DE3628015A1 - Verfahren und vorrichtung zum entwickeln eines musters - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum entwickeln eines mustersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Entwickeln eines Musters nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 bzw. 21. Mit einem solchen Verfahren
und einer solchen Vorrichtung kann der Abschluß
einer Resistentwicklung erfaßt werden.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche hochintegrierte,
sehr schnelle Halbleitervorrichtungen entwickelt. Dies
erforderte einen hochpräzise Mikromusterbildung verschiedener,
auf Halbleiterscheiben ausgebildeter Schaltungen.
Um eine derartige Forderung zu erfüllen, wurden verschiedene
Verbesserungen gemacht. Beispielsweise wurden
hinsichtlich der Lithographie ausgedehnte Untersuchungen
über die Verwendung kurzwelliger Röntgenstrahlen anstelle
der herkömmlichen UV-Strahlung als Lichtquelle gemacht,
wenn ein Resist (Abdeckmaterial, Widerstandsmaterial)
durch eine Maske belichtet wird. Bei einem Verfahren zur
Herstellung eines Maske wurde das herkömmliche Belichten
eines Musters mit UV-Strahlung durch ein Verfahren
ersetzt, bei dem ein Muster mit Elektronenstrahlen
belichtet wird, was eine Mikromusterbildung erlaubt.
Ein Verfahren zum Herstellen eines Photomaske oder einer
Röntgenstrahlenmaske durch Elektronenstrahl-Lithographie
wird im folgenden näher erläutert. Ein Metallfilm wird
durch Ablagerung oder Sputtern (Zerstäuben, Aufsprühen)
auf einem Substrat gebildet, das in einem Wellenlängenbereich
einer Belichtungslichtquelle lichtdurchlässig
oder transparent ist. Sodann wird ein Elektronenstrahlresist
auf den Metallfilm geschichtet, und ein gewünschtes
Muster wird mit einem Elektronenstrahl belichtet.
Danach wird das gezeichnete Muster entwickelt, um selektiv
das Elektronenstrahlresistmaterial zu entfernen,
wodurch ein Resistmuster gebildet wird. Der Metallfilm
wird mittels des verbleibenden Resistmusters als eine
Maske geätzt, um so ein gewünschtes Maskenmuster zu
bilden. Danach wird das Resistmuster entfernt, um eine
Maske herzustellen.
Ein auf einen Halbleiterkörper oder eine Halbleiterscheibe
aufgetragenes Elektronenstrahlresistmaterial
kann direkt mit einem Elektronenstrahl ohne Verwendung
einer Lithographietechnik belichtet werden, um so ein
noch feineres Muster zu gewinnen. Bei dieser Elektronenstrahlbelichtung
wird das Elektronenstrahlresistmaterial
auf den Halbleiterkörper aufgetragen, und
darauf wird ein gewünschtes Musters mittels eines Elektronenstrahls
belichtet. Sodann wird das belichtete
Muster entwickelt, um selektiv das Elektronenstrahlresistmaterial
abzutragen, um ein Resistmuster zu bilden.
Eine Halbleiterschicht oder ein Metallfilm auf einem
Halbleitersubstrat wird geätzt oder mittels des verbleibenden
Resistmusters als Maske dotiert, um ein
gewünschtes Schaltungsmuster und Bauelement zu erzeugen.
Danach wird das Resistmuster entfernt.
Wenn jedoch ein Mikromaskenmuster auf dem oben beschriebenen
Elektronenstrahlresistmaterial gebildet wird,
beeinflußt die Entwicklungstemperatur stark die Entwicklungsgeschwindigkeit
und daher die Zeitdauer des
Entwicklungsschritts. Die Entwicklungszeitdauer wird
aufgrund von Erfahrungswerten eingestellt; jedoch ist
die so eingestellte Zeitdauer nicht immer optimal. Dies
beruht darauf, daß der Entwickler ein anorganisches
Lösungsmittel, wie Keton oder Alkohol, enthält, welches
von der Oberfläche des Entwicklers in einem Entwicklerbehälter
entweicht und Wärme entzieht, wodurch die
Temperaturverteilung des Entwicklers ungleichmäßig wird.
Damit muß der Entwicklungsschritt wiederholt werden, um
genau die tatsächliche Entwicklungszeit zu bestimmen.
Selbst obwohl eine genaue Zeit durch wiederholte Versuche
festgelegt werden kann, macht eine starke Temperaturschwankung
des Entwicklers während solcher Versuche
die Versuchsergebnisse ungenau. Die Entwicklungsgeschwindigkeit
wird auch durch die Dosis des Elektronenstrahls,
Änderungen unter Herstellungslosen des Resistmaterials,
Verschlechterungen im Entwickler, Ausheizbedingungen
nach dem Auftragen des Resistmaterials u. dgl. beeinflußt.
Obwohl daher der Entwicklungsschritt für eine
vorbestimmte Zeitdauer durchgeführt wird, werden ein
Körper bzw. eine Scheibe oder eine Maske oft unterentwickelt
oder überentwickelt, und die Abmessung des
gebildeten Musters kann stark von angestrebten oder
Design-Werten verschieden sein und damit nicht den
erforderlichen Genauigkeitsgrad erfüllen.
Um dieses Problem zu lösen wird die Entwicklungszeit
graduell durch einen Bediener verändert, während der
Entwicklungsschritt wiederholt wird. Da jedoch die
Änderungsfaktoren (beispielsweise die Temperatur des
Entwicklers) nicht immer konstant sind, weist dieses
Verfahren eine geringe Zuverlässigkeit und eine schwache
Reproduzierbarkeit auf, und es erlaubt nicht die Bildung
von Mustern mit hoher Präzision.
Zusätzlich wurde eine Technik zum Bestimmen des
Abschlusses einer Entwicklung untersucht, wobei eine
Änderung im Reflexionsvermögen von Laserstrahlen ausgenutzt
wurde, die während der Entwicklung auf ein Resistmuster
aufgestrahlt wurden. Jedoch wird ein derartiges
optisches Verfahren durch den Brechungsindex des Entwicklers
und Streuungen des Laserstrahls im Entwickler
beeinflußt, was zu einer schwachen Zuverlässigkeit
führt.
Ein anderes Verfahren zum Bestimmen des Entwicklungsendpunkts
ist in der PCT-Anmeldung WO 81/00 646 beschrieben.
Bei dieser Methode werden ein Körper bzw. eine
Scheibe und eine Elektrode, die durch eine Vorspannungseinrichtung
auf einem konstanten Potential gehalten und
mit dem Körper bzw. der Scheibe verbunden ist, in einen
leitenden Entwickler eingetaucht, und ein isolierendes
Resistmaterial wird durch den Entwickler entfernt. Dann
wird der Abschluß einer Musterentwicklung aus einer
Änderung in der Spannung festgelegt, wenn die Elektrode
und der Körper bzw. die Scheibe elektrisch verbunden
sind und eine Schaltung gebildet wird. D. h., eine elektrische
Verbindung wird erfaßt, wenn die Spannung einen
vorbestimmten Schwellenwert überschreitet. Jedoch verwendet
diese Methode einfach das Ohmsche Gesetz, wobei
bei Verminderung des elektrischen Widerstandswerts des
Resistmaterials und Aufbau der Schaltung ein Strom
fließt, der dann in eine Spannung umgesetzt wird. Die
Spannung steigt plötzlich an, wenn die Elektrode und der
Körper oder die Scheibe elektrisch verbunden sind.
Jedoch hängt diese Änderung in der Spannung von der Art
des Körpers bzw. der Scheibe ab, und es ist schwierig,
unabhängig von der Art des Körpers bzw. der Scheibe den
Abschluß der Entwicklung zu bestimmen. Wenn bei dieser
Methode die Spannung einen vorbestimmten Schwellenwert
überschreitet, wird der Abschluß der Entwicklung erfaßt.
Jedoch kann eine solche Methode kaum ein optimale Entwicklungszeit
für jeden Körper oder jede Scheibe einstellen.
Daher wird bei dieser Methode die Entwicklungszeit
für jede unterschiedliche Art von Körper oder
Scheibe, die in Massenproduktion herzustellen sind,
mittels Versuchskörpern oder Versuchsscheiben korrigiert.
Dies führt zu einem zeitaufwendigen Prozeß, und
es ist schwierig, einen gewünschte Musterabmessung mit
hoher Präzision zu erhalten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Musterentwicklung zu schaffen,
mit denen ein Resistmuster mit hoher Genauigkeit gebildet
werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß durch die
in dessen kennzeichnenden Teil enthaltenen Merkmale
gelöst.
Weiterhin wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 21 durch die in
dessen kennzeichnenden Teil enthaltenen Merkmale gelöst.
Bei der vorliegenden Erfindung ändert sich der Kapazitätswert
zwischen einem Leiter und einem Entwickler
stark um die Zeit, zu der ein Resistmuster auf dem
Leiter durch den Entwickler entfernt und der Leiter
freigelegt wird. Somit wird der Änderungspunkt eines
elektrochemischen Parameters zwischen dem Leiter und der
Elektrode aufgrund der Änderung im Kapazitätswert erfaßt.
Aus diesem Grund kann eine geeignete Entwicklungszeit
oder die Zeit bis zum Ende des Entwicklungsschritts
bezüglich der Zeit festgelegt werden, bis der Änderungspunkt
oder ein gegebenes Zeitintervall dort herum auftritt.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Verfahren, bei der eine
einen Schwellenwert überschreitende Spannung erfaßt
wird, um das Ende einer Entwicklung zu bestimmen, wird
der Abschluß der Entwicklung bezüglich des Änderungspunkts
aufgrund einer Änderung in der Kapazität festgelegt.
Daher wird ein Bezugspunkt zum Bestimmen des Endes
des Entwicklungsschritts offenbar, unabhängig von dem zu
messenden Objekt oder Prüfling, und ein optimaler Bezugspunkt
kann einmalig durch die gleiche Bestimmungsmethode
festgelegt werden.
Daher kann die Abmessungsgenauigkeit des Musters wesentlich
verbessert werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Musterentwicklungsvorrichtung
nach einem ersten, zweiten und
vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 eine Kurve zur Erläuterung einer Änderung der
Kapazität zwischen einer Photomaske und einem
Entwickler,
Fig. 3 eine Kurve mit einer theoretischen Änderung des
Stroms im Fall von Fig. 2,
Fig. 4, 5, 7, 8, 9, 10 und 14 Kurven mit einem Stromspitzenwert,
der auftritt, wenn ein zwischen
einer Elektrode und einer Photomaske fließender
Strom nach dem Verfahren des ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung gemessen
wird,
Fig. 6, 11 und 13 Kurven mit der Beziehung zwischen
einem Entwicklungskoeffizienten und der Breite
eines entwickelten Musters nach dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 12 eine Kurve mit einem Differentialwert des zwischen
der Elektrode und der Photomaske fließenden
Stroms gemäß dem Verfahren des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 15 eine Kurve mit einem Entwicklungskoeffizienten
und der Breite eines entwickelten Musters, wenn
das Musterbereichsverhältnis in einem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
verändert wird,
Fig. 16 eine Kurve mit der Beziehung zwischen dem Musterbereichsverhältnis
und dem Spitzenstromwert im
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 17 und 19 Blockschaltbilder einer Musterentwicklungsvorrichtung
nach einem dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
Fig. 18 und 20 Kurven mit einer Änderung im Kapazitätswert
zwischen einer Elektrode und einer
Photomaske im dritten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung,
Fig. 21 eine Draufsicht mit einer Photomaske, auf der
ein im vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung verwendetes Muster erzeugt
wird,
Fig. 22 eine Draufsicht mit einer Photomaske, auf der
ein Muster eines Vergleichsbeispiels gebildet
wird, und
Fig. 23 eine Kurve mit einer Stromspitze, die auftritt,
wenn ein zwischen einer Elektrode und einer
Photomaske fließender Strom mit dem Verfahren
nach dem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung gemessen wird, im Vergleich
mit dem Strom im Vergleichsbeispiel.
Ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Fig. 1 ist ein Blockschaltbild mit einer Vorrichtung zur
Durchführung des Musterentwicklungsverfahrens nach
diesem Ausführungsbeispiel. In Fig. 1 enthält ein Entwicklungsbad
1 einen Entwickler 2. Eine Photomaske 3 als
ein zu entwickelndes Objekt und eine Elektrode 4 werden
in den Entwickler 2 getaucht. Die Photomaske 3 ist so
vorbereitet, daß ein Chromfilm auf ein Glassubstrat
aufgetragen ist, daß ein Elektronenstrahlresistmaterial
darauf geschichtet oder gelegt ist, und daß ein gewünschtes
Muster auf dem Resistmaterial mittels des Elektronenstrahls
freigelegt wird. Ein Ende eines Leitungsdrahts
8 ist mit der Chromunterschicht der Photomaske 3 verbunden,
und das andere Ende hiervon ist an einen invertierenden
Eingangsanschluß 14 eines Operationsverstärkers
5 angeschlossen. Ein Ausgangsanschluß 16 des Operationsverstärkers
5 ist mit einer Aufzeichnungseinrichtung
7 über eine Signalleitung 11 verbunden. Ein Ende
eines Rückkopplungswiderstands 6 ist an eine Signalleitung
12 angeschlossen, und das andere Ende hiervon
ist mit einer Signalleitung 13 verbunden. Die Signalleitungen
12 und 13 sind mit dem Leitungsdraht 8 bzw.
der Signalleitung 11 verbunden. D. h., ein invertierender
Eingangsanschluß 14 und ein Ausgangsanschluß 16 des
Operationsverstärkers 5 sind über den Rückkopplungswiderstand
6 verbunden. Ein Ende des Leitungsdrahts 9
ist an die Elektrode 4 angeschlossen, und das andere
Ende hiervon ist mit einem nicht-invertierenden Eingangsanschluß
15 des Operationsverstärkers 5 verbunden.
Der Leitungsdraht 9 und die Aufzeichnungseinrichtung 7
sind über die Signalleitung 10 verbunden. In diesem Fall
bilden der Operationsverstärker 5 und der Rückkopplungswiderstand
6 ein Null-Nebenschluß-Amperemeter, und die
Aufzeichnungseinrichtung 7 zeichnet einen Stromwert des
zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode 4 fließenden
Stroms auf, wenn die Potentialdifferenz zwischen der
Photomaske 3 und der Elektrode 4 den Wert Null hat.
Wenn ein Muster durch die oben beschriebene Musterentwicklungsvorrichtung
zu bilden ist, werden die Photomaske
3 und die Elektrode 4 in den Entwickler 2 im Entwicklungsbad
1 eingetaucht, und der Wert des dazwischen
fließenden Stroms wird gemessen, während ein auf dem
Resistmaterial auf der Photomaske 3 gebildetes Muster
entwickelt wird. Eine Stromspitze tritt um die Zeit auf,
zu der die Chromunterschicht der Photomaske 3 freigelegt
wird, und die Stromspitze wird in der Aufzeichnungseinrichtung
7 aufgezeichnet. Wenn in diesem Fall ein
Elektrolyt dem Entwickler 2 beigefügt wird, tritt die
Stromspitze deutlicher auf. Sodann wird die Entwicklungszeit
verändert, während der in der Aufzeichnungseinrichtung
7 aufgezeichnete Stromverlauf beobachtet
wird, und die Breite des entwickelten Musters wird
gemessen. Somit kann das entwickelte Muster eine geeignete
Breite nach Ablauf einer Zeitdauer haben, die
erhalten wird, indem die Zeit, bis die Stromspitze
auftritt oder eine Zeit um diesen Wert herum, mit einem
vorbestimmten Koeffizienten (im folgenden als Entwicklungskoeffizient
bezeichnet) multipliziert wird.
In dem Entwicklungsschritt hängt die Zeit, bis die
Stromspitze auftritt, von der Entwicklungsrate oder
-geschwindigkeit des Resistmaterials ab. Parameter, die
die Entwicklungsrate beeinflussen, umfassen die Temperatur
des Entwicklers, zusätzlich zu der Resistbeschichtung
und den Elektronenstrahlbelichtungsbedingungen,
obwohl diese nur einen kleinen Einfluß ausüben. Selbst
wenn jedoch die Entwicklungsrate durch den obigen Parameter
verändert wird, entspricht die Zeitdauer, bis die
Stromspitze auftritt, der Entwicklungsrate, und entsprechend
bleibt die durch Multiplizieren der Zeit, bis
die Stromspitze auftritt, mit dem vorbestimmten Koeffizienten
erhaltene Zeit konstant, da die Änderungen der
Entwicklungsrate kompensiert wurden. Selbst wenn die
Temperatur des Entwicklers während eines einzigen Entwicklungsschritts
schwankt, kann die Änderung in der
Entwicklungsrate während der Zeit, bis die Stromspitze
auftritt, kompensiert werden, wie dies oben erläutert
wurde. Daher wird die Musterbreite lediglich durch
Schwankungen in der Temperatur von der Zeit, zu der die
Stromspitze auftritt, bis zu der Zeit, zu der die Entwicklung
endet, beeinflußt werden. Da jedoch diese Zeit
in bezug auf die Gesamtentwicklungszeit kurz ist, können
Schwankungen in der Temperatur während des einzigen Entwicklungsschritts
lediglich geringfügig die Musterbreite
beeinflussen.
Da nach diesem Ausführungsbeispiel der Abschluß der
Entwicklung bezüglich der Stromspitze festgelegt ist,
kann ein klarer Bezugspunkt zur Bestimmung für jedes zu
messende Objekt erhalten werden. Aus diesem Grund kann
ein optimaler Bezugspunkt zum Bestimmen des Abschlusses
der Entwicklung für jedes Objekt bestimmt werden. Der
Abschluß einer Entwicklung wird so bestimmt, daß die
Stromspitze erfaßt wird, und die Zeit, bis die Stromspitze
auftritt, wird lediglich mit einem vorbestimmten
Koeffizienten multipliziert, was zu einer einfachen
Anordnung führt. Zusätzlich können Änderungen in der
Entwicklungsrate infolge Änderungen in Parametern (beispielsweise
Temperatur des Entwicklers) kompensiert
werden, und Änderungen in der Temperatur des Entwicklers
während des einzigen Entwicklungsschritts üben lediglich
einen kleinen Einfluß aus. Daher können Änderungen in
der Musterbreite infolge Änderungen in der Entwicklungsrate
unterdrückt werden. Aus diesem Grund kann die
Genauigkeit in der Abmessung des entwickelten Musters
merklich verbessert werden.
Im folgenden wird die Ursache, warum die Stromspitze
auftritt, näher erläutert. Da in einem
nicht entwickelten Zustand der Photomaske 3 die gesamte
Oberfläche der Maske gewöhnlich mit einem Resistmaterial
mit einer Dicke von einigen Tausend Angström belegt oder
bedeckt ist, bilden die Chromunterschicht der Maske und
der Entwickler einen Kondensator, wobei das Resistmaterial
als Dielektrikum dient. In diesem Fall hat die
Kapazität des Kondensators gewöhnlich einen sehr kleinen
Wert (einige zehn nF/cm2). Mit fortschreitender Entwicklung
des auf der Maske freiliegenden Musters wird das
Resistmaterial entsprechend dem mit dem Elektronenstrahl
belichteten Teil aufgelöst, und die Chromunterschicht
berührt direkt den Entwickler. Unter dieser Bedingung
wird ein Kondensator (eine sogenannte elektrische Doppelschicht)
auf der Oberfläche der Chromunterschicht gebildet,
und dieser weist eine hohe Kapazität von einigen
µF/cm2 bis einigen zehn µf/cm2 im Vergleich zu dem
Kondensator mit dem Resistmaterial auf. Wenn die Entwicklung
fortschreitet und der Entwickler die Chromunterschicht
erreicht, nimmt aus diesem Grund die Kapazität
zwischen der Chromunterschicht und dem Entwickler
plötzlich zu, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Da während
der Entwicklung die Chromunterschicht der Maske 3 und
die Elektrode 4 kurzgeschlossen sind, liegt eine Spannung
an den beiden Anschlüssen des durch die Chromunterschicht
und den Entwickler gebildeten Kondensators.
Unter der Annahme, daß die Spannung in diesem Fall durch
V und die Kapazität durch C gegeben ist, kann ein zwischen
der Photomaske 3 und der Elektrode 4 fließender
Strom i ausgedrückt werden durch die folgende Gleichung
(1):
In diesem Fall ist der Strom i proportional zu einem
Wert, der durch Differenzieren der Kapazität C nach der
Zeit t erhalten ist. Wenn daher, wie in Fig. 3 gezeigt
ist, sich die Kapazität plötzlich ändert, tritt eine
Stromspitze auf.
Im folgenden werden Beispiele näher erläutert, bei denen
Muster nach dem obigen Ausführungsbeispiel entwickelt
werden.
EBR-9 (Handelsname, erhältlich von Toray Industries,
Inc.: Poly-2,2,2-Trifluoroethyl-α-chloroacrylat) wurde
als Elektronenstrahlresistmaterial verwendet, MIBK
(Methyl-Isobutyl-Keton) wurde als Entwickler 2 benutzt,
eine Platinplatte wurde als Elektrode 4 herangezogen,
und es wurde der zwischen der Photomaske 3 und der
Elektrode 4 fließende Strom mittels der in Fig. 1 gezeigten
Vorrichtung gemessen. Als Ergebnis trat, wie
dies in Fig. 4 gezeigt ist, eine kleine Stromspitze von
ungefähr 9 nA nach ungefähr 5 min vom Beginn des Entwicklungsschritts
auf. Es wurde bestätigt, daß die
Stromspitze um die Zeit auftrat, zu der die Chromunterschicht
der Photomaske 3 belichtet oder freigelegt
wurde.
Ein nM (mMol) von als Elektrolyt wirkendem Tetrabutylammoniumperchlorat
wurde dem MIBK zugesetzt, und der
zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode 4 fließende
Strom wurde gemessen. In diesem Fall trat, wie dies in
Fig. 5 gezeigt ist, eine offenbare Stromspitze auf,
nachdem ungefähr 5 Minuten ab dem Beginn des Entwicklungsschritts
vergangen waren. Es wurde gefunden, daß
die Stromspitze etwa 1 µA betrug, was etwa 100 Mal oder
mehr als die Stromspitze ist, die erhalten wird, wenn
kein Elektrolyt beigefügt wird, und es lag ein guter
Rauschabstand vor. Es wurde auch bestätigt, daß diese
Stromspitze um die Zeit auftritt, zu der die Chromunterschicht
der Photomaske 3 freigelegt oder belichtet
wurde.
Sodann wurde ein Muster mit einer Breite von 4 µm auf
dem auf die Photomaske 3 geschichteten EBR-9 mit einen
Elektronenstrahl belichtet und unter Verwendung des MIBK
als Entwickler 2 in der gleichen Weise, wie oben beschrieben,
entwickelt. In diesem Fall wurde der Strom
durch die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung gemessen, das
Resistmuster wurde entwickelt, während der in der Aufzeichnungseinrichtung
7 aufgezeichnete Stromverlauf
beobachtet wurde, und die Breite des tatsächlich entwickelten
Musters wurde gemessen. Es sei darauf hingewiesen,
daß beim Messen der Musterbreite der Entwicklungskoeffizient
zwischen 1,2 und 2,0 eingestellt wurde,
um schrittweise in Einheiten von 0,2 verändert zu werden,
und die Messung wurde zweifach für jeden Entwicklungskoeffizienten
ausgeführt. Fig. 6 zeigt eine Kurve mit
der Beziehung zwischen dem Entwicklungskoeffizienten und
der Musterbreite, wobei der Entwicklungskoeffizient auf
der Abszisse und die Musterbreite nach der Entwicklung
auf der Ordinate aufgetragen sind. Wie aus dieser Kurve
zu ersehen ist, besteht zwischen dem Entwicklungskoeffizienten
und der Musterbreite eine lineare Beziehung.
Wenn der Entwicklungskoeffizient in dem Fall, in dem die
Musterbreite nach der Entwicklung 4 µm beträgt, entsprechend
der durch den Elektronenstrahl belichteten
Breite aus dieser Linie erhalten wird, so beträgt der
Koeffizient ungefähr 1,3. D. h., wenn das Resistmaterial
und der Entwickler dieses Ausführungsbeispiels verwendet
werden, so kann der Abschluß einer Entwicklung so bestimmt
werden, daß er einem Wert entspricht, der erhalten
wird, indem die Zeit, bis die Stromspitze auftritt,
mit ungefähr 1,3 multipliziert wird.
In diesem Beispiel wurde eine Photomaske vorbereitet und
einer Elektronenstrahlbelichtung in der gleichen Weise
wie im Beispiel 1 unterworfen, mit der Ausnahme, daß
PMMA (Polymethylmethacrylat) als ein Elektronenstrahlresistmaterial
verwendet wurde. Danach wurde der zwischen
der Chromunterschicht der Photomaske 3 und der
Platinelektrode 4 fließende Strom gemessen, während das
Resistmuster mittels der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung
entwickelt wurde. In diesem Fall wurde das MIBK, dem
1 mMol an Tetrabutylammoniumperchlorat zugefügt war, als
Entwickler verwendet. Fig. 7 zeigt die Änderung im
Stromverlauf. Wenn das PMMA als das Elektronenstrahlresistmaterial
verwendet wird, so tritt, wie dies aus
Fig. 7 zu ersehen ist, eine offenbare Stromspitze auf.
Obwohl dies in diesem Beispiel nicht gezeigt ist, wurde
auch eine Bestätigung der in Fig. 6 dargestellten Beziehung
zwischen dem Entwicklungskoeffizienten und der
Musterbreite erhalten.
In diesem Beispiel wurde MIBK für den Entwickler wie in
den Beispielen 1 und 2 verwendet, und ein anorganisches
Material, beispielsweise Cer(IV)ammoniumnitrat wurde dem
Entwickler im Unterschied zu dem in den Beispielen 1 und
2 verwendeten organischen Material zugesetzt. Die Photomaske
wurde vorbereitet und einer Elektronenstrahlbelichtung
unter den gleichen Bedingungen wie im Beispiel
1 - mit der obigen Ausnahme - unterworfen. Danach wurde
der Wert des zwischen der Photomaske 3 und der Platinelektrode
4 fließenden Stroms gemessen, während das
Resistmuster mittels der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung
entwickelt wurde. Fig. 8 zeigt die Stromänderung in
diesem Beispiel. Wenn, wie aus der Fig. 8 zu ersehen
ist, das anorganische Material dem Entwickler zugesetzt
wurde, trat, wie in den Beispielen 1 und 2, eine klare
Stromspitze auf. Wenn der Stromwert unter den gleichen
Bedingungen wie im Beispiel 1 gemessen wurde, war die
Zeit, bis die Stromspitze auftrat, im wesentlichen die
gleiche wie diejenige in dem in Fig. 5 gezeigten Beispiel.
In diesem Fall war die Stromspitze 10 Mal oder
größer als die in Fig. 5 gezeigte Stromspitze. Obwohl
dies in diesem Beispiel nicht dargestellt ist, wurde
auch eine Bestätigung der in Fig. 6 gezeigten Beziehung
zwischen dem Entwicklungskoeffizienten und der Musterbreite
erhalten.
Wenn anorganische Materialien mit unterschiedlichen
Valenzen oder Wertigkeiten (beispielsweise Cersalz,
Eisensalz u. dgl.) als ein Zusatz für den Entwickler
verwendet und gemischt wurden, um ein Redoxsystem zu
bilden (beispielsweise ein Gemisch von Cer(III)ammoniumnitrat
und Cer(IV)ammoniumnitrat, so wurde ein Potential
über der Chromunterschicht der Photomaske 3 und der
Elektrode 4 stabilisiert. Aus diesem Grund wurde der
Verlauf des gemessenen Stroms stabilisiert, und dies
macht eine Bestimmung des Abschlusses der Entwicklung
einfacher.
In diesem Beispiel wurde die Photomaske vorbereitet und
einer Elektronenstrahlbelichtung in der gleichen Weise
wie im Beispiel 1 unterworfen, mit der Ausnahme, daß die
Elektrode 4 eine Silber/Silberchlorid-Elektrode umfaßte.
Danach wurde der Wert des zwischen dem Chromfilm der
Photomaske 3 und der Silber/Silberchlorid-Elektrode
fließenden Stroms gemessen, während das Resistmuster
mittels der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung entwickelt
wurde. Fig. 9 zeigt eine Änderung im Strom in diesem
Beispiel. Wie aus der Fig. 9 hervorgeht, trat eine
wahrnehmbare Stromspitze nach ungefähr 5 Minuten ab dem
Beginn des Entwicklungsschritts auf und betrug ungefähr
10 µA, was das 10-fache oder mehr ist als in einem Fall,
in welchem die Elektrode 4 wie im Beispiel 1 aus der
Platinelektrode bestand, und es lag ein guter Rauschabstand
vor. In diesem Beispiel wurde bestätigt, daß der
Entwicklungsschritt weiterging und die Stromspitze dann
um die Zeit auftrat, zu der die Chromunterschicht der
Photomaske 3 freigelegt wurde. Wenn zusätzlich der
Stromwert unter den gleichen Bedingungen wie im Beispiel
1 gemessen wurde, so war die Zeit, bis die Stromspitze
auftrat, im wesentlichen die gleiche wie die Zeit in dem
in Fig. 5 gezeigten Fall. Auch in diesem Beispiel gab
es eine Bestätigung der in Fig. 6 gezeigten Beziehung
zwischen dem Entwicklungskoeffizienten und der Musterbreite.
In diesem Beispiel wurde die Zeit, während welcher der
Stromwert X% der Stromspitze, bevor der Strom die Stromspitze
erreichte, oder die Zeit, während der der Stromwert
auf X% der Stromspitze zurückfiel, nachdem der
Strom die Stromspitze erreichte, als Bezugsmaß zum
optimalen Bestimmen des Abschlusses einer Entwicklung
anstelle der Stromspitzen-Erscheinungszeit herangezogen.
Es wurden die gleiche Meßvorrichtung und das gleiche zu
messende Objekt wie im Beispiel 4 verwendet, so daß auf
eine ins einzelne gehende Beschreibung verzichtet werden
kann. Eine Änderung im Strom war in diesem Beispiel im
wesentlichen die gleiche wie eine im Beispiel 4 in
Fig. 9 gezeigte Änderung, wie dies aus der Fig. 10 zu
ersehen ist. In Fig. 10 stellt das Bezugszeichen A einen
Punkt dar, in dem der Stromwert 75% des Stromspitzenwerts
vor Erreichen der Stromspitze angenommen hat, und
das Bezugszeichen B bedeutet einen Punkt, in welchem der
Stromwert auf 75% des Stromspitzenwerts zurückgefallen
ist, nachdem der Strom die Stromspitze erreicht hat.
Fig. 11 zeigt die mit diesen Punkten bestimmte Beziehung
zwischen dem Entwicklungskoeffizienten und der Musterbreite.
Auf diese Weise wurde gefunden, daß der Entwicklungskoeffizient
und die Musterbreite eine lineare
Beziehung haben, wie diese auch für die Fig. 6 vorliegt,
die erhalten wurde, indem der Entwicklungskoeffizient
bezüglich der Stromspitzen-Erscheinungszeit bestimmt
wurde.
Der gleiche Versuch wurde für verschiedene Muster durchgeführt,
und es wurde eine Analyse mit verschiedenen
Werten von X außer 75% durchgeführt. Wenn als Ergebnis
ein Wert von X im Bereich von 10 bis 100 (bevor der
Stromwert die Stromspitze erreichte) verwendet wurde,
oder wenn der Wert von X, der in den Bereich von 40 bis
100 fällt (nachdem der Stromwert die Stromspitze erreichte),
benutzt wurde, so wurde gefunden, daß die
gleiche Beziehung, wie diese in Fig. 11 gezeigt ist,
erhalten werden konnte, obwohl die sich ergebenden Werte
weit schwankten, wenn der Wert von X klein war.
Wenn die Beziehung zwischen dem Entwicklungskoeffizienten
und der Musterbreite vorbestimmt war, so konnte, wie
dies oben beschrieben ist und gefunden wurde, eine Zeit
außer der Stromspitzen-Erscheinungszeit, die bezüglich
der Stromspitze bestimmt war, zum Bestimmen der geeigneten
Entwicklungszeit als Bezugsmaß benutzt werden.
In diesem Beispiel wurde eine Zeit, zu der ein Differentialwert
des gemessenen Stroms seinen Maximalwert oder
seinen Minimalwert aufwies, als ein Bezugsmaß zum optimalen
Bestimmen des Abschlusses einer Entwicklung verwendet.
Es wurden die gleiche Meßvorrichtung und das
gleiche zu messende Objekt wie im Beispiel 4 verwendet,
so daß auf eine ins einzelne gehende Erläuterung verzichtet
werden kann. Fig. 12 zeigt eine Änderung im
Differentialwert des Stroms in diesem Beispiel. In
Fig. 12 bedeuten zwei Punkte A bzw. B jeweils einen
Punkt, zu dem der Differentialwert seinen Höchstwert
bzw. seinen Mindestwert hat.
Fig. 13 zeigt die mit diesem Punkten festgelegte Beziehung
zwischen den Entwicklungskoeffizienten und den
Musterbreiten. Der gleiche Versuch wurde für verschiedene
Muster durchgeführt. Als Ergebnis wurde erhalten, daß
wie im Beispiel von Fig. 6 der Entwicklungskoeffizient
und die Musterbreite eine linerare Beziehung aufweisen,
wenn der Entwicklungskoeffizient in bezug auf die Stromspitzen-
Erscheinungszeit bestimmt wurde.
Wie oben erläutert wurde, wurde gefunden, daß bei vorbestimmter
Beziehung zwischen dem Entwicklungskoeffizienten
und der Musterbreite die Entwicklungszeit geeignet
bezüglich der Zeit bestimmt werden konnte, die den
größten oder kleinsten Differentialwert des Stroms darstellt.
In diesem Beispiel wurde PMMA als das Elektronenstrahl-
Resistmaterial auf das Photomaskensubstrat geschichtet,
das eine Quarzplatte aufwies, auf die Chrom aufgetragen
war, und 20 Paare von 2-µm-Leitungen und 2-µm-Abständen
wurden darauf durch Elektronenstrahlbelichtung gebildet,
und ein Paar einer 100-µm-Leitung und eines 100-µm-
Abstands wurde darauf durch Elektronenstrahlbelichtung
erzeugt, um so eine Photomaske vorzubereiten. Die so
erhaltene Photomaske wurde in MIBK mit 1 mMol an Tetrabutylammoniumperchlorat
getaucht, um entwickelt zu
werden, und der Wert des zwischen einer in den Entwickler
getauchten Silber/Silberchlorid-Elektrode und des
Unterchromfilms der Photomaske wurde mittels der in
Fig. 1 gezeigten Vorrichtung gemessen. Als Ergebnis
traten zwei Stromspitzen auf, wie dies aus Fig. 14 zu
ersehen ist. Zwei Photomasken, für die der Entwicklungsschritt
jeweils nach Zeitdauern entsprechend dem 1,4-
fachen bis zum Auftreten der zwei Stromspitzen abgelaufen
war, wurden vorbereitet und abgewaschen sowie
geätzt. Sodann wurde der Abstand zwischen Leitungen und
Räumen, die auf jeder der beiden Photomasken geformt
sind, gemessen. Wenn als Ergebnis die Erscheinungszeit
der ersten Stromspitze als ein Bezugsmaß verwendet
wurde, so war der Abstand mit 2,02 µm im wesentlichen
gleich dem Abstand in dem auf der Photomaske durch die
Elektronenstrahlbelichtung erzeugten Muster. Wenn im
Gegensatz hierzu die zweite Stromspitze als ein Bezugsmaß
herangezogen wurde, so betrug der Abstand 2,18 µm.
Somit kann eine geeignete Musterbreite bezüglich der
ersten Stromspitze erhalten werden. In ähnlicher Weise
untersuchten die Erfinder Fälle, in denen mehrere Stromspitzen
auftraten. Jedenfalls wurde gefunden, daß eine
geeignete Musterbreite erhalten werden konnte, wenn die
Entwicklungszeit bezüglich der Zeit bis zum Erscheinen
oder Auftreten der ersten Stromspitze berechnet wurde.
Es sei darauf hingewiesen, daß die in Fig. 6 gezeigte
Beziehung erfüllt werden kann, wenn ein Mikromuster im
Submikron-Bereich erhalten werden soll. Wenn das Verhältnis
der Entwicklungszeit zur Spitzenerscheinungszeit
geeignet gewählt wird, kann die Musterbreite nach einer
Entwicklung erhöht oder vermindert werden bezüglich der
Breite eines auf einer Photomaske durch Elektronenstrahlbelichtung
gebildeten Musters.
Wenn in Fig. 6 der Entwicklungskoeffizient den Wert 1,1
hat, bleibt der nicht entwickelte Teil noch zurück, und
das Resistmaterial wird auf dem Musterteil gelassen,
um so eine Musterbreitenmessung zu verhindern. Zusätzlich
kann der gleiche Effekt, wie oben beschrieben,
erhalten werden, wenn ein organisches Material, das im
Entwickler aufgelöst und ionisiert wird, wie beispielsweise
Tetralkylammoniumperchlorat (beispielsweise Tetraethylammoniumperchlorat),
Tetrafluoroborat oder Hexafluorophosphat
dem Entwickler zugesetzt wird.
Im folgenden soll ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung näher erläutert werden.
Ein zwischen einer Elektrode 4 und einer Photomaske 3
fließender Strom wird mittels der in Fig. 1 gezeigten
Vorrichtung gemessen, während ein auf der Photomaske 3
ausgeführtes Muster entwickelt wird, wobei in der gleichen
Weise wie im ersten Ausführungsbeispiel vorgegangen
wird. In diesem Fall ändert sich die Entwicklungszeit,
bis das Muster eine gegebene Breite hat, also ein geeigneter
Entwicklungskoeffizient, entsprechend dem Musterbereichverhältnis,
und je kleiner das Musterbereichverhältnis
ist, desto kleiner ist der Entwicklungskoeffizient.
Der Stromspitzenwert ändert sich auch entsprechend
dem Musterbereichverhältnis, und je größer das
Musterbereichverhältnis ist, desto größer ist der Stromspitzenwert.
Wenn die Beziehung dazwischen vorbestimmt
ist, kann ein Musterbereichverhältnis der Photomaske
nach einer Entwicklung aus dem Stromspitzenwert erhalten
werden, und ein geeigneter Entwicklungskoeffizient kann
aus dem erhaltenen Musterbereichverhältnis bestimmt
werden. Selbst wenn sich daher das Musterbereichverhältnis
stark ändert, kann ein Muster mit hoher Abmessungsgenauigkeit
entwickelt werden.
Beispiele, in denen Muster entsprechend diesem Ausführungsbeispiel
entwickelt werden, sollen im folgenden
näher beschrieben werden.
EBR-9 wurde als Elektronenstrahl-Resistmaterial auf ein
Photomaskensubstrat mit einer Quarzplatte, auf dem Chrom
aufgetragen war, geschichtet und mit einer Elektronenstrahlbelichtungsvorrichtung
belichtet, um ein vorbestimmtes
Muster darauf zu bilden. In diesem Fall wurden
Muster mit Musterbereichverhältnissen von 95% und 50%
aus verschiedenen Versuchsmustern ausgewählt, und es
wurde darauf ein 2-µm breites Muster gebildet. Das
Muster mit dem Musterbereichverhältnis von 95% wurde
umgekehrt, um ein Muster mit einem Musterbereichverhältnis
von 5% vorzubereiten. Mittels der Photomasken
mit dem Musterbereichverhältnissen von 5%, 50% und 95%
wurde der zwischen der Photomaske und der Elektrode
fließende Strom während der Entwicklung des Musters
mittels der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung gemessen.
Als Ergebnis konnten in Fig. 15 und 16 gezeigte Daten
erhalten werden. In diesem Fall wurden 5″-Quadrat-
Photomasken verwendet.
Fig. 15 zeigt eine Kurve mit der Beziehung zwischen dem
Entwicklungskoeffizienten und der Musterbreite für jedes
Musterbereichverhältnis, wobei der Entwicklungskoeffizient
auf der Abszisse und die Musterbreite der Photomaske
nach der Entwicklung auf der Ordinate aufgetragen
sind. Wie aus der Fig. 15 zu ersehen ist, haben die
Entwicklungskoeffizienten und die Musterbreiten eine
lineare Beziehung dazwischen bei jedem Musterbereichverhältnis,
und die Neigungen oder Steigungen hiervon
sind im wesentlichen gleich zueinander. Jedoch sind die
Positionen der Linien verschoben, und je kleiner das
Musterbereichverhältnis ist, desto größer ist die
Musterbreite nach der Entwicklung, unabhängig vom Wert
des Entwicklungskoeffizienten. D. h., je kleiner das
Musterbereichverhältnis, desto kleiner ist der Entwicklungskoeffizient
zum Erhalten einer geeigneten Musterbreite.
Da auf diese Weise der geeignete Entwicklungskoeffizient
entsprechend den Musterbereichverhältnissen
abweicht, wenn ein entwickeltes Muster eine hohe Genauigkeit
erfordert, wird der Entwicklungskoeffizient aufgrund
des Musterbereichverhältnisses bestimmt.
Fig. 16 ist eine Kurve, die die Beziehung zwischen dem
Musterbereichverhältnis und dem Stromspitzenwert zeigt,
wobei das Musterbereichverhältnis auf der Abszisse und
der Stromspitzenwert auf der Ordinate aufgetragen sind.
Wie aus der Fig. 16 zu ersehen ist, wächst der Stromspitzenwert
linear mit einem Anstieg im Musterbereichverhältnis
der Photomaske an. Daher kann das Musterbereichverhältnis
entsprechend dem Stromspitzenwert erhalten
werden.
Im folgenden wird die Breite des entsprechend diesem
Beispiel entwickelten Musters im Vergleich mit derjenigen
eines Musters beschrieben, das durch Festhalten des
Entwicklungskoeffizienten auf dem Wert 1,4 entwickelt
ist. Zwei Gruppen von 5″-Quadrat-Substraten mit den
obigen drei Musterbereichverhältnissen werden vorbereitet.
Eine Gruppe der Substrate wurde entwickelt,
während der Entwicklungskoeffizient auf 1,4 festgehalten
wurde, und die andere Gruppe der Substrate wurde durch
die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung entwickelt, nachdem
die Entwicklungskoeffizienten entsprechend ihren Musterbereichverhältnissen
bestimmt wurden. Diese Gruppen
wurden mit dem Bezugszeichen "A" und "B" versehen. Die
Tabelle 1 zeigt die Musterbreiten nach der Entwicklung
in den Gruppen A und B.
Selbst wenn entsprechend diesem Beispiel die Musterbereichverhältnisse
oder Musterflächenverhältnisse
beträchtlich verschieden sind, können auf diese Weise
Muster mit hoher Genauigkeit entwickelt werden.
Im folgenden wird ein drittes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Fig. 17 ist ein Blockschaltbild das eine Vorrichtung zur
Durchführung des Musterentwicklungsverfahrens nach
diesem Ausführungsbeispiel zeigt. In Fig. 17 sind einander
entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen wie in Fig. 1, so daß von näheren Erläuterungen
abgesehen werden kann. Ein Kapazitätsmesser 21 dient zum
Messen der Kapazität zwischen der Photomaske 3 und der
Elektrode 4. Der Kapazitätsmesser 21 ist mit der Photomaske
3 bzw. der Elektrode 4 über Leitungsdrähte 8 und 9
verbunden. Der Kapazitätsmesser 21 ist an den Eingangsanschluß
einer Aufzeichnungseinrichtung 7 über eine
Operationseinrichtung 22 verbunden, und der Wert des
Kapazitäts-Ausgangssignals vom Kapazitätsmesser 21 wird
durch die Einrichtung 22 differenziert und dann in der
Aufzeichnungseinrichtung 7 aufgezeichnet. Ein Wert, der
durch Differenzieren der durch den Kapazitätsmesser 21
gemessenen Kapazität zwischen der Photomaske 3 und der
Elektrode 4 erhalten ist, d. h., ein Wert proportional zu
dem zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode 4 fließenden
Strom, wird in der Aufzeichnungseinrichtung 7
aufgezeichnet.
Um ein Muster durch die Musterentwicklungsvorrichtung zu
bilden, werden die Photomaske 3 und die Elektrode 4 in
den Entwickler 2 im Entwicklungsbad 1 eingetaucht, und
die Kapazität dazwischen wird gemessen. Die Kapazität
ändert sich plötzlich um die Zeit, zu der die Chromunterschicht
der Photomaske 3 freiliegt oder belichtet
ist. Um sodann den Punkt zu erfassen, an dem sich die
Kapazität verändert, wird der Wert der durch den Kapazitätsmesser
21 erfaßten Kapazität in die Einrichtung 22
eingegeben und differenziert, um dadurch einen Wert
proportional zu dem Wert des zwischen der Photomaske 3
und der Elektrode 4 fließenden Stroms zur Aufzeichnungseinrichtung
7 abzugeben. Der Änderungspunkt der Kapazität
fällt mit dem Spitzenwert, der auftritt, wenn die
Chromunterschicht der Photomaske 3 freiliegt oder belichtet
ist, und um diesen Wert herum zusammen, wenn der
Strom durch die Vorrichtung von Fig. 1 erfaßt wird. Die
Entwicklungszeit wird bezüglich dieses Spitzenwerts in
der gleichen Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel
bestimmt, wenn der Spitzenstromwert gemessen wird. Aus
diesem Grund kann ein klarer Bezugspunkt zum Bestimmen
des Abschlusses der Entwicklung unabhängig von dem zu
messenden Objekt erhalten werden.
Beispiele, in denen Muster entsprechend diesem Ausführungsbeispiel
entwickelt werden, sollen im folgenden
näher beschrieben werden.
In diesem Beispiel wurde eine Photomaske 3 verwendet,
bei der Chrom auf eine Quarzplatte aufgetragen und EBR-9
als ein Elektronenstrahl-Resistmaterial darauf geschichtet
war. Für ein auf der Photomaske 3 zu bildendes
Muster wurde ein Muster mit einem Musterbereichverhältnis
von 30% aus 64k-Bit-D-RAM-Mustern gewählt und auf
der Photomaske 3 durch eine Elektronenstrahl-Belichtungsvorrichtung
gebildet. Die so vorbereitete Photomaske
wurde in MIBK mit 100 µMol an Tetraethylammoniumperchlorat
getaucht, um entwickelt zu werden, und die
Kapazität zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode 4
bei 10 Hz, d. h., die Kapazität zwischen der Chromunterschicht
der Photomaske 3 und dem Entwickler 2 wurde
mittels des Kapazitätsmessers 21 (erhältlich von der
Firma Hewlett-Packard Co., Typ 4192A) gemessen. Der
gemessene Wert wurde durch die Einrichtung 22 differenziert
und in der Aufzeichnungseinrichtung 7 aufgezeichnet.
In diesem Fall wurde eine Silber/Silberchlorid-
Elektrode für die Elektrode 4 verwendet.
Fig. 18 ist eine Kurve, die die zeitliche Änderung der
Kapazität zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode 4,
gemessen durch die Kapazität 21, zeigt, wobei die Entwicklungszeit
auf der Abszisse und die Kapazität auf der
Ordinate aufgetragen sind. Wie aus dieser Kurve zu
ersehen ist, ändert sich die Kapazität plötzlich nach
drei Minuten nach dem Beginn des Entwicklungsschritts.
Da in der Praxis die in Fig. 18 gezeigte Kurve differenziert
und in der Aufzeichnungseinrichtung 7 aufgezeichnet
wird, scheint ein scheinbarer Spitzenwert der
Zeit zu entsprechen, bis sich die Kapazität plötzlich
ändert, wie dies oben erläutert wurde. Wenn der in den
obigen Ausführungsbeispielen beschriebene Betrieb bezüglich
der Spitzen-Erscheinungszeit durchgeführt wird,
kann eine geeignete Entwicklungszeit erhalten werden.
In diesem Beispiel wird ein Bezugsmaß zum optimalen
Bestimmen des Abschlusses einer Entwicklung beschrieben,
indem besondere Beachtung einer stufenweisen Steigerung
des Kapazitätswerts des in Fig. 18 gezeigten Beispiels 9
geschenkt wird.
Die in Beispiel 9 verwendete Meßvorrichtung wurde mit
der Ausnahme benutzt, daß die Operationseinrichtung 22
weggelassen wurde, wie dies in Fig. 19 gezeigt ist. Die
gleichen zu messenden Objekte wie im Beispiel 9 wurden
verwendet, so daß von einer ins einzelne gehenden Beschreibung
abgesehen werden kann. Die Änderung in der
Kapazität ist im wesentlichen die gleiche wie die in dem
in Fig. 18 gezeigten Beispiel 9, wie dies aus der Fig. 20
hervorgeht. In Fig. 20 bedeuten drei Punkte A, B und
C jeweils einen Punkt, in dem die Kapazität anzuwachsen
beginnt, einen Punkt, in dem eine Steigerung in der
Kapazität unterbrochen wird, und einen Punkt, der eine
Zwischenkapazität zwischen den Kapazitäten in den Punkten
A und B anzeigt.
Wenn die Beziehung zwischen den Musterbreiten und den
Entwicklungskoeffizienten, die entsprechend diesen
Punkten festgelegt sind, geprüft wird, so zeigt sich,
daß sie die gleiche Beziehung dazwischen wie in
Fig. 6 haben, die erhalten wird, wenn der Entwicklungskoeffizient
bezüglich der Spitzenwert-Erscheinungszeit
bestimmt wird.
Ein ähnlicher Versuch wurde für verschiedene Muster
durchgeführt, und eine Analyse wurde bezüglich des
Punkts C als einem willkürlichen Punkt zwischen den
Punkten A und B vorgenommen. Als Ergebnis wurde eine
lineare Beziehung zwischen den Entwicklungskoeffizienten
und den Musterbreiten für alle untersuchte Muster bestätigt.
Jedoch wurde keine merkliche Differenz zwischen
den Entwicklungskoeffizienten und den Musterbreiten
gefunden, obwohl beliebige Punkte A, B und C als ein
Bezugspunkt zum Bestimmen des Entwicklungskoeffizienten
benutzt wurden.
Es wird angenommen, daß jede Differenz in der Zeit
zwischen den Punkten A und B höchstens einige Sekunden
unter normalen Entwicklungsbedingungen beträgt und deren
Einfluß gegenüber der Musterbreite bezüglich der gegenwärtigen
Musterabmessung-Meßgenauigkeit vernachlässigbar
ist.
Wenn die Beziehung zwischen dem Entwicklungskoeffizienten
und der Musterbreite vorbestimmt ist, kann, wie oben
erläutert und bestätigt wurde, der Punkt, in dem sich
die Kapazität plötzlich ändert, als ein Bezugsmaß zum
Bestimmen einer geeigneten Entwicklungszeit benutzt
werden.
Im folgenden wird ein viertes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung näher erläutert.
Der zwischen der Elektrode 4 und der Photomaske 3 fließende
Strom wird in der gleichen Weise wie im ersten Ausführungsbeispiel
mit der Vorrichtung von Fig. 1 gemessen, während ein auf der Photomaske
3 gebildetes Muster entwickelt wird. Wenn in
diesem Fall das Musterbereichverhältnis der Photomaske
klein ist, tritt ein Spitzenwert nicht deutlich oder
klar auf. Wenn beispielsweise das Musterbereichverhältnis
kleiner als 5% ist, ist es schwierig, genau die Lage
der Stromspitze zu bestimmen. Wenn das Musterbereichverhältnis
kleiner als 5% ist, wird aus diesem Grund ein
Muster zum Bestimmen des Abschlusses einer Entwicklung
auf der Photomaske gebildet, um das Musterbereichverhältnis
auf einen Wert größer als 5% zu erhöhen. Dann
tritt eine Stromspitze klar auf, und das Ende des Musterentwicklungsschritts
kann bezüglich dieser Spitze bestimmt
werden. Es sei darauf hingewiesen, daß das Muster
zum Bestimmen des Endes des Entwicklungsschritts verwendet
wird, um das Musterbereichverhältnis zu erhöhen,
und es braucht kein Spezialmuster zu sein. Beispielsweise
kann bei der Herstellung von Photomasken ein willkürliches
Muster auf einem Randteil gebildet werden, der
für die Schaltungsmusterbildung im Schatten der Belichtungsvorrichtung
während einer Belichtung nicht benutzt
wird. In ähnlicher Weise kann bei einem direkten Belichtungsprozeß
ein willkürliches Muster auf dem Randteil
eines Halbleiterkörpers oder einer Halbleiterscheibe
gebildet werden, auf dem ein Halbleiterchip nicht befestigt
werden kann. Alternativ können die Breiten von
Buchstaben (beispielsweise eine Maskennummer), die auf
den Rand der Maske gedruckt sind, gesteigert werden,
oder deren Schwarz-Weiß-Teil kann lokal umgekehrt werden.
Im folgenden wird ein Beispiel näher beschrieben, bei
dem ein Muster entsprechend diesem Ausführungsbeispiel
entwickelt wurde.
Nachdem ein Chromfilm auf ein 125 mm × 125 mm-Glassubstrat
aufgetragen wurde, wurde darauf EBR-9 als ein
Elektronenstrahl-Resistmaterial geschichtet, und ein in
Fig. 21 gezeigtes Muster wurde darauf durch Elektronenstrahlbelichtung
gebildet, um so eine Photomaske vorzubereiten.
Wie in Fig. 21 gezeigt ist, wurden Bewertungsmuster
41 mit einer Weite von 5 µm in Intervallen
von 5 mm auf dem Mittenteil der Photomaske gebildet, und
5 mm weite Streifenmuster 42 zum Bestimmen des Abschlusses
des Entwicklungsschritts wurden auf dem Randteil
hiervon erzeugt. Als ein Vergleichsbeispiel wurde eine
Photomaske, auf der lediglich Muster 41 gebildet waren,
vorbereitet, wie dies in Fig. 22 gezeigt ist. In diesem
Fall trägt das Musterbereichverhältnis der Photomaske
in diesem Beispiel 13%, und die Photomaske des Vergleichsbeispiels
beträgt 0,1%.
Die so vorbereiteten Photomasken wurden durch die in
Fig. 1 gezeigte Vorrichtung entwickelt, und eine Änderung
im Wert des zwischen der Photomaske 3 und der Elektrode
4 fließenden Stroms wurde erfaßt. Als Ergebnis war
im Vergleichsbeispiel der Wert des zu messendem Stroms
klein, wie dies durch eine Strichkurve in Fig. 23 angedeutet
ist, und des konnte eine klare Stromspitze nicht
erfaßt werden. Wenn jedoch das Musterbereichverhältnis
mittels des Entwicklungsabschluß-Bestimmungsmusters wie
in diesem Beispiel erhöht wurde, trat eine klare Stromspitze
auf, wie dies durch die Vollkurve in Fig. 23
angedeutet ist.
Wenn ein Muster mit einer Abmessung (beispielsweise
100 µm × 100 µm) größer als die Standardabmessung als
das Entwicklungsabschluß-Bestimmungsmuster verwendet
wird, kann die erste Stromspitze eines Musters, das
mehrere Stromspitzen erzeugt, wie dies im Beispiel 7
gezeigt ist, gesteigert werden. Dies ist wirksam, wenn
das Musterbereichverhältnis groß ist.
In allen obigen Ausführungsbeispielen wird die Photomaske
als das zu entwickelnde Objekt verwendet. Die
vorliegende Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt.
Beispielsweise kann die vorliegende Erfindung auf eine
Röntgenstrahlmaske, einen Halbleiterkörper, auf dem ein
Muster direkt erzeugt wird, u. dgl. angewandt werden. Das
Verfahren zum Messen eines elektrochemischen Parameters
zwischen einem zu entwickelnden Objekt und einer Elektrode
ist nicht auf die obigen Methoden begrenzt, sondern
es kann ein Verfahren sein, das zuverlässig eine Änderung
im Parameter erfaßt (beispielsweise mittels eines
normalen Amperemeters, eines Stromfühlers u. dgl.). In den
obigen Ausführungsbeispielen werden verschiedene Matrialien,
die im Entwickler ionisiert sind, verwendet;
sie sind jedoch nicht auf die beschriebenen Materialien
beschränkt. Sie können Materialien sein, die eine Änderung
in einem elektrochemischen Parameter erhöhen. Das
Elektronenstrahl-Resistmaterial ist nicht auf das in den
obigen Ausführungsbeispielen benutzte Material eingeschränkt,
sondern es kann beispielsweise Polymethylmethacrylat
sein.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Entwicklungskoeffizient
entsprechend der Kombination von Elektronenstrahl-
Resistmaterial und Entwickler abweicht und demgemäß
bestimmt werden kann.
Claims (23)
1. Verfahren zum Entwickeln eines Musters mit:
einem Resisterzeugungsschritt zum Erzeugen eines Resistfilms auf einer Oberfläche eines Leiters (3),
einem Mustererzeugungsschritt zum Erzeugen eines vorbestimmten Musters auf dem Resistfilm, und
einem Entwicklungsschritt zum Entwickeln des Musters, derart, daß der Leiter, auf dem das Resistmuster erzeugt ist, in einen Entwickler (2) getaucht wird, der ein organisches Lösungsmittel enthält, um selektiv den Resistfilm zu entfernen,
gekennzeichnet durch
einen Erfassungsschritt, in welchem eine Elektrode (4), die ein stabiles Potential im Entwickler (2) aufweist, in den Entwickler (2) getaucht wird, um eine Änderung in einem elektrochemischen Parameter zwischen dieser Elektrode (4) und dem Leiter (3) aufgrund einer Änderung in der Kapazität zwischen dem Leiter (2) und dem Entwickler (2) zu erfassen, und
einen Ende-Bestimmungsschritt zum Bestimmen des Endpunkts des Entwicklungsschritts bezüglich einer Bezugszeit zwischen der Zeit, die einem Änderungspunkt des elektrochemischen Parameters um eine vorbestimmte Zeitdauer vorausgeht, und der Zeit, die dem Änderungspunkt des Parameters um eine andere vorbestimmte Zeitdauer folgt.
einem Resisterzeugungsschritt zum Erzeugen eines Resistfilms auf einer Oberfläche eines Leiters (3),
einem Mustererzeugungsschritt zum Erzeugen eines vorbestimmten Musters auf dem Resistfilm, und
einem Entwicklungsschritt zum Entwickeln des Musters, derart, daß der Leiter, auf dem das Resistmuster erzeugt ist, in einen Entwickler (2) getaucht wird, der ein organisches Lösungsmittel enthält, um selektiv den Resistfilm zu entfernen,
gekennzeichnet durch
einen Erfassungsschritt, in welchem eine Elektrode (4), die ein stabiles Potential im Entwickler (2) aufweist, in den Entwickler (2) getaucht wird, um eine Änderung in einem elektrochemischen Parameter zwischen dieser Elektrode (4) und dem Leiter (3) aufgrund einer Änderung in der Kapazität zwischen dem Leiter (2) und dem Entwickler (2) zu erfassen, und
einen Ende-Bestimmungsschritt zum Bestimmen des Endpunkts des Entwicklungsschritts bezüglich einer Bezugszeit zwischen der Zeit, die einem Änderungspunkt des elektrochemischen Parameters um eine vorbestimmte Zeitdauer vorausgeht, und der Zeit, die dem Änderungspunkt des Parameters um eine andere vorbestimmte Zeitdauer folgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Änderungspunkt der Spitzenwert des elektrochemischen
Parameters ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrochemische Parameter ein zwischen der
Elektrode (4) und dem Leiter (3) fließender Strom
ist.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrochemische Parameter ein Differenzwert
einer Kapazität zwischen der Elektrode (4) und dem
Leiter (3) ist.
5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Entwickler (2) ein im Entwickler (2) ionisiertes
Material enthält.
6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spitzenwert des elektrochemischen Parameters
der während einer Entwicklung auftretende erste
Spitzenwert ist.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ende des Entwicklungsschritts die Zeit ist,
die durch Multiplizieren der Zeitdauer bis zu der
Bezugszeit mit einem vorbestimmten Koeffizienten
berechnet ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Endpunkt des Entwicklungsschritts die Zeit
ist, die durch Multiplizieren der Zeitdauer bis zum
Auftreten des Spitzenwerts des elektrochemischen
Parameters mit einem vorbestimmten Koeffizienten
berechnet ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der vorbestimmte Koeffizient durch ein Musterbereichverhältnis
oder Musterflächenverhältnis bestimmt
ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Musterbereichverhältnis aus dem Spitzenwert
des elektrochemischen Parameters bestimmt ist.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektrode (4) aus Platin hergestellt ist.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektrode (4) aus Silber/Silberchlorid hergestellt
ist.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Leiter (3) ein Resistmaterial aufweist, auf
dem ein Muster zum Bestimmen des Endes des Entwicklungsschritts
zuvor gebildet wird, und im Musterentwicklungsschritt
entwickelt wird, um den Resistabtragungsbereich
zu erhöhen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Resistabtragungsbereich nicht kleiner als 5%
des Oberflächenbereichs des Leiters (3) ist.
15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Änderungspunkt ein Biegungspunkt des elektrochemischen
Parameters ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrochemische Parameter die Kapazität
zwischen der Elektrode (4) und dem Leiter (3) ist.
17. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Änderungspunkt ein Extremwert des elektrochemischen
Parameters ist.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrochemische Parameter ein Differentialwert
eines zwischen der Elektrode (4) und dem Leiter
(3) fließenden Stroms ist.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Extremwert ein Maximalwert des Differentialwerts
des Stroms ist.
20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Extremwert ein Mindestwert des Differentialwerts
des Stroms ist.
21. Musterentwicklungsvorrichtung, die einen Leiter (3),
auf dem ein Resistfilm und ein vorbestimmtes Muster
nacheinander gebildet sind, entwickelt, mit:
einem Entwicklungsbad (1), in dem eine Entwicklungslösung (2), die ein organisches Lösungsmittel enthält, aufbewahrt ist und in das der Leiter eintaucht, und
einer Elektrode (4), die in die Entwicklungslösung im Entwicklungsbad (1) eintaucht und die ein stabiles Potential in der Entwicklungslösung (2) aufweist,
gekennzeichnet durch eine Detektoreinrichtung (5, 7) zum Erfassen des Änderungspunkts eines elektrochemischen Parameters zwischen dem Leiter (3) und der Elektrode (4), um so den Endpunkt des Entwicklungsschritts zu bestimmen, bezüglich einer Bezugszeit zwischen der Zeit, die einem Änderungspunkt des elektrochemischen Parameters um eine vorbestimmte Zeitdauer vorausgeht, und der Zeit, die dem Änderungspunkt des Parameters um eine andere vorbestimmte Zeitdauer folgt.
einem Entwicklungsbad (1), in dem eine Entwicklungslösung (2), die ein organisches Lösungsmittel enthält, aufbewahrt ist und in das der Leiter eintaucht, und
einer Elektrode (4), die in die Entwicklungslösung im Entwicklungsbad (1) eintaucht und die ein stabiles Potential in der Entwicklungslösung (2) aufweist,
gekennzeichnet durch eine Detektoreinrichtung (5, 7) zum Erfassen des Änderungspunkts eines elektrochemischen Parameters zwischen dem Leiter (3) und der Elektrode (4), um so den Endpunkt des Entwicklungsschritts zu bestimmen, bezüglich einer Bezugszeit zwischen der Zeit, die einem Änderungspunkt des elektrochemischen Parameters um eine vorbestimmte Zeitdauer vorausgeht, und der Zeit, die dem Änderungspunkt des Parameters um eine andere vorbestimmte Zeitdauer folgt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Detektoreinrichtung einen Kapazitätsmesser
(21) zum Erfassen der Kapazität zwischen der Elektrode
(4) und dem Leiter (3) aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Detektoreinrichtung weiterhin eine Operationseinrichtung
(22) zum Differenzieren eines Detektorwerts
vom Kapazitätsmesser hat.
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