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DE3519462A1 - Kunststoff-bodenplatte - Google Patents

Kunststoff-bodenplatte

Info

Publication number
DE3519462A1
DE3519462A1 DE19853519462 DE3519462A DE3519462A1 DE 3519462 A1 DE3519462 A1 DE 3519462A1 DE 19853519462 DE19853519462 DE 19853519462 DE 3519462 A DE3519462 A DE 3519462A DE 3519462 A1 DE3519462 A1 DE 3519462A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
webs
underside
projections
plate
base plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853519462
Other languages
English (en)
Inventor
Horst 6104 Seeheim-Jugenheim Eiskirch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SECUPLAN BELAGTECHNIK GmbH
Original Assignee
SECUPLAN BELAGTECHNIK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SECUPLAN BELAGTECHNIK GmbH filed Critical SECUPLAN BELAGTECHNIK GmbH
Priority to DE19853519462 priority Critical patent/DE3519462A1/de
Priority to EP86106081A priority patent/EP0204947A3/de
Publication of DE3519462A1 publication Critical patent/DE3519462A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/10Flooring or floor layers composed of a number of similar elements of other materials, e.g. fibrous or chipped materials, organic plastics, magnesite tiles, hardboard, or with a top layer of other materials

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE HELBER SiZENZ · GIEE3SER W H. G 4"/· Β1·<44 ZWINGEN BEBG -TEL. Q6S51-741DS
s 8507
Secuplan Belagtechnik GmbH, Birkenstraße 1, 6lO4 Seeheim-Jugeixheira.
Kunststoff-Bodenplatte
Die Erfindung betrifft eine für die Herstellung hochbelastbarer Bodenbeläge, insbesondere auch in industriell genutzten Bäumen bestimmte Kunststoff-Bodenplatte, bestehend aus einer im wesentlichen ebenen, an der begeh- oder befahrbaren Oberseite genoppten, gerillten oder auch glatten ununterbrochenen Platte, von deren Unterseite integral angeformte Abstütz- und Versteifungsstege vortreten.
Solche Bodenplatten können beispielsweise aus im Haushalt und der Industrie in Form von Kunststoffbehältern u.dgl. anfallenden Kunststoff-Abfällen gewonnenem wiederaufgearbeitetem Material hergestellt werden. Entsprechend der Zusammensetzung solcher Abfälle überwiegt im aufgearbeiteten Kunststoff in der Regel Polyäthylen, welches eine gute mechanische und chemische Widerstandsfähigkeit der hergestellten Bodenplatten hat. So werden bereits Bodenplatten der oben erwähnten Art aus solchem Recycling-Kunststoff hergestellt, bei denen die Abstütz- und Versteifungsstege an der Unterseite ein Gitter aus durchgehenden, sich kreuzenden Stegen bilden, zwischen denen
geschlossene Kammern gebildet werden. Diese Platten müssen lose auf dem Unterboden verlegt werden, und werden dabei nur durch von ihren Rändern vorspringende ineinandergreifende Vorsprünge in ihrer gegenseitigen Lage fixiert. Die lose Verlegung hat zwar den Vorteil, daß eventuell beschädigte Platten einfach austauschbar sind, beeinträchtigt aber die Beanspruchbarkeit, insbesondere die Befahrbarkeit mit schweren Flurförderfahrzeugen, wie Gabelstaplern o.dgl., da die Platten nur auf den freien Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege auf dem Untergrund aufliegen, während die dazwischenliegenden Kammern Hohlräume bilden, die bei großen stoßartigen Beanspruchungen zu Bruch gehen können. Eine vollflächige Verlegung der bekannten Platte in Mörtel ist aber nicht möglich, weil die an ihrer Unterseite von den sich kreuzenden Stegen gebildeten geschlossenen Kammern beim Eindrücken in den Mörtel Luft einschließen würden, so daß der Mörtel diese luftgefüllten Kammern eben doch nicht ausfüllt und es nicht zu der erforderlichen starren Abstützung kommt.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine vorzugsweise aus dem erwähnten Recycling-Kunststoff hergestellte hochbelastbare Bodenplatte zu schaffen, welche einerseits für die Erstverlegung in aber auch die nachträgliche Sanierung von besnädigten Böden in industriell genutzten Räumen geeignet ist.
Ausgehend von einer Bodenplatte der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens zwei Gruppen von sich kreuzenden Reihen von parallelen Abstütz- und Versteifungsstegen vorgesehen sind, und daß die Abstütz- und Versteifungsstege beider Gruppen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen
über ihre gesamte Steghöhe unterbrochen sind. Im Bereich der Unterbrechungen kann der noch bildsame Verlege-Mörtel von der einen in die andere Kammer übertreten bzw. eingeschlossene Luft durch den Mörtel verdrängt werden, so daß es durch die bewußt vorgesehenen Unterbrechungen in den Stegen gelingt, die erfindungsgemäße Platte einwandfrei vollflächig im Mörtel einzubetten und sie - nach Abbinden des Mörtels - an der Unterseite vollflächig zum Boden abzustützen. Durch die Unterbrechungen in den Stegen wird also keine Schwächung der verlegten Platten erhalten, wie man dies zunächst vermuten könnte, sondern ihre Belastbarkeit steigt gegenüber den bekannten lose verlegten Bodenplatten wesentlich.
Es ist klar, daß zum Verlegen der erfindungsgemäßen Platte ein spezieller plastischer Klebemörtel verwendet werden sollte, welcher klebend an dem für die Bodenplatte verwendeten Kunststoffmaterial und auf eventuell durch vorausgehende Benutzung verschmutzten, gegebenenfalls sogar fettig verunreinigten Unterböden haftet. Solche, auch nach dem Abbinden noch gewisse plastische Eigenschaften aufweisenden Klabemörtel, die aus den üblichen Mörteln durch Hinzufügen bestimmter Zuschlagstoffe erhalten werden, stehen zur Verfügung.
Wenn die erfindungsgemäße Bodenplatte eine rechteckige oder quadratische Begrenzung hat, wird die Ausgestaltung vorzugsweise so getroffen, daß die beiden Gruppen von Abstütz- und Versteifungsstegen parallel zu den Begrenzungen der Platte verlaufen und sich rechtwinklig kreuzen, und daß die Unterbrechungen der Stege an jeder zweiten Steg-Kreuzungsstelle mit einem rechtwinklig verlaufenden Steg der jeweils anderen Gruppe vorgesehen sind, wobei die Unterbrechungen benachbarter paralleler Stege jeweils
um das Abstandsmaß zweier rechtwinklig zu innen verlaufender paralleler Stege versetzt sind. Dadurch entstehen dann diagonal zu den von den Stegen gebildeten Kammern verlaufende Fließkanäle, welche gewährleisten, daß der im Übermaß auf dem Unterboden aufgetragene fließfähige Mörtel beim Aufsetzen der Bodenplatte sich über deren gesamte Unterseite verteilen und sein Überschuß verdrängt werden kann.
In den von den sich kreuzenden Stegen an der Unterseite
wenigstens
der Platte umschlossenen Kammern kann jeweils/ein zapfenartiger integral von der-Platten-Unterseite vortretender Vorsprung vorgesehen sein. Die zapfenartigen Vorsprünge können dabei eine etwas größere Höhe als die Abstütz- und Versteifungsstege haben, so daß ihre Höhe also den Abstand der begeh- oder befahrbaren Platten-Oberfläche vom Unterboden bestimmt.
Dabei empfiehlt es sich dann, von den der Unterseite der Platte abgewandten Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege weitere noppen- oder zapfenartige Vorsprünge vortreten zu lassen, deren Höhe so bemessen ist, daß ihr stegabgewandtes freies Ende in einer Ebene mit den freien Enden der in den von den Stegen umschlossenen Kammern von der Platten-Unterseite vortretenden Vorsprüngen liegt. Die erfindungsgemäße Bodenplatte wird beim Verlegen also nicht bis zur Anlage der Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege am Unterboden in den Mörtel eingedrückt, sondern zwischen diesen Stirnflächen und dem Unterboden verbleibt ein - wenn auch geringer - Abstand, durch den ebenfalls Mörtel von einer in die andere Kammer übertreten kann.
Die von den Stegen vortretenden Vorsprünge werden dann zweckmäßig an den nicht unterbrochenen Steg-Kreuzungspunkten vorgesehen.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die begeh- bzw. befahrbare Oberseite eines Eckbereichs einer erfindungsgemäßen Bodenplatte;
Fig. 2 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 3-3 in Fig. 1; und
Fig. k eine Unteransicht des Eckbereichs der Bodenplatte, gesehen in Richtung des· Pfeils k in den Figuren 2 bzw. 3·
In den Zeichnungsfiguren ist nur der Eckbereich einer in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten erfindungsgemäßen Bodenplatte dargestellt, die also beim dargestellten Ausführungsbeispiel insgesamt eine quadratische oder rechteckige Form haben möge, obwohl die Erfindung nicht auf eine quadratische oder rechteckige Platte beschränkt ist, sondern auch andere Formen haben kann. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur die Form eines regelmäßigen Sechsecks. Die Bodenplatte 10 weist eine durchgehende Platte 12 auf, die auf ihrer in Figur 1 gezeigten Oberseite l4 mit einem regelmäßigen Muster von vorspringenden niedrigen kreisförmigen Noppen 16, 18 mit zwei unter-
schiedlichen Durchmessern versehen ist, welche die Griffigkeit der Plattenoberfläche erhöhen und somit der Gefahr des Ausgleitens von die Bodenplatte begehenden Personen vorbeugen. Das spezielle Noppenmuster ist aber für die Erfindung nicht ausschlaggebend, d.h. die Plafctenoberfläche kann auch andere Oberflächen-Noppenmuster oder auch eine ebene Oberfläche haben, wenn das Kunststoffmaterial der Platte hinreichend griffig ist.
Wesentlich für die Erfindung ist dagegen die Ausgestaltung der Unterseite der Bodenplatte 10. Von der Unterseite der Platte 12 treten zwei Gruppen von einstückig angeformten Abstütz- und Versteifungsstegen 20, 22 vor, welche in parallelen, sich kreuzenden Reihen angeordnet sind, wobei die Stege 20, 22 jedoch in jedem zweiten Kreuzungsbereich in der bei Zk veranschaulichten Weise unterbrochen sind. Somit bilden die Stege 20, 22 in der Unteransicht kreuzförmige Vorsprünge, die in benachbarten Reihen jeweils um das halbe Abstandsmaß von kreuzförmigen Vorsprüngen der gleichen Reihe versetzt sind.
Von den sich kreuzenden Stegen 20, 22 werden also an der Plattenunterseite Kammern 26 gebildet, die jedoch nicht gegeneinander abgeschottet sind, sondern über die Unterbrechungen Zk mit jeweils benachbarten Kammern 26 in Verbindung stehen.
Jeweils etwa mittig in den Kammern 26 treten von der Unterseite der Platte 12 im Querschnitt kreisförmige zapfenartige Vorsprünge 28 vor, die eine etwas größere Höhe haben als die Abstütz- und Versteifungsstege 20, 22, wie in Figur 2 erkennbar ist.
Außerdem treten Jeweils von den Kreuzungspunkten der Stege 20, 22 weitere noppen- oder zapfenartige Vorsprünge 30 vor, deren - relativ geringe - Hone so bemessen ist, daß ihre stegabgewandten Stirnflächen in einer Ebene mit den Stirnflächen der Vorsprünge 28 liegen. Die Stirnflächen der Vorsprünge 28 und 30 bestimmen also den Abstand der Oberseite 14 einer verlegten Platte vom Niveau des Unterbodens.
Es ist ersichtlich, daß im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen der vorstehend beispielsweise beschriebenen Bodenplatte 10 verwirklichbar sind. Solche Weiterbildungen können sich nicht nur - wie oben bereits erwähnt - auf die Ausgestaltung der Plattenoberfläche oder die Plattenform beziehen, sondern auch die Ausbildung und Anordnung der Abstütz- und Versteifungsstege 20, 22 ebenso wie der Vorsprünge 28, 30 ist entsprechend abwandelbar, solange gewährleistet ist, daß von den Stegen bzw. Vorsprüngen an der Plattenunterseite keine abgeschlossenen Kammern gebildet werden.
- Leerseite -

Claims (6)

Patentansprüche
1. Für die Herstellung hochbelastbarer Bodenbeläge, insbesondere auch in industriell genutzten Räumen bestimmte Kunststoff-Bodenplatte, bestehend aus einer im wesentlichen ebenen, an der begeh- oder befahrbaren Oberseite genoppten, gerillten oder auch glatten ununterbrochenen Platte, von deren Unterseite integral angeformte Abstütz- und Versteifungsstege vortreten, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Gruppen von sich kreuzenden Reihen von parallelen Abstutz- und Versteifungsstegen (20; 22) vorgesehen sind, und daß die Abstütz- und Versteifungsstege (.20; 22) beider Gruppen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen über ihre gesamte Steghöhe (bei 2k) unterbrochen sind.
2. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 1 mit rechteckiger oder quadratischer Begrenzung, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gruppen von Abstütz- und Versteifungsstegen (20; 22) parallel zu den Begrenzungen der Platte (12) verlaufen und sich rechtwinklig kreuzen, und daß die Unterbrechungen {2k) der Stege (20; 22) an jeder zweiten Steg-Kreuzungsstelle mit einem rechtwinklig verlaufenden Steg (22; 20) der jeweils anderen Gruppe vorgesehen sind, wobei die Unterbrechungen (22O benachbarter paralleler Stege (20 oder 22) jeweils um das Abstandsmaß zweier rechtwinklig zu ihnen verlaufender paralleler Stege (22 oder 20) versetzt sind.
3· Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in den von den sich kreuzenden Stegen (20; 22) an der Unterseite der Platte (12) umschlossene Kammern (26) jeweils wenigstens ein zapfenartiger Vorsprung (28) integral vortritt.
4. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge (28) eine etwas größere Höhe als die Abstutz- und Versteifungsstege (20; 22) haben.
5. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch k, dadurch gekennzeichnet, daß von den der Unterseite der Platte (12) abgewandten Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege (20; 22) weitere noppen- oder zapfenartige VorSprünge (30) vortreten, deren Höhe so bemessen ist, daß ihre stegabgewandten freien Enden in einer Ebene mit den freien Enden der in den von den Stegen (20; 22) umschlossenen Kammern (26) von der Plattenunterseite vortretenden Vorsprüngen (28) liegen.
6. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die von den Stegen (20; 22) vortretenden Vorsprünge (30) jeweils an den nicht unterbrochenen Steg-Kreuzungspunkten vorgesehen sind.
DE19853519462 1985-05-31 1985-05-31 Kunststoff-bodenplatte Withdrawn DE3519462A1 (de)

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Also Published As

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EP0204947A2 (de) 1986-12-17
EP0204947A3 (de) 1987-08-05

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