DE3705608A1 - Hochdruckpumpe - Google Patents
HochdruckpumpeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Hochdruckpumpe nach dem Oberbegriff von An
spruch 1.
Eine Hochdruckpumpe der gattungsgemäßen Art dient in erster Linie zum
Pumpen von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, beispielsweise für
einen Hochdruckreiniger od. dgl., grundsätzlich kann die Lehre der Er
findung aber auch bei einer Hochdruckpumpe angewandt werden, die zum
Pumpen von Gasen, beispielsweise von Luft, bestimmt und geeignet ist.
Hinsichtlich des angesprochenen Druckbereichs bezieht sich die Lehre
der Erfindung insbesondere auf einen Druckbereich von 20 bar bis 100 bar,
insbesondere auf einen Druckbereich von 40 bar bis 80 bar. Das sind
übliche Druckbereiche für Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art.
Grundsätzlich sind aber einerseits die Übergangsbereiche zwischen
Mitteldruck und Hochdruck bzw. Hochdruck und Höchstdruck fließend,
ist andererseits die Lehre der Erfindung, da sie sich auf den kon
struktiven Aufbau einer Hochdruckpumpe bezieht, durchaus auch bei
Pumpen in anderen Druckbereichen mit ähnlichem konstruktivem Aufbau
anwendbar. Zum Zwecke der einfacheren Erläuterung wird allerdings
nachfolgend immer der Hochdruckbereich für Flüssigkeiten, also eine
Hochdruckpumpe für Flüssigkeiten, insbesondere für Wasser, behandelt.
Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art sind der Anmelderin in ver
schiedenen Ausführungen aus der Praxis bekannt. Diese Hochdruckpumpen
sind regelmäßig ein vom antreibenden Motor, zumeist einem Elektromo
tor, unabhängiges Aggregat, das lediglich antriebstechnisch über eine
besondere Flanschverbindung mit der Abtriebswelle des Elektromotors,
der Abtriebswelle eines einem Motor, insbesondere einem Elektromotor
nachgeschalteten Übersetzungs- oder Untersetzungsgetriebes, der Ab
triebs-Pleuelstange eines einem Motor nachgeschalteten Kurbeltriebs
od. dgl. verbunden ist. Eine solche Hochdruckpumpe weist regelmäßig
ein großes und schweres Gehäuse aus Metall, insbesondere aus Guß,
Druckguß, Spritzguß od. dgl. auf. Das Gehäuse bildet die Außenhülle
der Hochdruckpumpe, d. h. im Gehäuse integriert befinden sich zumeist
zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete und angeordnete Pumpeinheiten, ei
ne mittig dazwischen angeordnete Antriebseinheit, alle erforderlichen
Strömungskanäle, Saugventile und Druckventile usw. Die Saugventile
und Druckventile der Pumpeinheiten sind meistens mit Hilfe von Schraub
einsätzen herausnehmbar gestaltet und häufig aus anderem Material als
das Gehäuse selbst ausgeführt. Im Gehäuse befinden sich meist mittig
zwei abgedichtete Lager für eine Antriebswelle der Antriebseinheit. Die
se Antriebswelle weist mittig einen zwischen den Pumpeinheiten liegen
den Exzenternocken auf, der als Antriebselement dient und mit einem als
Kraftübertragungselement dienenden Exzenterkäfig zusammenwirkt. Der Ex
zenterkäfig, also das Kraftübertragungselement, ist mit beiden Pumpen
kolben der regelmäßig vorhandenen zwei Pumpeinheiten verbunden, meist
einstückig damit ausgeführt, so daß eine durch den Exzenternocken ver
ursachte hin und her gehende Bewegung des Exzenterkäfigs in eine ent
sprechende hin und her gehende Bewegung, also eine Verschiebebewegung
der Pumpenkolben umgesetzt wird. Ist schon die abtriebsseitige Bewe
gung des Motors eine Verschiebebewegung, wie beispielsweise bei einem
dem Motor nachgeschalteten Kurbeltrieb, so kann das Antriebselement na
türlich auch ein einfacher Zapfen sein, der am Ende einer entsprechen
den Pleuelstange sitzt und in ein als Drehlager ausgeführtes Kraftüber
tragungselement eingreift.
Bei den Pumpeinheiten bekannter Hochdruckpumpen handelt es ich, wie
zuvor schon gesagt worden ist, zumeist um Kolbenpumpen. Bei den üb
licherweise vorhandenen zwei Pumpeinheiten sind die Pumpenkolben dabei
im wesentlichen quer zur Antriebswelle angeordnet und in Führungen im
Gehäuse geführt, so daß sie gleichzeitig der exakten Lagerung des Kraft
übertragungselements der Abtriebseinheit dienen. Da das Gesamtgehäuse
geschlossen ist, kann es im Inneren einen Ölsumpf aufweisen, so daß
die Teile der bekannten Hochdruckpumpen durch eine Spritzschmierung
aus dem Ölsumpf ständig geschmiert sind. Das ist insbesondere für den
Eingriffsbereich von Antriebselement und Kraftübertragungselement we
sentlich, wohingegen die Führung der Pumpenkolben meist über selbst
schmierende Graphitführungsbuchsen, PTFE-Gleitringe usw. selbstschmie
rend erfolgt.
Das Gehäuse einer bekannten Hochdruckpumpe ist normalerweise mit dem
Motorblock eines Antriebsmotors über eine Tragkonstruktion verflansch
bar. Gleichzeitig wird die Antriebswelle der Hochdruckpumpe mit der
Abtriebswelle des Motors über eine zwischen dem Gehäuse des Motors und
dem Gehäuse der Hochdruckpumpe liegende Flanschverbindung verbunden.
Am für beide Pumpeinheiten der Hochdruckpumpe gemeinsamen, nämlich über
im Gehäuse verlaufende Leitungen mit den Arbeitsräumen der beiden Pump
einheiten verbundenen Zentralauslaß kann ein Puffervolumen angeordnet
sein, das begrenzt elastische Wandungen aufweist und so als Pulsations
dämpfer dient.
Schließlich ist bei bekannten Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art
häufig zwischen Auslaß - Zentralauslaß - und Einlaß - Zentraleinlaß -
eine Bypassvorrichtung mit einem Überdruckventil und einer vom Über
druckventil zum Zentraleinlaß führenden Rücklaufleitung angeordnet.
Auch eine solche Bypassvorrichtung hat ein eigenes Gehäuse, in dem sich
die erforderlichen Strömungskanäle, Einsätze usw. finden. Wird z. B.
ein dem Zentralauslaß nachgeschalteter Verbraucher abgeschaltet, so
entsteht eine Druckspitze im System, die das Überdruckventil ansprechen
läßt und vom Zentralauslaß zum Zentraleinlaß eine Kurzschlußverbindung
öffnet. Die Hochdruckpumpe fördert dann die Flüssigkeit in diesem
Kurzschlußkreis, so daß die Pumpenkolben nicht gegen eine geschlossene
Leitung arbeiten müssen, was gefährlich wäre. Sobald der Verbraucher
wieder eingeschaltet wird, fällt der Druck im Zentralauslaß zunächst
stark ab, es ergibt sich eine negative Druckspitze, durch die das
Überdruckventil wieder schließt und den Kurzschlußkreis absperrt.
Die voranstehenden Erläuterungen haben deutlich gemacht, daß die be
kannte Hochdruckpumpe eine relativ schwere, aufwendige Konstruktion
darstellt. Diese Hochdruckpumpe ist auch relativ teuer, beispielswei
se, weil die Antriebswelle in der Hochdruckpumpe mit zwei eigenen La
gern gelagert werden muß. Außerdem ist die bekannte Hochdruckpumpe
nicht sehr gut mit einer Bypassvorrichtung kombinierbar, jedenfalls
führt eine solche Kombination zu einer sehr voluminösen Bauform.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine besonders leichte,
einfach aufgebaute und damit besonders preisgünstige und als echtes
Massenprodukt einsetzbare Hochdruckpumpe zu schaffen.
Bei der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe ist die zuvor aufgezeigte
Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1
gelöst. Erfindungsgemäß ist ein grundlegend neues Konzept für den kon
struktiven Aufbau einer Hochdruckpumpe der in Rede stehenden Art ver
wirklicht worden. Anstelle des geschlossenen Gehäuses, in dem sich
alle Teile der Hochdruckpumpe befinden, ist erfindungsgemäß eine mo
dulare Konstruktion verwirklicht worden, bei der einzelne, kleine und
kompakte Gehäuse nur dort vorgesehen sind, wo sie unbedingt notwendig
sind. Den Zusammenhalt aller Teile der Hochdruckpumpe gewährleistet
die erfindungsgemäß vorhandene formstabile Tragplatte, mit deren Hil
fe gleichzeitig eine genau fixierte Relativlage der einzelnen Teile
der Hochdruckpumpe zueinander gewährleistet werden kann. Es liegt auf
der Hand, daß eine solche Konstruktion erheblich leichter ist als die
bisherigen Hochdruckpumpen und daß sich so erhebliche Kosteneinsparun
gen ergeben. Da es sich um eine insgesamt offene Konstruktion handelt,
ergibt sich von selbst eine gute Kühlung insbesondere des Bereichs der
Antriebseinheit mit Antriebselement und Kraftübertragungselement. Die
hier besonders interessierende Schmierung der miteinander in Berüh
rung kommenden Kraftübertragungsflächen kann mit modernen Mitteln trotz
der offenen Konstruktion ohne weiteres gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt, daß das zuvor erläuterte modulare Konstruktionskon
zept der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe auch dann verwirklicht werden
kann, wenn nur eine Pumpeinheit vorhanden ist. Dann müßte ggf. an der
Tragplatte ein zweites Lager für das Kraftübertragungselement der An
triebseinheit vorgesehen sein oder die Antriebseinheit müßte ein eigenes
Lager aufweisen. Insbesondere gilt die Lehre der Erfindung aber für ei
ne Hochdruckpumpe der in Rede stehenden Art, die in üblicherweise zwei
Pumpeinheiten in im wesentlichen symmetrischer Anordnung zur Antriebs
einheit aufweist. Die als Lager der Pumpenkolben dienenden druckdichten
Durchführungen in den Gehäusen der Pumpeinheiten können in der Weise
selbstschmierend ausgestaltet sein, wie das zum Stand der Technik
schon erläutert worden ist (Graphitführungsbuchse, Stützring, PTFE-
Gleitring usw.). Die Druck- und Saugventile können in das Gehäuse der
jeweiligen Pumpeinheit integriert sein, sie können aber auch als sepa
rate Teile ausgeführt und an das Gehäuse angesetzt sein. Sind die Druck
und Saugventile integriert, so empfiehlt sich die übliche Gestaltung
als herausnehmbare Schraubeinsätze, meist aus Metall, insbesondere aus
Messing. Diese Ventile sind in üblicher Weise als Rückschlagventile
ausgeführt.
Wie auch im Stand der Technik kann bei der erfindungsgemäßen Hochdruck
pumpe dem Auslaß der Pumpeinheit bzw. dem Zentralauslaß der Hochdruck
pumpe insgesamt ein Pulsationsdämpfer nachgeordnet sein. Es hat sich
allerdings gezeigt, daß die modulare Konstruktion der erfindungsgemäßen
Hochdruckpumpe die Voraussetzung dafür schafft, daß durch die ent
sprechende Gestaltung von verschiedenen Strömungskanälen, durch die
Auswahl bestimmter Materialien usw. eine Pulsationsdämpfung schon in
tern so weitgehend realisierbar ist, daß auf einen externen Pulsations
dämpfer völlig verzichtet werden kann.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird zunächst auf die dem An
spruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen. Im übrigen werden diese
Ansprüche und die Ausgestaltungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei
spielhaft zusammen mit der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungs
beispiels der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht, sehr schematisch, eine an einen
Elektromotor angeflanschte Hochdruckpumpe,
Fig. 2 in Seitenansicht, gleichfalls sehr schematisch, einen Elek
tromotor mit angeflanschter Hochdruckpumpe und Bypassvorrich
tung,
Fig. 3 eine Tragplatte einer Hochdruckpumpe in einer Ansicht,
Fig. 4 den Gegenstand aus Fig. 3 im Schnitt entlang der Linie IV-IV,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht eine Hochdruckpumpe von der An
triebsseite aus gesehen und
Fig. 6 in perspektivischer Ansicht eine Bypassvorrichtung von der
Anschlußseite her gesehen.
Gegenstand der Erfindung ist eine Hochdruckpumpe 1 für Flüssigkeiten
oder Gase, insbesondere für Wasser, mit einer Antriebseinheit 2 und
mindestens einer mit der Antriebseinheit 2 verbundenen Pumpeinheit 3,
vorzugsweise zwei gleichartigen, symmetrisch zur Antriebseinheit 2 an
geordneten und mit der Antriebseinheit 2 verbundenen Pumpeinheiten 3.
Die Antriebseinheit 2 ist über ein Antriebselement 4, das in Fig. 5
gestrichelt dargestellt ist, vorzugsweise in Form eines Exzenter
nockens, und ein mit dem Antriebselement 4 in Eingriff stehendes Kraft
übertragungselement 5, ebenfalls in Fig. 5 besonders deutlich zu er
kennen, das vorzugsweise als Exzenterkäfig ausgeführt ist, an eine von
einem Motor, hier und insbesondere einem Elektromotor 6 angetriebene
Antriebswelle 7 ankuppelbar. Die Antriebswelle 7 ist gleichfalls in
Fig. 5 gestrichelt dargestellt.
Durch die Antriebseinheit 2 ist eine Drehbewegung der Antriebswelle 7
in eine Verschiebebewegung umwandelbar. Grundsätzlich gilt, daß die An
triebseinheit 2 aber auch so ausgestaltet sein kann, daß die vom Motor
kommende Antriebsbewegung schon eine Verschiebebewegung ist, so daß eine
Umwandlung innerhalb der Antriebseinheit 2 nicht mehr erforderlich ist.
Die bzw. jede Pumpeinheit 3 weist in an sich bekannter und daher im
einzelnen nicht dargestellter Weise einen Arbeitsraum mit einem an ei
nem Einlaß 8 angeordneten Saugventil und einem an einem Auslaß 9 ange
ordneten Druckventil auf. Ferner weist jede Pumpeinheit 3 einen im Ar
beitsraum druckdicht geführten, zum Pumpen im Arbeitsraum hin und her
verschiebbaren Pumpenkolben auf. Der bzw. die Pumpenkolben sind von der
Antriebseinheit 2 antreibbar, also im Arbeitsraum bzw. in den Arbeits
räumen hin und her verschiebbar. Diese Funktionsweise entspricht dem,
was bei Hochdruckpumpen an sich schon lange üblich ist.
Wie die Fig. 1 und 5 nun besonders deutlich machen, ist die erfindungs
gemäße Hochdruckpumpe 1 nun dadurch gekennzeichnet, daß jede Pumpein
heit 3 ein eigenes, von der Antriebseinheit 2 getrenntes, geschlossenes
Gehäuse 10 mit dem Arbeitsraum aufweist, daß das Gehäuse 10 den Ein
laß 8, ggf. mit am Einlaß 8 in das Gehäuse 10 integriertem Saugventil,
den Auslaß 9, ggf. mit am Auslaß 9 in das Gehäuse 10 integriertem
Druckventil, und eine druckdichte Durchführung 11 für eine mit dem Pum
penkolben verbundene bzw. den Pumpenkolben bildende Kolbenstange 12
der Antriebseinheit 2 aufweist, daß die den beiden Pumpenkolben zuge
ordneten Kolbenstangen 12 über das Kraftübertragungselement 5 der An
triebseinheit 2 miteinander verbunden sind, daß eine massive, formsta
bile Tragplatte 13 vorgesehen ist, daß zumindest die Gehäuse 10 der
Pumpeinheiten 3 mit der Tragplatte 13 fest verbunden sind und daß so
die Pumpeinheiten 3 und die Antriebseinheit 2 in ihrer Relativlage zu
einander fixiert sind. Die besonderen Vorteile dieser erfindungsgemäß
modular gestalteten Konstruktion der Hochdruckpumpe 1 sind weiter oben
schon im einzelnen erläutert worden. Wesentlich ist, daß die Hochdruck
pumpe 1 in einzelnen Funktionsbaugruppen vorliegt, die lediglich über
die Tragplatte 13 in fester Relativlage miteinander zusammengehalten
werden. Das aufwendige allumfassende Gehäuse, das im Stand der Technik
verwirklicht war, ist hier durch die kleinen und leichten Einzelgehäuse 10
und die Tragplatte 13, die gewissermaßen das Rückgrat der Hochdruckpum
pe 1 bildet, ersetzt. Damit ist der Grundstein für eine besonders leich
te und preisgünstige und damit als echtes Massenprodukt geeignete Hoch
druckpumpe 1 gelegt.
Wie insbesondere die Fig. 1 und 5 deutlich machen, bietet die modulare
Konstruktion der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 in Verbindung mit
der Verfügbarkeit moderner Schmiertechniken die Möglichkeit, die An
triebseinheit 2 gehäuselos auszuführen, so daß die Antriebseinheit 2
nur aus Kolbenstangen 12, Kraftübertragungselement 5 und Antriebsele
ment 4 besteht. Eine solche offene Konstruktion der Antriebseinheit 2
hat den besonderen Vorteil, daß eine besonders gute Kühlung der Antriebs
einheit 2, insbesondere der miteinander zusammenwirkenden Kraftübertra
gungsflächen, gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der
Mittelbereich der Hochdruckpumpe 1 von einem Kühlluftstrom, der bei
spielsweise vom Elektromotor 6 herkommen könnte, umströmt wird.
Bislang ist nur darauf hingewiesen worden, daß die Gehäuse 10 der Pump
einheiten 3 mit der Tragplatte 13 fest verbunden sein müssen. Diese
feste Verbindung ist im dargestellten Ausführungsbeispiel durch später
noch näher zu erläuternde Schraubverbindungen gewährleistet. Nicht dar
gestellt ist in den Zeichnungen eine Alternative, die dadurch gekenn
zeichnet ist, daß die Gehäuse der Pumpeinheiten an der Tragplatte ein
stückig ausgeformt sind und daß, vorzugsweise, die Tragplatte mit den
Gehäusen ein einstückiges Gußteil oder Preßteil bildet. Als Material
kommen Messing, Aluminium, evtl. auch moderne Kunststoffe, beispiels
weise Polyacetal, in Frage.
Die Fig. 1 und 2 zeigen, daß nach einer besonders bevorzugten Lehre der
Erfindung beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Tragplatte 13
das entsprechend gestaltete Lagerschild des Motors, hier und entsprechend
bevorzugter Lehre des Elektromotors 6, ist. Das bringt eine weitere
nochmals drastische Vereinfachung des Aufbaus der erfindungsgemäßen
Hochdruckpumpe 1, als nämlich als Tragplatte 13 ein beim Antriebsmo
tor, also dem Elektromotor 6, sowieso vorhandenes Element verwendet
wird. Die zusätzlich zur Tragplatte 13 vorhandenen Teile bzw. Funk
tionsbaugruppen der Hochdruckpumpe 1 werden also unmittelbar an das
Lagerschild des Elektromotors 6 angeflanscht. Damit werden Gewicht
und Kosten der Tragplatte 13 komplett eingespart.
Selbstverständlich muß bei der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 wie
auch beim Stand der Technik die Antriebswelle 7 in irgendeiner Weise
so gelagert sein, daß sie definiert mit dem Kraftübertragungselement 5
kuppelbar ist. Dazu empfiehlt es sich nun, daß die Tragplatte 13 in
Zuordnung zum Kraftübertragungselement 5 der Antriebseinheit 2 eine
Öffnung zum Durchtritt der Antriebswelle 7 oder ein Lager zum Lagern
der Antriebswelle aufweist. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
ergibt sich das besonders deutlich aus den Fig. 3 und 4, die die Trag
platte 13 in Form des hier verwirklichten Lagerschilds des Elektromo
tors 6 einerseits in einer Stirnansicht, andererseits in einem Schnitt
zeigen. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist lediglich die
Öffnung 14 zum Durchtritt der Antriebswelle 7 in der Tragplatte 13
vorgesehen, eines Lagers zum Lagern der Antriebswelle in der Tragplat
te 13 oder an der Tragplatte 13 bedarf es hier nicht, da die Tragplat
te 13 das Lagerschild des Elektromotors 6 ist. Das liegt im hier dar
gestellten Ausführungsbeispiel nun daran, daß die Antriebswelle 7 die
Abtriebswelle des Motors, insbesondere des Elektromotors 6, und so
das Lager der Antriebswelle 7 das abtriebsseitige Lager der Abtriebs
welle, insbesondere das abtriebsseitige Ankerlager des Elektromotors 6,
ist. Diese Konstruktion bietet nun eine ganz erhebliche weitere Verein
fachung und kostenmäßige Verbesserung der erfindungsgemäßen Hochdruck
pumpe 1, da nun ganz offensichtlich die Hochdruckpumpe 1 überhaupt kein
Lager mehr für die Antriebswelle 7 benötigt. Als Lager der Antriebs
welle 7 dienen die sowieso vorhandenen Ankerlager der Abtriebswelle des
Elektromotors 6, diese Ankerlager sind also in doppelter Weise genutzt,
einerseits als Ankerlager der Abtriebswelle des Elektromotors 6, ande
rerseits, funktionell, als Drehlager der Antriebswelle der Hochdruck
pumpe 1. Der guten Ordnung halber darf in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen werden, daß die zuvor erläuterte Konstruktion grundsätzlich
unabhängig davon ist, ob die Tragplatte 13 integraler Bestandteil, näm
lich das Lagerschild des Elektromotors 6 ist oder ob die Tragplatte 13
ein separates Teil darstellt. Die lagerfreie Konstruktion der Hochdruck
pumpe 1 ist nämlich auch bei einer separat vorhandenen Tragplatte 13 in
gleicher Weise zu verwirklichen.
Die Fig. 3 bis 5 machen deutlich, wie im hier dargestellten und inso
weit bevorzugten Ausführungsbeispiel die Verbindung der Gehäuse 10 der
Pumpeinheiten 3 mit der Tragplatte 13, d. h. hier also mit dem Lager
schild des Elektromotors 6, konstruktiv gelöst ist. Es könnten hier
natürlich Schweißverbindungen, Lötverbindungen, Klemmverbindungen, Rast
verbindungen usw. vorgesehen sein, konkret sind hier aber Schraubverbin
dungen verwirklicht. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel gilt nun,
daß die Tragplatte 13 mehrere, insbesondere je Pumpeinheit 3 zwei, Ge
windestutzen 15 zum Einschrauben von Befestigungsschrauben 16 und die
Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 entsprechende Durchsteckbohrungen 17 für
die Befestigungsschrauben 16 aufweisen und, vorzugsweise, daß die Ge
windestutzen 15 und Durchsteckbohrungen 17 zueinander korrespondierend
ausgebildete Zentrierflächen 18 aufweisen. Die Befestigungsschrauben 16
sind in Fig. 1 am besten zu erkennen. Zweckmäßigerweise sind die ein
ander zugeordneten Zentrierflächen 18 leicht konisch ausgebildet, um
ein Ansetzen der Hochdruckpumpe 1 an die Tragplatte 13 zu erleichtern.
Wie zuvor mehrfach schon angesprochen worden ist, dient die Tragplatte 13,
hier in Form des Lagerschilds des Elektromotors 6, gewissermaßen als
Rückgrat der Hochdruckpumpe 1. Die gegenseitige exakte Relativlage der
verschiedenen Funktionsbaugruppen der Hochdruckpumpe 1 wird also durch
die Tragplatte 13 gewährleistet. Folglich müssen die Funktionsbaugruppen,
also insbesondere die Pumpeinheiten 3, in eine ganz exakte Relativlage
zur Tragplatte 13 gebracht werden können. Dazu dienen nun nach bevorzug
ter Lehre der Erfindung die in den Fig. 2 und 3 erkennbaren Justier
flächen 19 an der Tragplatte 13, die ganz exakt bemessen und weitest
gehend verschleißfest ausgeführt sind. Gegen diese Justierflächen 19
sind die Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 spannbar mit Hilfe der Befesti
gungsschrauben 16. Es kommt hier insbesondere auf die Winkelstellung
der Pumpeinheiten 3 zueinander und zur Antriebseinheit 2 an, die im
Zusammenwirken von Zentrierflächen 18 einerseits und Justierflächen 19
andererseits optimal einstellbar ist.
In Betrieb werden durch die auftretenden Kräfte auf die Gehäuse 10 der
Pumpeinheiten 3 erhebliche Kippkräfte ausgeübt, die ohne Gegenmaßnah
men eine Verkippung der Gehäuse 10 nach außen bewirken würden. Um die
hier auftretenden Kippkräfte nicht vollständig an den Befestigungs
schrauben 16, Gewindestutzen 15 und Zentrierflächen 18 abfangen zu
müssen, ist die erfindungsgemäße Hochdruckpumpe 1 im dargestellten
Ausführungsbeispiel so konstruiert, daß die Justierflächen 19 von der
Antriebseinheit 2 aus gesehen jenseits der Gewindestutzen 15, vorzugs
weise soweit jenseits der Gewindestutzen 15 wie möglich, angeordnet
sind. Durch diese Maßnahme besteht der längstmögliche Hebelarm zwischen
Justierfläche 19 und Gewindestutzen 15 bzw. Befestigungsschrauben 16,
so daß alle Kippkräfte über diesen Hebelarm in die Justierflächen 18
und damit in die Tragplatte 13 abgeleitet werden können. Mit dieser
Konstruktion ist sichergestellt, daß die Gewindestutzen 15 und Be
festigungsschrauben 16 bzw. Zentrierflächen 18 praktisch überhaupt
nicht auf Kippung beansprucht werden. Auch im Vollastbetrieb ist so
eine exakte Einhaltung der relativen Winkelstellung der Pumpeinhei
ten 3 zueinander und zur Antriebseinheit 2 sichergestellt.
Nachdem nun die Befestigung der Hochdruckpumpe 1 an der Tragplatte 13
bzw. an dem Lagerschild des Elektromotors 6 erläutert worden ist, soll
die konstruktive Gestaltung der weiteren Funktionsbaugruppen der Hoch
druckpumpe 1 im übrigen erläutert werden. Dazu gilt im hier dargestell
ten und bevorzugten Ausführungsbeispiel zunächst, daß das als Exzenter
käfig ausgeführte Kraftübertragungselement 5 im wesentlichen U-förmigen
Querschnitt mit dem Antriebselement 4 zuweisender U-Öffnung aufweist und
daß die Kolbenstangen 12 an den U-Schenkeln seitlich abragend angeformt
sind. Das ergibt sich mit besonderer Deutlichkeit aus Fig. 5. Die Fig. 5
läßt dabei erkennen, daß sich das Kraftübertragungselement 5 in einer
einseitigen Extremposition befindet, in der die Kolbenstange 12 der
linken Pumpeinheit 3 voll eingefahren ist, der Arbeitsraum also das
kleinste Volumen aufweist, während die Kolbenstange 12 der rechten
Pumpeinheit 3 voll ausgefahren ist, so daß der Arbeitsraum das größt
mögliche Volumen aufweist. Fig. 5 zeigt dabei das Zusammenwirken des
gestrichelt dargestellten Antriebselements 4 mit dem Kraftübertragungs
element 5.
Hinsichtlich des Antriebselements 4 gibt es natürlich eine Vielzahl von
Ausgestaltungsmöglichkeiten. Das Antriebselement 4 könnte zunächst ein
ganz normaler, fest auf der Antriebswelle 7 sitzender Exzenternocken
sein. Viele andere Gestaltungsmöglichkeiten sind aus dem Stand der
Technik bekannt. Für den hier vorliegenden Anwendungsfall ist aber die
dargestellte Konstruktion besonders zweckmäßig, bei der das Antriebs
element 4 eine Kurvenrolle ist. Derartige Kurvenrollen sind handels
üblich zu erwerben und stellen letztlich nichts weiter dar als einen
zylindermantelförmigen Außenring aus hochverschleißfestem Material,
der über ein allseits abgedichtetes Kugellager oder Rollenlager ge
genüber einem konzentrisch angeordneten Innenring drehbar ist. Zumeist
ist gleichzeitig eine Dauerfettfüllung vorgesehen. Der Innenring läßt
sich an beliebiger Stelle ortsfest anbringen. Diese Konstruktion des
Antriebselements 4 korrespondiert in besonders zweckmäßiger Weise zur
Konstruktion des Kraftübertragungselements 5 mit im wesentlichem U-för
migem Querschnitt, wie in Anspruch 10 erläutert.
Fig. 5 läßt mit der gestrichelten Darstellung des Antriebselements 4
und der Antriebswelle 7 erkennen, daß hier eine besonders einfache und
zweckmäßige Anbringung des Antriebselements 4 an der Antriebswelle 7 re
alisiert worden ist, die sich in ganz besonders zweckmäßiger Weise auch
für den Fall eignet, daß die Antriebswelle 7 durch die Abtriebswelle des
Elektromotors 6 gebildet ist. Es gilt nämlich, daß hier die das Antriebs
element 4 bildende Kurvenrolle mit ihrer Drehachse exzentrisch zu der
Längsachse der Antriebswelle 7 versetzt an der Stirnseite der Antriebs
welle 7 gelagert ist.
Der insgesamt offenen Konstruktion der erfindungsgemäßen Hochdruckpum
pe 1, insbesondere bei gehäuseloser Ausführung der Antriebseinheit 2
gemäß Anspruch 2 entspricht es, daß die aneinander zur Anlage kommenden
Kraftübertragungsflächen von Antriebselement 4 und Kraftübertragungs
element 5 aus verschleißfestem und/oder selbstschmierendem, insbesondere
graphithaltigem Material bestehen. Die Verwendung einer Kurvenrolle als
Antriebselement 4 ist schon von selbst in ganz erheblichem Maße ver
schleißmindernd, in Kombination mit verschleißfesten Materialien bzw.
selbstschmierenden Materialien für die Kraftübertragungsflächen läßt
sich eine für den Dauerbetrieb geeignete Verschleißsituation an dieser
Stelle schaffen, die den von einer Spritzölschmierung bei geschlossenem
Außengehäuse gesetzten Maßstäben standhält.
Die voranstehenden Erläuterungen betrafen im wesentlichen den Bereich
der Antriebseinheit 2 der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1. Nun soll
die im dargestellten Ausführungsbeispiel verwirklichte, besonders zweck
mäßige Konstruktion der Pumpeinheiten 3 näher betrachtet werden. Zu
nächst gilt, daß im hier dargestellten und bevorzugten Ausführungsbei
spiel das Gehäuse 10 jeder Pumpeinheit 3 langgestreckt blockartig oder
zylindrisch, ggf. mit endseitigen Erweiterungen, ausgeführt ist. Durch
diese Gestaltung wird die Grundlage für eine rahmenartige und damit
besonders verwindungssteife Konstruktion und Anordnung der Funktions
baugruppen der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 gelegt. Im übrigen
entspricht diese Gestaltung der Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 auch
der üblichen Anordnung von Einlaß 8, Auslaß 9 nebst entsprechenden Ven
tilen und dazwischen Arbeitsraum mit Pumpenkolben. Der generell zu be
vorzugenden Zwillingsanordnung von zwei Pumpeinheiten 3 entspricht es
im Rahmen der Erfindung in besonderem Maße, daß die Durchführung 11
der Kolbenstange 12 an einer Längsseite des Gehäuses 10 angeordnet ist.
Fig. 5 zeigt nun ebenso wie Fig. 1, daß im hier dargestellten und inso
weit bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Anordnung verwirklicht worden
ist, die hinsichtlich des Zusammenbaus und hinsichtlich der Verbindungs
steifigkeit besonders zweckmäßig ist. Dazu gilt zunächst, daß an der
die Durchführung 11 aufweisenden Längsseite des Gehäuses 10 endseitig
auch der Einlaß 8 bzw. der Auslaß 9 angeordnet sind und daß, vorzugs
weise, die Längsachsen von Einlaß 8 und Auslaß 9 parallel zur Längsachse
der Durchführung 11 ausgerichtet sind. Ferner gilt hier, daß die Ge
häuse 10 mit den die Durchführung 11 und ggf. den Einlaß 8 und den Aus
laß 9 aufweisenden Längsseiten aufeinander zugerichtet an der Tragplat
te 13 angeordnet sind und daß so die Durchführungen 11 und ggf. auch
die Einlässe 8 und Auslässe 9 zueinander fluchtend ausgerichtet sind.
Die zuvor erläuterte Konstruktion und Anordnung der Gehäuse 10 der Pump
einheiten 3 an der Tragplatte 13 führt dazu, daß eine geringfügige Ver
änderung des Abstands der Pumpeinheiten 3 voneinander grundsätzlich für
die Ausrichtung der Einlässe 8, Auslässe 9 und Durchführungen 11 ohne
Belang ist.
Angepaßt an die zuvor erläuterte Konstruktion und Anordnung der Gehäu
se 10 der Pumpeinheiten 3 ist im hier dargestellten und bevorzugten Aus
führungsbeispiel ferner vorgesehen, daß die Einlässe 8 und Auslässe 9
der Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 über eine Sammelleitung 20 jeweils
miteinander und mit einem Zentraleinlaß 21 bzw. einem Zentralauslaß 22
verbunden sind. Im hier dargestellten und insoweit bevorzugten Ausfüh
rungsbeispiel gilt ferner, daß die Sammelleitungen 20 als gerade Lei
tungsstücke und, vorzugsweise, der Zentraleinlaß 21 bzw. Zentralaus
laß 22 als T-Stücke ausgeführt sind. Schließlich gilt im hier darge
stellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel, daß die Einläs
se 8 und Auslässe 9 der Gehäuse 10 als druckdichte Steckfassungen für
die Enden der als gerade Leitungsstücke ausgeführten Sammelleitun
gen 20 ausgeführt sind. Die zuvor erläuterte konstruktive Gestaltung
der hydraulischen Verbindung der beiden Pumpeinheiten 3 führt dazu,
daß die beiden Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 ohne weiteres in ihrem
Abstand voneinander eingestellt werden können, ohne daß Undichtigkei
ten auftreten. Die für die Sammelleitungen 20 als Schiebesitze ausge
stalteten Einlässe 8 und Auslässe 9 erlauben es, den Abstand der
Pumpeinheiten 3 über einen relativ großen Bereich zu verändern, ohne
daß die relative Winkelstellung der Pumpeinheiten 3 verändert wird.
Dabei dienen die Sammelleitungen 20 in den Steckfassungen der Einläs
se 8 und Auslässe 9 zur Winkeljustierung der Gehäuse 10 der Pumpein
heiten 3.
Unter Umständen, beispielsweise bei einer einstückigen Ausführung der
Gehäuse 10 mit der Tragplatte 13, aber auch aus Gründen der Säuberung
und der Reparatur kann es zweckmäßig sein, wenn die Arbeitsräume in
dem Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 frei zugänglich sind. Dazu gilt für
das hier vorgesehene Ausführungsbeispiel, daß das Gehäuse 10 jeder
Pumpeinheit 3 auf der von der Durchführung 11 der Kolbenstange 12 ab
gewandten Seite des Arbeitsraums eine durch einen Gewindestopfen 23
verschlossene Öffnung 24 aufweist.
Fig. 1 macht im übrigen in Verbindung mit Fig. 2 deutlich, daß im hier
dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel die Längsachsen des
Zentraleinlasses 21 und des Zentralauslasses 22 parallel zueinander
ausgerichtet sind. In Fig. 5 ist dabei zu erkennen, daß durchaus auch
noch ein weiterer Anschluß 25 für entweder eine separate Anschlußlei
tung oder einen Pulsationsdämpfer vorhanden sein kann.
Fig. 2 zeigt, daß im hier dargestellten und insoweit bevorzugten Ausfüh
rungsbeispiel der Hochdruckpumpe 1 eine Bypassvorrichtung 26 nachgeschal
tet ist, wie sie als solche aus dem Stand der Technik hinlänglich be
kannt ist. Eine solche Bypassvorrichtung 26 ist hydraulisch zwischen
den Auslaß 9 bzw. den Zentralauslaß 22 und den Einlaß 8 bzw. den Zen
traleinlaß 21 geschaltet und weist ein dem Zentralauslaß 22 nachgeschal
tetes Überdruckventil 27 sowie eine vom Überdruckventil 27 zum Zentral
einlaß 21 führende Rücklaufleitung 28 auf. Fig. 6 zeigt die Bypassvor
richtung 26 etwas genauer. Daraus ergibt sich, daß in ähnlicher Weise
wie die erfindungsgemäße Hochdruckpumpe 1 auch die Bypassvorrichtung 26
als offene Konstruktion, also mit freiliegendem Überdruckventil 27,
freiliegender Rücklaufleitung 28, Verbindungsleitungen 29 etc. ausge
führt ist. Dabei gilt, daß im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die Bypassvorrichtung 26 im wesentlichen aus Kunststoff, insbesondere
aus Polyacetal, besteht und, vorzugsweise, als Spritzgußteil ausge
führt ist. Fig. 6 zeigt dabei, daß einzelne Teile als Schraubein
sätze aus Metall ausgeführt sein können, wie das für sich bei vergleich
baren Konstruktionen bekannt ist. Im übrigen zeigt Fig. 6, daß die
einzelnen Teile der Bypassvorrichtung 26 über Versteifungsstege 30
miteinander verbunden und versteift sind.
Fig. 2 läßt erkennen, wie die Bypassvorrichtung 26 an der Hochdruck
pumpe 1 angesetzt sein kann. Fig. 1 läßt in Verbindung mit Fig. 5 er
kennen, daß im hier dargestellten Ausführungsbeispiel der Zentralein
laß 21 einen langgestreckten Stutzen 31 aufweist. Dieser langgestreckte
Stutzen 31 kann nun erfindungsgemäß dazu genutzt werden, in Verbindung
mit einer entsprechenden Gestaltung des Zentralauslasses 22 zur Befesti
gung der Bypassvorrichtung 26 an der Hochdruckpumpe 1 zu dienen. Dazu
weist der langgestreckte Stutzen 31 im dargestellten Ausführungsbei
spiel zunächst eine seitliche Bohrung 32 auf, so daß Flüssigkeit von
außen in den Stutzen 31 eintreten kann. Die Bypassvorrichtung 26 weist,
wie insbesondere Fig. 1 deutlich zeigt, eine langgestreckte Hülse 33
auf. Die Rücklaufleitung 28 vom Überdruckventil 27 mündet in die Hül
se 33. Wird nun die Hülse 33 beim Ansetzen der Bypassvorrichtung 26
an die Hochdruckpumpe 1 über den Stutzen 31 geschoben, so kann das so
geschehen, daß die Bohrung 32 in etwa mit der Mündung der Rücklauflei
tung 28 in die Hülse 33 fluchtet. Das stellt eine besonders einfache
konstruktive Lösung für eine wahlweise ansetzbare, an die Konstruktion
der Hochdruckpumpe 1 in besonderer Weise angepaßte Bypassvorrichtung 26
dar.
Die in Fig. 6 im einzelnen dargestellte Bypassvorrichtung 26 weist im
übrigen noch ein dem Überdruckventil 27 zugeordnetes Einstellelement 34
mit Einstell-Sichtfenster etc. auf, das zur Einstellung des Ansprech
drucks des Überdruckventils 27 dient. Das Überdruckventil 27 als sol
ches ist in an sich bekannter Weise als Kolbenventil mit zwei unter
schiedlich großen Kolbenflächen ausgeführt. Mittels des Einstellele
ments 34 wird die Federkraft der den Ventilkolben belastenden Druck
feder eingestellt. Im übrigen ist dem Zentralauslaß 22 im hier darge
stellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel noch eine In
jektionseinheit 35 nachgeordnet, die nach Art einer Wasserstrahlpumpe
arbeitet und das Injizieren bzw. Einsaugen von Chemikalien in die ge
pumpte Flüssigkeit erlaubt.
Ganz generell gilt, daß die Gehäuse 10, Sammelleitungen 20 etc. aus,
ggf. gegossenem oder gepreßtem, Messing, Aluminium od. dgl. oder aus
Kunststoff, insbesondere aus Polyacetal, bestehen.
Mit der Erfindung ist es gelungen, durch ein grundlegend neues Kon
struktionskonzept eine extrem leichte, sehr einfach aufgebaute und
außerordentlich preisgünstige Hochdruckpumpe 1 zu schaffen, die als
echtes Massenprodukt einsetzbar ist. Es hat sich gezeigt, daß bei
spielsweise für einen Druckbereich von 60 bar bis 70 bar bei optima
ler Ausnutzung aller Aspekte der Erfindung eine Kostenreduzierung um
mehr als 50% gegenüber bisher bekannten Hochdruckpumpen 1 erreicht wird.
Claims (28)
1. Hochdruckpumpe für Flüssigkeiten oder Gase, insbesondere für Wasser,
mit einer Antriebseinheit und mindestens einer mit der Antriebseinheit
verbundenen Pumpeinheit, vorzugsweise zwei gleichartigen, symmetrisch
zur Antriebseinheit angeordneten und mit der Antriebseinheit verbundenen
Pumpeinheiten, wobei die Antriebseinheit über ein Antriebselement, vor
zugsweise einen Exzenternocken, und ein mit dem Antriebselement in Ein
griff stehendes Kraftübertragungselement, vorzugsweise einen Exzenter
käfig an eine von einem Motor, insbesondere einem Elektromotor, ange
triebene Antriebswelle ankuppelbar und, vorzugsweise, durch die An
triebseinheit eine Drehbewegung der Antriebswelle in eine Verschiebebe
wegung umwandelbar ist, wobei die bzw. jede Pumpeinheit einen Arbeits
raum mit einem an einem Einlaß angeordneten Saugventil und einem an ei
nem Auslaß angeordneten Druckventil und einen im Arbeitsraum druckdicht
geführten, zum Pumpen im Arbeitsraum hin und her verschiebbaren Pumpen
kolben aufweist und wobei der bzw. die Pumpenkolben von der Antriebs
einheit antreibbar ist bzw. sind, dadurch gekennzeich
net, daß jede Pumpeinheit (3) ein eigenes, von der Antriebseinheit (2)
getrenntes, geschlossenes Gehäuse (10) mit dem Arbeitsraum aufweist,
daß das Gehäuse (10) den Einlaß (8), ggf. mit am Einlaß (8) in das Ge
häuse (10) integriertem Saugventil, den Auslaß (9), ggf. mit am Aus
laß (9) in das Gehäuse (10) integriertem Druckventil, und eine druck
dichte Durchführung (11) für eine mit dem Pumpenkolben verbundene bzw.
den Pumpenkolben bildende Kolbenstange (12) der Antriebseinheit (2)
aufweist, daß die den beiden Pumpenkolben zugeordneten Kolbenstan
gen (12) über das Kraftübertragungselement (5) der Antriebseinheit (2)
miteinander verbunden sind, daß eine massive, formstabile Tragplat
te (13) vorgesehen ist, daß zumindest die Gehäuse (10) der Pumpeinhei
ten (3) mit der Tragplatte (13) fest verbunden sind und daß so die
Pumpeinheiten (3) und die Antriebseinheit (2) in ihrer Relativlage
zueinander fixiert sind.
2. Hochdruckpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die An
triebseinheit (2) gehäuselos ausgeführt ist, also nur aus Kolbenstan
gen (12), Kraftübertragungselement (5) und Antriebselement (4) besteht.
3. Hochdruckpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäuse der Pumpeinheiten an der Tragplatte einstückig ausgeformt
sind und daß, vorzugsweise, die Tragplatte mit den Gehäusen ein ein
stückiges Gußteil oder Preßteil bildet.
4. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Tragplatte (13) das entsprechend gestaltete Lagerschild
des Motors, insbesondere des Elektromotors (6), ist.
5. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Tragplatte (13) in Zuordnung zum Kraftübertragungsele
ment (5) der Antriebseinheit (2) eine Öffnung (14) zum Durchtritt der
Antriebswelle (7) oder ein Lager zum Lagern der Antriebswelle aufweist.
6. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Antriebswelle (7) die Abtriebswelle des Motors, insbeson
dere des Elektromotors (6), und so das Lager der Antriebswelle (7) das
abtriebsseitige Lager der Abtriebswelle, insbesondere das abtriebssei
tige Ankerlager des Elektromotors (6), ist.
7. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Tragplatte (13) mehrere, insbesondere je Pumpeinheit (3)
zwei, Gewindestutzen (15) zum Einschrauben von Befestigungsschrauben (16)
und die Gehäuse (10) der Pumpeinheiten (3) entsprechende Durchsteckboh
rungen (17) für die Befestigungsschrauben (16) aufweisen und, vorzugs
weise, daß die Gewindestutzen (15) und Durchsteckbohrungen (17) zuein
ander korrespondierend ausgebildete Zentrierflächen (18) aufweisen.
8. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich
net, daß die Tragplatte (13) exakt bemessene, verschleißfeste Justier
flächen (19) aufweist und daß die Gehäuse (10) der Pumpeinheiten (3)
gegen die Justierflächen (19) spannbar sind.
9. Hochdruckpumpe nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Justierflächen (19) von der Antriebseinheit (2) aus gesehen jen
seits der Gewindestutzen (15), vorzugsweise so weit jenseits der Gewin
destutzen (15) wie möglich, angeordnet sind.
10. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß das als Exzenterkäfig ausgeführte Kraftübertragungselement (5)
im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit dem Antriebselement (4) zu
weisender U-Öffnung aufweist und daß die Kolbenstangen (12) an den U-
Schenkeln seitlich abragend angeformt sind.
11. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, insbesondere nach
Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (4) eine
Kurvenrolle ist.
12. Hochdruckpumpe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
das Antriebselement (4) bildende Kurvenrolle mit ihrer Drehachse exzen
trisch zu der Längsachse der Antriebswelle (7) versetzt an der Stirn
seite der Antriebswelle (7) gelagert ist.
13. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Antriebselement (4), insbesondere die Kurvenrolle,
eine Dauerschmierung, insbesondere eine Dauerfettfüllung, aufweist.
14. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die aneinander zur Anlage kommenden Kraftübertragungs
flächen von Antriebselement (4) und Kraftübertragungselement (5) aus
verschleißfestem und/oder selbstschmierendem, insbesondere graphithal
tigem Material bestehen.
15. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gehäuse (10) jeder Pumpeinheit (3) langgestreckt
blockartig oder zylindrisch, ggf. mit endseitigen Erweiterungen, aus
geführt ist.
16. Hochdruckpumpe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchführung (11) der Kolbenstange (12) an einer Längsseite des Gehäu
ses (10) angeordnet ist.
17. Hochdruckpumpe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der
die Durchführung (11) aufweisenden Längsseite des Gehäuses (10) endsei
tig auch der Einlaß (8) bzw. der Auslaß (9) angeordnet sind und daß,
vorzugsweise, die Längsachsen von Einlaß (8) und Auslaß (9) parallel
zur Längsachse der Durchführung (11) ausgerichtet sind.
18. Hochdruckpumpe nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäuse (10) mit den die Durchführung (11) und ggf. den Ein
laß (8) und den Auslaß (9) aufweisenden Längsseiten aufeinander zu ge
richtet an der Tragplatte (13) angeordnet sind und daß so die Durch
führungen (11) und ggf. auch die Einlässe (8) und Auslässe (9) zuein
ander fluchtend ausgerichtet sind.
19. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einlässe (8) und Auslässe (9) der Gehäuse (10) der
Pumpeinheiten (3) über eine Sammelleitung (20) jeweils miteinander und
mit einem Zentraleinlaß (21) bzw. einem Zentralauslaß (22) verbunden
sind.
20. Hochdruckpumpe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sammelleitungen (20) als gerade Leitungsstücke und, vorzugsweise, der
Zentraleinlaß (21) bzw. Zentralauslaß (22) als T-Stücke ausgeführt sind.
21. Hochdruckpumpe nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einlässe (8) und Auslässe (9) der Gehäuse (10) als druckdichte Steck
fassungen für die Enden der als gerade Leitungsstücke ausgeführten
Sammelleitungen (20) ausgeführt sind.
22. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Längsachsen des Zentraleinlasses (21) und des Zen
tralauslasses (22) parallel zueinander ausgerichtet sind.
23. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gehäuse (10) jeder Pumpeinheit (3) auf der von der
Durchführung (11) der Kolbenstange (12) abgewandten Seite des Arbeits
raums eine durch einen Gewindestopfen (23) verschlossene Öffnung (24)
aufweist.
24. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei zwischen
Auslaß und Einlaß, insbesondere zwischen Zentralauslaß und Zentralein
laß, eine Bypassvorrichtung mit dem Zentralauslaß nachgeschaltetem
Überdruckventil, vom Überdruckventil zum Zentraleinlaß führender Rück
laufleitung und weiteren Verbindungsleitungen anbringbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bypassvorrichtung (26) als offene Konstruktion,
also mit freiliegendem Überdruckventil (27), freiliegender Rücklauflei
tung (28) und freiliegender Verbindungsleitung (29) etc., ausgeführt ist.
25. Hochdruckpumpe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bypassvorrichtung (26) im wesentlichen aus Kunststoff, insbesondere aus
Polyacetal, besteht und, vorzugsweise, als Spritzgußteil ausgeführt ist.
26. Hochdruckpumpe nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Teile der Bypassvorrichtung (26) über Versteifungs
stege (30) miteinander verbunden und versteift sind.
27. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 19 bis 22 und einem der An
sprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentraleinlaß (21)
einen langgestreckten Stutzen (31) mit einer seitlichen Bohrung (32)
aufweist, daß die Bypassvorrichtung (26) eine langgestreckte, zylin
drische Hülse (33) aufweist und die Rücklaufleitung (28) in die Hül
se (33) mündet und daß die Hülse (33) so über den Stutzen (31) schieb
bar ist, daß die Bohrung (32) in etwa mit der Mündung der Rücklauflei
tung (28) fluchtet.
28. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gehäuse (10), Sammelleitungen (20) etc. aus, ggf. ge
gossenem oder gepreßtem, Messing, Aluminium od. dgl. oder aus Kunst
stoff, insbesondere aus Polyacetal, bestehen.
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