DE3741439A1 - Fuehrungsvorrichtung fuer eine motorisch angetriebene bohreinrichtung - Google Patents
Fuehrungsvorrichtung fuer eine motorisch angetriebene bohreinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Führungsvorrichtung für eine
motorisch angetriebene Bohreinrichtung, mit einer auf
eine Unterlage auflegbaren Führungsschiene und mit einem
daran längsverschiebbar geführten, mit der Bohreinrichtung
verbindbaren Führungselement.
Eine derartige Führungsvorrichtung für eine Oberfräse
ist beispielsweise aus dem Prospekt D 0 55 220 der Anmelderin
bekannt. Eine Führungsschiene der bekannten Anordnung
wird auf ein zu bearbeitendes Werkstück aufgelegt und
ein mit der Oberfräse verbundenes Führungselement weist
eine Längsnut auf, in die eine entsprechend geformte Füh
rungserhebung der Führungsschiene eingreift. Die Oberfräse
stützt sich dabei mit der einen Seite an der Führungsschiene
und mit der anderen Seite über ein Abstandselement am
Werkstück ab. Durch Längsverschiebung des Führungselements
und der damit verbundenen Oberfräse können Längsnuten
unterschiedlichster Formgebung parallel zur Führungsschiene
in das Werkstück eingefräst werden. Wollte man dagegen
beispielsweise eine gleichmäßige Lochreihe durch schritt
weise Verstellung des Führungselements und Durchführung
jeweils einer vertikalen Bohrbewegung der Oberfräse durch
führen, so wären die erforderlichen Abmeßvorgänge nicht
nur kompliziert und zeitaufwendig, sondern die erforder
liche Genauigkeit an die gleichmäßigen Abstände wären
mit vernünftigem Aufwand auch kaum zu erreichen. Diese
Genauigkeit ist jedoch bei der Herstellung von Lochreihen
für Dübelverbindungen zwischen Brettern erforderlich,
da sonst ein paßgenaues Zusammenfügen mit eingesetzten
Dübeln nicht möglich wäre.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Füh
rungsvorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
die zur einfachen, schnellen und präzisen Herstellung
von Lochreihen, insbesondere für Dübelverbindungen zwischen
Brettern, geeignet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Führungsschiene mit einer in Längsrichtung angeordneten
Reihe von in einer Linie gleichmäßig angeordneten Rast
ausnehmungen versehen ist und daß ein entsprechend geform
tes, mit dem Führungselement verbundenes oder verbindbares
Rastglied bei auf der Führungsschiene aufgesetztem Führungs
element kraftbeaufschlagt an der Führungsschiene auf der
Linie der Rastausnehmungen anliegt.
Mit einer derart ausgebildeten Führungsvorrichtung können
die gewünschten Bohrungen sehr schnell, einfach und präzise
hergestellt werden, indem zunächst bei in einer Rastaus
nehmung eingerastetem Rastglied die Führungsschiene relativ
zum Werkstück justiert oder auch die Bohrerspitze der
Bohreinrichtung auf eine vorbestimmte Bohrstelle ausge
richtet wird. Nach dieser einmaligen Justierung braucht
lediglich noch das Rastglied aus der Verrastung gelöst
und das Führungselement so weit verschoben werden, bis
das Rastglied von selbst in die nächste Rastausnehmung
einrastet. Nun wird die zweite Bohrung hergestellt, und
der Vorgang wiederholt sich aufs neue so lange, bis die
Zahl der gewünschten Bohrungen vorliegt. Die vorzugsweise
als Bohrungen ausgebildeten Rastausnehmungen lassen sich
auf einfache Weise auch noch nachträglich an einer vorhande
nen Führungsschiene anbringen, während das vorzugsweise
als Rastbolzen ausgebildete Rastglied als Zusatzelement
ebenfalls noch nachträglich am Führungselement anbringbar
ist. Somit können bekannte Führungsvorrichtungen auch
noch nachgerüstet werden. Selbstverständlich kann das
Rastglied auch integriert im oder am Führungselement angeord
net sein.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der
im Anspruch 1 angegebenen Führungsvorrichtung möglich.
Die Kraftbeaufschlagung des Rastglieds erfolgt vorzugsweise
durch eine Feder, so daß das Rastglied durch Federkraft
in die Rastausnehmungen einrasten kann. Im einfachsten
Falle kann der Einrastvorgang auch schwerkraftbedingt
oder durch manuelle Kraftbeaufschlagung des Rastglieds
erfolgen.
Das Rastglied wird zweckmäßigerweise in einer vertikalen
Führungsöffnung im Führungselement oder in einem mit dem
Führungselement verbindbaren Halteelement geführt, das
vorzugsweise an die Bohreinrichtung am Führungselement
haltenden Verbindungsgliedern angeordnet ist und Fixier
einrichtungen aufweist. Im letzten Falle kann das Halte
element durch Lösen der Fixiereinrichtungen leicht von
den Verbindungsgliedern wieder gelöst werden, wenn es
nicht benötigt wird. Sind die Verbindungsglieder als zwei
Rundstäbe ausgebildet und weist das Halteelement zwei
in entsprechendem Abstand angeordnete, mit den Fixier
einrichtungen versehene Durchgangsöffnungen auf, so ist
ein einfaches Aufstecken und Abziehen des Halteelements
auf diese Rundstäbe sowie eine seitliche Justierung und
Anpassung beispielsweise an unterschiedlich angeordnete
Lochreihen möglich. Da derartige Rundstäbe als Verbindungs
glieder bereits bekannt und verbreitet sind, können vor
handene Führungsvorrichtungen mit einem derartigen Halte
element auf einfache Weise nachgerüstet werden.
Zur Vereinfachung des Entrastvorgangs ist das Rastglied
vorzugsweise mit einer Hebevorrichtung versehen, die ins
besondere als in Eingriff mit dem Rastglied stehender,
um eine horizontale Achse schwenkbar gelagerter Hebelarm
ausgebildet ist. Hierdurch wird die Entrastung durch Hebel
wirkung erleichtert und durch einen Fingerdruck ermöglicht.
Zweckmäßigerweise ist das Auslöseende des Hebelarms dabei
so angeordnet, daß bei an einem Handgriff geführtem Führungs
element die Entrastung ergonomisch günstig beispielsweise
mit dem Daumen durchführbar ist.
Bei asymmetrisch zwischen den beiden Durchgangsöffnungen
angeordnetem Rastglied gemäß der Gleichung
x 1-x 2= n · d/2
wobei x 1 der Abstand zwischen dem Rastglied und einer
Durchgangsöffnung, x 2 der Abstand zwischen dem Rastglied
und der anderen Durchgangsöffnung, n eine ungerade Zahl
und d der Abstand zwischen zwei Rastausnehmungen ist,
kann durch Umdrehen des Halteelements eine weitere Loch
reihe geschaffen werden, wobei jedes Loch der weiteren
Lochreihe zwischen zwei Löchern der ersten Lochreihe zu
liegen kommt. Hierdurch kann eine Lochreihe mit gegenüber
dem Abstand der Rastausnehmungen halbem Lochabstand ge
schaffen werden.
Beim Bohren von Dübellochreihen kommt es sehr häufig vor,
daß das zu bearbeitende Brett nur geringfügig auf der
Bearbeitungsseite über die Führungsschiene übersteht,
so daß ein Stützelement an der von der Führungsschiene
abgewandten Seite der Bohreinrichtung nicht auf diesem
Brett aufliegen kann. Die Führungseigenschaften der Bohr
einrichtung verschlechtern sich dadurch erheblich. Diese
können auf einfache Weise dadurch wiederhergestellt werden,
daß ein flächiges, im Betriebszustand neben der Führungs
schiene angeordnetes Auflageglied für die Bohreinrichtung
vorgesehen ist, dessen Dicke derjenigen der Führungsschiene
entspricht und daß das Auflageglied mit einem an der Bohr
einrichtung fixierbaren Halteelement versehen ist. Dieses
Auflageglied dient als flächige Auflage für die Bohreinrich
tung und ist vorzugsweise im wesentlichen als Kreisring
hälfte ausgebildet, wobei die halbkreisförmige Ausnehmung
in der Mitte den Bohrerdurchtritt gestattet. Das Halte
element ist in vorteilhafter Weise als von der Umfangs
linie des Auflageglieds rechtwinklig abstehende Halte
fläche ausgebildet, die anstelle des Stützelements mittels
derselben Befestigungsvorrichtung fixiert werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der gesamten Führungs
vorrichtung mit separatem Halteelement für das
Rastglied in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Halteelements,
Fig. 3 eine Detaildarstellung des Eingriffs des Hebel
arms in das Rastglied in einer Draufsicht,
Fig. 4 eine Frontansicht der Führungsvorrichtung mit
an der Bohreinrichtung befestigtem Auflageglied
und
Fig. 5 das Auflageglied in einer perspektivischen Dar
stellung.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel weist eine
flächige, auf eine Unterlage auflegbare Führungsschiene
10 auf, wobei die untere Auflagefläche in nicht darge
stellter Weise gewöhnlich mit Haftbelägen versehen ist.
Ebenfalls nicht dargestellt ist eine gewöhnlich an der
Bearbeitungs-Längskante angeordnete Lippe. Die Führungs
schiene 10 weist eine in Längsrichtung verlaufende, aus
geformte Führungsleiste 11 auf, die selbstverständlich
auch aufgesetzt oder auf andere Weise angeformt sein kann.
Diese Führungsleiste 11 greift in eine entsprechend geformte
Führungsnut eines Führungselements 12 ein, wenn dieses
in entsprechender Weise auf die Führungsschiene 10 aufge
setzt wird. Rechtwinklig von der Führungsleiste 11 ab
stehend erstrecken sich vom Führungselement 12 aus zwei
in derselben horizontalen Ebene angeordnete, parallel
zueinander verlaufende Rundstäbe 13 zur Bearbeitungskante
14, die sich gegenüber dem die Führungsleiste aufweisenden
Kantenbereich befindet.
Auf die Rundstäbe 13 kann eine Bohreinrichtung aufgeschoben
werden, die im Ausführungsbeispiel als Oberfräse 15 ausge
bildet ist. Anstelle einer Oberfräse kann selbstverständ
lich auch eine andere Bohreinrichtung, wie beispielsweise
eine Handbohrmaschine, treten. Um das Aufschieben auf
die Rundstäbe 13 zu gestatten, weist eine Grundplatte
16 der Oberfräse 15 entsprechende Führungsausnehmungen
auf, an denen Fixiervorrichtungen 17 zur Fixierung der
Oberfräse 15 im gewünschten Abstand vom Führungselement
12 vorgesehen sind. Entsprechend ist auch das Führungs
element 12 mit Fixiervorrichtungen 18 zur Fixierung der
Rundstäbe 13 versehen. Weiterhin ist an der Oberseite
des Führungselements 12 ein Führungshandgriff 19 angeordnet.
Die Oberfräse 15 weist in bekannter Weise ein oberhalb
der Grundplatte 16 angeordnetes Motorgehäuse 20 auf, das
mit einem Führungshandgriff 21 und an der gegenüberliegenden
Seite mit einem Führungsknopf 22 versehen ist. Über Vertikal
führungen 23 ist das Motorgehäuse 20 und damit das hier
als Bohrer 24 ausgebildete Werkzeug relativ zur Grund
platte 16 vertikal verschiebbar.
Eine ausführlichere Beschreibung erübrigt sich, da die
bisher beschriebenen Teile aus dem eingangs angegebenen
Stand der Technik bekannt sind.
Zwischen dem Führungselement 12 und der Oberfräse 15 ist
ein Halteelement 25 auf die beiden Rundstäbe 13 aufge
schoben und in Anlage am Führungselement 12 fixiert. Dieses
Halteelement 25 ist in den Fig. 2 und 3 detailliert darge
stellt. Es besteht im wesentlichen aus einem langgestreck
ten Körper 26, der im Bereich seiner beiden Enden mit
Durchgangsöffnungen 27 zur Aufnahme der Rundstäbe 13 ver
sehen ist. Zur Fixierung des Halteelements 25 an den Rund
stäben 13 dienen von unten her gegen die Durchgangsöff
nungen 27 einschraubbare Fixierschrauben 28. In einem
seitlich angeordneten Körperteil 29 ist ein Rastbolzen
30 vertikal verschiebbar gelagert. Ein Hebelarm 31 ist
mit einer horizontal und parallel zu den Durchgangsöffnungen
27 verlaufenden Welle 33 verbunden, die in einem sich
nach oben erstreckenden Vorsprung 32 des Körperteils 29
schwenkbar gelagert ist. Der sich von der Welle 33 aus
zum Rastbolzen 30 hin erstreckende kürzere Bereich 34
des Hebelarms 31 weist an seinem Ende einen Längsschlitz
35 auf, in dem das obere Ende des Rastbolzens im Eingriff
steht. Hierzu weist dieser Rastbolzen 30 eine nutartige,
seitliche Ausnehmung 36 auf. Anstelle dieser gelenkigen
Verbindung können selbstverständlich auch andere gelenkige
Verbindungen treten, beispielsweise könnte der Rastbolzen
30 mit einer Durchgangsöffnung versehen sein, in die eine
schmale Verlängerung des Hebelarms 31 eingreift.
Das gegenüberliegende Ende des Hebelarms 31 ist
mit einer Betätigungsplatte 37 versehen, die die manuelle
Betätigung erleichtert. Weiterhin ist der mit der Betäti
gungsplatte 37 verbundene längere Bereich 38 des Hebelarms
31 über eine Schraubendruckfeder 39 am seitlichen Körper
teil 39 federnd abgestützt und drückt dadurch den Rast
bolzen 30 nach unten gegen die Führungsschiene 10 bei
auf diese aufgesetztem Führungselement 12. Die Eindring
tiefe des Rastbolzens 30 ist dabei durch eine Anschlag
scheibe 40 am Rastbolzen 30 oberhalb des seitlichen Körper
teils 29 begrenzt.
Parallel zur Führungsleiste 11 ist die Führungsschiene
10 mit in einer Linie gleichmäßig angeordneten Rastaus
nehmungen 41 versehen, deren Querschnitt im wesentlichen
demjenigen des Rastbolzens 30 entspricht und deren Abstand
von der Führungsleiste 11 ebenfalls demjenigen des Rast
bolzens 30 entspricht. Die Rastausnehmungen 41 in Ver
bindung mit dem Halteelement 25 dienen zur Herstellung
von Dübellöchern mittels der Oberfräse 15, die in exakt
gleichen Abständen voneinander angeordnet sein müssen.
Hierzu wird zunächst die Führungsschiene 10 in der gewünsch
ten Weise auf der zu bearbeitenden Platte oder einem Werktisch
ausgerichtet, an dem die Platte befestigt ist. Der Rast
bolzen 30 ist in einer der Rastausnehmungen 41 eingerastet,
und durch Längsverschiebung der Führungsschiene 10 kann
bezüglich des Bohrers 24 ein Dübelloch an einer vorgesehenen
Stelle justiert und danach durch Vertikalverschiebung
des Motorgehäuses 20 gebohrt werden. Nun wird durch Herab
drücken der Betätigungsplatte 37 der Rastbolzen 30 ent
rastet, und das Führungselement 12 wird so lange verschoben,
bis der Rastbolzen 30 durch Federkraft in die nächste
Rastausnehmung 41 einrastet. In dieser Position wird das
nächste Dübelloch gebohrt, und der Vorgang kann sich danach
noch beliebig wiederholen.
Da beim Verschieben des Führungselements 12 der Führungs
handgriff 19 von einer Hand der Bedienungsperson umschlossen
wird, kann die Betätigung der Betätigungsplatte 37 in
ergonomisch günstiger Weise beispielsweise mittels des
Daumens erfolgen.
Der Rastbolzen 30 ist asymmetrisch zwischen den Durchgangs
öffnungen 27 angeordnet und weist zur einen Durchgangs
öffnung den Abstand x 1 und zur anderen Durchgangsöffnung
den Abstand x 2 auf. Wählt man diese Abstände in Abhängigkeit
vom Abstand d zwischen zwei Rastausnehmungen 41 nach der
folgenden Formel:
x 1-x 2 = n · d/2
wobei n eine ungerade Zahl ist, so kann durch umgekehrtes
Einführen des Halteelements 25 in die Rundstäbe 13 eine
weitere Dübellochreihe gebohrt werden, deren einzelne
Löcher genau jeweils zwischen zwei Löchern der zuvor ge
bohrten Lochreihe liegen. Auf diese Weise lassen sich
Dübellochreihen erzeugen, deren Lochabstand auch halb
so groß wie der Abstand d zwischen zwei Rastausnehmungen
41 ist.
Auf der Führungsschiene 10 können neben der Reihe von
Rastausnehmungen 41 noch weitere derartige Reihen mit
anderem Lochabstand angeordnet sein, um Dübellöcher mit
unterschiedichen Abständen bohren zu können. Durch Ver
schiebung des Halteelements 25 entlang der Rundstäbe 13
und Fixieren über der gewünschten Lochreihe kann deren
Lochabstand für den Bohrvorgang vorgegeben werden.
Der Rastbolzen 30 und seine Betätigungsvorrichtung können
selbstverständlich auch im Führungselement 12 integriert
sein, was vor allem für eine Erstausstattung wünschenswert
sein kann, während ein separates Halteelement 25 für eine
Nachrüstung einer vorhandenen Führungsvorrichtung zweck
mäßig erscheint.
Es sei noch festgehalten, daß der Rastbolzen 30 in einer
einfacheren Ausführung auch ohne Federkraft manuell oder
durch Schwerkrafteinwirkung betätigbar sein kann. Als
Hebevorrichtung kann hierbei ein Hebeknopf am oberen Ende
dieses Rastbolzens 30 dienen.
In Fig. 4 ist die bereits beschriebene Anordnung in einer
Frontansicht auf einem zu bearbeitenden Brett 42 aufliegend
dargestellt. Die Grundplatte 16 der Oberfräse 15 liegt
dabei gewöhnlich - wie dargestellt - mit der rechten,
dem Führungselement 12 zugewandten Seite an der Oberfläche
der Führungsschiene 10 an, während die gegenüberliegende
Seite der Grundplatte 16 über ein nicht dargestelltes
Stützelement am zu bearbeitenden Werkstück anliegt und
bei der Verschiebung des Führungselements 12 dort entlang
gleitet. Dies ist beim Bohren von Dübellöchern im allge
meinen nicht möglich, da hier das zu bearbeitende Brett
42 - wie dargestellt - nicht bis zu dieser Seitenkante
der Grundplatte 16 übersteht. Aus diesem Grunde ist zur
Verbesserung der Führung eine Winkelplatte 43 vorgesehen,
die in Fig. 5 perspektivisch dargestellt ist. Sie besteht
aus einem Auflagebereich 44, der die Form einer Kreisring
hälfte und eine der Dicke der Führungsschiene 10 entsprechen
de Dicke aufweist, sowie aus einem von der Umfangslinie
des Auflagebereichs 44 rechtwinklig abstehenden Haltefläche
45, die mit einer Haltebohrung 46 versehen ist. Mittels
einer Befestigungsschraube 47 kann die Haltefläche 45
seitlich an der Grundplatte 16 fixiert werden, so daß
der Auflagebereich 44 an der Unterseite dieser Grundplatte
16 anliegt und bei der Verschiebung des Führungselements
12 entlang des zu bearbeitenden Bretts gleitet. Die Befesti
gungsschraube 47 und die entsprechende Gewindebohrung
48 in der Grundplatte 16 können diejenigen sein, die ohnehin
für das ansonsten dort angebrachte Stützelement vorgesehen
sind. Die Winkelplatte 43 besteht vorzugsweise aus einem
durchsichtigen Kunststoffmaterial, es kann jedoch auch
ein anderes Material Verwendung finden.
Claims (17)
1. Führungsvorrichtung für eine motorisch angetriebene
Bohreinrichtung, mit einer auf eine Unterlage auflegbaren
Führungsschiene und mit einem daran längsverschiebbar
geführten, mit der Bohreinrichtung verbindbaren Führungs
element, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene
(10) mit einer in Längsrichtung angeordneten Reihe von
in einer Linie gleichmäßig angeordneten Rastausnehmungen
(41) versehen ist und daß ein entsprechend geformtes,
mit dem Führungselement verbundenes oder verbindbares Rast
glied (30) bei auf der Führungsschiene (10) aufgesetztem
Führungselement (12) kraftbeaufschlagt an der Führungsschiene
(10) auf der Linie der Rastausnehmungen (41) anliegt.
2. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Rastglied (30) als Rastbolzen und die
Rastausnehmungen (41) als Bohrungen ausgebildet sind.
3. Führungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kraftbeaufschlagung des Rastglieds
(30) durch eine Feder (39) erfolgt.
4. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastglied (30) in einer
vertikalen Führungsöffnung im Führungselement (12) oder
in einem mit dem Führungselement (12) verbindbaren Halte
element (25) geführt ist.
5. Führungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Halteelement (25) an die Bohreinrichtung
(15) am Führungselement (12) haltenden Verbindungsgliedern
(13) angeordnet ist und Fixiereinrichtungen (28) aufweist.
6. Führungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwei Rundstäbe als Verbindungsglieder (13)
vorgesehen sind und daß das Halteelement (25) zwei in
entsprechendem Abstand angeordnete, mit den Fixiereinrichtun
gen (28) versehene Durchgangsöffnungen (27) aufweist.
7. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastglied (30) mit
einer Hebevorrichtung (31) versehen ist.
8. Führungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hebevorrichtung (31) als in Eingriff
mit dem Rastglied (30) stehender, um eine horizontale
Achse schwenkbar gelagerter Hebelarm ausgebildet ist.
9. Führungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein mit dem Rastglied (30) in Eingriff stehen
des Ende des Hebelarms geschlitzt ist, wobei wenigstens
einer der beiden seitlich des Schlitzes angeordneten Bereiche
in eine Ausnehmung (36) des Rastglieds (30) eingreift.
10. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Eindringtiefe des
Rastglieds (30) in die Rastausnehmungen (41) begrenzendes
Anschlagglied (40) am Rastglied vorgesehen ist.
11. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Hebelarm an seinem
bezüglich der Schwenkachse vom Rastglied (30) abgewandten
Bereich (38) über eine Druckfeder (39) am Halteelement
(25) oder Führungselement (12) abstützt.
12. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastglied asymmetrisch
zwischen den beiden Durchgangsöffnungen (27) gemäß
x 1 - x 2 = n · d/2angeordnet ist, wobeix₁ = Abstand zwischen dem Rastglied und einer Durchgangsöffnung
x₂ = Abstand zwischen dem Rastglied und der anderen Durchgangsöffnung
n = ungerade Zahl
d = Abstand zwischen zwei Rastausnehmungen.
x₂ = Abstand zwischen dem Rastglied und der anderen Durchgangsöffnung
n = ungerade Zahl
d = Abstand zwischen zwei Rastausnehmungen.
13. Führungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein flächiges,
im Betriebszustand neben der Führungsschiene (10) angeord
netes Auflageglied (43) für die Bohreinrichtung (15) vorge
sehen ist, dessen Dicke derjenigen der Führungsschiene
(10) entspricht, und daß das Auflageglied (43) mit einem
an der Bohreinrichtung (15) fixierbaren Halteelement (45)
versehen ist.
14. Führungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Auflageglied (43) eine den Bohrerdurch
tritt gestattende Ausnehmung aufweist.
15. Führungsvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Auflageglied (43) im wesentlichen
als Kreisringhälfte ausgebildet ist.
16. Führungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Halteelement (45) als von der Umfangs
linie des Auflageglieds rechtwinklig abstehende Haltefläche
ausgebildet ist.
17. Führungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageglied aus
vorzugsweise durchsichtigem Kunststoffmaterial besteht.
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