DE3613729A1 - Uebergansschutz in der form eines faltenbalges - Google Patents
Uebergansschutz in der form eines faltenbalgesInfo
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Description
Um den Übergangsbereich zwischen zwei gelenkig miteinander ge
kuppelten Schienen- bzw. Straßenfahrzeugen gegenüber Wetter
unbilden, Fahrtwind, Staub u.a. zu schützen, sind an sich
zwei grundsätzlich voneinander verschiedene Schutzvorrichtun
gen bekannt. Zum einen sind Faltenbälge bekannt, bei denen ein
in sich biegbares aber nicht wesentlich dehnbares Gewebe beider
seits mit einer Gummierung versehen ist - bzw. dieses Gewebe in
eine solche Masse eingelegt ist - und derartige Materialbahnen
in Falten gelegt sind, deren Seitenflächen einen veränderbaren
Winkel einschließen, so daß der Balg gelängt und verkürzt werden
kann. Aus drei bzw. vier derartigen gefalteten Materialbahnen
wird dann ein Tunnel (drei Seiten) oder eine Röhre (vier Seiten)
gefertigt, der bzw. die an seinen bzw. ihren Enden an den gegen
einander beweglichen Fahrzeugenden befestigt sind und so eine
Übergangsbrücke umgeben, ohne die Bewegungen der Fahrzeugenden
relativ zueinander wesentlich zu behindern.
Zum anderen mal werden entsprechende Materialbahnen zu an
ihren Enden offenen Röhren gebogen, und an den beiden einander
zugehörigen Fahrzeugenden wird aus einer oberen horizontalen
und zwei seitlichen vertikalen Röhren ein Tunnelabschnitt
angesetzt. Bei miteinander gekuppelten Fahrzeugen liegen
die beiden Tunnelabschnitte etwa in Linienberührung aneinander,
um wiederum zwischen beiden Fahrzeugen einen die Übergangsbrücke
umgebenden Tunnel zu bilden, der die Relativbewegungen zwischen
beiden Fahrzeugen nur unwesentlich beeinträchtigt. Durch Be
messung der radialen Vorspannung in den Röhren beider Tunnel
abschnitte wird ein zu großer Anpreßdruck zwischen beiden
Abschnitten vermieden, der ein zu großes Abweichen von der
Linienberührung zur Folge hätte, andererseits beim Durchfahren
von Kurven eine solche radiale Dehnung der kurvenäußeren Röhren
bzw. Wülste und der zugehörigen Teile der oberen Röhren bzw.
Wülste möglich macht, daß sich die Wülste nicht zu weit von
einander entfernen und der Fahrtwind und dergleichen ins Tunnel
innere gelangen kann. Bei einem entsprechend großen Versatz
der Fahrzeuge relativ zueinander gleiten die Wülste beider
Tunnelabschnitte aufeinander, was Anlaß dafür ist, daß im
Berührungsbereich nicht zu weit von der Linienberührung abge
wichen werden soll. Die Wülste gleiten bei einem seitlichen
Versatz der Fahrzeuge relativ zueinander insbesondere im
Bereich des Daches.
Beide Versionen des Übergangsschutzes haben heute ihre festen
Anwendungsgebiete, werden den Bedürfnissen beider Anwendungs
gebiete entsprechend entwickelt und vervollkommnet. Maßgebend
ist hierbei vor allem das Ausmaß der Relativbewegungen zwischen
den Enden der miteinander gekuppelten Fahrzeuge, weil, wie
erwähnt, durch diese Bewegungen einerseits nicht die Wirkung
der Übergangsschutzeinrichtung aufgehoben werden soll, anderer
seits die Übergangsschutzeinrichtung die Relativbewegungen
zwischen den Fahrzeugen nicht zu sehr beeinträchtigen soll.
Wulstverbindungen werden heute überwiegend bei Schienenfahr
zeugen angewendet, und dort ist der früher auch dort allgemein
übliche Faltenbalg nahezu gänzlich verschwunden. Faltenbälge
werden heute überwiegend bei Gelenkomnibussen und ähnlichen
Straßenfahrzeugen angewendet.
Bei Faltenbälgen ist es bereits bekannt, dem Umstand Rechnung
zu tragen, daß es Bereiche gibt, in denen ein besonders großes
Dehnverhalten verlangt wird, dort aber die Dehnfähigkeit von
Haus aus besonders gering ist. Dies ist insbesondere der Fall
in den Übergangsbereichen zwischen dem Dach und den Seiten
wänden des Faltenbalgtunnels. Dort ist der Balg in besonderem
Maße formsteif. Ein eingeschränktes Dehnvermögen in diesem
Bereich beeinträchtigt die Dehnfähigkeit des Balges in seiner
Gesamtheit, oder der Balg wird in diesen Bereichen übermäßig
beansprucht und vorzeitig zerstört. Um diesem Umstand Rechnung
zu tragen, ist es bereits bekannt, in den genannten Übergangs
bereichen die Wände der Falten nochmals in sich zu falten, um
die Materialreserve bereitzustellen, die für eine zusätzliche
Dehnfähigkeit notwendig ist. Es sind also in den Übergangsbe
reichen zusätzliche Falten vorgesehen. Bekannt ist es auch,
dem Material in diesen Bereichen eine Elastizität in sich zu
geben, was jedoch an sich systemfremd ist, weil ja bei Falten
bälgen die notwendige Nachgiebigkeit aus der Verformungsfähig
keit des Balges und nicht aus der elastischen Verformungsfähig
keit des Balgmateriales gewonnen werden soll.
Abgesehen von solchen Lösungen, die auch heute noch keinen oder
allenfalls als Sonderkonstruktionen Eingang in die Praxis ge
funden haben, sind Faltenbälge auf ihrem gesamten Umfang so
ausgelegt, daß in jedem Bereich des Balges den Betriebsverhält
nissen Rechnung getragen ist, die im ungünstigsten Bereich des
Balges vorliegen, obwohl eine diesen ungünstigsten Betriebs
verhältnissen entsprechende Auslegung des Balges auf seinem
gesamten Umfang garnicht nötig wäre. So ist es beispielsweise
zwingend, daß den Abstandsänderungen zwischen den beiden mit
einander gekuppelten Fahrzeugen auf dem ganzen Umfang des Balges
in gleicher Weise Rechnung getragen wird, weil solche Längen
änderungen am ganzen Balgumfang während der Geradeausfahrt gleich
sind und angesichts des Durchfahrens sowohl von Links- als auch
von Rechtskurven dies auch für die Kurvenfahrt gilt. Anderer
seits setzt das Balgdach und der gegebenenfalls vorhandene Balg
boden dem seitlichen Versatz der beiden Fahrzeuge einen ganz
anderen, wesentlich größeren Widerstand entgegen, als dies die
vertikalen Balgseitenwände tun. Es müssen die Falten im Dach
und gegebenenfalls Boden relativ tief sein, oder es muß eine
relativ große Zahl von Falten aufeinanderfolgen, um die
Materialreserve unterbringen zu können, die notwendig ist, um
einen seitlichen Versatz der Endrahmen des Balges zuzulassen,
mit denen der Balg an beiden Enden an den Fahrzeugstirnseiten
befestigt ist. Da nun aber der Balg in Umfangsrichtung stets
als Einheit gesehen wird, ist es üblich, die sich aus den
Verhältnissen im Dach und gegebenenfalls Boden rechtfertigende
Faltentiefe bzw. Faltenanzahl im Dach und gegebenenfalls Boden
auch bei den Seitenwänden vorzusehen, auch wenn dadurch die
vertikale Steifigkeit der Seitenwände leidet und dies durch
Aufhängungen, Rahmen und dergleichen kompensiert werden muß,
um den Balg als im wesentlichen selbsttragende Einheit ausfüh
ren zu können. Die bekannten Zusatzfalten bieten hier keine
Lösung, da sie den Balg lediglich im Eckenbereich, wo er besonders
steif ist, weicher machen. Der Balg beansprucht, kurz gesagt,
meist eine unverhältnismäßig große Bauhöhe und ergibt als er
heblich zerklüftetes Bauteil einen Luftwiderstand, wie er bei
hohen Geschwindigkeiten, die heute bei Schienenfahrzeugen üblich
sind, unerwünscht ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Faltenbalg zu schaffen,
der bezüglich Widerstand gegen den Fahrtwind, bezüglich Falten
höhe und bezüglich der Möglichkeit, gereinigt zu werden, optimale
Verhältnisse bietet.
Der Lösung der Aufgabe dienen die Merkmale der Patentansprüche.
Für die mehr grundsätzliche Lösung gemäß Patentanspruch 1
wird der röhren- oder tunnelförmige Faltenbalg gedanklich in
seine einzelnen Wandteile aufgelöst, d.h. die beiden vertika
len Seitenwände, das horizontale Dach und den gegebenenfalls
vorhandenen ebenfalls horizontalen Boden. Allen Wandteilen ist
gemeinsam, daß sie die notwendige Balglängung und Balgverkür
zung, die sich aus einer Veränderung des Abstandes zwischen
den beiden Fahrzeugen ergeben, berücksichtigen bzw. ermöglichen.
Ansonsten werden die spezifischen Verhältnisse in den Seiten
wänden einerseits und dem Dach und gegebenenfalls Boden anderer
seits berücksichtigt. Hierzu gehört insbesondere, daß Material
eigenschaft und Faltenaufbau so gewählt sind, daß die Seiten
wände die Steifigkeit haben, die notwendig ist, um mit einem
Mindestmaß an zusätzlichen Mitteln dem Balg die gewollte Eigen
stabilität zu geben, während Dach und gegebenenfalls Boden so
weich sein sollen, daß insbesondere auch der bei Schienenfahr
zeugen vorkommende relativ große seitliche Versatz der beiden
miteinander gekoppelten Fahrzeuge relativ zueinander möglich
ist, ohne daß die Fahrzeugbewegungen zu sehr behindert würden
oder der Balg gefährdet würde.
Der Balg kann dabei als eine zwischen zwei Fahrzeugen einbau
bare Einheit ausgebildet sein, wobei dann zwei Endrahmen vor
gesehen sind, mit denen der Balg an den Fahrzeugstirnseiten
befestigt ist, die Bewegungen relativ zueinander ausführen
können sollen. Der Balg kann jedoch auch, wie es allgemein üblich
ist, aus zwei Tunnel- bzw. Röhrenabschnitten bestehen, die in
Längsrichtung aufeinander folgen, wobei jeweils ein Ab
schnittsende mit einem Endrahmen an einem der Fahrzeuge be
festigt ist und die beiden anderen Abschnittsenden mit je einen
Endrahmen versehen sind, und diese beiden zweiten Endrahmen
in der Mitte zwischen den beiden Fahrzeugen lösbar miteinander
verbunden sind. In diesem Fall muß jeder Balgabschnitt zwischen
je zwei Endrahmen so ausgelegt sein, daß sich die beiden End
rahmen jedes Balgabschnittes um die Hälfte des Betrages gegen
einander verstellen können, um den sich die beiden Fahrzeugstirn
seiten gegeneinander verstellen, im Hinblick auf das Balgdach
und gegebenenfalls den Balgboden, seitlich gegeneinander ver
setzt werden können.
Das Prinzip der Ansprüche 1-4 wird in besonders vorteilhafter
Weise mit einem Balg gemäß den weiteren Patentansprüchen gelöst,
wie er nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben wird.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Gesamtanordnung in der Draufsicht auf eine
Stirnseite eines der beiden miteinander gelenkig
gekuppelten Fahrzeuge,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 und 4 in einer Fig. 2 entsprechenden Darstellung
Varianten der in Fig. 2 dargestellten Ausführungs
form der Erfindung.
In der Stirnwand des Wagenkastens 1 eines Schienenfahrzeuges
ist eine durch eine Tür 2 verschließbare Öffnung 3 vorgesehen,
durch die Personen auf eine Übergangsbrücke 4 gelangen können.
Das Fahrzeug weist eine Kupplung 5 auf, um gelenkig mit einem
entsprechenden Fahrzeug gekuppelt werden zu können.
Um die Türöffnung herum ist ein Faltenbalg 6 geführt und an
der Wagenkastenstirnwand befestigt. Der Faltenbalg besteht aus
zwei vertikalen Seitenwänden 7, einem horizontalen Dach 8 und
zwei bogenförmigen Übergangsabschnitten 9, die das Dach 8 an
beiden Enden an das obere Ende je einer der Seitenwände 7 an
schließen. In entsprechender Weise kann an die unteren Enden
der Seitenwände noch ein Boden angefügt werden, so daß statt
des tunnelförmigen ein röhrenförmiger Querschnitt vorliegt. Der
Boden liegt unterhalb der Übergangsbrücke 4. Der Balgquerschnitt
im Bereich des Daches 8 und der Übergangsbögen 9 bis zu deren
Enden A ergibt sich aus Fig. 2. Das Balgmaterial aus einem beider
seits mit Gummi oder dergleichen beschichtetem Gewebe, das dem
Material allenfalls begrenzte elastische Dehnfähigkeit gibt,
dessen Biegbarkeit aber nicht beeinträchtigt, ist in Längsrich
tung des von dem Balg gebildeten Tunnels bzw. der entsprechenden
Röhre in mehreren aufeinanderfolgenden, in Umfangsrichtung des
Tunnels bzw. der Röhre umlaufenden Kellerfalten gelegt.Zwei
Brüche bzw. Kanten 10 sind so weit derart einander genähert,
daß eine relativ breite Materialbahn 11 hinter den Kanten 10
liegt. Mit anderen Worten bildet die Materialbahn eine im Quer
schnitt schwalbenschwanzförmige Nut. Die Materialbahn hat demnach
trotz einer relativ geringen Faltentiefe H eine erhebliche Re
serve, die eine Verschiebung der Endrahmen 12 des Balges in
dessen Querrichtung in großem Maße ermöglicht. Die Tiefe H
der Falten ergibt sich im wesentlichen aus der Möglichkeit des
Balgmateriales, ohne Bruchgefahr an den Kanten 10 sowie 13 um
gebückt zu werden, die Anzahl der Falten ist so gewählt, daß
die Endrahmen 12 in dem Maße gegeneinander seitlich versetzt
werden können, wie es der aus dem Fahrzeuglauf sich ergebende
insbesondere seitliche Versatz der beiden Fahrzeuge gegen
einander erfordert. Dieser seitliche Versatz soll möglich sein,
ohne daß die Bewegungen der Fahrzeuge relativ zueinander be
hindert werden oder die Gefahr besteht, daß der Balg in sich
oder an den Endrahmen reißt. Sind zwei Tunnel- bzw. Röhren
abschnitte hintereinander angeordnet, um den Zwischenraum zwi
schen den beiden Fahrzeugen zu überbrücken, so hat jeder Ab
schnitt an jedem Ende einen Endrahmen, und die äußeren Endrahmen
sind an den Fahrzeugen, die inneren Endrahmen in der Mitte
zwischen beiden Fahrzeugen lösbar miteinander verbunden. Jeder
Balg muß die Hälfte der Bewegungsmöglichkeit für den notwendigen
seitlichen Versatz der beiden Fahrzeuge erbringen.
An den Enden A der Übergangsbogen 9 setzt sich das Faltenbalg
dach 8 in den beiden vertikalen Balgseitenwänden 7 fort, die
aus vertikal stützfähigem Material bis hin zu Metall bestehen
können. Vorzugsweise ist die Kontur die vorbeschriebene und
in Fig. 2 dargestellte Kontur des Daches 8, so daß Fig. 2 gleich
zeitig auch ein Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1 ist,
wobei jedoch die Materialbahnen 11 und 14 zwischen den Kanten
aus Blechstreifen, vorzugsweise aus Aluminiumblech bestehen,
die gelenkig miteinander verbunden sind. In besonderem Maße
vorzugsweise besteht der Balg im Bereich der Seitenwände aus
Blechstreifen 11, 14 und Verbindungsbahnen 15, die aus dem Ma
terial bestehen, aus dem das Balgdach 8 gefaltet ist. Hierdurch
ist die notwendige vertikale Steifigkeit, aber auch die in den
Balgseitenwänden geforderte Beweglichkeit gegeben. Die Verbin
dung zwischen den Metallstreifen und dem gummierten Gewebe kann
durch Kleben erfolgen. Der Balg ist in vertikaler Richtung eigen
steif und tragfähig, wie es sonst nur mit Rahmen erzielbar ist,
die den Faltenbalg an jedem Faltenende zugeordnet sind.
Zur besseren Schallisolierung können zwei der beschriebenen
Bälge hintereinander angeordnet sein, wobei die beiden Bälge
- ohne (Fig. 3b) oder mit (Fig.3a) Verschiebung - in Tunnel
bzw. Röhrenlängsrichtung eingebaut sein können; in jedem Fall
entstehen Räume 17 zwischen Außenbalg 18 und Innenbalg 20, in
denen sich Schallwellen totlaufen können.
Obwohl der Balg schon eine wesentlich bessere Windschlüpfigkeit
hat als konventionelle Bälge, kann diese noch in einfacher
Weise optimiert werden, indem auf die Balgaußenwand 21 eine
ebene, glatte Materialbahn 22 als Außenhaut gelegt wird, die
in sich elastisch verformbar ist und auf der Balgaußenwand punkt
oder linienförmig, wie bei 23 dargestellt, befestigt ist (Fig. 4).
Diese Lösung ist nicht nur bezüglich des Strömungswiderstandes
sondern auch der Reinigungsmöglichkeit wegen optimal. Aber auch
ohne diese Außenhaut ist die erfindungsgemäße Balgform vom
Standpunkt der Verschmutzung her sehr vorteilhaft, indem die
Falten wenig verschmutzen, weil die Kanten 10 im Regelfall,
d.h. bei der Geradeausfahrt und auf der Kurveninnenseite nahe
beieinander liegen. Hierdurch ist der Balg auch ohne Außenhaut 22
schon gut windschlüpfig, und es ist schließlich die Balghöhe H
trotz großer Materialreserve gering.
Claims (12)
1. Faltenbalg für Gelenkfahrzeuge, insbesondere Schienen
fahrzeuge, aus einem beschichteten Gewebe, der die Form einer
zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen Fahrzeugen
angeordneten Röhre mit im wesentlichen rechteckigen Quer
schnitt bzw. eines Tunnels entsprechenden Querschnittes hat,
dadurch gekennzeichnet, daß die Faltenbalgwände, die das
Dach und gegebenenfalls den Boden des Faltenbalges bilden,
in der jeweiligen Wandebene relativ weich, die Faltenbalg
wände, die die Seitenwände des Balges bilden, in der jewei
ligen Wandebene relativ steif sind.
2. Faltenbalg nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nachgiebigkeit der Faltenbalgwände, die das Dach und gege
benenfalls den Boden des Faltenbalges bilden, in der jewei
ligen Wandebene derart bemessen ist, daß Balgrahmen an den
Balgenden in dem Maße seitlich gegeneinander versetzbar sind,
wie es etwa der zulässige seitliche Versatz der beiden Fahr
zeuge ohne wesentliche Beeinträchtigung durch den Balg er
fordert.
3. Faltenbalg nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß Steifigkeit der Balgseitenwände in verti
kaler Richtung derart bemessen ist, daß der Balg in an sich
bekannter Weise in vertikaler Richtung selbsttragend ist.
4. Faltenbalg nach Anspruch 2, der in der Mitte zwischen den
beiden Fahrzeugen in Querrichtung geteilt ist, so daß zwei
Balgabschnitte vorliegen, von denen jeder mit einem ersten
Endrahmen am einen bzw. anderen der beiden Fahrzeuge be
festigt ist und beide Balgabschnitte an den einander zuge
wandten Enden mit jeweils zweiten Endrahmen lösbar miteinan
der verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Nach
giebigkeit des Daches und gegebenenfalls des Bodens jedes
Balgabschnittes in der Dach- bzw. Wandebene derart bemessen
ist, daß die beiden Endrahmen jedes Balgabschnittes in den
Maße seitlich gegeneinander versetzbar sind, wie es etwa die
Hälfte des zulässigen seitlichen Versatzes der beiden Fahr
zeuge ohne wesentliche Beeinträchtigung durch den Balg er
fordert.
5. Faltenbalg nach einen der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Falten des Faltenbalges in Dach und gege
benenfalls Boden die Form sogenannter Kellerfalten haben,
d.h. die Form einer tiefen Falte, bei der zwei Brüche so
gegeneinanderstoßen, daß eine relativ breite Materialbahn
bedeckt ist.
6. Faltenbalg nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Bahnen der Kellerfalten aus entgegen geringem Widerstand bieg
barem Material bestehen, insbesondere beschichtetem Gewebe.
7. Faltenbalg nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Kellerfalten des Daches und gegebenenfalls des
Bodens in entsprechenden Kellerfalten der Balgseitenwände
fortsetzen, wobei die in der Balglängs- und -umfangsrichtung
verlaufenden Materialbahnen aus in vertikaler Richtung stütz
fähigem Material bis hin zu Metall bestehen, die Verbindungs
bahnen dagegen aus einem Material bestehen, das bezüglich
Biegbarkeit dem Material der Bahnen in Dach und gegebenenfalls
Boden entspricht.
8. Faltenbalg nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungsbahnen aus dem Material der Bahnen der Kellerfalten
im Dach bestehen.
9. Faltenbalg nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Seitenwände in Übergangsbogen in das Dach
und gegebenenfalls den Boden übergehen, wobei der Faltenaufbau
in den Übergangsbogen dem in Dach bzw. Fußboden entspricht.
10. Faltenbalg nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Balg doppelwandig ausgeführt ist, wobei
jede Wand in der Form von Kellerfalten ausgebildet ist, die
Falten beider Wände jedoch um eine halbe Faltenbreite in
Balglängsrichtung gegeneinander versetzt sind.
11. Faltenbalg nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf der Balgaußenseite eine Außenhaut aus
elastisch dehnbarem Material faltenfrei aufgelegt ist und
mit dem Balgmaterial in einer Weise verbunden ist, daß die
Verformungen des Balges unbehindert von der Außenhaut möglich
sind.
12. Faltenbalg nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeich
net, daß der Außenseite der äußeren Balgwand eine entspre
chende Außenhaut in entsprechender Weise zugeordnet ist.
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Publications (2)
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| DE3613729A1 true DE3613729A1 (de) | 1987-10-29 |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3613729C2 (de) | 1992-07-09 |
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| Date | Code | Title | Description |
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