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DE3612929A1 - Verfahren zur herstellung eines kombinierten phosphorduenge- und bodenverbesserungsmittels - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines kombinierten phosphorduenge- und bodenverbesserungsmittels

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DE3612929A1
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Germany
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phosphorus
fertilizer
organic
phosphate rock
water
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DE19863612929
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Arvo Wahlberg
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WAHLBERG ANNA-MAIJA
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WAHLBERG ANNA-MAIJA
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    • C05FERTILISERS; MANUFACTURE THEREOF
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    • C05B13/00Fertilisers produced by pyrogenic processes from phosphatic materials
    • C05B13/02Fertilisers produced by pyrogenic processes from phosphatic materials from rock phosphates
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C05FERTILISERS; MANUFACTURE THEREOF
    • C05BPHOSPHATIC FERTILISERS
    • C05B17/00Other phosphatic fertilisers, e.g. soft rock phosphates, bone meal
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Description

Der Phosphor im Phosphatgestein, Apatit und Phosphorit, ist unlöslich oder nur wenig löslich in Wasser und daher für Pflanzen nur in begrenzten Mengen verfügbar. Bei der Herstellung von Phosphordüngemittel kommt es aber darauf an, die Löslichkeit zu erhöhen.
Das bekannteste Verfahren zur Herstellung von Phosphordüngemitteln besteht darin, Phosphatgestein mit einer anorganischen Säure zu behandeln, um eine geeignete Verbindung für Düngemittelzwecke als solche oder für weitere Verfahren zu erhalten.
Ein anderes Verfahren zur Herstellung von Phosphordüngemitteln besteht in der Hitzebehandlung eines Gemisches von Phosphatgestein und einigen anderen Substanzen bei einer hohen Temperatur.
Phosphordüngemittel werden auch aus Eisenerzen, die Phosphor enthalten, als Nebenprodukt in der Stahlindustrie erhalten. Die Phosphordüngemittel werden durch Umsetzung von Phosphatgestein mit einer anorganischen Säure in an sich bekannter Weise hergestellt.
Wenn Schwefelsäure für die Umsetzung mit Phosphatgestein verwendet wird, so ist das Reaktionsprodukt ein Gemisch von Monocalciumphosphat und Calciumsulfat (Gips), Superphosphat genannt.
Das Superphosphat enthält etwa 8% Phosphor, von denen mindestens 93% in Wasser löslich sind.
Wenn man das Tricalciumphosphat im Phosphatgestein mit Schwefelsäure und Wasser reagieren läßt, so sind die Reaktionsprodukte Phosphorsäure und Calciumsulfat.
Ca3(PO4)2 + H2SO4 + 6H2O → 3CaSO4 · 2H2O + 2H3PO4
Phosphorsäure wird bei einer weiteren Umsetzung verwendet, um Phosphordüngemittel herzustellen, wie Triplesuperphosphat und Ammoniumphosphate.
Bei einer Umsetzung von Phosphatgestein mit Phosphorsäure wird Triplesuperphosphat, eine fast reine Monocalciumphosphatverbindung, erhalten.
(Ca3(PO4)2)3 · CaF2 + 14H3PO4 → 10Ca(HO4)2 + 2HF↑
Der Phosphorgehalt des Triplesuperphosphates beträgt etwa 22%, von denen mindestens 93% in Wasser löslich sind. Das Reaktionsprodukt von Phosphatgestein und Salzsäure ist Dicalciumphosphat (CaHPO4), das als Düngemittel geringen Wert hat. Die Umsetzung von Phosphatgestein mit Salpetersäure führt zu einem Gemisch von Monocalciumphosphat und Calciumnitrat. Nachdem Calciumnitrat entfernt worden ist, enthält das Gemisch Monocalcium- und Dicalciumphosphate. Das N:P-Verhältnis in dem Düngemittel liegt im allgemeinen im Bereich von 1:0,44 bis 1:1,3 und der Gehalt an löslichem Phosphor beträgt 0 bis 80% je nach Herstellungsmethode.
Zu den Phosphordüngemitteln, die durch Hitzeverfahren hergestellt wurden, gehört Rhenania-Phosphat, das durch Erhitzen eines Gemisches von Phosphatgestein, Natriumcarbonat und Quarzsand bei einer Temperatur von 1200°C erhalten wird.
Ca10(PO4)6F2 + 3Na2CO3 + 2SiO2 + H2O → 6CaNaPO4 + 2CaSiO4 + 3CO2 + 2HF
Rhenaniaphosphat
Rhenaniaphosphat hat einen Phosphorgehalt von 11% und ist in basischem Ammoniumcitrat löslich.
Eisenerz, das Phosphor enthält, ergibt Thomasschlacke als Nebenprodukt in der Stahlindustrie. Kalkstein und Sauerstoff werden zu dem geschmolzenen Eisenerz gegeben und die Schlacke an der Oberfläche des Gemisches wird abgetrennt.
Thomasschlacke enthält etwa 7 bis 10% Phosphor, von denen 90% in einer 2%igen Zitronensäure-Lösung löslich sind.
Das Verfahren zur Behandlung von Phosphatgestein mit Schwefelsäure ist sehr komplex und verlangt einen hohen Druck, große Genauigkeit und einen hohen Energiebedarf. Ein anderes Reaktionsprodukt ist toxischer Fluorwasserstoff. Schwefelsäure ist nicht nur toxisch, sondern auch teuer, bedingt durch die Komplexität des Herstellungsverfahrens und durch den erforderlichen hohen Energiebedarf. Obwohl Superphosphat Calciumsulfat enthält, wird bei dem Verfahren auch eine übermäßige Menge an Calciumsulfatabfall erhalten, wodurch eine Gefahr für die Umwelt heraufbeschworen wird.
Wenn Phosphatgestein mit Schwefelsäure und Wasser behandelt wird, um Phosphorsäure zu erhalten, so treten die gleichen oben erwähnten Gefahren auf mit der Ausnahme, daß sogar mehr Calciumsulfatabfall erhalten wird. Außerdem gehen beim Verfahren die wertvollen Spurennährstoffe und Lanthaniden verloren.
Phosphorsäure kann als ein bloßes Zwischenprodukt angesehen werden, weil es für die Verwendung als Düngemittel sehr ungeeignet ist. Infolgedessen wird es zu anderen Düngemitteln weiterverarbeitet, wie Triplesuperphosphat, wie oben beschrieben, oder zu Düngemittelgemischen.
Die Umsetzungen von Phosphatgestein mit Salzsäure oder Salpetersäure werden sehr wenig verwendet.
Während der Hitzebehandlung von Phosphatgestein werden die im Gestein enthaltenen Substanzen im Düngemittel zurückbehalten. Jedoch ist die erforderliche Temperatur von 1200°C außerordentlich hoch, was einen hohen Energieverbrauch bedeutet. Außerdem ist der Phosphor im Endprodukt nicht wasserlöslich.
Thomasschlacke ist eines der ältesten Phosphordüngemittel. Es wird aber nur in der Stahlindustrie erhalten und nur wenn das Eisenerz Phosphor enthält. Ein anderer Nachteil des Verfahrens besteht darin, daß es beträchtlich giftige Gerüche erzeugt.
Die Erfindung beseitigt oder reduziert beträchtlich die früher erwähnten Gefahren, indem
- der Energieverbrauch bemerkenswert niedrig bleibt,
- keine industriell hergestellten anorganischen Säuren benötigt werden,
- keine Gefahren für die Umwelt bei dem Verfahren, wie toxische Reaktionsprodukte, Geruchs- oder Abfallprodukte auftreten,
- die Nährstoffbestandteile des Phosphatgesteins fast vollständig im Düngemittel zurückbehalten werden.
Die beigefügte Zeichnung erläuert die Erfindung.
Das organische Material, das aus Rindenabfall oder Torf besteht, wird aus einem Vorratsbehälter 1 der Mahlvorrichtung 2 zugeführt. Wenn Torfmud, Faserabfall aus einer Celluloseproduktionsanlage, Sägemehl oder der feste Bestandteil von kommunalem Abwasser neben den oder anstelle der oben erwähnten Materialien verwendet werden, so kann das organische Material direkt aus dem Behälter 3 dem Verahren zugeführt werden. Alle erwähnten Materialien müssen sauer sein und einen pH von weniger als 5 aufweisen. Die Reaktionsmasse von Rinden, Torf, Celluloseabfallmaterial oder Sägemehl wird in einem Reaktorofen 4 auf eine Temperatur von 40 bis 120°C je nach Wassergehalt der Masser erhitzt. Je größer der Wassergehalt ist, umso höher ist die Temperatur. Der Reaktionsdruck steigt auf dieser Stufe auf etwa 16 bis 22 bar. Der feste Bestandteil von kommunalem Abwasser braucht nicht auf eine Temperatur über 70°C erhitzt zu werden, was auch einen niedrigeren Druck bedeutet. Dieses Verfahren entspricht dem Verfahren, das in der finnischen Patentanmeldung 8 41 230 beschrieben ist mit der Ausnahme, daß der Wassergehalt des frischen organischen Materials mindestens 40% betragen sollte. Dieses Erfordernis ist keine Bedingung des in der finnischen Patentanmeldung beschriebenen Herstellungsverfahrens. Nach dem Reaktorofen 4 wird Phosphatgestein, wie Apatit und/oder Phoshorit, dem Verfahren zugeführt. Das Gestein soll vorher auf folgende Weise aufbereitet werden:
Zuerst wird das Gestein in einer Mühle 2 A auf eine Teilchengröße von 0,02 bis 3 mm gemahlen. Je kleiner die Teilchengröße ist, umso höher ist der Phosphorgehalt des Düngemittels. Die optimale Teilchengröße beträgt 0,02 bis 1 mm. Nach dem Mahlen wird das Gestein in einen Erhitzungsofen 4 A überführt, in dem die Oberflächentemperatur etwa 800°C beträgt. Die Teilchen werden schnell auf eine Temperatur von etwa 50 bis 800°C erhitzt. Die optimale Temperatur beträgt 400 bis 500°C. Die optimale Temperatur hängt von der Qualität des Phosphatgesteins und von seinem Wassergehalt ab. Je näher die Umsetzung bei der optimalen Temperatur stattfindet, umso höher ist der Gehalt an löslichem Phosphor im Endprodukt.
Nach dieser Stufe wird die Masse des Phosphatgesteins und die organische Reaktionsmasse aus dem Reaktorofen 5 vereinigt und gemischt. Der auf der Vereinigungs- und Mischstufe entstehende Druck beträgt 20 bis 55 bar. Je höher der Druck ist, unter dem das Phosphatgestein gebildet wurde, umso höher müssen im allgemeinen die Temperaturen sein. Das bringt auch höhere Drucke auf der Mischstufe mit sich. Die Ergebnisse bei der teilweisen oder vollständigen Zersetzung des Phosphatgesteines beruhen auf folgenden Faktoren:
  • 1. Weil der pH der organischen Reaktionsmasse niedriger als der des Gesteins ist, wird die Acidität des Gemisches zu einem Gleichgewichtszustand neigen. Je niedriger der pH des organischen Materials ist, umso stärker wird die chemische Umsetzung zwischen dem organischen Material und dem Phosphatgestein sein und umso höher wird der Gehalt des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel sein.
  • 2. Weil die Calcium- und Phosphorgehalte in dem organischen Material niedriger sind als in dem Phosphatgestein, ist der Calcium- und Phosphorgehalt des organischen Materials umso niedriger, je stärker die chemische Umsetzung zwischen diesen ist und auch je höher der Gehalt des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel ist.
Das Gewichtsverhältnis des frischen organischen Materials und des trockenen Phosphatgesteins beträgt 0,15 : 0,5. Je größer die Menge des organischen Materials ist, eine umso größere Menge an Phophor im Gestein wird in wasserlösliche Form umgewandelt. Die für die Umsetzung erforderliche Zeit beträgt 10 bis 60 Minuten, im allgemeinen etwa 15 Minuten. Je länger die Reaktionszeit ist, umso größer ist die Menge an Phosphor im Gestein, die in wasserlösliche Form gebracht wurde.
Neben den oben erwähnten organischen Abfallmaterialien - Rindenabfall, Torf, Torfmud, Faserabfall aus einer Celluloseproduktionsanlage, Sägemehl, der trockene Bestandteil von kommunalem Ab- Wasser - können auch andere gleichwertige organische Materialien als Reaktionspartner verwendet werden.
Nach der Umsetzung wird die Masse, deren Temperatur 90°C beträgt, schnell in einem Kühler 5 auf eine Temperatur von 20 bis 40°C abgekühlt.
Schließlich können erforderlichenfalls Holz- oder Rindenaschen aus dem Behälter 6 oder Stickstoff aus dem Behälter 7 zugesetzt werden, die Masse wird dann gewünschtenfalls auf den Walzen 8 gekörnt und die Aschen können auf die Oberfläche der Körner im Mischbehälter 9 aufgebracht werden, wie das im Verfahren der oben erwähnten finnischen Patentanmeldung 8 41 230 beschrieben wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren ahmt so das Zersetzungsverfahren von Phosphatgestein nach, wie es in der Natur erfolgt. Der Gehalt an wasserlöslichem Phosphor im Düngemittel beträgt 0 bis 90% je nach Menge und Eigenschaften des organischen Materials und der Reaktionszeit. Das Reaktionsprodukt ist Monocalciumphosphat (Ca(H2PO4)2), eine wasserlösliche Phosphorverbindung.
Der Energieverbrauch bleibt gering, weil die Umsetzung bei einer niedrigen Temperatur stattfindet und weil das organische Reaktionsmaterial nicht industriell hergestellt wird. Es bringt keine Gefahren für die Umwelt mit sich; im Gegenteil, das Verfahren verbraucht organisches Material, das für die Umwelt eine Gefahr darstellt. Die Nährstoffbestandteile, die in dem Phosphatgestein enthalten sind, werden vollständiger zurückbehalten als bei Verfahren, die anorganische Säuren verwenden, und so vollständig wie bei Hitzebehandlungsverfahren.
Das kombinierte Phosphordünge- und Bodenverbesserungsmittel kann gewünschtenfalls auch als Belagmaterial verwendet werden. In diesem Fall hat die Löslichkeit des Phosphors keine praktische Bedeutung. Der Gehalt an wasserlöslichem Phosphor kann daher niedrig sein und das Herstellungsverfahren kann etwas vereinfacht werden. Die Reaktionszeit kann kurz und die Temperatur, bei der das Phosphorerz erhitzt wird, niedrig sein.

Claims (13)

1. Verfahren zur Herstellung eines kombinierten Phosphordünge- und Bodenverbesserungsmittels, dadurch gekennzeichnet, daß das Düngemittel aus Phosphatgestein unter Verwendung eines sauren Reaktionspartners von einer solchen Beschaffenheit hergestellt wird, daß dieser mit Phosphatgestein reagiert, daß der saure und feuchte Reaktionspartner organisch ist und einen niedrigeren Calcium- und Phosphorgehalt als das Phosphatgestein aufweist, daß die Teilchengröße des Phosphatgesteins 0,02 bis 3 mm, vorzugsweise 0,02 bis 1 mm beträgt, daß die Temperatur des Gesteins, wenn man die organische Reaktionsmasse und das Phosphatgestein vereinigt und mischt, 50 bis 800°C, vorzugsweise 400 bis 500°C, beträgt und daß die Temperatur der organischen Masse 40 bis 200°C beträgt.
2. Verfahren gemäß Abspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Reaktionspartner Rindenabfall ist.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Reaktionspartner Torf oder Torfmud ist.
4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Reaktionspartner Faserabfall aus einer Celluloseproduktionsanlage ist.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Reaktionspartner Sägemehl ist.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Reaktionspartner der feste Bestandteil von kommunalem Abwasser ist.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch den pH der Zusatzmasse eingestellt wird.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch den Calcium- und Phosphorgehalt der Zusatzmasse eingestellt wird.
9. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch die Reaktionstemperatur eingestellt wird.
10. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch die Reaktionsdauer eingestellt wird.
11. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch das Gewichtsverhältnis von frischer organischer Masse zum trockenen Phosphatgestein eingestellt wird.
12. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge des wasserlöslichen Phosphors im Düngemittel durch die Teilchengröße eingestellt wird, falls das Phosphatgestein zerkleinert vorliegt.
13. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserlöslichkeit des Phosphors niedrig gehalten wird, damit das Produkt als Belagmaterial geeignet ist.
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