von Plungern und
Wellenschutzhülsen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich bei
keramischen Gegenständen Oberflächen erhalten, deren
mittlere Rauhtiefe Ra zwischen 0,1 und 1,0 µm beträgt und
deren Ebenheit mindestens 0,3, vorzugsweise mindestens
0,6 µm und maximal 1,5 µm, vorzugsweise maximal 1,2 µm
liegt. Dies gilt insbesondere für Gegenstände aus
Aluminiumoxid. Dabei ist ein Gehalt an Al2O3 nicht
kritisch. Einsetzbar sind z. B. geschliffene
Aluminiumoxid-Körper, deren Gehalt an Al2O3 über 80%, noch
besser über 90%, insbesondere über 92%, vorzugsweise über
94% liegt. Verwendbar sind auch Körper mit einem Gehalt von
über 96%, über 98%, über 99 % und über 99,5 Gew.-% Al2O3.
Je höher der Al2O3-Gehalt umso besser sind die
Festigkeitswerte des Bauteils. Die mittlere Rauhtiefe Ra
wird gemäß DIN 4762 als arithmetischer Mittenrauhwert
bezeichnet.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erzeugten
Oberflächen zeigen bei Aufnahmen im
Rasterelektronenmikroskop eine Oberfläche mit abgerundeten
Kuppen. Diese Oberfläche ist deutlich ärmer an spitzen
Graten als eine Oberfläche gleicher mittlerer Rauhigkeit,
die durch Polieren (z.B. mit Diamantpolierpaste) erzeugt
wurde. Dies liegt möglicherweise an dem wesentlich
niedrigeren Arbeitsdruck beim Polierscheuern.
Ventilscheiben, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt wurden, benötigen eine bis zu 50% geringere
Verschiebekraft als polierte oder geläppte Ventilscheiben
gleicher Zusammensetzung. Sie sind im Bereich von 0-20
bar dicht gegenüber flüssigen Medien. Zumindest bis zu
einem Druck von 6 bar sind im Dichtverhalten gegenüber
Wasser keine Unterschiede im Vergleich zu polierten
Ventilscheiben festzustellen.
Nach dem angegebenen Verfahren lassen sich keramische Körper
mit verringerten Lohnkosten herstellen. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß sich in einfachen Apparaturen hohe
Stückzahlen pro Zeiteinheit glätten lassen. Es ist
überraschend, daß die spröden keramischen Teile beim
Polierscheuern kaum beschädigt oder zerstört werden.
Die poliergescheuerten Flächen glänzen weniger als polierte,
aber mehr als geschliffene. Sie sehen mattglänzend aus und
spiegeln nicht.
Es hat sich gezeigt, daß mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren sogar mittlere Rauhigkeiten (Ra) von 0,1 bis
0,3 µm (und selbstverständlich höher) erhalten werden
können, wenn das Grundmaterial aus mindestens 96%,
insbesondere mindestens 98% Al2O3 besteht und die mittlere
Kristallitgröße (gemäß ASTME 112-74) des Aluminiumoxids
eine Größe von 8 Mikron nicht überschreitet. Ähnliche Werte
lassen sich für Siliciumcarbid-Körper erhalten. Besonders
günstig sind Reingehalte von über 99%, vorzugsweise von
über 99,5%, insbesondere mindestens 99,7 Gew.-% Al2O3. Es
ist günstig, wenn der verwendete keramische Werkstoff
porenfrei ist. Es ist ferner bevorzugt, wenn die mittlere
Kristallitgröße im Bereich von 2 bis 6, inbesondere 3 bis
5 µm liegt. Überraschenderweise erfordern
Aluminiumoxidteile mit einer poliergescheuerten Gleit- und
Dichtfläche deutlich geringere Verschiebekräfte als gleiche
Teile gleicher mittlerer Rauhigkeit, deren Gleit- und
Dichtfläche durch Polieren erzeugt wurde.
Die Erfindung betrifft ferner ein Maschinenbauteil aus
Keramik, das mindestens eine Gleit- und Dichtfläche
aufweist, deren mittlere Rauhigkeit (Ra) über 0,1,
insbesondere über 0,3 und maximal 1 µm, insbesondere maximal
0,8 µm beträgt. Die Ebenheit dieser Gleit- und Dichtfläche
liegt in mindestens einer Meßrichtung im Bereich von
mindestens 0,3, insbesondere mindestens 0,6 µm und maximal
1,5 µm, vorzugsweise maximal 1,2 µm. Herstellbar sind z. B.
Bauteile aus Steatit oder Siliciumcarbid. Bevorzugt sind
Bauteile auf Basis Aluminiumoxid, insbesondere mit einem
Gehalt von mindestens 80 Gew.-%, vorzugsweise mindestens
90 Gew.-% Al2O3.
Die Form der erfindungsgemäßen Bauteile ist nicht kritisch.
Wesentlich ist nur das Vorhandensein einer Gleit- und
Dichtfläche. Bestimmungsgemäß steht dieses Maschinenbauteil
später mit einem anderen Bauteil in flächigem Kontakt. Beide
Bauteile sollen gegeneinander bewegt werden können und der
durch sie gebildete Spalt dicht sein gegenüber Fluida, wie
z. B. Wasser unter Druck.
Das erfindungsgemäße Bauteil kann z. B. Kugelform annehmen.
Bevorzugt ist die Form einer Scheibe, eines Zylinders oder
eines Hohlzylinders. Bauteile mit der Form eines
zylinderförmigen Rohres können als Kolbenmantel dienen.
Dabei ist es wichtig, daß die Mantelfläche des
zylinderförmigen Rohres als Gleit- und Dichtfläche
ausgebildet ist. Die Stirnseiten der Rohre sind vorzugsweise
ebenfalls als Gleit- und Dichtfläche ausgebildet. Eine
weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauteils hat
die Form eines einseitig geschlossenen Hohlzylinders. Ein
solches Bauteil kann z. B. als Plunger in Hochdruck-
Kolbenpumpen eingesetzt werden. Daher ist es erforderlich,
daß die Mantelfläche als Gleit- und Dichtfläche ausgebildet
ist. Es ist bevorzugt, wenn auch die Stirnseite des
Hohlzylinders als Gleit- und Dichtfläche ausgebildet ist.
Bei diesen zylinderförmigen Teilen ist vorzugsweise das
Verhältnis Länge/Durchmesser mindestens 1, insbesondere
mindestens 2.
Für Ventilscheiben, wie sie in Mischventilen, oder
Mischbatterien des Sanitärbereiches zur Regulierung von
Flüssigkeitsströmen eingebaut werden, ist eine große
Vielfalt von keramischen Scheiben im Gebrauch. Dabei weist
mindestens eine Seite der Scheibe eine Gleit- und
Dichtfläche auf. In den fertigen Steuerelementen stehen
mindestens zwei solcher Ventilscheiben in beweglichem
Kontakt miteinander, wobei jeweils die Gleit- und
Dichtflächen einander gleitend und dichtend berühren.
Bevorzugt sind scheibenförmige Keramikbauteile mit einer
Gleit- und Dichtfläche, wobei die Dicke der Scheibe in den
meisten Fällen 1-10 mm, insbesondere 2-5 mm beträgt. Es ist
bevorzugt, wenn bei diesen Scheiben das Verhältnis von
F 0,5 /D bei 3-12, insbesondere 5-9 liegt, wobei F die durch
die Außenabmessungen der Scheibe definierte Fläche der
Scheibe und D die Dicke der Scheibe ist. Scheiben mit dem
angegebenen Verhältnis lassen sich sehr gut in Scheuer-
Vibratoren bearbeiten. Dies gilt insbesondere für Scheiben
mit Durchmessern von 3-50 mm.
Eine Ventilscheibe für sanitäre Mischbatterien ist häufig
rund oder angenähert rund. Sie kann am Rande Ausnehmungen
aufweisen. In mindestens einer Scheibe eines Steuerelements
ist mindestens ein Kanal für eine Flüssigkeit vorgesehen.
Meist sind aber mehrere Kanäle für zu mischende
Flüssigkeiten und die gemischte Flüssigkeit vorhanden.
Diese Kanäle verbinden beide Seiten der Ventilscheibe.
Ventilscheiben mit 3 Öffnungen sind in der DE-PS 12 91 957
abgebildet. Es ist bevorzugt, wenn die Summe der
Querschnitte der einzelnen Kanäle auf jeder Seite 5-45% der
Scheibenfläche erreicht. Bei größerem Anteil der
Kanalfläche nimmt die mechanische Stabilität der
Ventilscheiben ab. Als Gegenpartner zu Ventilscheiben
mit Kanälen kommen auch Ventilscheiben mit im Innern der
Fläche angeordneten Mulden vor.
Es ist bevorzugt, wenn beide Seiten der Ventilscheibe als
poliergescheuerte Gleit- und Dichtfläche ausgebildet sind.
Bei Ventilkartuschen, die zwei miteinander in reibendem
Eingriff stehende Dichtscheiben und einen abdichtenden
O-Ring auf der Rückseite der beweglichen Scheibe enthalten,
läßt sich mit beidseitig geglätteten Scheiben die Gefahr
der Verletzung des O-Rings erheblich vermindern.
Als Gleitringe in Gleitringdichtungen eignen sich
keramische Bauteile in Form einer zylindrischen
Ringscheibe. Diese rotationssymmetrischen Teile zeigen bei
einer Projektion senkrecht zur Achsrichtung einen
rechteckigen Umriß. Mindestens eine, vorzugsweise aber beide
ringförmigen Seiten der Scheibe sind als Gleit- und
Dichtfläche ausgebildet. Das Verhältnis Außendurchmesser/
Dicke der Scheibe beträgt in den meisten Fällen 2,6-15,
insbesondere 3-11, vorzugsweise 3,5-9. Herstellbar sind
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren auch Winkelringe, die
ebenfalls als Gleitkörper in Gleitringdichtungen verwendet
werden können. Diese rotationssymemtrischen Keramikringe
zeigen bei Projektion senkrecht zur Achsrichtung einen
T-förmigen Umriß. Insbesondere die Ringfläche mit der
größeren Fläche ist als Gleitfläche ausgebildet. Das
Verhältnis Außendurchmesser/Dicke beträgt etwa 2-10.
Bevorzugte Bereiche für dieses Verhältnis sind 2,2 bis 7,
2,8 bis 5,6 und 3 bis 5.
Die Erfindung wird durch das Beispiel näher erläutert.
Aluminiumoxid-Pulver mit 96 Gew.-% Al2O3 wird in Gegenwart
von Wasser und Mahlsteinen 48 h gemahlen. Unter Zusatz von
2% eines wasserlöslichen Bindemittels, wie Polyvinylalkohol
oder Methylzellulose, wird ein Schlicker hergestellt und
versprüht. Das erhaltene Granulat wird in eine Matrize
eingefüllt und in einem Trockenpreßautomaten mit einem Druck
von 15 kp/mm2 zu einem Grünkörper geformt. Das Sintern
erfolgt bei 1700-1750°C. Die erhaltenen Scheiben werden auf
konstante Höhe und planparallel geschliffen.
Die erhaltenen Scheiben sind wegen der Form der Matrize
kreisförmig (Durchmesser 17 mm). Sie weisen am äußeren
Umfang 2 kleine Hasen auf und im Inneren einen etwa
halbmondförmigen Kanal. Die Fläche des Kanals beträgt ca.
25% der gesamten Scheibenfläche. Die Scheiben sind 2,3 mm
dick. Etwa 40 000 Stück solcher kleiner
Wasserdichtscheiben werden in ein Scheueraggregat (William
Boulton Ltd. Typ FM3) eingefüllt. Der Füllgrad beträgt etwa
15 Vol.-%. Das Aggregat wird anschließend bis zum Rand mit 70 l
Wasser aufgefüllt. Pro Liter Wasser wird 1 g Schmierseife
zugesetzt. Die Drehzahl des Motors wird auf 1440 min-1, die
Unwucht auf 15° eingestellt. Nach 40 Stunden Polierscheuern
wird die wäßrige Phase abgetrennt und der Inhalt gewaschen
und getrocknet. Die Oberfläche der poliergescheuerten
Wasserdichtscheiben weist eine Rauhigkeit von 0,5-0,7 µm
auf. Die Ebenheit der Gleit- und Dichtfläche der
Dichtscheiben beträgt 1-2 Helium-Lichtbänder (= 0,3 bis
0,6 µm).
Claims (23)
1. Verfahren zur Herstellung von keramischen Körpern, die
mindestens eine ebene oder gekrümmte Gleit- und
Dichtfläche aufweisen, durch Formen eines grünen
Keramikkörpers, Sintern, Zuschleifen und nachfolgendes
Glätten der gebildeten Gleit- und Dichtfläche und
anschließendes Waschen, dadurch gekennzeichnet, daß das
Glätten durch Polierscheuern in Gegenwart einer flüssigen
Phase erreicht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Polierscheuern ohne vorhergehendes Waschen der
plangeschliffenen oder rundgeschliffenen Keramikkörper
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Polierscheuern der keramischen Körper Scheuerkörper
zugesetzt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Polierscheuern in Gegenwart einer wässrigen Phase
stattfindet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Wasser organische Additive mit Oberflächenaktivität
enthält.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Keramikkörper aus Aluminiumoxid bestehen.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Scheuerapparat zu 10 bis 90 Vol-% mit zu glättenden
Keramikkörpern gefüllt ist.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gleit- und Dichtflächen von Gleitringen oder
Regelscheiben geglättet werden.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man das Polierscheuern so lange fortsetzt, bis eine
mittlere Rauhtiefe (Ra) von 0,1-1 µm erreicht ist.
10. Abdichtendes und in reibendem Eingriff stehendes
Maschinenbauteil aus Keramik mit mindestens einer Gleit-
und Dichtfläche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleit
und Dichtfläche eine mittlere Rauhigkeit (Ra) von über
0,1 und maximal 0,8 µm aufweist.
11. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ebenheit der Gleit- und Dichtfläche im Bereich von
0,6 bis 1,5 µm liegt.
12. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
die Form eines zylinderförmigen Rohres hat, dessen
Mantelfläche als Gleit- und Dichtfläche ausgebildet ist.
13. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
die Form eines einseitig geschlossenen Hohlzylinders
aufweist, dessen Mantelfläche als Gleit- und Dichtfläche
ausgebildet ist.
14. Bauteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
auch die Stirnfläche des Hohlzylinders eine mittlere
Rauhigkeit (Ra) von über 0,1 und maximal 0,8 µm
aufweist.
15. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
scheibenförmig ist und mindestens eine Seite der Scheibe
eine Gleit- und Dichtfläche aufweist.
16. Bauteil gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Scheibe eine Dicke von 1 bis 10 mm aufweist.
17. Bauteil gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verhältnis von F 0,5 /D bei 3 bis 12, insbesondere 5
bis 9 liegt, wobei F die durch die Außenabmessungen der
Scheibe definierte Fläche der Scheibe und D die Dicke
der Scheibe ist.
18. Bauteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Seiten der Scheibe durch mindestens einen
Kanal verbunden sind.
19. Bauteil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
auf jeder Seite die Summe der Querschnitte der einzelnen
Kanäle 5 bis 45% der Scheibenfläche beträgt.
20. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
die Form eines kurzen zylinderförmigen Rohres hat, wobei
mindestens eine ringförmige Stirnseite als Gleit- und
Dichtfläche ausgebildet ist und das Verhältnis
Außendurchmesser/Dicke des Rohres mindestens 2,6,
vorzugsweise 3-11 beträgt.
21. Bauteil gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Länge/Durchmesser
des Zylinders mindestens 1, vorzugsweise mindestens 2
beträgt.
22. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
einen Aluminiumoxid-Gehalt von mindestens 8O Gew.-%,
vorzugsweise mindestens 90 Gew.-% aufweist.
23. Bauteil gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rieb- und Dichfläche nicht spiegelnd ist.
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