DE3539310A1 - Verfahren zum aufbringen eines metallischen fuehrungsbandes auf eine geschosshuelle insbesondere geringer wandstaerke sowie nach diesem verfahren hergestellte geschosshuelle - Google Patents
Verfahren zum aufbringen eines metallischen fuehrungsbandes auf eine geschosshuelle insbesondere geringer wandstaerke sowie nach diesem verfahren hergestellte geschosshuelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen eines
metallischen Führungsbandes auf eine Geschoßhülle sowie
eine Geschoßhülle selbst.
Im Heckbereich eines Artilleriegeschosses sind ein oder
mehrere umlaufende Führungsbänder angeordnet. Hierbei
handelt es sich um Metallringe, die in einer korrespondieren
den Ringnut auf der Oberfläche der Geschoßhülle einliegen.
Die Dicke eines Führungsbandes ist größer als die Tiefe
einer zugehörigen Ringnut, so daß das Führungsband die
Oberfläche der Geschoßhülle nach außen überragt.
Das Geschoß wird zum Verschießen in ein mit sogenannten
Zügen und Feldern versehenes Geschützrohr eingepreßt,
wobei sich die Führungsbänder entsprechend der Form der
Felder und Züge verformen müssen, um ihre Führungsfunktion
beim Abschießen des Geschosses sicher erfüllen zu können.
Die Führungsbänder müssen demnach einerseits eine gewisse
Duktilität aufweisen, andererseits eine ausreichende Sta
bilität besitzen, um beim Ausbringen des Geschosses einen
optimalen Drall auf das Geschoß zu übertragen. Dazu gehört
auch eine sichere Verbindung gegenüber der Geschoßhülle,
da auf diese erhebliche Querkräfte bei der Benutzung ein
wirken. Dem wird durch ein Verpressen der Führungsbänder
in die korrespondierenden Ringnuten Rechnung getragen,
wo sie fest einsitzen.
Allerdings hat die Ausbildung der beschriebenen Ringnut
den Nachteil einer mechanischen Schwächung des entsprechen
den Teils der Geschoßhülle. Dieser Nachteil wird um so
deutlicher, je geringer die Wandstärke der Geschoßhülle
ist, wodurch sich entsprechende Limitierungen ergeben.
In der Regel müssen Geschoßhüllen heute noch mehr als
zehn Millimeter dick ausgeführt sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Geschoßhülle
mit umlaufendem Führungsband anzubieten, bei der die be
schriebenen Festigkeitsverluste minimiert werden, ohne
auf eine absolut sichere Verbindung zwischen Hülle und
Führungsband verzichten zu müssen.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß es nicht
notwendig ist, eine Ringnut auf der Oberfläche der Geschoß
hülle vorzusehen, in die das Führungsband eingepreßt wird,
sondern daß es auch Verfahren gibt, mit denen das Führungs
band sicher unmittelbar auf die geschlossene Oberfläche
der Geschoßhülle aufgebracht werden kann, so daß auch
die Wahl der Dicke ( zur Erzielung einer Mindestfestigkeit )
der Geschoßhülle nicht mehr durch die Führungsbänder be
dingt ist, sondern ausschließlich durch die Material-/
Werkstoffeigenschaften der Geschoßhülle selbst. Damit
bietet die Erfindung eine Möglichkeit an, bei gleichen
Werkstoffen für die Geschoßhülle sehr viel geringere Wand
stärken vorzusehen, da auf querschnittsmindernde und festig
keitserniedrigende Ringnuten verzichtet werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Aufbringen eines me
tallischen Führungsbandes ist damit insbesondere auch
auf gegenüber dem Stand der Technik dünnere Geschoßhüllen
abgestellt und besteht darin, zum Aufbringen des metal
lischen Führungsbandes feinste, durch vorheriges
Erhitzen plastisch verformbare Teilchen mit hoher Geschwin
digkeit solange auf die entsprechenden Oberflächenabschnitte
der Geschoßhülle aufzuspritzen, bis die gewünschte Schicht
dicke des Führungsbandes erreicht ist. Es wird also eine
unmittelbare Auflage eines Führungsbandes auf der Oberfläche
der Geschoßhülle vorgesehen, wobei das Führungsband nicht
mehr in Form eines vorgeformten Metallbandes aufgebracht,
sondern durch Verspritzen feinster verformbarer Metallteilchen
nach und nach aufgetragen und gebildet wird. Die Teilchen
größe ist unter anderem in Abhängigkeit von der Temperatur,
der Aufspritzgeschwindigkeit, der Wärmeleitfähigkeit des
Werkstoffes und dessen Schmelzpunkt individuell einzustel
len, wird jedoch in der Regel im µm-Bereich liegen. Es
kommt darauf an, Teilchen von der zweckmäßigsten Größe
mit einer solchen Geschwindigkeit in erwärmtem Zustand
auf die Hüllenoberfläche zu schleudern, daß die Teilchen
mit ihren plastisch verformbaren Bereichen sich beim Auf
treffen unter Einstellung eines kompakten Gesamtgefüges
verformen können.
Um eine zu große Erwärmung der Oberfläche der Geschoß
hülle und damit (unerwünschte) Gefügeveränderungen zu
vermeiden, sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung der Er
findung vor, die Erwärmung der Teilchen nur soweit durch
zuführen, daß diese ausschließlich in ihrem Oberflächen
bereich angeschmolzen werden. Diese oberflächliche Plasti
fizierung reicht aus, um die Teilchen beim Aufprallen
auf die Geschoßhülle oder die zuvor dort aufgetroffenen
Teilchen zu verformen und so nach und nach eine dichte
Packung aufzubauen, die vorzugsweise unter Drehen der
Geschoßhülle bei feststehender Spritzeinrichtung nach
und nach zu dem gewünschten Führungsband führt.
Derartige Verfahren sind unter der Bezeichnung Flamm
beziehungsweise Lichtbogenspritzen auf anderen technischen
Gebieten bekannt, beispielsweise zur Reparatur beschädigter
Silos etc. Die Anwendung des Prinzips dieser Verfahren
zum Aufbringen eines Führungsbandes auf eine Geschoßhülle
stellt dagegen eine neue Verwendung dar. Auf dem Gebiet
der Wehrtechnik und hier speziell der Herstellung von
Artilleriegeschossen haben diese Verfahren bisher keinen
Eingang gefunden, da alle bekannt gewordenen Weiterent
wicklungen, die zum Beispiel den Ersatz von metallischen
Führungsbändern durch Kunststoff-Führungsbänder vorsehen,
stets die Ausbildung einer Ringnut auf der Oberfläche
der Geschoßhülle vorschlagen ( US-PS 39 10 194).
Insoweit ist es überraschend, daß durch einen derartigen
Spritzauftrag Führungsbänder ausgebildet werden können,
die einerseits eine ausreichende Haftung auf der Geschoß
hülle aufweisen, andererseits aber auch die notwendige
Verformbarkeit zeigen, um in die Züge des Geschützrohres
eingepreßt werden zu können.
In der Regel bestehen die Geschoßhüllen aus hochfestem
Stahl, beispielsweise einer Legierung des Typs 30CrNiMb8,
während als Material für die Führungsbänder vorzugsweise
Kupfer-Zinklegierungen vorgesehen werden. Da Kupfer und
Eisen jedoch schwer miteinander verbindbar sind, sieht
eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß
vor dem Verdüsen der Teilchen zur Bildung des Führungs
bandes eine Haftschicht auf die Geschoßhüllenoberfläche
aufgebracht wird, vorzugsweise gleichfalls durch einen
Spritzauftrag. Dabei kann es vorteilhaft sein, insbesondere
bei mit einer Oxidhaut überzogenen Geschoßhüllen, diese
zunächst zu aktivieren, das heißt von der Oxidhaut zu
befreien und aufzurauhen, um mehr Angriffs-/Verbindungs
flächen für die Haftschicht vorzusehen. Als Material für
die Haftschicht bieten sich bei den vorstehend genannten
Werkstoffen für die Geschoßhülle und das Führungsband
Molybdän, aber auch Nickel-Aluminid oder Cermets auf der
Basis Aluminium-Nickeloxid an. Da eine Molybdängespritzte
Bindeschicht eine relativ geringe Zugfestigkeit aufweist,
wird in der Regel Nickel-Aluminid (80 Gewichtsprozent
Nickel, 20 Gewichtsprozent Aluminium) bevorzugt, deren
Zugfestigkeit etwa doppelt so groß wie die einer Molybdän
schicht ist.
Zur Vorbehandlung der Geschoßhüllen-Oberfläche vor dem
Haftauftrag schlägt die Erfindung in einer vorteilhaften
Ausgestaltung den Einsatz von Korund oder Hartgußkies
in feinster Körnung als Strahlungsmittel vor.
Die Erwärmung der Metallteilchen beim Spritzauftrag des
Führungsbandes kann sowohl durch eine Gasflamme, vorzugs
weise ein Acetylen/Sauerstoff-Gemisch, wie auch elektrisch
erfolgen. Gegebenenfalls kann ein Schutzgas zugemischt
werden, um Aufoxidationen zu minimieren. Es ist erfindungs
gemäß auch vorgesehen, das gesamte Verfahren in einer
abgeschlossenen Kammer durchzuführen, in der eine Schutzgas
atmosphäre, beispielsweise Argon, eingestellt wird.
Im Gegensatz zum Flammspritzen sind die beim Lichtbogen
spritzen erzielbaren Abschmelzleistungen theoretisch nach
oben hin unbegrenzt. Sie steigen fast linear mit der von
einer Stromquelle abgegebenen Stromstärke. Begrenzungen
der Spritzleistung ergeben sich aber insoweit, als zum
einen nur innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls eine
bestimmte Menge aufgetragen werden soll, zum anderen auch
eine Überhitzung der Spritzschicht und damit der Geschoß
hüllen-Oberfläche vermieden werden soll, was zu Festigkeits
verlusten führen würde.
Die Erfindung sieht in einer weiteren vorteilhaften Aus
gestaltung vor, daß zur Vermeidung von Überhitzungen die
Geschoßhülle während des Spritzauftrages von innen gekühlt
wird.
Aufgrund des erfindungsgemäßen Spritzauftrages kommt es
insbesondere in Abhängigkeit von der Teilchengröße, Tempe
ratur und kinetischen Energie, mit der die Teilchen auf
der Oberfläche auftreffen, zu einer mehr oder minder dichten
Schicht. Diese kann - durch Einstellung der vorstehend
genannten Parameter - nahezu beliebig variiert werden,
was zusammen mit der Auswahl des Werkstoffes der Geschoß
hülle ermöglicht, unterschiedliche Festigkeiten/Duktilitäten
und/oder Porositäten der Führungsbänder einzustellen.
Es hat sich gezeigt, daß Porositäten bis zu fünf Prozent
vorteilhaft sind, da hierdurch die Verformbarkeit günstig
beeinflußt wird.
Die vorstehend genannten Verfahrensparameter haben aber
auch einen Einfluß darauf, wie stark die aufgespritzten
Teilchen die Oberfläche der Geschoßhülle verformen. Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht hierzu
vor, daß bei einer Materialstärke der Geschoßhülle von
nur 2 bis 4 mm der verformte Bereich der Geschoßhülle
unter 0,1 mm liegt. Diese Schicht bildet dann eine Art
Diffusionsschicht zwischen Geschoßhülle und Haft-/Binde
schicht. Das Beispiel zeigt, daß die Geschoßhüllendicke
erfindungsgemäß unter Aufrechterhaltung der Festigkeit
gegenüber herkömmlichen Hüllendicken deutlich vermindert
und damit der Nutzraum des Geschosses bei gleichem Kaliber
erheblich vergrößert werden kann, worin ein weiterer erheb
licher Vorteil einer erfindungsgemäßen Hülle liegt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
durch die Unteransprüche beschrieben. So kann anstelle
einer Erwärmung der Feststoffteilchen mittels einer Gas
flamme auch eine elektrische Erwärmung vorgesehen werden.
Neben den genannten Werkstoffen für die Geschoßhülle und
das Führungsband können selbstverständlich auch andere
Werkstoffe Verwendung finden. Dabei wird der Geschoßmantel
vorzugsweise stets aus vergüteten Stahlqualitäten bestehen.
Für das Führungsband haben sich Legierungen gegenüber
physikalischen Stoffgemischen als besonders vorteilhaft
herausgestellt.
Zur schnelleren und gezielten Bearbeitung schlägt eine
Ausführungsform der Erfindung vor, eine mit einer der
Breite des Führungsbandes entsprechenden Ausnehmung verse
hene Schablone beim Spritzen auf die Hülle aufzulegen.
So kann der belegte Bereich begrenzt werden. Soweit not
wendig kann sich an die beschriebene Herstellung noch
eine spanende Nachbearbeitung des aufgebrachten Führungs
bandes anschließen, um diesem eine definierte Form zu
geben.
Claims (22)
1. Verfahren zum Aufbringen eines metallischen Führungs
bandes auf eine Geschoßhülle insbesondere geringer
Wandstärke, dadurch gekennzeichnet,
daß feinste, durch vorherige Erwärmung plastisch verformbare
Teilchen mit hoher Geschwindigkeit solange auf den ent
sprechenden Oberflächenabschnitt der Geschoßhülle aufge
spritzt werden, bis die gewünschte Schichtdicke des
Führungsbandes erreicht ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Erwärmung der Teilchen nur soweit
erfolgt, daß lediglich eine Plastifizierung im Oberflächen
bereich der Teilchen vorliegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Erwärmung durch eine
Gasflamme, vorzugsweise ein Acetylen/Sauerstoff- oder
Wasserstoff/Sauerstoff-Gemisch erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Erwärmung elektrisch
erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verspritzen der Teil
chen in einer Schutzgasatmosphäre erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Spritzvorgang
die zu bespritzende Oberfläche der Geschoßhülle aufgerauht
und/oder desoxidiert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Behandlung der Geschoßhüllen
oberfläche durch Bestrahlen mit einem feinkörnigen Material
größerer Härte als der der Geschoßhülle erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Geschoßhülle aus einem Vergütungs
stahl mit Korund oder Hartgußkies bestrahlt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem Bestrahlen aber
vor dem Spritzen eine Schicht zur Verbindung der Werk
stoffe der Geschoßhülle und des Führungsbandes, vorzugs
weise durch Aufspritzen zuvor erwärmter, feinster Fest
stoffteilchen aufgetragen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß Molybdän, Nickel-Aluminid oder Cermets
auf der Basis Aluminium-Nickeloxid in Pulverform aufge
tragen wird (werden).
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung des Führungs
bandes ein Legierungspulver verspritzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Legierung des Typs CuZn 85/15
aufgespritzt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Geschoßhülle vor
dem Aufspritzen der das Führungsband anschließend bildenden
Teilchen auf eine Temperatur über Raumtemperatur, aber
deutlich unter der der aufgespritzten Teilchen erwärmt
wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zur lokalen Begrenzung
des aufgespritzten Führungsbandes eine entsprechende
Schablone auf die Geschoßhülle aufgelegt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zum kontinuierlichen
und gleichmäßigen Auftragen des Führungsbandes die Geschoß
hülle rotierend unter einer stehenden Spritzeinrichtung
bzw. die Spritzeinrichtung rotierend um die feststehende
Geschoßhülle geführt werden.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungsband nach
dem Auftrag auf die Geschoßhülle einer spanenden Nachbe
arbeitung unterzogen wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Geschoßhülle beim
Bespritzen von innen gekühlt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß es in einem mit einem
Inertgas wie Argon oder Stickstoff gefüllten abgeschlos
senen Raum durchgeführt wird.
19. Geschoßhülle mit umlaufendem Führungsband, hergestellt
nach dem Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 18.
20. Geschoßhülle nach Anspruch 19, gekennzeichnet
durch eine materialschlüssige Verbindung zwischen
Geschoßhülle und Führungsband.
21. Geschoßhülle nach Anspruch 19 oder 20, gekennzeich
net durch eine Porosität des Führungsbandes von
maximal 5 Volumenprozent.
22. Geschoßhülle nach einem der Ansprüche 19 bis 21, mit einer
Wandstärke außerhalb des Führungsbandes zwischen zwei
und vier Millimeter, bei der eine Zone von maximal 0,1 mm
Dicke im Kontaktbereich zum Führungsband verformt aus
gebildet ist.
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|---|---|
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