DE3701657A1 - Verbesserungen beim warmschmieden von teilen aus metallpulver mit kleiner innerer bohrung - Google Patents
Verbesserungen beim warmschmieden von teilen aus metallpulver mit kleiner innerer bohrungInfo
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Description
Ganz allgemein bezieht sich die Erfindung auf das Warmschmieden
von Metallteilen auf vorbestimmte Abmessungen.
Insbesondere bezieht sich jedoch die Erfindung auf ein
neues und verbessertes Verfahren bei Schmiedevorrichtungen
um Metallgegenstände mit einer kleinen inneren Bohrung
auszuschmieden und auf Maßnahmen, um die innere Kernstange
der Schmiedevorrichtung, die die kleine innere Bohrung des
Metallgegenstandes herstellt, während des Warmschmiedens
thermisch und in ihren Abmessungen stabil zu erhalten.
Derzeit verwendete Schmiedeverfahren und -vorrichtungen
weisen eine kompakte Kernstange auf, um eine Bohrung in
im allgemeinen zylindrischen, konzentrischen Metallgegenständen,
wie Buchsen, Laufringen von Wälzlagern, Getrieberädern
und dergl. auszuformen. Eine solche Vorrichtung
enthält typischerweise ein Gesenk, das die sich axial erstreckende
äußere Oberfläche eines zylindrischen Metallteiles
aus Metallpulver ausbildet, einen oberen und
einen unteren Stempel, die die Endflächen des Teiles bestimmen
und die zylindrische Kernstange, die die konzentrisch
zu und gleitbar in einem der Stempel geführt ist
und die Bohrung im Metallteil herstellt. Das Gesenk und
die Kernstange sind im allgemeinen ortsfest angeordnet,
während der untere Stempel als Auswerfer am Ende des
Schmiedehubes dient und der obere Stempel in einer hydraulischen
oder mechanischen Presse befestigt ist und das
Metall beim Schmiedehub verschiebt. Der obere Stempel weist
üblicherweise eine Bohrung zur Aufnahme des oberen Teiles
der Kernstange am Ende des Schmiedehubes auf. Eine solche
Vorrichtung ist in der US-PS 37 61 257 beschrieben, die
der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung übertragen wurde
und es ist daraus ersichtlich, daß die innere Kernstange
hier massiv ist und das keine Maßnahme zur Kühlung vorgesehen
ist. Eine solche Vorrichtung ist zum Ausschmieden von
Teilen mit einer Bohrung mit verhältnismäßig großem
Durchmesser in der Größenordnung von etwa 100 mm oder mehr
sehr gut geeignet. Eine solche Kernstange ist normalerweise
dick genug, daß sich jede Wärmestauung in dem beim Schmieden
hergestellten Hohlraum ausreichend verteilen kann. Das
thermische Gleichgewicht und damit das physikalische Gleichgewicht
und die Einhaltung der Abmessungen des Kerns werden
also aufrecht erhalten. Eine solche Schmiedevorrichtung war
jedoch bisher zum Schmieden von Warmschmiedeteilen mit
einer kleineren Bohrung, insbesondere solchen mit 36 mm ⌀
oder weniger ungeeignet. Bei solchen dünnen Bohrungen
führt die durch die dünne Kernstange aufzunehmende Wärme
dazu, daß die Kernstange thermisch überlastet und die Einhaltung
ihrer Abmessungen gefährdet wird. Die hohe Temperatur
verursacht überhöhte thermische Beanspruchungen und
führt zu vorzeitigem Ausfall der Kernstange. Die erhöhte
thermische Ausdehnung der Kernstange verhindert auch die
Kontrolle der Aufrechterhaltung der Abmessungen der Bohrung
im ausgeschmiedeten Teil. Infolgedessen war es üblich,
beim Warmschmieden von solchen Teilen mit einer Bohrung mit
einem Durchmesser von 100 mm bis herab zu ca. 36 mm ⌀
eine Kühlflüssigkeit durch den Dorn hindurch zu leiten, um
das Gesenk auf einer gleichmäßigen Temperatur zu halten.
Dies bedeutet, daß die Temperatur der Kühlflüssigkeit für
Teile mit kleineren Bohrungen bei ca. 65°C (150°F) und
für Teile mit größeren Bohrungen bei ca. 232°C (450°F)
gehalten wird, wobei sie so schnell durch den Dorn zirkuliert,
daß sie die Wärme abführen kann und anschließend in einem
Wärmetauscher auf die Eingangstemperatur herunter gekühlt
wird. In ähnlicher Weise ist es bekannt, die Kernstange
in der in der US-PS 29 50 816 beschriebenen Weise zu kühlen.
Eine solche Vorrichtung und die Anwendung einer solchen
Vorrichtung ist jedoch für die vorliegende Anmeldung
ungeeignet, da eine einander abwechselnde Zirkulation von
Wasser und Luft durch den Dorn vorgesehen ist, um den
Dorn in einem vorbestimmten Temperaturbereich von 249°C
(480°F) bis 593°C (1100°F) zu halten. Keine dieser bekannten
Lehren erscheinen geeignet, um die Temperatur der Kernstange,
wenn Teile mit einer Bohrung von 36 mm ⌀ oder weniger,
insbesondere von etwa 18 mm ⌀ oder weniger geschmiedet
werden, aufrecht zu erhalten.
Die vorliegende Erfindung ist
insbesondere auf das Schmieden solcher Teile bei hohen
Stückzahlen von etwa 500 Teilen pro Stunde gerichtet.
Die Erfindung besteht, kurz beschrieben, in einer Vorrichtung
und einem Verfahren zum Warmschmieden einer zylindrischen
Vorform aus Metallpulver in einer Schmiedepresse bis zu
einer im wesentlichen theoretischen Dichte und dabei Herstellung
eines Metallteils aus Pulvermetall mit einer kleinen
inneren Bohrung in einer Größenordnung von weniger als 36 mm ⌀,
wobei diese Bohrung über zumindest einen Teil ihrer Länge
keilverzahnt sein kann und wobei die diese Bohrung bildende
Kernstange so ausgebildet ist, daß sie einen kontinuierlichen
Durchfluß einer verdampfbaren Kühlflüssigkeit zu dem das
Metall verformenden Teil der Kernstange erlaubt und die eintretende
Kühlflüssigkeit thermisch so abisoliert ist, daß sie
so lange im wesentlichen unverdampft bleibt, bis sie in die
Kühlkammer der Kernstange austritt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, im kontinuierlichen
Fertigungszyklus Teile aus Metallpulver durch
Warmschmieden herzustellen, die eine innere Bohrung von
verhältnismäßig kleinem Durchmesser aufweisen.
Dabei soll die Temperatur der Kernstange der Formpresse bei
Herstellung der Bohrung des warmgeschmiedeten Teiles weitgehend
konstant gehalten werden. Dies soll dadurch erreicht
werden, daß eine Kühlflüssigkeit nach Art und
Menge pro Zeiteinheit kontinuierlich durch die Formpresse
zirkuliert, die ausreicht, die Temperatur der Kernstange
konstant und die Abmessungen der Kernstange unverändert
aufrecht zu erhalten.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des
Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst.
Unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen wird die Erfindung
anhand eines Ausführungsbeispiels im einzelnen
beschrieben, woraus die einzelnen Merkmale und Vorteile
der Erfindung ersichtlich werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines warm
geschmiedeten Teiles aus Metallpulver als
inneres Ritzel, das nach der Lehre der
vorliegenden Erfindung hergestellt wurde;
Fig. 2 einen vertikalen Schnitt durch das warm
aus Metallpulver geschmiedete Teil;
Fig. 3 einen vertikalen Schnitt durch eine Warmschmiede-
oder Strangpresse zu Beginn eines
Warmschmiede- oder Strangpressvorgangs
entsprechend der Erfindung;
Fig. 4 einen vertikalen zentralen Schnitt durch die
gleiche Presse wie in Fig. 3, jedoch am
Ende des Warmschmiede- bzw. Strangpressvorgangs;
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie
5-5 in Fig. 4;
Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie
6-6 in Fig. 4.
In den Fig. 1 und 2 ist ein kompliziertes warm geschmiedetes
Teil 1 gezeigt. Das gezeigte Teil ist eine Hauptkomponente
eines automatischen Getriebes und zwar des Verriegelungsmechanismusses
des Drehkraftwandlers für ein automatisches
leichtes Fahrzeug. Der Vorteil des vorliegenden Herstellungsverfahrens
ist dadurch gegeben, daß viele dieser komplizierten
Formen durch Warmschmieden mit Fertigmaß hergestellt
werden können und keine Nacharbeit auf Werkzeugmaschinen
benötigen. Die wesentlichen, durch das Schmieden hergestellten
Formteile umfassen die äußere Nockenfläche 2, die äußere
Keilverzahnung 4 und die inneren Keilverzahnungen 6 und 8.
Die wesentlichen maschinellen Nacharbeiten nach dem Schmieden
bestehen in zwei Ringnuten 10, die in Fig. 2 in gestrichelten
Linien gezeigt sind und in den verschiedenen Endflächen
12, 14, 16, 18 und 20.
Das fertige Teil aus Metallpulver (s. Fig. 1 bzw. 2) weist
die folgenden physikalischen und metallurigschen Eigenschaften
auf, die in der nachfolgenden Tabelle I angegeben
sind.
Material: H 4662 Metallpulver
Dichte: 7,62 g/cm3 (Mindestgewicht in Gramm pro Kubikzentimeter)
Wärmebehandlg.: in Öl abgeschreckt und anschließend bei einer Temperatur von mindestens 148,8°C eine Stunde lang angelassen
Härte: Mindestens 58 Rc
Teilkreisdurchmesser - innere Keilverzahnung 6: 18.0000 mm
Teilkreisdurchmesser - innere Keilverzahnung 8: 25,5000 mm
Teilkreisdurchmesser - äußere Keilverzahnung 4: 41,4480 mm
Durchmesser des Nockenteils 2: 56,7940 mm (Maximal)
Gesamtlänge: 35,43 mm
Dichte: 7,62 g/cm3 (Mindestgewicht in Gramm pro Kubikzentimeter)
Wärmebehandlg.: in Öl abgeschreckt und anschließend bei einer Temperatur von mindestens 148,8°C eine Stunde lang angelassen
Härte: Mindestens 58 Rc
Teilkreisdurchmesser - innere Keilverzahnung 6: 18.0000 mm
Teilkreisdurchmesser - innere Keilverzahnung 8: 25,5000 mm
Teilkreisdurchmesser - äußere Keilverzahnung 4: 41,4480 mm
Durchmesser des Nockenteils 2: 56,7940 mm (Maximal)
Gesamtlänge: 35,43 mm
Es ist erkennbar, daß die innere Keilverzahnung 8 der
Bohrung einen Teilkreisdurchmesser von 18 mm aufweist;
der Kopfkreisdurchmesser der Keilverzahnung beträgt also
etwa 12 mm und die Kernstange weist also einen ungewöhnlich
kleinen Durchmesser auf.
In Fig. 3 sind die Einzelheiten der Schmiedevorrichtung
gezeigt, einschließlich der üblichen, halbwegs konventionellen
Teile von Warmschmiedevorrichtungen wie das Gesenk 20, mit
einer darin vorgesehenen Ausnehmung 22, einem unteren Gesenkschuh
24, einem Kernstangenaufbau 26, einem unteren Stempel
28, der den Kernstangenaufbau konzentrisch umfaßt und der
gegenüber dem Kernstangenaufbau 26 in einem Zylinder 30
auf und ab bewegbar ist. Das Gesenk 20, der untere Stempel
28 und der Kernstangenaufbau 26 befinden sich zusammen in
der Ausnehmung 22. Der untere Stempel 28 kann am Ende des
Schmiedehubes durch einen mechanisch bewegten Auswerfstift
29, der gleitbar im unteren Gesenkschuh 24 aufgenommen wird,
betätigt werden. Eine zylindrisch geformte Vorform 32 aus
Metallpulver wird in die Ausnehmung eingesetzt. Der obere
Stempel 34 schließt die Ausnehmung 22 des Gesenks ab und
formt damit das herzustellende Schmiedeteil, wenn er im
Kontakt mit der Vorform aus Metallpulver beim Warmschmiedehub
nach unten bewegt wird. Der obere Stempel 34 weist eine
Bohrung 26 auf, die mit sehr enger Toleranz gleitbar im
obersten Teil des Kernstangenaufbaus aufgenommen wird.
Der obere Stempel 34 ist am oberen Preßstempel 38
mittels eines üblichen Halteringes 40 befestigt.
Es ist eine Einrichtung vorgesehen, um das Gesenk 20 auf
einer konstanten Temperatur zu halten. Diese besteht aus
einer Kühlkammer 42 innerhalb des Gesenks 20, an die eine
Zuführungsleitung 44 und eine Auslaßleitung 46 angeschlossen
sind, die beide im unteren Gesenkschuh 24 ausgebildet sind. Geeignete, nicht gezeigte Einrichtungen
sind vorgesehen, um ein konventionelles Kühlfluid durch
das Gesenk hindurch zirkulieren zu lassen, um das Gesenk
auf einer halbwegs konstanten Temperatur zu halten.
Es ist anzustreben, daß die Wärmeabfuhr so gesteuert wird,
daß die Temperatur des Gesenks auf etwa 260°C gehalten wird.
Es wird bemerkt, daß das Gesenk und insbesondere der Teil
des Gesenks, durch den die Ausnehmung 22 geformt wird,
nur schematisch gezeigt ist. Es ist nicht ungewöhnlich,
die Form des Gesenks aus mehreren einzelnen Gesenkteilen
zusammen zu setzen. Eine solche Anordnung wird in der
US-PS 37 35 648 gezeigt. Sie ist nicht Teil der vorliegenden
Erfindung. Die Erfindung weist eine einstückig ausgebildete
Kernstange und Mittel auf, um das verdampfbare Kühlfluid
durch den Kernstangenaufbau hindurchzuführen.
Aus den Fig. 3 bzw. 4 ist ersichtlich, daß der Kernstangenaufbau
26 eine zylindrische Kernstange 50 aufweist, die
mittels Gewinde 52 mit dem Kernstangenheber 54 verbunden ist.
Der Kernstangenheber weist am unteren Ende einen Flansch
auf, der auf einem O-Ring 56 aufsitzt, der in einer Nut 58
angeordnet ist, um die gegeneinander anliegenden Oberflächen
gegen Leck-Kühlflüssigkeit abzudichten, wie später
beschrieben wird. Der Kernstangenheber 54 ist durch einen
unteren Stempelabstandhalter 60 in Form einer Ringscheibe,
die eine Serie von Maschinenschrauben 62 aufweist, fest
mit dem unteren Gesenkschuh 24 verbunden. Der Kernstangenheber
54 und die Kernstange 50 sind hohl ausgeführt und
umschließen eine axiale Bohrung 64, die sich über die
ganze Länge bis zum Ende 66 der Kernstange durch sie
hindurch erstreckt. Im Ende 66 der Kernstange 50 ist eine
Steueröffnung 68 vorgesehen, die die durch die Bohrung 64
in der Kernstange gebildete Kühlkammer 70 mit der Atmosphäre
verbindet (der Zweck wird später erklärt). Die Kühlkammer 70
in der Kernstange 50 weist eine Stufe in Form einer Ringschulter
72 auf, um den Zutritt eines Kühlrohres 74
und die genaue Dimensionierung des Teiles der Kühlkammer
zu ermöglichen, der beim Schmiedevorgang der höchsten
thermischen Beanspruchung ausgesetzt ist. Dieser Teil 76
weist den kleineren Durchmesser auf. Es ist erkennbar,
daß das Kühlrohr 74 sich in den Teil mit größerem Durchmesser
der Bohrung 64 in die Kernstange hinein erstreckt,
jedoch kurz vor der Schulter 72 in genügendem Abstand
endet, so daß eine Eintrittskammer 78 gebildet wird.
Es ist erwünscht, daß diese Eintrittskammer 78 ausreichend
groß ausgebildet wird, um den Druck des verdampften oder
teilweise verdampften Kühlfluids möglichst niedrig zu
halten. Die Steueröffnung 68 ist zum gleichen Zweck vorgesehen
und entsprechend dimensioniert. Die Steueröffnung
68 ist (i) klein genug ausgelegt, damit kein Kühlfluid
flüssig in die Atmosphäre gelangt und (ii) groß genug ist,
um zu verhindern, daß sich in der Kühlkammer 70 ein
Gasdruck aufbaut, der einen ausreichenden kontinuierlichen
Durchfluß des Kühlfluids zur Kühlkammer 70 hin verhindern
würde. Es ist auch erkennbar, das stets ein ausreichender
Druck in der Kühlmittel-Rücklaufleitung 80 vorhanden ist,
der den Eintritt von Luft in das Kühlsystem sicher verhindert.
Jeder Druck oberhalb des Atmosphärendruckes
reicht aus. Diese Kombination bzw. Kühlkammer-Technik
erlaubt also, daß die Kühlkammer stets mit einem kontinuierlichen,
nie unterbrochenen Kühlmittelzufluß zur Verdampfung
versorgt wird, so daß ein maximaler Kühleffekt
innerhalb der Kühlkammer erreicht wird. Zum gleichen Zweck
ist die Bohrung 64 im Verhältnis zum Kühlrohr 74 so ausgelegt,
daß die Kühlmittelrückführleitung 80 und das rückgeführte
verdampfte Gas das eintretende Kühlfluid auf
einer Temperatur unterhalb des Verdampfungspunktes halten,
bis es in etwa die Kühlkammer 78 erreicht. Im Idealfall
wird das Kühlsystem (Bohrung 64, Rohr 74, Kammern 70 und 78
und Öffnung 68) so ausgelegt, daß das Kühlfluid nur teilweise
in der Kühlkammer 70 verdampft und ein geringer
Anteil flüssig durch die Leitung 80 zum Gewindeende oder
dem unteren Ende der Kernstange 50 zurückkehrt und nicht
vorher durch die Wärme aus der Kernstange verdampft.
Eine solche Technik erbringt einen optimalen Effekt
zur Aufrechterhaltung der Flüssigkeitsphase des zugeführten
Kühlfluids vor dem Kühlrohr 74 in der Kühlkammer
78.
Das flüssige Kühlmedium wird der Kühlkammer 70 der Kernstange
50 von einer Kühlmedium-Druckquelle 82 über das
Durchflußsteuerventil 84 zugeführt. Ein bevorzugtes Kühlmedium
ist Nitrogen, das eine Verdampfungstemperatur
von 160°C hat. Es erzeugt daher in der Quelle oder
seinem Behälter 82 den ihm eigenen Druck, weswegen es
nur der Mittel oder des Ventils 84 bedarf, um den
Durchfluß zu steuern. Sobald das Kühlmedium durch die
Leitung 80 ausgestoßen ist, kann es zur Atmosphäre abgelassen
oder an anderer Stelle im Schmiedeprozeß als
Quelle für inertes Gas verwendet werden.
Die Verwendung der vorstehend beschriebenen Technik ermöglicht
es, die Kernstange auf einer halbwegs gleichbleibenden
Temperatur von ca. 260°C zu halten.
Die restlichen Maßnahmen zur Durchführung des Verfahrens
zum Warmschmieden von Teilen aus Metallpulver sind nicht
Teil der vorliegenden Erfindung, ebensowenig wie die
Einzelheiten der Arbeitsweise der Schmiedepresse bis auf
die Kühlung des Kernstangenaufbaus. Es wird hierzu auf
die US-PS 40 02 471, einem Patent der Anmelderin der vorliegenden
Anmeldung verwiesen, dessen Arbeits- und
Verfahrensparameter hier teilweise verwendet werden,
einschließlich der Abschreckung des Teiles 1 in Öl
unmittelbar im Anschluß an den Schmiedevorgang, um ein
durchgehärtetes Teil mit einer Härte von Rc 58 zu erhalten.
In Fig. 4 ist die Schmiedevorrichtung am unteren Ende des
Schmiedezyklus gezeigt, wobei sich der obere Stempel 34
am unteren Totpunkt seines Hubes in der Ausnehmung 22
befindet. Das verdampfte Kühlmittel strömt in Gasform
durch die Steueröffnung 68 im Kopf der Kernstange 50 und
gelangt durch die Bohrung 36 im oberen Preßstempel 38 in
die Atmosphäre.
Die Fig. 5 zeigt eine Einzelheit der Gesenkteile und zwar
so dargestellt, daß die komplizierte Form des geschmiedeten
Teils erkennbar ist. Es geht daraus insbesondere hervor,
daß der obere Stempel 34 und die Ausnehmung 22 entlang
ihrer entsprechenden Umfänge in engem Gleitkontakt
zueinander stehen und daß der obere Stempel 34 mit seiner
Außenfläche die Nockenfläche 2 umfaßt und die Ausnehmung
22 das Gegenbild einer solchen Nockenform einschließt.
In gleicher Weise wird bevorzugt, daß die Bohrung 36 des
oberen Stempels 34 keilverzahnt wird, so daß sie eng in
die auf der Kernstange 26 ausgebildete Keilverzahnung 8
eingreifen kann.
Die Anordnung einer Keilverzahnung in der Bohrung 36
des oberen Stempels 34 ist an sich nicht erforderlich,
jedoch verhindert die in einander eingreifende Ausbildung
des oberen Stempels bzw. der Kernstange das Entweichen
von stranggepreßtem Metall entlang der radialen Oberflächen
der Bohrung im oberen Stempel und erübrigt eine maschinelle
Bearbeitung zur Entfernung des Grates.
Aus Fig. 6 ist die konzentrische Anordnung des Kühlrohres
74 und der Bohrung 64 erkennbar.
Offensichtlich sind verschiedene Abänderungen und Umwandlungen
der Erfindung im Lichte der offenbarten technischen
Lehre möglich. Innerhalb der Lehre der beigefügten Ansprüche
kann daher die Erfindung auch in anderer Form
als der beschriebenen verwirklicht werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Warmschmieden zur (theoretisch vollen)
Dichte von zylindrischen Vorformen aus Metallpulver mit
einer kleinen inneren Bohrung von weniger als 36 mm⌀,
wobei diese Bohrung zumindest über einen Teil ihrer Länge
keilverzahnt sein kann;
dadurch gekennzeichnet, daß
ein erster Stempel (34) mit einer ersten Bohrung (36), die sich von einem Ende nach innen erstreckt, vorgesehen ist;
ein mit dem ersten Stempel (34) konzentrisches Gesenkteil (20) eine Ausnehmung (22) aufweist, die den ersten Stempel (34) aufnehmen kann, wobei die radial äußere Wand der Ausnehmung (22) eine darin eingeformte erste Konfiguration aufweist;
ein Kernstangenaufbau (26) konzentrisch in der Gesenkausnehmung (22) angeordnet ist, und von der dem Stempel (34) gegenüberliegenden Seite aus in die Ausnehmung (22) hineinragt und sich im wesentlichen über die ganze Länge der Gesenkausnehmung (22) erstreckt;
ein zweiter Stempel (28) konzentrisch zu dem Kernstangenaufbau (26) angeordnet ist, der mit dem Kernstangenaufbau in Gleitkontakt steht und der zweite Stempel zusammen mit dem Kernstangenaufbau ein Ende der Ausnehmung (22) in dem Gesenk (20) abschließt.
Einrichtungen für eine Zirkulation eines Fluids zur Steuerung der Temperatur des Gesenks vorgesehen sind, wobei ein thermisch leitendes Fluid durch ausgewählte Teile des Gesenks geleitet wird und Kühleinrichtungen vorgesehen sind, um (i) eine verdampfbare Flüssigkeit konzentrisch durch den Kernstangenaufbau (26) bis zum Kopf (66) der Stange (50) innerhalb der Ausnehmung (22) zu leiten und (ii) zumindest eine teilweise Verdampfung der verdampfbaren Flüssigkeit herbeizuführen und (iii) einen Teil des verdampften Gases zur Atmosphäre abzuführen und (iv) den Rest des Gases und der verdampfbaren Flüssigkeit, falls solche verblieben ist, durch den Kernstangenaufbau (26) hindurch zurückzuführen.
ein erster Stempel (34) mit einer ersten Bohrung (36), die sich von einem Ende nach innen erstreckt, vorgesehen ist;
ein mit dem ersten Stempel (34) konzentrisches Gesenkteil (20) eine Ausnehmung (22) aufweist, die den ersten Stempel (34) aufnehmen kann, wobei die radial äußere Wand der Ausnehmung (22) eine darin eingeformte erste Konfiguration aufweist;
ein Kernstangenaufbau (26) konzentrisch in der Gesenkausnehmung (22) angeordnet ist, und von der dem Stempel (34) gegenüberliegenden Seite aus in die Ausnehmung (22) hineinragt und sich im wesentlichen über die ganze Länge der Gesenkausnehmung (22) erstreckt;
ein zweiter Stempel (28) konzentrisch zu dem Kernstangenaufbau (26) angeordnet ist, der mit dem Kernstangenaufbau in Gleitkontakt steht und der zweite Stempel zusammen mit dem Kernstangenaufbau ein Ende der Ausnehmung (22) in dem Gesenk (20) abschließt.
Einrichtungen für eine Zirkulation eines Fluids zur Steuerung der Temperatur des Gesenks vorgesehen sind, wobei ein thermisch leitendes Fluid durch ausgewählte Teile des Gesenks geleitet wird und Kühleinrichtungen vorgesehen sind, um (i) eine verdampfbare Flüssigkeit konzentrisch durch den Kernstangenaufbau (26) bis zum Kopf (66) der Stange (50) innerhalb der Ausnehmung (22) zu leiten und (ii) zumindest eine teilweise Verdampfung der verdampfbaren Flüssigkeit herbeizuführen und (iii) einen Teil des verdampften Gases zur Atmosphäre abzuführen und (iv) den Rest des Gases und der verdampfbaren Flüssigkeit, falls solche verblieben ist, durch den Kernstangenaufbau (26) hindurch zurückzuführen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kernstangenaufbau (26) eine Kernstange (50) mit einer
hohlen, zylindrischen Kühlkammer (70) aufweist, die sich
von einem Ende des Stangenaufbaus (26) bis zu seinem
Kopf (66) durch seine ganze Länge hindurch erstreckt
und im Kopf eine Steueröffnung (68) vorgesehen ist, durch
die ein Teil des verdampfbaren Gases in die Atmosphäre
abgeführt werden kann.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kernstangenaufbau (26) außerdem einen Kernstangenheber
(54) aufweist, der mittels Gewinde (52) mit der
Kernstange (50) verbunden ist und eine sich axial
erstreckende Bohrung (64) aufweist, die mit der Kühlkammer
(70) verbunden ist und die Rücklaufleitung (80)
für das Kühlmittel bildet, wobei diese Kühleinrichtung
ein Kühlrohr (74) mit kleinerem Durchmesser als die
Rücklaufleitung (80) aufweist, das sich vom Äußeren der
Vorrichtung aus erstreckt, wobei das ankommende Kühlfluid
durch das Kühlrohr (74) hindurch geleitet werden
kann und durch das verdampfbare Kühlfluid thermisch
gegen die höhere Temperatur des Kernstangenaufbaus
isoliert wird, indem das verdampfbare Kühlfluid aus der
Kühlkammer durch die Kühlleitung (80) gedrückt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Auswerfstift (29) am zweiten Stempel (28) anliegt
und den zweiten Stempel (28) am Kernstangenaufbau (26)
entlang treibt und das fertige Schmiedeteil (1) am Ende
des Schmiedehubes der Vorrichtung aus der Gesenkausnehmung
(22) austreibt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Schmiedehub der Vorrichtung die erste Bohrung (36)
im ersten Stempel (34) einen wesentlichen Teil der
Kernstange (50) einschließlich des Kopfes in Gleitführung
(66) aufnimmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Stempel (34) der obere Stempel und der zweite
Stempel (28) der untere Stempel einer vertikal ausgerichteten
Schmiedevorrichtung ist.
7. Verfahren zum Warmschmieden zur theoretisch vollen
Dichte einer zylindrischen Vorform aus Metallpulver in
einer Schmiedepresse, um ein Bauteil aus Metallpulver
herzustellen, wobei das Bauteil eine kleine innere Bohrung
in der Größenordnung von etwa 36 mm ⌀ aufweist und die
Schmiedepresse (i) einen ersten Stempel mit einer ersten
Bohrung aufweist, die sich von einem Ende des Stempels
nach innen erstreckt und (ii) ein Gesenk konzentrisch
zum ersten Stempel mit einer Gesenkausnehmung zur Aufnahme
des ersten Stempels vorgesehen ist, wobei die
radial äußere Wand der Ausnehmung mit einer ersten
Konfiguration versehen ist und (iii) ein Kernstangenaufbau
konzentrisch von einem Ende, gegenüber dem ersten
Stempel in die Ausnehmung hinein reicht und sich im
wesentlichen durch die ganze Länge der Ausnehmung hindurch
erstreckt sowie (iv) ein zweiter Stempel konzentrisch
mit dem Kernstangenaufbau und in Gleitkontakt mit dem
Kernstangenaufbau vorgesehen ist, der zusammen mit
dem Kernstangenaufbau das eine Ende der Gesenkausnehmung
abschließt, dadurch gekennzeichnet, daß eine verdampfbare
Kühlflüssigkeit von einer Kühlmittelquelle aus durch
den Kernstangenaufbau hindurch umgewälzt wird;
das Kühlmittel dem Kernstangenaufbau in einer solchen Menge zugeführt wird, daß die Kernstange während einer Folge von Schmiedezyklen auf einer gleichmäßigen Temperatur von etwa 260°C gehalten wird und mindestens der größere Teil des Kühlmittels verdampft und ein kleinerer Teil des verdampften Kühlmittels aus der Ausnehmung in die Atmosphäre abgeblasen wird und der verbleibende Rest des verdampften Kühlmittels zusammen mit noch flüssigem Kühlmittel durch den Kernstangenaufbau zurück geführt wird.
das Kühlmittel dem Kernstangenaufbau in einer solchen Menge zugeführt wird, daß die Kernstange während einer Folge von Schmiedezyklen auf einer gleichmäßigen Temperatur von etwa 260°C gehalten wird und mindestens der größere Teil des Kühlmittels verdampft und ein kleinerer Teil des verdampften Kühlmittels aus der Ausnehmung in die Atmosphäre abgeblasen wird und der verbleibende Rest des verdampften Kühlmittels zusammen mit noch flüssigem Kühlmittel durch den Kernstangenaufbau zurück geführt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rest des verdampften und des flüssigen Kühlmittels
bei der Rückführung durch den Kernstangenaufbau das
neu eintretende Kühlmittel gegen die Wärme des Kernstangenaufbaus
und des zweiten Stempels isoliert und
dadurch eine vorzeitige Verdampfung des eintretenden
Kühlmittels verhindert wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
als Kühlmittel Nitrogen verwendet wird, das in der
Kühlmittelquelle bei einer konstanten Temperatur
bereit gehalten wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kühlmittel durch die gleiche Leitung im Kernstangenaufbau
von seiner Quelle zur Atmosphäre bzw. zurück
zur Quelle geführt wird.
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