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DE3709380A1 - Hohlraum-bodenplatte - Google Patents

Hohlraum-bodenplatte

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Publication number
DE3709380A1
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DE
Germany
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support plate
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DE19873709380
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English (en)
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DE3709380C2 (de
Inventor
Albert Goetz
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Individual
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Publication of DE3709380A1 publication Critical patent/DE3709380A1/de
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Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/024Sectional false floors, e.g. computer floors
    • E04F15/02405Floor panels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Hohlraum-Bodenplatte gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Platte ist grundsätzlich bereits aus der DE-PS 34 31 118 bekannt. Dort wird eine Verbund-Bauplat­ te beschrieben, mit einer äußeren wannenförmigen Beweh­ rung - beispielsweise aus Stahlblech - für einen fließ- oder schüttfähigen und aushärtbaren Füllstoff mit hoher Druckfestigkeit im ausgehärteten Zustand wie etwa Anhy­ drit, Beton oder ähnliches.
Aus der US-PS 44 11 121 ist eine aus Stahl bestehende Doppelbodenplatte bekannt, die eine ebenflächige Deck­ platte enthält. Diese Doppelbodenplatte hat ein relativ hohes Gewicht, ihr Hauptnachteil besteht jedoch darin, daß bei einem Brandausbruch im Hohlraum des Doppelbodens aufgrund der metallischen Verbindung der Unterseite mit der Oberseite der Platte eine praktisch unbehinderte Wär­ meübertragung in den darüber befindlichen Raum mit allen nachteiligen Folgen stattfindet.
Es sind auch bereits Fußbodenelemente aus wasserfest ver­ leimten Holzspanplatten bekannt, die mit trittschalldäm­ mendem Kunststoff-Hartschaum verbunden sind. Dieser Hart­ schaum weist an seiner Ober- und Unterseite zueinander versetzte Lüftungskanäle auf, die jeden Feuchtigkeits­ beschlag der Spanplatte von unten her verhindern. Durch diese Lüftungskanäle wird die aus der Wasserdampf-Diffu­ sion entstehende feuchte Luft in den Raum hinein abgelei­ tet. Die Stege des Hartschaums erzielen infolge ihrer fe­ dernden Wirkung eine hohe Trittschalldämmung. Beim Bege­ hen des Bodens entstehen durch diese federnde Wirkung Druckimpulse in den Kanälen, welche dort eine zusätzli­ che Durchlüftung bewirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hohlraum- Bodenplatte zu schaffen, die bei guter Tragfähigkeit, gu­ ter Wärme- und Schalldämmung uneingeschränkte Unterflur- Installationsmöglichkeiten bietet und gleichzeitig den Brandschutz-Vorschriften Rechnung trägt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen.
Die beschriebene Hohlraum-Bodenplatte trägt der Notwen­ digkeit Rechnung, die in der modernen Bürotechnik nach­ träglich häufig erforderlichen Installationen nahezu pro­ blemlos durchführen zu können, weist eine sehr gute Trag­ fähigkeit auf, besitzt einen hohen Wärmedurchlaßwider­ stand sowie eine gute Schalldämmung und wird den Vor­ schriften des Brandschutzes gerecht. Ein zusätzlicher Vorteil ist darin zu sehen, daß eine Verlegung des Nutz­ belages, beispielsweise des Teppichbodens, sofort nach Fertigstellung des Hohlraumbodens begonnen werden kann. Die Oberfläche des Hohlraumbodens ist für jeden gebräuch­ lichen Nutzbelag geeignet und entspricht der Maßtoleranz von DIN 18 202, Blatt 3, Zeile 3.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungsfiguren beispielsweise erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Hohlraum-Bodenplatte,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linie II-II durch die in Fig. 1 dargestellte Bodenplatte,
Fig. 3 eine grundsätzliche Darstellung für die Ver­ legung der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Hohlraum-Bodenplatten und
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines Schnittes längs der Linie IV-IV in Fig. 3.
Die in Fig. 1 grundsätzlich dargestellte Hohlraum-Boden­ platte 10 besteht in ihrem oberen Bereich aus einer Trag­ platte 11 sowie aus unter dieser angeordneten Füßen 12, die vorzugsweise die Gestalt von sich nach unten verjün­ gender Kegel- oder Pyramidenstümpfen haben. Diese Füße 12 werden in einem bestimmten Rastermaß auf der Untersei­ te der Tragplatte 11 angeordnet, wobei die Weite des Ra­ sters sich nach der Tragfähigkeit des Materials der Trag­ platte 11, nach den Belastungsanforderungen der Boden­ platte 10 sowie nach anderen Gesichtspunkten richten kön­ nen. Etwa die neutrale Ebene der Gesamtplatte 10 stellt die untere Begrenzung der Tragplatte 11 dar. Statisch ge­ sehen kann nämlich der unterhalb der neutralen Plattene­ bene liegende Teil zur Tragfähigkeit nichts oder nur we­ nig beitragen, denn bei Belastung der Tragplatte treten in diesem Bereich ohnehin nur Zugspannungen auf, die von den meisten Baustoffen nicht aufgenommen werden können, da diese nur eine sehr geringe Zugfestigkeit und einen sehr geringen Elastizitätsmodul aufweisen. Der zur Trag­ fähigkeit der Platte ohnehin nicht beitragende untere Teil wird daher durch die zuvor erwähnten Füße 12 er­ setzt. Dies führt einmal zu einer Material- und damit Ge­ wichtsersparnis. Darüber hinaus ergibt sich aber auch un­ terhalb der Tragplatte 11 ein Hohlraum, der sehr gut zur Verlegung der Rauminstallation verwendet werden kann. An bestimmten Stellen jeder Bodenplatte oder auch nur in einigen Bodenplatten können langgestreckte rechteckige Revisionsöffnungen 13 a oder aber auch im wesentlichen quadratische Revisionsöffnungen 13 b vorgesehen werden, die sich bei Revisionsarbeiten oder bei nachträglichen Verlegearbeiten als hilfreich erweisen. Die Stoßflächen 14 der Tragplatte 11 sind zur Verbesserung der Verbund­ wirkung der einzelnen Bodenplatten 10 untereinander mit Stufenfalz 22, Nut 15 und Feder oder Nuten 15 zur Aufnah­ me von Fremdfedern versehen.
Aus Fig. 2 ergeben sich Einzelheiten der Gestaltung der Füße 12, die unterhalb der Tragplatte 11 angeordnet sind. Die in Fig. 2 dargestellten Füße 12 weisen an ih­ ren unteren Stützflächen 16 Auflagen 17 auf, die bei­ spielsweise aus Kunststoff oder Gummi bestehen können und so insbesondere der Schall- und Wärmedämmung dienen. In Hauptrichtung (Längsrichtung) 18 der Füße 12 kann ei­ ne Durchgangsöffnung 20 vorgesehen sein, die auch die Tragplatte 11 durchsetzt und der Aufnahme einer Ver­ schraubung 21 zwischen der Stützfläche 16 der Füße 12 und der Tragplatte 11 dient. Zweckmäßigerweise erweitern sich die Durchgangsöffnungen 20 auf der Seite der Trag­ platte 11 zu Versenkungen 19 größeren Durchmessers, die der Aufnahme eines Schraubenkopfes bzw. einer Mutter die­ nen. Auf diese Weise können zumindest einige der Füße über Schnellbauschrauben fest mit dem Boden verankert werden, ohne daß die dann an sich auf der Oberfläche der Tragplatte 11 aufliegenden Muttern oder Schraubenköpfe beim Verlegen des eigentlichen Nutzbelages - wie bei­ spielsweise Teppichboden oder ähnliches - stören. In Fig. 2 ist die Stoßfläche 14 der Tragplatte 11 mit einem Stufenfalz 22 versehen. Darunter ist ein Plattenstoß dar­ gestellt, bei dem die Tragplatten 11 an den Stoßflächen mit Abschrägungen 27 versehen sind, die die Gestalt ei­ nes halben V haben. An der Stoßstelle zweier Tragplatten 11 entsteht so eine Aussparung 28 von der Gestalt eines ganzen V, die durch ein entsprechendes Ergänzungsprofil 26 ausgefüllt werden kann. Für die Verlegung des eigent­ lichen Nutzbelags auf der Oberfläche der Tragplatte 11 ergibt sich damit eine ebene Fläche.
In Fig. 3 ist der Grundriß eines prinzipiellen Verlege­ schemas der zuvor beschriebenen Bodenplatten 10 wiederge­ geben. Um die Bodenplatten 10 den Maßen der einzelnen Räume anzupassen, wird es teilweise erforderlich sein, sie zumindest in den Randbereichen auf Maß zuzuschnei­ den. Bei einem hinreichend engen Raster ergeben sich da­ durch anschließend keinerlei Probleme, da auch bei einer zugeschnittenen Bodenplatte 10 noch eine hinreichende An­ zahl von Stützpunkten in Form von Füßen 12 erhalten bleibt. Für die Randbereiche der Räume können aber auch Bodenplatten 10 zur Anwendung kommen, bei denen die Füße 12 mit der Tragplatte 11 verschraubt sind, so daß sich diese Füße bei Bedarf relativ leicht lösen lassen und da­ mit auch beim Zuschneidevorgang der Bodenplatten 10 nicht stören.
Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Linie IV-IV in Fig. 3. Aus dieser Figur ist erkenn­ bar, daß die Bodenplatte 10 mit ihren Füßen 12 beispiels­ weise auf einer Stahlbetondecke 23 aufliegen kann. Gege­ benenfalls kann noch eine Niveliermasse 24 auf die Stahl­ betondecke 23 aufgebracht werden, um die Ebenheit der Auflagefläche für die Bodenplatte 10 zu verbessern.
Dort, wo die Bodenplatte 10 an eine Wand 25 anstößt, kön­ nen Mineralfaser- bzw. Schaumplattenstreifen mit entspre­ chender Höhe an der Wand 25 angeklebt werden, um einen sauberen Abschluß zwischen Bodenplatte 10 und Wand 25 zu erreichen.
Für die Verlegung der Bodenplatten 10 auf einer Beton- bzw. Stahlbetondecke 23, wird die Betondecke zunächst ge­ säubert und an den Wandanschlüssen Mineralfaser- bzw. Schaumplattenstreifen in entsprechender Höhe angeklebt. Die vorhandene Stahlbetondecke 23 wird mit Haftgrund ge­ strichen bzw. gerollt. Um eine einheitliche Ebene der Maßtoleranzen zwischen Rohdecken und Zwischenschichten nach DIN 18 202, Blatt 3 zu erreichen, wird noch eine Ni­ veliermasse 24 aufgebracht, die die Schaffung einer pla­ nen Ebene erleichtert.
Die industriell vorgefertigten Hohlraum-Bodenplatten 10 weisen eine große Maßgenauigkeit auf. Sie werden im Ver­ band verlegt und an bestimmten Stellen in der zuvor be­ schriebenen Weise mit ihren Füßen 12 an der Stahlbeton­ decke 23 verankert, beispielsweise über Schnellbauschrau­ ben.
Für die Revision bzw. für etwaige nachträgliche Installa­ tionen können Revisionsöffnungen 13 bzw. 13 a, 13 b vor­ gesehen werden, die in der Regel eine maximale Größe von 40 × 40 cm nicht überschreiten. Sie können je nach den Umständen auch kleiner sein. In ganz ähnlicher Weise kön­ nen auch Auslässe in der Tragplatte 11 vorgesehen wer­ den, die dann selbstverständlich entsprechend kleiner ge­ wählt werden.
Untereinander werden die Bodenplatten 10 - wie bereits erwähnt - über Stufenfalz 22, Nut 15 und Feder, Nuten 15 und Fremdfeder oder unter Bildung eines mit einem V-Pro­ fil 26 abzudeckenden V-Ausschnitts 28 derart miteinander verbunden, daß sich eine für den Nutzbelag problemlos verwertbare ebene Oberfläche der Tragplatte 11 ergibt.
Dies ermöglicht eine vereinfachte Raumplanung für eine Vielzahl von Versorgungseinrichtungen, die darüber hin­ aus auch an wechselnde Bedürfnisse angepaßt werden kann. Der sogenannte "offene Boden" ermöglicht auch nachträg­ lich zusätzliche Installationen, Wartungen und Erneuerun­ gen. Der Eingriff ist dabei völlig problemlos. Die beson­ deren Anforderungen an die Statik, den Brandschutz, die Energieeinsparung und den Schallschutz werden gegenüber dem Normalfall erheblich verbessert.
Die Größe der Bodenplatten kann den jeweiligen Bedürfnis­ sen angepaßt werden. Es ist lediglich darauf zu achten, daß sie zwar einerseits möglichst groß sein sollten, um die Montage zu vereinfachen, andererseits aber nicht zu groß sein sollten, da sich sonst ihre Handhabung er­ schwert.
Die Tragkraft kann durch Veränderung der Anzahl der Füße 12 und deren Rasterabstand den jeweiligen Lastanforderun­ gen angepaßt werden.
Durch die Auflösung der unteren Hälfte der Bodenplatte 10 in eine Vielzahl im Rasterabstand voneinander angeord­ neter Füße 12 wird nicht nur die Unterflur-Installation erheblich erleichtert, sondern darüber hinaus auch eine erhebliche Gewichtseinsparung ermöglicht.
Darüber hinaus bringt der Hohlraum unter der Tragplatte 11 Vorteile bezüglich der Wärme- und Schalldämmung.
Die Hohlraum-Bodenplatte 10 kann aus Spanholz-Leimpreßma­ terial, ggf. mit flammhemmenden chemischen oder anderen Zusätzen, aus Glasfaser-Preßbeton, aus glasfaserverstärk­ tem Polyester, aus Kunststoff, aus Asbestzement, aus Gipskarton, aus Leichtbauplatten oder ähnlichem Material bestehen, wobei im Bedarfsfall Zusätze vorgesehen werden können, die die Materialien flammhemmend oder unbrennbar machen.
Die Bodenplatte 10 kann auch an senkrechten Wänden als Hohlraum-Wand eingesetzt werden.

Claims (9)

1. Hohlraum-Bodenplatte, im wesentlichen bestehend aus einer Tragplatte im Bereich etwa oberhalb der neutralen Ebene der Gesamtplatte und weiter bestehend aus in einem bestimmten Rasternetz angeordneten noppenartigen Füßen etwa unterhalb der neutralen Ebene, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die vorgefertigte Hohlraum-Bodenplatte (10) aus Spanholz-Leimpreßmaterial, aus Glasfaser-Preßbe­ ton, aus glasfaserverstärktem Polyester, aus Kunststoff, aus Asbestzement, aus Gipskarton, aus Leichtbauplatten oder ähnlichem Material bestehen und die aus dem glei­ chen Material bestehenden Füße (12) auf ihrer unteren Stützfläche (16) mit einem schall- und/oder wärmedämmen­ den Aufsatz (17) versehen sind.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (12) in ihrer Hauptrichtung (18) mit einer auch die Tragplatte (11) durchsetzenden Durchgangsöffnung (20) zur Aufnahme einer Verschraubung (21) zwischen Stützfläche (16) der Füße (12) und Tragplatte (11) verse­ hen sind.
3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung (20) auf der Seite der Tragplatte (11) in eine der Aufnahme eines Schraubenkopfes oder ei­ ner Mutter dienende Versenkung (19) größeren Durchmessers übergeht.
4. Platte nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Aufsatz (17) des Fußes (12) mit ei­ ner der Aufnahme eines Schraubenkopfes oder einer Mutter dienenden Versenkung versehen ist.
5. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Tragplatte (11) mit mindestens ei­ ner Revisionsöffnung (13, 13 a, 13 b) versehen ist.
6. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie an den Stoßflächen (14) der Trag­ platte (11) mit einem vorgegebenen Stufenfalz (22) verse­ hen ist.
7. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie an den Stoßflächen (14) der Trag­ platte (11) mit Nut (15) oder Feder versehen ist.
8. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie an den Stoßflächen (14) der Trag­ platte (11) mit Nuten (15) für Fremdfedern versehen ist.
9. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Stoßflächen (14) der Tragplatte (11) eine Abschrägung (27) aufweisen, die im wesentli­ chen den Querschnitt eines halben V aufweist, so daß beim Aneinanderstoßen zweier Tragplatten (11) insgesamt eine V-förmige und mit einem entsprechenden Ergänzungs­ profil (26) abdeckbare Aussparung (28) entsteht.
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DE8434523U1 (de) * 1984-11-24 1985-03-14 Brenner, Raimund, 4100 Duisburg Abdeckplatte mit angebrachten stuetzen, zum herstellen temperierbarer und fugendichter endloszwischenraeume an fassaden und fussboeden

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