DE3750040T2 - Kreiselmäher. - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mähmaschine mit rotierenden Schneidorganen, die durch in einem Gehäuse untergebrachte, sich unterhalb der rotierenden Schneidorgane erstreckende Übertragungselemente angetrieben werden, welches Gehäuse insbesondere aus Modulen besteht, die jeweils ein Lagergehäuse, in dem ein Schneidorgan drehbar geführt ist, ein Zwischenstück, das sich zwischen diesem Lagergehäuse und dem Lagergehäuse eines benachbarten Moduls erstreckt, und zwei Flansche umfassen, von denen sich der erste seitlich des Lagergehäuses erstreckt und der zweite sich am vom Lagergehäuse entfernten Ende des Zwischenstücks erstreckt, und welche Flansche zur Verbindung von zwei benachbarten Modulen mittels Verbindungselementen bestimmt sind, die sich zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des Gehäuses erstrecken und zugleich den Vorderteil und den Hinterteil des ersten Flansches eines Moduls und des zweiten Flansches eines benachbarten Moduls durchsetzen, wobei das Zwischenstück mindestens über einen Teil seiner Länge durch ein Rohrprofil gebildet ist, an dessen hinterem Teil zwei einen Abstand voneinander aufweisende Versteifungsflügel angeschlossen sind, die zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des Gehäuses ausgerichtet sind und sich zumindest im wesentlichen horizontal erstrecken und die miteinander durch mindestens eine Rippe verbunden und an die Flansche angeschlossen sind.
- Eine solche Mähmaschine ist in der EP-A-0 171 341 beschrieben. Diese bekannte Mähmaschine weist ein Gehäuse auf, das insbesondere aus Modulen besteht, die jeweils ein Lagergehäuse, in dem ein Schneidorgan drehbar geführt ist, ein Zwischenstück, das sich zwischen diesem Lagergehäuse und dem Lagergehäuse eines benachbarten Moduls erstreckt, und zwei Flansche umfassen, von denen sich der erste seitlich des Lagergehäuses erstreckt und der zweite sich am vom Lagergehäuse entfernten Ende des Zwischenstücks erstreckt. Diese Flansche sind zur Verbindung von zwei benachbarten Modulen miteinander mittels drei Bolzen bestimmt, die sich im wesentlichen parallel zur Längsachse des Gehäuses erstrecken und von denen einer den Vorderteil zweier benachbarter Flansche durchsetzt und die anderen beiden den Hinterteil derselben durchsetzen.
- Diese bekannte Mähmaschine hat den Vorteil, ein Gehäuse einer besonders interessanten Konstruktion zu haben. Tatsächlich ermöglicht das Baukastenprinzip der Konstruktion des Gehäuses Mähmaschinen unterschiedlicher Breite herzustellen, wobei die für jede Arbeitsbreite spezifischen Teile verringert oder sogar beseitigt werden. Die Herstellung solcher Mähmaschinen ist daher sehr leicht und ermöglicht es, eine ganze Reihe von Mähmaschinen zu einem sehr interessanten Preis anzubieten.
- Das Zwischenstück jedes Moduls dieser bekannten Mähmaschine wird durch ein Rohrprofil gebildet, das von der Übertragungswelle durchsetzt wird, die zum Drehantrieb der von unten angetriebenen rotierenden Schneidorgane dienen. Am hinteren Teil des Rohrprofils sind zwei, einen Abstand voneinander aufweisende und zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des Gehäuses und im wesentlichen horizontal gerichtete Versteifungsflügel angeschlossen. Diese beiden Versteifungsflügel sind seitlich an den zwei Flanschen des Moduls angeschlossen und miteinander an ihrem entsprechenden hinteren Ende durch eine Rippe verbunden, die sich ebenfalls parallel zur Längsachse des Gehäuses und im wesentlichen vertikal erstreckt. Die beiden Versteifungsflügel und die Rippe dieser bekannten Mähmaschine bilden somit ein zweites Rohrprofil, das hinten am Rohrprofil angeschlossen ist, welches zum Schutz der Übertragungswelle dient. Die Verbindung dieser beiden Rohrprofile verleiht dem Zwischenstück des Moduls tatsächlich eine große Festigkeit; ihre Herstellung ist jedoch relativ kostspielig.
- Bei dieser bekannten Mähmaschine zeigt sich im übrigen, daß die hinteren Bolzen sich, von oben gesehen, hinter dem hinteren Rand des Gehäuses erstrecken. Sie könnten daher ein gewisses Hindernis während der Arbeit bilden.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Form des Zwischenstücks eines Moduls so zu verbessern, um seine Herstellung bei Beibehaltung seiner großen Festigkeit zu vereinfachen und um das Hindernis, das durch die hinteren Spannstangen verursacht werden könnte, zu reduzieren oder sogar zu beseitigen.
- Zu diesem Zweck ist die Mähmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Versteifungsflügel mittels mehrerer, quer zur Längsachse des Gehäuses ausgerichteter Rippen miteinander verbunden sind;
- b) die zwei benachbarte Module miteinander verbindenden Verbindungselemente aus zwei Spannstangen gebildet sind, von denen die eine den Vorderteil der betreffenden Flansche und die andere den Hinterteil derselben durchsetzen;
- c) die hinteren Spannstangen sich, in Draufsicht gesehen, im wesentlichen ganz unterhalb des oberen Versteifungsflügels der Zwischenstücke der Module erstrecken.
- Dank dieser Merkmale:
- - ist das Zwischenstück eines Moduls viel einfacher herzustellen und mit einer sehr großen Festigkeit ausgestattet, die es ihm gestattet, die Belastungen gut aufzunehmen, denen es während der Arbeit und des Transports der Mähmaschine ausgesetzt ist, und
- - die hinteren Spannstangen sind gut im Gehäuseprofil integriert und können die Arbeit nicht behindern.
- Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen werden, daß die zwei Versteifungsflügel jedes Zwischenstückes miteinander mittels mehrerer Rippen verbunden sind, die sich in schräger Richtung zwischen den Versteifungsflügeln erstrecken.
- Es kann in diesem Fall vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß die Rippen ein Dreiecksfachwerk im Hinblick auf eine optimale Steifigkeit bilden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Versteifungsflügel des Zwischenstücks miteinander durch zwei Rippen verbunden sind, die sich im wesentlichen von einem Bereich nahe den Enden des unteren Versteifungsflügels schräg nach oben erstrecken, wobei sie in Richtung des Mittelteils des oberen Versteifungsflügels konvergieren.
- Bei dieser Ausführungsform kann auch vorteilhafthafterweise vorgesehen werden, daß der Verbindungspunkt der einen der Rippen am oberen Versteifungsflügel im wesentlichen im ersten Drittel der Länge des oberen Versteifungsflügels vorgesehen ist und der Verbindungspunkt der anderen Rippe am oberen Versteifungsflügel im wesentlichen im zweiten Drittel der Länge des oberen Versteifungsflügels vorgesehen ist.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen werden, daß der obere Versteifungsflügel mit dem oberen Teil des Rohrprofils verbunden ist.
- Nach einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann ebenfalls vorgesehen werden, daß der untere Versteifungsflügel mit dem unteren Teil des Rohrprofils verbunden ist.
- In diesem Fall kann der untere Versteifungsflügel vorteilhafterweise eine Absetzung in Richtung des oberen Versteifungsflügels aufweisen. Die Erde, die entlang der Unterseite der Vorderkante des entsprechenden Zwischenstückes gleitet, kann so leicht unter dem Versteifungsflügel durchfließen, ohne eine Verstopfung zu verursachen.
- Die Integration der hinteren Spannstangen im Gehäuseprofil kann ohne Vergrößerung der Höhe des Gehäuses erfolgen, wenn vorgesehen wird, daß der obere Versteifungsflügel breiter ist als der untere Versteifungsflügel.
- Varteilhafterweise kann überdies vorgesehen werden, daß die Breite des oberen Versteifungsflügels im wesentlichen das Doppelte der Breite des unteren Versteifungsflügels ist.
- Es kann ebenfalls vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß die Breite der Rippen im wesentlichen gleich der Breite des unteren Versteifungsflügels ist.
- Es kann schließlich auch vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß das Lagergehäuse und das Zwischenstück eines Moduls ein einziges Stück bilden.
- Die Erfindung wird vollständig verstanden werden im Lichte der nachfolgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels, das in der angeschlossenen Zeichnung dargestellt ist, worin:
- Fig. 1 zeigt eine Draufsicht eines Schneidbalkens einer erfindungsgemäßen Mähmaschine,
- Fig. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab und teilweise geschnitten gemäß der Ebene II (Fig. 3) eine Draufsicht des Schneidbalkens der Fig. 1 ohne Schneidorgane,
- Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht gemäß der Ebene 111 (Fig. 2) des Schneidbalkens der Fig. 2,
- Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht gemäß der Ebene IV (Fig. 2) des Schneidbalkens der Fig. 2,
- Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht gemäß der Ebene V (Fig. 2) des Schneidbalkens der Fig. 2, und
- Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht gemäß der Ebene VI (Fig. 2) des Schneidbalkens der Fig. 2.
- Bevor mit der Beschreibung der verschiedenen Figuren begonnen wird, soll festgehalten werden, daß diese unter der Annahme gemacht wird, daß der Schneidbalken der Mähmaschine sich während der Arbeit in einer Horizontalebene befindet. Die Begriffe Horizontalität und Vertikalität sind daher klar definiert. Überdies ist die Oberseite des Schneidbalkens die Seite desselben, auf der sich die Schneidorgane erstrecken. Die Ausdrücke "über", "unter", "oberhalb", "unterhalb", "ober" "unter" sind ebenfalls klar definiert. Schließlich ist die Vorderseite des Schneidbalkens die Seite, auf der die Schneidorgane das zu erntende Gut während der Verwendung der Mähmaschine schneiden. Die Ausdrücke "vor", "hinter", "vorn", "hinten" sind so auch klar definiert.
- In Fig. 1 ist eine Mähmaschine gemäß der Erfindung oder genauer gesagt der Schneidbalken derselben dargestellt. Dieser Schneidbalken (1) weist in nicht einschränkender Weise vier Schneidorgane (2, 3) auf, von denen jedes um eine nach oben gerichtete Achse (37) dreht. Jedes Schneidorgan (2; 3) umfaßt zwei Schneidwerkzeuge (4). Vorzugsweise wird die Montage der Schneidwerkzeuge (4) derart ausgeführt, daß sich die Schneidwerkzeuge (4) unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft nach außen erstrecken und daß sie nach hinten schwenken können, wenn sie während ihrer Drehung auf ein Hindernis stoßen. Das Schneidorgan (3), das am rechten Ende (5) des Schneidbalkens (1), gesehen in durch den Pfeil (6) bezeichneter Arbeitsrichtung, angeordnet ist, wird von einer Kappe (7) überlagert. Diese Kappe (7) arbeitet mit einer Einrichtung zur Verminderung des Schwadens des Schnittgutes, wie beispielsweise einem Schwadblech, derart zusammen, daß der Schwaden des Schnittgutes vom noch ungeschnittenen Gut getrennt wird.
- Die Schneidorgane (2; 3) sind drehbar in einem Gehäuse (9) geführt, das unter den Schneidorganen (2; 3) angeordnet ist. Das Gehäuse (9) ist zuerst aus einer Reihe von Modulen (10) gebildet. Am rechten Ende (5) des Schneidbalkens (1) ist dann das Gehäuse (9) mit einem Endmodul (11) versehen. Am linken Ende (12) des Schneidbalkens (l) ist schließlich das Gehäuse (9) mit einem Getriebegehäuse (13) versehen.
- Im Gehäuse (9) sind Übertragungsmittel (14) angeordnet, wie beisielsweise eine Übertragungswelle, die mit nicht dargestellten Zahnrädern zusammenarbeitet, um die Schneidorgane (2; 3) in Drehung zu versetzen. Der Drehantrieb dieser Übertragungsmittel (14) erfolgt durch einen Antriebsmechanismus, der im Getriebegehäuse (13) untergebracht und an sich dem Fachmann bekannt ist. Dieser Antriebsmechanismus nimmt die Bewegung einer Riemenscheibe (15) auf, die auf einer Achse (16) befestigt ist. Die Riemenscheibe (15) wird mittels einer anderen nicht dargestellten Scheibe über Treibriemen (17) angetrieben. Diese andere Scheibe wird in für den Fachmann bekannter Weise durch die Zapfwelle eines nicht dargestellten Traktors angetrieben, mit der die Mähmaschine während der Verwendung mittels einer ebenfalls nicht dargestellten Kardanwelle verbunden ist.
- Das Getriebegehäuse (13) weist zwei zylindrische Träger (18) auf, die im wesentlichen konzentrisch mit der Eingangsachse (16) des Getriebegehäuses (13) ist. Diese zylindrischen Träger (18) tragen ein Rahmenstück (19), das an einem Rahmen (20) befestigt ist, mittels welchem die Mähmaschine mit dem Traktor verbunden ist. Dank dieser Einrichtung kann der Schneidbalken (1) den Bodenunebenheiten folgen, indem er um die geometrische Achse der zylindrischen Träger (18) verschwenkt, ohne daß die verschiedenen Antriebsorgane zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden. Überdies ist es möglich, den Schneidbalken (1) in eine im wesentlichen vertikale Stellung zu verschwenken, um die Breite der Mähmaschine beim Transport auf der Straße zu verringern.
- Am linken Ende (12) des Gehäuses (9) und unter demselben, oder genauer gesagt unter dem Getriebegehäuse (13) ist ein Schuh (21) angeordnet, der einen Vorderteil (22) hat, der wie ein Ski vorne in die Höhe gerichtet ist. Dieser Schuh (21) ermöglicht es der Mähmaschine während der Arbeit über den Boden zu gleiten und das Hängenbleiben von Schnittgut am Getriebegehäuse (13) zu vermeiden.
- Vorne ist das Gehäuse unter jedem Schneidorgan (2; 3) mit Gleitschutzplatten (23) versehen. Diese Gleitschutzplatten (23) weisen einen stirnseitigen Teil (24) auf, die, von oben gesehen, eine im wesentlichen kreisrunde Form besitzen, deren Radius kleiner ist als der Radius der äußersten Bahn der Schneidwerkzeuge (4). Überdies weisen die Gleitschutzplatten (23) einen hinteren Teil (25) in Form einer Gleitkufe auf, auf welcher sich der Schneidbalken (1) während der Arbeit ebenfalls abstützt.
- Aus den Fig. 2 bis 6 sieht man deutlicher die Anordnung der Verbindung zwischen den verschiedenen Modulen (10) des Gehäuses (9) des Schneidbalkens (1).
- Diese Module (10) umfassen ein Lagergehäuse (26), in dem das entsprechende Schneidorgan (2; 3) drehbar geführt ist, und ein Zwischenstück (27), das sich zwischen diesem Lagergehäuse (26) und dem Lagergehäuse (26) eines benachbarten Moduls (10) erstreckt. Das Lagergehäuse (26) und das Zwischenstück (27) eines Moduls (10) bilden, in nicht einschränkender Weise, ein einziges Stück.
- Die verschiedenen Module (10) sind miteinander mittels Spannstangen (28) verbunden. Hierzu weist jedes Modul (10) an jedem seiner Enden einen Flansch (29; 30) auf und die Flansche (29; 30) von zwei benachbarten Modulen (10) sind miteinander durch zwei Spannstangen (28) verbunden.
- Diese Flansche (29; 30) haben einen ganz besonderen Aufbau. Tatsächlich ist aus den verschiedenen Figuren ersichtlich, daß die Flansche (29) zwei Flügel (31; 32) aufweisen und daß die Flansche (30) zwei Flügel (33; 34) aufweisen. Diese Flügel (31, 32; 33, 34) der Flansche (29; 30), die sich vorn und hinten an den Modulen (10) erstrecken, sind quer zur Längsachse (48) des Gehäuses (9), vorzugsweise in Arbeitsrichtung (6) (das heißt, von oben gesehen, zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (48) des Gehäuses (9)) gerichtet und erstrecken sich im wesentlichen vertikal.
- Überdies erstrecken sie sich in einem bestimmten Abstand voneinander. So hat der Flansch (29), der seitlich des Lagergehäuses (26) eines Moduls (10) angeordnet ist, seinen Flügel (31), der auf einer Seite der Vertikalebene (36) angeordnet ist, die in Arbeitsrichtung (6) (das heißt, von oben gesehen, zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (48) des Gehäuses (9)) gerichtet ist und durch die Drehachse (37) der Schneidorgane (2; 3) verläuft, die in dem Lagergehäuse (26) geführt sind, während der andere Flügel (32) des Flansches (29) auf der anderen Seite der Vertikalebene (36) angeordnet ist. Auf diese Weise werden die Belastungen im Modul (10) auf den Bereich des Lagergehäuses (26) gut übertragen, ohne das Lagergehäuse (26) zu sehr zu deformieren.
- Die Flügel (33; 34) des Flansches (30), der am vom Lagergehäuse (26) entfernten Ende des Zwischenstückes (27) angeordnet ist, erstrecken sich ebenfalls in einem bestimmten Abstand voneinander. Der Abstand, der die zwei Flügel (33; 34) des Flansches (30) trennt, ist jedoch kleiner als der Abstand, der die zwei Flügel (31, 32) des Flansches (29) trennt. Dies ermöglicht es, den stirnseitigen Teil der Flansche (29; 30) ebenso wie die Spannstangen (28), die vorne angeordnet sind, im wesentlichen im Innenbereich der entsprechenden Gleitschutzplatten (23) anzuordnen. Man vermeidet so, daß Pflanzenteile gegebenenfalls an den Flanschen (29; 30) und an den stirnseitigen Spannstangen (28) zurückbleiben können.
- Aus den Fig. 2 und 3 sieht man auch, daß sich die Flansche (29; 30) durch die Flügel (32; 34) berühren und daß die Flügel (31; 33) als Abstützflächen für die Spannstangen (28) dienen. Auf diese Weise können die Spannstangen (28) eine ausreichende Länge haben, die es ihnen ermöglicht, den Belastungen gut zu widerstehen, denen sie ausgesetzt sind, und die Kontaktfläche (50; 51) jedes Flügels (32; 34) eine ausreichende Oberfläche haben kann, um nicht einem Verstemmen (Fig. 6) ausgesetzt zu werden, und das alles mit Flanschen (29; 30), die auf günstige Weise gegossen werden können.
- Die Flügel (31, 32) jedes Flansches (29) sind miteinander durch zwei Verbindungsflügel (38, 39) verbunden und die Flügel (33, 34) jedes Flansches (30) sind miteinander durch zwei Verbindungsflügel (40, 41) verbunden. Diese Verbindungsflügel (38, 39; 40, 41) sind quer zur Arbeitsrichtung (6) (das heißt, quer zu den Flügeln (31, 32; 33, 34)) gerichtet und erstrecken sich im wesentlichen horizontal. Sie sind zudem mit dem Körper des Moduls (10) verbunden. Die Verbindungsflügel (38; 40) erstrecken sich zum oberen Teil der Flügel (31, 32; 33, 34), wogegen sich die Verbindungsflügel (39; 41) zum unteren Teil der Flügel (31, 32; 33, 34) erstrecken. Die Verbindungsflügel (38, 39; 40, 41) dienen in ganz wesentlicher Weise dazu, die Durchbiegung der Flügel (31, 32; 33, 34) der Flansche (29; 30) zu begrenzen.
- Mit dieser Anordnung haben die Flansche (29; 30) so vorne und hinten, in Arbeitsrichtung (6) gesehen, eine Rohrform mit im wesentlichen viereckigem Querschnitt.
- Die Flügel (31, 32; 33, 34) der Flansche (29; 30) weisen vorne ein Loch (42; 43) und hinten ein Loch (44; 45) auf. Die Löcher (42, 44; 43, 45) durchsetzen die Flügel (31, 32; 33, 34) durch und durch. Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, sind die Löcher (42; 43) und (44; 45) koaxial. Aus den Fig. 4, 5 und 6 ist überdies noch zu sehen, daß die gemeinsame Achse (46) der vorderen Löcher (42; 43) und die gemeinsame Achse (47) der hinteren Löcher (44; 45) sich zumindest im wesentlichen in der Nähe der horizontalen Mittelebene (49) der Kontaktfläche (50; 51) der Flügel (32; 34) der Flansche (29; 30) erstrecken.
- Die Löcher (42, 44; 43, 45), die in den Flügeln (31, 32; 33, 34) der Flansche (29; 30) angeordnet sind, werden von den Spannstangen (28) durchsetzt, die sich daher, in Arbeitsrichtung (6) gesehen, zwischen den beiden Verbindungsflügeln (38, 39; 40, 41), die die Flügel (31, 32; 33, 34) miteinander verbinden, erstrecken. Jede Spannstange (28) besteht aus einer Stange (52), zwei Beilagscheiben (53) und eine Mutter (54), die auf den Schaft (55) der Stange (52) geschraubt ist. Die Beilagscheiben (53) sind einerseits zwischen dem Kopf (56) der Stange (52) und dem Flügel (33) des Flansches (30) und anderseits zwischen der Mutter (54) und dem Flügel (31) des Flansches (29) angeordnet. Diese Beilagscheiben (53) sind vorteilhafterweise aus Stahl, vorzugsweise gehärtetem, hergestellt, weil die Kontaktfläche zwischen dem Kopf (56) der Stange (52) und der entsprechenden Beilagscheibe (53), ebenso wie die Kontaktfläche zwischen der Mutter (54) und der entsprechenden Beilagscheibe (53) korrekt dem durch das Anziehen der Mutter (54) auf der Stange (52) und durch die Belastungen, die durch die Stange (52) und die Mutter (54) während der Arbeit oder des Transportes aufgenommen werden, entstehendem Druck standhalten können müssen.
- Da die Flügel (31; 33) der Flansche (29; 30) aus Guß sind, hat man auch die Oberfläche der Abstützfläche (57) der Flügel (31; 33) vergrößert, die mit den Beilagscheiben (53) in Kontakt zu kommen bestimmt ist. Hierfür hat die Abstützfläche (57) der Flügel (31; 33) die Form eines Zylinderflächenabschnittes. Desgleichen hat die Fläche jeder Beilagscheibe (53), die mit der Abstützfläche (57) der Flügel (31; 33) in Kontakt zu kommen bestimmt ist, ebenfalls die Form eines Zylinderflächenabschnittes mit im wesentlichen gleicher Abmessung wie jene der Abstützfläche (57).
- Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist die Krümmung der Abstützfläche (57) der Flügel (31; 33), in Form eines Zylinderflächenabschnittes, gegen die Kontaktfläche (50; 51) der entsprechenden Flügel (32; 34) gerichtet. Dies läßt die Durchführung einer sehr sorgfältigen Bearbeitung der Abstützfläche (57) der Flügel (31; 32) zu, damit der Kontakt zwischen dem Flügel (31; 32) und der entsprechenden Beilagscheibe (53) optimal ist. Man garantiert so ein gutes Verhalten des Gehäuses (9) nach dem Zusammenbau der verschiedenen Module (10). Hier erstreckt sich die Achse (35) des Zylinderflächenabschnittes, der die Abstützfläche (57) der Flügel (31; 32) der Flansche (29; 30) bildet, im wesentlichen in Arbeitsrichtung (6).
- Dadurch, daß die Vergrößerung der Oberfläche der Abstützfläche (57) der Flügel (31; 33) verwirklicht ist, wie es oben beschrieben wurde, war es möglich, das Gehäuse insgesamt in seiner Kompaktheit beizubehalten.
- Aus den Fig. 2 und 5 sieht man auch, daß die eine (58) der Seiten jeder Mutter (54) sich in die Nähe eines Teils (59) des Moduls (10) erstreckt. Dies ermöglicht automatisch die Blockierung der Drehung der Mutter (54) beim Anziehen oder Lösen, da die Seite (58) der Mutter (54) auf den Teil (59) des Moduls (10) stößt. Es ist daher nicht notwendig ein Werkzeug zu verwenden, um die Blockierung zu bewerkstelligen. Damit die Blockierung wirklich erfolgt, und trotzdem ein bestimmtes Spiel zwischen der Seite (58) der Mutter (54) und dem Teil (59) des Moduls (10) gelassen wird, das mit den üblichen Gußtoleranzen verträglich ist, hat die Mutter (54) vorteilhafterweise eine Vierkantform. Die Seite (58) der Mutter (54) hat so eine relativ große Länge, so daß die Blockierung immer wirklich erfolgen kann.
- Aus den Fig. 3 und 4 sieht man überdies, daß der Kopf (56) jeder Stange (52) vorteilhafterweise rund ist und eine mittige Innensechskantausnehmung (60) aufweist. Der Vorteil dieser Ausführungsform wird sich später zeigen.
- Wie oben ausgeführt, umfaßt das Modul (10) ein Lagergehäuse (26), in dem das entsprechende Schneidorgan (2; 3) drehbar geführt ist, und ein Zwischenstück (27), das sich zwischen dem Lagergehäuse (26) und dem Lagergehäuse (26) eines benachbarten Moduls (10) erstreckt.
- Aus den Fig. 4, 5 und 6 sieht man, daß das Zwischenstück (27) zumindest über einen Teil seiner Länge durch ein Rohrprofil (61) gebildet ist, das die Übertragungsmittel (14) umschließt, die im Gehäuse (9) angeordnet sind. Das Rohrprofil (61) ist hinten mit zwei Versteifungsflügeln (62, 63) versehen, von denen der eine (62) mit dem oberen Teil des Rohrprofils (61) verbunden ist und von denen der andere (63) mit dem unteren Teil des Rohrprofils (61) verbunden ist.
- Der obere Versteifungsflügel (62) ist breiter als der untere Versteifungsflügel (63). Dies ermöglicht insbesondere, die hinten angeordneten Spannstangen (28) im Profil des Gehäuses (9) gut zu integrieren, ohne daß die Breite und Höhe des Gehäuses (9) dabei zu bedeutend werden. Das ist sehr wichtig, um eine gute Arbeitsqualität zu erreichen. Man sieht tatsächlich, daß sich die hinteren Spannstangen (28), von oben gesehen, im wesentlichen ganz unter den oberen Verbindungsflügeln (38; 40) und unter den oberen Versteifungsflügeln (62) erstrecken. Vorteilhafterweise ist die Breite des oberen Versteifungsflügels (62) im wesentlichen das Doppelte der Breite des unteren Versteifungsflügels (63). Zudem erstrecken sich die beiden Versteifungsflügel (62, 63) quer zur Arbeitsrichtung (6) (das heißt, zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse (48) des Gehäuses (9)) und im wesentlichen horizontal. Überdies ist aus den Fig. 2, 3, 4 und 5 auch ersichtlich, daß der obere Versteifungsflügel (62) zumindest teilweise die Fortsetzung des hinteren Teils der oberen Verbindungsflügel (38; 40) der Flansche (29; 30) ist. Die Fig. 2 zeigt insbesondere, daß die Hinterkante (64) des oberen Versteifungsflügels (62) im wesentlichen auf einer Linie mit der Hinterkante (65; 66) der oberen Versteifungsflügel (38; 40) der Flansche (29; 30) ist.
- Der untere Versteifungsflügel (63) ist zumindest teilweise (insbesondere an seinen Enden) ebenfalls in einer Fortsetzung mit dem hinteren Teil der unteren Verbindungsflügel (39; 41) der Flansche (29; 30). In seinem Mittelteil (67) weist der untere Versteifungsflügel (63) eine Absetzung (68) in Richtung des oberen Versteifungsflügels (62) auf. Der Abstand zwischen dem unteren Versteifungsflügel (63) und dem Boden, auf dem das Gehäuse (9) während der Arbeit gleitet, ist folglich daher sehr groß, damit die Erde, die entlang der unteren Fläche (69) der Stirnkante (70) des Zwischenstücks (27) gleitet, leicht unter den unteren Versteifungsflügeln (63) hindurchtreten kann. Man vermeidet so Verstopfungen.
- Um dem Zwischenstück (27) eines Moduls (10) eine besonders große Steifigkeit zu verleihen, ist es auch ersichtlich, daß die zwei Versteifungsflügel (62, 63) miteinander durch Rippen (71, 72) verbunden sind, die quer zur Längsachse (48) des Gehäuses (9) gerichtet sind. Wie aus der Fig. 3 ersichtlich, erstrecken sich die Rippen (71, 72) im wesentlichen von den Enden des unteren Versteifungsflügels (63) schräg nach oben konvergierend zum Mittelteil (73) des oberen Versteifungsflügels (62). Die Verbindungspunkte (74, 75) der Rippen (71, 72) am oberen Versteifungsflügel (62) sind im wesentlichen im ersten Drittel und im zweiten Drittel der Länge des oberen Versteifungsflügels (62) vorgesehen. Im übrigen sieht man auch, daß die Breite der Rippen (71, 72) im wesentlichen gleich ist wie die Breite des unteren Versteifungsflügels (63), der am wenigsten breit ist.
- Bei dieser Anordnung erhält das Zwischenstück (27) des Moduls (10) dadurch eine große Festigkeit, daß die Rippen (71, 72) eine Art Dreiecksfachwerk bilden. Zudem ist noch zu bemerken, daß die Herstellung der Rippen (71, 72) beim Guß relativ einfach ist.
- Wie oben angegeben, haben die Stangen (52) einen runden Kopf (56), der mit einer mittigen Innensechskantausnehmung (60) versehen ist. Dies gestattet, die Kompaktheit des Gehäuses (9) beizubehalten, ohne dadurch die Leichtigkeit der Montage zu beeinträchtigen. Es ist tatsächlich sehr einfach, zum Kopf (56) der Stange (52) mit einem Werkzeug, beispielsweise einem pneumatischen Schrauber, zu gelangen.
- Verschiedene Modifikationen oder Verbesserungen können zu diesem Ausführungsbeispiel, das hier beschrieben wird, vorgenommen werden, ohne daß man dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie sie in den Ansprüchen definiert ist, verläßt.
Claims (12)
1. Mähmaschine mit rotierenden Schneidorganen (2-4;
3-4), die durch in einem Gehäuse (9) untergebrachte, sich
unterhalb der rotierenden Schneidorgane (2-4; 3-4)
erstrekkende Übertragungselemente (14) angetrieben werden, welches
Gehäuse (9) insbesondere aus Modulen (10) besteht, die
jeweils ein Lagergehäuse (26), in dem ein Schneidorgan (2-4;
3-4) drehbar geführt ist, ein Zwischenstück (27), das sich
zwischen diesem Lagergehäuse (26) und dem Lagergehäuse (26)
eines benachbarten Moduls (10) erstreckt, und zwei Flansche
(29; 30) umfassen, von denen sich der erste (29) seitlich des
Lagergehäuses (26) erstreckt und der zweite (30) sich am vom
Lagergehäuse (26) entfernten Ende des Zwischenstücks (27)
erstreckt, und welche Flansche (29; 30) zur Verbindung von
zwei benachbarten Modulen (10) mittels Verbindungselemente
(28) bestimmt sind, die sich zumindest im wesentlichen
parallel zur Längsachse (48) des Gehäuses (9) erstrecken und
zugleich den Vorderteil und den Hinterteil des ersten
Flansches (29) eines Moduls (10) und des zweiten Flansches (30)
eines benachbarten Moduls (10) durchsetzen, wobei das
Zwischenstück (27) mindestens über einen Teil seiner Länge durch
ein Rohrprofil (61) gebildet ist, an dessen hinterem Teil
zwei einen Abstand voneinander aufweisende Versteifungsflügel
(62; 63) angeschlossen sind, die zumindest im wesentlichen
parallel zur Längsachse (48) des Gehäuses (9) ausgerichtet
sind und sich zumindest im wesentlichen horizontal erstrecken
und die miteinander durch mindestens eine Rippe (71, 72)
verbunden und an die Flansche (29; 30) angeschlossen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
a) die Versteifungsflügel (62, 63) mittels mehrerer, quer zur
Längsachse (48) des Gehäuses (9) ausgerichteter Rippen (71,
72) miteinander verbunden sind;
b) die zwei benachbarte Module (10) miteinander verbindenden
Verbindungselemente (28) aus zwei Spannstangen (28) gebildet
sind, von denen die eine den Vorderteil der betreffenden
Flansche (29; 30) und die andere den Hinterteil derselben
durchsetzen;
c) die hinteren Spannstangen (28) sich, in Draufsicht
gesehen, im wesentlichen ganz unterhalb des oberen
Versteifungsflügels (62) der Zwischenstücke (27) der Module (10)
erstrecken.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwei Versteifungsflügel (62, 63) jedes
Zwischenstückes (27) miteinander mittels mehrerer Rippen (71, 72)
verbunden sind, die sich in schräger Richtung zwischen den
Versteifungsflügeln (62, 63) erstrecken.
3. Mähmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Versteifungsflügel (62, 63) miteinander durch Rippen
(62, 63) verbunden sind, die ein Dreiecksfachwerk bilden.
4. Mähmaschine nach den Ansprüchen 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Versteifungsflügel (62, 63)
miteinander durch zwei Rippen (71, 72) verbunden sind, die sich im
wesentlichen von einem Bereich nahe den Enden des unteren
Versteifungsflügels (63) schräg nach oben erstrecken, wobei
sie in Richtung des Mittelteils (73) des oberen
Versteifungsflügels (62) konvergieren.
5. Mähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungspunkt (74) der einen (71) der Rippen (71,
72) am oberen Versteifungsflügel (62) im wesentlichen im
ersten Drittel der Länge des oberen Versteifungsflügels (62)
vorgesehen ist und der Verbindungspunkt (75) der anderen
Rippe (72) am oberen Versteifungsflügel (62) im wesentlichen
im zweiten Drittel der Länge des oberen Versteifungsflügels
(62) vorgesehen ist.
6. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Versteifungsflügel
(62) mit dem oberen Teil des Rohrprofils (61) verbunden ist.
7. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Versteifungsflügel
(63) mit dem unteren Teil des Rohrprofils (61) verbunden ist.
8. Mähmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Versteifungsflügel (63) in seinem Mittelteil
(67)
eine Absetzung (68) in Richtung des oberen
Versteifungsflügels (62) aufweist.
9. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Versteifungsflügel
(62) breiter ist als der untere Versteifungsflügel (63).
10. Mähmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des oberen Versteifungsflügels (62) im
wesentlichen das Doppelte der Breite des unteren
Versteifungsflügels (63) ist.
11. Mähmaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite der Rippen (71, 72) im wesentlichen
gleich der Breite des unteren Versteifungsflügels (63) ist.
12. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagergehäuse (26) und
das Zwischenstück (27) eines Moduls (10) in an sich bekannter
Weise ein einziges Stück bilden.
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