DE3631118C2 - Sicherheitsschloß - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitsschloß mit
einem ersten Riegel, der durch eine Feder in Ausfahrrichtung
beaufschlagt wird, mit einer schlüsselbetätigbaren Zuhaltung,
die den ersten Riegel sowohl in seiner ein- als auch ausgefahrenen
Stellung gegen Verschieben zu sperren erlaubt, mit einem
Taster, der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges Auftreffen
seines schloßstulpseitig herausragenden Kopfes entgegen
Federwirkung einzudrücken ist und dadurch die Riegel-Zuhaltung
aushebt, und wobei weiterhin ein zweiter Riegel vorhanden ist.
Ein Sicherheitsschloß der vorerwähnten Bauart ist durch
die DE-PS 254 119 bekannt. Es bietet anderen Türschlössern gegenüber
den Vorteil größerer Sicherheit, da es zwei ausfahrbare
Riegel besitzt, die noch dazu beide in der ausgefahrenen Stellung
gegen manipuliertes Hereindrücken durch Unbefugte zu sperren
sind. Andererseits werden beide Riegel auch in ihrer der
Offenstellung der Tür entsprechenden eingefahrenen Stellung
durch die schlüsselbetätigbare Zuhaltung gesichert, und zwar
solange, bis beim einfachen Zudrücken der Tür der Taster auf
den Türrahmen trifft, dadurch hereingedrückt wird und die Riegel-Zuhaltung
aushebt. Da der Taster mit nur relativ geringer
Federkraft beaufschlagt ist, kann er beim Schließen der Tür
leicht hereingedrückt werden, so daß für damit ausgerüstete Türen
auch Türschließer von vergleichsweise geringer Schließkraft
verwendet werden können. Bei dem vorbekannten Sicherheitsschloß
sind die beiden Riegel ober- und unterhalb der Schlüsseleinstecköffnung
des Schlosses getrennt voneinander angeordnet und
auch mit jeweils voneinander getrennten eigenen Zuhaltungen
versehen. Neben seinen vorerwähnten Vorzügen besitzt dieses bekannte
Sicherheitsschloß aber den wesentlichen Mangel, daß es
sowohl von außen als auch von innen nur durch den passenden
Schlüssel zu betätigen ist. Dadurch können erhebliche Gefahren
für die Insassen von mit solchen Türschlössern ausgerüsteten
Wohnungen auftreten, da beispielsweise im Brand- od.dgl. Panikfall
das Aufschließen des Türschlosses mitunter zu spät erfolgt
oder bei etwa verlegtem Schlüssel gar nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsschloß
der eingangs erwähnten Gattung zu schaffen, das
unter Beibehalt seine vorgenannten Vorzüge auch durch schlüsselfreie
Innenbetätigung geöffnet werden kann, also auch den
Vorteil grundsätzlicher Panikbetätigungsmöglichkeit bietet.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem gattungsgemäßen Sicherheitsschloß
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß beide Riegel
für ihre gemeinsame eintourige Aus- und Einfahrbewegung durch
einen am ersten Riegel, dem sogenannten Halteriegel, vorhandenen
mit dem zweiten Riegel, dem sogenannten Schloßriegel, in
Kupplungseingriff stehenden Halteriegelarm miteinander auf Mitnahme
verbunden und außer durch Schlüsselbetätigung auch durch
eine am Halteriegel angreifende, zugleich auch die für beide
Riegel gemeinsame Zuhaltung auszuheben erlaubende Drückernuß
einzufahren sind, wobei die Taster, die Drückernuß und die von
beiden auszuhebende Riegel-Zuhaltung zwischen dem im Schloßkasten
oben angeordneten Halteriegel und dem unten angeordneten
Schloßriegel liegen. Das so beschaffene Sicherheitsschloß erlaubt
es auf baulich einfache Weise, beide Riegel aus ihrer dem
Schließzustand der Tür entsprechenden, ausgefahrenen Stellung
auch durch bloße Innendrückerbetätigung einzufahren, also zusätzlich
zu der auch bestehenden Möglichkeit über innere wie
äußere Schlüsselbetätigung.
Hier sei erwähnt, daß durch die DE-AS 25 46 549 ein Panik-
Türschloß bekannt ist, das schon insoweit gattungsfremd ist,
als es außer nur einem echten Schließriegel eine Schließfalle
aufweist, die wie üblich durch eine Fallenfeder ständig in ausgefahrenem
Zustand gehalten und bei Zuschlagen der Tür vorübergehend
eingedrückt wird, die also durch keine Zuhaltung weder
in der ausgefahrenen noch in der eingefahrenen Stellung gesperrt
werden kann. Auch ist bei diesem Panik-Türschloß kein
Taster vorhanden, der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges
Auftreffen seines schloßstulpseitig herausragenden Kopfes
entgegen Federwirkung einzudrücken ist und dadurch die zum
Schloßriegel gehörende Zuhaltung ausheben könnte. Zwar besitzt
dieses vorbekannte Panik-Türschloß wie üblich eine Innenbetätigungsnuß,
die für den Panik-Fall notwendigerweise nicht nur den
Schloßriegel sondern auch die Schloßfalle einholen muß. Jedoch
ist dazu beim vorbekannten Panik-Türschloß ein verhältnismäßig
großer baulicher Aufwand notwendig, da außer der Fallennuß hier
noch eine besondere Panik-Nuß notwendig ist, die über einen
Wechselhebel und eine auf der Fallennuß sitzende Mitnehmerscheibe
die Schloßfalle und über einen weiteren besonderen Hebel
den Schloßriegel zurückzieht. Eine gemeinsame Mitnahmeverbindung
zwischen der Schloßfalle und dem Schloßriegel, die beide
gemeinsam eintourig ausfahren ließe, ist hier nicht vorhanden.
Um für bestimmte Benutzungsfälle die Panikfunktion des erfindungsgemäßen
Sicherheitsschlosses auch ausschalten zu können,
das Schloß dann also auch von innen nur durch eine Schlüs
selbetätigung öffnen zu können, sieht die Erfindung weiterhin
vor, daß der Schloßriegel bei entsprechender Abkupplung vom
Halteriegel durch Schlüsselbetätigung zusätzlich für eine zweite
Tour aus- und einzufahren ist und daß dafür eine zusätzliche,
allein schlüsselbetätigbare Zuhaltung vorgesehen ist, wobei
das untere Ende des Halteriegelarms zwischen den vorspringenden
Kopf des Schloßriegels und einen an letzterem schwenkbeweglich
gelagerten Kupplungsmitnehmer greift, der durch Schlüsselbetätigung
für die Abkupplung des Schloßriegels vom Halteriegel
auszurücken ist. Hierdurch kann also die dem neuen Sicherheitsschloß
normalerweise innewohnende Panikfunktion auch
ausgeschaltet werden. Das ist beispielsweise in den Fällen von
Bedeutung, wo mit solchen Sicherheitsschlössern ausgerüstete
Türen bei Dünnwandigkeit oder Glasbeschaffenheit vergleichsweise
leicht aufzubrechen sind und der Einbrecher nach Aufbruch
der Tür nach innen greifen und hier durch Drückerbetätigung das
Schloß und damit die Tür leicht öffnen könnte. Das wird durch
den vom Halteriegel abzukuppelnden, für die zweite Tour ausschließlich
durch Schlüsselbetätigung aus- und einfahrbaren
Schloßriegel gewährleistet.
Nachfolgend wird das neue Sicherheitsschloß
anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Innenansicht des Schlosses in der Ein
fahrstellung seiner beiden Riegel,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Stulpseite des Tür
schlosses,
Fig. 3 das Schloßinnere in der einfach ausgefahrenen
Stellung seiner beiden Riegel,
Fig. 4 das Schloßinnere bei zweitourig ausgefahrenem
Schloßriegel,
Fig. 5, 6, 7 und 8 jeweils Draufsichten auf den
Halteriegel, den Taster, die Riegel-Zuhaltung
und die Schloßriegelzuhaltung.
Im Schloßkasten 1, der vorderseitig mit dem Stulp 2 versehen
ist, sind in größerem Abstand übereinander der Halteriegel
3 und der Schloßriegel 4 sowie dazwischen liegend der Taster 5
begrenzt horizontal verschieblich gelagert. Der Halteriegel 3
besitzt einen nicht abgeschrägten Riegelkopf 3′, der in einem
entsprechenden Stulp-Durchbruch geführt ist. Die rückwärtige
Führung des Halteriegels 3 erfolgt über den in den Riegeldurch
bruch 3a hineinragenden, schloßkastenfest angeordneten Vorsprung
1′, der zugleich als Widerlager für die am Halteriegel 3
angreifende Feder F1 dient. Das rückwärtige Ende des Halteriegels
3 ist mit einer Abwinkelung 3′′ versehen, die mit dem an
der Drückernuß 7 vorhandenen Nußarm 7′ zusammenwirkt. Am Halteriegel
3 ist weiterhin ein nach unten weit ausladender Arm 3′′′
vorhanden, dessen
unteres Ende zwischen den vorspringenden Kopf des Schloß
riegels 4 bzw. dessen Schulter 4′ und einen am Riegel 4
über den Lagerbolzen 4′′ schwenkbeweglich gelagerten
Kupplungsmitnehmer 9 greift, der durch Schlüsselbetätigung
für die Abkupplung des Schloßriegels 4 vom Halteriegel 3
auszurücken ist. Am Halteriegelarm 3′′′ sind unten noch
eine mit dem Kupplungsmitnehmer 9 zusammenwirkende Mitnahme
schulter 3 IV sowie weiterhin ein Sperrhaken 3 V vorhanden.
Auf dem Halteriegelarm 3′′′ ist der Schieber 6
vertikal begrenzt verschieblich gelagert. Er ist mit
einem Nocken 6′ versehen, der auf der mit einer abge
schrägten Auslöseschulter 5′′ versehenen Oberseite des
Tasters 5 aufliegt. Dieser ist an seinem aus dem ent
sprechenden Schloßstulp-Durchbruch herausragenden Ende
mit beidseitigen Schrägflächen sowie mit einer Führungs
rippe 5′ versehen, über die er im Schloßstulp entsprechend
geführt ist. Die am Kopf des Tasters vorhandenen beiden
Schrägflächen ermöglichen die wahlweise Rechts- und
Linksverwendung des Sicherheitsschlosses. Der Schieber 6
ist mit einer in Höhe des Sperrhakens 3 V gelegenen Nase
6′′ versehen, die den als Zuhaltung für beide Riegel 3,
4 dienenden Sperrhebel 10 anzuheben erlaubt.
Der Sperrhebel 10 ist auf dem schloßkastenfesten
Lagerbolzen 1′′ schwenkbeweglich gelagert und als doppel
armiger Hebel ausgebildet. Mit seinem einen Arm 10′
wirkt er mit einer an der Unterseite der Drückernuß 7
vorhandenen Aushubnase 7′′′ zusammen, wohingegen er mit
seinem anderen Arm über den hier vorhandenen Stift 10′′
auf der durch Schlüsselbetätigung anhebbaren Schloß
riegel-Zuhaltung 8 aufliegt. Weiterhin ist am Sperrhebel
10 eine Sperrnase 10′′′ vorhanden, die in der einge
fahrenen Stellung des Halteriegels 3 hinter dessen mit
einer abgeschrägten Oberkante 3 VI versehenen Sperrhaken 3 V
greift, hingegen in der ausgefahrenen Stellung des Halte
riegels 3 vor den Sperrhaken 3 V greift, wodurch der
Halteriegel 3 und mit ihm auch der auf Mitnahme gekuppelte
Schloßriegel 4 sowohl in der ein- als auch ausgefahrenen
Stellung gegen Verschieben gesperrt werden. Um den Lager
bolzen 1′′ des Sperrhebels 10 ist eine Schenkelfeder F2
gewunden, die mit ihrem einen Schenkel rückseitig am Taster
5 und mit ihrem anderen Schenkel auf der Oberseite einer
an der Zuhaltung 8 vorhandenen Abwinkelung 8′ anliegt
und damit für die entsprechende Federbeaufschlagung dieser
Teile sorgt. Am Arm 7′ der mit einer herkömmlichen Vier
kant-Einstecköffnung 7′′ versehenen Drückernuß 7 greift
schließlich noch die Druckfeder F3 an, die den Innendrücker
in seiner angehobenen Lage zu halten bestrebt ist.
In der Offenstellung des Türflügels nehmen die
beweglichen Teile des Sicherheitsschlosses die in Fig. 1
dargestellte Lage ein, in der lediglich der Taster 5
aus dem Schloßstulp 2 herausragt, während der Halte
riegel 3 und über dessen unteres Ende 3′′′ auch der
Schloßriegel 4 durch den hinter den Sperrhaken 3 V mit
seiner Nase 10′′′ greifenden Sperrhebel 10 gehalten werden.
Wird die Tür geschlossen, dann trifft zunächst der Taster
5 auf das in Fig. 3 dargestellte Schließblech 11, und
zwar auf dessen sich zwischen den Riegeleinfahröffnungen 11′
und 11′′′ befindendes Mittelteil 11′′. Dadurch wird der
Taster 5 eingedrückt, wodurch der auf dem Halteriegel
arm 3′′′ lagernde Schieber 6 soweit angehoben wird, daß
dabei durch dessen Nase 6′′ der Sperrhebel 10 über den
Fanghaken 3 V angehoben wird. Dadurch fahren unter dem Ein
fluß der Feder F1 der Halteriegel 3 mitsamt dem auf Mit
nahme gekuppelten Schloßriegel 4 in ihre in Fig. 3 dar
gestellte einfache Ausfahrstellung aus, in der die Tür
durch die beiden Riegel 3, 4 wirksam verschlossen wird,
zumal dabei ein manipuliertes Hereindrücken des einen wie
des anderen Riegels durch den letztere gegen Verschiebung
sichernden Sperrhebel 10 verhindert wird. Wohl aber können
beide Riegel 3, 4 entweder vom Innendrücker über die Schloß
nuß 7 oder über den in die Einstecköffnung 1′′′ einge
setzten Schließzylinder 14 zurückgezogen werden, wozu der
Sperrhebel 10 aus seiner Sperrlage herausgeschwenkt werden
muß. Das kann bei Drückerbetätigung durch die an der Drücker
nuß 7 vorhandene Nase 7′′′ oder bei Schlüsselbetätigung
durch die anzuhebende Schloßriegel-Zuhaltung 8 erfolgen,
die dabei mit ihrer Auflagefläche 8′′′ den Sperrhebel über
dessen Ansatz 10′′ anzuheben vermag.
Durch alleinige Schlüsselbetätigung kann der Schloß
riegel 4 um eine weitere Tour in die in Fig. 4 dargestellte
Position vorgeschlossen werden. Das geschieht über den
Schließbart 14′ des durch die Stulpschraube 15 gehaltenen
Schließzylinders 14. Der Schließbart 14′ verschwenkt da
bei zunächst den Kupplungsmitnehmer 9 durch Angriff an
dessen Schulter 9′ in die in Fig. 4 dargestellte Ausrück
position, wobei die Stirnfläche 9′′′ des Kupplungs
mitnehmers 9 außer Eingriff von der Schulter 3 IV des
Haltehebelarms 3′′′ kommt. Dadurch wird der Schloßriegel 4
vom Halteriegel 3 abgekuppelt, so daß dann der Schloß
riegel 4 beim weiteren Drehen des Schließbarts 14′ in die
weiter ausgefahrene Position gelangt, in der der Schloß
riegel 4 durch die dann unter dem Einfluß der Schenkelfeder
12 heruntergedrückte Schloßriegel-Zuhaltung 8 gegen Herein
drücken gesichert wird. Zum Hereinholen muß über den Schließ
bart 14′ zunächst die Schloßriegel-Zuhaltung 8 angehoben
werden, bevor der Schloßriegel 4 durch den Schließbart 14′
mitgenommen und in seine in Fig. 3 dargestellte Position
gebracht wird, in der er durch Hochschwenken des Kupplungs
mitnehmers 9 wieder mit dem Halteriegel 3 auf gemeinsames
eintouriges Ein- und Ausfahren verbunden wird. Der Schloß
riegel 4 kann somit zwar zweitourig herausgeschlossen wer
den, erfordert dazu jedoch nur eine Schlüsselumdrehung.
Im Rahmen der Erfindung sind mancherlei Abwandlungen
möglich. Beispielsweise kann die für das gemeinsame ein
tourige Aus- und Einfahren notwendige Verbindung zwischen
dem Halteriegel 3 und dem Schloßriegel 4 auch auf andere
Weise bewerkstelligt werden, beispielsweise über zwei
zwischen den beiden Riegeln angeordnete Schwenkhebel,
die die Bewegung vom Halteriegel auf den Schloßriegel
übertragen. Weiterhin ist es möglich, den sich nur unter
dem Einfluß der Schwerkraft entgegen dem Uhrzeigersinn
zu drehen bestrebten Sperrhebel 10 durch eine entsprechende
zusätzliche Feder in seiner Schwenkrichtung zu unterstützen.
Auch könnte die Feder F1, die den Halteriegel 3 in seine
Ausschublage drückt, mehr zur Schloßnuß 7 hin angeordnet
werden, da über diese Feder auch der Schloßriegel 4 heraus
geschoben werden muß. Weiterhin versteht es sich, daß man
für den Fall, daß die Panikfunktion nicht ausgeschaltet,
der Schloßriegel 4 also nicht für seine zweite Tour unab
hängig vom Halteriegel 3 ausgefahren werden soll, den Halte-
und Schloßriegel grundsätzlich auch unlösbar miteinander
verbinden kann. Für diesen Fall besteht aber die oben schon
angedeutete Gefahr, daß das Schloß von innen auch durch
Unbefugte, z.B. Einsteigediebe, geöffnet werden könnte.
Schließlich ist es auch möglich, sowohl den Halteriegel 3
als auch den Schloßriegel 4 gegebenenfalls mit mehreren
stulpseitig herausfahrbaren Riegelköpfen zu versehen,
um dadurch eine noch größere Aufbruchsicherheit in der
Schließstellung der Tür zu schaffen.
Claims (5)
1. Sicherheitsschloß mit einem ersten Riegel (3), der durch
eine Feder (F₁) in Ausfahrrichtung beaufschlagt wird, mit
einer schlüsselbetätigbaren Zuhaltung (10), die den ersten
Riegel (3) sowohl in seiner ein- als auch ausgefahrenen
Stellung gegen Verschieben zu sperren erlaubt, mit einem
Taster (5), der durch beim Zuschlagen der Tür rahmenseitiges
Auftreffen seines schloßstulpseitig herausragenden
Kopfes entgegen Federwirkung (F₂) einzudrücken ist und dadurch
die Riegel-Zuhaltung (10) aushebt, und mit einem
zweiten Riegel (4), dadurch gekennzeichnet, daß beide
Riegel (3, 4) für ihre gemeinsame eintourige Aus- und Einfahrbewegung
durch einen am ersten Riegel, dem sogenannten
Halteriegel (3), vorhandenen mit dem zweiten Riegel, dem
sogenannten Schloßriegel (4), in Kupplungseingriff stehenden
Halteriegelarm (3′′′) miteinander auf Mitnahme verbunden
und außerdem durch Schlüsselbetätigung auch durch eine am
Riegel (3, 4) gemeinsame Zuhaltung (10) auszuheben erlaubende
Drückernuß (7) einzufahren sind, wobei der Taster
(5), die Drückernuß (7) und die von beiden auszuhebende
Riegel-Zuhaltung (10) zwischen dem im Schloßkasten (1)
oben angeordneten Halteriegel (3) und dem unten angeordneten
Schloßriegel (4) liegen.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schloßriegel (4) bei entsprechender Abkupplung
vom Halteriegel (3) durch Schlüsselbetätigung zusätzlich
für eine zweite Tour aus- und einzufahren ist und daß dafür
eine zusätzliche, allein schlüsselbetätigbare Zuhaltung
(8) vorgesehen ist, wobei das untere Ende des Halteriegelarms
(3′′′) zwischen den vorspringenden Kopf des Schloßriegels
(4) und einen an letzterem schwenkbeweglich gelagerten
Kupplungsmitnehmer (9) greift, der durch Schlüsselbetätigung
für die Abkupplung des Schloßriegels (4) vom
Halteriegel (3) auszurücken ist.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die sowohl vom Taster (5) als auch der Drückernuß
(7) auszuhebende Riegel-Zuhaltung als doppelarmiger
Sperrhebel (10) ausgebildet ist, der mit seinem einen Arm
an der eine entsprechende Aushubnase (7′′′) aufweisenden
Unterseite der Drückernuß (7) anliegt und an seinem anderen Arm,
der auf der allein durch Schlüsselbetätigung anhebbaren
Schloßriegel-Zuhaltung (8) aufliegt, eine Sperrnase
(10′′′) besitzt, die in der Einfahrstellung der Riegel
(3, 4) hinter und in der Ausfahrstellung vor einen am Halteriegelarm
(3′′′) vorhandenen Sperrhaken (3 V) greift, wobei
auf dem Halteriegelarm (3′′′) ein durch den eindrückbaren
Taster (5) anhebbarer Schieber (6) vorgesehen ist,
der mit einer in Höhe des Sperrhakens (3 V) gelegenen, den
Sperrhebel (10) anzuheben erlaubenden Nase (6′′) versehen
ist.
4. Sicherheitsschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (6) mit einem Nocken (6′) versehen
ist, der auf der mit einer abgeschrägten Auslöseschulter
(5′′) versehenen Oberseite des Tasters (5) aufliegt.
5. Sicherheitsschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Taster (5) sowie die Schloßriegel-Zuhaltung
(8) durch die beiden Schenkel einer gemeinsamen, um einen
den Sperrhebel (10) tragenden Lagerbolzen gewundenen
Schenkelfeder (F2) beaufschlagt sind.
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1986
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| Date | Code | Title | Description |
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