DE3709264A1 - Naehautomat - Google Patents
NaehautomatInfo
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- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05B—SEWING
- D05B73/00—Casings
- D05B73/02—Upper casings
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- D—TEXTILES; PAPER
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Description
Die Erfindung betrifft einen Nähautomaten nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein Nähautomat der gattungsgemäßen Art ist aus einem
Katalog der Firma Necchi, "IMB 1985", unter der Bezeich
nung Necchi UAN 2531/A bekannt. Bei diesem bekannten
Nähautomat werden die zu nähenden Nähgutteile aus
einer Übernahmeposition, der eine Vorbereitungsstation
in Form einer Falteinrichtung zugeordnet ist, mittels
eines Nähguthalter der Zuführeinrichtung linear über
eine Auflageplatte des Nähautomaten in eine Nähposi
tion gezogen, in der das Nähen erfolgt. Während dieses
Nähvorganges können in der Vorbereitungsstation neue
Nähgutteile vorbereitet und zueinander und relativ
zu dem im Abstand befindlichen Nähkopf positioniert
werden. Nach dem Nähen werden die fertiggenähten
Nähgutteile aus dem Nähautomaten entnommen, der Nähgut
halter durch entsprechende Ansteuerung der Zuführein
richtung zurück zur Übernahmeposition verfahren,
und neue Nähgutteile in die Nähposition gebracht,
wo ein neuer Nähzyklus beginnt. Während dieser zuletzt
geschilderten Zykluszeit kann nicht genäht werden,
da sich keine Nähgutteile in der Nähposition befinden.
Aus der DE-PS 24 56 789 (entsprechend US-PS 38 78 801)
ist es bereits bekannt, einem Nähkopf zwei Vorberei
tungsstationen mit zwei Zuführeinrichtungen vorzuord
nen, die sich beiderseits des Nähkopfes befinden.
Mit dieser Ausgestaltung sind zwar eine höhere Taktzeit
und geringere Leerzeiten des Nähkopfes möglich; es
sind aber zwei außerordentlich aufwendige Vorbereitungs
stationen notwendig.
Aus dem DE-GM 19 64 067 (enthalten in US-PS 35 28 378)
ist es schließlich bekannt, parallel zur Hauptlängs
richtung eines Nähkopfes eine Vorbereitungsstation
in Form einer Falteinrichtung vorzusehen, von der
vorbereitete Nähgutteile mittels eines Schlittens
auf einem U-förmigen Weg in eine Nähposition gebracht
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Nähauto
maten der gattungsgemäßen Art so auszugestalten,
daß mit geringstmöglichem Aufwand die Zykluszeit
minimiert und unter weitgehender Vermeidung von Leerwe
gen die Leistung höchstmöglich gesteigert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 gelöst. Durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß
die beiden Nähguthalter im Wechsel eingesetzt werden
und etwa auf einer Rechteck-Bahn verfahren werden,
deren eine Längsseite von der Übernahmeposition in
der Nähebene, also auf der Auflageplatte zur Nähposi
tion verläuft und deren andere hierzu parallele Längs
seite in der Rücktransportebene oberhalb der Nähebene
liegt. In der Nähposition wird der Nähguthalter jeweils
aus der Nähebene in die Rücktransportebene angehoben.
In der Übernahmeposition wird er wieder aus der Rück
transportebene in die Nähebene abgesenkt. Hierdurch
ist es möglich, mit nur einer in der Regel sehr aufwen
digen Vorbereitungsstation für die Nähgutteile auszu
kommen. Trotzdem können die Leerzeiten stark verringert
werden, da der eine Nähguthalter, der gerade nicht
in der Nähposition im Einsatz ist, bereits mit zwei
neuen miteinander zu vernähenden Nähgutteilen in
einer Warteposition sich befinden kann, aus der heraus
er nach der Entnahme der fertiggenähten Nähgutteile
aus der Nähposition und dem Hochheben des bisher
in der Nähposition befindlichen Nähguthalters in
die Rücktransportebene in die Nähposition verfahren
werden kann.
Um die Bewegung der Nähguthalter aus der Nähebene
in die Rücktransportebene zu erleichtern, ist der
Nähkopf selber gemäß Anspruch 2 hochschwenkbar ausge
bildet. Dieses technische Merkmal ist an sich in
anderem Zusammenhang bekannt. Die Anordnung der Zuführ
einrichtungen nach Anspruch 3 ermöglicht einen über
sichtlichen Aufbau. Insbesondere Anspruch 4 und An
spruch 5 geben besonders einfache konstruktive Lösungen
für die Ausgestaltung der Zuführeinrichtungen wieder.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 6 ist es möglich,
daß die Nähguthalter nur jeweils um ein sehr geringes
Maß aus der Nähebene in die Rücktransportebene angehoben
werden müssen.
Anspruch 7 gibt an, daß die ohnehin vorhandene Bewegungs
möglichkeit der Nähguthalter in Zuführrichtung auch
für den eigentlichen Nähvorgang ausgenutzt wird,
d.h. der Nähkopf muß nur noch senkrecht zur Zuführrich
tung bewegbar sein.
Die Ansprüche 8 und 9 geben Maßnahmen an, durch die
es ermöglicht wird, daß auch besonders große erste
Nähgutteile genäht werden, die einerseits auf der
Bedienerseite und andererseits auf der der Bedienerseite
abgewandten Seite frei über die Auflageplatte nach
unten herunterhängen. Auch große erste Nähgutteile,
bei denen jenseits des aufzunähenden zweiten Nähgutteils
sehr viel Material vorhanden ist, wie dies beispielsweise
bei Kittel-Zuschnitten der Fall ist, brauchen nicht
eingerollt zu werden, sondern können frei über die
entsprechende Kante oder Kanten der Auflageplatte
hängend transportiert werden. Dies erleichtert ihre
Manipulation auf dem Nähautomaten selber und ermöglicht
darüber hinaus auch in einfacherer Weise eine automa
tische Beschickung mit einer entsprechenden Vorrichtung.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschrei
bung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Nähautomaten nach
der Erfindung
Fig. 2 eine Frontansicht des Nähautomaten gemäß
dem Sichtpfeil II in Fig. 1, in teilweise
aufgebrochener Darstellung,
Fig. 3 einen vertikalen Teil-Schnitt durch den Nähauto
maten entsprechend der Schnittlinie III-III
in Fig. 2,
Fig. 4 einen vertikalen Teilschnitt durch den Nähauto
maten entsprechend der Schnittlinie IV-IV
in Fig. 3,
Fig. 5 einen Bewegungsablauf der Zuführeinrichtungen
des Nähautomaten in einer Teil-Frontdarstellung
Fig. 6 einen vertikalen Teil-Schnitt durch den Näh
automaten entsprechend der Schnittlinie VI-VI
in Fig. 2, die eine Faltstation in Seitenan
sicht zeigt,
Fig. 7 die Faltstation in einer Teildarstellung
in einer Arbeits-Ausgangsstellung,
Fig. 8 die Faltstation in Teildarstellung im verti
kalen Längsschnitt, in einer Arbeitsstellung,
Fig. 9 die Faltstation nach Fig. 8 in einer weiteren
Arbeitsstellung,
Fig. 10 die Faltstation nach Fig. 8 in einer weiteren
Arbeitsstellung,
Fig. 11 eine Teilansicht der Faltstation in einer
Darstellung gemäß dem Sichtpfeil XI in Fig. 6,
Fig. 12 die Faltstation in einer Teil-Darstellung
gemäß der Schnittlinie XII-XII in Fig. 11,
Fig. 13 eine Teil-Draufsicht auf eine besonders ausge
staltete Ausführungsform des Außenrahmens
der Faltstation,
Fig. 14 einen vertikalen Längsschnitt durch den Außen
rahmen, das Schwert und den zugeordneten
Bereich der Auflageplatte entsprechend der
Schnittlinie XIV-XIV in Fig. 13 vor dem Falten
eines Nähgutteils,
Fig. 15 einen vertikalen Längsschnitt durch den Außen
rahmen, das Schwert und den zugeordneten
Bereich der Auflageplatte entsprechend der
Schnittlinie XV-XV in Fig. 13 nach dem Falten
des Nähgutteils und
Fig. 16 einen Nähautomaten mit einer zur Bedienungsper
son geneigten Anordnung aller wichtigen Aggre
gate, in Seitenansicht.
Aufbau und Wirkungsweise des Nähautomaten mit Zuführein
richtung: Der in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Nähautomat
weist ein Gestell 1 auf, auf dem ein Nähkopf 2 angeordnet
ist. Der Nähkopf 2 ist auf einem - in den Fig. 3
und 4 genauer dargestellten - Schlitten 3 in y-Richtung
verfahrbar angeordnet. Als x-Richtung ist die Richtung
definiert, die in Längsrichtung des Nähkopfes 2 in
der Horizontalen verläuft. Als y-Richtung ist die
Richtung definiert, die senkrecht hierzu, ebenfalls
in der Horizontalen verläuft. Der Nähkopf-Schlitten 3
ist auf zwei Führungsstangen 4, 5 verschiebbar, die
mittels entsprechender Halterungen 6 auf der Oberseite 7
des Gestells 1 abgestützt sind. Zum Antrieb des Näh
kopf-Schlittens 3 auf den zueinander parallelen Füh
rungsstangen 4 ist ein Schlittenantrieb 8 vorgesehen,
der einen Elektro-Motor 9 mit einem Getriebe 10 und
mit einem Impulsgeber 11 aufweist, der in üblicher
Weise mit der nicht dargestellten Welle des Motors 9
gekoppelt ist und drehwinkelabhängig Impulse abgibt.
Beispielsweise gibt der Impulsgeber jeweils pro 1°
Motorwellendrehung einen Impuls ab, der einem
zentralen Rechner 12 zugeführt wird, von wo aus wiederum
die Steuerung des Motors 9 erfolgt. Vom Motor 9 wird
über das Getriebe 10 ein Zahnriemenrad 13 angetrieben,
das wiederum einen endlosen Zahnriemen 14 antreibt,
der über eine Umlenkrolle 15 geführt ist. Das Zahnrie
menrad 13 und die Umlenkrolle 15 sind in entsprechenden
Lagern 16 auf dem Gestell 1 gelagert. Der Zahnriemen 14
verläuft parallel zu den Führungsstangen 4, 5. Sein
oberes Trum ist an der Unterseite des Nähkopf-Schlit
tens 3 mit einer Befestigungseinrichtung 17 befestigt.
Der Nähkopf 2 besteht in üblicher Weise aus einer
Grundplatte 18, einem Ständer 19 und einem oberen
Arm 20. Wie aus Fig. 1 und 5 hervorgeht, ist der
Ständer 19 mit dem Arm 20 um eine horizontale, in
y-Richtung verlaufende Schwenkachse 21 verschwenkbar.
Hierzu ist ein durch eine pneumatisch beaufschlagbare
Kolben-Zylinder-Einheit gebildeter Schwenkantrieb 22
einerseits an einem mit der Grundplatte 18 verbundenen
Widerlager 23 und andererseits mit einem vom Ständer 19
verbundenen Angriffsarm 24 verbunden. Bei entsprechen
der Beaufschlagung dieses Schwenkantriebs 22 wird
der Ständer 19 mit dem Arm 20 des Nähkopfes 2 aus
der in Fig. 5 ausgezogen dargestellten Arbeitsstellung
in die strichpunktiert dargestellte Stellung hochge
schwenkt.
Im Arm 20 des Nähkopfes 2 ist in üblicher Weise eine
Armwelle 25 gelagert, die von einem elektrischen
Näh-Antriebs-Motor 26 über einen Zahnriementrieb 27
antreibbar ist. Am äußeren Ende der Armwelle 25 ist
ein Handrad 28 drehbar angebracht. Außerdem ist am
Motor 26 ein Impulsgeber 29 angebracht, der - gleicher
maßen wie der Impulsgeber 11 - pro Drehwinkeleinheit
von beispielsweise 1° einen Impuls an den Rechner 12
gibt. Von der Armwelle 25 wird in üblicher Weise
der Antrieb einer Nadelstange 30 mit Nadel 31 und
außerdem der Antrieb der in der Grundplatte 18 befind
lichen Stichbildewerkzeuge abgeleitet. Die Bewegungsrich
tung der Nadelstange 30 mit Nadel 31 wird als z-Richtung
definiert, die senkrecht auf der durch die x-Richtung
und y-Richtung aufgespannten Ebene steht.
Oberhalb der Oberseite 7 des Gestells 1 ist auf diesem
eine Auflageplatte 32 in der horizontalen Ebene,
also in der x-y-Ebene angeordnet, deren Oberseite
die Nähebene 33 definiert. Diese Auflageplatte ist
- außerhalb des Bewegungsbereiches der Grundplatte 18
in y-Richtung - auf einer Stützplatte 34 abgestützt,
die über Stützen 35 auf dem Gestell 1 abgestützt
ist. Im Bewegungsbereich der Grundplatte 18 des Näh
kopfes 2 ist diese Auflageplatte 32 auf der Oberseite
der Grundplatte abgestützt. Sie weist über die Strecke
in y-Richtung, über die der Nähkopf 2 mit der Nadel 31
verfahren werden kann, einen Schlitz 36 auf, der
in jeder Verfahrstellung des Nähkopfes 2 relativ
zum Gestell 1 einen Durchtritt der Nadel zu den an
der Grundplatte 18 befindlichen Stichbildewerkzeugen
erlaubt.
Oberhalb der Auflageplatte 32 sind zwei Zuführeinrich
tungen für miteinander zu vernähende Nähgutteile 37, 38
vorgesehen. Eine erste Zuführeinrichtung 39 ist auf
einer - in Fig. 1 unten dargestellten - Seite des
Nähkopfes 2 auf dem Gestell 1 angeordnet, während
die zweite Zuführeinrichtung 40 auf der anderen - in
Fig. 1 oben dargestellten - Seite des Nähkopfes 2
auf dem Gestell 1 angeordnet ist. Beide Zuführeinrich
tungen 39, 40 sind im Prinzip spiegelsymmetrisch
zueinander ausgebildet und angeordnet, so daß jeweils
das entsprechende Teil der ersten Zuführeinrichtung
39 mit einer Bezugsziffer und das entsprechende Teil
der zweiten Zuführeinrichtung 40 mit derselben Bezugs
ziffer mit einem hochgesetzten Strich bezeichnet
wird.
Die beiden Zuführeinrichtungen weisen jeweils zwei
vertikal stehende, parallel zueinander in x-Richtung
verlaufende Tragwände 41, 41′ bzw. 42, 42′ auf. An
der jeweils inneren, dem Nähkopf 2 benachbarten Trag
wand 41 bzw. 41′ sind parallel zueinander in x-Richtung
verlaufende Führungsstangen 43 bzw. 43′ angebracht,
auf denen jeweils ein Schlitten 44 bzw. 44′ in x-Rich
tung verschiebbar angeordnet ist. Dieser Schlitten
wird jeweils von einem Elektro-Motor 45 bzw. 45′
mit nachgeschaltetem Getriebe 46 bzw. 46′, ein Zahnrie
menrad 47 bzw. 47′ und einen endlosen Zahnriemen 48
bzw. 48′ angetrieben. Der Zahnriemen 48 bzw. 48′
ist über eine Umlenkrolle 49 bzw. 49′ geführt. Das
Zahnriemenrad 47 bzw. 47′ und die Umlenkrolle 49
bzw. 49′ sind zwischen beiden Tragwänden 41, 42 bzw.
41′, 42′ gelagert. Jeder Schlitten 44 bzw. 44′ ist
am jeweiligen Untertrum des entsprechenden Zahnrie
mens 48 bzw. 48′ mittels einer Befestigungseinrich
tung 50, 50′ befestigt. Jedem Motor 45 bzw. 45′ ist
ein Impulsgeber 51 bzw. 51′ zugeordnet, der in gleicher
Weise aufgebaut ist und arbeitet, wie die oben bereits
angesprochenen Impulsgeber 11 bzw. 29.
An den Schlitten 44 bzw. 44′ sind ein erster Nähguthal
ter 52 bzw. ein zweiter Nähguthalter 53 angebracht.
Diese Nähguthalter 52 bzw. 53 sind um eine in y-Richtung
verlaufende Schwenkachse 54 bzw. 54′ am jeweiligen
Schlitten 44 bzw. 44′ angebracht. Hierzu sind sie
am Ende eines Winkelhebels 55 bzw. 55′ befestigt,
der um die entsprechende Schwenkachse 54 bzw. 54′
schwenkbar ist und an dessen anderem Ende ein Abhebe
und Andrück-Antrieb 56 bzw. 56′ angreift. Bei diesen
Antrieben 56 bzw. 56′ handelt es sich um am jeweiligen
Schlitten 44 bzw. 44′ angebrachte pneumatisch beauf
schlagbare Kolben-Zylinder-Antriebe.
Die beiden Nähguthalter 52, 53 weisen jeweils einen
Schlitz 57 bzw. 57′ auf, der dem Verlauf der zu erzeugen
den Naht entspricht. Bei den beiden Nähgutteilen 37, 38
handelt es sich beispielsweise um ein Hosenzuschnitt
teil (erstes Nähgutteil 37) und einen Taschenzuschnitt
(zweites Nähgutteil 38). Diese sind in einer Übernahme
position 58 auf der Auflageplatte 32 angeordnet.
Weiter unten wird noch beschrieben, wie sie in diese
Position kommen. Das beispielsweise durch einen Taschen
zuschnitt gebildete zweite Nähgutteil 38 liegt gefaltet
und positioniert auf dem ersten Nähgutteil 37 auf.
Diese Stellung der beiden Nähgutteile 37, 38 in der
Übernahmeposition 58 entspricht der äußersten Position
der beiden Nähguthalter 52, 53, wie in Fig. 1 strich
punktiert für den zweiten Nähguthalter 53 angedeutet
ist.
Die Wirkungsweise ist wie folgt:
Der zweite Nähguthalter 53 der zweiten Zuführeinrich
tung 40 befindet sich in einer hochgeschwenkten Stel
lung, d.h. er ist mittels des Abhebe- und Andrück-An
triebs 56′ in eine hochgeschwenkte Lage verbracht.
Der erste Nähguthalter 52 der ersten Zuführeinrich
tung 39 ist bereits in der Übernahmeposition 58 auf
die Nähgutteile 37, 38 abgesenkt und drückt diese
zusammen und auf die Auflageplatte 32, die besonders
glatt ist. Die Nähguthalter 52, 53 weisen auf ihrer
Unterseite in üblicher Weise Reibbeläge auf, die
sicherstellen, daß die beiden Nähgutteile 37, 38
nicht gegeneinander verrutschen und auch nicht gemein
sam gegenüber dem Nähguthalter 52 bzw. 53 verrutschen.
Durch entsprechende Ansteuerung des Motors 45 vom
Rechner 12 wird jetzt der Schlitten 44 mit dem Nähgut
halter 52 und den Nähgutteilen 37, 38 über die Auflage
platte 32 in x-Richtung, die also die Zuführrichtung
definiert, von der Übernahmeposition 58 in eine unter
dem Nähkopf 2 befindliche Nähposition 59 verfahren.
Das Nähen einer dem Verlauf des Schlitzes 57 entspre
chenden Naht 60 erfolgt unter Verfahren des Nähkopfes
in y-Richtung und des ersten Nähguthalters 52 in
x-Richtung. Die erste Zuführeinrichtung 39 wird also
einerseits zum Zuführen der Nähgutteile 37, 38 von
der Übernahmeposition 58 in die Nähposition 59 und
gleichzeitig zum Führen dieser Nähgutteile 37, 38
während des Nähvorganges eingesetzt. Während dieses
Nähvorganges wird der zweite Nähguthalter 53 in einer
angehobenen Position über in der Übernahmeposition 58
bereits neu positionierte Nähgutteile 37, 38 verfahren,
wie in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet ist. Durch
entsprechende Beaufschlagung des Antriebs 56′ wird
der Nähguthalter 53 auf die Nähgutteile 37, 38 abge
senkt und drückt diese gegeneinander und gegen die
Auflageplatte 32. Anschließend wird der Motor 45′
vom Rechner 12 derart angesteuert, daß der Schlitten 44′
in eine mittlere Stellung verfahren wird, in der
sich der Nähguthalter 53 in einer - nur in Fig. 1
erkennbaren - Warteposition 61 befindet. Der Platz
im Bereich der Übernahmeposition 58 ist bereits wieder
frei, so daß wieder neue Nähgutteile 37, 38 vorbereitet
und positioniert werden können.
Wenn der Nähvorgang mit den unter dem ersten Nähgut
halter 52 in der Nähposition 59 befindlichen Nähguttei
len 37, 38 beendet ist, wird dieser erste Nähguthalter 52
durch entsprechende Beaufschlagung des Antriebs 56
angehoben, so daß die miteinander vernähten Nähgut
teile 37, 38 in der der y-Richtung entsprechenden
Entnahmerichtung 62 aus dem Nähautomaten entnommen
werden können. Unmittelbar anschließend kann der
in Warteposition 61 befindliche zweite Nähguthalter 53
mit den neuen Nähgutteilen 37, 38 in die Nähposition 59
verfahren werden. Es kann ein neuer Nähzyklus in
der gleichen Weise beginnen. Der sich oberhalb des
zweiten Nähguthalters 53 befindende erste Nähguthalter 52
wird jetzt in dieser angehobenen Stellung über den
zweiten Nähguthalter 53 weg bis über die Übernahmeposi
tion 58 verfahren. Das Übernehmen der Nähgutteile 37, 38
und das Verfahren in die Warteposition 61 laufen
ab, wie bereits geschildert. Die gesamten Ansteuerungen
aller Motoren 9, 26, 45, 45′ erfolgen vom Rechner 12.
In Fig. 5 ist dieser Arbeitsablauf dargestellt, und
zwar nur beispielhaft für den ersten Nähguthalter 52,
der in der abgesenkten Stellung in der Nähposition 59
ausgezogen dargestellt ist. In der angehobenen Stellung
oberhalb der Nähposition 59 ist er strichpunktiert
dargestellt. Beim Weg über die Warteposition 61 ist
er in der angehobenen Stellung gestrichelt dargestellt.
In der angehobenen Stellung oberhalb der Übernahmeposi
tion 58 ist er wieder strichpunktiert dargestellt.
In der abgesenkten Stellung, in der er die Nähgut
teile 37, 38 übernimmt, ist er wieder ausgezogen
dargestellt. Die Bewegung der Nähguthalter 52, 53
von der Übernahmeposition 58 über die Warteposition 61
in die Nähposition 59 erfolgt also im Bereich der
Nähebene 33. Die Rückbewegung erfolgt in einer darüber
liegenden Rücktransportebene. Der vertikale Abstand a
dieser Ebenen 33 und 63 ist jedenfalls etwas größer
als die Dicke b der Nähguthalter 52, 53. Damit dieser
Abstand a bzw. die Dicke b möglichst klein sein können,
greifen die Winkelhebel 55, 55′ an den entsprechenden
Nähguthaltern 52 bzw. 53 nur an einer parallel zur
x-Richtung liegenden Stirnseite 55 a bzw. 55 a′ des
jeweiligen Nähguthalters 52, 53 an. Diese beiden
Stirnseiten 55 a und 55 a′ liegen sich gegenüber, wie
aus Fig. 1 ersichtlich ist. Ihr Abstand zueinander
ist derart, daß der Winkelhebel 55 des Nähguthalters 52
nicht mit dem Nähguthalter 53 in Berührung kommt,
wenn die beiden Nähguthalter 52, 53 übereinander
bewegt werden. Umgekehrt gilt das Entsprechende.
Damit der Nähguthalter 52 bzw. 53 aus der Nähebene 33
in die Rücktransportebene 63 angehoben werden kann,
muß die Nadel 31 aus dem Bereich des Nähguthalters
52, 53 gebracht werden. Hierzu wird der obere Arm 20
des Nähkopfes 2 durch entsprechende Beaufschlagung
des Schwenkantriebes 22 in die in Fig. 5 strichpunk
tierte Lage hochgeschwenkt. Die Ansteuerung dieses
Schwenkantriebes erfolgt ebenfalls vom Rechner 12.
Damit der Nähvorgang unbehindert beobachtet werden
kann, sind die Zuführeinrichtungen 39, 40 in ausreichen
der Höhe über der Auflageplatte 32 angeordnet.
Aufbau und Wirkungsweise der Falteinrichtung: Der
Übernahmeposition 58 der Nähgutteile ist eine Faltein
richtung 64 vorgeordnet, in der das zweite Nähgutteil 38
gefaltet und lagerichtig mit dem ersten Nähgutteil 37
zusammengeführt wird. Diese Falteinrichtung 64 weist
einen deckelartigen Träger 65 auf, der oberhalb der
Auflageplatte 32 angeordnet ist, und diese teilweise
zur Rückseite 66 des Gestells 1 hin überragt, wobei
unter Rückseite 66 die der Bedienerseite 67 entgegenge
setzte Seite zu verstehen ist. An seinem rückseiti
gen Ende weist der Träger 65 einen nach unten ragenden
Hebelarm 68 auf. Der Träger ist im Bereich seines
Übergangs zum Hebelarm 68 um eine Schwenkachse 69
schwenkbar gelagert, die sich in x-Richtung erstreckt
und die in zwei Lagerarmen 70 gehalten ist, die an
der Rückseite 66 des Gestells 1 angebracht sind und
von diesem zur Rückseite 66 hin und nach oben vorkragen.
Am unteren Ende des Hebelarms 68 greift ein Außenrah
men-Schwenkantrieb 71 an, bei dem es sich um einen
pneumatisch beaufschlagbaren 3-Stellungs-Kolben-Zylin
der-Antrieb handelt, der also außer in zwei Endlagen
in einer Zwischenstellung positioniert werden kann,
wodurch der Träger 65 und damit ein von diesem getragener
Außenrahmen 72 in drei unterschiedlichen Schwenkstellun
gen positioniert werden kann. Der Schwenkantrieb 71
stützt sich relativ zur Rückseite 66 des Gestells 1
ab, wie weiter unten noch beschrieben wird.
Im Träger 65 sind zwei sich senkrecht zur x-Richtung
erstreckende, zueinander parallele Führungsstangen 73
angeordnet, auf denen der Außenrahmen 72 mittels
jeweils eines Schiebelagers 74 verschiebbar geführt
ist. In der in Fig. 6 dargestellten hoch- und zurückge
schwenkten Stellung des Trägers 65 verlaufen die
Führungsstangen 73 etwa parallel zur Auflageplatte 32
in y-Richtung. Oberhalb und zwischen den Führungsstan
gen 73 ist im Träger 65 ein an den Schiebelagern 74
angreifender Außenrahmen-Verschiebeantrieb 75 angeord
net. Dieser Verschiebeantrieb 75 ist also ein Linear
antrieb, bei dem es sich beispielsweise um einen
kolbenstangenlosen Pneumatikzylinder handeln kann,
wie er unter der Bezeichnung ORIGA marktgängig ist.
Mittels dieses Verschiebeantriebs 75 kann der Außenrah
men in eine, in Fig. 6 erkennbare, völlig aus dem
Träger 65 zur Bedienerseite 67 hin herausgefahrene
Stellung und in eine in Fig. 7 dargestellte - weitgehend
in den Träger 65 zurückgefahrene - Stellung verbracht
werden.
Ebenfalls auf der Schwenkachse 69 ist ein Schwert-Trä
ger 76 schwenkbar gelagert, der im wesentlichen unter
halb des Außenrahmen-Trägers 65 und insbesondere
unterhalb der Führungsstangen 73 mit den Schiebela
gern 74 angeordnet ist. Am rückseitigen Ende dieses
Schwert-Trägers 76 ist ein sich nach unten erstrecken
der Arm 77 ausgebildet, der im wesentlichen innerhalb
des Hebelarms 68 angeordnet ist. Am unteren Ende
dieses Arms 77 greift ein Schwert-Schwenkantrieb 78
an, mittels dessen der Schwert-Träger 76 um die Schwenk
achse 69 verschwenkbar ist. Im Schwert-Träger 76
sind - wie aus Fig. 8 und 2 erkennbar ist - zwei
zueinander parallele und sich im wesentlichen in
y-Richtung erstreckende Führungsstangen 79 angeordnet,
auf denen ein Schwert 80 mittels Schiebelagern 81
verschiebbar angeordnet ist. Die Verschiebung des
Schwertes erfolgt über einen im Schwert-Träger angeordne
ten Schwert-Verschiebeantrieb, der identisch zu dem
Außenrahmen-Verschiebeantrieb 75 ausgebildet sein
kann. Die Verschiebung erfolgt zwischen zwei Endlagen.
Das Schwert 80 hat in üblicher Weise eine der Form
des zu faltenden Nähgutteils 38 entsprechende Umriß
linie. Im vorliegenden Fall entspricht seine Form
also der in Fig. 1 links dargestellten, auf das erste
Nähgutteil 37 aufzunähenden Tasche. Das Schwert 80
ist weiterhin sehr dünn, beispielsweise aus Feder
stahl, ausgebildet.
Der oberhalb des Schwertes 80 angeordnete Außenrahmen 72
ist der Außenkontur des Schwertes 80 angepaßt. Er
trägt auf seinem Außenumfang in dem Bereich, in dem
das zweite Nähgutteil 38, beispielsweise also ein
Taschenzuschnitt, um die Außenkanten des Schwerts 80
gefaltet werden soll, sogenannte Bugg-Module 83, bei
denen es sich um standardisierte, pneumatisch betätig
bare Einrichtungen handelt, mittels derer der Stoff
um die Kante des Schwerts gefaltet werden soll. Derar
tige Schwerte 80 und Außenrahmen 72 mit Bugg-Modulen 83
sind in der Näh-Automatisation allgemein üblich.
Wie beispielsweise aus den Fig. 8 und 10 hervorgeht,
liegt das Schwert 80 in seiner abgesenkten Stellung
also bei ausgefahrenem Schwert-Schwenkantrieb 78
flach auf dem ersten Nähgutteil 37 bzw. parallel
zu der Auflageplatte 32. Aus dieser Stellung wird
es durch Hochschwenken des Schwert-Trägers um einen
Winkel r von beispielsweise 5° um die Schwenkachse 69
hochgeschwenkt.
Der Außenrahmen 72 der Falteinrichtung 64 wird aus
seiner unteren auf der Auflageplatte 32 aufliegenden
Stellung um einen Winkel s in seine obere Lage (siehe
Fig. 7) verschwenkt, der etwa 10° bis 20° und bevorzugt
etwa 15° beträgt, wie in der Zeichnung dargestellt
ist. Der Winkel s ist so klein wie möglich. Er wird
nur so groß gemacht, daß der Außenrahmen 72 über
das Schwert 80 gefahren werden kann, ohne daß eine
Bedienungsperson sich zwischen diesen Teilen die
Hände einklemmen kann. In der erwähnten Zwischenstellung
befindet sich der Außenrahmen 72 auf dem Schwert 80
in dessen oberer Stellung (siehe Fig. 9). Wie weiterhin
aus den Fig. 8 bis 10 hervorgeht, ist das Schwert 80
parallel zu seinen Führungsstangen 79 angeordnet,
während der Außenrahmen 72 gegenüber seinen Führungsstan
gen 73 um einen Neigungswinkel t nach oben abgewin
kelt ist, der etwa dem Winkel s also 10 bis 20° und
bevorzugt 15° ist. Daraus folgt, daß in der oberen
Stellung des Außenrahmens 72 sich die Führungsstangen
etwa parallel zur Auflageplatte 32 erstrecken.
Die Wirkungsweise der Faltstation 64 ist wie folgt:
In der Ausgangslage ist der Außenrahmen-Träger 65
hochgeschwenkt, d.h. der Schwenkantrieb 71 ist völlig
eingefahren. Der Außenrahmen 72 ist in den Träger 65
eingefahren. Das Schwert 80 kann, muß aber nicht
in seine zurückgezogene Stellung verfahren sein.
Das erste Nähgutteil 37 wird auf die Auflageplatte 32
aufgelegt, die völlig frei und ungehindert einsehbar
ist, und wird hierauf ausgerichtet. Falls das Schwert 80
in seiner zurückgefahrenen Stellung war, wird es
durch Betätigung des Schwert-Verschiebeantriebs 82
ausgefahren und das zweite Nähgutteil 38 auf das
Schwert 80 aufgelegt, das sich in jedem Fall in seiner
hochgeschwenkten Lage oberhalb des ersten Nähgutteils 37
befindet. Das zweite Nähgutteil 38 wird auf dem Schwert
durch Klemmhalter 84 klemmend gehalten. Anschließend
wird das Schwert 80 durch entsprechende Betätigung
des Schwert-Schwenkantriebs 78 in seine untere Stellung
abgesenkt, wodurch es zur Auflage auf das erste Nähgut
teil 37 kommt. Nunmehr wird das erste Nähgutteil 37
relativ zum zweiten Nähgutteil 38 ausgerichtet. Nunmehr
wird durch entsprechende umgekehrte Betätigung des
Schwert-Schwenkantriebs 78 das Schwert 80 wieder
in seine obere Stellung hochgeschwenkt, d.h. vom
ersten Nähgutteil 37 abgehoben. Gleichzeitig wird
durch entsprechende Betätigung des Außenrahmen-Verschie
beantriebs 75 der Außenrahmen 72 aus dem Träger 65
herausgefahren, der sich noch in seiner hochgeschwenkten
Stellung befindet. Anschließend wird der Träger 65
mit dem Außenrahmen 72 durch entsprechende Betätigung
des Außenrahmen-Schwenkantriebs 71 in seine Zwischenstel
lung auf dem Schwert 80 abgesenkt, wie es in Fig. 9
dargestellt ist. Dann werden die Bugg-Module 83 beauf
schlagt, wodurch das zweite Nähgutteil 38 um das
Schwert 80 gefaltet wird. Anschließend werden beide
Schwenkantriebe 71 und 78 beaufschlagt, so daß der
Außenrahmen-Träger 75 und der Schwert-Träger 76 gemeinsam
nach unten auf die Auflageplatte 32 mit dem ersten
Nähgutteil 37 abgesenkt werden. Dann werden die Bugg-Mo
dule 83 gelöst und der Außenrahmen 72 durch entspre
chende Beaufschlagung des Außenrahmen-Schwenkantriebs 71
um den Winkel s nach oben geschwenkt. Gleichzeitig
wird der Außenrahmen-Verschiebeantrieb 75 beaufschlagt,
wodurch der Außenrahmen 72 zur Rückseite 66 hin in
den Träger 65 hinein verfahren wird. Das Schwert 80
befindet sich noch mit dem zweiten Nähgutteil 38
auf dem ersten Nähgutteil 37 und hält dieses dort
fest. Diese Arbeitsstellung ist in Fig. 10 dargestellt.
Jetzt wird einer der Nähguthalter 52 bzw. 53 über
die beiden Nähgutteile 37, 38 verfahren und auf diese
in der bereits geschilderten Weise abgesenkt. An
schließend wird das Schwert 80 durch entsprechende
Betätigung des Verschiebeantriebs 82 aus der Lage
zwischen den beiden Nähgutteilen 37, 38 zur Rückseite 66
hin herausgezogen. Nach dem Herausziehen wird der
Schwert-Schwenkantrieb 78 in dem Sinne beaufschlagt,
daß der Schwert-Träger 76 in seine hochgeschwenkte
Lage kommt. Die Falteinrichtung befindet sich dann
wieder in der in Fig. 7 dargestellten Ausgangslage.
Die Ansteuerung der verschiedenen Antriebe 71, 75, 78, 82
erfolgt üblicherweise von der Bedienerin mittels
eines Fuß- oder eines Hand-Schalters, der nicht darge
stellt ist. Eine Verknüpfung mit den vorstehend geschil
derten, vom Rechner 12 gesteuerten Antrieben der
Zuführeinrichtungen 39, 40 ist insofern gegeben,
als ein Nähguthalter 52 bzw. 53 erst über die in
der Übernahmeposition 58 befindlichen bzw. manipulierten
Nähgutteile 37, 38 verfahren werden kann, wenn der
Außenrahmen 72 nach oben und zurückgefahren ist.
Der jeweilige Nähguthalter 52 bzw. 53 kann erst aus
der Übernahmeposition 58 in die Nähposition 59 verfahren
werden, wenn das Schwert 80 herausgezogen ist. Wie
sich aus der vorstehenden Beschreibung der Arbeitsweise
ergibt, befindet sich der Außenrahmen 72 während
der gesamten Arbeitszeit, während derer die Nähgut
teile 37, 38 ausgerichtet werden, in seiner in den
Träger 65 zurückgefahrenen Stellung, so daß die Bedie
nungsperson die Nähgutteile 37, 38 ungehindert und
insbesondere mit guter Sicht handhaben kann. Insbesondere
in Fig. 1 ist erkennbar, daß das gesamte Arbeitsfeld
im Bereich der Übernahmeposition 58 bei zurückgezogenem
Außenrahmen 72 frei zugänglich ist und daß auch die
Nähguthalter 52, 53 nicht mit dem Außenrahmen 72
in Kollision kommen können, da dieser so weit zurückzieh
bar ist, daß der entsprechende Abschnitt des Winkelhe
bels 55′ des Nähguthalters 53 nicht mit dem Außenrah
men 72 in Berührung kommt.
Verschiebbarkeit der Faltstation: Um die Faltstation 64,
bei der es sich also ganz allgemein um eine Vorberei
tungsstation für die Nähgutteile 37, 38 handelt,
in eine optimale, d.h. möglichst nahe Position zur
Nähposition 59 bringen zu können, ist sie auf der
Schwenkachse 69 in x-Richtung verschiebbar. Außerdem
ist sie naturgemäß relativ zum Gestell 1 feststellbar.
Bei großen Nähgutteilen und entsprechend großen Nähgut
haltern 52 bzw. 53 muß der Abstand der Übernahmeposi
tion 58 und entsprechend der Abstand der Warteposition 61
zur Nähposition 59 ein bestimmtes Maß haben, wobei
der größte Abstand L max durch die größten, auf der
Maschine handhabbaren Nähgutteile vorgegeben wird.
In dieser Stellung befindet sich die Faltstation 64
ungefähr in der Anlage an dem dem Nähkopf 2 abgewandten
Lagerarm 70, wie es etwa in Fig. 1 dargestellt ist.
Der kleinstmögliche Abstand zwischen der Faltstation 64
und der Nadel 31 des Nähkopfes 2 ist dann gegeben,
wenn die Faltstation 64 etwa an dem dem Nähkopf 2
benachbarten Lagerarm 70 anliegt. Diese Stellung
ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
Die Einzelheiten dieser Ausgestaltung gehen aus den
Fig. 6, 11 und 12 hervor. Auf der Oberseite 7 des
Gestells 1 ist eine Stange 85 in Lagern 86 ortsfest
gehalten. Auf dieser Stange 85 ist ein Antriebs-Trä
ger 87 mittels einer Klemmeinrichtung 88 als Axialsiche
rung gehalten, wobei die Klemmung mittels Klemmschrau
ben 89 entweder hergestellt oder gelöst werden kann.
Dieser Antriebs-Träger 87 ist mittels eines Klauen-La
gers 90 auch auf der Schwenkachse 69 geführt, so
daß der Antriebs-Träger 87 senkrecht zur Stange 85
bzw. der Schwenkachse 69 nicht schwenkbar ist, sondern
nur auf der Stange 85 und der Schwenkachse 69 in
deren Längsrichtung verschoben werden kann. Am An
triebs-Träger 87 sind der Außenrahmen-Schwenkantrieb 71
und der Schwert-Schwenkantrieb 78 angelenkt. Er ragt
in eine Ausnehmung 91 in der Oberseite 7 und der
Rückseite 66 des Gestells 1. Wie insbesondere aus
Fig. 11 hervorgeht, greift das Klauen-Lager 90 des
Antriebs-Trägers 87 zwischen zwei auf der Schwenkachse 69
befindliche Lageraugen 92 des Schwert-Trägers 76.
An diesen Lageraugen 92 liegen wiederum die entsprechen
den Lageraugen 92′ des Außenrahmen-Trägers 65 an.
Es wird also jeweils die gesamte Faltstation 64,
d.h. deren Außenrahmen-Träger 65, dessen Schwert-Trä
ger 76 und dessen Antriebs-Träger 87 gemeinsam auf
der Stange 85 und der Schwenkachse 69 verschoben.
Nur die Stange 85 und die Schwenkachse 69 sind gestell
fest. Selbstverständlich entspricht der freie Verschiebe
weg auf der Stange 85 dem oben erläuterten freien
Verschiebeweg auf der Schwenkachse 69. Wie aus Fig. 1
hervorgeht, handelt es sich bei dem ersten Nähgutteil 37
üblicherweise um ein langgestrecktes Nähgutteil,
beispielsweise also ein Hosen-Zuschnitt-Teil, das
so auf der Auflageplatte 32 angeordnet wird, daß
seine Hauptlängserstreckung in y-Richtung, also senkrecht
zu der der Zuführrichtung entsprechenden x-Richtung
verläuft. Da es sich bei dem zweiten Nähgutteil 38
um einen Taschenzuschnitt handelt, verläuft die zum
Vernähen dieser beiden Nähgutteile 37, 38 notwendige
Naht 60 etwa U-förmig. Daraus folgt, daß der im jeweili
gen Nähguthalter 52 bzw. 53 ausgebildete Schlitz 57
durch zwei zueinander parallele, senkrecht zur x-Richtung
verlaufende Längsschlitze 57 a, 57 b und einen diese
beiden Längsschlitze 57 a, 57 b an einem Ende verbindenden
Querschlitz 57 c gebildet ist. Die Längsschlitze 57 a
und 57 b verlaufen in Richtung der Haupterstreckung
des ersten Nähgutteils 37. Daraus folgt, daß die
beiden Nähgut-Teile 37, 38 quer zur Hauptlängsrichtung
des ersten Nähgutteils und quer zum Verlauf der Längs
schlitze 57 a und 57 b von der Übernahmeposition 58
in die Nähposition 59 transportiert werden. An der
Falteinrichtung 64, und zwar bevorzugt am Außenrah
men-Träger 65, kann ein Sensor 84 a angebracht sein,
der ein Signal an den Rechner 12 abgibt, wenn ein
Nähguthalter 52 oder 53 in die Übernahmeposition 58
einfährt. Hierdurch erfolgt eine exakte Positionierung
des jeweiligen Nähguthalters 52 bzw. 53 zur Falteinrich
tung 64 in ihrer jeweiligen Lage relativ zum Nähkopf 2.
Mit der beschriebenen Anordnung des Sensors 84 a wird
eine stetige, selbsttätige Erfassung der relativen
Position der Falteinrichtung 64 zum Nähkopf 2 auf
eine kostengünstige Art erreicht, d.h. die Anpassung
der Nähguthalter-Verfahrstrecke an die jeweilige
Position der Falteinrichtung 64 erfolgt automatisch
und betriebssicher. Bei einer einfacheren Ausführung
werden an den beiden Endpunkten des Verschiebeweges,
beispielsweise also an den Lagerarmen 17 Mikro-Endschal
ter 84 b und 84 c angebracht, die bei den beiden möglichen
Endlagen der Falteinrichtung 64 ein entsprechendes
Signal an den Rechner 12 geben. Dieser paßt dann
die entsprechenden Verschiebewege der Zuführeinrichtun
gen 39, 40 dieser entsprechenden Stellung der Faltein
richtung 64 an.
Vakuum-Fixierung der Nähgutteile: Damit das erste
Nähgutteil 37 beim Ausrichten auf der Auflageplatte 32
die ausgerichtete Lage auch behält, ist im Bereich
der Übernahmeposition 58, wo dieses Nähgutteil 37
ausgerichtet wird, eine Vakuum-Fixiereinrichtung 93
vorgesehen, wie aus den Fig. 14 und 15 erkennbar
ist. Hierbei ist in der Stützplatte 34 eine an eine
Vakuumleitung 94 angeschlossene Ausnehmung 95 vorgesehen.
Dieser zugeordnet sind in der Auflageplatte 32 Vakuumöff
nungen 96 ausgebildet, so daß bei entsprechender
Vakuumbeaufschlagung der Ausnehmung 95 das erste
Nähgutteil 37 in einer von Hand ausgerichteten Lage
auf der Auflageplatte 32 gehalten wird.
Wie aus den Fig. 6 bis 10 und 14, 15 hervorgeht,
ist das Schwert 80 sehr dünn ausgebildet, beispielsweise
aus dünnem sehr elastischem Blech, insbesondere also
aus Federstahl. Damit der Anwender des Nähautomaten
sich entsprechend seinen Wünschen ein solches Schwert 80
selber herstellen und dieses austauschen kann, ist
es austauschbar mittels Schrauben 97 an einem mit
dem Schiebelager 81 verbundenen Schwert-Halter 98
befestigt. Das Schwert 80 soll selber sehr dünn sein,
damit das zweite Nähgutteil 38, das um die Kanten
des Schwertes gefaltet wird, keine übermäßige Mehr
weite bekommt. Wenn andererseits das Schwert 80 aus
dünnem Blech besteht, biegt es sich beim Aufsetzen
des Außenrahmens 72 nach unten durch. Um dies zu
verhindern, ist im Außenrahmen 72 eine Vakuum-Halteein
richtung 99 für das Schwert 80 vorgesehen, wie aus
den Fig. 13 bis 15 hervorgeht.
Auf der Oberseite des Außenrahmens 72 ist eine Trag
platte 100 mittels Schrauben 101 befestigt. An dieser
Tragplatte ist eine Saugplatte 102 abgehängt. Hierzu
weist die Saugplatte 102 mehrere, vorzugsweise drei
nach oben ragende Gewindebolzen 103 auf, die durch
entsprechende Bohrungen 104 in der Tragplatte 100
hindurchragen. Zwischen Saugplatte 102 und Tragplatte
100 sind auf den Gewindebolzen vorgespannte Druckfe
dern 105 angeordnet. Von oben sind auf die Gewinde
bolzen 103 als Einstellelemente dienende Rändel-Mut
tern 106 aufgeschraubt. Mittels dieser Rändel-Muttern
106 wird der Maximalabstand der Saugplatte 102 zur
Tragplatte 100 eingestellt. Es kann also eine Justie
rung der Saugplatte 102 relativ zum Schwert 80 erfolgen.
In der Unterseite der Saugplatte 102 ist ein zum
Schwert 80, also nach unten hin offener Saugraum 107
ausgebildet, der an eine Saugleitung 108 angeschlos
sen ist.
In der Mittel-Längs-Achse 109 des Außenrahmens 72
und damit des Schwerts 80 ist ein Hebeantrieb 110
angeordnet, der durch einen kleinen pneumatisch beauf
schlagbaren Kolben-Zylinder-Antrieb gebildet ist.
Auf dem freien Ende der Kolbenstange 111 dieses Hebe
antriebs 110 liegt ein Kragarm 112 der Saugplatte 102
auf. Durch pneumatische Beaufschlagung des Hebean
triebs 110 und dadurch bedingtes Ausfahren der Kolben
stange 111 kann somit die Saugplatte 102 gegen die
Kraft der Druckfedern 105 nach oben um eine kleine
Wegstrecke c verschwenkt werden.
Aus Fig. 13 ist erkennbar, daß die Bugg-Module 83
- wie bereits oben erwähnt - einen pneumatisch beauf
schlagbaren Bugg-Antrieb aufweisen, an dessen Kolben
stange 113 ein Faltblech 114 angebracht ist, das
den zugeordneten Rand 115 des zweiten Nähgutteils 38
um die zugeordnete Kante 116 des Schwerts 80 faltet,
indem es diesen Rand 115 um die Kante 116 herum gegen
die Unterseite 117 des Schwerts 80 anlegt.
Die Wirkungsweise ist wie folgt:
Wenn das erste Nähgutteil 37 auf die Auflageplatte 32
aufgelegt ist und wenn das Schwert 80 mit dem auf
ihm relativ zum ersten Nähgutteil 37 ausgerichteten
zweiten Nähgutteil 38 wieder in die Zwischenstellung
hochgeschwenkt und der Außenrahmen 72 ebenfalls in
diese Zwischenstellung abgesenkt ist, wie in Fig. 9
dargestellt ist, dann wird der Saugraum 107 über
die Saugleitung 108 mit Teilvakuum beaufschlagt,
wodurch das Schwert 80 mit dem auf ihm aufliegenden
Nähgutteil 38 gegen die Saugplatte 102 gezogen und
dort festgehalten wird. Das Absenken des Außenrahmens 72
bzw. der Saugplatte 102 auf das Schwert 80 bewirkt
ein Durchbiegen des dünnen Schwertes 80, wie dies
in Fig. 14 dargestellt ist. Anschließend wird der
Hebeantrieb 110 beaufschlagt, wodurch die Saugplatte 102
samt Schwert 80 mit Nähgutteil 38 um die Wegstrecke c
in die in Fig. 15 dargestellte Stellung hochgeschwenkt
wird, so daß die genannte Durchbiegung aufgehoben
wird und nachfolgend der Bug-Vorgang eingeleitet
werden kann. Dazu werden die Bugg-Module 83 pneumatisch
beaufschlagt, wodurch die Faltbleche 114 in der erwähnten
Weise den Rand 115 des Nähgutteils 38 um die Kante 116
des Schwerts 80 gegen dessen Unterseite schieben.
Im Anschluß daran wird der Außenrahmen 72 zusammen
mit dem Schwert 80 in der oben bereits geschilderten
Weise in die in Fig. 10 dargestellte Lage auf das
erste Nähgutteil 37 abgesenkt, wobei gleichzeitig
der Hebeantrieb 110 entlastet wird, so daß die Saug
platte samt Schwert durch die Druckfedern 105 nach
unten gedrückt wird. Durch entsprechende Beaufschlagung
der Bugg-Module 83 werden deren Kolbenstangen 113
mit den Faltblechen 114 unter dem umgefalteten Rand 115
herausgezogen. Der Rand 115 wird jetzt durch die
Druckfedern 105 über das Schwert 80 fest auf das
untere erste Nähgutteil 37 gepreßt. Dann wird das
Teilvakuum im Saugraum 107 aufgehoben. Danach wird
der Außenrahmen 72 in der bereits geschilderten Weise
angehoben und zurückgefahren.
Nach dem Absenken eines der beiden Nähguthalter 52
bzw. 53 auf die beiden Nähgutteile 37, 38 wird das
Teil-Vakuum durch entsprechende Belüftung der als
Vakuumkammer dienenden Ausnehmung 95 aufgehoben.
Hiernach erfolgt das Herausziehen des Schwerts 80
aus dem gefalteten zweiten Nähgutteil 38. Danach
kann das aus den Nähgutteilen 37, 38 bestehende Bündel
verschoben werden.
Aus Fig. 16 ist erkennbar, daß alle wesentlichen
Teile um ein Maß geneigt sein können, daß die Bedie
nungsperson in einer ergonomisch günstigen Stellung
vor dem Nähautomaten steht. Alle wesentlichen, durch
die Neigung geringfügig veränderten Teile sind mit
denselben Bezugsziffern wie bei der obigen Beschreibung
versehen, der jeweils ein hochgesetzter Strich hinzuge
fügt ist. Die Auflageplatte 32′ ist um einen Winkel u
von 10 bis 15° gegenüber der Horizontalen geneigt.
Die Falteinrichtung 64′ ist entsprechend geneigt.
Der oben erläuterte Winkel s wird also auch hier
gegenüber der allerdings geneigten Auflageplatte 32′
gemessen. In Fig. 16 ist - gleichermaßen wie in Fig. 6 -
erkennbar, daß zwischen der Auflageplatte 32 bzw. 32′
einerseits und dem Lagerarm 70 bzw. 70′ des Gestells 1
bzw. 1′ ein Freiraum 118 bzw. 118′ sich befindet,
in den das erste untere Nähgutteil 37 hineinhängen
kann, wenn es in diesem Bereich die Auflageplatte 32
bzw. 32′ überragt. Es können also große Nähgutteile
verarbeitet werden. Es kommt hinzu, daß es diese
Ausgestaltung ermöglicht, eine automatische Beschickungs
einrichtung einzusetzen, die mit entsprechenden Armen
einerseits in den Freiraum 118 bzw. 118′ und anderer
seits auf der Bedienerseite 67 einfährt. Damit solche
großen Nähgutteile 37 auch unter den Nähkopf 2 gefahren
werden können, sind - wie den Fig. 2 und 3 entnehmbar
ist - die Zuführeinrichtungen 39, 40 mit Abstand
oberhalb der Auflageplatte 32 angeordnet. Wie in
diesem Zusammenhang auch aus den Fig. 1 und 6 hervorgeht,
erstreckt sich der der Bedienerseite 67 abgewandte
Rand der Auflageplatte 32 aus dem Freiraum 118 geradlinig
in x-Richtung. Große erste Nähgutteile 37, die also
in den Freiraum 118 hineinragen, hängen also auch
beim späteren Transport über diesen Rand nach unten.
Das Gestell 1 ist also in Form eines auf dem Kopf
stehenden U ausgebildet, d.h. es ist insbesondere
auf der der Bedienerseite 67 abgewandten Seite nicht
breiter als zur Unterbringung der zweiten Zuführeinrich
tung 40 notwendig ist.
Claims (9)
1. Nähautomat mit einem einen oberen Arm (20) und
eine relativ zu diesem auf- und abbewegbare Nadel
(31) aufweisenden Nähkopf (2) und mit einer Zuführein
richtung (39) für aufeinander angeordnete und miteinan
der zu vernähende Nähgutteile (37, 38), die einen
Nähguthalter (52) aufweist, der die Nähgutteile (37, 38)
auf einer Auflageplatte (32) von einer Übernahmeposi
tion (58) im Abstand vom Nähkopf (2) zu einer Nähposi
tion (59) am Nähkopf (2) transportierend ausgebildet
ist, wobei der Nähkopf (2) und der Nähguthalter (52)
in der Nähposition (59) relativ zueinander in einer
senkrecht zur Nadel verlaufenden Nähebene (x-y-Ebene)
entsprechend dem vorgegebenen Verlauf einer Naht (60)
relativ zueinander bewegbar sind, dadurch gekennzeich
net, daß insgesamt zwei Zuführeinrichtungen (39, 40)
mit jeweils einem Nähguthalter (52, 53) vorgesehen
sind, von denen jeweils ein Nähguthalter (52 bzw. 53)
an der Nähposition (59) nach oben in eine Stellung
im Abstand (a) über der Auflageplatte (32) anhebbar
und in diesem Abstand (a) oberhalb der Auflageplatte
(32) zur Übernahmeposition (58) über den anderen
auf der Auflageplatte (32) befindlichen Nähguthalter
(53 bzw. 52) hinwegbewegbar ist.
2. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Arm (20) des Nähkopfes (2) von der Auflageplatte
(32) nach oben hochschwenkbar ausgebildet ist.
3. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Zuführeinrichtungen (39, 40) im wesent
lichen spiegelsymmetrisch zum Nähkopf (2) angeordnet
sind.
4. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Zuführeinrichtung (39, 40) einen linear
und parallel zur Bewegung ihres Nähguthalters (52, 53)
zwischen der Übernahmeposition (58) und der Nähposi
tion (59) antreibbaren Schlitten (44, 44′) aufweist,
an dem der Nähguthalter (52, 53) zwischen der Stellung
auf der Auflageplatte (32) und der Stellung im Abstand
(a) über der Auflageplatte (32) bewegbar angeordnet
ist.
5. Nähautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der jeweilige Nähguthalter (52, 53) am jeweiligen
Schlitten (44, 44′) mittels eines Hebels (Winkelhe
bel 55, 55′) schwenkbar angelenkt ist und mittels
eines am Schlitten (44, 44′) angreifenden Anhebe
und Andrück-Antriebes (56, 56′) schwenkantreibbar
ist.
6. Nähautomat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hebel (Winkelhebel 55, 55′) jeweils nur an
einer parallel zur Zuführrichtung (x-Richtung) ange
brachten Stirnseite (55 a, 55 a′) des Nähguthalters
angreift, und daß sich diese Stirnseiten der beiden
Nähguthalter (52, 53) in einem Abstand gegenüberliegen,
der größer als die Erstreckung der Nähguthalter (52, 53)
in dieser Richtung (x-Richtung) ist.
7. Nähautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nähkopf nur senkrecht zu der Zuführrichtung
(x-Richtung) der Nähgutteile (37, 38) verschiebbar
ist, wobei die Zuführrichtung (x-Richtung) durch
die Bewegungsrichtung des jeweiligen Nähguthalters
(52, 53) zwischen der Übernahmeposition (58) und
der Nähposition (59) definiert ist.
8. Nähautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführeinrichtungen (39, 40) oberhalb der
Auflageplatte (32) angeordnet sind.
9. Nähautomat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflageplatte (32) sich etwa über die Breite
erstreckt, über die die Zuführeinrichtungen (39, 40)
angeordnet sind.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3709264A DE3709264C2 (de) | 1987-03-20 | 1987-03-20 | Nähautomat |
| US07/168,224 US4813362A (en) | 1987-03-20 | 1988-03-15 | Automatic sewing machine |
| IT8819853A IT1216155B (it) | 1987-03-20 | 1988-03-18 | Macchina da cucire automatica con tempo di ciclo minimo. |
| JP63063796A JPS63255094A (ja) | 1987-03-20 | 1988-03-18 | 自動ミシン |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3709264A DE3709264C2 (de) | 1987-03-20 | 1987-03-20 | Nähautomat |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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Owner name: DUERKOPP ADLER AG, 4800 BIELEFELD, DE |
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