DE3613381A1 - Stuhl mit federnd verschwenkbarem sitz und ruecken - Google Patents
Stuhl mit federnd verschwenkbarem sitz und rueckenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Stuhl, dessen Stuhlgestell
mit Befestigungselementen im Bereich der Vorderkante des
Sitzes zur verschwenkbaren Befestigung von Sitz und Rücken
versehen ist, wobei Sitz und Rücken federnd zueinander
bewegbar sind.
Bei bekannten Drehstühlen (DE-GM 84 01 000) ist der Sitz
sowohl im Bereich seines vorderen als auch seines hinteren
Endes um parallel zu den vorderen und hinteren Sitzkanten
gerichtete Achsen verschwenkbar und der Rücken des Stuhles
ist getrennt vom Sitz ausgebildet und für sich derart
verschwendbar, daß die sogenannte Sitzwinkelöffnung, d. h. der
Winkel zwischen Sitz und Rücken, in relativ weiten Grenzen
veränderbar ist, wenn die auf dem Stuhl sitzende Person
ihre Lage verändert, sich beispielsweise aus gerader Sitzhaltung
in weit nach hinten gelehnte Stellung verändern
will. Ergonomische Untersuchungen haben ergeben, daß dies
besonders günstig ist, um Ermüdungserscheinungen dadurch
entgegen zu wirken, daß die Wirbelsäule in allen eingenommenen
Sitzstellungen gut durch den Rücken des Stuhles abgestützt
wird. Ein derartiger Stuhl weist jedoch einen relativ
komplizierten Aufbau auf. Zum einen weil Sitz und
Rücken gesondert am Stuhlgestell gelagert werden müssen
und dazu mehrere Schwenkachsen im Bereich des vorderen und
hinteren Endes des Sitzes teilweise mit Langlochführung
und Federrückführungselementen erforderlich sind, und zum
anderen dadurch ein entsprechend kompliziertes und
aufwendiges Stuhlgestell notwendig sind.
Bekannt sind auch sogenannte Freischwinger-Stühle, d. h.
solche, bei denen Stuhlgestell, Sitz und Rücken aus durchgehenden
federnden Rohrprofilen gebildet sind, die bei einfachem
Aufbau zwar auch schon eine relativ gute Anpassung
an verschiedene Sitzhaltungen ermöglichen, dabei aber noch
insoweit nachteilig sind, als sich bei einer sich weit
nach hinten lehnenden, den Stuhl besitzenden Person der Bereich
der Sitzvorderkante nach hinten abwärts verlagert
und damit auch die Stellung der betreffenden Person gegenüber
umgebenden Möbeln, insbesondere Tischplatten. Außerdem
ist die Veränderung der Sitzwinkelöffnung begrenzt und
eine schalenförmige Ausbildung von Sitz und Rücken nicht
möglich.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Lösung,
welche unabhängig von der Ausgestaltung des Stuhlgestells,
d. h. unabhängig davon, ob dieses als ggf. rollbares Drehgestell
oder mit starren Stuhlbeinen ausgebildet ist, eine
Anpassung von Sitz und Rücken an die jeweilige Sitzhaltung
der den Stuhl benutzenden Person mit wesentlich geringerem
Aufwand möglich macht und gleichzeitig die Voraussetzungen
dafür schafft, um in Weiterbildung die Veränderung der
Sitzwinkelöffnung, d. h. des Winkels zwischen Sitz und
Rücken, besonders effektiv und einfach vornehmen zu
können.
Bei einem Stuhl der eingangs bezeichneten Art wird diese
Aufgabe grundsätzlich zunächst dadurch gelöst, daß eine
als gesondertes Bauelement ausgebildete einteilige Tragkonstruktion
für Sitz und Rücken nur am vorderen Ende des
Sitzteils derart fest eingespannt ist, daß Sitz und Rücken
als Ganzes aufgrund des Eigen-Federungsvermögens ihrer
Tragkonstruktion um die Vorderkante des Sitzes federnd
schwenkbar sind.
Aufgrund dieser Ausgestaltung ergibt mit konstruktiv
äußerst einfachen Mitteln eine günstige Anpaßbarkeit von
Sitz und Rücken an die jweils eingenommene Sitzposition,
ähnlich wie dies auch schon bei einem Freischwinger-Stuhl
der Fall ist, wie dieser vorstehend schon erwähnt wurde,
und zwar zunächst durch Absenken des hinteren Endes des
Sitzes bei einem Nachhintenlehnen der sitzenden Person,
und einer dabei gleichzeitig eintretenden Vergrößerung der
Sitzwinkelöffnung aufgrund der vorhandenen federnden
Beweglichkeit zwischen Sitz und Rücken.
In Weiterbildung der Erfindung ist es besonders vorteilhaft,
wenn man zur Verstärkung der federnden Verstellbarkeit
zwischen Sitz und Rücken eine Verringerung des Querschnitts
oder eine entsprechende Formgebung der einteiligen
Tragkonstruktion für Sitz und Rücken im Übergangsbereich
zwischen diesen vorsieht, wobei sich ein besonders
guter Verstärkungseffekt ergibt, wenn der Ort der Verstärkung
der federnden Verstellbarkeit an der Tragkonstruktion
im Bereich des hinteren Endes vor ihrer Umbiegung zum
Rücken vorgesehen ist. Durch eine derartige Verstärkung
der ohnehin schon gegebenen federnden Verstellbarkeit
zwischen Sitz und Rücken ergibt sich bei einem entsprechend
weiten Nachhintenlehnen eine wesentliche Vergrößerung
der Sitzwinkelöffnung, wie dies für ein bequemes Nachhintenlehnen
und dabei stattfindendes sicheres Abstützen
sehr wünschenswert ist.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Grundkonzeption kommen
in besonders einfacher und günstiger Weise dann zum Tragen,
wenn Sitz und Rücken als gleichzeitig die Tragkonstruktion
für diese bildende einteilige Schale ausgebildet
sind, wobei hierfür alle geeigneten Materialien, wie Sperrholz,
Metall oder Kunststoff in Betracht kommen können.
Zur Verringerung des Querschnitts kann dabei eine horizontale
einseitige Einkerbung der Schale vorgesehen sein oder
ein beidseitiges taillenähnliches Einziehen der Schale,
wie letzteres vielfach bereits bei Stühlen mit einteiliger
Sitz- und Rückenschale üblich ist, deren Sitz unverschwenkbar
am Stuhlgestell befestigt ist.
Im letzteren Fall, d. h. bei einer taillenartig eingezogenen
oder mit einfachen, quer zur Sitzrichtung gerichteten
Schlitzen versehenen Schale, ist in besonders einfacher
Weise eine weitere Verstärkung der federnden Verstellbarkeit
erreichbar, indem vom Ende der taillenähnlichen
Einziehung oder der Querschlitze ausgehende, nach
vorn in Sitzrichtung verlaufende Einschnitte im Sitz
ausgebildet sind. Dadurch kann sich der Rücken praktisch
gegenüber dem Sitz um eine horizontale Achse verschwenken,
die sich durch die vorderen Endpunkte der in Sitzrichtung
verlaufenden Einschnitte erstreckt, was natürlich eine
entsprechend starke Vergrößerung der Sitzwinkelöffnung bei
einem Nachhintenlehnen der sitzenden Person ergibt.
Bekannt ist ein Stuhl mit aus Sitzteil und Rückenlehnenteil
bestehender Sitzschale (DE-GM 75 00 152), bei dem in
der Sitzschale eine Aussparung vorgesehen ist, welche aus
einem etwa im Bereich des Überganges am Sitzteil in den
Rückenlehnenteil liegenden, etwa parallel zur Sitzvorderkante
angeordneten Schlitz und zwei weiteren in diesen
einmündenden, etwa senkrecht zu dem erstgenannten Schlitz
stehenden und etwa bis in den Bereich der Vorderkante der
Sitzschale geführten Schlitzen besteht, derart, daß die
Aussparung etwa die Form eines U besitzt. Dadurch wird in
ähnlicher Weise, wie bei der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen
Ausgestaltung, eine Verschwenkung des Rückenteils
um eine durch die vorderen Endpunkte der in Sitzrichtung
verlaufenden Schlitze sich erstreckende horizontale Achse
bewirkt. Da der die Basis des U bildende Hauptschlitz sich
jedoch über die gesamte Sitzbreite erstreckt, muß der betreffende
Schlitz durch eine elastische Auflage abgedeckt
werden, wenn verhindert werden soll, daß Quetschungen des
Gesäßes der auf dem Stuhl sitzenden Person verhindert werden
sollen. Für eine Schalenkonstruktion ohne zusätzliche
Polsterung o. dgl. ist eine derartige Schlitzausgestaltung
daher nicht verwendbar, woraus sich gleichzeitig ergibt,
daß die vorstehend dargelegte erfindungsgemäße Einschnitt-
Gestaltung nicht auf eine insgesamt verschwenkbare Sitz-
und Rückenschale begrenzt ist, sondern mit gleichem Vorteil
auch bei einer solchen Anwendung finden kann, deren
Sitz fest am Stuhlgestell befestigt ist, wie beim Stuhl
gemäß DE-GM 75 00 152.
Eine konstruktiv besonders einfache Ausgestaltung erhält
man, wenn die federnde Einspannung der einteiligen Schale
am Stuhlgestell durch Auflage und Befestigung des vorderen
Endes des Sitzes auf einer am Stuhlgestell befestigten
Traverse gebildet ist.
Die Traverse kann dabei von einer im wesentlichen horizontal
angeordneten Platte gebildet sein, derart, daß sich
eine entsprechend breite Auflagefläche der Schale auf der
Traverse ergibt.
Dabei empfiehlt es sich dann, die obere Hinterkante der
Platte abgerundet auszubilden, so daß bei der Verschwenkbewegung
der Schale sich keine Einkerbung im der oberen
Hinterkante gegenüberliegenden Bereich der Schale ergibt.
Bei einem Stuhl mit normalen vier Standbeinen empfiehlt es
sich, unterhalb des Sitzteils der einteiligen Schale im Bereich
derselben von der Traverse nur schwach abwärts geneigt
verlaufende hintere Stuhlbeine abzweigen zu lassen,
die ab Ende des Sitzteiles im wesentlichen senkrecht gerichtet
sind. Dadurch können die betreffenden hinteren
Stuhlbeine in konstruktiv besonders einfacher Weise mit
der Traverse verbunden sein und verhindern dennoch nicht
eine Abwärtsverschwenkung der einteiligen Schale im Bereich
des Sitzes.
Das Stuhlgestell kann aber auch höhenverstellbar und/oder
drehbeweglich ausgebildet sein, wobei dann zweckmäßig am
oberen Ende eines drehbaren Teleskopteiles ein gabelförmiges
Befestigungselement mit mindestens zwei Zinken angeordnet
ist, deren freie Enden sich zum vorderen Ende des
Sitzes zwecks federnder Befestigung der einteiligen
Tragkonstruktion erstrecken.
Wenn man von den Vorteilen einer schalenförmigen Ausgestaltung
von Sitz und Rücken Gebrauch machen will, kann
man das Stuhlgestell auch als Freischwinger ausbilden, insbesondere
dann, wenn man die besonders vorteilhafte Verstärkung
der Verstellbarkeit zwischen Sitz und Rücken
durch die vorstehend erwähnten in Sitzrichtung verlaufenden
Einschnitte im hinteren Sitzbereich nutzen und in Kauf
nehmen will, daß sich die vordere Sitzkante etwas nach
hinten abwärts verlagert, wenn die sitzende Person eine
stärker nach hinten geneigte Stellung einnimmt.
Schließlich ist es auch noch möglich, Stühle mit fest
ausgebildeten Stuhlbeinen stapelbar auszubilden, indem man
die in Draufsicht neben dem Sitz angeordneten Stuhlbeine
sich in Sitzrichtung V-förmig nach unten öffnen läßt und
die hinteren Stuhlbeine nach außen verkröpft, derart, daß
die vorderen und hinteren Stuhlbeine des jeweils oberen
Stuhles vor die vorderen und hinteren Stuhlbeine des darunter
befindlichen Stuhles zu liegen kommen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung eines
erfindungsgemäßen Stuhles mit Sitz und Rücken bildender
einteiliger Schale und besonders guter federnder
Verstellbarkeit zwischen Sitz und Rücken
in Seitenansicht,
Fig. 2 den Stuhl gemäß Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 ein an dem Stuhl gemäß den Fig. 1 und 2 ähnlichen
Stuhl mit anders ausgebildeter Verstellbarkeit
zwischen Sitz und Rücken in Seitenansicht,
Fig. 4 den Stuhl gemäß Fig. 3 in Draufsicht,
Fig. 5 einen den vorhergehenden Stühlen ähnlichen Stuhl,
mit einer weiteren Ausbildung der Verstellbarkeit
zwischen Sitz und Rücken in Seitenansicht,
Fig. 6 den Stuhl gemäß Fig. 5 in Draufsicht,
Fig. 7 einen Drehstuhl mit erfindungsgemäßer Sitz- und
Rückenausbildung in Seitenansicht,
Fig. 8 den Stuhl gemäß Fig. 7 in Draufsicht,
Fig. 9 einen Stuhl mit erfindungsgemäßer Sitz- und
Rückenausbildung mit freischwingendem Stuhlgestell
in Seitenansicht,
Fig. 10 den Stuhl gemäß Fig. 9 in Draufsicht,
Fig. 11 einen Stuhl mit als Rohrrahmen ausgebildeter
Tragkonstruktion für Sitz und Rücken in Seitenansicht,
Fig. 12 den Stuhl gemäß Fig. 11 in Draufsicht.,
Fig. 13 zwei grundsätzlich dem Stuhl gemäß den Fig. 11 und
12 ähnliche Stühlen in stapelbarer Ausbildung und
in gestapelter Stellung in Seitenansicht,
Fig. 14 die Stühle gemäß Fig. 13 in Draufsicht,
Fig. 15 zwei stapelbare Stühle ähnlich den Fig. 13 und 14
jedoch mit Armlehnen in Seitenansicht und in
Fig. 16 die Stühle gemäß Fig. 15 in Draufsicht.
Der Stuhl gemäß Fig. 1 weist zwei aus Rohrprofilen gebildete
vordere Stuhlbeine 1 auf, die durch einen plattenförmige
Traverse 2 miteinander verbunden sind. An der Traverse 2
sind zwei untere Stuhlbeine 3 über einen Verbindungssteg 4
mit der Traverse 2 verbunden, und zwar vorzugsweise durch
Verschweißung. Die hinteren Stuhlbeine verlaufen von der
Traverse 2 zunächst schwach abwärts geneigt und sind am
hinteren Ende des Stuhls im wesentlichen abwärts gerichtet.
An der Traverse 2 ist eine einteilige, Sitz 5 und Rücken 6
bildende Schale 7 aus geeignetem federnden Material wie
Sperrholz, Kunststoff oder Metall mittels Befestigungsschrauben
oder Nieten 8 fest eingespannt befestigt,
derart, daß die Schale 7 als Ganzes federnd nachgiebig
verschwenkbar ist, wobei der vor der Traverse liegende
Teil des Sitzes 5 seine Lage im wesentlichen beibehält.
Die hintere obere Kante der Traverse 2 ist zweckmäßig
abgerundet ausgebildet, um bei der Verschwenkung des
hinter der Traverse 2 liegenden Bereichs der Schale keine
Einkerbung im der hinteren oberen Kante der Traverse
gegenüberliegenden Bereich hervorzurufen.
Zwischen Sitz 5 und Rücken 6 der Schale 7 ist eine
taillenähnliche Einziehung 9 ausgebildet und vom inneren Ende dieser
Einziehung 9 an nach vorn in Sitzrichtung verlaufende
Einschnitte 10 im Sitz 5 der Schale 7 derart, daß bei
Belastung des Rückens 6 durch eine sich gegenlehnende Person
der Rücken 6 um eine horizontale Achse gegenüber dem
Sitz 5 verschwenken kann, die sich durch die vorderen Enden
der Einschnitte 10 erstreckt.
Aufgrund dieser Ausbildung ist erkennbar, daß sich eine
zweifache Verstärkung der ohnehin gegebenen federnden Verstellbarkeit
zwischen Sitz 5 und Rücken 6 der Schale 7 ergibt
und zwar einmal durch die taillenartige Einziehung 9,
insbesondere aber auch noch durch die in Sitzrichtung verlaufenden
Einschnitte 10 zwischen Sitz 5 und Rücken 6, so
daß sich bei entsprechender Belastung des Rückens 6 bei
einem Nachhintenlehnen der den Stuhl benutzenden Person
eine besonders starke Vergrößerung der Sitzwinkelöffnung,
d. h. des Winkels zwischen Sitz 5 und Rücken 6 ergibt, wie
dies aus ergonomischen Gründen sehr erwünscht ist. Wie
Fig. 1 zeigt, wird das Abwärtsfedern der Schale 7 beim
Benutzen des Stuhles durch die hinteren Stuhlbeine nicht
behindert, weil diese trotz raumsparender Ausbildung unterhalb
des Sitzes entsprechend leicht abwärts geneigt
verlaufen.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 3 und 4 entspricht
die Ausbildung dem Stuhl nach Fig. 1 und 2, mit der Ausnahme,
daß anstelle der dort vorgesehenen taillenartigen
Einziehung 9 und der in Sitzrichtung verlaufenden Einschnitte
10 am hinteren Ende des Sitzes 5 a der dortigen
einteiligen Schale 7 a eine untere Einkerbung 11 ausgebildet
ist, derart, daß sich durch die dadurch bewirkte
Querschnittsverminderung der Schale 7 a bei Belastung des
Rückens eine stärkere Vergrößerung der Sitzwinkelöffnung
ergibt, als sich diese ohne diese Einkerbung einstellen
würde.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 wird die
Verstärkung der federnden Verstellbarkeit zwischen Sitz 5 b
und Rücken 6 b einer einteiligen Schale 7 b durch eine
taillenartige Einziehung 12 der Schale 7 b im hinteren Bereich
des Sitzes bewirkt. Im übrigen entspricht die Ausbildung
des Stuhles den vorher beschriebenen Stühlen.
Der Stuhl gemäß den Fig. 7 und 8 weist ein übliches höhenverstellbares
Drehgestell 13 auf, das mittels Laufrollen
14 verfahrbar ist. Am oberen Endes eines drehbaren
Teleskopteils 15 ist ein gabelförmiges Befestigungselement
16 angeordnet, das mit zwei sich nach vorn erstreckenden
Zinken 17 versehen ist, die mit einer plattenförmigen
Traverse 18 verbunden, vorzugsweise verschweißt sind. Mit
dieser Traverse 18 ist ein eine einteilige
Tragkonstruktion bildender Rohrrahmen 19 durch Schrauben
oder Nieten 20 fest eingespannt befestigt, wobei in nicht
näher dargestellter Weise zwischen dem Rohrrahmen 19 ein
Sitz 21 und ein Rücken 22 durch entsprechende Füllelemente,
wie Querstreben, Polsterkissen o. dgl., ausgebildet ist.
Wie erkennbar ist, kann der eine einteilige Tragkonstruktion
für Sitz und Rücken bildende Rohrrahmen 19 in
gleicher Weise als Ganzes im wesentlichen um die Traverse
18 verschwenken, wie die einteilige Schale bei den
zuvorbeschriebenen Stühlen mit der Ausnahme, daß die federnde
Verstellbarkeit zwischen Sitz 21 und Rücken 22 beschränkt
ist auf das eigene Federungsvermögen des Rohrrahmens 19.
Natürlich könnte auch bei diesem Rohrrahmen eine Verstärkung
der federnden Verstellbarkeit zwischen Sitz und
Rücken dadurch bewirkt werden, daß der Rohrrahmen im
hinteren Bereich des Sitzes eine Verformung,
beispielsweise eine Abflachung erhält, die sein
Widerstandsmoment verringert, so daß sich bei Belastung
des Rückens 22 durch eine sitzende Person eine
entsprechende Vergrößerung der Sitzwinkelöffnung ergeben
würde. Auch könnte das Profil des Rohrrahmens 19 im
hinteren Bereich des Sitzes taillenartig eingezogen
werden, so daß die in Querrichtung verlaufenden
Rohrabschnitte torsionsartig belastet werden und dadurch
eine Vergrößerung der Sitzwinkelöffnung bei Belastung des
Rückens 22 ergäben. Natürlich könnte anstelle des
Rohrrahmens 19 auch eine einteilige Schale ähnlich wie bei
den Stühlen nach den Fig. 1 bis 6 an der Traverse 18
befestigt werden.
Bei dem Stuhl nach den Fig. 9 und 10 ist der Stuhl mit
einem sog. Freischwinger-Stuhlgestell 23 ausgebildet, d. h.
einem federnden Rohrrahmen, der mit einer U-förmigen
Basis 24 auf dem Boden aufliegt, wobei sich die Schenkel
der U-förmigen Basis 24 in im wesentlichen senkrecht gerichtete
vordere Stuhlbeine 25 fortsetzen. Bei einem
klassischen Freischwinger-Stuhl sind die aufwärtsgerichteten
Rohre 25 dann weiter zweifach im wesentlichen rechtwinklig
umgebogen um derart die Tragkonstruktion für einen
Sitz und Rücken zu bilden. Bei dem Stuhl nach Fig. 9 und
10 sind die aufwärtsgerichteten Rohrteile 25 jedoch am oberen
Ende nach Umbiegung in die Horizontale nur noch um ein
kurzes Stück 26 verlängert und zwischen den Rohrstücken 26
ist eine Traverse 27, vorzugsweise durch Anschweißung befestigt.
An der Traverse 27 ist in gleicher Weise wie bei
der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 die dort im einzelnen
beschriebene, einteilige Sitz und Rücken bildende
Schale 7 befestigt, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen
in vollem Umfang Bezug genommen wird.
Wie erkennbar ist, kann auf diese Weise ein Freischwinger-
Stuhlgestell mit einer schalenförmigen Sitz- und Rückenkonstruktion
versehen werden, wie dies vielfach gewünscht ist
und dabei auch die besonders vorteilhafte Verstärkung der
federnden Verstellbarkeit zwischen Sitz und Rücken erreicht
werden, wie diese bei der Ausführungsform gemäß den
Fig. 1 und 2 ausführlich beschrieben ist. Dabei ist lediglich
in Kauf zu nehmen, daß aufgrund des Freischwinger-
Stuhlgestells sich das vordere Ende des Sitzes in Abhängigkeit
von sich verändernder Belastung infolge anderer Sitzposition
der den Stuhl benutzenden Person auf einer Kreisbahn
verlagern kann, deren Mittelpunkt etwa am unteren
Ende der Stuhlbeine 23 liegt. In Fällen, bei denen der betreffende
Stuhl jedoch keinen anderen Möbeln, wie Schreibtischen
o. dgl. unmittelbar zugeordnet ist, spielt dies im
allgemeinen keine Rolle.
Der Stuhl gemäß den Fig. 11 und 12 weist das gleiche Stuhlgestell
auf, wie die Stühle gemäß den Fig. 1 bis 6 und
weist einen einteiligen Rohrrahmen 19, wie beim Stuhl
gemäß den Fig. 7 und 8 auf. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird daher auf das zum Stuhl nach den Fig. 7 und 8
hinsichtlich der vom Rohrrahmen 19 gebildeten Tragkonstruktion
für Sitz und Rücken Bezug genommen.
Bei den Stühlen gemäß den Fig. 13 und 14 sind vordere
Stuhlbeine 28 und hintere Stuhlbeine 29 in Draufsicht gesehen
neben dem Sitz angeordnet und öffnen sich V-förmig
nach unten, wobei jeweils ein vorderes und hinteres Stuhlbein
durch einen Verbindungssteg 30 aus einem Rohrstück gebildet
ist. Im Übergangsbereich zwischen Verbindungssteg
30 und hinterem Stuhlbein 29 ist dabei eine Abkröpfung 31
ausgebildet, derart, daß bei einem Übereinanderstapeln von
Stühlen der betreffenden Art die vorderen und hinteren
Stuhlbeine des jeweils oberen Stuhls vor die vorderen und
hinteren Stuhlbeine des darunter befindlichen Stuhles zu
liegen kommen, wie Fig. 13 und 14 zeigen. Die Sitz- und
Rücken-Konstruktion entspricht denjenigen gemäß Fig. 11
und 12 bzw. Fig. 7 und 8.
Bei den Stühlen gemäß den Fig. 15 und 16 sind vordere
Stuhlbeine 32 und hintere Stuhlbeine 33 durch Verbindungsstege
34 miteinander verbunden, welche gleichzeitig Armlehnen
für die betreffenden Stühle bilden. Im übrigen entspricht
die Ausbildung hinsichtlich Stapelbarkeit und Ausgestaltung
der Sitz- und Rücken-Konstruktion den Stühlen
gemäß den Fig. 13 und 14.
Natürlich sind noch weitere zahlreiche Variationen von
Einzelmerkmalen der vorbeschriebenen Stühle miteinander
möglich. So kann die Traverse zur federnden Einspannung
der Tragkonstruktion für Sitz und Rücken anstelle der vorbeschriebenen
Platte auch aus zwei mit Abstand voneinander
angeordneten Rohren oder Stäben bestehen u. dgl. mehr.
Wesentlich und allen Ausführungsformen gemeinsam ist die
Ausbildung von Sitz und Rücken als gesondertes Bauelement
mit einer einteiligen Tragkonstruktion, die nur am vorderen
Ende des Sitzes fest eingespannt ist, so daß eine Verschwenkung
der betreffenden einteiligen Sitz- und Trag-
Konstruktion um die Vorderkante des Sitzes entsprechend
der Belastung durch die jeweils eingenommene Sitzposition
der den Stuhl besitzenden Person möglich ist.
Claims (14)
1. Stuhl, dessen Stuhlgestell mit Befestigungselementen im
Bereich der Vorderkante des Sitzes zur verschwenkbaren
Befestigung von Sitz und Rücken versehen ist, wobei Sitz und
Rücken federnd zueinander bewegbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine als gesondertes Bauelement ausgebildete einteilige
Tragkonstruktion (7; 19) für Sitz (5; 21) und Rücken
(6; 22) nur am vorderen Ende des Sitzes (5; 21) derart fest
eingespannt ist, daß Sitz und Rücken als Ganzes aufgrund
des Eigen-Federungsvermögens ihrer Tragkonstruktion um die
Vorderkante des Sitzes federnd schwenkbar sind.
2. Stuhl nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verstärkung der federnden Verstellbarkeit zwischen
Sitz (5; 21) und Rücken (6; 22) eine Verringerung des
Querschnitts oder entsprechende Formgebung der einteiligen
Tragkonstruktion (7; 19) für Sitz und Rücken im Übergangsbereich
zwischen Sitz und Rücken vorgesehen ist.
3. Stuhl nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ort der Verstärkung der federnden Verstellbarkeit
an der Tragkonstruktion (7; 19) im Bereich des hinteren Endes
des Sitzes (5; 21) vor ihrer Umbiegung zum Rücken
(6; 22) vorgesehen ist.
4. Stuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß Sitz (5) und Rücken (6) als gleichzeitig die Tragkonstruktion
für diese bildende einteilige Schale (7) ausgebildet
sind.
5. Stuhl nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verringerung des Querschnitts eine horizontale einseitige
Einkerbung (11) der Schale (7 a) vorgesehen ist.
6. Stuhl nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verringerung des Querschnitts ein beidseitiges
taillenähnliches Einziehen (12) der Schale (7 b) vorgesehen
ist.
7. Stuhl, insbesondere nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur weiteren Verstärkung der federnden Verstellbarkeit
vom Ende der taillenähnlichen Einziehung (9) oder von einfachen
Querschlitzen ausgehende, nach vorn in Sitzrichtung
verlaufende Einschnitte (10) im Sitz (5) ausgebildet sind.
8. Stuhl nach Anspruch 4 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die federnde Einspannung der einteiligen Schale (7)
am Stuhlgestell durch Auflage und Befestigung des vorderen
Endes des Sitzes (5) auf einer am Stuhlgestell befestigten
Traverse (2) gebildet ist.
9. Stuhl nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Traverse von einer im wesentlichen horizontal
angeordneten Platte (2) gebildet ist.
10. Stuhl nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Hinterkante der Platte (2) abgerundet
ausgebildet ist.
11. Stuhl nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß unterhalb des Sitzes (5) der einteiligen Schale (7) im
Bereich derselben von der Traverse (2) nur schwach abwärts
geneigt verlaufende hintere Stuhlbeine (3) abzweigen, die
ab Ende des Sitzes im wesentlichen senkrecht gerichtet
sind.
12. Stuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß dessen Stuhlgestell (13) höhenverstellbar und/oder
drehbeweglich ausgebildet ist, wobei am oberen Ende eines
drehbaren Teleskopteils (15) ein gabelförmiges Befestigungselement
(16) mit mindestens zwei Zinken (17) angeordnet
ist, deren freie Enden sich zum vorderen Ende des
Sitzes (21) zwecks federnder Befestigung der einteiligen
Tragkonstruktion (19) erstrecken.
13. Stuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß dessen Stuhlgestell als Freischwinger ausgebildet ist.
14. Stuhl nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser zwecks Stapelbarkeit mit sich in Sitzrichtung
V-förmig nach unten öffnenden in Draufsicht neben dem Sitz
(21) angeordneten Stuhlbeinen (28; 29) versehen ist, wobei
die hinteren Stuhlbeine (29) nach außen derart verkröpft
(31) sind, daß die vorderen und hinteren Stuhlbeine
(28; 29) des jeweils oberen Stuhles vor die vorderen und
hinteren Stuhlbeine des darunter befindlichen Stuhles zu
liegen kommen.
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