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DE3705608A1 - Hochdruckpumpe - Google Patents

Hochdruckpumpe

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DE3705608A1
DE3705608A1 DE19873705608 DE3705608A DE3705608A1 DE 3705608 A1 DE3705608 A1 DE 3705608A1 DE 19873705608 DE19873705608 DE 19873705608 DE 3705608 A DE3705608 A DE 3705608A DE 3705608 A1 DE3705608 A1 DE 3705608A1
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DE19873705608
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Elektra Beckum AG
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Elektra Beckum Lubitz and Co
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Priority to EP87116030A priority patent/EP0279910A3/de
Priority to US07/150,209 priority patent/US4824335A/en
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    • F04POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
    • F04BPOSITIVE-DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS
    • F04B53/00Component parts, details or accessories not provided for in, or of interest apart from, groups F04B1/00 - F04B23/00 or F04B39/00 - F04B47/00

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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Reciprocating Pumps (AREA)
  • Details Of Reciprocating Pumps (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Hochdruckpumpe nach dem Oberbegriff von An­ spruch 1.
Eine Hochdruckpumpe der gattungsgemäßen Art dient in erster Linie zum Pumpen von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, beispielsweise für einen Hochdruckreiniger od. dgl., grundsätzlich kann die Lehre der Er­ findung aber auch bei einer Hochdruckpumpe angewandt werden, die zum Pumpen von Gasen, beispielsweise von Luft, bestimmt und geeignet ist. Hinsichtlich des angesprochenen Druckbereichs bezieht sich die Lehre der Erfindung insbesondere auf einen Druckbereich von 20 bar bis 100 bar, insbesondere auf einen Druckbereich von 40 bar bis 80 bar. Das sind übliche Druckbereiche für Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art. Grundsätzlich sind aber einerseits die Übergangsbereiche zwischen Mitteldruck und Hochdruck bzw. Hochdruck und Höchstdruck fließend, ist andererseits die Lehre der Erfindung, da sie sich auf den kon­ struktiven Aufbau einer Hochdruckpumpe bezieht, durchaus auch bei Pumpen in anderen Druckbereichen mit ähnlichem konstruktivem Aufbau anwendbar. Zum Zwecke der einfacheren Erläuterung wird allerdings nachfolgend immer der Hochdruckbereich für Flüssigkeiten, also eine Hochdruckpumpe für Flüssigkeiten, insbesondere für Wasser, behandelt.
Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art sind der Anmelderin in ver­ schiedenen Ausführungen aus der Praxis bekannt. Diese Hochdruckpumpen sind regelmäßig ein vom antreibenden Motor, zumeist einem Elektromo­ tor, unabhängiges Aggregat, das lediglich antriebstechnisch über eine besondere Flanschverbindung mit der Abtriebswelle des Elektromotors, der Abtriebswelle eines einem Motor, insbesondere einem Elektromotor nachgeschalteten Übersetzungs- oder Untersetzungsgetriebes, der Ab­ triebs-Pleuelstange eines einem Motor nachgeschalteten Kurbeltriebs od. dgl. verbunden ist. Eine solche Hochdruckpumpe weist regelmäßig ein großes und schweres Gehäuse aus Metall, insbesondere aus Guß, Druckguß, Spritzguß od. dgl. auf. Das Gehäuse bildet die Außenhülle der Hochdruckpumpe, d. h. im Gehäuse integriert befinden sich zumeist zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete und angeordnete Pumpeinheiten, ei­ ne mittig dazwischen angeordnete Antriebseinheit, alle erforderlichen Strömungskanäle, Saugventile und Druckventile usw. Die Saugventile und Druckventile der Pumpeinheiten sind meistens mit Hilfe von Schraub­ einsätzen herausnehmbar gestaltet und häufig aus anderem Material als das Gehäuse selbst ausgeführt. Im Gehäuse befinden sich meist mittig zwei abgedichtete Lager für eine Antriebswelle der Antriebseinheit. Die­ se Antriebswelle weist mittig einen zwischen den Pumpeinheiten liegen­ den Exzenternocken auf, der als Antriebselement dient und mit einem als Kraftübertragungselement dienenden Exzenterkäfig zusammenwirkt. Der Ex­ zenterkäfig, also das Kraftübertragungselement, ist mit beiden Pumpen­ kolben der regelmäßig vorhandenen zwei Pumpeinheiten verbunden, meist einstückig damit ausgeführt, so daß eine durch den Exzenternocken ver­ ursachte hin und her gehende Bewegung des Exzenterkäfigs in eine ent­ sprechende hin und her gehende Bewegung, also eine Verschiebebewegung der Pumpenkolben umgesetzt wird. Ist schon die abtriebsseitige Bewe­ gung des Motors eine Verschiebebewegung, wie beispielsweise bei einem dem Motor nachgeschalteten Kurbeltrieb, so kann das Antriebselement na­ türlich auch ein einfacher Zapfen sein, der am Ende einer entsprechen­ den Pleuelstange sitzt und in ein als Drehlager ausgeführtes Kraftüber­ tragungselement eingreift.
Bei den Pumpeinheiten bekannter Hochdruckpumpen handelt es ich, wie zuvor schon gesagt worden ist, zumeist um Kolbenpumpen. Bei den üb­ licherweise vorhandenen zwei Pumpeinheiten sind die Pumpenkolben dabei im wesentlichen quer zur Antriebswelle angeordnet und in Führungen im Gehäuse geführt, so daß sie gleichzeitig der exakten Lagerung des Kraft­ übertragungselements der Abtriebseinheit dienen. Da das Gesamtgehäuse geschlossen ist, kann es im Inneren einen Ölsumpf aufweisen, so daß die Teile der bekannten Hochdruckpumpen durch eine Spritzschmierung aus dem Ölsumpf ständig geschmiert sind. Das ist insbesondere für den Eingriffsbereich von Antriebselement und Kraftübertragungselement we­ sentlich, wohingegen die Führung der Pumpenkolben meist über selbst­ schmierende Graphitführungsbuchsen, PTFE-Gleitringe usw. selbstschmie­ rend erfolgt.
Das Gehäuse einer bekannten Hochdruckpumpe ist normalerweise mit dem Motorblock eines Antriebsmotors über eine Tragkonstruktion verflansch­ bar. Gleichzeitig wird die Antriebswelle der Hochdruckpumpe mit der Abtriebswelle des Motors über eine zwischen dem Gehäuse des Motors und dem Gehäuse der Hochdruckpumpe liegende Flanschverbindung verbunden.
Am für beide Pumpeinheiten der Hochdruckpumpe gemeinsamen, nämlich über im Gehäuse verlaufende Leitungen mit den Arbeitsräumen der beiden Pump­ einheiten verbundenen Zentralauslaß kann ein Puffervolumen angeordnet sein, das begrenzt elastische Wandungen aufweist und so als Pulsations­ dämpfer dient.
Schließlich ist bei bekannten Hochdruckpumpen der in Rede stehenden Art häufig zwischen Auslaß - Zentralauslaß - und Einlaß - Zentraleinlaß - eine Bypassvorrichtung mit einem Überdruckventil und einer vom Über­ druckventil zum Zentraleinlaß führenden Rücklaufleitung angeordnet. Auch eine solche Bypassvorrichtung hat ein eigenes Gehäuse, in dem sich die erforderlichen Strömungskanäle, Einsätze usw. finden. Wird z. B. ein dem Zentralauslaß nachgeschalteter Verbraucher abgeschaltet, so entsteht eine Druckspitze im System, die das Überdruckventil ansprechen läßt und vom Zentralauslaß zum Zentraleinlaß eine Kurzschlußverbindung öffnet. Die Hochdruckpumpe fördert dann die Flüssigkeit in diesem Kurzschlußkreis, so daß die Pumpenkolben nicht gegen eine geschlossene Leitung arbeiten müssen, was gefährlich wäre. Sobald der Verbraucher wieder eingeschaltet wird, fällt der Druck im Zentralauslaß zunächst stark ab, es ergibt sich eine negative Druckspitze, durch die das Überdruckventil wieder schließt und den Kurzschlußkreis absperrt.
Die voranstehenden Erläuterungen haben deutlich gemacht, daß die be­ kannte Hochdruckpumpe eine relativ schwere, aufwendige Konstruktion darstellt. Diese Hochdruckpumpe ist auch relativ teuer, beispielswei­ se, weil die Antriebswelle in der Hochdruckpumpe mit zwei eigenen La­ gern gelagert werden muß. Außerdem ist die bekannte Hochdruckpumpe nicht sehr gut mit einer Bypassvorrichtung kombinierbar, jedenfalls führt eine solche Kombination zu einer sehr voluminösen Bauform.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine besonders leichte, einfach aufgebaute und damit besonders preisgünstige und als echtes Massenprodukt einsetzbare Hochdruckpumpe zu schaffen.
Bei der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe ist die zuvor aufgezeigte Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist ein grundlegend neues Konzept für den kon­ struktiven Aufbau einer Hochdruckpumpe der in Rede stehenden Art ver­ wirklicht worden. Anstelle des geschlossenen Gehäuses, in dem sich alle Teile der Hochdruckpumpe befinden, ist erfindungsgemäß eine mo­ dulare Konstruktion verwirklicht worden, bei der einzelne, kleine und kompakte Gehäuse nur dort vorgesehen sind, wo sie unbedingt notwendig sind. Den Zusammenhalt aller Teile der Hochdruckpumpe gewährleistet die erfindungsgemäß vorhandene formstabile Tragplatte, mit deren Hil­ fe gleichzeitig eine genau fixierte Relativlage der einzelnen Teile der Hochdruckpumpe zueinander gewährleistet werden kann. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Konstruktion erheblich leichter ist als die bisherigen Hochdruckpumpen und daß sich so erhebliche Kosteneinsparun­ gen ergeben. Da es sich um eine insgesamt offene Konstruktion handelt, ergibt sich von selbst eine gute Kühlung insbesondere des Bereichs der Antriebseinheit mit Antriebselement und Kraftübertragungselement. Die hier besonders interessierende Schmierung der miteinander in Berüh­ rung kommenden Kraftübertragungsflächen kann mit modernen Mitteln trotz der offenen Konstruktion ohne weiteres gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt, daß das zuvor erläuterte modulare Konstruktionskon­ zept der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe auch dann verwirklicht werden kann, wenn nur eine Pumpeinheit vorhanden ist. Dann müßte ggf. an der Tragplatte ein zweites Lager für das Kraftübertragungselement der An­ triebseinheit vorgesehen sein oder die Antriebseinheit müßte ein eigenes Lager aufweisen. Insbesondere gilt die Lehre der Erfindung aber für ei­ ne Hochdruckpumpe der in Rede stehenden Art, die in üblicherweise zwei Pumpeinheiten in im wesentlichen symmetrischer Anordnung zur Antriebs­ einheit aufweist. Die als Lager der Pumpenkolben dienenden druckdichten Durchführungen in den Gehäusen der Pumpeinheiten können in der Weise selbstschmierend ausgestaltet sein, wie das zum Stand der Technik schon erläutert worden ist (Graphitführungsbuchse, Stützring, PTFE- Gleitring usw.). Die Druck- und Saugventile können in das Gehäuse der jeweiligen Pumpeinheit integriert sein, sie können aber auch als sepa­ rate Teile ausgeführt und an das Gehäuse angesetzt sein. Sind die Druck­ und Saugventile integriert, so empfiehlt sich die übliche Gestaltung als herausnehmbare Schraubeinsätze, meist aus Metall, insbesondere aus Messing. Diese Ventile sind in üblicher Weise als Rückschlagventile ausgeführt.
Wie auch im Stand der Technik kann bei der erfindungsgemäßen Hochdruck­ pumpe dem Auslaß der Pumpeinheit bzw. dem Zentralauslaß der Hochdruck­ pumpe insgesamt ein Pulsationsdämpfer nachgeordnet sein. Es hat sich allerdings gezeigt, daß die modulare Konstruktion der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe die Voraussetzung dafür schafft, daß durch die ent­ sprechende Gestaltung von verschiedenen Strömungskanälen, durch die Auswahl bestimmter Materialien usw. eine Pulsationsdämpfung schon in­ tern so weitgehend realisierbar ist, daß auf einen externen Pulsations­ dämpfer völlig verzichtet werden kann.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird zunächst auf die dem An­ spruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen. Im übrigen werden diese Ansprüche und die Ausgestaltungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei­ spielhaft zusammen mit der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungs­ beispiels der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht, sehr schematisch, eine an einen Elektromotor angeflanschte Hochdruckpumpe,
Fig. 2 in Seitenansicht, gleichfalls sehr schematisch, einen Elek­ tromotor mit angeflanschter Hochdruckpumpe und Bypassvorrich­ tung,
Fig. 3 eine Tragplatte einer Hochdruckpumpe in einer Ansicht,
Fig. 4 den Gegenstand aus Fig. 3 im Schnitt entlang der Linie IV-IV,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht eine Hochdruckpumpe von der An­ triebsseite aus gesehen und
Fig. 6 in perspektivischer Ansicht eine Bypassvorrichtung von der Anschlußseite her gesehen.
Gegenstand der Erfindung ist eine Hochdruckpumpe 1 für Flüssigkeiten oder Gase, insbesondere für Wasser, mit einer Antriebseinheit 2 und mindestens einer mit der Antriebseinheit 2 verbundenen Pumpeinheit 3, vorzugsweise zwei gleichartigen, symmetrisch zur Antriebseinheit 2 an­ geordneten und mit der Antriebseinheit 2 verbundenen Pumpeinheiten 3. Die Antriebseinheit 2 ist über ein Antriebselement 4, das in Fig. 5 gestrichelt dargestellt ist, vorzugsweise in Form eines Exzenter­ nockens, und ein mit dem Antriebselement 4 in Eingriff stehendes Kraft­ übertragungselement 5, ebenfalls in Fig. 5 besonders deutlich zu er­ kennen, das vorzugsweise als Exzenterkäfig ausgeführt ist, an eine von einem Motor, hier und insbesondere einem Elektromotor 6 angetriebene Antriebswelle 7 ankuppelbar. Die Antriebswelle 7 ist gleichfalls in Fig. 5 gestrichelt dargestellt.
Durch die Antriebseinheit 2 ist eine Drehbewegung der Antriebswelle 7 in eine Verschiebebewegung umwandelbar. Grundsätzlich gilt, daß die An­ triebseinheit 2 aber auch so ausgestaltet sein kann, daß die vom Motor kommende Antriebsbewegung schon eine Verschiebebewegung ist, so daß eine Umwandlung innerhalb der Antriebseinheit 2 nicht mehr erforderlich ist.
Die bzw. jede Pumpeinheit 3 weist in an sich bekannter und daher im einzelnen nicht dargestellter Weise einen Arbeitsraum mit einem an ei­ nem Einlaß 8 angeordneten Saugventil und einem an einem Auslaß 9 ange­ ordneten Druckventil auf. Ferner weist jede Pumpeinheit 3 einen im Ar­ beitsraum druckdicht geführten, zum Pumpen im Arbeitsraum hin und her verschiebbaren Pumpenkolben auf. Der bzw. die Pumpenkolben sind von der Antriebseinheit 2 antreibbar, also im Arbeitsraum bzw. in den Arbeits­ räumen hin und her verschiebbar. Diese Funktionsweise entspricht dem, was bei Hochdruckpumpen an sich schon lange üblich ist.
Wie die Fig. 1 und 5 nun besonders deutlich machen, ist die erfindungs­ gemäße Hochdruckpumpe 1 nun dadurch gekennzeichnet, daß jede Pumpein­ heit 3 ein eigenes, von der Antriebseinheit 2 getrenntes, geschlossenes Gehäuse 10 mit dem Arbeitsraum aufweist, daß das Gehäuse 10 den Ein­ laß 8, ggf. mit am Einlaß 8 in das Gehäuse 10 integriertem Saugventil, den Auslaß 9, ggf. mit am Auslaß 9 in das Gehäuse 10 integriertem Druckventil, und eine druckdichte Durchführung 11 für eine mit dem Pum­ penkolben verbundene bzw. den Pumpenkolben bildende Kolbenstange 12 der Antriebseinheit 2 aufweist, daß die den beiden Pumpenkolben zuge­ ordneten Kolbenstangen 12 über das Kraftübertragungselement 5 der An­ triebseinheit 2 miteinander verbunden sind, daß eine massive, formsta­ bile Tragplatte 13 vorgesehen ist, daß zumindest die Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 mit der Tragplatte 13 fest verbunden sind und daß so die Pumpeinheiten 3 und die Antriebseinheit 2 in ihrer Relativlage zu­ einander fixiert sind. Die besonderen Vorteile dieser erfindungsgemäß modular gestalteten Konstruktion der Hochdruckpumpe 1 sind weiter oben schon im einzelnen erläutert worden. Wesentlich ist, daß die Hochdruck­ pumpe 1 in einzelnen Funktionsbaugruppen vorliegt, die lediglich über die Tragplatte 13 in fester Relativlage miteinander zusammengehalten werden. Das aufwendige allumfassende Gehäuse, das im Stand der Technik verwirklicht war, ist hier durch die kleinen und leichten Einzelgehäuse 10 und die Tragplatte 13, die gewissermaßen das Rückgrat der Hochdruckpum­ pe 1 bildet, ersetzt. Damit ist der Grundstein für eine besonders leich­ te und preisgünstige und damit als echtes Massenprodukt geeignete Hoch­ druckpumpe 1 gelegt.
Wie insbesondere die Fig. 1 und 5 deutlich machen, bietet die modulare Konstruktion der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 in Verbindung mit der Verfügbarkeit moderner Schmiertechniken die Möglichkeit, die An­ triebseinheit 2 gehäuselos auszuführen, so daß die Antriebseinheit 2 nur aus Kolbenstangen 12, Kraftübertragungselement 5 und Antriebsele­ ment 4 besteht. Eine solche offene Konstruktion der Antriebseinheit 2 hat den besonderen Vorteil, daß eine besonders gute Kühlung der Antriebs­ einheit 2, insbesondere der miteinander zusammenwirkenden Kraftübertra­ gungsflächen, gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mittelbereich der Hochdruckpumpe 1 von einem Kühlluftstrom, der bei­ spielsweise vom Elektromotor 6 herkommen könnte, umströmt wird.
Bislang ist nur darauf hingewiesen worden, daß die Gehäuse 10 der Pump­ einheiten 3 mit der Tragplatte 13 fest verbunden sein müssen. Diese feste Verbindung ist im dargestellten Ausführungsbeispiel durch später noch näher zu erläuternde Schraubverbindungen gewährleistet. Nicht dar­ gestellt ist in den Zeichnungen eine Alternative, die dadurch gekenn­ zeichnet ist, daß die Gehäuse der Pumpeinheiten an der Tragplatte ein­ stückig ausgeformt sind und daß, vorzugsweise, die Tragplatte mit den Gehäusen ein einstückiges Gußteil oder Preßteil bildet. Als Material kommen Messing, Aluminium, evtl. auch moderne Kunststoffe, beispiels­ weise Polyacetal, in Frage.
Die Fig. 1 und 2 zeigen, daß nach einer besonders bevorzugten Lehre der Erfindung beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Tragplatte 13 das entsprechend gestaltete Lagerschild des Motors, hier und entsprechend bevorzugter Lehre des Elektromotors 6, ist. Das bringt eine weitere nochmals drastische Vereinfachung des Aufbaus der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1, als nämlich als Tragplatte 13 ein beim Antriebsmo­ tor, also dem Elektromotor 6, sowieso vorhandenes Element verwendet wird. Die zusätzlich zur Tragplatte 13 vorhandenen Teile bzw. Funk­ tionsbaugruppen der Hochdruckpumpe 1 werden also unmittelbar an das Lagerschild des Elektromotors 6 angeflanscht. Damit werden Gewicht und Kosten der Tragplatte 13 komplett eingespart.
Selbstverständlich muß bei der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 wie auch beim Stand der Technik die Antriebswelle 7 in irgendeiner Weise so gelagert sein, daß sie definiert mit dem Kraftübertragungselement 5 kuppelbar ist. Dazu empfiehlt es sich nun, daß die Tragplatte 13 in Zuordnung zum Kraftübertragungselement 5 der Antriebseinheit 2 eine Öffnung zum Durchtritt der Antriebswelle 7 oder ein Lager zum Lagern der Antriebswelle aufweist. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ergibt sich das besonders deutlich aus den Fig. 3 und 4, die die Trag­ platte 13 in Form des hier verwirklichten Lagerschilds des Elektromo­ tors 6 einerseits in einer Stirnansicht, andererseits in einem Schnitt zeigen. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist lediglich die Öffnung 14 zum Durchtritt der Antriebswelle 7 in der Tragplatte 13 vorgesehen, eines Lagers zum Lagern der Antriebswelle in der Tragplat­ te 13 oder an der Tragplatte 13 bedarf es hier nicht, da die Tragplat­ te 13 das Lagerschild des Elektromotors 6 ist. Das liegt im hier dar­ gestellten Ausführungsbeispiel nun daran, daß die Antriebswelle 7 die Abtriebswelle des Motors, insbesondere des Elektromotors 6, und so das Lager der Antriebswelle 7 das abtriebsseitige Lager der Abtriebs­ welle, insbesondere das abtriebsseitige Ankerlager des Elektromotors 6, ist. Diese Konstruktion bietet nun eine ganz erhebliche weitere Verein­ fachung und kostenmäßige Verbesserung der erfindungsgemäßen Hochdruck­ pumpe 1, da nun ganz offensichtlich die Hochdruckpumpe 1 überhaupt kein Lager mehr für die Antriebswelle 7 benötigt. Als Lager der Antriebs­ welle 7 dienen die sowieso vorhandenen Ankerlager der Abtriebswelle des Elektromotors 6, diese Ankerlager sind also in doppelter Weise genutzt, einerseits als Ankerlager der Abtriebswelle des Elektromotors 6, ande­ rerseits, funktionell, als Drehlager der Antriebswelle der Hochdruck­ pumpe 1. Der guten Ordnung halber darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die zuvor erläuterte Konstruktion grundsätzlich unabhängig davon ist, ob die Tragplatte 13 integraler Bestandteil, näm­ lich das Lagerschild des Elektromotors 6 ist oder ob die Tragplatte 13 ein separates Teil darstellt. Die lagerfreie Konstruktion der Hochdruck­ pumpe 1 ist nämlich auch bei einer separat vorhandenen Tragplatte 13 in gleicher Weise zu verwirklichen.
Die Fig. 3 bis 5 machen deutlich, wie im hier dargestellten und inso­ weit bevorzugten Ausführungsbeispiel die Verbindung der Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 mit der Tragplatte 13, d. h. hier also mit dem Lager­ schild des Elektromotors 6, konstruktiv gelöst ist. Es könnten hier natürlich Schweißverbindungen, Lötverbindungen, Klemmverbindungen, Rast­ verbindungen usw. vorgesehen sein, konkret sind hier aber Schraubverbin­ dungen verwirklicht. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel gilt nun, daß die Tragplatte 13 mehrere, insbesondere je Pumpeinheit 3 zwei, Ge­ windestutzen 15 zum Einschrauben von Befestigungsschrauben 16 und die Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 entsprechende Durchsteckbohrungen 17 für die Befestigungsschrauben 16 aufweisen und, vorzugsweise, daß die Ge­ windestutzen 15 und Durchsteckbohrungen 17 zueinander korrespondierend ausgebildete Zentrierflächen 18 aufweisen. Die Befestigungsschrauben 16 sind in Fig. 1 am besten zu erkennen. Zweckmäßigerweise sind die ein­ ander zugeordneten Zentrierflächen 18 leicht konisch ausgebildet, um ein Ansetzen der Hochdruckpumpe 1 an die Tragplatte 13 zu erleichtern.
Wie zuvor mehrfach schon angesprochen worden ist, dient die Tragplatte 13, hier in Form des Lagerschilds des Elektromotors 6, gewissermaßen als Rückgrat der Hochdruckpumpe 1. Die gegenseitige exakte Relativlage der verschiedenen Funktionsbaugruppen der Hochdruckpumpe 1 wird also durch die Tragplatte 13 gewährleistet. Folglich müssen die Funktionsbaugruppen, also insbesondere die Pumpeinheiten 3, in eine ganz exakte Relativlage zur Tragplatte 13 gebracht werden können. Dazu dienen nun nach bevorzug­ ter Lehre der Erfindung die in den Fig. 2 und 3 erkennbaren Justier­ flächen 19 an der Tragplatte 13, die ganz exakt bemessen und weitest­ gehend verschleißfest ausgeführt sind. Gegen diese Justierflächen 19 sind die Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 spannbar mit Hilfe der Befesti­ gungsschrauben 16. Es kommt hier insbesondere auf die Winkelstellung der Pumpeinheiten 3 zueinander und zur Antriebseinheit 2 an, die im Zusammenwirken von Zentrierflächen 18 einerseits und Justierflächen 19 andererseits optimal einstellbar ist.
In Betrieb werden durch die auftretenden Kräfte auf die Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 erhebliche Kippkräfte ausgeübt, die ohne Gegenmaßnah­ men eine Verkippung der Gehäuse 10 nach außen bewirken würden. Um die hier auftretenden Kippkräfte nicht vollständig an den Befestigungs­ schrauben 16, Gewindestutzen 15 und Zentrierflächen 18 abfangen zu müssen, ist die erfindungsgemäße Hochdruckpumpe 1 im dargestellten Ausführungsbeispiel so konstruiert, daß die Justierflächen 19 von der Antriebseinheit 2 aus gesehen jenseits der Gewindestutzen 15, vorzugs­ weise soweit jenseits der Gewindestutzen 15 wie möglich, angeordnet sind. Durch diese Maßnahme besteht der längstmögliche Hebelarm zwischen Justierfläche 19 und Gewindestutzen 15 bzw. Befestigungsschrauben 16, so daß alle Kippkräfte über diesen Hebelarm in die Justierflächen 18 und damit in die Tragplatte 13 abgeleitet werden können. Mit dieser Konstruktion ist sichergestellt, daß die Gewindestutzen 15 und Be­ festigungsschrauben 16 bzw. Zentrierflächen 18 praktisch überhaupt nicht auf Kippung beansprucht werden. Auch im Vollastbetrieb ist so eine exakte Einhaltung der relativen Winkelstellung der Pumpeinhei­ ten 3 zueinander und zur Antriebseinheit 2 sichergestellt.
Nachdem nun die Befestigung der Hochdruckpumpe 1 an der Tragplatte 13 bzw. an dem Lagerschild des Elektromotors 6 erläutert worden ist, soll die konstruktive Gestaltung der weiteren Funktionsbaugruppen der Hoch­ druckpumpe 1 im übrigen erläutert werden. Dazu gilt im hier dargestell­ ten und bevorzugten Ausführungsbeispiel zunächst, daß das als Exzenter­ käfig ausgeführte Kraftübertragungselement 5 im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit dem Antriebselement 4 zuweisender U-Öffnung aufweist und daß die Kolbenstangen 12 an den U-Schenkeln seitlich abragend angeformt sind. Das ergibt sich mit besonderer Deutlichkeit aus Fig. 5. Die Fig. 5 läßt dabei erkennen, daß sich das Kraftübertragungselement 5 in einer einseitigen Extremposition befindet, in der die Kolbenstange 12 der linken Pumpeinheit 3 voll eingefahren ist, der Arbeitsraum also das kleinste Volumen aufweist, während die Kolbenstange 12 der rechten Pumpeinheit 3 voll ausgefahren ist, so daß der Arbeitsraum das größt­ mögliche Volumen aufweist. Fig. 5 zeigt dabei das Zusammenwirken des gestrichelt dargestellten Antriebselements 4 mit dem Kraftübertragungs­ element 5.
Hinsichtlich des Antriebselements 4 gibt es natürlich eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten. Das Antriebselement 4 könnte zunächst ein ganz normaler, fest auf der Antriebswelle 7 sitzender Exzenternocken sein. Viele andere Gestaltungsmöglichkeiten sind aus dem Stand der Technik bekannt. Für den hier vorliegenden Anwendungsfall ist aber die dargestellte Konstruktion besonders zweckmäßig, bei der das Antriebs­ element 4 eine Kurvenrolle ist. Derartige Kurvenrollen sind handels­ üblich zu erwerben und stellen letztlich nichts weiter dar als einen zylindermantelförmigen Außenring aus hochverschleißfestem Material, der über ein allseits abgedichtetes Kugellager oder Rollenlager ge­ genüber einem konzentrisch angeordneten Innenring drehbar ist. Zumeist ist gleichzeitig eine Dauerfettfüllung vorgesehen. Der Innenring läßt sich an beliebiger Stelle ortsfest anbringen. Diese Konstruktion des Antriebselements 4 korrespondiert in besonders zweckmäßiger Weise zur Konstruktion des Kraftübertragungselements 5 mit im wesentlichem U-för­ migem Querschnitt, wie in Anspruch 10 erläutert.
Fig. 5 läßt mit der gestrichelten Darstellung des Antriebselements 4 und der Antriebswelle 7 erkennen, daß hier eine besonders einfache und zweckmäßige Anbringung des Antriebselements 4 an der Antriebswelle 7 re­ alisiert worden ist, die sich in ganz besonders zweckmäßiger Weise auch für den Fall eignet, daß die Antriebswelle 7 durch die Abtriebswelle des Elektromotors 6 gebildet ist. Es gilt nämlich, daß hier die das Antriebs­ element 4 bildende Kurvenrolle mit ihrer Drehachse exzentrisch zu der Längsachse der Antriebswelle 7 versetzt an der Stirnseite der Antriebs­ welle 7 gelagert ist.
Der insgesamt offenen Konstruktion der erfindungsgemäßen Hochdruckpum­ pe 1, insbesondere bei gehäuseloser Ausführung der Antriebseinheit 2 gemäß Anspruch 2 entspricht es, daß die aneinander zur Anlage kommenden Kraftübertragungsflächen von Antriebselement 4 und Kraftübertragungs­ element 5 aus verschleißfestem und/oder selbstschmierendem, insbesondere graphithaltigem Material bestehen. Die Verwendung einer Kurvenrolle als Antriebselement 4 ist schon von selbst in ganz erheblichem Maße ver­ schleißmindernd, in Kombination mit verschleißfesten Materialien bzw. selbstschmierenden Materialien für die Kraftübertragungsflächen läßt sich eine für den Dauerbetrieb geeignete Verschleißsituation an dieser Stelle schaffen, die den von einer Spritzölschmierung bei geschlossenem Außengehäuse gesetzten Maßstäben standhält.
Die voranstehenden Erläuterungen betrafen im wesentlichen den Bereich der Antriebseinheit 2 der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1. Nun soll die im dargestellten Ausführungsbeispiel verwirklichte, besonders zweck­ mäßige Konstruktion der Pumpeinheiten 3 näher betrachtet werden. Zu­ nächst gilt, daß im hier dargestellten und bevorzugten Ausführungsbei­ spiel das Gehäuse 10 jeder Pumpeinheit 3 langgestreckt blockartig oder zylindrisch, ggf. mit endseitigen Erweiterungen, ausgeführt ist. Durch diese Gestaltung wird die Grundlage für eine rahmenartige und damit besonders verwindungssteife Konstruktion und Anordnung der Funktions­ baugruppen der erfindungsgemäßen Hochdruckpumpe 1 gelegt. Im übrigen entspricht diese Gestaltung der Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 auch der üblichen Anordnung von Einlaß 8, Auslaß 9 nebst entsprechenden Ven­ tilen und dazwischen Arbeitsraum mit Pumpenkolben. Der generell zu be­ vorzugenden Zwillingsanordnung von zwei Pumpeinheiten 3 entspricht es im Rahmen der Erfindung in besonderem Maße, daß die Durchführung 11 der Kolbenstange 12 an einer Längsseite des Gehäuses 10 angeordnet ist.
Fig. 5 zeigt nun ebenso wie Fig. 1, daß im hier dargestellten und inso­ weit bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Anordnung verwirklicht worden ist, die hinsichtlich des Zusammenbaus und hinsichtlich der Verbindungs­ steifigkeit besonders zweckmäßig ist. Dazu gilt zunächst, daß an der die Durchführung 11 aufweisenden Längsseite des Gehäuses 10 endseitig auch der Einlaß 8 bzw. der Auslaß 9 angeordnet sind und daß, vorzugs­ weise, die Längsachsen von Einlaß 8 und Auslaß 9 parallel zur Längsachse der Durchführung 11 ausgerichtet sind. Ferner gilt hier, daß die Ge­ häuse 10 mit den die Durchführung 11 und ggf. den Einlaß 8 und den Aus­ laß 9 aufweisenden Längsseiten aufeinander zugerichtet an der Tragplat­ te 13 angeordnet sind und daß so die Durchführungen 11 und ggf. auch die Einlässe 8 und Auslässe 9 zueinander fluchtend ausgerichtet sind.
Die zuvor erläuterte Konstruktion und Anordnung der Gehäuse 10 der Pump­ einheiten 3 an der Tragplatte 13 führt dazu, daß eine geringfügige Ver­ änderung des Abstands der Pumpeinheiten 3 voneinander grundsätzlich für die Ausrichtung der Einlässe 8, Auslässe 9 und Durchführungen 11 ohne Belang ist.
Angepaßt an die zuvor erläuterte Konstruktion und Anordnung der Gehäu­ se 10 der Pumpeinheiten 3 ist im hier dargestellten und bevorzugten Aus­ führungsbeispiel ferner vorgesehen, daß die Einlässe 8 und Auslässe 9 der Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 über eine Sammelleitung 20 jeweils miteinander und mit einem Zentraleinlaß 21 bzw. einem Zentralauslaß 22 verbunden sind. Im hier dargestellten und insoweit bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel gilt ferner, daß die Sammelleitungen 20 als gerade Lei­ tungsstücke und, vorzugsweise, der Zentraleinlaß 21 bzw. Zentralaus­ laß 22 als T-Stücke ausgeführt sind. Schließlich gilt im hier darge­ stellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel, daß die Einläs­ se 8 und Auslässe 9 der Gehäuse 10 als druckdichte Steckfassungen für die Enden der als gerade Leitungsstücke ausgeführten Sammelleitun­ gen 20 ausgeführt sind. Die zuvor erläuterte konstruktive Gestaltung der hydraulischen Verbindung der beiden Pumpeinheiten 3 führt dazu, daß die beiden Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 ohne weiteres in ihrem Abstand voneinander eingestellt werden können, ohne daß Undichtigkei­ ten auftreten. Die für die Sammelleitungen 20 als Schiebesitze ausge­ stalteten Einlässe 8 und Auslässe 9 erlauben es, den Abstand der Pumpeinheiten 3 über einen relativ großen Bereich zu verändern, ohne daß die relative Winkelstellung der Pumpeinheiten 3 verändert wird. Dabei dienen die Sammelleitungen 20 in den Steckfassungen der Einläs­ se 8 und Auslässe 9 zur Winkeljustierung der Gehäuse 10 der Pumpein­ heiten 3.
Unter Umständen, beispielsweise bei einer einstückigen Ausführung der Gehäuse 10 mit der Tragplatte 13, aber auch aus Gründen der Säuberung und der Reparatur kann es zweckmäßig sein, wenn die Arbeitsräume in dem Gehäuse 10 der Pumpeinheiten 3 frei zugänglich sind. Dazu gilt für das hier vorgesehene Ausführungsbeispiel, daß das Gehäuse 10 jeder Pumpeinheit 3 auf der von der Durchführung 11 der Kolbenstange 12 ab­ gewandten Seite des Arbeitsraums eine durch einen Gewindestopfen 23 verschlossene Öffnung 24 aufweist.
Fig. 1 macht im übrigen in Verbindung mit Fig. 2 deutlich, daß im hier dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel die Längsachsen des Zentraleinlasses 21 und des Zentralauslasses 22 parallel zueinander ausgerichtet sind. In Fig. 5 ist dabei zu erkennen, daß durchaus auch noch ein weiterer Anschluß 25 für entweder eine separate Anschlußlei­ tung oder einen Pulsationsdämpfer vorhanden sein kann.
Fig. 2 zeigt, daß im hier dargestellten und insoweit bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel der Hochdruckpumpe 1 eine Bypassvorrichtung 26 nachgeschal­ tet ist, wie sie als solche aus dem Stand der Technik hinlänglich be­ kannt ist. Eine solche Bypassvorrichtung 26 ist hydraulisch zwischen den Auslaß 9 bzw. den Zentralauslaß 22 und den Einlaß 8 bzw. den Zen­ traleinlaß 21 geschaltet und weist ein dem Zentralauslaß 22 nachgeschal­ tetes Überdruckventil 27 sowie eine vom Überdruckventil 27 zum Zentral­ einlaß 21 führende Rücklaufleitung 28 auf. Fig. 6 zeigt die Bypassvor­ richtung 26 etwas genauer. Daraus ergibt sich, daß in ähnlicher Weise wie die erfindungsgemäße Hochdruckpumpe 1 auch die Bypassvorrichtung 26 als offene Konstruktion, also mit freiliegendem Überdruckventil 27, freiliegender Rücklaufleitung 28, Verbindungsleitungen 29 etc. ausge­ führt ist. Dabei gilt, daß im hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Bypassvorrichtung 26 im wesentlichen aus Kunststoff, insbesondere aus Polyacetal, besteht und, vorzugsweise, als Spritzgußteil ausge­ führt ist. Fig. 6 zeigt dabei, daß einzelne Teile als Schraubein­ sätze aus Metall ausgeführt sein können, wie das für sich bei vergleich­ baren Konstruktionen bekannt ist. Im übrigen zeigt Fig. 6, daß die einzelnen Teile der Bypassvorrichtung 26 über Versteifungsstege 30 miteinander verbunden und versteift sind.
Fig. 2 läßt erkennen, wie die Bypassvorrichtung 26 an der Hochdruck­ pumpe 1 angesetzt sein kann. Fig. 1 läßt in Verbindung mit Fig. 5 er­ kennen, daß im hier dargestellten Ausführungsbeispiel der Zentralein­ laß 21 einen langgestreckten Stutzen 31 aufweist. Dieser langgestreckte Stutzen 31 kann nun erfindungsgemäß dazu genutzt werden, in Verbindung mit einer entsprechenden Gestaltung des Zentralauslasses 22 zur Befesti­ gung der Bypassvorrichtung 26 an der Hochdruckpumpe 1 zu dienen. Dazu weist der langgestreckte Stutzen 31 im dargestellten Ausführungsbei­ spiel zunächst eine seitliche Bohrung 32 auf, so daß Flüssigkeit von außen in den Stutzen 31 eintreten kann. Die Bypassvorrichtung 26 weist, wie insbesondere Fig. 1 deutlich zeigt, eine langgestreckte Hülse 33 auf. Die Rücklaufleitung 28 vom Überdruckventil 27 mündet in die Hül­ se 33. Wird nun die Hülse 33 beim Ansetzen der Bypassvorrichtung 26 an die Hochdruckpumpe 1 über den Stutzen 31 geschoben, so kann das so geschehen, daß die Bohrung 32 in etwa mit der Mündung der Rücklauflei­ tung 28 in die Hülse 33 fluchtet. Das stellt eine besonders einfache konstruktive Lösung für eine wahlweise ansetzbare, an die Konstruktion der Hochdruckpumpe 1 in besonderer Weise angepaßte Bypassvorrichtung 26 dar.
Die in Fig. 6 im einzelnen dargestellte Bypassvorrichtung 26 weist im übrigen noch ein dem Überdruckventil 27 zugeordnetes Einstellelement 34 mit Einstell-Sichtfenster etc. auf, das zur Einstellung des Ansprech­ drucks des Überdruckventils 27 dient. Das Überdruckventil 27 als sol­ ches ist in an sich bekannter Weise als Kolbenventil mit zwei unter­ schiedlich großen Kolbenflächen ausgeführt. Mittels des Einstellele­ ments 34 wird die Federkraft der den Ventilkolben belastenden Druck­ feder eingestellt. Im übrigen ist dem Zentralauslaß 22 im hier darge­ stellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel noch eine In­ jektionseinheit 35 nachgeordnet, die nach Art einer Wasserstrahlpumpe arbeitet und das Injizieren bzw. Einsaugen von Chemikalien in die ge­ pumpte Flüssigkeit erlaubt.
Ganz generell gilt, daß die Gehäuse 10, Sammelleitungen 20 etc. aus, ggf. gegossenem oder gepreßtem, Messing, Aluminium od. dgl. oder aus Kunststoff, insbesondere aus Polyacetal, bestehen.
Mit der Erfindung ist es gelungen, durch ein grundlegend neues Kon­ struktionskonzept eine extrem leichte, sehr einfach aufgebaute und außerordentlich preisgünstige Hochdruckpumpe 1 zu schaffen, die als echtes Massenprodukt einsetzbar ist. Es hat sich gezeigt, daß bei­ spielsweise für einen Druckbereich von 60 bar bis 70 bar bei optima­ ler Ausnutzung aller Aspekte der Erfindung eine Kostenreduzierung um mehr als 50% gegenüber bisher bekannten Hochdruckpumpen 1 erreicht wird.

Claims (28)

1. Hochdruckpumpe für Flüssigkeiten oder Gase, insbesondere für Wasser, mit einer Antriebseinheit und mindestens einer mit der Antriebseinheit verbundenen Pumpeinheit, vorzugsweise zwei gleichartigen, symmetrisch zur Antriebseinheit angeordneten und mit der Antriebseinheit verbundenen Pumpeinheiten, wobei die Antriebseinheit über ein Antriebselement, vor­ zugsweise einen Exzenternocken, und ein mit dem Antriebselement in Ein­ griff stehendes Kraftübertragungselement, vorzugsweise einen Exzenter­ käfig an eine von einem Motor, insbesondere einem Elektromotor, ange­ triebene Antriebswelle ankuppelbar und, vorzugsweise, durch die An­ triebseinheit eine Drehbewegung der Antriebswelle in eine Verschiebebe­ wegung umwandelbar ist, wobei die bzw. jede Pumpeinheit einen Arbeits­ raum mit einem an einem Einlaß angeordneten Saugventil und einem an ei­ nem Auslaß angeordneten Druckventil und einen im Arbeitsraum druckdicht geführten, zum Pumpen im Arbeitsraum hin und her verschiebbaren Pumpen­ kolben aufweist und wobei der bzw. die Pumpenkolben von der Antriebs­ einheit antreibbar ist bzw. sind, dadurch gekennzeich­ net, daß jede Pumpeinheit (3) ein eigenes, von der Antriebseinheit (2) getrenntes, geschlossenes Gehäuse (10) mit dem Arbeitsraum aufweist, daß das Gehäuse (10) den Einlaß (8), ggf. mit am Einlaß (8) in das Ge­ häuse (10) integriertem Saugventil, den Auslaß (9), ggf. mit am Aus­ laß (9) in das Gehäuse (10) integriertem Druckventil, und eine druck­ dichte Durchführung (11) für eine mit dem Pumpenkolben verbundene bzw. den Pumpenkolben bildende Kolbenstange (12) der Antriebseinheit (2) aufweist, daß die den beiden Pumpenkolben zugeordneten Kolbenstan­ gen (12) über das Kraftübertragungselement (5) der Antriebseinheit (2) miteinander verbunden sind, daß eine massive, formstabile Tragplat­ te (13) vorgesehen ist, daß zumindest die Gehäuse (10) der Pumpeinhei­ ten (3) mit der Tragplatte (13) fest verbunden sind und daß so die Pumpeinheiten (3) und die Antriebseinheit (2) in ihrer Relativlage zueinander fixiert sind.
2. Hochdruckpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die An­ triebseinheit (2) gehäuselos ausgeführt ist, also nur aus Kolbenstan­ gen (12), Kraftübertragungselement (5) und Antriebselement (4) besteht.
3. Hochdruckpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse der Pumpeinheiten an der Tragplatte einstückig ausgeformt sind und daß, vorzugsweise, die Tragplatte mit den Gehäusen ein ein­ stückiges Gußteil oder Preßteil bildet.
4. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tragplatte (13) das entsprechend gestaltete Lagerschild des Motors, insbesondere des Elektromotors (6), ist.
5. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tragplatte (13) in Zuordnung zum Kraftübertragungsele­ ment (5) der Antriebseinheit (2) eine Öffnung (14) zum Durchtritt der Antriebswelle (7) oder ein Lager zum Lagern der Antriebswelle aufweist.
6. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Antriebswelle (7) die Abtriebswelle des Motors, insbeson­ dere des Elektromotors (6), und so das Lager der Antriebswelle (7) das abtriebsseitige Lager der Abtriebswelle, insbesondere das abtriebssei­ tige Ankerlager des Elektromotors (6), ist.
7. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tragplatte (13) mehrere, insbesondere je Pumpeinheit (3) zwei, Gewindestutzen (15) zum Einschrauben von Befestigungsschrauben (16) und die Gehäuse (10) der Pumpeinheiten (3) entsprechende Durchsteckboh­ rungen (17) für die Befestigungsschrauben (16) aufweisen und, vorzugs­ weise, daß die Gewindestutzen (15) und Durchsteckbohrungen (17) zuein­ ander korrespondierend ausgebildete Zentrierflächen (18) aufweisen.
8. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tragplatte (13) exakt bemessene, verschleißfeste Justier­ flächen (19) aufweist und daß die Gehäuse (10) der Pumpeinheiten (3) gegen die Justierflächen (19) spannbar sind.
9. Hochdruckpumpe nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Justierflächen (19) von der Antriebseinheit (2) aus gesehen jen­ seits der Gewindestutzen (15), vorzugsweise so weit jenseits der Gewin­ destutzen (15) wie möglich, angeordnet sind.
10. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß das als Exzenterkäfig ausgeführte Kraftübertragungselement (5) im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit dem Antriebselement (4) zu­ weisender U-Öffnung aufweist und daß die Kolbenstangen (12) an den U- Schenkeln seitlich abragend angeformt sind.
11. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, insbesondere nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement (4) eine Kurvenrolle ist.
12. Hochdruckpumpe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die das Antriebselement (4) bildende Kurvenrolle mit ihrer Drehachse exzen­ trisch zu der Längsachse der Antriebswelle (7) versetzt an der Stirn­ seite der Antriebswelle (7) gelagert ist.
13. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Antriebselement (4), insbesondere die Kurvenrolle, eine Dauerschmierung, insbesondere eine Dauerfettfüllung, aufweist.
14. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die aneinander zur Anlage kommenden Kraftübertragungs­ flächen von Antriebselement (4) und Kraftübertragungselement (5) aus verschleißfestem und/oder selbstschmierendem, insbesondere graphithal­ tigem Material bestehen.
15. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (10) jeder Pumpeinheit (3) langgestreckt blockartig oder zylindrisch, ggf. mit endseitigen Erweiterungen, aus­ geführt ist.
16. Hochdruckpumpe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchführung (11) der Kolbenstange (12) an einer Längsseite des Gehäu­ ses (10) angeordnet ist.
17. Hochdruckpumpe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der die Durchführung (11) aufweisenden Längsseite des Gehäuses (10) endsei­ tig auch der Einlaß (8) bzw. der Auslaß (9) angeordnet sind und daß, vorzugsweise, die Längsachsen von Einlaß (8) und Auslaß (9) parallel zur Längsachse der Durchführung (11) ausgerichtet sind.
18. Hochdruckpumpe nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse (10) mit den die Durchführung (11) und ggf. den Ein­ laß (8) und den Auslaß (9) aufweisenden Längsseiten aufeinander zu ge­ richtet an der Tragplatte (13) angeordnet sind und daß so die Durch­ führungen (11) und ggf. auch die Einlässe (8) und Auslässe (9) zuein­ ander fluchtend ausgerichtet sind.
19. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einlässe (8) und Auslässe (9) der Gehäuse (10) der Pumpeinheiten (3) über eine Sammelleitung (20) jeweils miteinander und mit einem Zentraleinlaß (21) bzw. einem Zentralauslaß (22) verbunden sind.
20. Hochdruckpumpe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammelleitungen (20) als gerade Leitungsstücke und, vorzugsweise, der Zentraleinlaß (21) bzw. Zentralauslaß (22) als T-Stücke ausgeführt sind.
21. Hochdruckpumpe nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlässe (8) und Auslässe (9) der Gehäuse (10) als druckdichte Steck­ fassungen für die Enden der als gerade Leitungsstücke ausgeführten Sammelleitungen (20) ausgeführt sind.
22. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Längsachsen des Zentraleinlasses (21) und des Zen­ tralauslasses (22) parallel zueinander ausgerichtet sind.
23. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (10) jeder Pumpeinheit (3) auf der von der Durchführung (11) der Kolbenstange (12) abgewandten Seite des Arbeits­ raums eine durch einen Gewindestopfen (23) verschlossene Öffnung (24) aufweist.
24. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei zwischen Auslaß und Einlaß, insbesondere zwischen Zentralauslaß und Zentralein­ laß, eine Bypassvorrichtung mit dem Zentralauslaß nachgeschaltetem Überdruckventil, vom Überdruckventil zum Zentraleinlaß führender Rück­ laufleitung und weiteren Verbindungsleitungen anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bypassvorrichtung (26) als offene Konstruktion, also mit freiliegendem Überdruckventil (27), freiliegender Rücklauflei­ tung (28) und freiliegender Verbindungsleitung (29) etc., ausgeführt ist.
25. Hochdruckpumpe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Bypassvorrichtung (26) im wesentlichen aus Kunststoff, insbesondere aus Polyacetal, besteht und, vorzugsweise, als Spritzgußteil ausgeführt ist.
26. Hochdruckpumpe nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Teile der Bypassvorrichtung (26) über Versteifungs­ stege (30) miteinander verbunden und versteift sind.
27. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 19 bis 22 und einem der An­ sprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentraleinlaß (21) einen langgestreckten Stutzen (31) mit einer seitlichen Bohrung (32) aufweist, daß die Bypassvorrichtung (26) eine langgestreckte, zylin­ drische Hülse (33) aufweist und die Rücklaufleitung (28) in die Hül­ se (33) mündet und daß die Hülse (33) so über den Stutzen (31) schieb­ bar ist, daß die Bohrung (32) in etwa mit der Mündung der Rücklauflei­ tung (28) fluchtet.
28. Hochdruckpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gehäuse (10), Sammelleitungen (20) etc. aus, ggf. ge­ gossenem oder gepreßtem, Messing, Aluminium od. dgl. oder aus Kunst­ stoff, insbesondere aus Polyacetal, bestehen.
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