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Die vorliegende Anmeldung betrifft einen
Haushaltswäscheständer oder -trockner nach Art eines Ständers, der
mit die verschiedenen Arme des Ständers verbindenden
Stangen versehen ist, die in der Mitte ein Gelenk aufweisen und
die ein schnelles und einfaches Öffnen und Schließen des
Wäscheständers ermöglichen. Im allgemeinen bestehen die
Haushaltswäscheständer aus mehreren Armen, von denen jeder
gewöhnlich aus einer Reihe dünner Rundstäbe oder Drähte
aufgebaut ist, die parallel an beiden Enden an einem äußeren
Stützrahmen, der fast immer aus preßgebogenem Profilrohr
hergestellt wird, befestigt sind. Die Struktur der
Haushaltswäscheständer, unabhängig von den verschiedenen
Modellen, die sehr verschieden sein können, ist jedenfalls
immer eine Gelenkstruktur, zusammenlegbar, und aus mehreren
derart miteinander gelenkig verbundenen Armen, daß der
Wäscheständer bei Nichtgebrauch in zusammengelegter, d. h.
in kleinster, platzsparender und flacher Form weggestellt
werden kann, so daß er bei Nichtgebrauch auch in einem
engen Winkel Platz findet, was ein Erfordernis darstellt,
das bei dem heutigen Platzmangel durchschnittlicher
Wohnungen nicht vernachlässigt werden kann.
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Es versteht sich von selbst, daß das Öffnen und
Schließen solcher Gelenkarme bei Bedarf schnell und einfach
möglich sein muß, um dem Erfordernis eines praktischen Gebrauchs
des in Frage stehenden Haushaltsgeräts gerecht zu werden.
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Der bisher bekannte Wäschetrockner nach Art eines
Ständers besteht im allgemeinen aus zwei gleichen rechteckigen
Rahmen, die miteinander gelenkig um eine horizontale Achse
an einer ihrer kurzen Seiten verbunden sind und durch zwei
seitliche Zugstangen gesichert sind, die ein vollständiges
Aufspreizen der obengenannten nicht geschlossenen Rahmen
verhindern, die mit den kurzen Seiten, welche den
verbundenen kurzen Seiten gegenüberliegen, auf dem Boden stehen.
Jede der besagten Zugstangen ist an einem Ende an einem
der beiden rechtwinkligen Rahmen stabil verzapft bzw.
drehbar angelenkt, während sie am anderen Ende in einem
hakenförmigen Abschnitt ausläuft, der sich an einem
entsprechend dafür ausgelegten Teil des anderen rechtwinkligen
Rahmens einhakt. Das Gleiche gilt für die Zugstangen oder
Stützstangen, die dazu verwendet werden, um etwaige
Gitterroste zu stützen, die gelenkig an den besagten rechteckigen
Basisrahmen befestigt sind, welche dem Wäscheständer
hauptsächlich als Stand- und Stabilisierungsstruktur am Boden
dienen.
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Dies bedeutet, daß die Bedienungsperson bei jedem
Öffnen und Schließen des Wäscheständers nacheinander und
einzeln die Verbindungs- und Stützstangen der verschiedenen
Arme des Wäscheständers ein- und aushängen muß.
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Zwei Wäscheständermodelle dieser beschriebenen Art
sind in den Patentanmeldungen FR-A-1 137 981 und FR-A-
2 430 472 beschrieben.
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Angesichts der deutlichen Mühseligkeit und
Unbequemlichkeit der eben beschriebenen Handgriffe
beabsichtigten die Erfinder, ein neues Modell von Wäschetrockner nach
Art eines Ständers zu schaffen, der die beschriebenen
Nachteile nicht mehr aufweist. Dies ist dank der Verwendung
von in der Mitte mit Gelenken versehenen Verbindungs- und
Stützstangen für die verschiedenen Arme der Fall, wobei
diese dauerhaft an beiden Enden der beiden durch sie
verbundenen Elemente gelenkig gehaltert bzw. verzapft sind.
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Das zentrale Gelenk dieser Stäbe oder Stangen wird
hergestellt, indem man einen neuen Scharniertyp spezieller
Form verwendet, die durch ein knieähnliches Funktionieren
gekennzeichnet ist, wobei die beiden drehbar befestigten
Stützteile sich in zwei extreme Endanschlagpositionen drehen
können: in der einen liegt eine perfekte Ausrichtung beider
exakt bezüglich des mittigen Gelenks entgegengesetzt
verlaufenden Teile vor und die andere entspricht der
gegenseitigen Annäherung der beiden Teile, die sich aneinander und
parallel gegeneinander legen und sich ausgehend von der
oben beschriebenen Position praktisch um einen Winkel von
90º um das Gelenk gedreht haben.
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Dank des Einsatzes solcher Stäbe oder Stangen kann der
Wäscheständer gemäß der Erfindung schnell und einfach ohne
unbequemes und aufwendiges Hantieren der Bedienungsperson
geöffnet werden, die einfach nur die verschiedenen
Gelenkarme
aufspreizen muß, welche sich in der Gebrauchsstellung
des Wäscheständers einfach selbst blockieren, indem sie
automatisch von den in der Mitte mit Gelenken versehenen
Stangen arretiert werden, welche in dieser Stellung ihren
maximalen Öffnungsgrad erreichen.
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Um zu vermeiden, daß zufällige Schläge oder Stöße auf
das zentrale Gelenk der Stangen deren unbeabsichtigtes
Schließen hervorrufen, hat das oben genannte Scharnier ein
besonderes Innengelenk, das dazu ausgelegt ist, die
Stabilität der Position bei maximaler Öffnung dieses Scharniers zu
gewährleisten, nach der eine Drehung in die Schließstellung
nur dann erfolgen kann, nachdem die beiden die beiden in
dieser Öffnungsstellung perfekt ausgerichteten
Stützteile leicht voneinander entfernt bzw. auseinandergezogen
worden sind.
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Zur besseren Verdeutlichung der erfindungsgemäßen Idee
wird die Beschreibung mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen fortgesetzt, die lediglich zur Veranschaulichung
dienen, jedoch keine beschränkende Wirkung haben und in
denen:
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Fig. 1 den Wäscheständer nach der Erfindung in einer
axonometrischen Darstellung in geöffneter Stellung und bei
normaler Verwendung zeigt;
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Fig. 2 eine Seitenansicht des Wäscheständers gemäß
der Erfindung in halbgeöffneter Stellung zeigt;
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Fig. 3 eine Seitenansicht des Wäscheständers in
geschlossener Stellung zeigt; und
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Fig. 4 das neue im erfindungsgemäßen Wäscheständer
verwendete Scharnier in einer axonometrischen Darstellung
zeigt.
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Entsprechend den obengenannten Fig. 1, 2 und 3
beinhaltet der besagte Wäscheständer in einer seiner bevorzugten
Ausführungen vier Arme, die miteinander fächerartig gelenkig
verbunden sind, von denen zwei Arme 1a einen Ständer bilden,
der vor allem als Abstütz- und Stabilisierungspunkt am
Boden dient, während die anderen beiden Arme 1b
ausschließlich als flächenhafte Einrichtung oder Roste zum Aufhängen
der Wäsche dienen.
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Jeder Arm besteht aus einem portalförmigen oder
gerüstartigen tragenden Rahmen, der aus einem zu einem
"U" gebogenen Rohrelement hergestellt wird, und aus
mehreren dünneren Querstäben 2, die in regelmäßigen Abständen
auf den Seitenstangen des besagten Rahmens angeschweißt
sind.
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Die beiden parallelen Seitenstangen eines jeden
Rahmens enden in zwei kurzen Endstücken 1, die rechtwinklig
nach innen gebogen sind und als koaxiale und
entgegengesetzte Stützgelenkzapfen zur Drehung des entsprechenden
Gerüstrahmens um eine horizontale Achse dienen.
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Besagte Endstücke 1 sind in zwei eigens dafür
vorgesehene vertiefte Führungen oder Sitze, die die Endstücke
aufnehmen und als Gleitlager dienen, eingesetzt. Die Sitze
befinden sich Seite an Seite auf der Außenseite von zwei
identischen Seitenplatten 3, die miteinander ausgerichtet
und auf entgegengesetzten Seiten positioniert sind und
insofern als einziges Stütz-, Verbindungs- und Gelenkelement
zwischen den vier fächerartig aufklappbaren Armen dienen.
Wie in Fig. 3 veranschaulicht, die den Wäscheständer in
vollständig geschlossener Stellung zeigt, liegen die vier
Arme des Wäscheständers der Erfindung in dieser Stellung
seitlich aneinander und sind parallel zueinander
ausgerichtet, wobei sich das die beiden Füße des Ständers
bildende Paar 1a im Zentrum befindet. In dieser Konfiguration
liegt das Paar Arme 1b bezüglich der Arme 1a außen auf
entgegengesetzten Seiten.
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Die vollständige Öffnung des Wäscheständers,
veranschaulicht in Fig. 1, erfolgt über eine Zwischenstellung mit
halber Öffnung, dargestellt in Fig. 2, in der die Arme 1a
um einen maximalen Winkel gespreizt sind, der von einem
Paar seitlicher, in der Mitte gelenkig verbundener
Zugstangen 4 ermöglicht wird, von denen jede dauerhaft an
Endbereichen eines zweier Querstäbe 2 angelenkt ist, die
koplanar und außen an die Seitenstangen der Ständerarme 1a
angeschweißt sind.
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Jede Zugstange 4 weist in der Mitte einen neuartigen
kniegelenkförmig ausgebildeten Scharniertyp auf, der
demgemäß einen maximalen Öffnungswinkel von 180º und einen
minimalen Schließwinkel von 0º beinhaltet.
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Ein solches Scharnier 5 ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Schließen ausgehend von der obengenannten maximalen
Öffnungsstellung nur erfolgen kann, nachdem man dafür
gesorgt hat, daß das Scharnier einer kurzen verlängernden
Bewegung und zwar reziprok zu den beiden Armen unterzogen
worden ist, wobei die Scharnierteile reziprok zu den Armen
leicht auseinandergezogen werden, so daß ein zufälliges
Schließen durch einfache Stoßeinwirkung vermieden ist. Das
Scharnier wird auch in paarweise vorgesehenen seitlichen
Gelenkstützstangen 6 verwendet, die wie in Fig. 1 gezeigt,
die nach oben gerichteten Arme 1b anbinden und stützen.
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Sowohl die obige vollständige Öffnung des
erfindungsgemäßen Wäscheständers als auch die Zwischenstellung mit
halber Öffnung gemäß Fig. 2 werden von Wäscheständer
automatisch in dem Moment eingenommen, wenn die Gelenkzugstangen 4
und die Gelenkstützstangen 6 ein fortschreitendes und freies
Aufspreizen der Arme bis zum Erreichen der vollständigen
Öffnung des Wäscheständers erlauben, entsprechend einer
Position, bei der die Scharniere 5 der Zugstangen 4 und der
Stützstangen 6 sich selbst blockieren und so die Stabilität
der Endstellung garantieren. Das Scharnier 5 besteht aus zwei
Teilen 50 und 51.
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Das erste Teil trägt einen Flügel 52, welcher einen
U-förmigen in der Mitte gelegenen Schlitz 53 aufweist,
dessen parallele und einander gegenüberliegende Seitenwände
verschieden tief ausgebildet sind, so daß sie die Form eines
Schnabels 54 mit Schnabelspitze definieren.
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Das zweite Teil 51 des Scharniers 5 hat die Form einer
Gabel, zwischen deren Schenkel 55 der Flügel 52 einführbar
ist, an dem seitlich zwei koaxiale Drehzapfen 56 abstehen,
welche sich in entsprechenden im Schenkelpaar 55 vorgesehenen
Langlöchern 57 drehen und in diesen verschieben können.
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Der Öffnungsendanschlag des Scharniers 5 wird durch
die Schnabelspitze 54 erzielt, die gegen eine Querwand oder
Querplatte stößt, die zwischen den und im Fußbereich der
beiden Schenkel 55 vorgesehen ist und die sich durch Gleiten
der Schenkel auf den Drehzapfen 56 von selbst sponten in den
obengenannten Schlitz 53 einfügt, so daß die zum
Schließvorgang entgegengesetzte Drehung des Scharniers nur
ausgeführt werden kann, wenn die Teile 50 und 51 dieses
Scharniers vorher voneinander entfernt werden, um die Querplatte
aus ihrem Sitz herauszuheben.
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Um das erfindungsgemäße Modell vielseitig einsetzen
zu können, wurde vorgesehen, daß die Verbindungs- und
Stützgelenkstangen der verschiedenen Gelenkarme mit den
Querstäben 2 mittels geeigneter Hakvorrichtungen verbindbar
sind, die sich dazu eignen, bei Bedarf schnell und einfach
aus den Querstäben 2 ausgeklinkt zu werden, derart, daß die
Bedienungsperson nach Belieben und nach Erfordernis den
maximalen Aufspreizwinkel zwischen zwei benachbarten Armen
einstellen kann.
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In diesem Fall gibt die Verbindung der Zugstangen 4
mit einem Stab 2 statt mit einem anderen Stab eine Änderung
des maximalen Öffnungswinkels des Ständers, der aus den
Armen 1a gebildet ist, vor, und gleichermaßen erhält man,
wenn man eine Gelenkstützstange 6 an einem Stab 2 und mit
Variation dieses jeweiligen Stabs verbindet, eine andere
Neigung der maximalen Öffnung der Arme 1b.
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Die Hakvorrichtung besteht aus einem gepreßten oder
gegossenen Kunststoffhaken 7, der unter Andruck auf einen
Endbereich der Gelenkstützstange 6 und der Zugstange 4
aufgesetzt wird.
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Die "tulpenförmige" Hakvorrichtung 7 endet an ihrer
Vorderseite in einer Klemmspange 7b, die mit der
Hakvorrichtung 7 in einem Stück geformt oder gegossen ist und aus einem
kleinen offenen zylindrischen Ring besteht, dessen
Umfangsabschnitt bzw. dessen Umfangsöffnung ausreicht, um beim
Ausüben einer Druckkraft ein Einhaken des Rings auf den Stäben
2 runden Querschnitts zu ermöglichen, wobei sich der kleine
Ring unter Druck durch elastische Verformung öffnet und sich
mit Einschnappwirkung um den dünnen Stab 2 wieder schließt,
der sich durch sein Inneres erstreckt.