DE3539391A1 - Schlichtmaschine und verfahren zum betrieb einer schlichtmaschine - Google Patents
Schlichtmaschine und verfahren zum betrieb einer schlichtmaschineInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Schlichtmaschine
- mit der Schlichteauftrags einrichtung nachgeschalteter Schlichtetrocknungseinrichtung. Sie bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Betrieb einer Schlichtmaschine, in der die Schlichte auf eine Kette aus Einzelfäden oder dergleichen aufgebracht und die Kette dann getrocknet wird.
- Beim Schlichten werden die kettfäden in der Regel durch tauchen im Schlichtetrog mit einer fliissigen Kombinationsechlichte imprägniert. Der Trog kann neben dem eigentlichen Schlichteprodukt Wachse und Trennmittel enthalten. Man unterscheidet relativ billige Grundschliehten bzw. Kernschlichten, mit denen etwa 80 So des Volumens des Winzelfadens aufgefüllt wird und hochwertige Mantelschlichten für die Fadenoberfläche. Diese verbessern die Elastizität und Scheuerfestigkeit des Einzelfadens. Mit Hilfe der Kernschlichte wird der Einzelfaden versteift. Die Kernschlichte ist unter anderem auch deshalb erforderlich, weil die Mantelschlichte auf einem trockenen, nicht beschlichteten Faden nur schlecht haftet. Die genannten Schlichtetypen können wachsartige Substanzen enthalten, um sDeziell die Gleitfähigkeit und (ebenfalls) die Scheuerfestigkeit des Winzelfadens zu verbessern. Durch das Wachsen der Fäden wird eine Verminderung der Staubentwicklung beim anschließenden Weben erreicht.
- Nach dem Vorangehenden wäre es sinnvoll, zunächst das Fadenvolumen mit der Wernschlichte und danach die Fadenoberfläche mit der IVIantclschlichte sowie ggfs. mit dem Wachs durch Tauchen in getrennten Trögen zu behandeln. Obwohl die jeweils getauchte Fadenschar im Anschluß an jeden Trog abgequetscht werden könnte, läßt sich aber - wegen des Maximalauftrags an Schlichte usw. - nicht verhindern, daß mit der imprägnierten und noch feuchten Kette Produkt aus einem vorangehendem in einen folgenden Trog gebracht und auf diese Weise das wertvollere Produkt mit dem weniger wertvollen zunehmend verdünnt wird. Bei dieser Verfahrensweise wird also Mantelschlichte durch Zumischung der Kernschlichte schon nach kurzer Betriebszeit unbrauchbar.
- Beim Schlichten gibt es noch ein weiteres Problem: Um eine gleichmäßige Ummantelung der Kettfäden zu erreichen und die Haarigkeit der Fäden optimal zu gestalten, wird die textile Kette nach dem Aufbringen der (Kern-) Schlichte und ggfs. der Mantelschlichte und eventuell zusätzlicher Wachse häufig aufgeteilt und im aufgeteilten Zustand in parallelen Trocknungseinrichtungen weiterbehandelt, weil die Fäden sonst dazu neigen zusammenzukleben. Die Fäden werden daher erst im Anschluß an die Trocknungseinrichtung wieder zusammengeführt, um einen direkten Kontakt von Kettfaden zu Kettfaden zu vermeiden. Es werden beispielsweise Abstände bis zu etwa 1,5 mm von Faden zu Faden eingestellt.
- Auf den getrennten, meist verschieden langen Wegen zwischen den Schlichtapparaten und der jeweiligen Trocknungseinrichtung können sich in den zum Trennen der Fäden gebildeten Teilketten unterst iedliche Spannungen durch unterschiedliches Schrumpf- und Dehnverhalten einstellen, so daß es Schwierigkeiten bereitet, die Teilketten beim Bäumen wieder ordnungsgemäß zusammenzuführen. Im Extremfall werden daher Zettelbäume zunächst einzeln geschlichtet und erst nach dem Trocknen assemblier-t. In jedem Fall ist das Einziehen verschiedener Teilketten arbeitsintensiver als das Einziehen der Gesamtkette; für einige Artikel, wie Schärketten, ist ein Aufteilen der Kette, z B. im Zylindertrockner nur mit Einschränkungen möglicn.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, die es ermöglichen, ein Nachbehandlungsmittel, insbesondere eine synthetische Mantelschlichte, ein zusätzliches glättendes Wachs oder dergleichen, auf die Oberfläche - also richtig plaziert - der Fäden einer unmittelbar vorher mit einer Kernschlichte imprägnierten,noch feuchten Kette aufzubringen, ohne daß die Gefahr einer Zumischung von Kernschlichtesubstanz in die Reservoire der Nachbehandlungsmittel besteht. Durch die Erfindung soll ferner die Möglichkeit geschaffen werden, in voller Fadenzahl der Kette über einen einzigen Trockner zu fahren, ohne daß die Kettfäden verkleben und Probleme beim Aufteilen der Kette sowie Fahren durch den Kamm der zugehörigen Bäummaschine auftreten können.
- Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die Schlichtmaschine mit der Schlichteapplikation nachgeschalteter Trocknung darin, daß der Trocknungseinrichtung eine Vorrichtung zum Auf sprühen eines Nachbehandlungsmittels auf die in der Auftragseinrichtung mit Schlichte, insbesondere mit Kernschlichte, bereits imprägnierte Kette vorgeschaltet ist. Gemäß weiterer Erfindung besteht ein Verfahren zum Betrieb einer Schlichtmaschine darin, daß die mit noch flüssiger Schlichte, insbesondere Kernschlichte, imprägnierte Kette vor dem Trocknen mit einem Nachbehandlungsmittel besprüht wird und daß die Einzelfäden dann ungeteilt getrocknet werden.
- Das Nachbehandlungsmittel soll aus Düsen, vorzugsweise als feiner Nebel von oben und unten unmittelbar auf die Kette, also auf die die Kette bildenden Fäden aufgesprüht werden. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird demgemäß im wesentlichen gelöst durch die Kombination von Ort und Art der Apllikation des Nachbehandlungsmittels. Wenn beispielsweise ein Trennmittel auf die frisch mit (irgendeiner) Schlichte imprägnierte Kette aus Düsen aufgesprüht wird, kann die Kette in voller Dichte getrocknet werden. Dadurch wird der Trocknungsvorgang selbst zwar nicht eingeschränkt, d.h. es muß in üblicher Weise getrocknet werden, jedoch kann die gesamte Kette in voller Dichte vereinigt über den Trockner gefahren werden.
- Als Nachbehandlungsmittel kommen erfindungsgemäß vor allem Mantelschlichten, zusätzliche Wachse und/oder Trennmittel in Frage. Eine Mantelschlichte wird eingesetzt, wenn eine Trennung von Kern- und Mantelschlichte erwünscht ist. Ein zusätzliches Wachs wird eingesetzt, wenn speziell die Gleitfähigkeit und die Scheuerfestigkeit der Fäden erhöht und ein Stauben der Kette beim Weben vermindert werden sollen. Ein Trennmittel wird vorgesehen, um speziell ein Verkleben der dicht aneinander liegenden Fäden beim Trocknen auszuschließen.
- Durch das erfindungsgemäße Auf sprühen des Nachbehandlungsmittels auf die bereits in einer oder in mehreren Stufen vorbehandelte Kette werden zugleich ein Minimalauftrag und eine richtige Plazierung bei vermindertem Aufwand für die jeweilige Sprühsubstanz erreicht. Außerdem kann eine Vermischung der einzelnen Produktreservoire nicht eintreten.
- Erfindungsgemäß kann eine Fadenschar nach vorangegangenem Imprägnieren durch Tauchen (mit anschliessendem Abquetschen) je nach Art der Imprägnierflüssigkeit, z.B. Kernschlichte oder Kombinationsschlichte, wahlweise mit einer Mantelschlichte, einem zusätzlichen Wachs und/oder mit einem Trennmittel durch Aufsprühen dieser Substanz beaufschlagt werden. An das Imprägnieren durch Tauchen schließt sich also mindestens ein Sprühvorgang zur Behandlung der Fadenoberfläche mit einem in der Regel relativ hochwertigen Nachbehandlungsmittel an. Der vorbehandelte Faden kommt mit dem Reservoir des jeweiligen Nachbehandlungsmittels in keinem Falle in Berührung. Die saubere Trennung der einzelnen Verfahrensschritte läßt es zu, optimale Elastizitätswerte durch eine einwandfreie Mantelbeschlichtung sowie optimale Gleitwerte durch einwandfreies, getrenntes Wachsen zu erzielen und bei aufgesprühtem Trennmittel in voller Fadenzahl der Kette zu trocknen.
- Unter den aufzusprühenden Trennmitteln werden in der Praxis auch als Gleitmittel oder Antiblockmittel bezeichnete Additive zum Einstellen der erwünschten Antihaft- und Fixiereigenschaften verstanden. Beispiele von Trennmitteln und solcher Additivgruppen sind Metallseifen, Montan- oder Paraffinwachse, wachsartige Polymere, höhere Fettalkohole und Fettsäureester, Silikone und dergleichen. J)urch/Trennmittel wird auf chemische Weise ein Verkleben von Kettfäden oder von von den Fäden abstehenden Faserenden mit benachbarten Kettfäden verhindert. Daher kann die Kette nach dem Aufsprühen des Trennmittels nicht nur in voller Fadenschar getrocknet werden, sondern die Kette ist ggfs. im Trockenteilfeld auch leicht zu teilen und es wird eine einwandfreie Schlichteummantelung erhalten.
- Das Aufsprühen von Trennmitteln im Anschluß an das Tauchapplizieren und ggfs. Sprühapplizieren weiterer Produkte wird insbesondere bei dichten Ketten oder bei aufgrund ihrer Haarigkeit zum Verklammern neigenden Ketten angewendet, so daß die übliche schwierige und aufwendige Alternative mit zweifacher bis vierfacher Aufteilung der Kette im Trockner entfallen kann und trotzdem eine Kette mit rundum gleichmäßig beschlichtetem, elastischem, gleitfähigen und scheuerfesten sowie nicht staubenden Einzelfäden herzustellen ist. Ausserdem wird bei kritischen, insbesondere zu Verkordelungen neigenden, Artikeln durch das Erhalten der vollen Kettdichte ein gegenseitiges Abstützen der mit dem Trennmittel besprühten Kettfäden erreicht, so daß auch die Gefahr von Kettenbrüchen im Trockenteilfeld oder im Kamm der Bäumvorrichtung herabgesetzt wird.
- Schließlich wird beim Schlichten, insbesondere Zettelschlichten, von im wesentlichen umsponnenem Filamentgarn durch das Auf sprühen von Trennmittel ein Verkleben der einzelnen Kapillare eines Garnverbandes mit Kapillaren eines benachbarten Garnverbandes in solchem Maße unterdrückt, daß es auch hierbei möglich ist, ohne Aufteilen der Filamentgarne durch einen Trockner zu fahren.
- Die seitliche Berührung der einzelnen mit dem Trennmittel besprühten Filamentgarne im Trockner führt trotz intensiver Luftbewegung beim Trocknen weder zu Verklebungen noch zu Fadenbrüchen. Bei dem Behandeln von mit Trennmittel besprühten Fäden kann sogar die häufig eingesetzte, aufwendige Buftvortrocknung auS ein Minimum reduziert werden, so daß fast ausschließlich mit der intensiven und wirtschaftlichen Zylindertrocknung zu arbeiten ist.
- Vorteilhaft ist die Anwendung der erfindungsgemaßen lehre beim Einschalten einer Glätteinrichtung für die Fäden im Anschluß an das Schlichten, so daß durch das darauf folgende Auf sprühen eines Trennmittels der Glätteffekt auch beim Trocknen der dichten Kette erhalten bleibt.
- Bei der Auswahl des einzelnen Nachbehandlungsmittels muß ggfs. auch auf dessen Wirkung auf die übrigen Imprägnier- und Nachbehandlungsmittel sowie in den weiteren Verfahrensstufen beim Herstellen und evt.
- beim Veredeln Rücksicht genommen werden. Schließlich kann es zweckmäßig sein, bei der Auswahl des Nachbehandlungsmittels darauf zu achten, daß es beim Entschlichten wieder problemlos zu entfernen ist. Die Gesamtmenge an aufgesprühtem Nachbehandlungsmittel liegt - unabhängig von der Garnfeinheit - in der Grössenordnung von 0,5 bis 1,5 Gew. °% des behandelten Fadens.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand der schematischen Darstellung des Aufsprühens eines Trennmittels näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Längsschnitt einer Schlichtmaschine mit zwischen Schlichteauftragseinrichtung und Schlichtetrocknungseinrichtung eingeschalteter Trennmittelaufsprühvorrichtung; und Fig. 2 einen Ausschnitt der Schlichtmaschine nach Fig. 1 mit im Bereich der Trennmittelaufsprüheinrichtung durch Trenn- bzw. Glättstäbe geteilter Kette.
- Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 wird die Kette 1 in voller Dichte über eine Leitwalze 2 und eine Tauchwalze 3 durch die in einem Trog 4 befindliche Schlichte 5 geleitet. Die Kette 1 wird dann in üblicher Weise durch die Quetschfuge eines aus Unterwalze 6 und Oberwalze 7 bestehenden Quetschwalzenpaars weitergeführt. Auf dem Wege zu einer insgesamt mit 8 bezeichneten und im wesentlichen aus Zylinder-Trockentrommeln 9 bestehenden Trocknungseinrichtung gelangt die Kette 1 durch die erfindungsgemäße, insgesamt mit 10 bezeichnete Trennmittelaufsprühvorrichtung.
- Nach Fig. 1 besteht die Trennmittelaufsprühvorrichtung 10 aus einer Oberdüse 11 und einer Unterdüse 12. Ober-und Unterdüse 11, 12 können aus einer Reihe oder einem Feld von Einzeldüsen, aus einer sich ebenfalls quer zur Transportrichtung 1t erstreckenden Spaltdüse und dergleichen bestehen. Aus den Düsen 11, 12 wird ein feiner Sprühnebel 14 von oben und unten auf die Kette 1 aufgesprüht. Die Düsen 11, 12 können aus einem Trennmittelreservoir 15 mit Hilfe einer Pumpe 16 sowie über Leitungen 17 bzw, 18 mit dem zu versprühenden Trennmittel versorgt werden. Zum Versrpühen des herangeförderten Trennmittels können die Düsen 11, 12 an eine Preßluftleitung 19 angeschlossen werden.
- Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 wird die Kette 1 ungeteilt in voller Dichte durch die Trennmittelaufsprühvorrichtung 10 hindurch und vierter in Transportrichtung durch die Trocknungseinrichtung 8 sowie über ein Trockenteilfeld 20 zur Bäummaschine mit einem Kettbaum 21 geführt.
- Wenn es Schwierigkeiten bereiten sollte, die einzelnen Kettfäden der ungeteilten Kette in ausreichender Weise gleichmäßig mit dem Trennmittel zu beaufschlagen, kann es zweckmäßig sein, die Kette gemäß Fig. 2 vor dem Einlauf in die Trennmittelaufsprüheinrichtung 10 zu teilen.
- Vorzugsweise werden an dieser Stelle Trenn- oder Glättstäbe 22 eingesetzt, die zugleich eine Glätteinrichtung für die mit der Schlichte imprägnierten Fäden darstellen, derart, daß die Fäden durch das anschließende Applizieren des Trennmittels auch über die nachfolgende Trocknung der dichten Kette hinweg eine für die Weiterverarbeitung ausreichende Glätte behalten.
- In dem in Fig. 2 dargestellten Ausschnitt der Schlichtmaschine können die Zuleitungen zu den Düsen 11, 12 im wesentlichen ebenso ausgebildet werden wie'in Fig. 1.
- Auch das Applizieren der Schlichte sowie das Trocknen und Bäumen können unverändert übernommen werden. In Fig. 2 werden im Bereich der Trennmittelaufsprühvorrichtung 10 eine Wanne 23 und ein Abtropfblech 24 mit Ablaufrinne 25 schematisch dargestellt. Im Prinzip kann die Wanne 23 als Trennmittelreservoir 15 nach Fig. 1 ausgebildet oder mit einem solchen Reservoir verbunden werden. Ggfs. kann also die Pumpe 16 mit den daran anschließenden Leitungen 17 und 18 nach Fig. 1 auf die Wanne 23 geschaltet werden. Je nach Art des Trennmittels und nach Art des Sprühverfahrens genügt es, oberhalb des Sprühbereichs ein Abtropfblech 24 anzuordnen oder sogar Kabinen vorzusehen, die bis auf Einlauf- und Auslaufschlitze für die Kette 1 geschlossen sind.
- Wenn in den dargestellten Ausführungsbeispielen ein anderes Nachbehandlungsmittel (anstelle des Trennmittels) auf die Kette aufgesprüht werden soll, können im wesentlichen dieselben Sprühgeräte eingesetzt werden. Es können auch zwei oder mehr Sprüheinrichtungen zum aufeinanderfolgenden Auf sprühen unterschiedlicher Nachbehandlungsmittel hintereinander geschaltet werden. Schließlich lassen sich mit den Sprüheinrichtungen nicht nur kalte sondern auch erhitzte Nachbehandlungsmittel auf die Kette auftragen.
Claims (15)
- "Schlichtmaschine und Verfahren zum Betrieb einer Schlichtmaschine Patentansprüche: 1. Schlichtmaschine mit der Schlichteauftragseinrichtung (2, 3, 4) nachgeschalteter Schlichtetrocknungseinrichtung ( 8), dadurch gekennzeichnet, daß der Trocknungseinrichtung (8) eine Vorrichtung (10) zum Auf sprühen eines Nachbehandlungsmittels (14) auf die in der Auftragsvorrichtung (2, 3, 4) mit Schlichte (5) imprägnierte Kette (1) vorgeschaltet ist.
- 2. Schlichtmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsprühvorrichtung (10) von oben und von unten auf die bereits mit Schlichte imprägnierte Kette (1) gerichtete Düsen (11, 12) besitzt.
- 3. Schlichtmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsprühvorrichtung (io) einer sich der Schlichteauftragseinrichtung (2, 3, 4) anschließenden (22), insbesondere einem NaßteiX mit Trenn- und Glättstäben, nachgeschaltet ist.
- 4. Schlichtmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel ein Trennmittel vorgesehen ist.
- 5. Schlichtmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennmittel Metallseifen, Montan- und Paraffinwachse, wachsartige Polymere, höhere Fettalkohole und Fettsäureester, Silikone und dergleichen enthält.
- 6. Schlichtmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel eine Mantelschlichte, insbesondere eine synthetische Kaltschlichte, eine Akrylat-, Polyvinylalkohol- oder Polyester-Schlichte, vorgesehen ist.
- 7. Schlichtmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel ein sprühfähiges Wachs, insbesondere eine Lösung aus hochmolekularen, vollsynthetischen Produkten, wie Polyäthylenglykol oder Polyglykoläther, vorgesehen ist.
- 8. Verfahren zum Betrieb einer Schlichtmaschine, in der die Schlichte auf eine Kette aus Einzelfäden oder dergleichen aufgebracht und die Kette dann getrocknet wird, dadurch gekennzeichnet, daß die mit noch flüssiger Schlichte imprägnierte Kette vor dem Trocknen mit einem Nachbehandlungsmittel besprüht wird und daß die Einzelfäden dann ungeteilt getrocknet werden.
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelfäden vor dem Besprühen geteilt und nach dem Besprühen bzw. vor dem Trocknen wieder zusammengeführt werden.
- 10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß bezogen auf das Fadengewicht etwa 0,5 bis 1,5 Gew. % Nachbehandlungsmittel auf die Kette aufgesprüht werden.
- 11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine durch eine Glättvorrichtung erzielte Fadenglättung durch Aufsprühen des Nachbehandlungsmittels über die nachfolgende Trocknung hinweg erhalten wird.
- 12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Nachbehandlungsmittel als feiner Sprühnebel auf die ungeteilten Kettfäden aufgebracht wird.
- 13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel ein Trennmittel, insbesondere enthaltend Metallseifen, Montan- oder Paraffinwachse, wachsartige Polymere, höhere Fettalkohole und Fettsäureester, Silikone und dergleichen, verwendet wird.
- 14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel eine Mantelschlichte, insbesondere eine synthetische Xaltschlichte, eine Akrylat-, Polyvinylalkohol- oder Polyester-Schlichte verwendet wird.
- 15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Nachbehandlungsmittel ein sprühfähiges Wachs, insbesondere eine Lösung aus hochmolekularen, vollsynthetischen Produkten, wie Polyäthylenglykol und Polyglykoläther, verwendet wird.
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