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DE3743031A1 - Vorrichtung zum veraendern des strahlungsdurchganges - Google Patents

Vorrichtung zum veraendern des strahlungsdurchganges

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Publication number
DE3743031A1
DE3743031A1 DE19873743031 DE3743031A DE3743031A1 DE 3743031 A1 DE3743031 A1 DE 3743031A1 DE 19873743031 DE19873743031 DE 19873743031 DE 3743031 A DE3743031 A DE 3743031A DE 3743031 A1 DE3743031 A1 DE 3743031A1
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Germany
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DE19873743031
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Armin Bemm
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ACKER TEXTILWERK GmbH
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ACKER TEXTILWERK GmbH
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Publication date
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Publication of DE3743031A1 publication Critical patent/DE3743031A1/de
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    • A01G9/22Shades or blinds for greenhouses, or the like
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verändern des Strahlungsdurchganges von Licht- und Wärmestrahlung bei Vorhängen, insbesondere Flächenvorhängen, Treib­ hausabdeckungen, Heizkörperverkleidungen bzw. bei Sicht-, Strahlungs- oder Sonnenschutzeinrichtungen und dgl.
Vorrichtungen der genannten Art sind grundsätzlich bekannt. Ferner kennt man Rollos und Jalousien, wobei die einzelnen Elemente der Jalousien vertikal oder horizontal ange­ ordnet sein können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vor­ richtung der genannten Art zu schaffen, die insbesondere eine sehr feinstufige Veränderung des Strahlungsdurch­ ganges der Licht- oder Wärmestrahlung gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß mindestens zwei Materialbahnen bzw. Material­ bahnstücke mit unterschiedlicher Struktur bzw. Strahlungsdurchlässigkeit im Strahlungsgang hinter­ einander sowie relativ zueinander bewegbar angeordnet sind.
Um einen vollen Strahlungsdurchgang zu erzielen bzw. eine vollständige Öffnung zu erreichen, werden beide Materialbahnen aus dem Strahlungsgang gefahren. Zum Verändern der Strahlungsintensität kann zunächst eine Materialbahn und sodann eine zweite Materialbahn in den Strahlungsdurchgang bewegt werden, wobei ferner durch Verschieben der beiden Materialbahnen oder Materialbahnstücke mit ihrer unterschiedlichen Strahlungsdurchlässigkeit weitere Veränderung des Strahlungsdurchganges erzielbar sind.
Einzelheiten der Erfindung und besondere Ausgestaltungen gehen aus Unteransprüchen und der Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung hervor. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht der Vor­ richtung mit bewegbaren Materialbahnen in Form von Flächenvorhangelementen;
Fig. 2 einen Schnitt durch einen schlitten- bzw. wagenförmigen Träger und ein zu­ gehöriges Trageelement in größerem Maßstab;
Fig. 3 in Stirnansicht eine abgewandelte Ausführungsform des Trägers mit einem zugehörigen Trageelement im Schnitt in größerem Maßstab;
Fig. 4 ein weiteres, abgewandeltes Ausführungs­ beispiel eines Trägers in Stirnansicht mit einem zugehörigen Trageelement im Schnitt;
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform ähnlich der gemäß Fig. 1;
Fig. 6 in kleinerem Maßstab eine Ansicht einer abgewandelten Ausführungsform mit einem Träger, der um eine horizontale Achse verschwenkbar ist;
Fig. 7 in anderem Maßstab eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 7;
Fig. 8 in Seitenansicht eine abgewandelte Ausführungsform gemäß den Fig. 6 und 7;
Fig. 9 in Seitenansicht ein weiteres, abge­ wandeltes Ausführungsbeispiel;
Fig. 10 eine Frontansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 9 und
Fig. 11 rein schematisch eine Prinzipskizze der Materialbahn für das Ausführungs­ beispiel gemäß den Fig. 9 und 10.
Eine Vorrichtung 1 mit bewegbaren Materialbahnen 2, 3, die z. B. gemäß Fig. 1 als Flächenvorhangelemente eines Flächenvorhanges Verwendung finden, umfaßt eine Trage­ schiene 4, die an einer Decke 5 oder dgl. in grund­ sätzlich bekannter Weise befestigt ist. Längs der in Fig. 1 abgeschnitten dargestellten Trageschiene 4 ist ein schlitten- bzw. wagenförmiger Träger 6 mit Hilfe von Rollen 7 bzw. Gleitern bewegbar und trägt unmittel­ bar die eine, als Flächenvorhangelement dienende Materialbahn 2.
In den Träger 6 ist eine Trage- und Führungsschiene 8 integriert, längs der ein weiteres, schlitten- bzw. wagenartiges Trageteil 9 ebenfalls mit Hilfe von Rollen 7 bzw. Gleitern oder Armen 10 (Fig. 4) bewegbar ist. Die zweite Materialbahn 3 ist an dem Trageteil 9 un­ mittelbar hängend befestigt, ebenso wie dies bei der Materialbahn 2 und dem Träger 6 der Fall ist.
Zur Befestigung der Materialbahnen 2 bzw. 3 an dem Träger 6 bzw. dem Trageteil dienen Klettbänder 11 ge­ mäß Fig. 2.
Die als Flächenvorhangelement dienenden Materialbahnen 2 und 3 gemäß Fig. 1 weisen eine teils geschlossene und teils offene bzw. durchbrochene (durchsichtige) Strktur auf. Der Werkstoff für die Materialbahnen 2 und 3 ent­ hält daher offene Flächenstücke 12 und geschlossene Flächenstücke 13. Durch Verschieben des Trageteiles 9 relativ zum Träger 6 lassen sich die offenen Flächen­ stücke 12 der beiden Materialbahnen 2 und 3 in eine deckungsgleiche Lage bringen oder die geschlossenen Flächenstücke 13 des Trageteiles 9 stehen vor den offenen Flächenstücken 12 des Trägers 6 (siehe Fig. 1), wobei beide Materialbahnen 2 und 3 zusammen einen insgesamt geschlossenen Zustand ergeben. Bei jeweils deckungs­ gleicher Lage der offenen Flächenstücke 12 und der geschlossenen Flächenstücke 13 liegt ein insgesamt halboffener Zustand vor. Der vollständig geöffnete Zustand ist gegeben, wenn beide Materialbahnen 2 und 3 zusammen mit ihrem Träger 6 bzw. dem Trageelement 9 längs der Trageschiene 4 nach einer Seite rechts oder links verschoben sind.
Zur Erzielung der in Fig. 1 dargestellten Effekte ist das Trageteil 9 zweckmäßigerweise kürzer als der Träger 6. Grundsätzlich gleiches gilt für die Breite der Materialbahnen 2, 3, wobei die Materialbahn 3 schmaler ist als die Materialbahn 2.
Um die genannten Effekte zu erreichen, ist es ferner notwendig, daß die Materialbahnen 2, 3 als offene Flächenstücke 12 bzw. als geschlossene Flächenstücke 13 vertikal verlaufende Streifen mit abwechselnd offener und geschlossener Struktur aufweisen. Es versteht sich jedoch, daß die Erfindung nicht auf die Verwendung derartiger Materialbahnen 2, 3 beschränkt ist, denn sowohl hinsichtlich der Flächenstruktur als auch be­ züglich des Werkstoffes sind mannigfache Abwandlungen möglich. So können die Materialbahnen 2, 3 aus Gardinen- bzw. Vorhangstoffen, aus Kunststoff- bzw. Metallfolien oder aus beliebigem anderen, flächigen Material entsprechend den jeweiligen An­ forderungen bestehen.
Während Fig. 1 bezüglich des Trägers 6 und des Trage­ teiles 9 nur das grundsätzliche Prinzip zeigt, sind in den Fig. 2-4 jeweils im Querschnitt unterschied­ liche Ausführungsformen von verschiedenartigen Trägern 6 und Trageteilen 9 wiedergegeben, wobei für gleich­ artige Teile dieselben Bezugszahlen verwendet sind.
Der schlitten bzw. wagenartige Träger 6 gemäß Fig. 2 weist eine schmale, lange Seitenwand 14 mit seitlichen Randstücken 15 auf. Auf der einen Seite der Seitenwand 14 im Bereich ihres oberen Randstückes 15 befinden sich Haken 16 oder dgl., die als Gleiter in die Trage­ schiene 4 gemäß Fig. 1 greifen. Auf ihrer anderen Seite trägt die Seitenwand 14 ein Klettband 11, auf dem die Materialbahn 2 mit Hilfe eines zweiten Klett­ bandes 11 befestigbar ist.
Von der Seitenwand 14 erstreckt sich unterhalb des bzw. der Haken 16 eine Grundplatte 17 im wesentlichen horizontal weg und bildet zusammen mit einer parallel zur Seitenwand 14 bestehenden Längswand 18 und aufeinander­ zu gerichteten und im Abstand voneinander endenden Rippen 19, 20 eine Trage- und Führungsschiene 8. Die eine Rippe 19 befindet sich auf derselben Seite der Seitenwand 14 wie die Haken 16.
Die beiden aufeinanderzu gerichteten und im Abstand voneinander endenden Rippen 19 und 20 definieren einen hinterschnittenen Längsschlitz 21 der Trage- und Führungsschiene 8.
Das Trageteil 9 greift bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar durch den Längsschlitz 21 und hintergreift mit Rollen 7 die beiden Rippen 19, 20 der Trage- und Führungsschiene 8.
Das Trageteil 9 besitzt annähernd die Form und Gestalt eines Flachstabes, der an seinem einen Längsrand parallel zur Hauptebene stehende Rollen 7 aufweist und auf seiner der Seitenwand 14 des Trägers 6 abge­ wandten Seite mit einem Klettband 11 beschichtet ist, auf dem die Materialbahn 3 mit dem zu ihr gehörenden Klettband 11 befestigbar ist. Randstücke 15 sind bei dem Trageteil 9 zweckmäßigerweise ebenso vorgesehen wie an der Seitenwand 14 des Trägers 6.
Neben der Längswand 18 befindet sich an der Trage- und Führungsschiene 8 schließlich noch eine Schnur­ kammer 22 für eine Zugschnur 23, die um eine Umlenk­ rolle am einen Ende der Trage- und Führungsschiene 8 geführt ist und zum Verfahren des Trageteiles 9 dient.
Der in Fig. 3 dargestellte Träger 6 weist zwei Seiten­ wände 14 in spiegelbildlicher Anordnung zur vertikalen Längsmittelebene 24 auf, in der auch der Haken 16, die zur Führungsschiene 8 gehörenden Teile und das Trageteil 9 liegen. Die Grundplatte 17 ist breiter als bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 und ferner sind spiegelbildlich zwei Schnurkammern 22 vorge­ sehen. Übereinstimmend wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist der hinterschnittene Längsschlitz 21 nach unten hin offen.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform bzw. einen Träger 6 mit einer ebenfalls vertikal an den Haken 16 hängenden Seitenwand 14, die auf der dem Klettband 11 abge­ wandten Seite über Stege 25 verbundene, parallel zur Seitenwand 14 stehende und im Abstand voneinander endende Rippen 19, 20 aufweist. Die freien Längs­ ränder der beiden Rippen 19, 20 definieren einen zur Seite hin offenen, hinterschnittenen Längsschlitz 26, durch den ein Mitnehmer 27 am Trageteil 9 greift. Am Mitnehmer 27 befinden sich Gleitschuhe bzw. Arme 10 anstelle von Rollen 7 und führen das Trageteil 9 in der aus der Seitenwand 14, den Stegen 25 und den Rippen 19, 20 gebildeten Trage- und Führungsschiene 8. Bei allen Ausführungsbeispielen ist die Trage- und Führungsschiene 8 im wesentlichen U-förmig, wobei die den Längsschlitz 21, 26 bildenden Rippen 19, 20 als Schienenstück dienen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf eine derartige Schienenform beschränkt, da auch andere Querschnittsformen grundsätzlich möglich sind.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 weist schließlich auch eine Schnurkammer 22 ebenso auf wie im Falle der beiden anderen Ausführungsbeispiele und die Befestigung der Materialbahnen 2, 3 erfolgt wiederum über Klett­ bänder 11.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Trageschiene 4 wie bei der Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 vorgesehen und weist mindestens eine, gegebenenfalls jedoch auch mehrere, parallele Einzel­ schienen 30 auf. Auf oder in diesen Einzelschienen 30 laufen Rollen 7 oder Gleiter von Trägern 31 und 32. An jedem Träger 31, 32 sind Materialbahnen 2, 3 be­ festigt, wie dies auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 der Fall ist. Die Materialbahnen 2, 3 sind strukturiert und weisen hierzu offene bzw. teil­ weise offene Flächenstücke 12 und geschlossene bzw. teilweise geschlossene Flächenstücke 13 auf. Die Materialbahnen 2, 3 hängen dicht nebeneinander in parallelen Ebenen und sind relativ zueinander bewegbar, da ihre Träger 31, 32 relativ zueinander längs der Trageschiene 4 bzw. ihrer Einzelschiene 30 verschieb­ bar sind.
Wesentlich ist nun bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5, daß die Gleiter bzw. Rollen 7 des Trägers 31 und die Gleiter sowie Rollen 7 des Trägers 32, also die Träger 31, 32 beider Materialbahnen 2, 3 in ein und derselben Einzelschiene 30 angeordnet bzw. auf ein und derselben Einzelschiene 30 verschiebbar sind. Dabei ist der eine Träger 31 kürzer als der andere Träger 32, der ferner eine Umlenkrolle 33 für eine Zugschnur 34 (strichpunktiert) aufweist, mit deren Hilfe der kurze Träger 31 relativ zum langen Träger 32 verstellbar ist.
Die beiden Träger 31 und 32 sind länglich und starr ebenso wie das Trageteil 9 bei der Vorrichtung 1 gem. Fig. 1.
Fixpunkte oder Stopper können an der Trageschiene 4 angeordnet sein. Die Gleiter bzw. Rollen 7 des Trägers 32 dienen aber auch zugleich als Stopper für die Rollen 7 des anderen Trägers 31, wenn der Träger 32 z. B. mit Hilfe einer weiteren Zugschnur längs der Trageschiene 4 fixiert ist (der besseren Übersicht wegen nicht darge­ stellt).
Gemäß dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Aus­ führungsbeispiel sind zwei hintereinander angeordnete Materialbahnen bzw. Materialbahnstücke 40, 41 an einem um eine Längsachse 42 schwenkaren Träger 43 befestigt. Die beiden Materialbahnstücke 40 und 41 weisen eine sich horizontal erstreckende Struktur mit mehr oder weniger strahlungsdurchlässigen Flächenstücken 12, 13 auf. Gemäß der Darstellung in Fig. 7 stehen die Flächen­ stücke 12 und 13 horizontal fluchtend, so daß eine Strahlung entsprechend dem Pfeil a in horizontaler Richtung ungehindert die beiden Materialbahnstücke 40 und 41 passieren kann.
Wenn der Träger 43 um die Längsachse 42 um ein Maß ent­ sprechend der vertikalen Erstreckung der Flächenstücke 12, 13 im Uhrzeigersinn oder entgegen verschwenkt wird, so verhindern die geschlossenen Flächenstücke 13 der Materialbahnstücke 40 und 41 den Durchgang der Strahlung oder mindern diesen Durchgang, wie dies anhand der Stellung des in Fig. 8 dargestellten Ausführungsbei­ spieles ersichtlich ist.
Gemäß Fig. 6 stützt sich der Träger 43 in Lagern 44 ab und weist einen Schwenkantrieb 45 auf, der in Fig. 6 schematisch als Hebel dargestellt ist.
Am unteren Ende der Materialbahnstücke 40, 41 sind Gewichte 46 angeordnet. Sie sind länglich bzw. stangen­ förmig und stehen seitlich über die Materialbahn­ stücke 40, 41 vor. Sie dienen zugleich als Führungs­ elemente in Seitenführungen 47, die sich über die gesamte Höhe der Materialbahnstücke 40, 41 erstrecken können, so daß dann die Materialbahnstücke 40, 41 auch vollkommen auf dem Träger 43 aufwickelbar sind.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 8 unterscheidet sich von dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Aus­ führungsbeispiel nur dadurch, daß der in Lagern 44 (Fig. 6) gelagerte Träger 43 im Querschnitt rund ist und daß am unteren Ende der Materialbahnstücke 40, 41 eine Umlenkwalze 48 vorgesehen ist. die Materialbahnstücke 40, 41 können eine endlos um­ laufende Bahn sein oder sie sind jeweils längs einer Linie 49, 50 am Träger 43 und an der Umlenkwalze 48 befestigt, so daß sie im Rahmen der erforderlichen Schwenkbewegung des Trägers 43 bewegbar sind.
Die Fig. 9 und 10 zeigen eine Vorrichtung 50 zum Verändern des Strahlungsdurchganges mit zwei parallel und benachbart angeordneten Trage- sowie Auf- und Ab­ wickelrollen 51 und 52 für eine Materialbahn 53.
Die Trage- sowie Auf- und Abwickelrollen 51 und 52 sind jeweils in Lagern 44 gelagert und mit einem gemeinsamen Antrieb 54 versehen, der in Fig. 10 nur schematisch angedeutet ist.
Die Materialbahn 53 läuft von der einen Trage- sowie Auf- und Abwickelrolle 51 zu einer in Lagern 44 frei drehbar gelagerten Umlenkrolle 55 und von dort zur anderen Trage- sowie Auf- und Abwickelrolle 52. Der Antrieb 54 erlaubt ein Auf- und Abwickeln in beiden Richtungen.
Die Lage und Anordnung der Rollen 51, 52 und der Umlenkrolle 55 sind derart gewählt, daß die Material­ bahn 53 längs parallelen Bahnstücken 56, 57 (Fig. 9) verläuft. Die Bahnstücke 56, 57 liegen in parallelen Ebenen sowie in geringem Abstand voneinander. Ent­ sprechend sind der Durchmesser der Umlenkrolle 55 und der Abstand der Kontur der Rollen 51, 52 gering.
Die Materialbahn 53 besteht aus einzelnen Materialbahn­ stücken 58-63 mit unterschiedlicher Struktur und Strahlungsdurchlässigkeit. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang, wenn das erste Materialbahnstück 58 gemäß Fig. 11 für die Strahlung vollkommen durchlässig ist und jedes weitere Materialbahnstück 59-63 jeweils eine um 10% erhöhte Strahlungsabsorptionsfähigkeit besitzt. Bei der Führung der Materialbahn 53 um eine Umlenkrolle 55 ist dann von vollständiger Strahlungs­ durchlässigkeit bis zur völligen Abdeckung eine Ab­ stufung von jeweils 10% möglich. Das erste Material­ bahnstück 58 besteht dabei zweckmäßigerweise ledig­ lich aus zwei Zugbändern 64, 65, die den Außenrand der Materialbahn 53 markieren und als Zugmittel für die folgenden Materialsbahnstücke 59-63 dienen.
Die Länge der Materialbahnstücke 58-63 in Fig. 1 entspricht jeweils dem doppelten Abstand zwischen den Trage- sowie Auf- und Abwickelrollen 51, 52 und der Umlenkrolle 55. In Fig. 11 ist dies nicht dargestellt.
Grundsätzlich ist ferner jede beliebige Aufteilung und Strukturierung der Materialbahn 53 für jeweils ge­ wünschte Strahlungsdurchlässigkeit bzw. Strahlungs­ absorption möglich.
An den Träger 6 bzw. dem Trageteil 9 gemäß den Fig. 1-4 und an den Trägern 31 und 32 des in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispieles können anstelle von Materialbahnen 2, 3 auch einzelne Lamellen hängend angeordnet sein. Die Längsachsen 70 solcher Lamellen sind in den Fig. 1 und 5 nur beispielsweise und rein schematisch strichpunktiert angedeutet. Die Ver­ wendung von Lamellen besitzt den Vorteil, daß grund­ sätzlich gleichartige Effekte erzielbar sind und man durch die von ihnen aufgespannte Ebene hindurchgreifen kann, wenn sie hintereinander stehen. In diesem Zu­ sammenhang ist es ferner möglich, entsprechend den unterschiedlichen Flächenstücken 12 und 13 auch unter­ schiedlich strukturierte bzw. unterschiedlich licht­ durchlässige Lamellen vorzusehen.
Die Rollen bzw. Gleiter 7 bei dem in Fig. 5 darge­ stellten Ausführungsbeispiel sind in ein- und der­ selben Schiene 30 geführt, obwohl sie zwei Träger 31 und 32 tragen. Diese beiden Träger 31 und 32 be­ finden sich in verschiedenen Ebenen relativ zur Zeichenebene der Fig. 5. Um dies zu erreichen, sind die Verbindungsstücke bzw. Zwischenstücke 71, die unmittelbar mit den Trägern 31, 32 verbunden sind, etwas abgekröpft bzw. relativ zur Zeichenebene der Fig. 5 seitlich versetzt.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Verändern des Strahlungsdurch­ ganges von Licht- und Wärmestrahlung bei Vorhängen, insbesondere Flächenvorhängen, Treibhausab­ deckungen, Heizkörperverkleidungen bzw. Sicht-, Strahlungs- oder Sonnenschutzeinrichtungen und dgl., dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Materialbahnen (2, 3, 53) bzw. Materialbahn­ stücke (40, 41, 58-63) mit unterschiedlicher Struktur bzw. Strahlungsdurchlässigkeit im Strahlungsgang hintereinander sowie relativ zu­ einander bewegbar angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei hintereinander angeordnete Materialbahnstücke (40, 41) an einem um eine Längsachse (42) schwenkbaren Träger (43) be­ festigt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens zwei in parallelen Ebenen hängende Materialbahnen (2, 3) je an einem länglichen, starren Träger (31, 32) ange­ ordnet sind, der mit Hilfe von Gleitern (7) oder Rollen (7) (Gardinenrollen) längs einer Trageschiene (4) mit gegebenenfalls mehreren, parallelen Einzelschienen (30) verschiebbar ist, wobei die Gleiter (7) oder Rollen (7) der Träger (31, 32) beider Materialbahnen (2, 3) in ein und derselben Einzelschiene (30) ange­ ordnet und verschiebbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei parallel und benachbart angeordnete Trage- sowie Auf- und Abwickelrollen (51, 52) für eine Materialbahn (53) mit Materialbahnstücken (58-63) unterschiedlicher Struktur und Strahlungs­ durchlässigkeit und eine im Abstand angeordnete Umlenkrolle (55) für die Materialbahn (53).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Materialbahn (53) an ihrem einen Ende Zugbänder (64, 65) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger (6) für die Materialbahn (2) zugleich mindestens eine Trage- und Führungs­ schiene (8) aufweist und daß längs des Trägers (6) mindestens ein weiteres, schlitten- bzw. wagen­ artiges Trageteil (9) mit mindestens einer Material­ bahn (3) bewegbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trageteil (9) kürzer als der Träger (6) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als Materialbahn (2, 3) ein Werk­ stoff vorgesehen ist, der offene und/oder ge­ schlossene Flächenstücke (12, 13) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Materialbahn (2) des Trägers (6) und die Materialbahn (3) des Trageteiles (9) eine teils geschlossene und teils offene bzw. durchbrochene (durchsichtige) Struktur aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Materialbahnen (2, 3) vertikal verlaufende Streifen mit abwechselnd offener und geschlossener Struktur aufweisen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger (6) einen seitlich offenen, hinterschnittenen Längsschlitz (26) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger (6) einen nach unten hin offenen, hinterschnittenen Längsschlitz (21) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trageteil (9) mit Gleitern bzw. Rollen (7) bzw. Armen (10) in der Trage- und Führungsschiene (8) angeordnet ist, die U-förmig ist und den Längsschlitz (21, 26) be­ grenzende, als Schienenstücke dienende Rippen aufweist.
DE19873743031 1987-11-24 1987-12-18 Vorrichtung zum veraendern des strahlungsdurchganges Withdrawn DE3743031A1 (de)

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