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DE3614969A1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen von absorptionskoerpern - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum herstellen von absorptionskoerpern

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DE3614969A1
DE3614969A1 DE19863614969 DE3614969A DE3614969A1 DE 3614969 A1 DE3614969 A1 DE 3614969A1 DE 19863614969 DE19863614969 DE 19863614969 DE 3614969 A DE3614969 A DE 3614969A DE 3614969 A1 DE3614969 A1 DE 3614969A1
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DE
Germany
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drum shell
area
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DE19863614969
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Bernardus Hubertus Bjuv Ostwouder
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Assort Hygiene Falkenberg Se AB
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Mo Och Domsjoe Oernskoeldsvik AB
Mo och Domsjo AB
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Publication date
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G25/00Lap-forming devices not integral with machines specified above

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Absorbent Articles And Supports Therefor (AREA)
  • Nonwoven Fabrics (AREA)

Description

Busse & Busse Patentanwälte
36U969
MO QCh Doms j Ö AktiebQlag Dipl.-Ing. Dr. iur. V. Busse
891 91 örnsköldsvik Dipl -Ing. Dietrich Busse Dipl.-Ing. Egon Bunemann Schweden,
D-4 500 Osnabrück
Großhandelsring S Postfach 1226 Fernsprecher (05 411 58 60 81 u 58 60 82 Telegramme: patgewar osnabruCK
30. April 1986 L/Li
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Absorptionskörpern
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Absorptionskörpern nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2. Derartige Absorptionskörper finden z.B. als Wäscheschutz, Damenbinden, Windeln und dgl. Verwendung und sind üblicherweise von einer Nonwoven-und/oder Kunststofffolienhülle umschlossen.
/ / 10 Aus Flaum hergestellte, profilgeformte Absorptionskörper, die im wesentlichen die Form eines Rechtecks, eines Stundenglases oder eine sonst geeignete Form aufweisen, sind bekannt. Derartige Absorptionskörper werden mit Hilfe einer Vorrichtung hergestellt, die aus einer Bahn oder einem Strang von Flaummaterial Profilformen ausschneidet oder in sonstiger Weise herstellt, wobei die Bahn entlang einer Strecke gefördert wird, die in Berührung mit zum Beispiel einer Drehtrommel steht, die in ihrem Mantel eine Vielzahl von Formöffnungen aufweist, die der gewünschten Profilform entsprechen und denen das Flaummaterial zugeführt wird. Beispiele solcher Formvorrichtungen oder -maschinen dieser Art sind in den US-PSen 3 518 726, 3 599 293, 3 717 905, 3 973 291 und 4 016 628 beschrieben.
Alle bekannten Formverfahren und -vorrichtungen haben den Nachteil geringer Produktionsgeschwindigkeiten sowie einer ungleichmäßigen Faserverteilung und führen sämtlich zu Absorptionskörpern mit variierendem Gewicht. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil, der bei bekannten Vorrichtungen zu beobachten ist, die mit rotierenden Messern oder Klingen zum Trennen eines langgestreckten Absorptionskörpers arbeiten, besteht darin, daß die Messer nicht in der Lage sind, bei hohen Geschwindigkeiten mit dem erforderlichen Genauigkeitsgrad zu arbeiten, dies aus dem Grunde, weil beim Umlauf der Trommel eine Gebläsewirkung erzeugt wird, die dazu führt, daß die obere Faserschicht weggeblasen wird. Formtrommeln derjenigen Art, bei denen das Flaummaterial zentrisch parallel zur Drehachse der Trommel eingeblasen wird, führen aufgrund des turbulenten Zustands der Fasern zu einer ungleichmäßigen und unkontrollierbaren Verteilung der Fasern im Formraum. Trommeln derjenigen Art, bei denen die Fasern mit Überdruck in die Trommel eingeblasen werden, führen ebenfalls zu einer besonders ungleichmäßigen Faserverteilung und ferner zu großen Abfallmengen, da die Fasern in voneinander verschiedenen Räumen in der Trommel eingedrückt und gelagert werden.
Der Erfindung liegt in erster Linie die Aufgabe zugrunde, die oben angeführten Nachteile zu vermeiden und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, mit deren Hilfe Absorptionskörper mit gleichmäßiger Faserverteilung bzw. -menge bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten herstellbar sind.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch eine Ausgestaltung des Herstellungsverfahrens entsprechend dem Patentanspruch 1 bzw. der Formvorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 2 gelöst.
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Nach einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung sind diejenigen Formöffnungen, die nicht von der luftdurchlässigen Bahn abgedeckt sind, zur Umgebung offen, um einen Luftstrom zu dem begrenzten Bereich hin zu erzeugen, der den Suspensionsstrom zumindest im wesentlichen umgibt und teils ein unkontrolliertes Austreten der Fasern aus dem Suspensionsstrom verhindert, teils durch die auf diese Weise hervorgerufene Ejektorwirkung die Geschwindigkeit, mit der sich die Fasern zu dem be-ο grenzten Bereich auf der inneren Oberfläche des Trommelmantels hinbewegen, aufrechterhält oder erhöht.
Das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung ermöglichen eine völlige Kontrolle des Fasersuspensions-Stroms, was bedeutet, daß die hergestellten Absorptionskörper sämtlich die gleiche Fasermenge, ungeachtet einer wesentlich erhöhten Produktionsgeschwindigkeit, enthalten. Das Volumengewicht bzw. die Fülldichte der Absorptionskörper kann ferner wie gewünscht, bei einer konstanten Fasermenge im Suspensionsstrom, durch Einstellung der Drehzahl der Formtrommel und des in der Vakuumkammer herrschenden Unterdrucks reguliert werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen:
30 Fig. 1 eine Seitenansicht einer Formvorrichtung
'. gemäß der Erfindung mit einer abgenommenen
Seitenwand;
Fig. 2 eine vergrößerte Detailansicht des Trommel mantels;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in
Fig. 1;
Fig. 4 ' Beispiele verschiedener Absorptionskörper; und
Fig. 5 eine Detailansicht des kombinierten Antriebsbandes und Trägers für die luftdurchlässige Bahn.
Wie in Fig. 1 dargestellt, ist eine Formtrommel 2, die in Fig. 3 detaillierter gezeigt ist, auf einem Rahmen 1 gelagert. Die Formtrommel 2 ist auf einer Achse 4 abge-. stützt, die in zwei Lagern gelagert ist, von denen das Lager 5 gezeigt ist. Die beiden Lager sind an entsprechenden Lagerböcken angebracht, von denen der Lagerbock 6 in Fig. 1 dargestellt ist. Die Lagerböcke sind ihrerseits an den Rahmen 1 angeschweißt oder in sonst geeigneter Weise an diesem befestigt. Am Rahmen 1 sind zwei weitere Lagerböcke angebracht, von denen der Lagerbock 7 dargestellt ist und die die Enden einer Antriebswalze oder -rolle drehbar abstützen, die von einem Zahnriemen 10 von einem Motor 11 aus angetrieben wird. Eine Führungswalze oder -rolle 12 ist drehbar in zwei am Rahmen angebrachten Lagerböcken gelagert, von denen der Lagerbock 13 gezeigt ist, und eine Führungswalze oder -rolle 14 ist drehbar in weiteren Lagerböcken gelagert, von denen der Lagerbock 15 in Fig. 1 gezeigt ist. Die beiden Führungsrollen 12 und 14 sind nahe der Formtrommel 2 angeordnet, und die Drehachsen der Führungsrollen liegen über dem untersten Punkt der Trommel. Drei weitere Führungswalzen oder -rollen 16,17 und 18 sind an entsprechenden am Rahmen 1 befestigten Lagerböcken montiert. Alle oben genannten Führungsrollen 12,14,16,17,18 und die Antriebsrolle 9 haben zueinander parallele Drehachsen und eine axiale Länge, die im wesentlichen der axialen Länge der Formtrommel 2 entspricht.
Ein endloses Formband 19 erstreckt sich um die oben genannten Führungsrollen und die Antriebsrolle 9 und läuft *·.
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unter der Formtrommel 2 her. Das Formband 19,· von dem ein Ausführungsbeispiel in Fig. 1 dargestellt ist, soll zumindest in seiner Längsrichtung zur Aufrechterhaltung der vollen Lagesynchronisierung zwischen der Formtrommel 2 und dem Formband im wesentlichen undehnbar sein. Eine Bahn 20 aus luftdurchlässigem Material, vorzugsweise einem Nonwoven, wird von einer vom Rahmen abgestützten Rolle oder Spule 21 abgezogen, erstreckt sich über das Formband und nimmt die hergestellten Absorptionskörper, wie z.B. die dargestellten Absorptionskörper 22,23 und 24, auf. Eine Draufsicht auf verschiedene Absorptionskörper a,b und c ist in Fig. 4 gezeigt.
Ein Ausführungsbeispiel des Formbandes 19 ist in Fig. 5 dargestellt und umfaßt eine Gittermatte mit Querstangen, z.B. den Stangen 25,26 und 27, deren Endteile lose Hülsen tragen, z.B. die Hülse 28, wobei deren Enden mit Lenkern, z.B. den Lenkern 29 und 30, verbunden sind. Anschlagplatten 63 oder dgl. sind nahe den inneren Enden der Hülsen 28 angeordnet. Bei dem dargestellten Beispiel sind Bügel 31 oder dgl. Elemente zum Bilden einer Gittermatte vorgesehen. Zum Bestimmen der äußeren Kontur 32 des zu formenden Absorptionskörpers, z.B. des Absorptionskörpers a in Fig. 4, ist die Gittermatte um die äußere Kontur 32 herum z.B. mit einem Silikongummi, einem Silikonkunststoff oder einem anderen geeigneten flexiblen Material abgedichtet, das in der Lage ist, in die so gebildete Maske einzudringen. Obwohl sich ein derartiges Maskieren als vorteilhaft erwiesen hat, ist es nicht unbedingt notwendig.
Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, weist die Formtrommel 2 einen kreiszylindrischen Mantel 33 auf. In der Wand des Mantels 33 befindet sich eine Anzahl von Durchgangsöffnungen 34, deren Form der gewünschten Außenkontur des Absorptionskörpers, zum Beispiel der Kontur des
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in Fig. 4 dargestellten Absorptionskörpers a, entspricht. Diese Öffnungen 34 haben zweckmäßig nach außen erweiterte Seitenflächen 35 (Fig. 3), so daß der Formkörper, wie nachfolgend beschrieben, die Trommel leicht verlassen kann. An den Stirnrändern des zylindrischen Mantels 33 sind zwei Kettenzahnkränze 36 und 37 für einen Eingriff mit der jeweiligen Kette 38 bzw. 39 angebracht, die von den Stangen 25,26,27 und den Lenkern bzw. Kettengliedern 29,30 an der jeweiligen Seite der Gittermatte gebildet sind. Obwohl zeichnerisch nicht dargestellt, ist vorzugsweise zumindest die Antriebsrolle 9 mit entsprechenden Zahnkränzen versehen, um sicherzustellen, daß die Gittermatte und die sich darauf befindliche luftdurchlässige Bahn zwangsläufig angetrieben wird, wobei die luftdurchlässige Bahn einen Teil 5 des in Richtung des Pfeils A (Fig. 1) abtransportierten fertigen Erzeugnisses bildet. Die Bahn 20 liegt selbstverständlich innerhalb der Grenzen de] beiden Ketten 38 und 3 9 und soll lediglich die Öffnungen in der Gittermatte abdecken und geringfügig über diese nach außen vorstehen. Beim Antrieb der Gittermatte durch den Motor 11 über die Ketten 38 und 39 treiben diese aufgrund ihres Eingriffs mit den Zahnkränzen 36 und 37 die Formtrommel 2 an. Die Öffnungen in der Gittermatte, z.B. die Öffnungen 40 (Fig. 5), haben den gleichen gegenseitigen Abstand wie die Öffnungen 34 im Zylinder 33, und die Anordnung ist derart getroffen, daß die Trommelöffnungen 34 im unteren Teil der Trommel, die z.B. mit einem Winkel von 180° von der Gittermatte umschlungen ist, jeweils mit den Öffnungen 40 der abgedeckten Gittermatte übereinstimmen.
Der Zylindermantel 33 der Formtrommel 2 ist fest mit einer undurchlässigen Stirnwand 41 verbunden, deren mittlerer Bereich mit einer Nabe 42 verbunden ist, die ihrerseits undrehbar auf der Achse 4 befestigt ist. Das freie
Ende 43 der Achse 4, d.h. das von der Nabe 42 entfernte Ende, ist frei drehbar in einer Nabe 44 an einer Stirn-
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wand 45 gelagert, die vom Rahmen 1 in nicht näher dargestellter Weise ortsfest abgestützt ist. Der Kreisumfang der Stirnwand 45 steht somit beim Umlauf des Zylindermantels 33 und der Stirnwand 41 um die Achse 4 in Richtung des Pfeils B (Fig. 1) in Gleitberührung mit der inneren Zylinderfläche 47 des Mantels 33. Um eine gute Gleitbewegung zu erreichen, kann ein Gleitring, z.B. ein Filzring (nicht dargestellt), um den Umfang 46 der Stirnwand 45 gelegt sein. Die Stirnwand 45 ist mit einer Zuführleitung 48 für die Luftfasersuspension versehen. Die Mündung oder Ausgangsöffnung 49 der Zuführleitung ist auf eine Ablenk- oder Leitplatte 50 gerichtet, die vorzugsweise die Form einer Rinne aufweist und so angeordnet ist, daß die eingeblasene Fasersuspension an der durchgehenden Achse 4 vorbei in Richtung des gestrichelt eingezeichneten Pfeils C (Fig. 1) zu einem gut abgegrenzten Flaumaufnahmeteil geführt wird, in dem die Gittermatte 19 und die Bahn 20 mit der Umfangsfläche des Zylindermantels 33 zusammengebracht werden. Die Leitplatte 50 ist für eine auf die Ausgangsöffnung 49 zu- und von dieser fortgerichtete Bewegung schwenkbar an einem Scharnier 51 o. dgl. befestigt und wird mit Hilfe eines gekrümmten Führungsarms 52 betätigt, dessen äußeres Ende außerhalb der Stirnwand 45 erfaßt werden kann. Im Anschluß an die Bewegung des Führungsarms 52 in seine richtige Einstellung wird der Führungsarm mit Hilfe einer nicht dargestellten Sperrvorrichtung verriegelt, und der eingeführte, definierte Fasersuspensionsstrahl erreicht den oben genannten Teil ohne irgendwelche Störungen durch andere Elemente oder Bauteile, die sich in dem von den Stirnwänden 41 und 45 und dem Zylindermantel 33 gebildeten Raum befinden.
Im Bereich der unteren Hälfte der Trommel 2 sind drei getrennte und regulierbare Vakuumkammern 53,54 und 55 angeordnet, die mit nicht gezeigten Saugquellen über ent-
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sprechende Saugleitungen 56,57 und 58 verbunden sind. Gelagert in einem an der Stirnwand 45 angebrachten Lagerbock 59 (Fig. 3) ist eine Abstreif- oder Doktorrolle 60 im Inneren der Trommel angebracht, die an ihrem Umfang mit einer Bürste 61 o. dgl. Abstreifeinrichtung zum Abwischen oder Ausglätten der geformten Faserkörper versehen ist. Die Rolle 60, die von einem eigenen Motor (nicht dargestellt) angetrieben wird und selbstverständlich außerhalb des Bereichs liegt, in dem die Fasersuspension die Innenfläche des Zylinders 33 beaufschlagt, ist in manchen Fällen aufgeworfenen Fasern ausgesetzt und um zu verhindern, daß die Fasern in den Bereich 62 geschleudert werden, von dem sie als Matte auf die Bahn 20 zurückgeworfen würden, ist eine Schutzplatte 63 vorgesehen, die sich in axialer Richtung der Trommel 2 erstreckt und den Bereich 62 vom verbleibenden Teil des Trommelinneren abschirmt. Die äußere Oberfläche des Zylinders 33 kann mit einer Gummischicht o. dgl. (nicht dargestellt) überzogen sein, die an die Bahn 20 angrenzt.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt. Wenn der Motor 11 angelassen wird und die Ketten 37 und 38 folglich die Gittermatte 19 und die darauf gelegte luftdurchlässige Bahn 20 antreiben, wobei sich gleichzeitig ein Teilvakuum in den Vakuumkammern 53,54 und 55 bildet, deren Saugteile so ausgebildet sind, daß die Luft im wesentlichen nur durch die Gittermatte und die Bahn hindurch angesaugt werden kann, wird der Fasersuspensionsstrom durch die Leitung 48 zugeführt und strömt zur Leitplatte hin, die ihrerseits den Suspensionsstrom zu dem in Fig. 1 mit D bezeichneten Bereich hinleitet. Da die über der Achse 4 befindlichen öffnungen 34 nicht von einem Gitter, Sieb o. dgl. Abdeckung verschlossen sind, wird Luft durch diese öffnungen in Richtungen eingesaugt, die anfangs einen störenden Einfluß auf die Fasersuspension nehmen, obwohl sehr schnell ein Zustand erreicht ist, in dem alle
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Öffnungen im unteren Teil des Zylinders 33 mit Fasern gefüllt sind. Wenn beim Drehen der Trommel 2 in Richtung des Pfeils B eine leere öffnung 34 die Bahn 20 erreicht, strömt die Saugluft im wesentlichen zu der leeren Öffnung 34 und bildet um den Fasersuspensionsstrom einen Luftstromschild, da die verbleibenden, in Drehrichtung B weiter vorn befindlichen öffnungen 34 gefüllt sind und einen wesentlich höheren Strömungswiderstand als die leere öffnung aufweisen. Somit ist der Fasersuspensionsstrom praktisch zwischen zumindest zwei an die beiden Stirnwände angrenzenden Luftstromvorhängen eingeschlossen, und aufgrund des Vorhandenseins dieser beiden Luftvorhänge wird eine Ejektorwirkung hervorgerufen, die die Bewegungsgeschwindigkeit der Fasern erhöht oder zumindest eine Verlangsamung der Fasern im Suspensionsstrom verhindert. In der Praxis bilden die beiden genannten Luftvorhänge zusammen einen einzigen, rohrförmigen Luftstrom, der den Fasersuspensionsstrom umgibt und somit praktisch vollständig jede Gefahr ausschließt, daß Fasern unkontrolliert umherfliegen und eine ungleiche Faserablagerung in den Formöffnungen verursachen, was die Qualität der Absorptionskörper verschlechtern würde. Da die in das Innere der Trommel gesaugte Luft einen zur Faseraufnahmeöffnung 3 4 oder ggf. zu den Faseraufnahmeöffnungen 34 hin gerichteten Luftvorhang bildet und die erwähnte Ejektorwirkung darbietet, d.h. die Fasern im Fasersuspensionsstrom mitreißt, ist der in den Vakuumkammern, insbesondere in der den Füllbereich direkt beeinflussenden Vakuumkammer 53 herrschende Unterdruck von größter Bedeutung und somit muß, wie oben bereits erwähnt, der Unterdruck regulierbar sein, um die bestmögliche Wirkung und das bestmögliche Produkt zu erzielen. Bespiele für geeignete Unterdrücke oder Teilvakua in einer gegebenen Anordnung werden nachfolgend angegeben. Wenn eine Formöffnung 34' (Fig. 1) in den Berührungsbereich D, d.h. in den vom Suspensionsstrom beaufschlagten Bereich, eintritt, füllt sich die öffnung schnell mit
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Fasern, deren Menge von der Suspensionsdichte,der Drehzahl der Trommel und dem in der Vakuumkammer 53 herrschenden Teilvakuum abhängt. Der Faseranteil in der Formöffnung ist sehr genau und demzufolge weichen die hergestellten Produkte in bezug auf die enthaltene Fasermenge, falls überhaupt, nur vernachlässigbar gering voneinander ab. Der in der gefüllten Formöffnung 34 befindliche Faseranteil geht dann über die Vakuumkammern 54 und 55, wo die Fasern auf der luftdurchlässigen Bahn 20 verdichtet werden, die zusammen mit den fertiggestellten Faserkörpern zu einer Endfertigungsanlage transportiert wird, in der um jeden Faserkörper eine Folie, z.B. eine Kunststoffolie oder eine luft- und flüssigkeitsdurchlässige Folie, herumgelegt wird. Die fertiggestellten Faserkörper werden dann getrennt und erhalten ggf. eine Prägung. Die oben erwähnte Verdichtung des Faserkörpers ermöglicht es, die Dicke und Dichte des fertiggestellten Absorptionskörpers durch Regulierung des Teilvakuums in den jeweiligen Vakuumkammern 54 und 55 zu bestimmen.
Im folgenden wird ein Beispiel für die Abmessungen einer nach der Erfindung gebauten und in der Praxis erprobten Maschine oder Vorrichtung gegeben.
Zylinderdurchmesser 33 - 950 mm Wanddicke des Zylinders = 10 mm Drehzahl des Zylinders = 57U/min Anzahl der Formöffnungen ( gleicher gegenseitiger Abstand): 20
Diese Maschine erzielt eine Produktionsleistung von bis zu 1100 Faserkörpern pro Minute bei gleichbleibender Qualität. Bei dieser Maschine arbeiteten die Vakuumkammern 53,54 und 55 mit einem Teilvakuum von 900. bzw. 1200 bzw. 1500 mm vp.
Versuche haben ergeben, daß das Teilvakuum bei den oben angegebenen Maschinenabmessungen jeweils
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bei 900-1300 bzw. 1200-1600 bzw. 1500-2000 ran vp liegen sollte.
Die beschriebene Vorrichtung kann auf verschiedene Weise, ohne vom Konzept der Erfindung abzuweichen, und ohne Verschlechterung der Qualität des Endprodukts abgeändert werden. Es ist z.B. möglich, die Gittermatte zusammen mit den angrenzenden Ketten durch ein perforiertes Band aus rostfreiem Stahl mit Zahnlöchern entlang den parallelen Seitenrändern zu ersetzen, und es ist auch nicht notwendig, das Profil 32 des Absorptionskörpers im Band auszustanzen, obwohl der Unterdruck zumindest in der ersten Vakuumkammer 53 aufgrund der Tatsache erhöht werden sollte, daß ein perforiertes Stahlband einen größeren Strömungswiderstand darbietet als ein Gittermattenband gemäß Fig. 5. Wie schon erwähnt, ist es ebenso möglich, ein Band ohne maskierte öffnungen zu verwenden. Obwohl die Verwendung einer Mehrzahl von Vakuumkammern zur Erzielung einer gut regulierten Verdichtung der Faserkörper als sehr vorteilhaft angesehen wird, ist es selbstverständlich auch möglich, nur eine einzige Vakuumkammer zu verwenden, die sich vorzugsweise entlang dem gesamten Berührungsbereich zwischen der luftdurchlässigen Bahn 20 und dem unteren Teil des Zylinders 33 erstreckt, obwohl die Vakuumkammer ebenso nur unterhalb des Bereichs D angeordnet sein kann, wobei dann keine nachfolgende Verdichtung des Absorptionskörpers stattfindet. Die zeichnerisch dargestellte Konstruktion der Formtrommel 2 mit einer stationären Abstützungsstirnwand des Zylinders 33 bildet eine einfache und kostengünstige Lösung, obwohl es auch möglich ist, die beiden Stirnwände 41 und 45 mit dem Rahmen 1 fest zu verbinden und nur eine Drehung des Zylinders 33 auf dem Kreisumfang der Stirnwände vorzusehen.
Es ist ferner nicht erforderlich, die Leitplatte 50 zum Führen des aus der öffnung 49 austretenden Fasersuspensions-
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stroms vorzusehen, wie es in Verbindung mit dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben wurde, da die Leitung 48 in das Innere der Trommel 2 hinein verlängert und die Mündung oder Austrittsöffnung 49 der Leitung auf den vorgesehenen Bereich D gerichtet werden kann, wie es in Fig. 3 angedeutet ist. Diese Konstruktion jedoch würde eine Vergrößerung des Trommelvolumens bedingen, um Störungen im Suspensionsstrom zu verhindern. Es sei bemerkt, daß die beiden Stirnwände 41 und 45 in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 einzig und allein zur Schaffung eines maximalen Luftvolumens schalenförmig ausgebildet sind. Ein erforderliches Innenvolumen kann jedoch ebenfalls bei Verwendung ebener Stirnwände durch Vergrößerung des Trommelradius ohne Erhöhung der wirksamen Breite des Zylinders erreicht werden.

Claims (8)

Ansprüche:
1. Verfahren zum Herstellen von Absorptionskörpern aus Fasermaterial, bei dem das in einem Luftstrom suspendierte Fasermaterial in das Innere einer drehbaren Formtrommel eingeführt und Absorptionskörper in in der zylindrischen Wand des Trommelmantels angeordneten Formöffnungen geformt und mit Hilfe von Führungsmitteln an eine luftdurchlässige Bahn übergeben werden, die snychron mit der Formtrommel angetrieben wird, an den Trommelmantel angrenzt und diesen teilweise umschlingt, und wobei eine Druckdifferenz zwischen der von der Formtrommel abgewandten Seite der Bahn und dem Inneren der Formtrommel aufrechterhalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Suspensionsstrom mit Führungsmittelhilfe zu einem begrenzten Bereich auf der inneren Oberfläche des Trommelmantels hingeleitet wird, wobei dieser Bereich innerhalb des von der Bahn umschlungenen Trommelmantels liegt, daß Luft durch Saugwirkung durch die Bahn hindurch aus dem Inneren der Formtrommel zumindest innerhalb des genannten begrenzten Bereichs gesaugt wird und daß Luft durch Saugwirkung durch die außerhalb des von der Bahn umschlungenen Bereichs des Trommelmantels befindlichen Formöffnungen angesaugt wird, derart, daß ein den Suspensionsstrom völlig oder zumindest im wesentlichen umschließender Luftvorhang gebildet wird.
2.
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
- par-
Anspruch 1 bei der Herstellung von Absorptionskörpern aus Fasermaterial mit einer drehbaren Formtrommel (2), in deren zylindrischer Wand (33) Formöffnungen (34) angeordnet sind, und mit einer luftdurchlässigen Bahn (20), die synchron mit der Formtrommel antreibbar ist, an den zylindrischen Trommelmantel angrenzt und diesen teilweise umschlingt, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (2) zwei Stirnwände (41,45) umfaßt, die an den Trommelmantel (33) angrenzen und von denen zumindest eine stationär und mit einer zum Trommelinneren gerichteten Fasersuspensionszuführleitung (48) versehen ist, eine Führungseinrichtung (49; 50) den Fasersuspensionsstrom derart richtet, daß der Strom einen begrenzten Bereich (D) auf der inneren Oberfläche des Trommelmantels (3) innerhalb des Teils des Trommelmantels beaufschlagt, der von der Bahn (20) umschlungen ist, und daß zumindest unterhalb des begrenzten Bereichs (D) und unterhalb der luftdurchlässigen Bahn (20) ein Vakuumbehälter (53) angeordnet ist, mittels dessen Luft durch die außerhalb des von der Bahn (20) umschlungenen Bereichs der Trommelmantelwand gelegenen Formöffnungen ansaugbar ist und die Fasern durch Saugwirkung in die zu jenem Zeitpunkt in dem begrenzten Bereich (D) befindliche Formöffnung oder -öffnungen (34) einziehbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Formöffnungen (34), die außerhalb des von der Bahn (20) umschlungenen Bereichs des Trommelmantels (33) liegen, zur Umgebung frei offen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Vakuumbehälter (53,54,55) unterhalb des gesamten von der Bahn (20) umschlungenen Bereichs des Trommelmantels (33) erstreckt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn-
36U969
zeichnet, daß der Vakuumbehälter in eine Mehrzahl gesonderter Vakuumkammern (53,54,55) zur Erzeugung eines sukzessiven in Drehrichtung der Trommel (2) ansteigenden Teilvakuums unterteilt ist.
5
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel zum Führen des FaserSuspensionsstroms von der Austrittsöffnung (49) der in das Innere der Trommel (2) ausmündenden Zuführleitung (48) gebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (49) der Zuführleitung (48) auf Ablenkmittel (50) zum Ablenken des Fasersuspensionsstroms in Richtung des begrenzten Bereichs (D) auf der inneren Oberfläche des Trommelmantels (33) gerichtet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenkmittel eine rutschenähnliche, einstellbare Leitplatte (40) umfassen.
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