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DE3702730A1 - Schliesseinrichtung mit grosser schliesskombinationsanzahl - Google Patents

Schliesseinrichtung mit grosser schliesskombinationsanzahl

Info

Publication number
DE3702730A1
DE3702730A1 DE19873702730 DE3702730A DE3702730A1 DE 3702730 A1 DE3702730 A1 DE 3702730A1 DE 19873702730 DE19873702730 DE 19873702730 DE 3702730 A DE3702730 A DE 3702730A DE 3702730 A1 DE3702730 A1 DE 3702730A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
code
key
magnetic
locking device
lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873702730
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schulte Schlagbaum AG
Original Assignee
Schulte Schlagbaum AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schulte Schlagbaum AG filed Critical Schulte Schlagbaum AG
Priority to DE19873702730 priority Critical patent/DE3702730A1/de
Priority to DE19873734399 priority patent/DE3734399A1/de
Priority to EP19870118529 priority patent/EP0276444B1/de
Priority to AT87118529T priority patent/ATE65286T1/de
Priority to DE8787118529T priority patent/DE3771480D1/de
Priority to NO880154A priority patent/NO880154L/no
Priority to US07/148,731 priority patent/US4932228A/en
Priority to JP1481388A priority patent/JPS63194082A/ja
Publication of DE3702730A1 publication Critical patent/DE3702730A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B47/0038Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means using permanent magnets
    • E05B47/0043Mechanical locks operated by cards having permanent magnets
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B35/00Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor
    • E05B35/08Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor operable by a plurality of keys
    • E05B35/083Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor operable by a plurality of keys with changeable combination

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine aus Schloß und Schlüssel bestehende Schließ­ einrichtung, die mittels des Schlüssels in Freigabestellung überführbare Zuhaltungen aufweist.
Derartige Schließeinrichtungen sind bekannt. Sie können beispielsweise von mit Flachschlüsseln schließbaren Schließzylinder oder aber auch von mit Magnetschlüsseln arbeitenden Schließeinrichtungen gebildet sein.
Allen diesen Schließeinrichtungen ist es gemeinsam, daß die Anzahl der Schließkombinationen oftmals zwar eine beträchtliche Größe aufweist, die jedoch zur Erhöhung der Sicherheit noch vergrößert werden könnte. Insbesondere im Hinblick auf Schließanlagen mit über- und untergeord­ neten Schlüsseln besteht der Bedarf, innerhalb einer Schließanlage eine Vielzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, die unterschiedliche Zugangsberechtigungen besitzen. Häufig besteht bei derartigen Schließ­ anlagen der Nachteil, daß gerade der Generalschlüssel, der für sämtliche Schlösser der Schließanlage benutzbar ist, nur eine relativ einfache Codierung besitzt. Handelt es sich um Schließeinrichtungen, die von ständig wechselnden Benutzern benutzt werden (z. B. im Hotelbetrieb), so ist überdies sicherzustellen, daß sich der Vorbenutzer nicht auf ein­ fachem Wege eine Schlüsselkopie beschaffen kann, die ihm unberechtigten Zugang in den vom Nachbenutzer bewohnten Raum verschafft.
Bei vielen bekannten Schließeinrichtungen geht mit einer Erhöhung der Anzahl der Schließkombinationen auch eine bauliche Vergrößerung des Schlüssels einher, was sich nachteilig auf den Komfort auswirkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schließeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Anzahl der Schließ­ kombinationen erhöht ist, ohne daß sich dabei die Bauform des Schlüssels vergrößert. Insbesondere soll auch ein Notschlüssel geschaffen werden, der in Notsituationen ein Öffnen des Schlosses gestattet und überdies ist bei Anlagen mit ständig wechselnden Benutzern sicherzustellen, daß nicht auf einfache Weise eine unberechtigte Schloßbetätigung erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eine der Zuhaltungen zusätzlich oder alternativ zu ihrer direkten Steuerung von dem Grundcode des entsprechenden Schlüssels mittels einer Magnet­ spule in Freigabestellung bringbar ist, die von einer mindestens einen Ergänzungscode des Schlüssels erfassenden Leseeinrichtung erregbar ist. Grundsätzlich läßt sich somit die erfindungsgemäße Schließeinrichtung durch den Schlüssel betätigen, der eine bestimmte Anzahl von Zuhal­ tungen in üblicher Weise (z. B. mechanisch oder permanent magnetisch), insbesondere bei codierten Magnetkarten, betätigt. Mindestens eine Zuhal­ tung ist jedoch erfindungsgemäß von bestimmten Schlüsseln ausschließlich mittels der Magnetspule in Freigabestellung bringbar, wobei die Erregung der Magnetspule durch die Leseeinrichtung erfolgt, welche den Ergän­ zungscode des Schlüssels beim Einschieben in die Schließeinrichtung erfaßt. Entspricht dieser Ergänzungscode der Schloßcodierung, so wird die entsprechende Zuhaltung freigegeben. Erfindungsgemäß wird somit die vorhandene Schlüsselcodierung, das heißt der Grundcode (z. B. Schließkerben, bestimmt angeordnete Permanentmagnete) mit einer Ergän­ zungscodierung (Ergänzungscode) versehen, wodurch eine zusätzliche Sicherheit geschaffen wird. Ein derartiger Ergänzungscode, der als Strichcode und/oder als den Schlüssel durchsetzendes Lochmuster und/ oder als durch einen Induktions-Lesekopf erfaßbarer Magnetcode (insbe­ sondere Magnetbandcode) ausgebildet sein kann, vergrößert nicht die Bauform des Schlüssels. Bevorzugt kann der Schlüssel als Karte ausge­ bildet sein. Der Ergänzungscode schafft jedoch im Zusammenhang mit dem normalen Schlüsselcode eine beträchtliche Erhöhung der Anzahl der Codie­ rungskombinationen. Überdies kann der Strichcode auf einfache Weise dann geändert werden, wenn er als Aufkleber auf den Schlüssel aufge­ bracht ist. Der Lochcode kann durch Zusatzlöcher verändert werden. Eine Veränderung des Magnetcodes erfolgt durch zusätzliche Permanentmagnete oder beim Magnetbandcode durch die Änderung darauf aufgenommener lnformation. Bei Anlagen mit ständig wechselnden Benutzern kann somit der Öffnungscode der Schließeinrichtung bei jedem Benutzerwechsel ver­ ändert werden. Dabei ist lediglich sicherzustellen, daß die Leseeinrichtung den jeweils gültigen Code kennt, was beispielsweise durch ein Fortschrei­ beprogramm erfolgen kann, dessen Codierungsfortschreibung bei jedem Benutzerwechsel erfolgt. Die Anordnung könnte dabei so getroffen sein, daß die Fortschreibung von der Leseeinrichtung bzw. einer elektronischen Schaltung des Schlosses selbständig vorgenommen wird, so daß aufwen­ dige Kabelverbindungen zu einer Zentraleinheit entfallen können. Die ausgegebenen Schlüssel werden dabei von einer Schlüsselausgabeeinheit mit dem jeweils aktuellen Code versehen.
Neben oder alternativ zu dieser Möglichkeit der mittels der Leseeinrich­ tung erfolgten Ansteuerung der Magnetspule ist erfindungsgemäß vorge­ sehen, daß die der Magnetspule zugeordnete Zuhaltung mittels der "nor­ malen" Codierung des Schlüssels - also nicht über den Ergänzungscode - in Freigabestellung bringbar ist. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, einen Notschlüssel zu schaffen, der bei Ausfall der Leseeinrichtung oder dergleichen dennoch ein Öffnen der Schließeinrichtung gestattet. Ein derartiger Ausfall könnte beispielsweise durch Funktionsstörungen oder aber auch durch Stromausfall hervorgerufen sein. Je nach Art des Er­ gänzungscodes ist die Leseeinrichtung als optische oder als mit Induk­ tions-Magnetkopf ausgestattete Leseeinrichtung ausgebildet.
Eine Weiterbildung der Erfindung ist gekennzeichnet durch ein Gehäuse, in dem sich ein mittels des magnetischen Schlüssels bei richtiger Codie­ rung verlagerbarer Schieber befindet, der in seiner Verlagerungsstellung das Schloß in Entriegelungsstellung überführt. Vorzugsweise kann dabei der magnetische Schlüssel als mit magnetischer Codierung versehene Karte ausgebildet sein, die vorzugsweise auf mindestens einer Flachseite den Strichcode trägt.
Nach einer speziellen Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schieber an seiner auf einer gehäusefesten Lochplatte aufliegenden Auflagefläche Lagerausnehmungen aufweist, in denen die als Magnetstifte ausgebildeten Zuhaltungen verschieblich einliegen und daß die Löcher der Lochplatte mit den Lagerausnehmungen in der Grundstellung des Schiebers fluchten. Der grundsätzliche Aufbau dieser Anordnung geht aus der europäischen Patentanmeldung 24 242 hervor, wobei die Schließeinrichtung einen Ein­ steckschlitz für die Magnetkarte aufweist, die mit ihrer Flachseite beim Einschieben parallel zur Lochplatte zu liegen konmt. Durch das Einschie­ ben der Magnetkarte wird eine Ankerplatte verdrängt, die vor dem Ein­ schieben die in den Lagerausnehmungen einliegenden Magnetstifte angezo­ gen und dadurch derart verlagert hat, daß sie nur zum Teil in den Lagerausnehmungen einliegen und mit einem Abschnitt die gehäusefeste Lochplatte durchgreifen. In diesem Zustand läßt sich daher der Schieber nicht in seine Verlagerungsstellung verbringen. Erst wenn die Magnet­ karte eingeführt ist, werden die Magnetstifte bei richtiger Kartencodie­ rung durch Gegenüberstehen von gleichnamigen Magnetpolen von Karte und entsprechendem Magnetstift gänzlich in die Lagerausnehmungen zu­ rückgedrückt, wodurch der Eingriff in die Lochplatte aufgehoben ist. Über die Magnetkarte läßt sich dann der Schieber in Verlagerungsstellung verbringen, wodurch das Schloß in seine Entriegelungsstellung überführt wird. Nach einer Ausführungsform der Erfindung kann ein Teil der Magnetstifte durch Lage, Anzahl und Polarisation den Grundcode bilden, während ein anderer Teil den Ergänzungscode schafft.
Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, daß mindestens eine der La­ gerausnehmungen in einem am Schieber verdrehbar gelagerten, in be­ stimmten Drehpositionen festlegbaren Magnetstift-Träger angeordnet ist. Die Verlagerung des Magnetstift-Trägers gestattet eine zusätzliche Varia­ tion der Codierungskombinationen.
Für einen einfachen Aufbau der Schließeinrichtung und im Hinblick auf die Nutzung mindestens einer Zuhaltung für den Grundcode und/oder den Ergänzungscode ist vorgesehen, daß mindestens eine der Lagerausneh­ mungen von der Magnetspule umgeben ist. Diese Lagerausnehmung beher­ bergt dann die Zuhaltung, die bei Verwendung des Normalschlüssels mittels der Leseeinrichtung ansteuerbar ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird überdies gelöst von einer aus Schloß und magnetischem Schlüssel bestehenden Schließeinrich­ tung mit einem Gehäuse, in dem sich ein mittels des Zuhaltungen in Frei­ gabestellung überführenden Schlüssels verlagerbarer Schieber befindet, der in seiner Verlagerungsstellung das Schloß in Entriegelungsstellung überführt, wobei eine einen Ergänzungscode des Schlüssels erfassende Leseeinrichtung vorgesehen ist, die mindestens eine den Schieber freige­ bende zusätzliche Zuhaltung steuert.
Dabei kann vorzugsweise die zusätzliche Zuhaltung von einem elektroma­ gnetisch verlagerbaren Zuhaltungsstift gebildet sein, der in Sperrstellung in eine Ausnehmung des Schiebers eingreift.
Besonders einfach läßt sich die erfindungsgemäße Schließeinrichtung unter Verwendung bereits vorhandener Schlösser realisieren, wenn ein an das Schloßgehäuse ansetzbares Unterfütterungsgehäuse vorgesehen wird, das die Leseeinrichtung und gegebenenfalls die zusätzliche Zuhaltung im wesentlichen aufnimmt. Mithin kann ein bereits bekanntes Schloß mit einfachen Mitteln in einen erfindungsgemäßen Gegenstand überführt wer­ den, wenn das Schloßgehäuse dieses Schlosses auf dem Unterfütterungs­ gehäuse befestigt wird, wobei lediglich sicherzustellen ist, daß die im wesentlichen in dem Unterfütterungsgehäuse vorhandene Leseeinrichtung mit ihrem Lesesensor Zugang zum Schlüssel erhält. Die mit dem Schieber zusammenwirkende zusätzliche Zuhaltung ist in geeigneter Weise im Schloß­ gehäuse und/oder Unterfütterungsgehäuse unterzubringen. Dieses kann beispielsweise durch Schaffung eines Zugriffskanals zum Schieber erfol­ gen, in dem die Zuhaltung einliegt.
Um die erfindungsgemäße Schließeinrichtung gegenüber Manipulationen zu sichern, ist mindestens eine auf der der Auflagefläche des Schiebers gegenüberliegenden Schieberseite angeordnete Lagerausnehmung vorgese­ hen, deren Magnetstift in Sperrstellung mit einem gehäuseseitigen An­ schlag zusammenwirkt. Diese Maßnahme soll ein unberechtigtes Öffnen des Schlosses verhindern, das beispielsweise dadurch herbeigeführt werden könnte, daß mittels eines Hammers oder dergleichen auf das Schloßge­ häuse geschlagen wird, so daß durch die Erschütterungen die Zuhal­ tungs-Magnetstifte aus den Löchern der Lochplatte herausrutschen. Eine derartige Verlagerung wird möglicherweise bei Schlagbeaufschlagung des Schlosses bei allen Magnetstiften gleichzeitig und in gleicher Richtung erfolgen, so daß der zusätzlich vorgesehene Magnetstift auf Grund seiner Lage auf der der Auflagefläche des Schiebers gegenüberliegenden Schie­ berseite aus der zugeordneten Lagerausnehmung zum Teil heraustritt und im Hintergriff mit dem gehäuseseitigen Anschlag gelangt. Hierdurch ist somit eine Schieberverlagerung auch dann ausgeschlossen, wenn die anderen Magnetstifte inre Verriegelungsstellung durch die Schlageinwir­ kung verlassen haben.
Als Schlüssel können Schüsselkarten vorgesehen sein, die sich in Normal­ schlüsselkarten und Notschlüsselkarten unterteilen lassen. Bei der Nor­ malschlüsselkarte, die eine untergeordnete Karte darstellt, ist vorgese­ hen, daß die an ihrer der elektromagnetisch gesteuerten Zuhaltung zuge­ ordneten Codierungsstelle als unmagnetische Zone ausgebildet ist. Mit einer derartigen Karte kann mittels des Grundcodes somit die spezielle, von der Magnetspule umgebene Zuhaltung nicht betätigt werden. Diese Betätigung muß vielmehr durch den Ergänzungscode erfolgen, der von der Leseeinrichtung erfaßt wird und über die Erregung der Magnetspule die entsprechende Zuhaltung in Freigabestellung überführt.
Neben einer derartigen, untergeordneten Normalschlüsselkarte ist die übergeordnete Notschlüsselkarte vorgesehen, die nur an speziell autori­ sierte Personen vergeben wird. Diese Notschlüsselkarte weist an ihrer der elektromagnetisch gesteuerten Zuhaltung zugeordneten Codierungsstelle eine magnetische Zone auf. Mithin läßt sich mittels dieser magnetischen Zone beim Einführen des Notschlüssels in das Schloß auch diejenige Zu­ haltung in Freigabestellung überführen, die normalerweise nur mittels Erregung der Magnetspule verlagerbar ist. Die magnetische Zone ersetzt somit die Erregung der Magnetspule, beispielsweise für den Fall, daß eine Erregung der Magnetspule auf Grund eines technischen Defektes oder eines Stromausfalles nicht möglich ist.
Die erfindungsgemäße Schließeinrichtung kann in einer Anlage zur auf­ sichtslosen Kontrolle der Benutzung von Schließeinrichtungen, insbeson­ dere von Schließfächern und/oder berechtigungspflichtigen Zugangsbe­ reichen oder dergleichen, z. B. in Badeanstalten, Lesesälen, Hotels oder dergleichen eingesetzt werden. In einem solchen Falle besteht die Schließ­ einrichtung aus mehreren Schlössern und einer jedem Benutzer zuge­ ordneten individuellen Schlüsselkarte, wobei Schloß und Schlüsselkarte gemäß der obenstehenden Ausführungen ausgebildet sein können. Dabei sind erfindungsgemäß mit dem Grundcode der Karte zu schließende, untergeordnete Schlösser und mit dem Ergänzungscode oder der Kombi­ nation aus Grundcode und Ergänzungscode zu schließende, übergeordnete Schlösser vorgesehen. Die untergeordneten Schlösser können beispiels­ weise bei den Schließfächern eingesetzt werden. Für den Eintritt in den berechtigungspflichtigen Zugangsbereich ist es jedoch erforderlich, mit dem Ergänzungscode oder der Kombination aus Grundcode und Ergän­ zungscode zu schließen. Gleiches gilt für ein entsprechendes Schloß im Ausgangsbereich des Zugangsbereiches, so daß die Zugangs- und Aus­ gangskontrolle in diesem Bereich einer höheren Sicherheit unterworfen ist als die Benutzung des Schließfaches oder dergleichen.
Ferner kann vorgesehen sein, daß die Betätigung der übergeordneten Schlösser einer Erfassungseinheit gemeldet wird. Diese Erfassungseinheit erfaßt vorzugsweise die Anzahl der Schließungen des jeweiligen Schlosses und/oder den Schließzeitpunkt. Durch die Registrierung dieser Daten ist es möglich, die Aufenthaltszeit des Benutzers im Zugangsbereich zu kon­ trollieren, was beispielsweise bei zeitbegrenzter Schwimmbadbenutzung erforderlich ist. Überdies bietet die Erfassungsmöglichkeit die Darrei­ chung verschiedener Dienstleistungen, so ist es beispielsweise möglich einen Getränkeautomaten mit Hilfe der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ausgabe eines Getränkes zu aktivieren. Hierzu wird die Karte in einen Einsteckschlitz des Getränkeautomaten eingeführt und das Getränk ent­ nommen. Der Getränkeautomat ist dabei mit einem übergeordneten Schloß versehen, so daß die Entnahme des Getränks der Erfassungseinheit ge­ meldet wird. Beim Verlassen des Zugangsbereiches wird dann dem Be­ nutzer über seine in Anspruch genommenen Dienstleistungen eine Rech­ nung präsentiert, was beispielsweise durch Anzeige des Rechnungsbetra­ ges auf einem Display erfolgen kann. Die Erstellung der Rechnung wird dabei durch Einführen der Karte in die Display-Einheit ausgelöst. Erst wenn der Benutzer eine entsprechende Geldmenge in die Display-Einheit eingeworfen hat, kann der Zugangsbereich durch eine entsprechende, schloßbetätigte Absperrung verlassen werden. Eine derartige Handhabung ist nicht auf die Ausgabe von Getränken beschränkt, sondern kann selbstverständlich auch für andere Dienstleistungen, z. B. die Benutzung von Haartrocknern, Solarien, Mietzinsentrichtung für Sonnenschirme usw. benutzt werden.
Überdies ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß bei einem Benutzerwechsel der Ergänzungscode bei gleichem Grundcode ge­ ändert wird. Mithin ist es nicht möglich, daß der Vorbenutzer, dem ein ganz bestimmter Ergänzungscode zugeordnet war, seinem Nachbenutzer einen noch nicht bezahlten Rechnungsbetrag hinterläßt, da der nach­ folgende Benutzer einen neuen, anderen Ergänzungscode erhält.
Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß der Benutzer vor der Benutzung der Schließeinrichtungen am Eingang des Zugangsbereiches be­ reits einen bestimmten Geldbetrag entrichten muß, von dem dann im Laufe seines Aufenthaltes bei Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen der jeweils entsprechende Betrag abgebucht wird. Beim Verlassen des Zu­ gangsbereiches wird dann der nicht in Anspruch genommene Geldbetrag ausbezahlt bzw. eine Nachzahlung angefordert.
Die gesamte Anlage kann automatisch durch den Einsatz von Automaten arbeiten, so daß keine mit Mitarbeitern zu besetzenden Kassierstellen oder dergleichen notwendig sind.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung an Hand mehrerer Aus­ führungsbeispiele und zwar zeigt:
Fig. 1 eine an eine Tür montierte Schließeinrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Schließeinrichtung mit Magnetkarte, deren Flachseite einen Strichcode aufweist,
Fig. 3 einen Längsschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2, wobei sich das Schloß in Verriegelungsstellung befindet,
Fig. 4 einen Längsschnitt gemäß Fig. 3, jedoch bei in Entriegelungs­ stellung befindlichem Schloß,
Fig. 5 ein Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 1 bei Verriegelungs­ stellung des Schlosses,
Fig. 6 ein Schnitt gemäß Fig. 5, jedoch bei Entriegelungsstellung,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel des sich in Verriegelungsstellung befindlichen Schlosses,
Fig. 8 einen Längsschnitt gemäß Fig. 7, jedoch in Entriegelungsstel­ lung,
Fig. 9 eine Unteransicht des sich in Verriegelungsstellung befindlichen Schlosses bei abgenommener Bodenwand,
Fig. 10 eine Ansicht gemäß Fig. 9, jedoch bei Entriegelungsstellung des Schlosses,
Fig. 11 einen Querschnitt entlang der Linie XI-XI in Fig. 9,
Fig. 12 einen Querschnitt entlang der Linie XII-XII in Fig. 10,
Fig. 13 eine schematische Darstellung vom Schieberbereich des Schlosses bei Schlagmanipulation und ohne eingesteckte Magnetkarte und
Fig. 14 eine schematische Darstellung des Schieberbereiches des Schlos­ ses bei eingesteckter Magnetkarte.
Gemäß Fig. 1 ist ein Schloß 1 an einer Tür 2 montiert und besitzt ein Schloßgehäuse 3, das mit seinem Bodenbereich 4 auf ein Unterfütterungs­ gehäuse 5 aufgesetzt ist. Das Unterfütterungsgehäuse 5 ist seinerseits an der Tür 2 befestigt. Das Schloßgehäuse 3 ist mit einem Drehknauf 6 versehen, mit dessen Hilfe eine Falle 7 oder ein nichtdargestellter Riegel zurückgezogen werden kann, sofern sich das Schloß 1 in Entriegelungs­ stellung befindet.
Der auf der anderen Seite der Tür 2 angeordnete Drehknauf 8 ist direkt mit der Falle 7 oder dem nicht dargestellten Riegel verbunden, so daß von dieser Seite der Tür 2 aus stets eine Türöffnung möglich ist. Bei Hotelzimmern wird auf der zimmerinneren Seite der Tür der Drehknauf 8 installiert, während sich auf der Außenseite (Flurseite) der Tür 2 das Schloßgehäuse 3, das Unterfütterungsgehäuse 5 sowie der Drehknauf 6 befinden.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß das Schloßgehäuse 3 mit einem Einsteck­ schlitz 9 versehen ist, in den ein Schlüssel 10 eingesteckt werden kann. Der Schlüssel 10 ist als mit magnetischer Codierung versehene Karte 11 ausgebildet, die auf ihrer Flachseite 12 eine Strichcodierung 13 trägt. Die Strichcodierung 13 kann auf einem auf die Flachseite 12 der Karte 11 ge­ klebten Aufkleber 14 aufgebracht sein. Alternativ ist es jedoch auch mög­ lich, daß die Strichcodierung 13 fest auf die Flachseite 12 der Karte 11 aufgeschrieben ist.
Gemäß Fig. 3 lagert im Inneren des Schloßgehäuses 3 ein Schieber 15, der plattenförmig ausgebildet ist und auf dessen Auflagefläche 16 eine Lochplatte 17 aufliegt. Die Löcher 18 der Lochplatte 17 fluchten in der in der Fig. 3 dargestellten Verriegelungsstellung des Schlosses 1 mit ent­ sprechenden Lagerausnehmungen 19 des Schiebers 15, die von der Auf­ lagefläche 16 ausgehen und als Sackbohrungen ausgebildet sind. ln den Lagerausnehmungen 19 liegen Zuhaltungen 20 ein, die als Magnetstifte 21 ausgebildet sind. Die Abmessungen der Lagerausnehmungen 19 sind dabei derart gewählt, daß die Magnetstifte 21 senkrecht zur Auflagefläche 16 verschoben werden können. Wie aus der Fig. 3 ersichtlich, liegt nicht notwendiger Weise in jeder Lagerausnehmung 19 ein Magnetstift 21 ein, da sich die Anzahl, die Lage und die Polarität der Magnetstifte 21 nach der jeweiligen Öffnungscodekombination des Schlosses 1 richtet.
Auf der Lochplatte 17 liegt ein Leitblech 22, auf dem eine Ankerplatte 23 angeordnet ist. Die Ankerplatte 23 wird von einer Feder 24 in Position gehalten.
Eine Zugfeder 25 ist mit ihrem einen Ende 26 gehäuseseitig festgelegt und greift mit ihrem anderen Ende 27 an einem Vorsprung 28 des Schiebers 15 an. Ferner bildet der Schieber 15 an seiner der Auflagefläche gegenüber­ liegenden Schieberseite 29 eine Auflaufschräge 30 aus, die mit einem Steuerblech 31 zusammenwirkt. Das Steuerblech 31 liegt mit seinem gabel­ förmigen Ende 32 auf einem Absatz 33 einer längsverschieblichen Kupp­ lungshülse 34 auf, die mittels einer Spiraldruckfeder 35 in Richtung des Pfeiles 36 vorgespannt ist. Der Drehknauf 6 greift mit seiner Achse 37 in das Innere des Schloßgehäuses 3 ein und weist auf dieser drehfest ein Zahnrad 38 auf. Dabei ist die Zahnung des Zahnrades 38 einer Innenzah­ nung der Kupplungshülse 34 angepaßt. In dem Boden 39 des Schloßge­ häuses 3 ist mittels einer Lagerbüchse 40 ein Vierkant 41 drehbar gela­ gert, das endseitig ein Zahnrad 42 trägt. Das Vierkant 41 wirkt mit einem Hebelmechanismus zusammen der zum Zurückziehen der Falle 4 bzw. eines Riegels vorgesehen ist.
Gemäß Fig. 3 ist eine der Lagerausnehmungen 19 von einer Magnetspule 43 umgeben, die in einer entsprechenden Vertiefung des Schiebers 15 einliegt.
An den Boden 39 des Schloßgehäuses 3 schließt das Unterfütterungsge­ häuse 5 an, in dem eine optische Leseeinrichtung 44 sowie eine nicht näher dargestellte elektronische Schaltung untergebracht ist. Überdies kann das Unterfütterungsgehäuse 5 auch eine Stromquelle zur Versorgung der elektronischen Schaltung sowie der Leseeinrichtung 44 aufnehmen.
In der in der Fig. 3 dargestellten Verriegelungsstellung des Schlosses 1 greift das mit dem Drehknauf 6 gekuppelte Zahnrad 38 nicht in die ent­ sprechende Gegenzahnung der Kupplungshülse 34 ein, die auf dem Zahn­ rad 42 des Vierkantes 41 längsverschieblich lagert. Insofern besteht keine Kupplung zwischen dem Drehknauf 6 und dem Vierkant 41, wodurch das Schloß 1 seine Verriegelungsstellung einnimmt. Durch Drehen am Dreh­ knauf 6 lassen sich weder Falle noch Riegel betätigen.
Die Fig. 4 zeigt das Schloß 1 in seiner Entriegelungsstellung, die durch Einschub der Karte 11 in den Einsteckschlitz 9 bei richtiger Codierungs­ kombination der Karte 11 herbeigeführt werden kann. Die Karte 11 wird dabei zwischen Leitblech 22 und Ankerplatte 23 geschoben, wobei das Ein­ führen auf Grund entsprechender Abwinkelungen 45 dieser Elemente sehr leicht möglich ist. Betrachtet man zunächst nochmal die Fig. 3, so wird ersichtlich, daß bei nichteingeschobener Karte 11 die Magnetstifte 21 in die entsprechenden Löcher 18 der Lochplatte 17 eingreifen und mit ihren Stirnflächen an dem Leitblech 22 anliegen. Diese Stellung der Magnetstifte 21 wird durch die Ankerplatte 23 bewirkt, die im Gegensatz zu den an­ deren Bauelementen aus ferromagnetischem Material besteht. Mithin zieht die Ankerplatte 23 die Magnetstifte 21 an, wodurch sie die beschriebene Lage einnehmen. In dieser Lage kann der Schieber 15 nicht aus seiner in der Fig. 3 dargestellten Grundstellung verschoben werden, da der Ein­ griff der Magnetstifte 21 in die gehäusefeste Lochplatte 17 dieses verhin­ dert.
Betrachtet man nun jedoch demgegenüber die Fig. 4, so ist ersichtlich, daß die Magnetstifte 21 vollständig in ihren zugehörigen Lagerausneh­ mungen 19 einliegen und somit keinen Formschluß mehr zu der Lochplatte 17 bilden. Dieses kommt dadurch zustande, daß die auf der Karte vor­ handene magnetische Codierung derart auf die Magnetstifte 21 einwirkt, daß diese durch Gegenüberstehen einander gleichnamiger Pole in die Lagerausnehmungen 19 zurückgedrängt werden. Beim Einschieben der Karte 11 kann die Ankerplatte 23 auf Grund der Feder 24 ausweichen. Sobald jedoch nach Einschieben der Karte 11 sämtliche Magnetstifte 21 in Freigabestellung überführt worden sind, kann durch Nachschieben der Karte 11 der Schieber 15 durch Anlage des Kartenendes 46 an einem Schieberanschlag 47 in die in der Fig. 4 dargestellte Stellung verbracht werden, wodurch die Auflaufschräge 30 das Steuerblech 31 derart beauf­ schlagt, daß dessen Ende 32 die Kupplungshülse 34 entgegen der Rich­ tung des Pfeiles 36 verschiebt, wodurch die Innenzahnung der Kupp­ lungshülse 34 in Eingriff mit dem Zahnrad 38 gelangt. In dieser Stellung ist somit der Drehknauf 6 mit dem Vierkant 41 drehfest gekuppelt, so daß das Schloß 1 seine Entriegelungsstellung einnimmt und eine Betätigung der Falle 7 bzw. eines Riegels möglich wird.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die nicht von der Magnetspule 43 umgebenen Magnetstifte 21 mittels des Grundcodes der Karte 11 in Frei­ gabestellung verbracht werden. Der mit der Magnetspule 43 umgebene Magnetstift 21 gelangt durch Erregung der Magnetspule 43 in Freigabe­ stellung. Hierzu ist auf der Karte 11 - wie zuvor beschrieben - die Strichcodierung 13 vorgesehen, die beim Einschieben der Karte 11 in den Einsteckschlitz 9 mittels eines Sensors 48 optisch abgetastet wird. Der Sensor 48 steht über eine Leitung 49 mit der Leseeinrichtung 44 in Ver­ bindung, wodurch die gelesene Information zu der elektronischen Schal­ tung gelangt, die die gelesene Codierung mit dem gespeicherten Öffnungs­ code des Schlosses 1 vergleicht. Liegt Übereinstimmung vor, so wird die Magnetspule 43 aktiviert, wodurch der entsprechende Magnetstift 21 in Freigabestellung gemäß Fig. 4 überführt wird.
Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mehrere Magnetstifte 21 mit entsprechenden Magnetspulen 43 umgeben sind.
Zur Schaffung eines Notschlüssels ist erfindungsgemäß nach einer anderen Ausführungsform vorgesehen, daß dieser Notschlüssel, der ebenfalls als spezielle Karte 11 augebildet ist an seiner dem mit Magnetspule 43 verse­ henen Magnetstift 21 gegenüberliegenden Stelle mit einer magnetischen Codierung versehen ist, die eine Verlagerung des Magnetstiftes 21 in Freigabestellung bewirkt. Sollte somit die Verlagerung des Magnetstiftes 21 auf Grund eines technischen Defektes bzw. Stromausfalles nicht mit Hilfe der Magnetspule 43 möglich sein, so kann dieses auch mit Hilfe des zuvor beschriebenen Notschlüssels erfolgen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Schlüssels 10 ist vorge­ sehen, daß der Strichcode 13 sich aus einer Taktspur und einer Infor­ mationsspur zusammensetzt, wobei beide Spuren parallel zueinander ver­ laufen. Dabei ist bewerkstelligt, daß beim Einführen der Karte der ent­ sprechende Sensor 48 der Leseeinrichtung 44 über die Taktspur einen Lesetakt für die serielle Abtastung der Informationsspur erhält. Dieses System geht aus der DE-PS 24 31 497 hervor.
Um die Codierungskombinationsmöglichkeiten noch weiter zu erhöhen ist gemäß Fig. 5 vorgesehen, daß mindestens eine der Lagerausnehmungen 19 in einem am Schieber 15 verdrehbar gelagerten, in bestimmten Drehposi­ tionen festlegbaren Magnetstift-Träger 50 angeordnet ist. Dieser Magnet­ stift-Träger 50 kann mittels eines Spezialwerkzeuges durch Öffnungen im Schloßgehäuse 3 verdreht werden, wodurch sich die Stellungen der La­ gerausnehmungen 19 verändern lassen. Auf diese Art und Weise ist eine sehr schnelle Umprogrammierung des Schlosses 1 vornehmbar. Vorzugs­ weise sind - wie in Fig. 5 dargestellt - zwei derartige Magnetstift-Träger 50 an dem Schieber 15 vorhanden.
In der Fig. 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung dargestellt, die sich gegenüber dem zuvor dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, daß an dem Schieber 15 keine Magnetspule 43 vorhanden ist. An deren Stelle wird folgende Maßnahme getroffen: Ausgehend von der Leseeinrichtung 44 ist ein Kanal 51 gebil­ det, der bis an die Schieberseite 29 des Schiebers 15 heranreicht. In diesem Kanal ist eine Zuhaltung 52 angeordnet, die als Zuhaltungsstift 53 ausgebildet sein kann. Der Zuhaltungsstift 53 kann mittels einer nicht dargestellten elektromagnetischen Einrichtung verlagert werden, wobei er in Sperrstellung in eine Ausnehmung 54 an der Schieberseite 29 des Schiebers 15 eintritt.
Fig. 7 zeigt das Schloß in Verriegelungsstellung, in der zum einen die Magnetstifte 21 in den entsprechenden Löchern der Lochplatte 17 einliegen und zum anderen der Zuhaltungsstift 53 in die Ausnehmung 54 eingreift. Hierdurch ist der Schieber 15 in seiner Grundstellung festgelegt. Soll der Schieber 15 in die Verlagerungsstellung überführt werden, in der das Schloß 1 seine Entriegelungsstellung besitzt, so ist - gemäß Fig. 8 - die Karte 11 in den Einsteckschlitz 9 einzuschieben, wodurch - bei richtiger Codierung - zum einen die Magnetstifte 21 in Freigabestellung überführt werden und zum anderen muß der Sensor 48 die richtige Strichcodierung erfaßt haben, damit die Leseeinrichtung 44 bzw. die damit gekoppelte elektronische Schaltung über die elektromagnetische Einrichtung den Zuhaltungsstift 53 nach unten verlagert, so daß er aus der Ausnehmung 54 austritt. In dieser Stellung kann dann - wie schon zuvor beschrie­ ben - der Schieber 15 in seine Verlagerungsstellung gemäß Fig. 8 über­ führt werden, in der dann die Kupplung des Drehknopfes 6 mit dem Vierkant 41 erfolgt.
Aus den Fig. 9 und 10 geht hervor, daß der Zuhaltungsstift 53 in dem einen Seitenbereich des Schiebers 15 und der Sensor 48 in dem anderen Seitenbereich des Schiebers 15 angeordnet ist. Diese Anordnung ist jedoch nicht zwingend.
Besonders deutlich geht die Verriegelungsstellung bzw. die Entriegelungs­ stellung aus den Fig. 11 und 12 hervor. Hieraus ist auch ersichtlich, daß der Zuhaltungsstift 53 mittels einer Spiraldruckfeder 55 in Richtung auf den Schieber 15 vorgespannt ist. Ferner ist eine Spule 56 der elektro­ magnetischen Einrichtung zur Zuhaltungsstiftverlagerung erkennbar. Deutlich wird ferner, daß der Schieber 15, die Lochplatte 17 und das Leitblech 22 von einer Schlitzausnehmung 62 durchsetzt sind, damit der Sensor 48 Zugang zur Strichcodierung 13 der Karte 11 erhält.
Fig. 13 zeigt schematisch einen Ausschnitt des Schieberbereiches des Schlosses 1. Es wird gezeigt, daß durch Schlagbeaufschlagung des Schloßgehäuses 3 eine Verlagerung der Magnetstifte 21 derart erfolgen kann, daß sie kurzfristig in ihre entsprechenden Lagerausnehmungen 19 eintreten (siehe Stellung in Fig. 13). In diesem Moment wäre eine Verla­ gerung des Schiebers 15 mittels eines in den Einsteckschlitz eingeführten Werkzeuges oder dergleichen möglich, so daß das Schloß 1 entriegelt werden könnte. Um eine derartige unberechtigte Entriegelung zu verhin­ dern, ist auf der der Auflagefläche 16 des Schiebers 15 gegenüberlie­ genden Schieberseite 29 eine Lagerausnehmung 57 vorgesehen, in der ein Magnetstift 58 verschieblich einliegt. Da durch Schlagbeaufschlagung des Schlosses 1 sämtliche Magnetstifte gleichzeitig in die gleiche Richtung ausgelenkt werden, wird sich der Magnetstift 58 ebenso wie die Magnet­ stifte 21 in Richtung des Pfeiles 59 verlagern. Dabei tritt der Magnetstift 58 in Hintergriff zu einem gehäuseseitigen Anschlag 60. Somit ist eine Verlagerung des Schiebers 15 in Richtung des Pfeiles 61 wirksam unter­ bunden.
In der Fig. 14 ist die Situation bei eingeschobener Karte 11 dargestellt. Hieraus wird deutlich, daß die Magnetstifte 21 aufgrund des Gegenüber­ stehens gleichnamiger Pole vollständig in ihre entsprechenden Lager­ ausnehmungen 19 eintreten, während der vollständige Eintritt des Mag­ netstiftes 58 durch die Anzugwirkung sich gegenüberstehender ungleich­ namiger Pole bewerkstelligt ist. In der Freigabestellung gemäß Fig. 14 läßt sich der Schieber 15 in seine Verlagerungsstellung überführen.
Der erfindungsgemäße Gegenstand bietet eine erhöhte Systemsicherheit durch ein zusätzlich zur Mechanik (Magnetik) arbeitendes elektronisches System, das durch Lesung eines optischen Codes eine Sperr- oder Ent­ riegelungsfunktion bewirkt.
Der optische Code kann durch Aufdruck oder Aufkleber auf den Schlüssel (auch zeitweise) aufgebracht werden. Ein derart modifizierter Schlüssel bietet einen höheren Sicherheitsstandard, insbesondere in Bereichen mit Zugangskontrolle.
Überdies kann ein verhandenes mechanisches System mit Hilfe der erfin­ dungsgemäßen optisch-elektronischen Lösung modifiziert werden, wodurch die eingangs geschilderten Vorteile realisiert sind.
Der erfindungsgemäße, als Karte ausgebildete Schlüssel der Schließvor­ richtung weist über seine Flachseite verteilt an unterschiedlichen Stellen magnetische Zonen auf, die mit den Zuhaltungen zusammenwirken. Hierbei ist es nach einem Ausführungsbeispiel möglich, daß diese Zonen den Grundcode bilden. Ferner können eine oder mehrere dieser Zonen für die oben beschriebene Notschlüsselfunktion Verwendung finden. Der Ergän­ zungscode des erfindungsgemäßen Schlüssels wird von einem auf der Flachseite aufgebrachten Strichcode und/oder die Karte durchsetzende Löcher und/oder einem auf die Flachseite der Karte aufgebrachten bzw. eingebetteten Magnetband gebildet. Dabei ist es auch möglich, daß der Ergänzungscode eine oder mehrere der zuvor beschriebenen magnetischen Zonen umfaßt. Nach einem speziellen Ausführungsbeispiel kann der Grund­ code auch von einem Teil der magnetischen Zonen und der Ergänzungs­ code von einem anderen Teil der magnetischen Zonen gebildet sein.
Die magnetischen Zonen können sich hinsichtlich ihrer Polarität (Nordpol bzw. Südpol) unterscheiden. Dementsprechend müssen die Magnetstifte der Zuhaltungen ausgebildet sein.
Die Erfassung der die Schlüsselkarte durchsetzenden Löcher, die bei der entsprechenden Schlüsselversion an verschiedenen Stellen über die Flach­ seite der Karte verteilt angeordnet sind, erfolgt über geeignete Sensoren der Leseeinrichtung. Dabei kann die Lesung - wie auch bei allen anderen zuvor beschriebenen Codierungsarten - in eine Taktspur sowie eine lnfor­ mationsspur unterteilt sein.
Alle in der Beschreibung erwähnten und in der Zeichnung dargestellten neuen Merkmale sind erfindungswesentlich, auch soweit sie in den An­ sprüchen nicht ausdrücklich beansprucht sind.

Claims (21)

1. Aus Schloß und Schlüssel bestehende Schließeinrichtung, die mittels des Schlüssels in Freigabestellung überführbare Zuhaltungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Zuhaltungen (20) zu­ sätzlich oder alternativ zu ihrer direkten Steuerung von dem Grundcode des entsprechenden Schlüssels (10) mittels einer Magnetspule (43) in Freigabestellung bringbar ist, die von einer mindestens einen Ergän­ zungscode des Schlüssels (10) erfassenden Leseeinrichtung (44) erregbar ist.
2. Aus Schloß und magnetischem Schlüssel bestehende Schließeinrichtung mit einem Gehäuse, in dem sich ein mittels des Zuhaltungen in Freigabe­ stellung überführenden Schlüssels verlagerbarer Schieber befindet, der in seiner Verlagerungsstellung das Schloß in Entriegelungsstellung über­ führt, gekennzeichnet durch eine einen Ergänzungscode (13) des Schlüs­ sels (10) erfassende Leseeinrichtung (44), die mindestens eine den Schie­ ber (15) freigebende zusätzlichen Zuhaltung (20, Zuhaltungsstift 53) steuert.
3. Schließeinrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Ergänzungscode ein von der optischen Leseeinrichtung (44) lesbarer Strichcode (13) ist.
4. Schließeinrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Ergänzungscode von einem von der optischen Leseein­ richtung erfaßbaren den Schlüssel durchsetzenden Lochmuster gebildet ist.
5. Schließeinrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Ergänzungscode ein von einem Induktions-Lesekopf der Leseeinrichtung abgetasteter Magnetcode ist, dessen Codestellen verteilt liegen zwischen den Grundcode darstellenden magnetischen Bereichen.
6. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ergänzungscode einen Informa­ tionscode und einen Lesetaktcode umfaßt.
7. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch ein Schloßgehäuse (3), in dem sich ein mittels des magnetischen Schlüssels (10) bei richtiger Codierung verlager­ barer Schieber (15) befindet, der in seiner Verlagerungsstellung das Schloß (1) in Entriegelungsstellung überführt.
8. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der magnetische Schlüssel (10) als Karte (11) ausgebildet ist.
9. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Karte (11) auf mindestens einer Flachseite (12) den Strichcode (13) trägt.
10. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (15) an seiner auf einer gehäusefesten Lochplatte (17) aufliegenden Auflagefläche (16) La­ gerausnehmungen (19) aufweist, in denen die als Magnetstifte (21) aus­ gebildeten Zuhaltungen verschieblich einliegen und daß die Löcher (18) der Lochplatte (17) mit den Lagerausnehmungen (19) in Grundstellung des Schiebers (15) fluchten.
11. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Lagerausneh­ mungen (19) in einem am Schieber (15) verdrehbar gelagerten, in be­ stimmten Drehpositionen festlegbaren Magnetstift-Träger (50) angeordnet ist.
12. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Lagerausnehmungen (19) von der Magnetspule (43) umgeben ist.
13. Schließeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhaltung von einem elektromagnetisch verlagerbaren, gehäuseseitigen Zuhaltungsstift (53) gebildet ist, der in Sperrstellung in eine Ausneh­ mung (54) des Schiebers (15) eingreift.
14. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch ein an das Schloßgehäuse (3) ansetzbares Unterfütterungsgehäuse (5), das die Leseeinrichtung (44) im wesentlichen aufnimmt.
15. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine auf der der Auflagefläche (16) des Schiebers (15) gegenüberliegenden Schieberseite (29) angeord­ nete Lagerausnehmung (57), dessen Magnetstift (58) in Sperrstellung mit einem gehäuseseitigen Anschlag (60) zusammenwirkt.
16. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch eine untergeordnete Normalschlüsselkarte, die an ihrer der elektromagnetisch gesteuerten Zuhaltung angeordneten Codierungsstelle eine unmagnetische Zone aufweist.
17. Schließeinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, gekennzeichnet durch eine übergeordnete Notschlüsselkarte, die an ihrer der elektromagnetisch gesteuerten Zuhaltung zugeordneten Co­ dierungsstelle eine magnetische Zone aufweist.
18. Anlage zur aufsichtslosen Kontrolle der Benutzung von Schließeinrich­ tungen, insbesondere von Schließfächern und/oder berechtigungspflich­ tigen Zugangsbereichen oder dergleichen, z. B. in Badeanstalten, Lese­ sälen, Hotels oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließ­ einrichtung aus mehreren Schlössern und einer jedem Benutzer zugeordne­ ten individuellen Schlüsselkarte nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche gebildet ist, wobei mit dem Grundcode der Karte zu schließende, untergeordnete Schlösser und mit dem Ergänzungscode oder der Kombination aus Grundcode und Ergänzungscode zu schließende, übergeordnete Schlösser vorgesehen sind.
19. Anlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Betäti­ gung der übergeordneten Schlösser einer Erfassungseinheit gemeldet wird.
20. Anlage nach Anspruch 18 und/oder Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Erfassungseinheit die Anzahl der Schließungen des jeweiligen Schlosses und/oder den Schließzeitpunkt registriert.
21. Anlage nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 18-20, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Benutzerwechsel der Er­ gänzungscode bei gleichem Grundcode geändert wird.
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