DE3628659A1 - Flexibles kohlenstoffmaterial und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents
Flexibles kohlenstoffmaterial und verfahren zu dessen herstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein flexibles Kohlenstoffmaterial
(Kohlematerial) und ein Verfahren zu dessen Herstellung und
insbesondere ein flexibles Kohlenstoffmaterial hergestellt
durch Carbonisieren (Verkohlung) eines Verbundmaterials, das
Kohlefasern und ein Bindemittel enthält, und ein Verfahren zur
Herstellung des flexiblen Kohlenstoffmaterials.
In den vergangenen Jahren sind auf Kohlefasern basierende
Kohlenstoffmaterialien auf verschiedenen industriellen
Gebieten verwendet worden.
Zusammen mit den Fortschritten der
Techniken und der zunehmenden Nachfrage sind auch die
Qualitätsanforderungen wie Verbesserungen der Produktivität
und der physikalischen Eigenschaften der Kohlenstoffmaterialien
angestiegen.
Kohlenstoffmaterialien besitzen im allgemeinen ausgezeichnete
physikalische Eigenschaften als Grundmaterialien, z. B.
Wärmebeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit, elektrische
Leitfähigkeit, mechanische Festigkeit usw.
Bisher waren Forschung und Entwicklung der Kohlenstoffmaterialien
darauf beschränkt, die oben genannten physikalischen
Eigenschaften zu verbessern. Untersuchungen mit dem Ziel, den
Kohlenstoffmaterialien Flexibilität zu verleihen, sind kaum
durchgeführt worden.
Bei den im Rahmen vorliegenden Erfindung durchgeführten,
flexible Kohlenstoffmaterialien betreffenden Untersuchungen
wurde gefunden, daß Kohlenstoffmaterial mit einer Flexibilität
von nicht mehr als 200 ausgedrückt als der Wert des Verhältnisses
(D/d) des minimalen Krümmungsdurchmessers (D) des
flexiblen Kohlenstoffmaterials gerade vor dem Bruch, wenn es
gebogen wird, zur Dicke (d) des flexiblen Kohlenstoffmaterials
zugänglich ist, indem ein Verbundmaterial carbonisiert wird,
das Kohlefasern mit einer durchschnittlichen Länge von nicht
weniger als 1 mm und ein Bindemittel enthält. Dieses Ergebnis
ist aufgrund der oben erwähnten Untersuchungen niemals
erwartet worden und von diesen auch niemals angestrebt worden.
Der Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, ein
flexibles Kohlenstoffmaterial mit einer neuen Mikrostruktur
und ein Verfahren zur Herstellung desselben vorzuschlagen.
Zur Lösung dieser Aufgabe betrifft die Erfindung gemäß einen
ersten Aspekt ein flexibles Kohlenstoffmaterial (Carbon
material) hergestellt durch Carbonisieren eines Verbundmaterials,
das Kohlefasern und ein Bindemittel enthält,
wobei die sich aus dem Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
in einer Matrix der Kohlefasern dispergiert sind und
eine Vielzahl von Kohlefasern zurückhalten, die eine
durchschnittliche Länge von nicht weniger als 1 mm besitzen
und mit den Kohlenstoffklümpchen so vereinigt sind, daß sie
frei gleiten können.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird zur Lösung der
gestellten Aufgabe ein Verfahren zur Herstellung eines
flexiblen Kohlenstoffmaterials vorgeschlagen, das dadurch
gekennzeichnet ist, daß ein Verbundmaterial, das eine Matrix
aus Kohlefasern mit einer durchschnittlichen Länge von nicht
weniger als 1 mm und ein Bindemittel enthält, hergestellt
wird, dieses Verbundmaterial unter Druck wärmegeformt wird und
das so geformte Verbundmaterial unter verringertem Druck oder
in einer Atmosphäre eines inerten Gases calciniert wird, so
daß die sich aus dem Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
in der Matrix der Kohlefasern dispergiert sind und
eine Vielzahl der Kohlefasern zurückhalten und daß die
Kohlefasern mit den Kohlenstoffklümpchen so vereinigt sind,
daß sie frei gleiten können.
Im folgenden soll die Erfindung unter Bezugnahme auf die
Figuren näher erläutert werden. Die Fig. 1 und 3 sind
Mikrofotografien, die die Mikrostruktur des gemäß Beispiel 1
bzw. Beispiel 3 erhaltenen flexiblen Kohlenstoffmaterials
zeigen (400fache Vergrößerung in Fig. 1 und 300fache
Vergrößerung in Fig. 3). Fig. 2 ist eine Polarisationsmikrofotografie,
die die Mikrostruktur des gemäß Beispiel 1
erhaltenen flexiblen Kohlenstoffmaterials zeigt (300fache
Vergrößerung).
Das flexible Kohlenstoffmaterial gemäß Erfindung ist das
Produkt, das durch Carbonisieren eines Verbundmaterials, das
Kohlefasern mit einer durchschnittlichen Länge von nicht
weniger als 1 mm und ein Bindemittel enthält, erhalten worden
ist, wobei die sich vom Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
oder Kohlestückchen (carbon lumps) in einer Matrix
von Kohlefasern dispergiert sind und eine Vielzahl der
Kohlefasern zurückhalten und die Kohlefasern mit den
Kohlenstoffklümpchen so vereinigt sind, daß sie innerhalb der
Kohlenstoffklümpchen frei gleiten können.
Die Mikrostruktur des flexiblen Kohlenstoffmaterials gemäß
Erfindung ist in den Elektronenmikrofotografien und den
Polarisationsmikrofotografien sichtbar. Wie auf den Fotografien
deutlich erkennbar, sind die sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen nahezu einzeln dispergiert und wenngleich
die Klümpchen die Kohlefasern zurückhalten, gibt es zwischen
den Kohlefasern und den erwähnten Kohlenstoffklümpchen in
diesem Bereich Zwischenräume.
Wenngleich nahezu alle Kohlefasern durch die sich vom
Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen zurückgehalten
werden, sind die Kohlefasern nicht chemisch und physikalisch
an die Kohlenstoffklümpchen gebunden. Dementsprechend gleiten
die Kohlefasern innerhalb der oben erwähnten Kohlenstoffklümpchen,
wenn eine äußere Kraft auf das flexible Kohlenstoffmaterial
zur Einwirkung gebracht wird.
Entsprechend dem Vorhandensein der oben erwähnten Struktur
zeigt das erfindungsgemäße Kohlenstoffmaterial eine Flexibilität,
durch die eine erhebliche Verschiebung zum Zeitpunkt
der Einwirkung der äußeren Kraft auf das Kohlenstoffmaterial
verbleibt. Die oben erwähnte erfindungsgemäße Flexibilität
wird wiedergegeben durch einen Wert für das Verhältnis (D/d)
von nicht mehr als 200, wobei D der Krümmungsdurchmesser
(Biegungsdurchmesser) gerade vor dem Bruch des Kohlenstoffmaterials
ist, wenn dieses bis zum Bruch gebogen wird (der
minimale Krümmungsdurchmesser), und d die Dicke der Kohlenstoffmaterialprobe
ist.
Obwohl das erfindungsgemäße flexible Kohlenstoffmaterial die
oben angegebene Flexibilität besitzt, sind die anderen
physikalischen Eigenschaften denen von herkömmlichen
Kohlepapieren nahezu gleich oder überlegen (siehe z. B.
veröffentlichte japanische Patentanmeldung Nr. 53-18 603
(1978)). Z. B. betragen die Zugfestigkeit, der elektrische
Widerstand und die durchschnittliche Dichte (apparent density)
des erfindungsgemäßen Kohlenstoffmaterials nicht weniger als
0,05 kg/mm2, nicht weniger als 900 mΩ.cm bzw. 0,2 bis 1,3g/cm3.
Nicht weniger als 80 Vol.% der Poren im erfindungsgemäßen
Kohlenstoffmaterial haben eine Porendurchmesser von 10
bis 400 µm. Herkömmliches Kohlefaserpapier zeigt die oben
beschriebene Flexibilität nicht.
Es ist erforderlich, daß die durchschnittliche Länge der
Kohlefasern im Rohmaterial des flexiblen Kohlenstoffmaterials
nicht weniger als 1 mm beträgt. Vorzugsweise beträgt die
durchschnittliche Länge nicht weniger als 3 mm und insbesondere
nicht weniger als 6 mm. Die größte Länge beträgt
vorzugsweise nicht mehr als 50 mm, weil das so hergestellte
Verbundmaterial heterogen wird, wenn die durchschnittliche
Länge der Kohlefasern über 50 mm liegt.
Der Durchmesser der Kohlefasern beträgt vorzugsweise 4 bis
25 µm.
Die oben erwähnten Kohlefasern können in dem flexiblen
Kohlenstoffmaterial zweidimensional oder dreidimensional
statistisch orientiert sein (Zufallsorientierung). Das
Verhältnis des von den Kohlefasern im Kohlenstoffmaterial
eingenommenen Volumen zu dem Gesamtvolumen des Kohlenstoffmaterials
beträgt 5 bis 50% und vorzugsweise 10 bis 40%.
Obwohl es nicht notwendig ist, daß die sich von dem Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen kugelförmig sind, ist der
Durchmesser der Klümpchen, wenn man von einer Kugelform
ausgeht, 2 bis 200 mal größer als der Durchmesser der
Kohlefasern. Vorzugsweise ist er 3 bis 100 mal größer. Das
Verhältnis des von den Kohlenstoffklümpchen in den flexiblen
Kohlenstoffmaterial eingenommenen Volumen zu dem Gesamtvolumen
des Kohlenstoffmaterials beträgt 5 bis 70% und vorzugsweise
10 bis 60%.
Bei der Herstellung des erfindungsgemäßen flexiblen Kohlenstoffmaterials
wird zunächst ein Verbundmaterial hergestellt,
das Kohlefasern mit einer durchschnittlichen Länge von nicht
weniger als 1 mm und ein Bindemittel enthält. Als erfindungsgemäß
verwendete Kohlefasern seien verschiedene Fasern wie
solche aus Polyacrylnitrilen, Kunstseiden (rayons), Phenolharzen,
isotropen Pechen, anisotropen Pechen usw. erwähnt.
Diese werden verwendet, nachdem sie bei einer Tempertur von
nicht weniger als 1000°C, vorzugsweise nicht weniger als
1500°C und insbesondere nicht weniger als 2000°C behandelt
worden sind.
Die erfindungsgemäß verwendeten Kohlefasern besitzen eine
durchschnittliche Länge von nicht weniger als 1 mm, vorzugsweise
nicht weniger als 3 mm und insbesondere 6 mm bis 50 mm
und haben einen Durchmesser von 4 bis 25 µm.
Als Bindemittel wird eine organische Substanz mit einer
Carbonisierungsausbeute von nicht weniger als 10% und
vorzugsweise nicht weniger als 20% verwendet. Beispiele für
geeignete Substanzen sind verschiedene Phenolharze, Furanharz,
Erdölpeche oder Kohlepeche, Polyvinylchlorid, Polyacrylnitril,
Kunstseide (rayon), Siloxanpolymere usw.
Um das Verbundmaterial, das die oben erwähnten Kohlefasern und
das Bindemittel enthält, herzustellen, können verschiedene
Verfahren angewendet werden. Beispielsweise wird nach
Imprägnieren einer Kohlefasermatrix (z. B. hergestellt nach
einem Naß- oder Trockenverfahren in Form eines Papierbogens)
mit einer Lösung, die durch Auflösen des Bindemittels in einem
Lösungsmittel hergestellt worden ist, das Lösungsmittel aus
dem Bogen des Kohlefaserpapiers entfernt oder das Bindemittel
wird gleichförmig zu der Kohlefasermatrix gegeben, indem es in
Pulver-, Folien- oder Pelletform unter Erhitzen in die
Kohlefasermatrix gegossen wird. Alternativ kann das Bindemittel
auf die Oberfläche der Kohlefasern voraufgetragen werden.
Beispielsweise kann die Kohlefasermatrix aus so beschichteten
Kohlefasern hergestellt werden und dann kann das Bindemittel
zu der so hergestellten Kohlefasermatrix gegeben werden, um
das Verbundmaterial zu erhalten. In einem derartigen Fall,
wenn die Oberfläche der Kohlefasern mit einer hochpolymeren
Substanz mit niedriger Carbonisierungsausbeute beschichtet
ist, wird wegen der Ausbildung des Abstandes zwischen den
Kohlefasern und den sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen während der sich anschließenden
Verfahrensstufen der thermischen Formung unter Druck und der
Calcinierung ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt. Beispielsweise
wird nach Mischen der fibrösen oder granularen
hochpolymeren Substanz mit geringer Carbonisierungsausbeute
mit den Kohlefasern und Herstellung der Kohlefasermatrix
daraus nach einem Papierherstellungsverfahren das Bindematerial
zu der so hergestellten Kohlefasermatrix gegeben und
dadurch das Verbundmaterial hergestellt. Als eine solche
hochpolymere Substanz sei Polyvinylalkohol erwähnt. Zusätzlich
können eine oder mehrere Arten von Ruß, Graphitteilchen oder
Kohlenstoffteilchen als ein Aggregat zusammen mit den
Kohlefasern verwendet werden.
Wenn mit Hilfe eines sogenannten Bündelungsmittels (sheafing
agent) gebündelte Kohlefasern verwendet werden, können die
gewünschten physikalischen Eigenschaften selbst dann nicht
erhalten werden, wenn man das Material nach dem Formen
calciniert.
Es wurde gefunden, daß in einem derartigen Fall ein vorteilhaftes
Produkt erhältlich ist, indem man Kohlefasern
verwendet, von denen das Bündelungsmittel durch Waschen der
Kohlefasern mit einem Lösungsmittel vorher entfernt worden
ist.
Da es Fälle geben kann, in denen das Bündelungsmittel nach dem
Waschen mit einem Lösungsmittel auf den Kohlefasern zurückbleibt,
ist es bevorzugt, die Kohlefasern nach dem Waschen mit
dem Lösungsmittel bei hohen Temperaturen zu behandeln und
dadurch die Oberfläche der Kohlefasern inaktiv zu machen.
Das in der oben beschriebenen Weise hergestellte Verbundmaterial
wird unter den Bedingungen einer Formungstemperatur
von nicht weniger als 100°C, einem Formungsdruck von nicht
weniger als 2 kg/cm2 (Überdruck) und einer Druckaufrechterhaltungszeit
von nicht weniger als 1 Minute thermisch geformt.
Danach wird der so geformte Gegenstand vollständig carbonisiert,
indem er unter verringertem Druck oder in einer inerten
Gasatmosphäre nach herkömmlichen Verfahren calciniert wird.
Die Calcinierungstemperatur beträgt nicht weniger als 850°C,
vorzugsweise nicht weniger als etwa 1500°C und insbesondere
nicht weniger als etwa 2000°C.
In dem so erfindungsgemäß erhaltenen Kohlenstoffmaterial
haften die sich vom Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
und die Kohlefasern nicht vollständig aneinander und
die Kohlefasern können innerhalb der sich vom Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen gleiten, weil zwischen den
Bindungsbereich der beiden Komponenten ein Abstand vorhanden
ist. Demzufolge besitzt das erfindungsgemäße Kohlenstoffmaterial
eine Flexibilität, die bei herkömmlichen Kohlefaserpapieren
usw. niemals in Betracht gezogen worden ist. Darüber
hinaus sind die anderen speziellen Eigenschaften des
erfindungsgemäßen Kohlenstoffmaterials in keinster Weise den
entsprechenden Eigenschaften von herkömmlichen Kohlefaserpapieren
unterlegen. Die spezifischen Eigenschaften des
erfindungsgemäßen flexiblen Kohlenstoffmaterials sind in
Tabelle 1 mit denen herkömmlicher Kohlepapiere (vergleiche
veröffentlichte japanische Patentanmeldung Nr. 53-18 603
(1978)) verglichen.
Wie sich deutlich aus Tabelle 1 ergibt, zeigt herkömmliches
Kohlefaserpapier kaum irgendeine Flexibilität (gemäß der
obigen Definition). Demgegenüber besitzt das erfindungsgemäße
flexible Kohlenstoffmaterial eine ausgezeichnete Flexibilität
und behält die übrigen spezifischen Eigenschaften auf dem
gleichen Niveau bei. Der Grund, warum herkömmliches Kohlefaserpapier
keine Flexibilität zeigt, ist wahrscheinlich
der, daß die sich vom Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
fest an den Kohlefasern haften.
Bisher waren die Verbesserung der mechanischen Festigkeit und
der Verringerung des elektrischen Widerstandes für das
Kohlefaserpapier erforderlich gewesen und dementsprechend war
es bisher erwünscht, daß die Kohlenstoffklümpchen und die
Kohlefasern fest miteinander verhaftet sind.
Das flexible Kohlenstoffmaterial gemäß der Erfindung eignet
sich für die gleichen Anwendungen wie herkömmliche Kohlenstoffmaterialien.
Darüber hinaus ist es besonders brauchbar
auf denjenigen Gebieten, wo Flexibilität zusammen mit
Hitzebeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Leitfähigkeit und
mechanische Festigkeit gefordert werden. Derartige Verwendungen
liegen für den Fachmann auf der Hand.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Beispielen näher
erläutert werden.
7 Gewichtsteile Kohlefasern (hergestellt von KUREHA KAGAKU
KOGYO Co., Ltd. unter der Handelsbezeichnung C206S, Länge 6 mm
und Durchmesser 14 bis 16 µm; hergestellt durch Calcinieren
von isotropen Pechfasern bei 2000°C) und ein Gewichtsteil
Polyvinylalkoholfasern (hergestellt von KURARE Co., Ltd.,
unter der Handelsbezeichnung KURARE-VINYLON VBP 105-2, Länge 3
mm) wurden in Wasser dispergiert und mittels einer herkömmlichen
Papiermaschine zu Papierbögen verarbeitet und dann getrocknet.
Nach Imprägnieren der so hergestellten Kohlepapierbögen
mit einer 30-gew.%igen Lösung eines Phenolharzes
gelöst in Methanol wurde das Lösungsmittel von den Kohlefaserpapierbögen
durch Trocknen entfernt. Nach thermischer
Formung des so behandelten Kohlefaserpapierbogens in einer
bestimmten Form bei 130°C unter einem Überdruck von 10 kg/cm2
über einen Zeitraum von 20 Minuten wurde das so geformte
Material bei 2000°C unter verringertem Druck calciniert, so
daß ein dünnes plattenförmiges Produkt mit einer Dicke von 0,3
mm erhalten wurde.
Die Flexibilität (D/d), die durchschnittliche Dichte
(apparent density), die Gasdurchlässigkeit, der Porendurchmesser,
der lineare thermische Ausdehnungskoeffizient, der
elektrische Widerstand, die Zugfestigkeit und der Elastizitätsmodul
des so erhaltenen Produktes besaßen folgende Werte:
50 cm/cm, 0,9 g/cm3, 50 ml/cm2 . h . mmH2O, 10-140 µm,
3 × 10-6/°C, 50 mΩ. cm, 0,24 kg/mm2 und 40 kg/mm2.
3 × 10-6/°C, 50 mΩ. cm, 0,24 kg/mm2 und 40 kg/mm2.
Das so erhaltene Produkt zeigte keine Veränderung, wenn es in
heißes Wasser eingetaucht wurde.
Eine Elektronenmikrofotografie und eine Polarisationsmikrofotografie
des so erhaltenen Produkts (Kohlenstoffmaterial)
sind in den Fig. 1 und 2 wiedergegeben. Wie deutlich
erkennbar ist, sind die sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen in der Matrix der Kohlefasern dispergiert
und es ist ein freier Zwischenraum zwischen den Kohlenstoffklümpchen
und den Kohlefasern sichtbar.
Weiterhin beträgt die durchschnittliche Größe der sich vom
Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen 150 µm und das
Verhältnis davon zum Durchmesser der Kohlefasern beträgt
150/15 = 10. Das Verhältnis des von den Kohlefasern eingenommenen
Volumens und des von den sich vom Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen eingenommenen Volumens zum
Gesamtvolumen des Produkts betrug 37,5 bzw. 21%.
Ein Kohlefaserpapierbogen wurde hergestellt, indem die
gleichen Kohlefasern wie in Beispiel 1 durch Blasen mit Luft
zerstreut und abgesetzt wurden. Nach Imprägnieren des so
erhaltenen Kohlefaserpapierbogens mit der gleichen Phenolharzlösung
wie in Beispiel 1 durch Sprühen wurde das
Lösungsmittel durch Trocknen vom Bogen entfernt. Nach
thermischer Formung des so imprägnierten Kohlefaserpapierbogens
in einer bestimmten Form wurde der so erhaltene
Kohlefaserpapierbogen unter verringertem Druck bei 2000°C
calciniert, so daß ein Produkt (Kohlenstoffmaterial) mit einer
Dicke 3 mm erhalten wurde.
Die Flexibilität, die durchschnittliche Dichte, die Gasdurchlässigkeit,
der Porendurchmesser, der lineare thermische
Ausdehnungskoeffizient, der elektrische Widerstand, die
Zugfestigkeit und der Elastizitätsmodul des Produkts hatten
folgende Werte:
35 cm/cm, 0,4 g/cm3, 1100 ml/cm2. h . mmH2O, 10-180 µm
3,1 × 10-6, 350 mΩ. cm, 15 kg/mm2 und 15 kg/mm2.
3,1 × 10-6, 350 mΩ. cm, 15 kg/mm2 und 15 kg/mm2.
Das Produkt zeigte keine Veränderung, wenn es in heißes Wasser
eingetaucht wurde.
Die sich vom Bindemittel in dem Produkt ableitenden Kohlenstoffklümpchen
waren in der Matrix der Kohlefasern dispergiert
und ein deutlicher Abstand zwischen den Kohlenstoffklümpchen
und den Kohlefasern konnte beobachtet werden.
Weiterhin betrug die Größe der Kohlenstoffklümpchen im
Durchschnitt 80 µm, das Verhältnis davon zum Durchmesser der
Kohlefasern betrug 80/15 = 5,3 und das Verhältnis von durch
die Kohlefasern eingenommenen Volumen und von den sich von dem
Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen eingenommenem
Volumen zum Gesamtvolumen des Produkts betrug 12,5% bzw. 14,3%.
7 Gewichtsteile Kohlefasern (erhalten durch Waschen von
Fasern, die von Union Carbide Corp. unter dem Handelsnamen
THORNEL hergestellt werden und eine Länge von 6 mm und einen
Durchmesser von 8 µm besitzen, mit Aceton und
Calcinieren bei 2000°C) und ein Gewichtsteil Polyvinylalkoholfasern
(die gleichen wie in Beispiel 1) wurden in Wasser
dispergiert, mittels einer gewöhnlichen Papiermaschine zu
einem Bogen verarbeitet und getrocknet, so daß ein Kohlefaserpapierbogen
erhalten wurde. Nach Imprägnieren dieses
Kohlefaserpapierbogens mit der gleichen 30 gew.%igen Lösung
eines Phenolharzes gelöst in Methanol wie in Beispiel 1 wurde
das Lösungsmittel durch Trocknen vom Bogen entfernt. Nach
thermischer Formung des so imprägnierten Kohlefaserpapierbogens
in einer bestimmten Form bei 130°C und einem Überdruck
von 8 kg/cm2 über einen Zeitraum von 20 Minuten wurde das so
geformte Material unter verringertem Druck bei 2000°C
calciniert, so daß ein dünnes plattenförmiges Produkt mit
einer Dicke von 0,3 mm erhalten wurde.
Die Flexibilität (D/d), die durchschnittliche Dichte, die
Gasdurchlässigkeit, der Porendurchmesser, der lineare
thermische Ausdehnungskoeffizient, der elektrische Widerstand,
die Zugfestigkeit und der Elastizitätsmodul des Produkts
besaßen folgende Werte:
60 cm/cm, 0,8 g/cm3, 130 ml/cm2 . h . mmH2O, 10-140 µm,
3 × 10-6/°C, 35 mΩ. cm, 0,25 kg/mm2 und 36 kg/mm2.
3 × 10-6/°C, 35 mΩ. cm, 0,25 kg/mm2 und 36 kg/mm2.
Das Produkt zeigte bei Eintauchen in heißes Wasser keine
Veränderung.
Eine Elektronenmikrofotografie des so erhaltenen flexiblen
Kohlenstoffmaterials ist in Fig. 3 wiedergegeben. Wie
deutlich zu erkennen ist, sind die sich vom Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen in der Matrix der Kohlefasern
dispergiert und es sind deutliche Abstände zwischen den
Kohlenstoffklümpchen und den Kohlefasern sichtbar.
Weiterhin betrug die Größe der sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen im Durchschnitt 240 µm und das
Verhältnis davon zum Durchmesser der Kohlefasern betrug 240/8 = 30.
Das Verhältnis des von den Kohlefasern eingenommenen
Volumens und des von den sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen eingenommenen Volumens zum Gesamtvolumen
des Produkts betrug 28% bzw. 17,1%.
Nach Herstellung eines Kohlefaserpapierbogens durch Dispergieren
von 7 Gewichtsteilen der gleichen Kohlefasern wie in
Beispiel 1 und 1 Gewichtsteil der gleichen Polyvinylalkoholfasern
wie in Beispiel 1 und Verwendung einer gewöhnlichen
Papiermaschine wurde der so erhaltene Bogen getrocknet und ein
pulvriges Phenolharz wurde auf den so getrockneten Kohlefaserpapierbogen
mit einem Flächengewicht von 3 kg/m2
aufgebracht.
Nach thermischer Formung des so behandelten Kohlefaserpapierbogens
in einer bestimmten Form unter denselben
Bedingungen wie in Beispiel 1 wurde das so geformte Material
unter verringertem Druck bei 2000°C calciniert, um ein Produkt
von 3 mm Dicke zu erhalten.
Die Flexibilität (D/d), die durchschnittliche Dichte, die
Gasdurchlässigkeit, der Porendurchmesser, der thermische
Ausdehnungskoeffizient, der elektrische Widerstand, die
Zugfestigkeit und der Elastizitätsmodul des so erhaltenen
Produktes besaßen folgende Werte:
170 cm/cm, 1,08 g/cm3, 10 ml/cm2 . h . mmH2O, 10 bis 80 µm
3,5 × 10-6/°C, 10 mΩ. cm, 0,6 kg/mm2 und 58 kg/mm2.
3,5 × 10-6/°C, 10 mΩ. cm, 0,6 kg/mm2 und 58 kg/mm2.
Das Produkt zeigte keine Veränderung, wenn es in heißes Wasser
eingetaucht wurde.
Die Elektronenmikrofotografie und die Polarisationsmikrofotografie
des Produkts zeigen, daß sie sich vom Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen in der Matrix der Kohlefasern
dispergiert sind und das freie Räume zwischen Kohlenstoffklümpchen
und den Kohlefasern vorhanden sind.
Weiterhin betrug die Größe der sich von dem Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen im Durchschnitt 210 µm, das
Verhältnis davon zum Durchmesser der Kohlefasern betrug 210/15 = 14
und das Verhältnis des von den Kohlefasern eingenommenen
Volumens und des von den sich vom Bindemittel ableitenden
Kohlenstoffklümpchen eingenommenen Volumens zum Gesamtvolumen
des Produkts betrug 34,4% bzw. 35,0%.
Claims (35)
1. Flexibles Kohlenstoffmaterial hergestellt durch
Carbonisieren eines Verbundmaterials, das Kohlefasern
und ein Bindemittel enthält, wobei die sich aus
dem Bindemittel ableitenden Kohlenstoffklümpchen
in einer Matrix der Kohlefasern dispergiert sind
und eine Vielzahl von Kohlefasern zurückhalten,
die eine durchschnittliche Länge von nicht weniger
als 1 mm besitzen und mit den Kohlenstoffklümpchen
so vereinigt sind, daß sie frei gleiten können.
2. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wert des Verhältnisses (D/d)
des minimalen Krümmungsdurchmessers (D) des flexiblen
Kohlenstoffmaterials gerade vor dem Bruch, wenn
das flexible Kohlenstoffmaterial gebogen wird, zu
der Dicke (d) des flexiblen Kohlenstoffmaterials
nicht mehr als 200 beträgt.
3. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zugfestigkeit, der elektrische
Widerstand und die Dichte des flexiblen Kohlenstoffmaterials
nicht weniger als 0,05 kg/mm2, nicht weniger
als 900 mΩ.cm bzw. 0,2 bis 1,3 g/cm3 betragen und
nicht weniger als 80 Vol% der Poren in dem flexiblen
Kohlenstoffmaterial einen Durchmesser von 10
bis 400 µm besitzen.
4. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die durchschnittliche Länge
der Kohlefasern 3 bis 50 mm beträgt.
5. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die durchschnittliche Länge
der Kohlefasern 6 bis 50 mm beträgt.
6. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Kohlefasern
4 bis 25 µm beträgt.
7. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der durch die Kohlefasern in
dem flexiblen Kohlenstoffmaterial eingenommene Volumenanteil
5 bis 50% beträgt.
8. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anteil 10 bis 40% beträgt.
9. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Kohlenstoffklümpchen
unter der Annahme, daß diese aus den Bindemitteln
abgeleiteten Kohlenstoffklümpchen Kugeln
sind, 2 bis 200 mal größer als der Durchmesser der
Kohlefasern ist und der durch dieses Kohlenstoffklümpchen
in dem flexiblen Kohlematerial eingenommene
Volumenanteil 5 bis 70% beträgt.
10. Flexibles Kohlenstoffmaterial nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Kohlenstoffklümpchen
3 bis 100 mal größer als der Durchmesser
der Kohlefasern ist und der von den Kohlenstoffklümpchen
in den flexiblen Kohlenstoffmaterial gesetzte
Volumenanteil 10 bis 60% beträgt.
11. Verfahren zur Herstellung eines flexiblen Kohlenstoffmaterials,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbundmaterial,
das eine Matrix aus Kohlefasern mit einer
durchschnittlichen Länge von nicht weniger als 1
mm und ein Bindemittel enthält, hergestellt wird,
dieses Verbundmaterial durch Druck wärmegeformt
wird und das so geformte Verbundmaterial unter verringertem
Druck oder eine Atmosphäre eines inerten
Gases calciniert wird, so daß die sich aus dem Bindemittel
ableitenden Kohlenstoffklümpchen in der Matrix
der Kohlefasern dispergiert sind und eine Vielzahl
der Kohlefasern zurückhalten und die Kohlefasern
mit den Kohlenstoffklümpchen so vereinigt sind,
daß sie frei gleiten können.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wert des Verhältnisses (D/d) des minimalen
Krümmungsdurchmessers (D) des flexiblen Kohlenstoffmaterials
gerade vor dem Bruch, wenn das flexible
Kohlematerial gebogen wird, zu der Dicke (d) des
flexiblen Kohlenstoffmaterials nicht mehr als 200
beträgt.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugfestigkeit, der elektrische Widerstand
und die Dichte des flexiblen Kohlenstoffmaterials
nicht weniger als 0,05 kg/mm2, nicht weniger als
900 mΩ.cm bzw. 0,2 bis 1,3 g/cm2 betragen und
mehr als 80 Vol% der Poren in dem flexiblen Kohlematerial
einen Durchmesser von 10 bis 400 µm besitzen.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kohlefasern durch thermische Behandlung
von Polyacrylnitril, Kunstseide, Phenolharz, isotropem
Pech oder anisotropem Pech bei einer Temperatur
von nicht weniger als 1000°C erhalten worden sind.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermische Behandlung bei einer Temperatur
von nicht weniger als 1500°C durchgeführt worden
ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermische Behandlung bei einer Temperatur
von nicht weniger als 2000°C durchgeführt worden
ist.
17. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die durchschnittliche Länge der Kohlefasern
3 bis 50 mm beträgt.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die durchschnittliche Länge der Kohlefasern
6 bis 50 mm beträgt.
19. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der Kohlefasern 4 bis 25 µm
beträgt.
20. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel eine organische Substanz ist,
die eine Carbonisierungsausbeute von nicht weniger
als 10% zeigt.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel eine organische Substanz ist,
die eine Carbonisierungsausbeute von nicht weniger
als 20% zeigt.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel mindestens ein Material ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Phenolharzen, Epoxyharzen,
Furanharzen, Erdöl- oder Kohlepechen, Polyvinylalkoholen,
Polyvinylchloriden, Polyacrylnitrilen,
Kunstseiden und Siloxanpolymeren ist.
23. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbundmaterial hergestellt ist durch gleichförmigen
Zusatz des Bindemittels zu der Matrix aus
den Kohlefasern.
24. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matrix aus den Kohlefasern nach einem trocknen
oder nassen Papierherstellungsverfahren hergestellt
worden ist aus den Kohlefasern.
25. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbundmaterial hergestellt worden ist,
indem die Matrix aus den Kohlefasern mit einer Lösung
des Bindemittels gelöst in einem Lösungsmittel imprägniert
wird und das Lösungsmittel durch Verdampfen
von der so behandelten Matrix aus den Kohlefasern
entfernt wird.
26. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbundmaterial hergestellt worden ist,
indem das Bindemittel als Pulver, Folie oder Pellet
unter Erhitzen in die Matrix aus den Kohlefasern
gegossen wird.
27. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche der Kohlefasern mit dem Bindemittel
vorbeschichtet werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel eine hochpolymere Substanz ist,
die eine geringe Carbonisierungsausbeute zeigt.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matrix aus den Kohlefasern hergestellt ist,
indem eine der hochpolymeren Substanzen in fibröser
oder granularer Form und die Kohlefasern gemischt
werden und ein Papierherstellungsverfahren angewandt
wird.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet,
daß die hochpolymere Substanz Polyvinylalkohol ist.
31. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß Ruß, Graphitteilchen und Kohlenstoffteilchen
als Aggregat zusammen mit den Kohlefasern verwendet
werden.
32. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kohlefasern, wenn sie mit einem Bündelungsmittel
gebündelt sind, mit einem Lösungsmittel vorgewaschen,
anschließend einer thermischen Behandlung
bei einer hohen Temperatur unterworfen und dann
als Ausgangsmaterial verwendet werden.
33. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß ein geformter Gegenstand, der durch Wärmeformung
des Verbundmaterials bei einer Formungstemperatur
von nicht weniger als 100°C unter einem Überdruck
von nicht weniger als 2 kg/cm2 für nicht weniger
als 1 Minute erhalten worden ist, durch Calcinierung
unter verringertem Druck oder in einer Atmosphäre
aus inertem Gas bei einer Temperatur von nicht weniger
als 850°C unter Herstellung des flexiblen Kohlenstoffmaterials
vollständig carbonisiert wird.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß die Calcinierungstemperatur nicht weniger als
1500°C beträgt.
35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet,
daß die Calcinierungstemperatur nicht weniger als
2000°C beträgt.
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