DE3538239A1 - Schwenkbeschlag fuer rahmenlose glasscheiben - Google Patents
Schwenkbeschlag fuer rahmenlose glasscheibenInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05D—HINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
- E05D5/00—Construction of single parts, e.g. the parts for attachment
- E05D5/02—Parts for attachment, e.g. flaps
- E05D5/0246—Parts for attachment, e.g. flaps for attachment to glass panels
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05D—HINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
- E05D11/00—Additional features or accessories of hinges
- E05D11/10—Devices for preventing movement between relatively-movable hinge parts
- E05D11/1007—Devices for preventing movement between relatively-movable hinge parts with positive locking
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05Y—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
- E05Y2900/00—Application of doors, windows, wings or fittings thereof
- E05Y2900/20—Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
- Hinges (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Schwenkbeschlag für rahmenlose
Glasscheiben, insbesondere für Glasscheiben an
Verkaufstheken, bestehend aus einem an einer Tragwand
oder Tragstütze befestigbaren, einen Schwenkzapfen
tragenden festen Beschlagteil sowie einem in einer
Öffnung oder Ausnehmung der Glasscheibe befestigbaren
schwenkbaren Beschlagteil mit einem von der Glasscheiben-
Rückseite vortretenden Abschnitt, in dem eine vom Schwenkzapfen
durchsetzte Lagerbohrung vorgesehen ist.
Im Innenausbau, insbesondere Möbelbau, werden in neuerer
Zeit als Türflügel zunehmend auch sogenannte Ganzglastüren,
d. h. rahmenlose Glasscheiben verwendet, die
mittels spezieller Scharniere verschwenkbar am Korpus
eines Möbelstücks angeschlagen werden. Darüber hinaus
werden rahmenlose Glasscheiben aber auch an der dem Kunden
zugewandten Vorderseite von Verkaufstheken in Lebensmittelgeschäften,
Metzgereien, Bäckereien u. dgl. vorgesehen,
um einerseits eine Betrachtung der auf der Präsentationsfläche
der Verkaufstheke dargebotenen Waren durch den
Kunden zu ermöglichen, andererseits aber das Eintragen
von Verunreinigungen von der Thekenvorderseite aus
oder auch das unhygienische Betasten der Ware durch die Kunden
selbst zu verhindern. Solche Glasscheiben an Verkaufstheken
müssen - ebenso wie die Theken insgesamt -
ständig sorgfältig gereinigt werden. Während die kundenzugewandte
Vorderseite für die Reinigung leicht zugänglich
ist, ist dies bei der zum Verkaufspersonal weisenden
Rückseite nicht der Fall, weil die Reinigung über die
Thekenfläche hinweg erfolgen müßte, wozu zunächst
die Waren beiseite geräumt werden müssen, um sicherzustellen,
daß keine Reinigungsflüssigkeit von der Rückseite
der in der Regel schräg rückwärts geneigt angeordneten
Glasscheiben abtropft. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden,
werden auch die an Verkaufstheken vorgesehenen
Glasscheiben verschwenkbar am Thekenkörper bzw. den die
Zahlplatte tragenden Stützen angeschlagen, um sie
für die Reinigung ihrer Rückseite von der Thekenvorderseite
aus zugänglich zu machen. Die Scheiben sind aber
- wie bereits erwähnt - an den Theken schräg rückwärts
geneigt angeordnet. Deshalb besteht bei Verwendung
einfacher üblicher Scharniere die Gefahr, daß eine zur
Reinigung herausgeschwenkte Glasscheibe infolge ihres
Eigengewichts wieder in die Normalstellung zurückfällt
und bei stoßartigem Aufprall ihres freien Randes an den
zugeordneten Haltebeschlägen zu Bruch gehen, wobei
Glassplitter in die Ware gelangen können und auch das
Reinigungs- bzw. Verkaufspersonal verletzungsgefährdet
ist.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde,
einen Schwenkbeschlag für rahmenlose Glasscheiben,
und zwar auch für die an Verkaufstheken vorgesehenen
Glasscheiben zu schaffen, welcher das Verschwenken
der Glasscheiben ohne Schwierigkeiten ermöglicht,
dabei aber in der Öffnungsstellung eine automatische
Sicherung gegen ungewolltes Schließen aufweist.
Ausgehend von einem Schwenkbeschlag der eingangs erwähnten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß der Schwenkzapfen im wesentlichen rechtwinklig von der
Oberseite eines flachen lappenartigen Armabschnitts
des festen Beschlagteils vorsteht und die Lagerbohrung
in dem als im wesentlichen ebener lappenartiger Ansatz
ausgebildeten Abschnitt des schwenkbaren Beschlagteils
durchsetzt, welcher seinerseits an seiner von der Glasscheibe
abgewandten, etwa parallel zu ihr verlaufenden
freien Stirnfläche ein parallel zur Schwenkachse um einen
vorgegebenen Weg lose verschiebbares im übrigen jedoch
mit dem schwenkbaren Beschlagteil gekoppeltes Riegelelement
trägt, welches in einer Endstellung der Glasscheibe
auf der Oberseite des lappenartigen Armabschnitts
des festen Beschlagteils aufruht, bei geöffneter, in die
andere Endstellung verschwenkter Glasscheibe jedoch infolge
seines Eigengewichts und/oder der Vorspannung einer
Feder um den vorgegebenen Weg nach unten verschoben an
einer seitlichen Begrenzungsfläche des Armabschnitts anliegt.
Das ungewollte Zufallen der geöffneten oder ein ungewolltes
Aufschwingen der geschlossenen Glasscheibe
wird also durch das an dem mit der Glasscheibe
verschwenkbaren Beschlagteil verschiebbar angeordnete
Riegelelement verhindert, welches bei oder kurz
vor Erreichen der Endstellung durch sein Gewicht
in eine den verschwenkbaren Beschlagteil - und somit auch
die von ihm gehaltene Glasscheibe - am festen Beschlagteil
verriegelnde Lage fällt. Zum Schließen der Glasscheibe
muß das Riegelelement lediglich aus seiner
Verriegelungsstellung angehoben werden. Die Anordnung
einer zusätzlich das Riegelelement in die Verriegelungsstellung
vorspannenden Feder kann zur Sicherstellung
der Verriegelungsfunktion im Hinblick auf Reibungskräfte
zweckmäßig sein.
Vorzugsweise ist das Riegelelement so am schwenkbaren Beschlagteil
angeordnet, daß es bei geschlossener Glasscheibe
auf der Oberseite des Armabschnitts aufruht, bei geöffneter
Glasscheibe jedoch an der Seitenfläche des Armabschnitts
anliegt.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung hat der
Schwenkzapfen eine Länge, die ein Mehrfaches der Dicke
des mit der Lagerbohrung versehenen lappenartigen Ansatzes
des schwenkbaren Beschlagteils beträgt, und das Riegelelement
hat die Form eines Winkelstücks, dessen einer
Winkel-Schenkel oberhalb des und parallel zum lappenartigen
Ansatz liegt und eine ebenfalls vom Schwenkzapfen durchsetzte
Bohrung aufweist, während der zweite Schenkel
rechtwinklig nach unten abgekantet an der freien Stirnfläche
des lappenartigen Ansatzes schwenkzapfenparallel verschiebbar
gehaltert ist.
Dabei ist es dann zweckmäßig, im zweiten Schenkel des
Riegelelements ein Langloch vorzusehen, welches vom Schaft
einer in eine Gewindebohrung in der freien Stirnfläche des
lappenartigen Ansatzes eingeschraubten Befestigungsschraube
durchsetzt wird.
Die Tiefe der Gewindebohrung bzw. die Länge des mit Gewinde
versehenen Abschnitts des Schraubenschafts der Befestigungsschraube
ist dabei zweckmäßig so bemessen, daß zwischen
dem Kopf der ganz in die Gewindebohrung eingeschraubten
Befestigungsschraube und der freien Stirnfläche des lappenartigen
Ansatzes ein Abstand gegeben ist, der geringfügig
größer als die Dicke des mit dem Langloch versehenen
Schenkels des Riegelelements ist.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines für die Halterung
von Glasscheiben an Verkaufstheken bestimmten
Schwenkbeschlages; und
Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung
des in Fig. 1 gezeigten Schwenkbeschlages.
Der in der Zeichnung gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 10
bezeichnete Schwenkbeschlag möge zur schwenkbaren Halterung
einer in Fig. 1 strichpunktiert dargestellten Glasscheibe 12
an einer - ebenfalls nur strichpunktiert angedeuteten -
Thekenstütze 14 der Zahlplatte einer Verkaufstheke dienen.
In der Zeichnung ist die Thekenstütze 14 in senkrechter
Lage dargestellt. Tatsächlich sind die Thekenstützen und
somit auch die Glasscheiben von Verkaufstheken in der Regel
etwas schräg geneigt - und zwar bezogen auf Fig. 1 von unten
links nach oben rechts - angeordnet. Der grundsätzlich als
sogenanntes Eingelenkscharnier ausgebildete Schwenkbeschlag
weist einen an der Thekenstütze 14 befestigbaren, den Schwenkzapfen
16 tragenden festen Beschlagteil 18 und den auf dem
Schwenkzapfen gelagerten, die Glasscheibe 12 halternden
schwenkbaren Beschlagteil 20 auf. Der Schwenkzapfen 16
tritt etwa rechtwinklig von der Oberseite eines im
wesentlichen ebenen lappenartigen Armabschnitts 22
vor, an dessen rückwärtigem Endbereich ein länglicher
Befestigungsflansch 24 aus der ursprünglich in einer
Ebene mit dem lappenartigen Armabschnitt 22 befindlichen
Ebene parallel zu den Längsrändern des Armabschnitts
nach unten abgekantet ist. Der Befestigungsflansch 24
weist versenkte Befestigungsbohrungen 26 auf, durch
welche Befestigungsschrauben in Gewindebohrungen in
der Thekenstütze 14 eingeschraubt werden können.
Wie insbesondere in Fig. 1 erkennbar ist, tritt der
lappenartige Armabschnitt 22 des Beschlagteils 18
noch über die Thekenstütze 14 vor, so daß also der
Schwenkzapfen 16 mit Abstand vor der vorderen Stirnfläche
der Thekenstütze 14 steht.
Der schwenkbare Beschlagteil 20 weist eine an der Rückseite
der Glasscheibe 12 anlegbare Klemmplatte 28 auf,
von der mittig ein Gewindezapfen vorspringt, auf den
ein mit einer mittigen Gewindebohrung versehener
Tragzapfen 30 aufschraubbar ist, der an seinem der
Gewindemündung gegenüberliegenden Ende mit einer zweiten
kreisförmig begrenzten und auf der dem Betrachter
zugewandten Seite konvex gewölbten Klemmplatte 32
versehen ist. Zum Einspannen der Glasscheibe 12 zwischen
den Klemmplatten 28 und 32 wird der Tragzapfen 30
durch eine entsprechend bemessene Bohrung 34 in der
Glasscheibe 12 hindurch auf den von der rückwärtigen
Klemmplatte 28 mittig vorspringenden Gewindezapfen 36
aufgeschraubt.
Von der dem Gewindezapfen 36 gegenüberliegenden Flachseite
der Klemmplatte 28 tritt ein ebener lappenartiger
Ansatz 38 vor, in welchem eine Lagerbohrung 40 vorgesehen
ist, welche entweder direkt auf dem Schwenkzapfen
16 gelagert ist, oder - wie in der Zeichnung dargestellt -
unter Zwischenschaltung einer Lagerhülse 42, die durch
einen an ihrer unteren Stirnseite angesetzten scheibenförmigen
Ringflansch 44 gleichzeitig auch das Gewicht
der Glasscheibe 12 auf der Oberseite des Armabschnitts
22 abstützt.
Der Schwenkzapfen 16 ist - ebenso wie die Lagerhülse 42 -
um ein Mehrfaches länger als die Dicke des lappenartigen
Ansatzes 38, so daß der Schwenkzapfen also über den Ansatz
38 nach oben vortritt.
Ein Riegelelement 46 in Form eines Winkelstücks ist
auf dem vorstehenden Abschnitt des Schwenkzapfens 16 bzw.
der Lagerhülse 42 einerseits und an der von der Klemmplatte
28 weggewandten freien Stirnfläche 48 des Ansatzes
38 in Höhenrichtung, d. h. parallel zur Längsmittelachse
des Schwenkzapfens 16 verschiebbar gelagert. Zu diesem
Zweck ist in dem oberen waagerechten Schenkel 50 des
Riegelelements 46 eine Bohrung 52 vorgesehen, durch welche
der Schwenkzapfen 16 bzw. die Lagerhülse 42 mit leichtem
Spiel hindurchtritt. Zur Sicherung der Glasscheibe 12
gegen Abheben vom Schwenkzapfen 16 ist auf die obere
freie Stirnfläche des Schwenkzapfens mittels einer
Befestigungsschraube 54 eine Scheibe 56 aufgeschraubt,
deren Außendurchmesser größer als die Bohrung 52 im
Riegelelement 46 ist.
In dem der freien Stirnfläche 48 des lappenartigen
Ansatzes 38 gegenüberliegenden Schenkel 58 des Riegelelements
46 ist ein parallel zum Schwenkzapfen 16 verlaufendes
Langloch 60 eingearbeitet, durch welches
der Schaft einer Befestigungsschraube 62 hindurchtritt,
die gerade so weit in eine Gewindebohrung in der
freien Stirnfläche 48 des Ansatzes 38 einschraubbar ist,
daß der Schenkel 58 mit leichtem Spiel zwischen der
freien Stirnfläche und dem Kopf der Befestigungsschraube
62 gehalten ist. Das Riegelelement 46 ist also im Rahmen
der durch das Langloch 60 vorgegebenen Länge höhenverschieblich,
in Schwenkrichtung jedoch unverschiebbar
mit dem lappenartigen Ansatz 38 gekoppelt. In der in
Fig. 1 gezeigten Schließstellung der Glasscheibe ruht
die untere freie Stirnfläche des Schenkels 58 des Riegelelements
46 auf der Oberseite des lappenartigen Armabschnitts
22 auf. Wenn die Glasscheibe aber in die
gegenüber der gezeigten Schließstellung um 90° verschwenkte
Öffnungsstellung verschwenkt wird, kann das
Riegelelement aufgrund seines Gewichts in dem Augenblick
nach unten rutschen, sobald die erwähnte untere
Stirnfläche des Schenkels 58 von der Oberseite des
Armabschnitts 22 frei kommt. Dann liegt die Innenfläche
des Schenkels 58 am seitlichen Rand des Armabschnitts 22
an und verhindert ein Zurückschwenken des schwenkbaren
Beschlagteils 20 und somit der Glasscheibe, solange das
Riegelelement 46 nicht bewußt so weit angehoben wird,
daß die untere Stirnfläche des Schenkels 58 über der
Oberfläche des Armabschnitts 22 steht. Das Riegelelement
46 wird also beim Aufschwenken der Glasscheibe 12
zum Zwecke der Reinigung von deren Innenfläche automatisch
wirksam, während das Schließen der Glasscheibe
12 die bewußte Entriegelung erfordert. Falls die Verriegelung
nicht selbsttätig, sondern nur in bestimmten
Fällen bewußt durch eine die Glasscheibe in die Öffnungsstellung
verschwenkende Person erfolgen soll, ist es
auch möglich, das Riegelelement 46 entweder durch eine
stramme Passung auf dem Schwenkzapfen 16 bzw. zwischen
dem Langloch 60 und der Befestigungsschraube 62 oder
auch ein bewußt vorgesehenes Rastelement, z. B. eine
federnd in eine niedrige Vertiefung des Riegelelements
46 eingedrückte Kugel in der Entriegelungsstellung
zu verrasten, aus welcher es dann nur durch gewollte
Betätigung entrastet und in die Verriegelungsstellung
verschiebbar ist.
Claims (5)
1. Schwenkbeschlag für rahmenlose Glasscheiben, insbesondere
für Glasscheiben an Verkaufstheken, bestehend
aus einem an der Tragwand oder Tragstütze befestigbaren,
einen Schwenkzapfen tragenden festen Beschlagteil sowie
einem in der Öffnung oder Ausnehmung der Glasscheibe
befestigbaren schwenkbaren Beschlagteil mit
einem von der Glasscheiben-Rückseite vortretenden Abschnitt,
in dem eine vom Schwenkzapfen durchsetzte
Lagerbohrung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkzapfen (16) im wesentlichen rechtwinklig
von der Oberseite eines flachen lappenartigen Armabschnitts
(22) des festen Beschlagteils (18) vorsteht
und die Lagerbohrung (40) in dem als im wesentlichen ebener
lappenartiger Ansatz (38) ausgebildeten Abschnitt des
schwenkbaren Beschlagteils (20) durchsetzt, welcher
seinerseits an seiner von der Glasscheibe (12) abgewandten,
etwa parallel zu ihr verlaufenden freien Stirnfläche
(48) ein parallel zur Schwenkachse um einen vorgegebenen
Weg lose verschiebbares, im übrigen jedoch mit dem
schwenkbaren Beschlagteil (20) gekoppeltes Riegelelement
(46) trägt, welches in einer Endstellung der
Glasscheibe (12) auf der Oberseite des lappenartigen
Armabschnitts (22) des festen Beschlagteils (18)
aufruht, bei in die andere Endstellung verschwenkter
Glasscheibe (12) jedoch infolge seines Eigengewichts
und/oder der Vorspannung einer Feder um den vorgegebenen
Weg nach unten verschoben an einer seitlichen
Begrenzungsfläche des Armabschnitts (22) anliegt.
2. Schwenkbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Riegelelement (46) so am schwenkbaren
Beschlagteil (20) angeordnet ist, daß es bei
geschlossener Glasscheibe (12) auf der Oberseite des
Armabschnitts (22) aufruht, bei geöffneter Glasscheibe
(12) jedoch an der Seitenfläche des Armabschnitts
anliegt.
3. Schwenkbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkzapfen (16) eine Länge hat,
die ein Mehrfaches der Dicke des mit der Lagerbohrung
(40) versehenen lappenartigen Ansatzes (38)
des schwenkbaren Beschlagteils (20) beträgt, und
daß das Riegelelement (46) die Form eines Winkelstücks
hat, dessen einer Winkelschenkel (50) oberhalb
des und parallel zum lappenartigen Ansatz (38) liegt
und eine ebenfalls vom Schwenkzapfen (16) durchsetzte
Bohrung (52) aufweist, während der zweite Schenkel
(58) rechtwinklig nach unten abgekantet an der freien
Stirnfläche (48) des lappenartigen Ansatzes (38)
schwenkzapfenparallel verschiebbar gehaltert ist.
4. Schwenkbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß im zweiten Schenkel (58) des Riegelelements (46)
ein Langloch (60) vorgesehen ist, welches vom Schaft
einer in eine Gewindebohrung in der freien Stirnfläche
(48) des lappenartigen Ansatzes (38) eingeschraubten
Befestigungsschraube (62) durchsetzt wird.
5. Schwenkbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tiefe der Gewindebohrung bzw. die Länge
des mit Gewinde versehenen Abschnitts des Schafts
der Befestigungsschraube (62) so bemessen ist,
daß der Abstand zwischen dem Kopf der ganz in die
Gewindebohrung eingeschraubten Befestigungsschraube
(62) und der freien Stirnfläche (48) des lappenartigen
Ansatzes (38) geringfügig größer als die
Dicke des mit dem Langloch (60) versehenen Schenkels
(58) des Riegelelements (46) ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853538239 DE3538239A1 (de) | 1985-10-28 | 1985-10-28 | Schwenkbeschlag fuer rahmenlose glasscheiben |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853538239 DE3538239A1 (de) | 1985-10-28 | 1985-10-28 | Schwenkbeschlag fuer rahmenlose glasscheiben |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3538239A1 true DE3538239A1 (de) | 1987-04-30 |
| DE3538239C2 DE3538239C2 (de) | 1989-09-28 |
Family
ID=6284612
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853538239 Granted DE3538239A1 (de) | 1985-10-28 | 1985-10-28 | Schwenkbeschlag fuer rahmenlose glasscheiben |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3538239A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3708700A1 (de) * | 1987-03-18 | 1988-09-29 | Lautenschlaeger Kg Karl | Scharnier fuer ganzglas-tuerfluegel |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE821920C (de) * | 1950-11-09 | 1951-11-22 | Franz Anton Scheitter | Feststellvorrichtung fuer Klapplaeden, Fenster, Tueren u. dgl. |
| US3918121A (en) * | 1973-08-20 | 1975-11-11 | John R Williams | Door lock |
-
1985
- 1985-10-28 DE DE19853538239 patent/DE3538239A1/de active Granted
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE821920C (de) * | 1950-11-09 | 1951-11-22 | Franz Anton Scheitter | Feststellvorrichtung fuer Klapplaeden, Fenster, Tueren u. dgl. |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3708700A1 (de) * | 1987-03-18 | 1988-09-29 | Lautenschlaeger Kg Karl | Scharnier fuer ganzglas-tuerfluegel |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3538239C2 (de) | 1989-09-28 |
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|---|---|---|---|
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