DE29805276U1 - Vorrichtung mit einer Einbruchsicherung zum Verschließen einer Öffnung - Google Patents
Vorrichtung mit einer Einbruchsicherung zum Verschließen einer ÖffnungInfo
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Description
DE 7489 »····' Patentanwalt".··
Diplom-Physiker Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karfhäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
Knierim GmbH und Co. KG Metall- und Kunststoffverarbeitung, 34134 Kassel
Vorrichtung mit einer Einbrüchsicherung zum Verschließen einer Öffnung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Vorrichtungen dieser Art sind insbesondere in Verbindung mit Schränken und hier vor
allem in Verbindung mit Garderobe- oder Personalschränke aufweisenden Schrankanlagen
in Schwimmbädern, Turnhallen oder betrieblichen Umkleidekabinen bzw. -räumen bekannt. Bei derartigen Schrankanlagen bestehen die Türen z.B. aus Rahmen bzw.
Zargen, die aus Aluminium- oder Kunststoffprofilen zusammengesetzt sind, und aus mit
Kunststoff- oder HPL-Platten hergestellten Türflügeln. Da bei diesen Anlagen die
Schränke in großer Anzahl auf engem Raum vorhanden sind, bieten sie einen erhöhten
Anreiz zum Einbruch, zumal die Tür- und Schloßmechanismen meistens aus einfachen
Bauteilen bestehen und z.B. leicht dadurch gewaltsam geöffnet werden können, daß ein
Einbruchwerkzeug, z.B. ein Stemmeisen, in den Schließspalt zwischen dem Türflügel und
dem Rahmen eingeführt und der Türflügel dann aufgehebelt wird. Letzteres ist um so
leichter möglich, je geringer die Eindringtiefe des Schloßriegels bzw. der Falle in den
Rahmen ist und je mehr Spiel die Schwenklagerung aufweist bzw. je weniger verwindungssteif
der Türflügel und/oder der Rahmen ist.
Bei bekannten Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung sind Einbruchsicherungen
vorgesehen, die aus je einem an den Türflügeln angebrachten, nach innen ragenden
Sicherungsbolzen und je einer am Rahmen vorgesehenen Aufnahme bestehen, in die ein
zugehöriger Sicherungsbolzen beim Schließen des Türflügels eintritt. Da derartige
Sicherungen jedoch den normalen Öffnungs- bzw. Schließvorgang für den Türflügel nicht
behindern dürfen, muß zwischen beiden ausreichend Luft vorgesehen werden, wodurch die
Einbruchschutzwirkung stark reduziert wird.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie trotz unwesentlich veränderter Bauweise eine
erhöhte Einbruchsschutzwirkung besitzt.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruch 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Hinterschneidung und die Anschlagkante
bei einem Versuch, den Flügel aufzuhebein, miteinander in Eingriff gelangen und dadurch eine Verschiebung des Sicherungsbolzens in axialer Richtung bzw. ein Öffnen des
Flügels selbst dann erschweren oder verhindern, wenn der Riegel oder die Falle des
Schlosses bereits außerhalb der zugehörigen Rahmenöffnung angeordnet ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Horizontalschnitt durch das Vorderteil eines Schranks mit einer geschlossenen
Tür;
Fig. 2 einen Schnitt entsprechend Fig. 1, jedoch in einer anderen Horizontalebene und mit
einem Einbruchwerkzeug bei dem Versuch, die Tür aufzuhebein.
Fig. 3 eine vergrößerte Einzelheit X der Fig. 1;
Fig. 4 eine schematische Rückansicht des Schranks nach Fig. 1 und 2 in Richtung eines
Pfeils &khgr; der Fig. 1 mit Blick auf die Tür von innen her; und
Fig. 5 und 6 Ansichten des Schranks analog zu Fig. 4 in den Türzuständen nach Fig. 1
-3-
und 2 entsprechenden Türzuständen, jedoch nur im Bereich einer Einbruchsicherung.
und 2 entsprechenden Türzuständen, jedoch nur im Bereich einer Einbruchsicherung.
Nach Fig. 1 bis 4 enthalten Schränke, wie sie z.B. in Verbindung mit Trennwandsystemen
bei Umkleidekabinen oder dgl. verwendet werden, zwei parallele, in der Regel vertikal
erstreckte Wandelemente 1 und 2, die an ihren Rückseiten mit einer in den Zeichnungen
nicht dargestellten und in der Regel senkrecht zu ihnen verlaufenden Rückwand verbunden
sind. Die Wandelemente 1 und 2, die Rückwand und je eine weitere, mit diesen verbundene
Boden- bzw. Deckenwand begrenzen einen hier im wesentlichen quaderförmigen Schrankraum 3 mit rechteckigem oder quadratischem Grundriß und sind z.B. aus rechteckigen,
planparallelen Platten hergestellt, die z.B. aus einem Schichtpreßstoff (HPL) bestehen und eine Dicke von z.B. 13 mm aufweisen.
Der Zugang zum Inneren des Schrankraums 3 wird durch einen Türflügel 4 ermöglicht.
Dieser verschließt in bekannter Weise eine Schranköffnung, die auf der Vorderseite
angeordnet, von den Vorderkanten der Wandelemente 1 und 2 sowie der Bodenwand und
der Deckenwand gebildet und von einem umlaufenden Randabschnitt bzw. Rahmen begrenzt ist. Dieser wird im Ausfuhrungsbeispiel u.a. von zwei z.B. aus Aluminium
bestehenden, vertikal und parallel zueinander angeordneten Rahmenprofilen 5 und 6
gebildet, die an den Vorderseiten der Wandelemente 1 und 2 befestigt sind, wobei der
Türflügel 4 mittels wenigstens eines nur schematisch angedeuteten Türbandes oder
Scharniers 7 an das Rahmenprofil 6 angelenkt und um eine senkrecht zur Zeichenebene
verlaufende, hier vertikale Schwenkachse schwenkbar gelagert ist. Entsprechende Rahmenprofile
können mit dem Boden- und Deckenelement verbunden sein. Der Türflügel 4 besteht z.B. aus einer 13 mm starken HPL-Platte, obwohl natürlich andere als die
genannten Materialien und Materialstärken verwendet werden können.
Im geschlossenen Zustand des Türflügels 4 bildet das Rahmenprofil 5 mit einer zugeordneten
Türflügelkante einen Schließspalt 8 (Schließbereich) und das Rahmenprofil 6 mit
einer weiteren zugeordneten Türflügelkante, die mittels des Scharniers 7 am Wandelement
2 befestigt ist, einen Schwenkspalt 9 (Bandbereich), wobei der Bandbereich für die
Zwecke der Erfindung weniger bedeutsam ist und daher nicht näher erläutert wird.
Im Schließbereich ist der Türflügel 4 mit einem z.B. am inneren Türblatt befestigen
-4-
Schloß 10 versehen, das eine Falle 11 aufweist, die im Schließzustand des Türflügels 4
hinter eine am Rahmenprofil 5 ausgebildete, vorzugsweise dessen gesamte Länge verlaufende
und den Schließspalt 8 überdeckende Schließnase 12 greift und beim Schließen des Türflügels 4 automatisch hinter dieser einschnappt. Eine Öffnung des Türflügels 4 ist
mittels eines in das Schloß 10 einführbaren Schlüssels mögüch, bei dessen Betätigung die
Falle 11 hinter die Schließnase 12 zurückgezogen wird. Im übrigen ist das Schloß 10 z.B.
in einer mittleren Höhenlage des Türflügels 4 angeordnet.
In einem im Ausführungsbeispiel oberhalb des Schlosses 10 liegenden Bereich des
Türflügels 4 (Fig. 4) ist eine Einbruchsicherung 14 vorgesehen. Diese enthält eine am
Rahmenprofil 5 befestigte Sicherungsplatte 15 und ein am inneren Türblatt des Türflügels
4 befestigtes Sicherungsmittel in Form eines Sicherungsbolzens 16, der im wesentlichen
senkrecht vom inneren Türblatt absteht und nach innen ragt. Die Sicherungsplatte 15
enthält ein zweites Sicherungsmittel in Form einer Aufnahme 17, die z.B. aus einem
insbesondere aus Fig. 5 und 6 ersichtlichen Oval- oder Langloch besteht, dessen Querschnitt
etwas größer als der des Sicherungsbolzens 16 ist. Die Sicherungsplatte 15 liegt
wie insbesondere Fig. 3 zeigt, mit einem rückwärtigen Abschnitt auf der Schließnase 12
des Rahmenprofüs 5 auf und ist an dieser mittels Schrauben 18, Einpreßnieten oder dgl.
befestigt. Ein vorderer, die Aufnahme 17 aufweisender Abschnitt der Sicherungsplatte 15
ragt dagegen vom Rahmenprofil 5 in Richtung des Rahmenprofils 6 bzw. des Schwenkspalts
9. Dabei ist die Anordnung im montierten Zustand der Einbruchssicherung 14 so getroffen und die innere Kontur der Aufnahme 17 so ausgebildet und angeordnet, daß der
Sicherungsbolzen 16 beim Schließen des Türflügels 4 automatisch in die Aufnahme 17
eintritt und beim Öffnen des Türflügels 4 automatisch aus der Aufnahme 17 heraustritt,
ohne daß dadurch die Schließ- und Öffnungsfunktion wesentlich behindert wird.
Erfindungsgemäß besitzt der Sicherungsbolzen 16 an seinem freien, vom inneren Türblatt
entfernten Ende eine Hinterschneidung 19 (Fig. 3), während die Aufnahme 17 eine mit
dieser Hinterschneidung 19 zusammenwirkende und ihr unmittelbar gegenüberliegende
Anschlagkante 20 (Fig. 3) aufweist. Dabei sind die Hinterschneidung 19 und die Anschlagkante
20 vorzugsweise insbesondere auf der dem Scharnier 7 bzw. dem Schwenkspalt 9 zugewandten Seite des Sicherungsbolzens 16 bzw. der Aufnahme 17 ausgebildet.
Zu diesem Zweck kann der Sicherungsbolzen 16 als Rundstab ausgebildet und mit einer
-5-
Hinterdrehung versehen sein, die am freien Ende einen rundum verbreiterten Kopf 21
stehen läßt, dessen Unterseite über eine die Hinterschneidung 19 bildende Schulter in
einen mit einem verringerten Querschnitt versehenen Schaftabschnitt des Sicherungsbolzens
16 übergeht (Fig. 3). Dagegen besteht die Änschlagkante 20 zweckmäßig einfach aus einem die Aufnahme 17 umgebenden, hier innen liegenden Randabschnitt der
Sicherungsplatte 15.
Zu seiner Befestigung am Türflügel 4 weist der Sicherungsbolzen 16 z.B. an der vom
Kopf 21 abgewandten Seite einen Gewindeabschnitt auf, der bis zu einem z.B. als Sechskant ausgebildeten Anschlag 22 des Sicherungsbolzens 16 in eine entsprechende
Gewindebohrung des Türflügels 4 eingedreht wird.
Die relativen Lagen der Hinterschneidung 19 und der Anschlagkante 20 sind so gewählt,
daß sich während der normalen Öffnungs- und Schließbewegung des Türflügels 4 die oben
beschriebene Funktion ergibt, während sich beim Versuch eines Einbruchs die Hinterschneidung
19 und die Anschlagkante 20 derart miteinander verhaken, daß ein unbefugtes
Öffnen des Türflügels 4 zumindest stark erschwert wird. Diese Einbruchschutzfunktion
ergibt sich vor allem aus Fig. 2 und 6, wobei Fig. 2 einen Horizontalschnitt an einer
Stelle zwischen dem Schloß 10 und der Einbruchsicherung 14 darstellt, so daß in Fig. 2
nur diese sichtbar ist. Wird mit dem Ziel, den Türflügel 4 gewaltsam zu öffnen, ein
Einbruchwerkzeug 23, z.B. ein Stemmeisen, in den Schließspalt 8 gesteckt und in Richtung eines Doppelpfeils &ggr; geschwenkt, dann besteht zwar die Möglichkeit, daß
dadurch der Türflügel 4 aus der Lage nach Fig. 1 bzw. 3 in die Lage nach Fig. 2 überführt wird, da die mechanische Stabilität der gesamten Türanordnung konstruktionsbedingt
häufig nicht ausreichend ist und sowohl im Scharnier 7 als auch hinsichtlich der
Lagerung des Sicherungsbolzens 16 in der Aufnahme 17 ein gewisses Spiel unumgänglich
ist. Fine solche Manipulation hat aber automatisch auch eine Verschiebung des Sicherungsbolzens
16 senkrecht zu seiner Achse und relativ zur Aufnahme 17 zur Folge (Fig.
2), wodurch die Hinterschneidung 19 und die Anschlagkante 20 in eine überlappte Lage
gelangen und sich miteinander verhaken. Daraus resultiert, daß der Türflügel 4 gegen eine
Öffnungsbewegung verriegelt wird, je mehr versucht wird, ihn mit dem Einbrachwerkzeug
23 aufzuhebein. Dabei ist im Prinzip eine Überlappung bzw. Verriegelung in jeder
Richtung quer zur Achse des Sicherungsbolzens 16 möglich, obwohl bei Einbrüchen der
genannten Art hauptsächlich eine Überlappung in Richtung des Schwenkspalts 9 eintreten
wird. Die erfindungsgemäße Einbruchsicherung 14 stellt daher sicher, daß sich der
Türflügel 4 selbst dann nicht mit den üblichen Mitteln ohne weiteres gewaltsam öffnen
läßt, wenn beim Bewegen des Einbruchwerkzeugs 23 die Falle 11 aus dem Bereich der
Schließnase 12 heraustreten sollte.
Die genaue Lage des Sicherungsbolzens 16 und der Aufnahme 17 im Schließzustand der
Tür kann durch entsprechende Versuche optimiert werden. Wichtig ist, daß bei geschlossenem
Türflügel 4 zwischen der Hinterschneidung 19 und der Anschlagkante 20 entsprechend Fig. 3 ein ausreichender in Richtung der Achse des Sicherungsbolzens 16
gemessener Mindestabstand besteht, damit die gewünschte, ein Offenen des Türflügels 4
sperrende Überlappung eintreten kann. Außerdem sollte dieser Mindestabstand aber auch
nicht zu groß sein, um Bewegungen des Türflügels 4 parallel zur Achse des Sicherungsbolzens
16 im Falle eines Einbruchversuchs weitgehend auszuschließen. Abgesehen davon sollte die Hinterschneidung 19 der Anschlagkante 20 bei geschlossenem Türflügel 4
möglichst dicht gegenüberstehen, damit schon kleine Hebelbewegungen die Überlappung
herbeiführen.
Die Sicherungsplatte 15 besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff-Spritzgußteil und ist
vorzugsweise mit einem ganz oder teilweise umlaufenden Kragen 24 (Fig. 3) versehen,
der ihre mechanische Festigkeit erhöht. Der Sicherungsbolzen 16 besteht z.B. aus Stahl.
Der beschriebene Schrank ist vorzugsweise in eine Schrankanlage integriert, die zahlreiche,
über- und nebeneinander angeordnete und mit entsprechenden Einbruchsicherungen versehene Schrankelemente aufweist.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf
vielfache Weise abgewandelt werden kann. Dies gilt insbesondere für den Anwendungsbereich
der Erfindung, da die beschriebene Einbruchsicherung auch auf andere als die beschriebenen Schränke, auf nicht für Schränke bestimmte Türen und/oder anstatt auf
Türen auch auf andere Arten von Schließelementen wie Fenster, Klappen oder dgl. angewendet werden kann. Außerdem ist gleichgültig, ob es sich beim Schloß 10 um ein
Fallen- oder Riegelschloß oder ein kombiniertes Fallen/Riegel-Schloß handelt, wobei das
Schloß in allen Fällen auch als Einsteckschloß ausgebildet sein könnte. Weiter ist die
Anwendung der Erfindung nicht auf Öffnungen beschränkt, die durch Rahmen der beschriebenen Art begrenzt sind, da diese auch aus üblichen Zargen und anderen Umrandungen
bestehen können. Auch die im Einzelfall verwendeten Türbänder oder Scharniere sind weitgehend frei wählbar. Weiter wäre es möglich, den Sicherungsbolzen 16 am
Rahmen und die Aufnahme 17 am Türflügel 4 anzubringen und für jeden Türflügel 4 mehr als ein Paar dieser Sicherungsmittel vorzusehen. Schließlich versteht sich, daß die
verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung mit einem die Öffnung bildenden Rahmen
(5,6), einem zum Verschließen der Öffnung bestimmten, mittels wenigstens eines Scharniers
(7) drehbar am Rahmen (5,6) gelagerten, ein Schloß (10) aufweisenden Flügel (4) und einer auf der Innenseite des Flügels (4) angeordneten Einbruchsicherung (14), die am
Rahmen (5,6) und am Flügel (4) befestigte Sicherungsmittel in Form eines Sicherungsbolzens
(16) und einer diesen im Schließzustand des Flügels (4) aufnehmenden Aufnahme (17) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsbolzen (16) eine Hinterschneidung
(19) und die Aufnahme (17) eine mit der Hinterschneidung (19) zusammenwirkende und ihr gegenüberliegende Anschlagkante (20) aufweist.
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2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschneidung (19)
und die Anschlagkante (20) zumindest an der dem Scharnier (7) zugewandten Seite des
Sicherungsbolzens (16) bzw. der Aufnahme (17) ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschneidung
(19) als Hinterdrehung ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahme (17) aus einem Loch in einer Sicherungsplatte (15) besteht und die Anschlagkante
(20) durch einen das Loch umgebenden Rand gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahme (17) in einem mit dem Rahmen (5,6) verbundenen Teil ausgebildet und der
Sicherungsbolzen (16) mit dem Flügel (4) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung in einem Schrank ausgebildet ist und der Flügel (4) aus einem Türflügel besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29805276U DE29805276U1 (de) | 1998-03-24 | 1998-03-24 | Vorrichtung mit einer Einbruchsicherung zum Verschließen einer Öffnung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29805276U DE29805276U1 (de) | 1998-03-24 | 1998-03-24 | Vorrichtung mit einer Einbruchsicherung zum Verschließen einer Öffnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29805276U1 true DE29805276U1 (de) | 1998-06-10 |
Family
ID=8054648
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29805276U Expired - Lifetime DE29805276U1 (de) | 1998-03-24 | 1998-03-24 | Vorrichtung mit einer Einbruchsicherung zum Verschließen einer Öffnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29805276U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002103142A1 (en) * | 2001-06-18 | 2002-12-27 | Giovanni Maria Laporta | Closure mechanism |
| FR3034124A1 (fr) * | 2015-03-24 | 2016-09-30 | Abeo | Dispositif antieffraction d'un rangement |
| EP4350114A1 (de) * | 2022-10-03 | 2024-04-10 | Industrilås I Nässjö AB | Kupplungsvorrichtung für ein öffnungselement |
-
1998
- 1998-03-24 DE DE29805276U patent/DE29805276U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002103142A1 (en) * | 2001-06-18 | 2002-12-27 | Giovanni Maria Laporta | Closure mechanism |
| FR3034124A1 (fr) * | 2015-03-24 | 2016-09-30 | Abeo | Dispositif antieffraction d'un rangement |
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|---|---|---|---|
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Effective date: 19980723 |
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Effective date: 20010706 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20041001 |