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DE3641484A1 - Verpackung mit einem behaelter-teil und einem deckel-teil - Google Patents

Verpackung mit einem behaelter-teil und einem deckel-teil

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Publication number
DE3641484A1
DE3641484A1 DE19863641484 DE3641484A DE3641484A1 DE 3641484 A1 DE3641484 A1 DE 3641484A1 DE 19863641484 DE19863641484 DE 19863641484 DE 3641484 A DE3641484 A DE 3641484A DE 3641484 A1 DE3641484 A1 DE 3641484A1
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DE
Germany
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walls
container part
cover
wall
packaging according
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19863641484
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Ramspott
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Unilever NV
Original Assignee
Unilever NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Unilever NV filed Critical Unilever NV
Priority to DE19863641484 priority Critical patent/DE3641484A1/de
Publication of DE3641484A1 publication Critical patent/DE3641484A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung mit einem vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten Behälter-Teil, welches das Füllgut aufnimmt, sowie einem aus Karton bestehenden Deckel-Teil, welches das Behälter-Teil verschließt.
Derartige beispielsweise als Blister-Packungen bekannte Verpackungen haben im allgemeinen ein ebenes Deckel-Teil, das mittels Hilfsmittel wie Kleber, Klammern usw. mit dem entsprechend geformten Behälter-Teil verbunden ist. Dabei ist das Verschließen der Verpackung nach dem Befüllen meist recht umständlich, trotzdem bieten diese bekannten Verpackungen keinen ausreichenden Schutz gegen unbefugtes Öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Verpackung so auszugestalten, daß sie einfach und möglichst ohne komplizierte maschinelle Einrichtungen verschlossen werden kann und dabei einen ausreichenden Schutz gegen unbefugtes Öffnen bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Behälter-Teil wenigstens abschnittsweise mit einem nach außen abstehenden Rand versehen ist, der hinter nach innen eingefaltete Lappen des Deckel-Teils greift, wobei einander benachbarte und an einer gemeinsamen Deckfläche angelenkte Wände des Deckel-Teils miteinander durch Kleben od.dgl. verbunden sind und einen Randstreifen bilden, der doppellagig ausgebildet ist und an seiner Innenseite die Lappen aufweist.
Das Deckel-Teil wird dabei unabhängig vom Behälter-Teil aufgefaltet und die Wände des Randstreifens miteinander verbunden sowie die Lappen nach innen eingefaltet. Sodann brauchen das Deckel-Teil und das Behälter-Teil nur noch zusammengesteckt zu werden, wobei der nach außen abstehende Rand des Behälter-Teils hinter die Lappen des Deckel-Teils greift und sich dort verankert. Diese Verankerung ist dabei so wirkungsvoll, daß ein nicht feststellbares Öffnen nur mit aufwendigen Hilfsmitteln durchführbar ist.
Ein weiterer Vorteil einer so ausgebildeten Verpackung liegt darin, daß sie nur geringfügig breiter sein muß als dies durch den zu verpackenden Gegenstand vorgegeben wird.
Eine vorteilhafte weitere Ausgestaltung einer Verpackung mit einem mehreckigen Behälter-Teil liegt erfindungsgemäß darin, daß die Deckfläche des Deckel-Teils entsprechend den Abmessungen des Behälter-Teils ausgebildet und an jeder Begrenzungskante mit einer zur Bildung des Randstreifens vorgesehenen Wand versehen ist, wobei die Wände ihrerseits mit Lappen versehen sind, welche etwa die gleichen Abmessungen wie die Wände aufweisen und auf diese gefaltet werden, und daß wenigstens an einem Teil der Wände seitliche Klappen angeordnet sind, durch welche die Wände im aufgerichteten Zustand verbunden sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die an den Wänden angelenkten Lappen an ihren einander zugekehrten Kanten mit Ausnehmungen versehen sind, welche im eingefalteten Zustand der Lappen ineinandergreifen und diese gegenseitig verriegeln.
Durch diese Ausbildung der Lappen ist deren gegenseitige Verriegelung gewährleistet, ohne daß es einer zusätzlichen Verbindung durch Kleben od.dgl. bedürfte. Darüber hinaus können die Lappen beim Einstecken des Behälter-Teils ohne weiteres ausweichen und danach wieder bis zur Anlage an den Seitenwänden des Behälter-Teils zurückfedern.
Eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß zwischen der Deckfläche und einer Wand zwei gleichgroße Flächenstücke vorgesehen sind, die beim Aufrichten des Kartonteils aufeinander gefaltet werden, wodurch die Wand unmittelbar an der Deckfläche anliegt und die Flächenstücke nach außen abstehen.
Mit diesen Flächenstücken ist ein Wandabschnitt geschaffen, der außerhalb der eigentlichen Verpackung liegt und mit dessen Hilfe die Verpackung beispielsweise an einer Verkaufswand aufgehängt werden kann. Darüber hinaus kann dieser Wandabschnitt als zusätzlicher Informationsträger dienen.
Gemäß der Erfindung kann die Verpackung auch so ausgestaltet werden, daß zwei einander gegenüberliegende Wände asymmetrisch und die beiden anderen Wände unterschiedlich hoch ausgebildet sind.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele veranschaulicht. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen flachliegenden Zuschnitt aus Karton zur Bildung eines Deckel-Teils,
Fig. 2 ein Schaubild einer Verpackung mit einem Behälter-Teil, auf dem ein Deckel-Teil sitzt, das aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 aufgerichtet ist,
Fig. 3 ein Schaubild eines weiteren flachliegenden Zuschnittes und
Fig. 4 und 5 Schaubilder von Verpackungen, die mit Hilfe des Zuschnittes gemäß Fig. 3 hergestellt sind.
Mit 1 ist in Fig. 1 ein Zuschnitt aus Karton bezeichnet, der zur Herstellung eines Deckel-Teils vorgesehen ist. Im Zentrum des Zuschnittes 1 liegt eine Deckfläche 2, an der über Faltlinien 3, 4, 5 und 6 Wände 7, 8, 9 und 10 angelenkt sind. Über weitere Faltlinien 11, 12, 13 und 14 sind an diesen Wänden Lappen 15, 16, 17 und 18 angeformt. Darüber hinaus sind an den beiden einander gegenüberliegenden Wänden 8 und 10 je zwei Klappen 19 und 20 angelenkt. Die beiden Lappen 15 und 17 sind an ihren äußeren Ecken mit zwei Ausnehmungen 21 und die beiden Lappen 16 und 18 an ihren angelenkten Ecken mit zwei Ausnehmungen 22 versehen.
Zum Herstellen des Deckel-Teils werden die Wände 7, 8, 9 und 10 um 90 Grad nach oben gefaltet, wobei die Klappen 19 auf die Innenseite der Wand 9 und die Klappen 20 auf die der Wand 7 zu liegen kommen und dort festgeklebt werden. Sodann werden die Lappen 15, 16, 17 und 18 nach innen auf die Wände gefaltet, wobei sie sich mit den Ausnehmungen 21 und 22 gegenseitig verriegeln, so daß sie nicht mehr zurück können.
In Fig. 2 ist ein solches fertig aufgefaltetes Deckel-Teil 23 dargestellt, das auf ein Behälter-Teil 24 aufgesteckt ist.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel eines flach liegenden Kartonzuschnittes 101 hat wieder eine Deckfläche 102, an der über eine Faltlinie 104 eine Wand 108 und an dieser über eine Faltlinie 112 ein Lappen 116 angeformt ist. An der gegenüberliegenden Seite ist an der Deckfläche 102 über eine Faltlinie 106 ein Flächenstück 130 angelenkt, das über eine weitere Faltlinie 131 ein dazu spiegelbildlich ausgebildetes Flächenstück 132 trägt, wobei beide Flächenstücke mit einer Öffnung 133 versehen sind. Am Ende des Flächenstückes 132 ist eine Faltlinie 134 vorgesehen, über welche dieses eine Wand 110 trägt, die ihrerseits über eine Faltlinie 114 mit einem Lappen 118 verbunden ist, der Ausnehmungen 122 aufweist.
An der Deckfläche 102 sind darüber hinaus über Faltlinien 103 und 105 zwei asymmetrisch ausgebildete Wände 107 und 109 angelenkt, die ihrerseits zwei ebenfalls asymmetrische Lappen 115 und 117 tragen, wobei zur Verbindung Faltlinien 111 und 113 vorgesehen sind. Die beiden asymmetrischen Wände sind an ihren freien Kanten mit jeweils zwei Klappen 119 und 120 versehen.
Beim Aufrichten dieses Kartonzuschnittes 101 zu einem Deckel-Teil, wie es in den Fig. 4 und 5 dargestellt und mit 123 bezeichnet ist, werden zuerst die beiden Flächenstücke 130 und 132 aufeinander gelegt, wobei sich die beiden Öffnungen 133 überdecken. Sodann werden die vier Wände 107, 108, 109 und 110 um 90 Grad nach oben gefaltet und die Klappen 119 mit der Wand 110 sowie die Klappen 120 mit der Wand 108 verklebt. Daraufhin werden die Lappen 115, 116, 117 und 118 nach innen eingefaltet, so daß sie mit ihren Ausnehmungen 121, 122 ineinander greifen.
Beim Einsetzen des Behälter-Teils 24 in das Deckel-Teil 123 greift ein am Behälter-Teil angeformter Rand 135 unter das Ende der Lappen 115, 116, 117 und 118 und wird von diesen verriegelt.

Claims (5)

1. Verpackung mit einem vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten Behälter-Teil, welches das Füllgut aufnimmt, sowie einem aus Karton bestehenden Deckel-Teil, welches das Behälter-Teil verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß das Behälter-Teil (24) wenigstens abschnittsweise mit einem nach außen abstehenden Rand (135) versehen ist, der hinter nach innen eingefaltete Lappen (15, 16, 17, 18, 115, 116, 117, 118) des Deckel-Teils (23, 123) greift, wobei einander benachbarte und an einer gemeinsamen Deckfläche (2, 102) angelenkte Wände des Deckel-Teils (23, 123) miteinander durch Kleben od.dgl. verbunden sind und einen Randstreifen bilden, der doppellagig ausgebildet ist und an seiner Innenseite die Lappen (15 bis 18 bzw. 115 bis 118) aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, mit einem mehreckigen Behälter-Teil dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfläche (2, 102) des Deckel-Teils (23, 123) entsprechend den Abmessungen des Behälter-Teils (24) ausgebildet und an jeder Begrenzungskante mit einer zur Bildung des Randstreifens vorgesehenen Wand (7, 8, 9, 10, 107, 108, 109, 110) versehen ist, wobei die Wände ihrerseits mit Lappen (15 bis 18 bzw. 115 bis 118) versehen sind, welche etwa die gleichen Abmessungen wie die Wände aufweisen und auf diese gefaltet werden, und daß wenigstens an einem Teil der Wände seitliche Klappen (19, 20; 119, 120) angeordnet sind, durch welche die Wände im aufgerichteten Zustand verbunden sind.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Wänden angelenkten Lappen (15 bis 18 bzw. 115 bis 118) an ihren einander zugekehrten Kanten mit Ausnehmungen (21, 22, 121, 122) versehen sind, welche im eingefalteten Zustand der Lappen ineinandergreifen und diese gegenseitig verriegeln.
4. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Deckfläche (102) und einer Wand (110) zwei gleichgroße Flächenstücke (130, 132) vorgesehen sind, die beim Aufrichten des Deckel-Teils (123) aufeinander gefaltet werden, wodurch die Wand unmittelbar an der Deckfläche (102) anliegt und die Flächenstücke (130, 132) nach außen abstehen.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende Wände (107, 109) asymmetrisch und die beiden anderen Wände (108, 110) unterschiedlich hoch ausgebildet sind.
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