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DE3631118C2 - Sicherheitsschloß - Google Patents

Sicherheitsschloß

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DE3631118C2
DE3631118C2 DE19863631118 DE3631118A DE3631118C2 DE 3631118 C2 DE3631118 C2 DE 3631118C2 DE 19863631118 DE19863631118 DE 19863631118 DE 3631118 A DE3631118 A DE 3631118A DE 3631118 C2 DE3631118 C2 DE 3631118C2
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DE
Germany
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Manfred Ing Grad Hinz
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BKS GmbH
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/1086Locks with panic function, e.g. allowing opening from the inside without a ley even when locked from the outside
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B59/00Locks with latches separate from the lock-bolts or with a plurality of latches or lock-bolts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/18Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position
    • E05B63/20Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position released automatically when the wing is closed

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitsschloß mit einem ersten Riegel, der durch eine Feder in Ausfahrrichtung beaufschlagt wird, mit einer schlüsselbetätigbaren Zuhaltung, die den ersten Riegel sowohl in seiner ein- als auch ausgefahrenen Stellung gegen Verschieben zu sperren erlaubt, mit einem Taster, der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges Auftreffen seines schloßstulpseitig herausragenden Kopfes entgegen Federwirkung einzudrücken ist und dadurch die Riegel-Zuhaltung aushebt, und wobei weiterhin ein zweiter Riegel vorhanden ist.
Ein Sicherheitsschloß der vorerwähnten Bauart ist durch die DE-PS 254 119 bekannt. Es bietet anderen Türschlössern gegenüber den Vorteil größerer Sicherheit, da es zwei ausfahrbare Riegel besitzt, die noch dazu beide in der ausgefahrenen Stellung gegen manipuliertes Hereindrücken durch Unbefugte zu sperren sind. Andererseits werden beide Riegel auch in ihrer der Offenstellung der Tür entsprechenden eingefahrenen Stellung durch die schlüsselbetätigbare Zuhaltung gesichert, und zwar solange, bis beim einfachen Zudrücken der Tür der Taster auf den Türrahmen trifft, dadurch hereingedrückt wird und die Riegel-Zuhaltung aushebt. Da der Taster mit nur relativ geringer Federkraft beaufschlagt ist, kann er beim Schließen der Tür leicht hereingedrückt werden, so daß für damit ausgerüstete Türen auch Türschließer von vergleichsweise geringer Schließkraft verwendet werden können. Bei dem vorbekannten Sicherheitsschloß sind die beiden Riegel ober- und unterhalb der Schlüsseleinstecköffnung des Schlosses getrennt voneinander angeordnet und auch mit jeweils voneinander getrennten eigenen Zuhaltungen versehen. Neben seinen vorerwähnten Vorzügen besitzt dieses bekannte Sicherheitsschloß aber den wesentlichen Mangel, daß es sowohl von außen als auch von innen nur durch den passenden Schlüssel zu betätigen ist. Dadurch können erhebliche Gefahren für die Insassen von mit solchen Türschlössern ausgerüsteten Wohnungen auftreten, da beispielsweise im Brand- od.dgl. Panikfall das Aufschließen des Türschlosses mitunter zu spät erfolgt oder bei etwa verlegtem Schlüssel gar nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsschloß der eingangs erwähnten Gattung zu schaffen, das unter Beibehalt seine vorgenannten Vorzüge auch durch schlüsselfreie Innenbetätigung geöffnet werden kann, also auch den Vorteil grundsätzlicher Panikbetätigungsmöglichkeit bietet. Diese Aufgabe wird ausgehend von einem gattungsgemäßen Sicherheitsschloß erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß beide Riegel für ihre gemeinsame eintourige Aus- und Einfahrbewegung durch einen am ersten Riegel, dem sogenannten Halteriegel, vorhandenen mit dem zweiten Riegel, dem sogenannten Schloßriegel, in Kupplungseingriff stehenden Halteriegelarm miteinander auf Mitnahme verbunden und außer durch Schlüsselbetätigung auch durch eine am Halteriegel angreifende, zugleich auch die für beide Riegel gemeinsame Zuhaltung auszuheben erlaubende Drückernuß einzufahren sind, wobei die Taster, die Drückernuß und die von beiden auszuhebende Riegel-Zuhaltung zwischen dem im Schloßkasten oben angeordneten Halteriegel und dem unten angeordneten Schloßriegel liegen. Das so beschaffene Sicherheitsschloß erlaubt es auf baulich einfache Weise, beide Riegel aus ihrer dem Schließzustand der Tür entsprechenden, ausgefahrenen Stellung auch durch bloße Innendrückerbetätigung einzufahren, also zusätzlich zu der auch bestehenden Möglichkeit über innere wie äußere Schlüsselbetätigung.
Hier sei erwähnt, daß durch die DE-AS 25 46 549 ein Panik- Türschloß bekannt ist, das schon insoweit gattungsfremd ist, als es außer nur einem echten Schließriegel eine Schließfalle aufweist, die wie üblich durch eine Fallenfeder ständig in ausgefahrenem Zustand gehalten und bei Zuschlagen der Tür vorübergehend eingedrückt wird, die also durch keine Zuhaltung weder in der ausgefahrenen noch in der eingefahrenen Stellung gesperrt werden kann. Auch ist bei diesem Panik-Türschloß kein Taster vorhanden, der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges Auftreffen seines schloßstulpseitig herausragenden Kopfes entgegen Federwirkung einzudrücken ist und dadurch die zum Schloßriegel gehörende Zuhaltung ausheben könnte. Zwar besitzt dieses vorbekannte Panik-Türschloß wie üblich eine Innenbetätigungsnuß, die für den Panik-Fall notwendigerweise nicht nur den Schloßriegel sondern auch die Schloßfalle einholen muß. Jedoch ist dazu beim vorbekannten Panik-Türschloß ein verhältnismäßig großer baulicher Aufwand notwendig, da außer der Fallennuß hier noch eine besondere Panik-Nuß notwendig ist, die über einen Wechselhebel und eine auf der Fallennuß sitzende Mitnehmerscheibe die Schloßfalle und über einen weiteren besonderen Hebel den Schloßriegel zurückzieht. Eine gemeinsame Mitnahmeverbindung zwischen der Schloßfalle und dem Schloßriegel, die beide gemeinsam eintourig ausfahren ließe, ist hier nicht vorhanden.
Um für bestimmte Benutzungsfälle die Panikfunktion des erfindungsgemäßen Sicherheitsschlosses auch ausschalten zu können, das Schloß dann also auch von innen nur durch eine Schlüs­ selbetätigung öffnen zu können, sieht die Erfindung weiterhin vor, daß der Schloßriegel bei entsprechender Abkupplung vom Halteriegel durch Schlüsselbetätigung zusätzlich für eine zweite Tour aus- und einzufahren ist und daß dafür eine zusätzliche, allein schlüsselbetätigbare Zuhaltung vorgesehen ist, wobei das untere Ende des Halteriegelarms zwischen den vorspringenden Kopf des Schloßriegels und einen an letzterem schwenkbeweglich gelagerten Kupplungsmitnehmer greift, der durch Schlüsselbetätigung für die Abkupplung des Schloßriegels vom Halteriegel auszurücken ist. Hierdurch kann also die dem neuen Sicherheitsschloß normalerweise innewohnende Panikfunktion auch ausgeschaltet werden. Das ist beispielsweise in den Fällen von Bedeutung, wo mit solchen Sicherheitsschlössern ausgerüstete Türen bei Dünnwandigkeit oder Glasbeschaffenheit vergleichsweise leicht aufzubrechen sind und der Einbrecher nach Aufbruch der Tür nach innen greifen und hier durch Drückerbetätigung das Schloß und damit die Tür leicht öffnen könnte. Das wird durch den vom Halteriegel abzukuppelnden, für die zweite Tour ausschließlich durch Schlüsselbetätigung aus- und einfahrbaren Schloßriegel gewährleistet.
Nachfolgend wird das neue Sicherheitsschloß anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Innenansicht des Schlosses in der Ein­ fahrstellung seiner beiden Riegel,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Stulpseite des Tür­ schlosses,
Fig. 3 das Schloßinnere in der einfach ausgefahrenen Stellung seiner beiden Riegel,
Fig. 4 das Schloßinnere bei zweitourig ausgefahrenem Schloßriegel,
Fig. 5, 6, 7 und 8 jeweils Draufsichten auf den Halteriegel, den Taster, die Riegel-Zuhaltung und die Schloßriegelzuhaltung.
Im Schloßkasten 1, der vorderseitig mit dem Stulp 2 versehen ist, sind in größerem Abstand übereinander der Halteriegel 3 und der Schloßriegel 4 sowie dazwischen liegend der Taster 5 begrenzt horizontal verschieblich gelagert. Der Halteriegel 3 besitzt einen nicht abgeschrägten Riegelkopf 3′, der in einem entsprechenden Stulp-Durchbruch geführt ist. Die rückwärtige Führung des Halteriegels 3 erfolgt über den in den Riegeldurch­ bruch 3a hineinragenden, schloßkastenfest angeordneten Vorsprung 1′, der zugleich als Widerlager für die am Halteriegel 3 angreifende Feder F1 dient. Das rückwärtige Ende des Halteriegels 3 ist mit einer Abwinkelung 3′′ versehen, die mit dem an der Drückernuß 7 vorhandenen Nußarm 7′ zusammenwirkt. Am Halteriegel 3 ist weiterhin ein nach unten weit ausladender Arm 3′′′ vorhanden, dessen unteres Ende zwischen den vorspringenden Kopf des Schloß­ riegels 4 bzw. dessen Schulter 4′ und einen am Riegel 4 über den Lagerbolzen 4′′ schwenkbeweglich gelagerten Kupplungsmitnehmer 9 greift, der durch Schlüsselbetätigung für die Abkupplung des Schloßriegels 4 vom Halteriegel 3 auszurücken ist. Am Halteriegelarm 3′′′ sind unten noch eine mit dem Kupplungsmitnehmer 9 zusammenwirkende Mitnahme­ schulter 3 IV sowie weiterhin ein Sperrhaken 3 V vorhanden.
Auf dem Halteriegelarm 3′′′ ist der Schieber 6 vertikal begrenzt verschieblich gelagert. Er ist mit einem Nocken 6′ versehen, der auf der mit einer abge­ schrägten Auslöseschulter 5′′ versehenen Oberseite des Tasters 5 aufliegt. Dieser ist an seinem aus dem ent­ sprechenden Schloßstulp-Durchbruch herausragenden Ende mit beidseitigen Schrägflächen sowie mit einer Führungs­ rippe 5′ versehen, über die er im Schloßstulp entsprechend geführt ist. Die am Kopf des Tasters vorhandenen beiden Schrägflächen ermöglichen die wahlweise Rechts- und Linksverwendung des Sicherheitsschlosses. Der Schieber 6 ist mit einer in Höhe des Sperrhakens 3 V gelegenen Nase 6′′ versehen, die den als Zuhaltung für beide Riegel 3, 4 dienenden Sperrhebel 10 anzuheben erlaubt.
Der Sperrhebel 10 ist auf dem schloßkastenfesten Lagerbolzen 1′′ schwenkbeweglich gelagert und als doppel­ armiger Hebel ausgebildet. Mit seinem einen Arm 10′ wirkt er mit einer an der Unterseite der Drückernuß 7 vorhandenen Aushubnase 7′′′ zusammen, wohingegen er mit seinem anderen Arm über den hier vorhandenen Stift 10′′ auf der durch Schlüsselbetätigung anhebbaren Schloß­ riegel-Zuhaltung 8 aufliegt. Weiterhin ist am Sperrhebel 10 eine Sperrnase 10′′′ vorhanden, die in der einge­ fahrenen Stellung des Halteriegels 3 hinter dessen mit einer abgeschrägten Oberkante 3 VI versehenen Sperrhaken 3 V greift, hingegen in der ausgefahrenen Stellung des Halte­ riegels 3 vor den Sperrhaken 3 V greift, wodurch der Halteriegel 3 und mit ihm auch der auf Mitnahme gekuppelte Schloßriegel 4 sowohl in der ein- als auch ausgefahrenen Stellung gegen Verschieben gesperrt werden. Um den Lager­ bolzen 1′′ des Sperrhebels 10 ist eine Schenkelfeder F2 gewunden, die mit ihrem einen Schenkel rückseitig am Taster 5 und mit ihrem anderen Schenkel auf der Oberseite einer an der Zuhaltung 8 vorhandenen Abwinkelung 8′ anliegt und damit für die entsprechende Federbeaufschlagung dieser Teile sorgt. Am Arm 7′ der mit einer herkömmlichen Vier­ kant-Einstecköffnung 7′′ versehenen Drückernuß 7 greift schließlich noch die Druckfeder F3 an, die den Innendrücker in seiner angehobenen Lage zu halten bestrebt ist.
In der Offenstellung des Türflügels nehmen die beweglichen Teile des Sicherheitsschlosses die in Fig. 1 dargestellte Lage ein, in der lediglich der Taster 5 aus dem Schloßstulp 2 herausragt, während der Halte­ riegel 3 und über dessen unteres Ende 3′′′ auch der Schloßriegel 4 durch den hinter den Sperrhaken 3 V mit seiner Nase 10′′′ greifenden Sperrhebel 10 gehalten werden. Wird die Tür geschlossen, dann trifft zunächst der Taster 5 auf das in Fig. 3 dargestellte Schließblech 11, und zwar auf dessen sich zwischen den Riegeleinfahröffnungen 11′ und 11′′′ befindendes Mittelteil 11′′. Dadurch wird der Taster 5 eingedrückt, wodurch der auf dem Halteriegel­ arm 3′′′ lagernde Schieber 6 soweit angehoben wird, daß dabei durch dessen Nase 6′′ der Sperrhebel 10 über den Fanghaken 3 V angehoben wird. Dadurch fahren unter dem Ein­ fluß der Feder F1 der Halteriegel 3 mitsamt dem auf Mit­ nahme gekuppelten Schloßriegel 4 in ihre in Fig. 3 dar­ gestellte einfache Ausfahrstellung aus, in der die Tür durch die beiden Riegel 3, 4 wirksam verschlossen wird, zumal dabei ein manipuliertes Hereindrücken des einen wie des anderen Riegels durch den letztere gegen Verschiebung sichernden Sperrhebel 10 verhindert wird. Wohl aber können beide Riegel 3, 4 entweder vom Innendrücker über die Schloß­ nuß 7 oder über den in die Einstecköffnung 1′′′ einge­ setzten Schließzylinder 14 zurückgezogen werden, wozu der Sperrhebel 10 aus seiner Sperrlage herausgeschwenkt werden muß. Das kann bei Drückerbetätigung durch die an der Drücker­ nuß 7 vorhandene Nase 7′′′ oder bei Schlüsselbetätigung durch die anzuhebende Schloßriegel-Zuhaltung 8 erfolgen, die dabei mit ihrer Auflagefläche 8′′′ den Sperrhebel über dessen Ansatz 10′′ anzuheben vermag.
Durch alleinige Schlüsselbetätigung kann der Schloß­ riegel 4 um eine weitere Tour in die in Fig. 4 dargestellte Position vorgeschlossen werden. Das geschieht über den Schließbart 14′ des durch die Stulpschraube 15 gehaltenen Schließzylinders 14. Der Schließbart 14′ verschwenkt da­ bei zunächst den Kupplungsmitnehmer 9 durch Angriff an dessen Schulter 9′ in die in Fig. 4 dargestellte Ausrück­ position, wobei die Stirnfläche 9′′′ des Kupplungs­ mitnehmers 9 außer Eingriff von der Schulter 3 IV des Haltehebelarms 3′′′ kommt. Dadurch wird der Schloßriegel 4 vom Halteriegel 3 abgekuppelt, so daß dann der Schloß­ riegel 4 beim weiteren Drehen des Schließbarts 14′ in die weiter ausgefahrene Position gelangt, in der der Schloß­ riegel 4 durch die dann unter dem Einfluß der Schenkelfeder 12 heruntergedrückte Schloßriegel-Zuhaltung 8 gegen Herein­ drücken gesichert wird. Zum Hereinholen muß über den Schließ­ bart 14′ zunächst die Schloßriegel-Zuhaltung 8 angehoben werden, bevor der Schloßriegel 4 durch den Schließbart 14′ mitgenommen und in seine in Fig. 3 dargestellte Position gebracht wird, in der er durch Hochschwenken des Kupplungs­ mitnehmers 9 wieder mit dem Halteriegel 3 auf gemeinsames eintouriges Ein- und Ausfahren verbunden wird. Der Schloß­ riegel 4 kann somit zwar zweitourig herausgeschlossen wer­ den, erfordert dazu jedoch nur eine Schlüsselumdrehung.
Im Rahmen der Erfindung sind mancherlei Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann die für das gemeinsame ein­ tourige Aus- und Einfahren notwendige Verbindung zwischen dem Halteriegel 3 und dem Schloßriegel 4 auch auf andere Weise bewerkstelligt werden, beispielsweise über zwei zwischen den beiden Riegeln angeordnete Schwenkhebel, die die Bewegung vom Halteriegel auf den Schloßriegel übertragen. Weiterhin ist es möglich, den sich nur unter dem Einfluß der Schwerkraft entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen bestrebten Sperrhebel 10 durch eine entsprechende zusätzliche Feder in seiner Schwenkrichtung zu unterstützen. Auch könnte die Feder F1, die den Halteriegel 3 in seine Ausschublage drückt, mehr zur Schloßnuß 7 hin angeordnet werden, da über diese Feder auch der Schloßriegel 4 heraus­ geschoben werden muß. Weiterhin versteht es sich, daß man für den Fall, daß die Panikfunktion nicht ausgeschaltet, der Schloßriegel 4 also nicht für seine zweite Tour unab­ hängig vom Halteriegel 3 ausgefahren werden soll, den Halte- und Schloßriegel grundsätzlich auch unlösbar miteinander verbinden kann. Für diesen Fall besteht aber die oben schon angedeutete Gefahr, daß das Schloß von innen auch durch Unbefugte, z.B. Einsteigediebe, geöffnet werden könnte. Schließlich ist es auch möglich, sowohl den Halteriegel 3 als auch den Schloßriegel 4 gegebenenfalls mit mehreren stulpseitig herausfahrbaren Riegelköpfen zu versehen, um dadurch eine noch größere Aufbruchsicherheit in der Schließstellung der Tür zu schaffen.

Claims (5)

1. Sicherheitsschloß mit einem ersten Riegel (3), der durch eine Feder (F₁) in Ausfahrrichtung beaufschlagt wird, mit einer schlüsselbetätigbaren Zuhaltung (10), die den ersten Riegel (3) sowohl in seiner ein- als auch ausgefahrenen Stellung gegen Verschieben zu sperren erlaubt, mit einem Taster (5), der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges Auftreffen seines schloßstulpseitig herausragenden Kopfes entgegen Federwirkung (F₂) einzudrücken ist und dadurch die Riegel-Zuhaltung (10) aushebt, und mit einem zweiten Riegel (4), dadurch gekennzeichnet, daß beide Riegel (3, 4) für ihre gemeinsame eintourige Aus- und Einfahrbewegung durch einen am ersten Riegel, dem sogenannten Halteriegel (3), vorhandenen mit dem zweiten Riegel, dem sogenannten Schloßriegel (4), in Kupplungseingriff stehenden Halteriegelarm (3′′′) miteinander auf Mitnahme verbunden und außerdem durch Schlüsselbetätigung auch durch eine am Riegel (3, 4) gemeinsame Zuhaltung (10) auszuheben erlaubende Drückernuß (7) einzufahren sind, wobei der Taster (5), die Drückernuß (7) und die von beiden auszuhebende Riegel-Zuhaltung (10) zwischen dem im Schloßkasten (1) oben angeordneten Halteriegel (3) und dem unten angeordneten Schloßriegel (4) liegen.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßriegel (4) bei entsprechender Abkupplung vom Halteriegel (3) durch Schlüsselbetätigung zusätzlich für eine zweite Tour aus- und einzufahren ist und daß dafür eine zusätzliche, allein schlüsselbetätigbare Zuhaltung (8) vorgesehen ist, wobei das untere Ende des Halteriegelarms (3′′′) zwischen den vorspringenden Kopf des Schloßriegels (4) und einen an letzterem schwenkbeweglich gelagerten Kupplungsmitnehmer (9) greift, der durch Schlüsselbetätigung für die Abkupplung des Schloßriegels (4) vom Halteriegel (3) auszurücken ist.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die sowohl vom Taster (5) als auch der Drückernuß (7) auszuhebende Riegel-Zuhaltung als doppelarmiger Sperrhebel (10) ausgebildet ist, der mit seinem einen Arm an der eine entsprechende Aushubnase (7′′′) aufweisenden Unterseite der Drückernuß (7) anliegt und an seinem anderen Arm, der auf der allein durch Schlüsselbetätigung anhebbaren Schloßriegel-Zuhaltung (8) aufliegt, eine Sperrnase (10′′′) besitzt, die in der Einfahrstellung der Riegel (3, 4) hinter und in der Ausfahrstellung vor einen am Halteriegelarm (3′′′) vorhandenen Sperrhaken (3 V) greift, wobei auf dem Halteriegelarm (3′′′) ein durch den eindrückbaren Taster (5) anhebbarer Schieber (6) vorgesehen ist, der mit einer in Höhe des Sperrhakens (3 V) gelegenen, den Sperrhebel (10) anzuheben erlaubenden Nase (6′′) versehen ist.
4. Sicherheitsschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) mit einem Nocken (6′) versehen ist, der auf der mit einer abgeschrägten Auslöseschulter (5′′) versehenen Oberseite des Tasters (5) aufliegt.
5. Sicherheitsschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Taster (5) sowie die Schloßriegel-Zuhaltung (8) durch die beiden Schenkel einer gemeinsamen, um einen den Sperrhebel (10) tragenden Lagerbolzen gewundenen Schenkelfeder (F2) beaufschlagt sind.
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