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DE3605809A1 - Sitzmoebel - Google Patents

Sitzmoebel

Info

Publication number
DE3605809A1
DE3605809A1 DE19863605809 DE3605809A DE3605809A1 DE 3605809 A1 DE3605809 A1 DE 3605809A1 DE 19863605809 DE19863605809 DE 19863605809 DE 3605809 A DE3605809 A DE 3605809A DE 3605809 A1 DE3605809 A1 DE 3605809A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
seat
support
backrest
spring element
seating furniture
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19863605809
Other languages
English (en)
Inventor
Reinhard Neumann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Neurath AG
Original Assignee
Koenig and Neurath AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Neurath AG filed Critical Koenig and Neurath AG
Priority to DE19863605809 priority Critical patent/DE3605809A1/de
Publication of DE3605809A1 publication Critical patent/DE3605809A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
    • A47C1/02Reclining or easy chairs
    • A47C1/031Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts
    • A47C1/032Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts being movably-coupled seat and back-rest
    • A47C1/03255Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts being movably-coupled seat and back-rest with a central column, e.g. rocking office chairs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
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    • A47C1/031Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts
    • A47C1/032Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts being movably-coupled seat and back-rest
    • A47C1/03261Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts being movably-coupled seat and back-rest characterised by elastic means
    • A47C1/03288Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts being movably-coupled seat and back-rest characterised by elastic means with resilient blocks

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Chairs Characterized By Structure (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel, insbesondere Bürostuhl gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches.
Ein Sitzmöbel dieser Art ist nach der US-PS 34 89 459 bekannt, bei dem der das Stuhlgestell bildende Unterbau in Form eines rahmenartigen Gestelles ausgebildet ist. Der rahmenartige Lehnen­ träger ist dabei als einarmiger Hebel an der rückseitigen oberen Ecke des Gestelles angelenkt und seinerseits gelenkig mit dem ebenfalls rahmenartigen Sitzflächenträger verbunden, der dadurch an seinem lehnenfernen Ende einer Verschiebelagerung bedarf, wie dies auch bei Stühlen nach der DOS 33 22 450 und dem DE-GM 84 01 000 der Fall ist. Wollte man den Stuhl bzw. Sessel nach der vorerwähnten US-PS 34 89 459, der für den Einbau in Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, in moderner Bauweise auf einer in etwa zentral unter der Sitzfläche befindlichen Drehstuhlsäule anordnen, so er­ gäbe sich eine relativ sperrige Unterbaukonstruktion, um die er­ forderlichen Gelenke an entsprechenden Stellen anordnen zu können. Eine solche unter der eigentlichen Sitzfläche beträchtlichen Raum beanspruchende Konstruktion liegt auch beim Gegenstand nach der E-PS 00 49 310 vor, da dort wegen vorgegebener Winkelbedingungen das Gelenk für einen Rückenlehnenbügel in relativ großer Distanz unter der Sitzfläche angeordnet sein muß. Außerdem verlangt das Sitzmöbel nach der genannten E-PS eine bogenförmige, aufbiegbare Verbindung zwischen Sitz- und Rückenlehne, d.h. ein elastisches Zwischenglied, das die Biegeverformungen bei Neigungsveränderung zwischen Sitzfläche und Rückenlehne aufzunehmen vermag, d.h. Gelenkverbindungen im Bereich des Zwickels zwischen Lehne und Sitzfläche sind hierbei nicht mög­ lich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der eingangs genannten Art mit der Maßgabe einer gleichzeitigen und voneinander abhängigen Sitz- und Lehnenverstellung dahin­ gehend zu verbessern, daß die Sitz- und Lehnenflächen sowohl unabhängig voneinander als auch in durchgehender Schalenform an ihren Trägern angebracht werden können und die Träger der­ art zueinander zugeordnet sein sollen, daß sich unter der Sitz­ fläche eine kompakte, somit wenig Raum beanspruchende und von Verschiebeführungen freie, abgefederte Trägerlagerung verwirklichen läßt.
Diese Aufgabe ist mit einem Sitzmöbel der eingangs genannten Art nach der Erfindung durch die im Kennzeichen des Haupt­ anspruches angeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiter­ bildungen und praktische Ausführungsformen ergeben sich nach den Unteransprüchen.
Die wesentlichen Elemente dieser erfindungsgemäßen Lösung bestehen also darin, daß in Grundstellung der Sitzflächenträger und der Teil des Lehnenträgers, der die Sitzfläche untergreift, zueinander parallel verlaufen und die Verbindung der beiden Träger durch ein sogenanntes Sitzflächenschleppglied hergestellt ist, das am lehnenseitigen Ende des Sitzflächenträgers und an dem Teil des Lehnenträgers angelenkt ist, der die Sitzfläche untergreift. Da der Lehnenträger in bezug auf sein Gelenk als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen einer Arm frei unter der Sitzfläche endet, ergibt sich eine zangenartige Zuordnung dieses freien Hebelarmes zum Sitzflächenträger und eine vorteilhafte Anordnungsmöglichkeit eines Federelementes in diesem Bereich, wobei durchaus die Möglich­ keit besteht, dieses Federelement entweder am Sitzflächenträger selbst zu fixieren oder am Lagerblock selbst, an dem sie Sitzflächen- und Lehnenträger gelagert sind. Eine Fixierung des Federelementes am freien Hebelarm des Lehnenträgers wäre dabei ebenfalls möglich, da sich dadurch nichts an der Wirkung dieses Federelementes in bezug auf den Sitzflächenträger bzw. den Lehnenträger ändert. Diese Anordnung des Federelementes zwischen dem freien Arm des Lehnenträgers und der Sitzfläche bietet außerdem die vorteilhafte Möglichkeit, das Federelement bezüglich seiner Federkraft einstellbar auszubilden, und zwar bspw. derart, daß bei Anordnung von mehr als einem Feder­ element das mindestens eine zusätzliche Federelement in dem Feder­ wirkbereich zwischen dem Sitzflächenträger und dem Hebelarm des Lehnenträgers ein- und ausrückbar ausgebildet ist. Da das Federelement aufgrund der Parallelzuordnung in Grundstellung von Sitzfläche und betreffenden Teil des Lehnenträgers unmittelbar im Zugriffsbereich unter der Sitz­ flächenvorderkante liegt, sind entsprechende Stellelemente für das bzw. die Federelemente problemlos und leicht zugänglich anzuordnen.
Da eine gelenkige Schleppverbindung zwischen Sitzflächenträger und Lehnenträger bei der erfindungsgemäßen Ausbildung vorgesehen ist, ist man auch nicht gezwungen, diese Verbindung durch einen zumindest zum Teil in sich biegbaren Übergang zwischen Sitzfläche und Rückenlehne herzustellen, sondern man kann die Sitzfläche und die Lehnenfläche als separate Teile an den Trägern anordnen, ohne daß dadurch die Funktion der gelenkigen Trägerzuordnung beeinträchtigt wird. Andererseits ist es aber dennoch möglich, eine geeignet gestaltete und ggf. abgepolsterte Sitzschale anzuord­ nen, die dann in Rücksicht auf die sich bei Lehnenneigung ergebende Streckung selbstverständlich nur entweder am Sitz­ flächenträger oder am Lehnenträger fixiert sein darf, wobei man zweckmäßig und in Rücksicht auf die Grundstellung des Stuhles die Fixierung am Rückenlehnenträger vornehmen wird. Unter einer solchen Fixierung kann dabei durchaus eine Anlenkung der Sitz­ schale an den Lehnenträger bzw. den Sitzflächenträger verstanden werden.
Da sämtliche Gelenke der beiden Sitzflächen- und Lehnenträger im Lagerblock des Stuhlgestelles zusammengefaßt sind und die Verknüpfung der beiden Träger in funktioneller Hinsicht völlig unabhängig von Sitz- und Lehnenflächen ist, können der Sitz­ flächen- und der Lehnenträger mit einer Breite bemessen werden, die maximal der halben Breite der Sitz- und Lehnenflächen ent­ spricht. Die ganze Anordnung der beiden Sitzflächen- und Lehnen­ träger nimmt also nicht nur hinsichtlich der Tiefe wenig Raum in Anspruch, sondern auch in der Breite.
Das erfindungsgemäße Sitzmöbel wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher er­ läutert.
Es zeigt schematisch
Fig. 1 eine Seitenansicht des Sitzmöbels;
Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II gem. Fig. 1;
Fig. 3 eine besondere Ausführungsform der Anordnung des Federelementes;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Ausbildung des Federelementes;
Fig. 5 eine Teildraufsicht auf das Sitzmöbel.
Wie aus Fig. 1 erkennbar, besteht das Sitzmöbel aus einem Stuhlge­ stell 13 in Form einer Drehsäule, wobei am Stuhlgestell bzw. dessen Lagerblock 1 die Träger für die Sitzfläche und die Lehne schwenkbar gelagert sind und der Sitzflächen­ träger 4 mit dem Lehnenträger gelenkig verbunden ist. Die beiden Träger 2, 4 sind dabei bezüglich ihrer Neigungsstellung zueinander veränderlich angeordnet, wobei der Sitzflächenträger 4 mit seinem lehnenfernen Endbereich 5 am Stuhlgestell bzw. am Lagerblock 1 mit einem Gelenk 12 gelagert ist. Der Lehnenträger 2 ist in bezug auf sein Gelenk 7 am Lagerblock 1 als zweiarmiger Hebel ausgebildet , wobei zwischen dem lehnenseitigen Ende 4′ des Sitzflächenträgers 4 und dem sitzflächenseitig in Grund­ stellung parallel zum Sitzflächenträger 4 verlaufenden und diesen untergreifenden Hebelarm 2′ des Lehnenträgers 2 das Sitzflächen­ schleppglied 3 gelenkig angeordnet ist. Der Hebelarm 2′′ und das Gelenk 7 bilden zusammen mit dem Sitzflächenträger 4 gewissermaßen eine Zange, zwischen der das Federelement 6 angeordnet ist. Die Verbindungslinie L zwischen dem Gelenk 7 und dem oberen Ende 8 des Lehnenträgers 2 schließt dabei mit der Vertikalen V in Grund­ stellung des Stuhles einen Winkel von etwa von 30 bis 55° ein.
Wie gestrichelt angedeutet, können die Sitzfläche 9 und die Lehnen­ fläche 9′ als zueinander separate Teile an den beiden Trägern 2, 4 angeordnet und in geeigneter Weise befestigt werden. Wie strich­ punktiert angedeutet, kann aber auch eine durchgehende Sitzschale 11 vorgesehen werden, was noch näher erläutert wird. Da sich das Gelenk 7 etwa mittig unter der Sitzfläche befindet, bleibt bei normaler senkrechter Belastung der ganze Stuhl in der voll ausge­ zogenen Grundstellung gemäß Fig. 1. Erst wenn ein Druck auf die Lehne und damit den Lehnenträger 2 ausgeübt wird, verschwenkt sich dieser, wie gestrichelt angedeutet, je nach Belastung entsprechend weit nach hinten und unten, wobei aber durch das Schleppglied 3 der Sitzflächenträger 4 mitge­ zogen wird. Dieser Vorgang ist aber andererseits und auf der anderen Seite des Gelenkes 7 mit einer Annäherung des Hebel­ armes 2′′ des Lehnenträgers 2 und des Sitzflächenträgers 4 ver­ bunden, zwischen denen sich das Federelement 6 befindet. Die ganze Neigungsverstellung erfolgt also abgefedert durch das Federelement 6, das auch bei Entlastung der Lehne diese und die Sitzfläche 9 wieder in Grundstellung zurückdrückt. Die Gelenke 7,12 und die beiden Anlenkungen des Schleppgliedes 3 am Sitzflächenträger 4 und am Lehnenträger 2 bilden also in sich eine verstellbare Viergelenkkette, die in sich keiner verschieblichen Lagerung eines der Gelenke bedarf, im Gegensatz zu Gelenkanordnungen in den Ecken eines Dreieckes, bei denen dafür gesorgt werden muß, daß eines der Gelenke ver­ schieblich gelagert ist oder eines der Gelenkverbindungsglieder (bspw. Sitzschale) zwingend in sich biegsam bzw. elastisch aus­ gebildet sein muß, um die sich verändernde Verbindungslänge zwischen zwei Gelenken kompensieren zu können. Abgesehen davon, daß, wie vorerwähnt, die beiden Sitzflächen- und Lehnenträger 4, 2 mit voneinander unabhängigen Sitz- und Lehnenflächen 9, 9′ ausgestattet werden können, ist es aber auch bei der beschriebenen Viergelenkausbildung möglich, eine in sich elastische Sitz-Lehnen-Schale 11 vorzusehen, die aber nicht zwingend notwendig ist, um die voneinander abhängige Verstellung von Sitz­ flächenträger und Lehnenträger zu bewirken. Eine solche Schale 11 kann dabei entweder am Sitzflächenträger 4 befestigt werden oder am Lehnenträger 2, um der Änderung der gedachten Ver­ bindungslinie vom Gelenk 12 zum Oberende des Lehnenträgers 2 bei Neigungsverstellung und zurück Rechnung tragen zu können. Je nach Materialwahl und elastischen Gestaltung der Sitzschale 11 kann dabei aber auch durchaus in Betracht gezogen werden, die Sitz­ schale am oberen Ende 5′ des Lehnenträgers oder am Ende 5 des Sitzflächenträgers 4 mit einer in sich verschieblichen Halterung zu fixieren.
Wie aus Fig. 2 erkennbar, benötigt die ganze Anordnung aufgrund der parallelen Unterfassung des Sitzflächenträgers 4 durch den Lehnenträger 2 unter der Sitzfläche relativ wenig Raum und entspricht in seiner Breite etwa nur dem Durchmesser der Stuhl­ säule 13, die in bekannter Weise in sich federnd ausgebildet und ggf. auch höhenverstellbar ausgebildet sein kann. Der Lagerblock 1 besteht lediglich aus einem Blechzuschnitt, der gemäß Fig. 5 in Form eines U-förmigen Bügels am oberen Ende der Stuhlsäule 15 in geeigneter Weise befestigt ist. Ein entsprechend großer Aus­ schnitt 14 am Stahlblechzuschnitt ist so bemessen, daß sich der Lehnenträger 2 entsprechend weit absenken kann. Die darge­ stellte abgeknickte Form des Hebelarmes 2′′ an dem das Feder­ element 6 wirksam wird, muß nicht zwingend in dieser Weise ausgebildet werden, sondern dieser Hebelarm 2 kann auch eine weitgehend parallele Fortsetzung des Lehnenträgers 2 sein, wobei die spezielle Ausbildung dieses Bereiches letztlich davon abhängig ist , aus welchem Material und mit welchen Federkräften das Federelement 6 ausgebildet ist.
Da derartige Stühle allen gängigen Belastungsgewichten Rechnung tragen müssen, ist die Anordnung des Federelementes 6 zwischen dem Hebelarm 2′′ und dem Sitzflächenträger 4, der gemäß Fig. 2 als U-Profilträger ausgebildet ist, dahingehend besonders vorteilhaft, als durch diese Anordnung die Wirkrichtung des Federelementes 6 praktisch senkrecht gegen den Sitzflächenträger 4 bzw. den Hebelarm 2′′ weist. Eines der Enden des Federelementes muß nämlich dadurch keine feste Verbindung zum einen oder anderen Teil haben. Dies wiederum ermöglicht es, gemäß Fig. 4 das Federelement 6 bspw. an einem schwenkbaren Träger 15 anzuordnen und diesen Träger 15 mit einem weiteren Federelement 6′auszustatten, das durch Drehen oder Ver­ schieben des Trägers zusätzlich in den Federwirkbereich gebracht werden kann, um damit die Gesamtfederkraft zu erhöhen, falls dies bei einem größeren Belastungsgewicht des Stuhles erforderlich sein sollte. Dieser Träger 15 kann dabei entweder am Lagerblock 1 selbst oder aber auch am Sitzflächenträger 4 angeordnet sein. Eine weitere Einstellmöglichkeit bzw. Einflußnahme auf die wirksame Federkraft wäre bspw. auch dadurch möglich, daß man das Auflageelement für das Federelement 6 in Form einer verstellbaren schiefen Ebene 16 ausbildet. Außerdem ist durch die zangenartige Zuordnung des Hebelarmes 2′′ die Möglichkeit gegeben, das lediglich eine Federelement 6 zum Gelenk 7 hin verschieblich anzuordnen, so daß je nach Stellung ein kürzerer oder längerer Hebelarm 2′′ auf das Federelement 6 wirkt und dadurch in besonders einfacher Weise eine Einstellung der Federwirkung ermöglicht ist.
Beim an der Drehstuhlsäule 13 sitzenden Lagerblock 1 muß es sich übrigens nicht zwingend um einen Blechzuschnitt, wie vor­ erwähnt, handeln, sondern hierfür kann bspw. auch ein Alu-Form­ teil vorgesehen werden.

Claims (6)

1. Sitzmöbel, insbesondere Bürostuhl, bestehend aus am Stuhl­ gestell schwenkbar gelagerten Trägern für die Sitzfläche und die Lehne, wobei der Sitzflächenträger mit dem Lehnenträger gelenkig verbunden ist und die Träger bezüglich ihrer Neigungs­ stellung zueinander veränderlich angeordnet sind und der Sitz­ flächenträger mit seinem lehnenfernen Endbereich am Stuhlgestell gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Lehnenträger (2) in bezug auf sein Gelenk (7) am Lager­ block (1) des Gestelles als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, wobei zwischen dem lehnenseitigen Ende (4′) des Sitzflächenträgers (4) und dem sitzflächenseitig in Grundstellung parallel zum Sitzflächenträger (4) verlaufenden und diesen untergreifenden Hebelarm (2′) des Lehnenträgers (2) ein Sitzflächenschleppglied (3) gelenkig angeordnet ist und daß zwischen dem lehnenfernen Hebelarm (2′′) des Lehnenträgers (2) und dem einarmigen, den Sitzflächenträger (4) bildenden Hebel mindestens ein Federelement (6) angeordnet ist und daß die Verbindungslinie (L) zwischen Gelenk (7) und oberem Ende (8) des Lehnenträgers (2) mit der Vertikalen in Grundstellung einen Winkel von 30 bis 55° einschließt.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Sitzflächenträger (4) und der Lehnenträger (2) mit voneinander unabhängigen Sitz- bzw. Lehnenflächen (9, 9′) versehen sind.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen Sitzflächen­ träger (4) und Lehnenträger (2) eine mindestens im Bereich des Eckzwickels (10) elastische Sitzschale (11) angeordnet und diese in den Endbereichen (5, 5′) des Sitz- und/oder Lehnenträgers (4, 2) an diesen befestigt ist.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das mindestens eine Federelement (6) bezüglich seiner Federkraft einstellbar ausgebildet oder in bezug auf den Hebelarm (2′′) lageverschieblich angeordnet ist.
5. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei Anordnung von mehr als einem Federelement (6) das mindestens eine zusätzliche Federelement in den Federwirkbereich zwischen dem Sitzflächenträger (4) und dem Hebelarm (2′′) des Lehnenträgers (2) ein- und ausrückbar ausgebildet ist.
6. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzflächen- und Lehnenträger (4, 2) mit einer Breite bemessen sind, die maximal der halben Breite der Sitz- und Lehnenflächen (9, 9′) entspricht.
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