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DE3608510A1 - Aus zwei teilelementen bestehendes verkleidungselement fuer eine dachkehle - Google Patents

Aus zwei teilelementen bestehendes verkleidungselement fuer eine dachkehle

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Publication number
DE3608510A1
DE3608510A1 DE19863608510 DE3608510A DE3608510A1 DE 3608510 A1 DE3608510 A1 DE 3608510A1 DE 19863608510 DE19863608510 DE 19863608510 DE 3608510 A DE3608510 A DE 3608510A DE 3608510 A1 DE3608510 A1 DE 3608510A1
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Germany
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cladding element
elements
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roof
sub
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DE19863608510
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Inventor
Oskar Fleck
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Individual
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    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D1/00Roof covering by making use of tiles, slates, shingles, or other small roofing elements
    • E04D1/30Special roof-covering elements, e.g. ridge tiles, gutter tiles, gable tiles, ventilation tiles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
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    • E04D13/064Gutters
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    • E04BUILDING
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    • E04D3/40Slabs or sheets locally modified for auxiliary purposes, e.g. for resting on walls, for serving as guttering; Elements for particular purposes, e.g. ridge elements, specially designed for use in conjunction with slabs or sheets
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04D2013/0454Drainage channels on inclined roofs at the intersection of roof surfaces, e.g. roof valleys

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Sustainable Development (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verkleidungselement für eine Dachkehle, das aus zwei plattenförmigen Teilelementen besteht, welche an einer gemeinsamen Längskante nach Art eines Scharniers gegeneinander winkelbeweglich in der Dachkehle vereinigt sind, wobei jedes Teilelement im Bereich der Dachkehle mit einer Ablaufrinne ausgebildet ist, die den winkelbeweglichen Vereinigungsbereich der Teilelemente in der Dachkehle umfaßt, nach Patent (Anmeldung Nr. P 35 11 089.9).
Gegenstand der Hauptpatentanmeldung P 35 11 089.9 ist ein mit Längsrippen versehenes Verkleidungselement für eine Dachkehle gemäß zitiertem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Das Verkleidungselement nach dem Hauptpatent löst das Problem des Dacheindeckens im Bereich einer Dachkehle mit einem Verkleidungselement, welches unter den Witterungseinflüssen des Daches stabil bleibt und einfach und sicher zu verlegen ist, eine problemlose Integrierung mit den Dachpfannen der benachbarten Dachflächen ermöglicht und dabei eine flexible Anpassung an unterschiedliche Dachkehlenwinkel problemlos zuläßt. Bei diesem Verkleidungselement sind im verlegten Zustand die beiden Teilelemente über die Bereiche ihrer Ablaufrinnen miteinander verbunden bzw. im Eingriff. Wasser, das auf die in der Kehle etwa V-förmig angeordneten Flächen der Teilelemente auftrifft, wird zur Ablaufrinne hin abgeleitet und in der Rinne zur Traufe abgeführt. Dabei ist im Überlappungsbereich ein Dichtstreifen eingelegt, der ein Eindringen von Wasser in den sich im Überlappungsbereich ergebenden Kapillarspalt der beiden Teilelemente verhindert. Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung besteht die Ablaufrinne eines Teilelementes aus zwei parallel verlaufenden Laschen, zwischen die die Ablaufrinne des anderen Teilelementes einschiebbar ist.
Die hiermit angegebenen Ausgestaltungen des Verkleidungselementes nach dem Hauptpatent lassen sich indessen noch weiter fortbilden, d. h. vereinfachen und verbessern. Bei dem Dichtstreifen besteht immerhin unter Witterungseinfluß mit Temperaturwechseln und Langzeiteinwirkung die Möglichkeit einer Versprödung und damit einer Undichtigkeit. Die Ausbildung der Ablaufrinne eines Teilelementes aus zwei parallel verlaufenden Laschen ist vergleichsweise aufwendig und erfordert hohe Genauigkeit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Gegenstand des Hauptpatentes fortzubilden. Es soll ein Verkleidungselement für eine Dachkehle angegeben werden, welches ohne einen Dichtungsstreifen und weiterhin ohne zwei parallel verlaufende Laschen auskommt, dabei eine sehr wirtschaftliche Herstellbarkeit ermöglicht und eine sehr einfache und mit wenigen Handgriffen zu bewerkstelligende Montage ermöglicht und zuverlässig das Eindringen von Feuchtigkeit in die Dachkehle verhindert.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt bei einem, vorzugsweise mit Längsrippen versehenen Verkleidungselement für eine Dachkehle, das aus zwei plattenförmigen Teilelementen besteht, gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches, bei dem jedes Teilelement an der gemeinsamen Längskante von der Dachkehle nach aufwärts gebogene Randprofile aufweist, die miteinander einen im Dachkehlenwinkel gelegenen rohrförmigen Kanal bilden.
Mit Vorteil verhindern die von der Dachkehle aufwärts gebogenen Randprofile ein Absickern von Fallwasser in die Dachkehle. Weil die damit gebildeten Ablaufkanäle im Dachkehlenwinkel oberhalb dieses Winkels gelegen ist, benötigen die in ihm vereinigten Randprofile zur Abdichtung mit Vorteil weder einen Dichtstreifen noch eine aus zwei parallel verlaufenden Laschen gebildete Labyrinthdichtung.
Mit Vorteil sieht eine Ausgestaltung vor, daß die von den Teilelementen gebildeten Schenkel des Dachkehlenwinkels tangential von der Unterseite des rohrförmigen Ablaufkanals ausgehend angeordnet bzw. ausgebildet sind.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Vorrichtung sind entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 3 bis 11 vorgesehen.
Die Erfindung wird in schematischen Zeichnungen in zwei bevorzugten Ausführungsformen gezeigt, wobei aus den Zeichnungen weitere Einzelheiten der Erfindung entnehmbar sind. Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht des erfindungsgemäßen Verkleidungselementes, bei dem die beiden Teilelemente mit ihren Randprofilen unmittelbar ineinandergreifen,
Fig. 2 einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Verkleidungselementes, bei dem die beiden Teilelemente von einem darübergeschobenen Schlitzrohr beweglich zusammengehalten sind.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, weist jedes Teilelement 1, 2 an der gemeinsamen Längskante 3 von der Dachkehle nach aufwärts gebogene Randprofile 4, 5 auf, die miteinander einen im Dachkehlenwinkel 6 vom Winkelbetrag α gelegenen rohrförmigen Ablaufkanal 7 bilden.
Mit großem Vorteil wird bei dieser Ausbildung eine Abdichtung des Verkleidungselementes in der Dachkehle ohne Zuhilfenahme eines Dichtstreifens oder einer Labyrinthdichtung erzielt. Gegebenenfalls im Drehspalt zwischen dem Teilelement 1 und 2 einsickerndes Wasser wird sicher im Ablaufkanal 7 abgeleitet und kann nicht in das Dachgebälk eindringen. Weiterhin sind die beiden Verkleidungselemente sehr leicht ineinanderschiebbar.
Die von den Teilelementen 1, 2 gebildeten Schenkel 8, 9 des Dachwinkels 6 bzw. α sind tangential von der Unterseite des rohrförmigen Ablaufkanals 7 ausgehend angeordnet bzw. ausgebildet. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß das eine der Teilelemente 1 zu einem Randprofil 4 in Form eines etwa 5/8-Teil-Kreises einwärts, daß d. h. beim rechtsseitigen Teilelement 1 rechtsdrehend, aufgerollt und mit einem endständigen Steg 10 ausgebildet und das andere Teilelement 2 ein Randprofil 5 aufweist, welches zunächst im rechten Winkel aus dem Schenkel 9 hochgekantet und am Ende, ebenfalls rechtsdrehend, zu einem Vollkreis aufgerollt und mit einem endständigen Steg 11 ausgebildet und derart dimensioniert ist, daß es über das Profil 4 des ersteren Teilelementes 1 darüberschiebbar ist. Wie gesagt, ergibt sich mit der erfindungsgemäßen Ausbildung Dichtheit bei einfachster Montage durch gegenseitiges Einschieben der Teilelemente ineinander, und das so ausgebildete Verkleidungselement kann nach Art eines Scharniers einem beliebigen Winkel einer Dachkehle angepaßt werden.
Wie aus der Darstellung nach Fig. 1 ersichtlich, weisen die endständigen Stege 10, 11 der Randprofile 4, 5 eine Breite auf, die etwa 1/3 des Durchmessers des kreisförmigen Randprofils beträgt. Weiterhin sind die Stege 10, 11 jeweils gegen das Zentrum des kreisförmigen Profils 4, 5 gerichtet abgekantet. Diese Stege dienen einerseits einer gewissen Stabilisierung der kreisförmig aufgerollten Randprofile 4, 5 und sind andererseits sehr zweckmäßig beim Aufrollen dieser Randprofile, indem nämlich zunächst das noch ungerollte Blech mit dem Steg abgekantet und dieser in den Schlitz eines Rolldornes eingeschoben und durch Drehung des Rolldornes dann das kreisförmige Profil 4, 5 mit einem sehr geringen Arbeitsaufwand problemlos hergestellt werden kann. Somit dienen diese Stege 10, 11 vorzugsweise der unkomplizierten Herstellbarkeit des aufgerollten Profilbereiches mit Hilfe eines einen Schlitz aufweisenden Wickeldornes, wie dies an sich bekannt ist. Dies gilt insbesondere für die Herstellung der Teilelemente aus einer verformbaren Metallplatte. Wenn jedoch, was ebenfalls möglich ist, die Teilelemente als Strangpreßprofile hergestellt werden, kann der Steg 10, 11 an sich entfallen.
Eine andere Ausgestaltung der Teilelemente zeigt Fig. 2. Bei dieser sind die beiden Teilelemente 1, 2 mit gegengleichen, einander Rücken 12 an Rücken 13 abgewandt und jeweils nach einwärts gegenläufig drehenden Randprofilen 4, 5 in Form von halben Kreisen mit endständigen Stegen 14, 15 ausgebildet und diese Profile 4, 5 von einem darübergeschobenen Schlitzrohr 16 beweglich zusammengehalten. Das Schlitzrohr 16 bildet zusammen mit den beiden Randprofilen 4, 5 der Teilelemente 1, 2 den in der Dachkehle 6 gelegenen Ablaufkanal 7. Das Schlitzrohr 16 kann mit Muffen 17 zusammenschiebbare Rohrstücke 16′, 16′′ aufweisen. Die Teilelemente 1, 2, insbesondere in der Ausgestaltung nach Fig. 2, können als Abschnitte von Kunststoffstrangpreßprofilen hergestellt sein.
Vorteilhafterweise kann das Schlitzrohr 16 aus handelsüblichem Rohrmaterial mit durch Fräsen oder Sägen spanabhebend hergestelltem Schlitz 18 ausgebildet sein; es kann aber auch aus einem hochwitterungsbeständigen, vergleichsweise harten, federnde Eigenschaften aufweisenden Kunststoffmaterial hergestellt werden.
Wie die Zusammenschau der Fig. 1 und 2 zeigt, sind die erfindungsgemäß ausgebildeten Teilelemente 1 bzw. 2 in der Dachkehle 6 sehr einfach und zweckmäßig ausgebildet und bestens für eine unkomplizierte und einfache Montage geeignet. Das gleiche gilt für die Herstellbarkeit. Weiterhin ergeben sich mit der Erfindung keine Dichtungsprobleme im Bereich der Dachkehle.

Claims (11)

1. Verkleidungselement für eine Dachkehle, das aus zwei plattenförmigen Teilelementen besteht, welche an einer gemeinsamen Längskante nach Art eines Scharniers gegeneinander winkelbeweglich in der Dachkehle vereinigt sind, wobei jedes Teilelement im Bereich der Dachkehle mit einer Ablaufrinne ausgebildet ist, die den winkelbeweglichen Vereinigungsbereich der Teilelemente in der Dachkehle umfaßt, nach Patent (Anmeldung Nr. P 35 11 089.9), dadurch gekennzeichnet, daß jedes Teilelement (1, 2) an der gemeinsamen Längskante (3) von der Dachkehle nach aufwärts gebogene Randprofile (4, 5) aufweist, die miteinander einen im Dachkehlenwinkel (6) gelegenen rohrförmigen Kanal (7) bilden.
2. Verkleidungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Teilelementen (1, 2) gebildeten Schenkel (8, 9) des Dachkehlenwinkels (6) tangential von der Unterseite des rohrförmigen Ablaufkanals (7) ausgehend angeordnet sind.
3. Verkleidungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine der Teilelemente (1) zu einem Randprofil (4) in Form eines (etwa 5/8) Teil-Kreises einwärts, d. h. beim rechtsseitigen Teilelement (1) rechtsdrehend, aufgerollt und mit einem Steg (10) endständig ausgebildet, und das andere Teilelement (2) ein Randprofil (5) aufweist, welches zunächst im rechten Winkel aus dem Dachkehlenwinkel-Schenkel (9) hochgekantet und am Ende, ebenfalls rechtsdrehend, zu einem Vollkreis aufgerollt und mit einem endständigen Steg (11) ausgebildet und derart dimensioniert ist, daß es über das Profil (4) des ersteren Teilelementes (1) schiebbar ist.
4. Verkleidungselement nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die endständigen Stege (10, 11) der Randprofile (4, 5) eine Breite aufweisen, die etwa 1/3 des Durchmessers des kreisförmigen Randprofils (4, 5) beträgt.
5. Verkleidungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (10, 11) jeweils gegen das Zentraum des kreisförmigen Profils (4, 5) gerichtet abgekantet sind.
6. Verkleidungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teilelemente (1, 2) mit gegengleichen, einander Rücken (12) an Rücken (13) abgewandt und jeweils nach einwärts gegenläufig drehenden Randprofilen (4, 5) in Form von halben Kreisen mit endständigen Stegen (14, 15) ausgebildet und diese Profile (4, 5) von einem darübergeschobenen Schlitzrohr (16) beweglich zusammengehalten sind.
7. Verkleidungselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlitzrohr (16) zusammen mit den beiden Randprofilen (4, 5) der Teilelemente (1, 2) den in der Dachkehle (6) gelegenen Ablaufkanal (7) bildet.
8. Verkleidungselement nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, das das Schlitzrohr (16) mit Muffen (17) zusammenschiebbare Rohrstücke (16, 16′′) aufweist.
9. Verkleidungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilelemente (1, 2) Abschnitte von Kunststoffstrangpreßprofilen sind.
10. Verkleidungselement nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlitzrohr (16) aus handelsüblichem Rohrmaterial mit durch Fräsen oder Sägen spanabhebend hergestelltem Schlitz (18) ausgebildet ist.
11. Verkleidungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzrohre (16) vorzugsweise aus einem hochwitterungsbeständigen, vergleichsweise harten, federnde Eigenschaften aufweisenden Kunststoffmaterial hergestellt sind.
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