DE3519462A1 - Kunststoff-bodenplatte - Google Patents
Kunststoff-bodenplatteInfo
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F15/00—Flooring
- E04F15/02—Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
- E04F15/10—Flooring or floor layers composed of a number of similar elements of other materials, e.g. fibrous or chipped materials, organic plastics, magnesite tiles, hardboard, or with a top layer of other materials
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Description
PATENTANWÄLTE HELBER SiZENZ · GIEE3SER W H. G 4"/· Β1·<44 ZWINGEN BEBG -TEL. Q6S51-741DS
s 8507
Secuplan Belagtechnik GmbH, Birkenstraße 1, 6lO4 Seeheim-Jugeixheira.
Kunststoff-Bodenplatte
Die Erfindung betrifft eine für die Herstellung hochbelastbarer Bodenbeläge, insbesondere auch in industriell
genutzten Bäumen bestimmte Kunststoff-Bodenplatte,
bestehend aus einer im wesentlichen ebenen, an der begeh- oder befahrbaren Oberseite genoppten, gerillten oder auch
glatten ununterbrochenen Platte, von deren Unterseite
integral angeformte Abstütz- und Versteifungsstege vortreten.
Solche Bodenplatten können beispielsweise aus im Haushalt und der Industrie in Form von Kunststoffbehältern u.dgl.
anfallenden Kunststoff-Abfällen gewonnenem wiederaufgearbeitetem
Material hergestellt werden. Entsprechend der Zusammensetzung solcher Abfälle überwiegt im aufgearbeiteten
Kunststoff in der Regel Polyäthylen, welches eine gute mechanische und chemische Widerstandsfähigkeit der
hergestellten Bodenplatten hat. So werden bereits Bodenplatten der oben erwähnten Art aus solchem Recycling-Kunststoff
hergestellt, bei denen die Abstütz- und Versteifungsstege an der Unterseite ein Gitter aus durchgehenden,
sich kreuzenden Stegen bilden, zwischen denen
geschlossene Kammern gebildet werden. Diese Platten müssen lose auf dem Unterboden verlegt werden, und
werden dabei nur durch von ihren Rändern vorspringende ineinandergreifende Vorsprünge in ihrer gegenseitigen
Lage fixiert. Die lose Verlegung hat zwar den Vorteil, daß eventuell beschädigte Platten einfach austauschbar
sind, beeinträchtigt aber die Beanspruchbarkeit, insbesondere
die Befahrbarkeit mit schweren Flurförderfahrzeugen,
wie Gabelstaplern o.dgl., da die Platten
nur auf den freien Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege auf dem Untergrund aufliegen, während
die dazwischenliegenden Kammern Hohlräume bilden, die bei großen stoßartigen Beanspruchungen zu Bruch gehen können.
Eine vollflächige Verlegung der bekannten Platte in Mörtel ist aber nicht möglich, weil die an ihrer Unterseite von
den sich kreuzenden Stegen gebildeten geschlossenen Kammern beim Eindrücken in den Mörtel Luft einschließen würden,
so daß der Mörtel diese luftgefüllten Kammern eben doch
nicht ausfüllt und es nicht zu der erforderlichen starren Abstützung kommt.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine vorzugsweise aus dem erwähnten Recycling-Kunststoff
hergestellte hochbelastbare Bodenplatte zu schaffen, welche einerseits für die Erstverlegung in aber auch die
nachträgliche Sanierung von besnädigten Böden in industriell genutzten Räumen geeignet ist.
Ausgehend von einer Bodenplatte der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß wenigstens zwei Gruppen von sich kreuzenden Reihen von parallelen Abstütz- und Versteifungsstegen vorgesehen
sind, und daß die Abstütz- und Versteifungsstege beider Gruppen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen
über ihre gesamte Steghöhe unterbrochen sind. Im Bereich
der Unterbrechungen kann der noch bildsame Verlege-Mörtel
von der einen in die andere Kammer übertreten bzw. eingeschlossene Luft durch den Mörtel verdrängt
werden, so daß es durch die bewußt vorgesehenen Unterbrechungen in den Stegen gelingt, die erfindungsgemäße
Platte einwandfrei vollflächig im Mörtel einzubetten und sie - nach Abbinden des Mörtels - an der Unterseite vollflächig zum Boden abzustützen. Durch die Unterbrechungen
in den Stegen wird also keine Schwächung der verlegten Platten erhalten, wie man dies zunächst vermuten könnte,
sondern ihre Belastbarkeit steigt gegenüber den bekannten lose verlegten Bodenplatten wesentlich.
Es ist klar, daß zum Verlegen der erfindungsgemäßen Platte ein spezieller plastischer Klebemörtel verwendet
werden sollte, welcher klebend an dem für die Bodenplatte verwendeten Kunststoffmaterial und auf eventuell durch
vorausgehende Benutzung verschmutzten, gegebenenfalls sogar
fettig verunreinigten Unterböden haftet. Solche, auch nach dem Abbinden noch gewisse plastische Eigenschaften aufweisenden
Klabemörtel, die aus den üblichen Mörteln durch Hinzufügen bestimmter Zuschlagstoffe erhalten werden,
stehen zur Verfügung.
Wenn die erfindungsgemäße Bodenplatte eine rechteckige
oder quadratische Begrenzung hat, wird die Ausgestaltung vorzugsweise so getroffen, daß die beiden Gruppen von
Abstütz- und Versteifungsstegen parallel zu den Begrenzungen der Platte verlaufen und sich rechtwinklig kreuzen, und daß
die Unterbrechungen der Stege an jeder zweiten Steg-Kreuzungsstelle
mit einem rechtwinklig verlaufenden Steg
der jeweils anderen Gruppe vorgesehen sind, wobei die Unterbrechungen benachbarter paralleler Stege jeweils
um das Abstandsmaß zweier rechtwinklig zu innen verlaufender
paralleler Stege versetzt sind. Dadurch entstehen dann diagonal zu den von den Stegen gebildeten
Kammern verlaufende Fließkanäle, welche gewährleisten, daß der im Übermaß auf dem Unterboden aufgetragene
fließfähige Mörtel beim Aufsetzen der Bodenplatte sich über deren gesamte Unterseite verteilen und sein Überschuß
verdrängt werden kann.
In den von den sich kreuzenden Stegen an der Unterseite
wenigstens
der Platte umschlossenen Kammern kann jeweils/ein zapfenartiger integral von der-Platten-Unterseite vortretender
Vorsprung vorgesehen sein. Die zapfenartigen Vorsprünge
können dabei eine etwas größere Höhe als die Abstütz- und Versteifungsstege haben, so daß ihre Höhe also den
Abstand der begeh- oder befahrbaren Platten-Oberfläche vom Unterboden bestimmt.
Dabei empfiehlt es sich dann, von den der Unterseite der Platte abgewandten Stirnflächen der Abstütz- und Versteifungsstege
weitere noppen- oder zapfenartige Vorsprünge vortreten zu lassen, deren Höhe so bemessen ist, daß ihr
stegabgewandtes freies Ende in einer Ebene mit den freien
Enden der in den von den Stegen umschlossenen Kammern von der Platten-Unterseite vortretenden Vorsprüngen
liegt. Die erfindungsgemäße Bodenplatte wird beim Verlegen also nicht bis zur Anlage der Stirnflächen der Abstütz-
und Versteifungsstege am Unterboden in den Mörtel eingedrückt,
sondern zwischen diesen Stirnflächen und dem Unterboden verbleibt ein - wenn auch geringer - Abstand,
durch den ebenfalls Mörtel von einer in die andere Kammer übertreten kann.
Die von den Stegen vortretenden Vorsprünge werden dann zweckmäßig an den nicht unterbrochenen Steg-Kreuzungspunkten
vorgesehen.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die begeh- bzw. befahrbare
Oberseite eines Eckbereichs einer erfindungsgemäßen Bodenplatte;
Fig. 2 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 3-3 in Fig. 1; und
Fig. k eine Unteransicht des Eckbereichs der Bodenplatte,
gesehen in Richtung des· Pfeils k in den Figuren 2 bzw. 3·
In den Zeichnungsfiguren ist nur der Eckbereich einer in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten erfindungsgemäßen
Bodenplatte dargestellt, die also beim dargestellten Ausführungsbeispiel
insgesamt eine quadratische oder rechteckige Form haben möge, obwohl die Erfindung nicht auf
eine quadratische oder rechteckige Platte beschränkt ist, sondern auch andere Formen haben kann. Erwähnt sei in
diesem Zusammenhang nur die Form eines regelmäßigen Sechsecks. Die Bodenplatte 10 weist eine durchgehende
Platte 12 auf, die auf ihrer in Figur 1 gezeigten Oberseite l4 mit einem regelmäßigen Muster von vorspringenden
niedrigen kreisförmigen Noppen 16, 18 mit zwei unter-
schiedlichen Durchmessern versehen ist, welche die Griffigkeit der Plattenoberfläche erhöhen und somit
der Gefahr des Ausgleitens von die Bodenplatte begehenden Personen vorbeugen. Das spezielle Noppenmuster ist aber
für die Erfindung nicht ausschlaggebend, d.h. die Plafctenoberfläche
kann auch andere Oberflächen-Noppenmuster oder auch eine ebene Oberfläche haben, wenn das Kunststoffmaterial
der Platte hinreichend griffig ist.
Wesentlich für die Erfindung ist dagegen die Ausgestaltung der Unterseite der Bodenplatte 10. Von der Unterseite der
Platte 12 treten zwei Gruppen von einstückig angeformten Abstütz- und Versteifungsstegen 20, 22 vor, welche in
parallelen, sich kreuzenden Reihen angeordnet sind, wobei die Stege 20, 22 jedoch in jedem zweiten Kreuzungsbereich
in der bei Zk veranschaulichten Weise unterbrochen sind. Somit bilden die Stege 20, 22 in der Unteransicht kreuzförmige
Vorsprünge, die in benachbarten Reihen jeweils um das halbe Abstandsmaß von kreuzförmigen Vorsprüngen
der gleichen Reihe versetzt sind.
Von den sich kreuzenden Stegen 20, 22 werden also an der
Plattenunterseite Kammern 26 gebildet, die jedoch nicht gegeneinander abgeschottet sind, sondern über die Unterbrechungen
Zk mit jeweils benachbarten Kammern 26 in Verbindung stehen.
Jeweils etwa mittig in den Kammern 26 treten von der Unterseite der Platte 12 im Querschnitt kreisförmige zapfenartige
Vorsprünge 28 vor, die eine etwas größere Höhe haben als die Abstütz- und Versteifungsstege 20, 22, wie
in Figur 2 erkennbar ist.
Außerdem treten Jeweils von den Kreuzungspunkten der
Stege 20, 22 weitere noppen- oder zapfenartige Vorsprünge 30 vor, deren - relativ geringe - Hone so
bemessen ist, daß ihre stegabgewandten Stirnflächen in
einer Ebene mit den Stirnflächen der Vorsprünge 28 liegen. Die Stirnflächen der Vorsprünge 28 und 30 bestimmen also
den Abstand der Oberseite 14 einer verlegten Platte vom Niveau des Unterbodens.
Es ist ersichtlich, daß im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen der vorstehend beispielsweise
beschriebenen Bodenplatte 10 verwirklichbar sind. Solche Weiterbildungen können sich nicht nur - wie oben
bereits erwähnt - auf die Ausgestaltung der Plattenoberfläche oder die Plattenform beziehen, sondern auch die
Ausbildung und Anordnung der Abstütz- und Versteifungsstege 20, 22 ebenso wie der Vorsprünge 28, 30 ist entsprechend
abwandelbar, solange gewährleistet ist, daß von den Stegen bzw. Vorsprüngen an der Plattenunterseite keine
abgeschlossenen Kammern gebildet werden.
- Leerseite -
Claims (6)
1. Für die Herstellung hochbelastbarer Bodenbeläge, insbesondere
auch in industriell genutzten Räumen bestimmte Kunststoff-Bodenplatte, bestehend aus einer
im wesentlichen ebenen, an der begeh- oder befahrbaren Oberseite genoppten, gerillten oder auch glatten
ununterbrochenen Platte, von deren Unterseite integral angeformte Abstütz- und Versteifungsstege vortreten,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Gruppen von sich kreuzenden Reihen von parallelen Abstutz- und
Versteifungsstegen (20; 22) vorgesehen sind, und daß
die Abstütz- und Versteifungsstege (.20; 22) beider
Gruppen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen über ihre gesamte Steghöhe (bei 2k) unterbrochen sind.
2. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 1 mit rechteckiger
oder quadratischer Begrenzung, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Gruppen von Abstütz- und Versteifungsstegen (20; 22) parallel zu den Begrenzungen der
Platte (12) verlaufen und sich rechtwinklig kreuzen, und daß die Unterbrechungen {2k) der Stege (20; 22)
an jeder zweiten Steg-Kreuzungsstelle mit einem rechtwinklig verlaufenden Steg (22; 20) der jeweils anderen
Gruppe vorgesehen sind, wobei die Unterbrechungen (22O benachbarter paralleler Stege (20 oder 22)
jeweils um das Abstandsmaß zweier rechtwinklig zu ihnen verlaufender paralleler Stege (22 oder 20)
versetzt sind.
3· Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß in den von den sich kreuzenden Stegen (20; 22) an der Unterseite der
Platte (12) umschlossene Kammern (26) jeweils wenigstens ein zapfenartiger Vorsprung (28) integral
vortritt.
4. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenartigen Vorsprünge
(28) eine etwas größere Höhe als die Abstutz- und
Versteifungsstege (20; 22) haben.
5. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch k, dadurch
gekennzeichnet, daß von den der Unterseite der Platte (12) abgewandten Stirnflächen der Abstütz- und
Versteifungsstege (20; 22) weitere noppen- oder zapfenartige VorSprünge (30) vortreten, deren Höhe so
bemessen ist, daß ihre stegabgewandten freien Enden
in einer Ebene mit den freien Enden der in den von den Stegen (20; 22) umschlossenen Kammern (26) von
der Plattenunterseite vortretenden Vorsprüngen (28) liegen.
6. Kunststoff-Bodenplatte nach Anspruch 5» dadurch
gekennzeichnet, daß die von den Stegen (20; 22) vortretenden Vorsprünge (30) jeweils an den nicht unterbrochenen
Steg-Kreuzungspunkten vorgesehen sind.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE19853519462 DE3519462A1 (de) | 1985-05-31 | 1985-05-31 | Kunststoff-bodenplatte |
| EP86106081A EP0204947A3 (de) | 1985-05-31 | 1986-05-02 | Kunststoff-Bodenplatte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19853519462 DE3519462A1 (de) | 1985-05-31 | 1985-05-31 | Kunststoff-bodenplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3519462A1 true DE3519462A1 (de) | 1986-12-04 |
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ID=6272051
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853519462 Withdrawn DE3519462A1 (de) | 1985-05-31 | 1985-05-31 | Kunststoff-bodenplatte |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE3519462A1 (de) |
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1986
- 1986-05-02 EP EP86106081A patent/EP0204947A3/de not_active Ceased
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| EP0204947A2 (de) | 1986-12-17 |
| EP0204947A3 (de) | 1987-08-05 |
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