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DE3530263A1 - Trittelement fuer fahrsteig oder -treppe - Google Patents

Trittelement fuer fahrsteig oder -treppe

Info

Publication number
DE3530263A1
DE3530263A1 DE19853530263 DE3530263A DE3530263A1 DE 3530263 A1 DE3530263 A1 DE 3530263A1 DE 19853530263 DE19853530263 DE 19853530263 DE 3530263 A DE3530263 A DE 3530263A DE 3530263 A1 DE3530263 A1 DE 3530263A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
edge
edge strip
element according
longitudinal
step plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853530263
Other languages
English (en)
Inventor
Moritz Engelberg Fischer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DRUCKGUSSWERK FISCHER AG
Original Assignee
DRUCKGUSSWERK FISCHER AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from CH3995/84A external-priority patent/CH665620A5/de
Priority claimed from CH338785A external-priority patent/CH670080A5/de
Application filed by DRUCKGUSSWERK FISCHER AG filed Critical DRUCKGUSSWERK FISCHER AG
Publication of DE3530263A1 publication Critical patent/DE3530263A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B23/00Component parts of escalators or moving walkways
    • B66B23/08Carrying surfaces
    • B66B23/12Steps

Landscapes

  • Escalators And Moving Walkways (AREA)
  • Tires In General (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)
  • Element Separation (AREA)
  • Bipolar Transistors (AREA)

Description

- 7 - j NACHSiKaICHT
Trittelement für Fahrsteig oder -treppe
Die Erfindung betrifft ein Trittelement für Fahrsteig oder -treppe, mit einer Trittplatte zur Aufnahme der zu transportierenden Person, wobei diese Trittplatte im Bereich mindestens einer ihrer Längskanten mit einer an ihr befestigten Randleiste versehen ist.
Es ist bereits bekannt, Trittelemente mit Aussenrandleisten zu versehen, wobei deren Befestigung mittels ein paar Schrauben am Trittelement über eine längere Einsatzzeit gesehen, den rauhen Einsatzbedingungen nicht gewachsen ist und Abbruche von Randleisten oder ein Verklemmen derselben zwischen relativ zueinander bewegten Teilen des Fahrsteiges bzw. der Fahrtreppe den Betrieb der letzteren unerwünschterweise stört.
Es ist auch bekannt, sogenannte Kompaktstufenelemente, das heisst aus einem einzigen Stück bestehende, im Druckgussverfahren aus einer Aluminiumlegierung hergestellte Stufenelemente zu verwenden. Diese weisen den Vorteil der grösseren Festigkeit und des geringeren Gewichtes als zusammengesetzte Stufenelemente, jedoch anderseits den Nachteil auf,dass bei einer Beschädigung der an den Aussenkanten der Trittfläche sich befindenden Verrippung das ganze Stufenelement ersetzt werden muss, was relativ aufwendig und teuer ist.
—■ 8 —
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung, eines Trittelementes, welches die obgenannten Nachteile nicht aufweist und eine Fixierung der Randleiste über die gesamte Länge mindestens einer ihrer Längskanten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Trittelement der eingangs genannten Art erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Randleiste längs mindestens einer ihrer Längskanten einen Teil ^O 3er Trittplatte untergreift und zwischen ihren beiden Längskanten mittels zusätzlicher Befestigungsmittel fest mit der Trittplatte verbunden ist.
Zur noch starreren Befestigung und Verbindung der Randleiste am Trittelement ist es zweckmässig, wenn die Trittplatte an mindestens einer ihrer Aussenkanten mit der Randleiste versehen ist, und dass die letztere längs ihrer beiden Längskanten je einen Teil der Trittplatte untergreift.
Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Randleiste längs ihrer gegen das Innere der Trittfläche zu gerichteten Längskante in mindestens eine Ausnehmung der Trittplatte eingreift.
Es ist zweckmässig, wenn die Randleiste längs ihrer längs der Aussenkante der Trittfläche verlaufenden Längskante die Aussenseite der Trittplatte untergreift.
Insbesondere an den vorderen Längskante eines Trittelementes ist es vorteilhaft, wenn die Randleiste die Längskante der Trittfläche winkelförmig umgreift, und längs ihrer beiden Längskanten in je eine Ausnehmung des Trittelementes eingreift.
Um zu vermeiden, dass insbesondere bei seitlich und hinten an der Trittplatte befestigten Randleisten diese -bei einem unbeabsichtigten Lösen ihrer zusätzlichen Befestigungsmittel während dem Einsatz des Trittelementes herausfallen, ist es zweckmässig, wenn der seitliche Abstand der Randleiste zu einem unmittelbar zur letzteren benachbaren, auf gleicher Höhe zu dieser Randleiste sich befindenden oder diese überragenden, relativ zu der mit dieser Randleiste versehenen Trittplatte bewegbaren Bauteil geringer ist als die Verschiebbarkeit der Randleiste senkrecht zu ihrer Längsrichtung im Wirkungsbereich der beiden Untergreifungen. - *"
!5 Zur Erzielung einer bestmöglichen Verbindung der Randleiste mit dem Trittelement ist es ausserdem zweckmässig, wenn die ineinandergreifenden Teile der Randleiste und der Trittplatte zwei längs der beiden Längskanten der Randleiste verlaufende Längsführungen bilden, welche derart ausgebildet sind, dass sie eine Verschiebung der Randleiste relativ zur Trittplatte in Längsrichtung der Randleiste zulassen, jedoch nicht quer zur Längsrichtung der letzteren.
Um zu vermeiden, dass bei einem allfälligen Verlust der zusätzlichen Befestigungsmittel eine seitlich an der Trittplatte angeordnete Randleiste unerwünschterweise herausfallen kann, ist es ferner vorteilhaft, wenn die längs der Vorderwand des Trittelementes sich erstreckende Randleiste sich über die gesamte Breite der Trittplatte erstreckt, und damit ein Herausfahren der beiden seitlichen Randleisten in ihren Führungen über die Vorderwand hinaus verunmöglicht. Es kann auch zweckmässig sein, dass mindestens eine der beiden seitlichen Randleisten sich bis an die Vorderwand des Trittelementes erstreckt und mit einem mit der Trittplatte zusammenwirkenden Anschlag versehen ist, welcher ein Ein-
führen dieser Randleiste von der der Vorderwand gegenüberliegenden Seite der Trittplatte her in seine zugeordnete Längsführung zulässt, jedoch eine Verschiebung dieser Randleiste in der letzteren über die Vorderwand hinaus ver-,-unmöglichst.
Weitere vorteilhafte Weiterausgestaltungen des erfindungsgemässen Trittelementes sind Gegenstand der Ansprüche 10 bis 17.
Gegenstand der Erfindung ist ausserdem ein Trittelement für einen Fahrsteig oder eine Fahrtreppe, mit einer Trittplatte zur Aufnahme der zu transportierenden Person, und mit mindestens einem längs einer Aussenseite der Trittplatte ver-
,,- laufenden Signalisationsstreifen, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass der Signalisationsstreifen durch mindestens eine in die Trittplatte eingelegte, von der Aussenseite der letzteren distanzierte, einen Teil der Trittfläche der Trittplatte bildende andersfarbige Randleiste ge-
2Q bildet wird, welche mittels zusätzlicher Befestigungsmittel fest mit der Trittplatte verbunden ist.
Zweckmässige Weiterausgestaltungen dieses Erfindungsgegenstandes sind Gegenstand der Ansprüche 19 bis 23.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert. Es zeigt
Fig.l eine perspektivische Ansicht eines Teiles einer mit OQ erfindungsgemässen Trittelementen versehenen Fahrtreppe ;
Fig.2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig.l;
Fig.3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig.l;
Fig.4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig.l;
Fig.5 im Grundriss einen Teil der Trittplatte der in Fig.l dargestellten Fahrtreppen-Stufe;
Fig.6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig.5.
Fig.7 eine perspektxvische Ansicht eines Teiles einer zweiten beispielsweisen Aus führung s form einer mit erfindungsgemässen Trittelementen versehenen Fahrtreppe;
Fig.8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig.7;
Fig.9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig.7;
Fig.10 einen Schnitt längs der Linie X-X in Fig.7;
Fig.11 einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig.7;
Fig.12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in Fig.7;
Fig.13 einen Schnitt ■ längs der Linie XIII-XIII in Fig.7; und
Fig.14 im Schnitt eine weitere beispielsweise Ausführungsform der Befestigung einer Randleiste.
Wie aus Figur 1 ersichtlich, ist das Trittelement 1 (nachstehend Fahrtreppen-Stufe genannt) der dargestellten Fahrtreppe mit einer Trittplatte 2 zur Aufnahme der zu transportierenden Person versehen. Die Trittplatte 2 weist in ihr eingelegte und an ihr befestigte Randleisten 3,4 und 5 auf.
Die relativ stark exponierten Randleisten 3 und 5 sind wie aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich, so ausgebildet, dass sie längs ihrer beiden Längskanten 3a, 3b bzw. 5a, 5b -über ihre gesamte Länge je einen Teil 6 und 7 bzw. 8 und 9 der Fahrtreppenstufe 1 untergreifen und derart längs ihrer beiden Aussenkanten 3a und 3b bzw. 5a und 5b über ihre gesamte Länge an der Fahrtreppen-Stufe 1 fixiert sind. Zusätzlich sind Schrauben 10 vorgesehen, welche die Randleisten 3 bzw. 5 zwischen ihren beiden von der Trittplatte 2 gehaltenen ^O Längskanten 3a, 3b bzw. 5a, 5b fest mit der Trittplatte 2 verbinden.
Wie aus Fig.2 ersichtlich, sind die vorderen Randleisten 3 derart ausgebildet, dass sie die vordere Längskante der Trittfläche 2 bzw. der Fahrtreppen-Stufe 1 winkelförmig umgreifen, und längs ihrer beiden Längskanten 3a, 3b in je eine unterhalb einem Vorsprung 6 bzw. 7 gebildete Ausnehmung der Fahrtreppen-Stufe 1 eingreifen. Zusätzlich sind beide Längskanten 3a und 3b der einen winkelförmigen Querschnitt aufweisenden Randleisten 3 mindestens annähernd senkrecht zur Trittplatten- und Vorderwand-Ebene 2 bzw. 11 hervorspringend ausgebildet, und greifen in eine entsprechende Nut der Fahrtreppen-Stufe 1 ein. Auf diese Weise ist die Randleiste 3 gegen eine Verschiebung in Richtung A bzw. B senkrecht zu ihrer entsprechend ausgebildeten Längskante 3a bzw. 3b und parallel zur Trittplattenebene 2 respektive Vorderwandebene 11 arretiert.
Die Randleiste 3 ist auf ihrer Aussenseite mit Rippen 14 versehen, und zwar mit der gleichen Rippenteilung wie die Trittplatte 2 bzw. die Vorderwand 11.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind die seitlichen Randleisten 5 derart ausgebildet, dass sie längs ihrer gegen das Innere der Trittfläche 2 zu gerichteten Längskante 5a in eine un-
terhalb einem Vorsprung 8 gebildete Ausnehmung der Trittplatte 2 eingreifen, und so über die gesamte Länge dieser Längskante 5a an der Fahrtreppen-Stufe 1 fixiert sind.
Längs ihrer längs der Aussenkante 9 der Trittfläche 2 verlaufenden Längskante 5b untergreifen die Randleisten 5 die Aussenseite der Trittplatte 2, und sind somit auch längs der gesamten Länge ihrer zweiten Längskante 5b an der Fahrtreppen-Stufe 1 fixiert.
Dabei sind die den Vorsprung 8 beziehungsweise die Aussenkante 9 untergreifenden Teile der Randleiste 5 derart lang bemessen, dass ihre Eingriffslänge a beziehungsweise b grosser ist als der seitliche Abstand s der Randleiste 5 zum
^5 fest angeordneten Seitenverkleidungsteil 20 (siehe auch Fig.l), so dass selbst bei einem Herausfallen der zusätzlichen Befestigungselemente 10 die Randleiste 5 nicht ebenfalls herausfallen würde.
Die hintere Randleiste 4 ist wie aus Figur 3 ersichtlich, derart ausgebildet, dass sie längs ihrer längs der Aussenkante 15 die Trittfläche 2 verlaufenden Längskante 4b die Aussenseite der Trittplatte 2 untergreift, und dadurch über die gesamte Länge dieser Längskante 4b an der Trittplatte 2 fixiert ist.
Längs ihrer zweiten Längskante 4a ist die hintere Randleiste 4 mittels der Schrauben 10 fest mit der Trittplatte 2 verbunden.
Ferner ist die Längskante 4a der Randleiste 4 annähernd senkrecht zur Trittplattenebene 2 hervorspringend und untergreifend ^ausgebildet. Die derart ausgebildete Einrastrippe 16 greift in eine entsprechende, geneigt verlaufende Nut 17 der Fahrtreppen-Stufe 1 ein, so dass die Randleiste 4 gegen
eine Verschiebung C senkrecht zu ihrer entsprechend ausgebildeten Längskante 4a und parallel zur Trittplattenebene 2 oder in irgend einer in der Blattebene verlaufenden Richtung über ihre gesamte Länge arretiert ist, und somit nur in ihrer Längsrichtung in ihre beiden seitlichen Längsführungen eingeschoben werden kann.
Um die Herstellung der Randleisten möglichst kostengünstig zu gestalten und den Einfluss von Teilungsfehlern der an
^Q den Randleisten vorgesehenen Rippen sowie den Einfluss von Dehnungsfehlern möglichst gering zu halten, ist es zweckmässig, wenn die Randleisten wie aus Figur 5 ersichtlich, über ihre Länge in eine Mehrzahl von Segmenten 31, 3" und 3'" unterteilt sind. Dabei sind die einzelnen Segmente 31, 3", 3'" zu ihrer seitlichen Zentrierung, wie aus Figur 6 ersichtlich, an ihrer Unterseite mit einer Ausnehmung 18 versehen, in welche ein Zentriernocken 19 der Fahrtreppen-Stufe 1 zentrierend eingreift. Eine solche Zentrierung ist selbstverständlich nur bei solchen Randleisten möglich, die nicht in ihrer Längsrichtung in seitlichen Führungen eingeschoben werden müssen.
Da eine solche Verankerung der Randleisten 3,4 und 5 an de:-. Fahrtreppenstrufe 1 einen relativ komplizierten Verankerungsbereich in der letzteren erfordert, ist diese Ausbildung besonders für im Druckgussverfahren aus einer Aluminiumlegierung hergestellte kompakte Trittelemente geeignet, wo solche Verankerungsmöglichkeiten relativ einfach herstellbar sind.
Selbstverständlich können anstatt der Schrauben 10 auch andere Befestigungselemente verwendet werden, wie z.B. an den Randleisten angeformte, aus Kunststoff bestehende Veranke— rungsstifte, welche nach ihrer Einführung in entsprechend
vorgeformte Bohrungen im Trittelement an ihrem aus der Bohrung herausstehenden Ende durch Einwirkung von Wärme verformt und damit verankert werden.
Es ist bekannt, die Trittplatte 2 in ihren Ausseribereichen mit Farbmarkierungen zu versehen, welche die zu transportierende Person darauf aufmerksam machen sollen, dass er diese äusseren Bereiche der Trittplatte möglichst meiden sollte. Diese mittels Farbe aufgebrachten Markierungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass ihr Auffälligkeitsgrad relativ rasch wegen Abnutzung des Farbauftrages sehr stark vermindert wird.
Um dies zu vermeiden, und die Aussenbereiche der Trittplatte 2 trotzdem einstückig im Druckgu ssverfahren mit dem übrigen Teil des Trittelementes herstellen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Signalisationsstreifen wie insbesondere aus Fig. 7 ersichtlich, durch in die Trittplatte 2 eingelegte, von der Aussenseite der letzteren distanzierte Randleisten 3',4' und 5' gebildet werden. Diese Randleisten 3',4' und 51 bilden einen Teil der Trittfläche der Trittplatte 2 und sind mit der gleichen Rippenteilung wie die Trittfläche versehen und ergänzen die Rippen der letzteren zu durchgehend über die gesamte Trittfläche verlaufenden Rippen. Die dabei verwendeten Randleisten 3',4' und 5' bestehen zum Beispiel aus gelb eingefärbtem Kunststoff oder aus einer gelb eloxierten Aluminiumlegierung, wobei in letzterem Fall die Randleisten zum Beispiel im Zieh- oder Stranggiessverfahren hergestellt sein können.
Zur Befestigung der Randleisten 3',4' und 51 untergreifen diese, wie aus den Figuren 8 bis 13 ersichtlich, längs ihrer einen Längskante 3b,4b bzw. 5b je einen vorspringenden Teil der Trittplatte 2, so dass sie über ihre gesamte Länge gut an der letzteren fixiert sind. Um sicherzustel-
len, dass die Randleisten 3* ,4' und 51 sich seitlich nicht verschieben können, liegen die gegenüberliegenden Längskanten 3a,4a respektive 5a an je einem in der Trittplatte 2 angeformten Anschlag 21 an. Der in je eine Ausnehmung der Trittplatte 2 eingreifende Fuss der Randleisten ist dabei derart ausgebildet, dass die einzelnen Randleisten nach einem Kippen um ihre unter dem Vorsprung 23 der Trittplatte 2 sich befindenden Längskante 3b, 4b respektive 5b aus dem Trittelement herausgenommen werden können.
Nach dem Einsetzen der Randleisten 3',4' bzw. 51 in die Trittplatte 2 werden die Randleisten mittels zusätzlicher Befestigungsmittel 10, wie zum Beispiel mittels Schrauben, fest mit der Trittplatte 2 verbunden.
Um zu verhindern, dass bei einem allfälligen herausfallen der Schrauben 10 die Randleisten 3',4' und 51 herausfallen könnten, sind die letzteren untereinander mit Hilfe von überlappenden Vorsprüngen 24 verschränkt. Um dennoch ein Ein- bzw. Ausfahren einer der vier Randleisten zu ermöglichen, ist die Randleiste 41 wie aus Figur 13 ersichtlich in ihrer Längsrichtung um eine Distanz d verschiebbar, die grosser als die Ueberlappung e deren Vorsprunges 24 über die angrenzende Randleiste 51 ist.
Um die derart zusätzlich gesicherten Randleisten aus der Trittplatte 2 herausnehmen zu können, werden zuerst alle Schrauben 10 herausgenommen, dann die hintere Randleiste 41 entgegen der Federwirkung der Druckfeder 22 ausser Eingriff mit der durch sie überlappten Randleiste 51 verschoben, worauf die letztere, dann die vordere Randleiste 31, nachher die zweite seitliche Randleiste 5' und am Schluss die hintere Randleiste 4' aus der Trittplatte 2 herausgenommen werden kann.
Natürlich können die Randleisten 3',4' und 51 auch ohne diese zusätzliche gegenseitige Sicherung durch ihre einander überlappende Anordnung vorgesehen sein.
Wie aus Figur 14 ersichtlich, ist es auch möglich, die Randleiste in eine sie mindestens in seitlicher Richtung zentrierende, vorzugsweise nach unten sich verjüngende Ausnehmung in der Trittplatte 2 einzusetzen.

Claims (23)

Druckgusswerk Fischer AG., CH-6055 Alpnach-Dorf (Schweiz) Patentansprüche 15
1. Trittelement für Fahrsteig oder -treppe, mit einer Trittplatte zur Aufnahme der zu transportierenden Person, wobei diese Trittplatte im Bereich mindestens einer ihrer Längskanten mit einer an ihr befestigten Randleiste versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3,4,5) längs mindestens einer ihrer beiden Längskanten (3a,3b; 4a,4b; 5a,5b) einen Teil (6,7; 15,23; 8) der Trittplatte (2) untergreift und zwischen ihren beiden Längskanten (3a,3b; 4a,4b; 5a,5b) mittels zusätzlicher Befestigungsmittel (10) fest mit der Trittplatte (2) verbunden ist.
2. Trittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittplatte (2) an mindestens einer ihrer Aussenkanten mit der Randleiste (3,5) versehen ist, und dass die letztere längs ihrer beiden Längskanten (3a, 3b; 5a, 5b) je einen Teil (6,7; 8) der Trittplatte (2) untergreift.
3. Tritt element nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3,5) längs ihrer.gegen das Innere der Trittfläche (2) zu gerichteten Längskante (3a,5a) in mindestens eine Ausnehmung der Trittplatte (2) eingreift (Fig.2 und 4).
4. Trittelement nach Anspruch 2 oder 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (5) längs ihrer längs der Aussenkante (9) der Trittfläche (2) verlaufenden Längskante (5) die Aussenseite der Trittplatte (2) untergreift (Fig.3 und 4).
5. Trittelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3) die Längskante der Trittfläehe (2) winkelförmig umgreift, und längs ihrer beiden Längskanten (3a, 3b) in je eine Ausnehmung des Trittelementes (1) eingreift (Fig.2).
»
6. Trittelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der seitliche Abstand (s) der Randleiste (5) zu einem unmittelbar zur letzteren benachbarten, auf gleicher Höhe zu dieser Randleiste sich befindenden oder diese überragenden, relativ zu der mit dieser Randleiste (5) versehenen Trittplatte (2) bewegbaren Bauteil (20) geringer ist als die Verschiebbarkeit der Randleiste (5) senkrecht zu ihrer Längsrichtung im Wirkungsbereich der beiden Untergreifungen.
7. Trittelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ineinandergreifenden Teile der Randleiste und der Trittplatte (2) zwei längs der beiden Längskanten (4a,4b) der Randleiste (4) verlaufende Längsführungen bilden, weiche derart ausgebildet sind, dass sie eine Verschiebung der Randleiste (4) relativ zur Trittplatte (2) in Längsrichtung der Randleiste
(4) zulassen, jedoch nicht quer zur Längsrichtung der letzteren.
8. Trittelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die längs der Vorderwand (11) des Trittelementes sich erstreckende Randleiste (3) sich über die gesamte Breite der Trittplatte (2) erstreckt und damit ein Herausfahren der beiden seitlichen Randleisten (5) in ihren Führungen über die Vorderwand (11) hinaus verunmöglicht.
9. Trittelement nach Anspruch 7,dadurch gekennzeichnet, dass mindestens .eine der beiden seitlichen Randleisten (5) sich bis an die Vorderwand des Trittelementes erstreckt und mit einem mit der Trittplatte (2) zusammenwirkenden Anschlag versehen ist, welcher ein Einführen dieser Randleiste (5) von der der Vorderwand (11) gegenüberliegenden Seite der Trittplatte (2) her in seine zugeordnete Längsführung zulässt, jedoch eine Verschiebung dieser Randleiste (5) in der letzteren über die Vorderwand (11) hinaus verunmöglicht.
10. Trittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3',3", 3'") zu ihrer seitlichen Zentrierung an ihrer Unterseite mit einer mit der Trittplatte (2) zusammenwirkenden Zentrierung (18,19) versehen ist.
11· Trittelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die eine Längskante (3a, 3b; 4a) der Randleiste (3,4) mindestens annähernd senkrecht zur Trittplatten- und/oder Vorderwand-Ebene hervorspringend (12,13; 16) ausgebildet ist und in eine entsprechende Nut (17) des Trittelementes (1)
_ 4 —
eingreift, derart, dass die Randleiste (3,4) gegen eine Verschiebung (A,B;C) senkrecht zu ihrer entsprechend ausgebildeten Längskante (3a, 3b; 4a) und parallel zur Trittplatten- respektive Vorderwand-Ebene (2,11) arretiert ist.
12. Trittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3) in mehrere voneinander getrennte Abschnitte (31, 3", 3'") -^q unterteilt ist.
13* Trittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Trittelement (2) einschliesslich der für die Randleiste (3,4,5) erforderliehen Ausnehmung und Untergreifungsteile (6,7;8) im Druckgussverfahren hergestellt ist.
14. Trittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3,4,5) bzw. die Randleistenabschnitte (4',4",4'") aus eingefärbtem Kunststoff oder einer farbig eloxierten Aluminiumlegierung besteht bzw. bestehen.
15. Trittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste mit der gleichen Rippenteilung wie die Trittplatte (2) versehen ist.
16. Trittelement nach Anspruch 5 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (14) die Aussenseite der Randleiste (3) winkelförmig umgreifen.
17. Trittelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass längs sämtlicher vier Aussenkanten der Trittplat-
te (2) Randleisten (3,4,5) vorgesehen sind und diese an ihren Enden in die jeweils benachbarten Randleisten eingreifen, so dass die Verschiebbarkeit der Randleisten (3,4,5) längs ihrer Längsführungen blockiert ist.
18. Trittelement für Fahrsteig oder -treppe, mit einer Trittplatte zur Aufnahme der zu transportierenden Person, und mit mindestens einem längs einer Aussenseite
IQ der Trittplatte verlaufenden Signalisationsstreifen, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalisationsstreifen durch mindestens eine in die Trittplatte eingelegte, von der Aussenseite der letzteren distanzierte, einen Teil der Trittfläche der Trittplatte bildende andersfarbige Randleiste (3',4',5') gebildet wird, welche mittels zusätzlicher Befestigungsmittel (10) fest mit der Trittplatte (2) verbunden ist.
19. Trittelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass längs sämtlicher Aussenkanten der Trittfläche (2) verlaufende Randleisten (3',4',5') vorgesehen sind, welche längs ihrer einen Längskante je einen Teil der Trittplatte (2) untergreifen und zu ihrer seitlichen Halterung an ihrer gegenüberliegenden Längskante (3a, 4a, 5a) mit mindestens einem seitlichen Anschlag (21) zusammenwirken, dass die Randleisten (3',4',5') untereinander verschränkt sind, und mindestens eine der Randleisten (41) in ihrer Längsrichtung ausser Eingriff mit der sie überläppenden, benachbarten Randleiste (51) verschiebbar ist.
20. Trittelement nach Anspruch 19, ,dadurch gekennzeichnet, dass Federmittel (22) vorgesehen sind, welche die verschiebbare Randleiste (41) federnd in Eingriff
mit der sie überlappenden, benachbarten Randleiste (5') halten.
21. Trittelement nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleisten aus einer farbig eloxierten Aluminiumlegierung oder aus eingefärbtem Kunststoff bestehen.
22. Trittelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste (3*, 41, 5') längs ihrer einen Längskante (3b, 4b, 5b) einen Teil (23) der Trittplatte (2) untergreift und zwischen ihren beiden Längskanten (3a,3b; 4a,4b; 5a,5b) mittels zusätzlicher Befestigungsmittel (10) fest mit der Trittplatte (2) verbunden ist.
23. Trittelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Randleiste in eine sie mindestens in seitlicher Richtung zentrierende, vorzugsweise nach unten sich verjüngende Ausnehmung in der Trittplatte (2) eingesetzt ist.
DE19853530263 1984-08-21 1985-08-21 Trittelement fuer fahrsteig oder -treppe Withdrawn DE3530263A1 (de)

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DE19853530263 Withdrawn DE3530263A1 (de) 1984-08-21 1985-08-21 Trittelement fuer fahrsteig oder -treppe

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